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Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Kämpfer Avatar von Benutzer21
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    Benutzer21 ist offline

    Pb Online Messerkauf-Sammelthread

    Was haltet ihr davon, dass man auf Ebay Waffen & Alkohol kaufen kann, aber Dinge wie Filme ab 18 nicht?

    Alter Text:
    Spoiler:(zum lesen bitte Text markieren)
    Ende 2015 war es endlich soweit, dass auch private Verkäufer einiges an FSK 18 Filmen und Spielen auf Ebay verkaufen durften, solange sie eine bestimmte Versandoption wählten, die zusätzlich ca. 6 Euro kostet. Nun aber, nach ein paar Wochen löscht Ebay wieder alle Sachen von mir, ohne dies angekündigt zu haben.

    Warum? Hat jemand etwas mitbekommen? Ich finde nichts Neues dazu. Alkohol und Waffen darf man natürlich weiterhin reichlich einkaufen, solange sie von einem dortigen Shop kommen.
    Geändert von Benutzer21 (20.01.2016 um 11:21 Uhr)

  2. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    banned
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    Takeda Shingen ist offline
    Waffen darf man eigentlich nicht verkaufen. Bzw finde ich im deutschen Ebay keine Katanas. Nur in der US Seite

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Kämpfer Avatar von Benutzer21
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    Benutzer21 ist offline
    Ja, aber Messer und so ein Zeug. Es wundert mich sehr, dass es jetzt ohne Vorankündigung nicht mehr geht bzw. wieder gelöscht wird. Aber da hier wohl auch niemand etwas weiß, werde ich einmal Ebay anschreiben müssen.


  4. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Krieger Avatar von h0ch5tr4355
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    h0ch5tr4355 ist offline
    Jeder Kind darf Messer kaufen, wenn sie nicht den Taschengeldparagraphen verletzen soweit ich weiss. Und das Messer darf glaub nicht zweischneidig sein. Ob man damit rumlaufen darf, ist wieder ne andere Frage.
    Through victory, my chains are broken.

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Deus Avatar von EfBieEi
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    EfBieEi ist offline
    Zitat Zitat von h0ch5tr4355 Beitrag anzeigen
    Jeder Kind darf Messer kaufen, wenn sie nicht den Taschengeldparagraphen verletzen soweit ich weiss. Und das Messer darf glaub nicht zweischneidig sein. Ob man damit rumlaufen darf, ist wieder ne andere Frage.
    Messer die zweischneidig sind sind ja auch Waffen.

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Kämpfer Avatar von Benutzer21
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    Benutzer21 ist offline
    War auf "Wurfmesser" bezogen. Ist aber jetzt auch nicht wichtig.


  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Deus Avatar von AltesLager
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    AltesLager ist offline
    Zitat Zitat von h0ch5tr4355 Beitrag anzeigen
    Jeder Kind darf Messer kaufen, wenn sie nicht den Taschengeldparagraphen verletzen soweit ich weiss. Und das Messer darf glaub nicht zweischneidig sein. Ob man damit rumlaufen darf, ist wieder ne andere Frage.
    Keine stehende aretierte Klinge und nicht länger als ca 15 cm
    und selbstverständlich darf sich der Pfandfinder Sohnemannn ein Schweizer Messer, Multitool, ein Muela oder Capaora Messer kaufen wenn es die Bedingungen erfüllt

    [Bild: $_35.JPG?set_id=880000500F]

    bestes Vespermesser für alles
    [SIGPIC][/SIGPIC]

  8. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Krieger Avatar von h0ch5tr4355
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    h0ch5tr4355 ist offline
    Aber Küchenmesser sind doch oft länger oder irre ich mich da? Vielleicht jetzt etwas zu stark OT aber naja...
    Through victory, my chains are broken.

  9. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #9 Zitieren

    Piranha-Bytes
    Avatar von Michael Rüve
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    Michael Rüve ist offline
    Zitat Zitat von h0ch5tr4355 Beitrag anzeigen
    Aber Küchenmesser sind doch oft länger oder irre ich mich da?
    Jo. Die Grenze liegt übigens bei 12cm Klingenlänge - das bezieht sich aber auf das Führen, nicht den Erwerb oder Besitz. In Deiner eigenen Küche führst Du per Definition aber nicht.

    Ansonsten der Blick ins Gesetz:

    WaffG, §1:
    "(2) Waffen sind
    ...
    2.
    tragbare Gegenstände,
    ...
    b)
    die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."


    Das lange Küchenmesser ist zwar nicht dazu bestimmt, wäre wohl aber grds. geeignet.
    Es wird aber, außer in §42a, nicht genannt, insbesondere nicht in Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr 2.1 - "Messer".

    Eine spezielle Bestimmung findet sich in jedoch §42a, wo ein Verbot des Führens bei einer Klingenlänge >12cm ausgesprochen ist - das wiederum mit einer Ausnahmebestimmung versehen.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Kämpfer Avatar von Benutzer21
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    Benutzer21 ist offline
    @Moderation

    Bitte den Thread in "Online Messerkauf-Sammelthread" umbenennen.


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