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Online Messerkauf-Sammelthread
Was haltet ihr davon, dass man auf Ebay Waffen & Alkohol kaufen kann, aber Dinge wie Filme ab 18 nicht?
Alter Text:
Geändert von Benutzer21 (20.01.2016 um 11:21 Uhr)
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Waffen darf man eigentlich nicht verkaufen. Bzw finde ich im deutschen Ebay keine Katanas. Nur in der US Seite
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Ja, aber Messer und so ein Zeug. Es wundert mich sehr, dass es jetzt ohne Vorankündigung nicht mehr geht bzw. wieder gelöscht wird. Aber da hier wohl auch niemand etwas weiß, werde ich einmal Ebay anschreiben müssen.
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Jeder Kind darf Messer kaufen, wenn sie nicht den Taschengeldparagraphen verletzen soweit ich weiss. Und das Messer darf glaub nicht zweischneidig sein. Ob man damit rumlaufen darf, ist wieder ne andere Frage.
Through victory, my chains are broken.
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 Zitat von h0ch5tr4355
Jeder Kind darf Messer kaufen, wenn sie nicht den Taschengeldparagraphen verletzen soweit ich weiss. Und das Messer darf glaub nicht zweischneidig sein. Ob man damit rumlaufen darf, ist wieder ne andere Frage.
Messer die zweischneidig sind sind ja auch Waffen.
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War auf "Wurfmesser" bezogen. Ist aber jetzt auch nicht wichtig.
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 Zitat von h0ch5tr4355
Jeder Kind darf Messer kaufen, wenn sie nicht den Taschengeldparagraphen verletzen soweit ich weiss. Und das Messer darf glaub nicht zweischneidig sein. Ob man damit rumlaufen darf, ist wieder ne andere Frage.
Keine stehende aretierte Klinge und nicht länger als ca 15 cm
und selbstverständlich darf sich der Pfandfinder Sohnemannn ein Schweizer Messer, Multitool, ein Muela oder Capaora Messer kaufen wenn es die Bedingungen erfüllt
[Bild: $_35.JPG?set_id=880000500F]
bestes Vespermesser für alles
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Aber Küchenmesser sind doch oft länger oder irre ich mich da? Vielleicht jetzt etwas zu stark OT aber naja...
Through victory, my chains are broken.
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 Piranha-Bytes
 Zitat von h0ch5tr4355
Aber Küchenmesser sind doch oft länger oder irre ich mich da?
Jo. Die Grenze liegt übigens bei 12cm Klingenlänge - das bezieht sich aber auf das Führen, nicht den Erwerb oder Besitz. In Deiner eigenen Küche führst Du per Definition aber nicht.
Ansonsten der Blick ins Gesetz:
WaffG, §1:
"(2) Waffen sind
...
2.
tragbare Gegenstände,
...
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
Das lange Küchenmesser ist zwar nicht dazu bestimmt, wäre wohl aber grds. geeignet.
Es wird aber, außer in §42a, nicht genannt, insbesondere nicht in Anlage 1 Unterabschnitt 2 Nr 2.1 - "Messer".
Eine spezielle Bestimmung findet sich in jedoch §42a, wo ein Verbot des Führens bei einer Klingenlänge >12cm ausgesprochen ist - das wiederum mit einer Ausnahmebestimmung versehen.
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@Moderation
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