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Schleppertätigkeiten der NGO's unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe? (aus PE verschoben)

  1. #81 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Blubbler
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    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    Man verliert seinen Flüchtlingsstatus, nach allen gängigen und international anerkannten Definitionen, nicht wenn man die Grenze zum vermeintlich friedlichgen Nachbarland überschreitet. Man bleibt solange Flüchtling, bis man gefahrlos in sein Heimatland zurückkehren kann.
    Du liebst wie immer Wortklauberei. Wenn ein anerkannter syrischer Flüchtling in Düsseldorf in einen Bus steigt und zwei Stationen später aussteigt, flüchtet er nicht von einer Busstation zur nächsten. Ändere in meinem Beitrag "Unter den Migranten von Lybien nach Italien sind genau 0 Kriegsflüchtlinge." zu "Genau 0 Personen flüchten von Lybien nach Italien vor Krieg." und du hast die selbe Aussage.

    Du lässt es so klingen, als ob ein Flüchtling sein Zielland beliebig aussuchen darf. Darf er nicht (oder zitiere mir die "gängige und international anerkannte Regelung", dass das so ist).
    Blubbler ist offline

  2. #82 Zitieren
    Schwertmeister Avatar von Army Dillo
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    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen


    Bitte lies den Duden.



    Die Definition des Begriffes ist eindeutig. Auch du kannst Begriffe, die eine allgemein anerkannte Definition haben, nicht einfach umdefinieren, damit sie deinem Weltbild entsprechen.

    Deswegen ist Schlepperei und der deutsche Straftatbestand der Schleuserei auch nicht das gleiche.
    Schlepperei ist moralisch verwerflich. Immer. Schleuserei kann moralisch genau richtig sein.
    Ich lach mich schlapp, liest du deine Links auch?

    Hier die entsprechende Passage daraus:

    Synonyme zu Schlepper

    Boot, [Schlepp]schiff, Wasserfahrzeug; (Seewesen) Schleppdampfer
    Ackerschlepper, Landmaschine, Traktor, Trecker, Zugmaschine
    Sattelschlepper; (Fachsprache) Sattelzugmaschine
    Kontaktmann, Kontaktfrau, Kontaktperson, Mittelsmann, Mittelsfrau, Mittelsperson, Verbindungsmann, Verbindungsfrau; (abwertend) Kuppler, Kupplerin
    (Jargon) Schleuser, Schleuserin


    Ob du etwas für moralisch verwerflich oder richtig hältst spielt für die geltende Rechtslage (zum Glück) keine Rolle.
    Army Dillo ist offline

  3. #83 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    Zitat Zitat von Blubbler Beitrag anzeigen
    Warum? Ich bin kein Verfechter für die Todesstrafe in Deutschland. Aber dass Verbrecher nicht abgeschoben werden können, weil die Strafe in ihrem Heimatland uns zu hart ist, ist lächerlich. Die Konsequenz ist, dass je asozialer man ist desto eher darf man bleiben.
    Es geht in diesem Fall aber um die Todesstrafe.
    smiloDon ist offline

  4. #84 Zitieren
    banned
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    Zitat Zitat von Army Dillo Beitrag anzeigen
    Ich lach mich schlapp, liest du deine Links auch?

    Hier die entsprechende Passage daraus:

    Synonyme zu Schlepper

    Boot, [Schlepp]schiff, Wasserfahrzeug; (Seewesen) Schleppdampfer
    Ackerschlepper, Landmaschine, Traktor, Trecker, Zugmaschine
    Sattelschlepper; (Fachsprache) Sattelzugmaschine
    Kontaktmann, Kontaktfrau, Kontaktperson, Mittelsmann, Mittelsfrau, Mittelsperson, Verbindungsmann, Verbindungsfrau; (abwertend) Kuppler, Kupplerin
    (Jargon) Schleuser, Schleuserin


    Ob du etwas für moralisch verwerflich oder richtig hältst spielt für die geltende Rechtslage (zum Glück) keine Rolle.
    Meine Güte, muss man hier wirklich selbst einfachste Zusammenhänge ständig erklären?

    1. Eine Wörterbuch-Definition eines Wortes ist in den seltensten Fällen das gleiche wie die rechtliche Definition. Krass, oder?
    2. Synonyme sind nicht unbedingt exakt deckungsgleich in ihrer Bedeutung.

    Auch hierzu der Duden zum Wort Synonym:
    mit einem anderen Wort oder einer Reihe von Wörtern von gleicher oder ähnlicher Bedeutung, sodass beide in einem bestimmten Zusammenhang austauschbar sind
    Ein Schlepper ist nach allgemeiner Wort-Defintion jemand, der seiner Tätigkeit mit Profitabsicht nachgeht. Eine rechtliche Definition gibt es in der BRD nicht für den Begriff.

    Ein Schleuser ist nach allgemeiner Wort-Definition ein Schlepper, also jemand der seiner Tätigkeit mit Profitabsicht nachgeht. Die rechtliche Definition unterscheidet sich hier minimal, und schließt in einigen Fällen auch solche Taten ein, die nicht mit Profitabsicht geschehen. Aber auch erst dann, wenn es öfter geschieht. Wer es einmal macht ist auch rechtlich gesehen kein Schleuser.

    Im Zusammenhang des deutschen Rechts sind beide Begriffe also nicht austauschbar. Im Zusammenhang der allgemeinen Wortdefinition hingegen schon.
    ulix ist offline Geändert von ulix (09.08.2017 um 18:22 Uhr)

  5. #85 Zitieren
    General Avatar von Harvald
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    Das deutsche Recht kennt weder den Ausdruck Schlepper noch Schleuser.

    Was es hingegen gibt ist die Hilfe zum illegalen Grenzübertritt oder zum illegalen Aufenthalt. Rechtlich betrachtet ist sowohl die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt als auch der Versuch der illegalen Einreise strafbar (siehe auch: § 95 I Nr. 3 und III AufenthG). Nach den allgemeinen strafrechtlichen Regelungen sind auch die Anstiftung und die Beihilfe zu diesen Delikten strafbar. Gemäß § 96 I AufenthG wird bestraft, wer Hilfe zum illegalen Aufenthalt leistet und entweder einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder wer wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer handelt, gegen das Aufenthaltsgesetz zu verstoßen. Letzteres scheint zunächst auch auf Personen zuzutreffen, die humanitäre Hilfe für illegale Migranten leisten. Die Rechtspraxis sieht aber gegenwärtig so aus, das nur verfolgt wird, wer diese Tätigkeiten gewerbsmäßig ausübt.

    Das muss aber nicht zwangsläufig auch weiterhin so gehandhabt werden.

    Vielleicht interessant https://anwaltauskunft.de/magazin/ge...fluchthelfern/
    Harvald ist offline

  6. #86 Zitieren
    banned
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    Zitat Zitat von Harvald Beitrag anzeigen
    Das deutsche Recht kennt weder den Ausdruck Schlepper noch Schleuser.
    Was es hingegen gibt ist die Hilfe zum illegalen Grenzübertritt oder zum illegalen Aufenthalt.

    Und wie nennt sich dieser Paragraph, wie ist er überschrieben?

    Einschleusen von Ausländern
    Nach deiner unsinnigen Argumentation gäbe es nach deutschem Recht auch keine Steuerhinterzieher... sondern bloß die Straftat der Steuerhinterziehung. Steuerhinterzieher werden nirgends erwähnt.
    ulix ist offline

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