Zitat von
Army Dillo
Ich lach mich schlapp, liest du deine Links auch?
Hier die entsprechende Passage daraus:
Synonyme zu Schlepper
Boot, [Schlepp]schiff, Wasserfahrzeug; (Seewesen) Schleppdampfer
Ackerschlepper, Landmaschine, Traktor, Trecker, Zugmaschine
Sattelschlepper; (Fachsprache) Sattelzugmaschine
Kontaktmann, Kontaktfrau, Kontaktperson, Mittelsmann, Mittelsfrau, Mittelsperson, Verbindungsmann, Verbindungsfrau; (abwertend) Kuppler, Kupplerin
(Jargon) Schleuser, Schleuserin
Ob du etwas für moralisch verwerflich oder richtig hältst spielt für die geltende Rechtslage (zum Glück) keine Rolle.
Meine Güte, muss man hier wirklich selbst einfachste Zusammenhänge ständig erklären?
1. Eine Wörterbuch-Definition eines Wortes ist in den seltensten Fällen das gleiche wie die rechtliche Definition. Krass, oder?
2. Synonyme sind nicht unbedingt exakt deckungsgleich in ihrer Bedeutung.
Auch hierzu der Duden zum Wort Synonym:
mit einem anderen Wort oder einer Reihe von Wörtern von gleicher oder ähnlicher Bedeutung, sodass beide in einem bestimmten Zusammenhang austauschbar sind
Ein Schlepper ist nach allgemeiner Wort-Defintion jemand, der seiner Tätigkeit mit Profitabsicht nachgeht. Eine rechtliche Definition gibt es in der BRD nicht für den Begriff.
Ein Schleuser ist nach allgemeiner Wort-Definition ein Schlepper, also jemand der seiner Tätigkeit mit Profitabsicht nachgeht. Die rechtliche Definition unterscheidet sich hier minimal, und schließt in einigen Fällen auch solche Taten ein, die nicht mit Profitabsicht geschehen. Aber auch erst dann, wenn es öfter geschieht. Wer es einmal macht ist auch rechtlich gesehen kein Schleuser.
Im Zusammenhang des deutschen Rechts sind beide Begriffe also nicht austauschbar. Im Zusammenhang der allgemeinen Wortdefinition hingegen schon.