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Busfahrer verweigert vollverschleierter Frau die Fahrt.

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    General Avatar von John Henry Eden
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    Ein Busfahrer im ostfriesischen Emden hat einer verschleierten Frau mehrfach die Mitnahme verweigert und muss nun mit einer Strafe rechnen. Gegen den Mann sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag in Leer. Zuvor hatte dies die „Emder Zeitung“ berichtet.

    Danach trug die schwangere Frau aus religiösen Gründen einen schwarzen Schleier mit Sehschlitz (Nikab) zu einem traditionell langen Kleid. Der Ehemann der Frau sagte dem Blatt, der Fahrer habe sie „aus Sicherheitsgründen“ nicht einsteigen lassen.
    Fahrer und Busunternehmen würden angehört, kündigte Stadtsprecher Eduard Dinkela an. Die Strafe für den Fahrer könnte eine Geldbuße von maximal 10.000 Euro bedeuten.

    Ob es aber dazu komme und wie hoch die Strafe ausfalle, hänge von der Verhältnismäßigkeit des Falles ab. Nach Polizeiangaben hat außerdem der Mann der betroffenen Frau den Busfahrer angezeigt.

    Das von den Stadtwerken beauftragte private Busunternehmen habe in einer Stellungnahme bereits ein Fehlverhalten eingeräumt, sagte Geschäftsführer Temmo Poppenga von der kommunalen Stadtverkehrsgesellschaft. Danach habe der Fahrer offenbar aus Unkenntnis gehandelt. „Aber so etwas darf nicht passieren und sich auch nicht wiederholen“, sagte Poppen.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...die-Fahrt.html


    Der Busfahrer hat meiner Meinung nach völlig richtig und gesetzmässig gehandelt. Zunächst einmal ist es verboten sich in Deutschland zu vermummen. Ferner hat der Busfahrer auch eine Garantenpflicht. Man weiss ja nie wer sich unter der Vollverschleierung verbirgt. Gerade in der heutigen Unsicherheit bezüglich Anschlägen.
    John Henry Eden ist offline

  2. #2 Zitieren
    Irregular  Avatar von Zetubal
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    Ernsthaft? Du hast /ironie vergessen, oder?
    Das Vermummungsgebot macht eine in mehreren Präzedenzfällen bestätigte Ausnahme für religiöse Garbe und dieses, wie auch andere Verbote, zu vollstrecken obliegt außerdem nicht dem Busfahrer eines privaten Busunternehmens. Wenn das seinen Nerv trifft soll er die Polizei einschalten. Vielleicht kann die ihm ja glaubhaft versichern, dass da kein Rechtsverstoß vorliegt.
    Zu seinen Arbeitspflichten gehört es jedenfalls, zahlende Kunden von A nach B zu befördern. Wie die aussehen hat ihn nichts anzugehen und die Garantenpflicht greift auch nur dann, wenn akute Gefahr im Verzug herrscht - z.B. wenn jemand ausfällig wird, offen ersichtlich bewaffnet ist oder nicht zurechnungsfähig erscheint. Religiöses Profiling jedenfalls fällt nicht unter die legitimen Praktiken.
    Zetubal ist gerade online

  3. #3 Zitieren
    Moderator Avatar von DWS
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    An seiner Stelle würde ich auf Schuldunfähigkeit plädieren (lassen); mehrere Merkmale dazu bieten sich geradezu an.
    Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid.
    DWS ist offline

  4. #4 Zitieren
    Legende Avatar von jabu
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    Ein allgemeines Vermummungsverbot gibt es in Deutschland - trotz gefühlt unzähliger anderslautender Behauptungen in diversen Medien und sonst wo - glücklicherweise noch nicht, siehe auch hier und hier.

    Dieses zu weit gefasste Gesetz war schon damals sehr umstritten und gehört eigentlich reformiert oder besser gleich ganz abgeschafft. Aber der Regelungszweck ist dennoch grob erkennbar:
    Es geht nach offizieller Lesart um die Identifizierung (was faktisch Massenüberwachung, auch derer, die nichts damit zu tun haben, impliziert!) gewaltbereiter Leute, die sich auf den Weg zu einer Demo machen oder sich bereits dort befinden. Jedoch gibt es genügend gute Gründe dafür, dass man auch als friedliebender Mensch auf einer Demo unerkannt bleiben will. Wer möchte schon bei Behörden auf irgendeiner obskuren Liste landen, um künftig "bevorzugt" behandelt zu werden?
    jabu ist offline

  5. #5 Zitieren
    Moderator Avatar von DWS
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    Interessant. Etwas dazu, das ich mich schon länger frage: Darf man eigentlich vermummt Auto fahren, oder wäre das eine Ordnungswidrigkeit wegen potentieller Blitzdings-Vermeidung?

    EDIT: Schwammiges Jain aus dem Ministerium, s. unten: https://www.derwesten.de/staedte/ess...d10035643.html aber Preisfrage, dürfte ich als Mann mit einer Nikab fahren?
    Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid.
    DWS ist offline Geändert von DWS (28.04.2017 um 19:31 Uhr)

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