Ja, prinzipiell gillt der Entwurf auch für inkommerzielle Foren. Im Gesetzestext findet sich allerdings folgende Passage:
Das Gesetz erfasst nur soziale Netzwerke ohne spezielle Themen- und Nutzerfestlegung. Es muss möglich sein, beliebige Inhalte mit beliebigen anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Thematisch und personell eingegrenzte Netzwerke wie berufliche Netzwerke bedürfen keiner gesetzlichen Compliance-Regeln.
Wenn WoP sich also als "thematisch festgelegt" definiert, wäre es also von der Regelung ausgenommen - falls dieser Passus auch in der endgültigen Fassung des Gesetzes noch bestehen bleibt.
Allerdings frage ich mich, wer bitteschön festlegt wann ein Forum denn eine "spezielle Themenfestlegung" hat und wann nicht.