Zitat von
Racel
Also darf ich mit einem transporter Flüchtlinge im Ausland einsammeln und nach Deutschland bringen , ganz legal solange ich mich nicht bezahlen lasse ?
Nein. Das habe ich nicht gesagt. In Deutschland gibt es den Straftatbestand Schlepperei erstmal eh nicht. Aber Schlepperei ist nunmal so definiert, dass man daraus Gewinn schlägt. Wer darauf keinen Gewinn schlägt, ist kein Schlepper. Per Definition.
Ein sehr schöner Kommentar bei Telepolis u.a. zur Illegalität des italienischen Verhaltenskodex:
Lebensretter werden zu Kriminellen erklärt
[...] Mit diesem geplanten Verhaltenskodex, einer Art Privatvertrag zwischen NGOs und Italien, eskalierte der Streit vollends. Ein fragwürdiges Dokument, mit dem die Seenotretter nicht nur an die Leine gelegt würden, sondern das auch internationales Seerecht auf den Kopf stellen würde.
Nach dem Code of Conduct sollten sich die NGOs verpflichten, italienische Polizei an Bord zu lassen. Einige lehnen das kategorisch ab, andere sagen, nur ohne Waffen. Wieder andere, nur wenn sie Rettungsaktionen nicht stören würden. Jedenfalls widerspräche das nicht nur dem Neutralitätsgedanken der Retter, sondern auch internationalem Recht. Jedes Schiff stellt ein Hoheitsgebiet des Landes dar, unter dessen Flagge es fährt.
Die Rettungsschiffe sollten die Geretteten nicht mehr auf andere größere Schiffe umladen dürfen, sondern selber in einen Hafen transportieren. Das würde viele Rettungsaktionen verzögern oder gar verunmöglichen. Nach dem internationalen Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See hat ein Kapitän die Pflicht, Gerettete an einen "sicheren Ort" zu bringen. Das heißt nicht unbedingt, dass sie an Land und in einen "sicheren Hafen" gebracht werden müssen. Ein "sicherer Ort" kann auch ein geeignetes größeres Schiff sein.
Die Rettungsschiffe sollten nachts keine Lichtsignale mehr einsetzen, um keine Schleuser anzuziehen. Das jedoch widerspricht internationalen Kollisionsverhütungsregeln, die gerade verlangen, dass sich Schiffe nachts sichtbar machen.
Und schließlich sollten die Rettungsschiffe laut Code of Conduct libysche Hoheitsgewässer generell und in jedem Fall meiden. Diese Regelung widerspricht dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Danach dürfen private Schiffe Hoheitsgewässer nicht nur durchfahren, sondern haben sogar die Pflicht hineinzufahren, sollten sie einen Seenotfall bemerken.
Schwarz auf weiß hat das alles der wissenschaftliche Dienst des Bundestages formuliert und vor wenigen Tagen auf seiner Webseite veröffentlicht.
Auch zu der angekündigten Verwehrung des Hafenzugangs macht der unabhängig arbeitende wissenschaftliche Dienst kritische Anmerkungen: So etwas stehe unter dem Vorbehalt, internationale Konventionen einzuhalten. Außerdem gebe es ein "völkergewohnheitsrechtliches Nothafenrecht". Alles in allem eine Bankrotterklärung für den beabsichtigten "Code of Conduct", der damit eigentlich vom Tisch sein sollte.