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Fragen bzgl. Kündigung in der Probezeit
Guten Tag euch!
Ich arbeite seit Anfang August beim Aldi und befinde mich daher noch in der Probezeit. Nun spiele ich mit dem Gedanken, dort wieder aufzuhören, hätte aber gerne noch ein paar Fragen davor beantwortet.
Natürlich könnte ich auch im Internet suchen (habe ich teils auch), aber da findet man dann immer wieder unterschiedliche oder einfach unpräzise Antworten. Und ich denke, hier gibt es sicherlich Leute, die sich damit auskennen.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende beträgt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mich in dieser Zeit freizustellen, jedoch unter fortführender Bezahlung. Wie sieht das in der Probezeit aus? Gelesen habe ich, dass ich nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe. Aber wie sieht das mit dem "zum Monatsende" aus? Kann ich jederzeit kündigen oder muss ich das einhalten? Und gilt das mit der fortführenden Bezahlung auch in der Probezeit oder ist das dem Arbeitgeber überlassen?
Dann gibt es noch 2 weitere Punkte die mich interessieren.
Einerseits habe ich sehr viele Überstunden, die normal alle bezahlt werden. Auch Urlaub habe ich noch einige Tage. Wie sieht das aus, wenn ich kündige? Kann der Arbeitgeber mir sagen, ich solle den Urlaub nehmen oder irgendwie die Überstunden nutzen, um frei zu machen, anstelle einer Freistellung? Und was ist, wenn ich freigestellt werde? Bekomme ich dann den Urlaub + Überstunden ausbezahlt oder gleicht sich das irgendwie mit der Freistellung aus?
Vielen Dank schonmal im voraus!
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Wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Probezeit vereinbart wurde und sonst nichts, gilt genau das - nicht mehr und nicht weniger.
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 Zitat von Feuerläufer
Wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Probezeit vereinbart wurde und sonst nichts, gilt genau das - nicht mehr und nicht weniger.
Zur Probezeit steht im Vertrag rein gar nichts.
Habe mich schlecht ausgedrückt. Das mit den 2 Wochen habe ich im Internet gelesen.
Im Vertrag steht einfach nur, eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
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Das BGB sagt dazu 2 Wochen. Oder machst du da eine Ausbildung? Dann müssen nichtmal die 2 Wochen eingehalten werden.
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So wie ich das gesagt bekommen habe ist das genau der Sinn der Probezeit. Sowohl Arbeitnehmer als auch Geber können sich von eben auf jetzt ohne Angaben von Gründen trennen.
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In der Probezeit kann ein Arbeitsvertrag - sobald nicht anders vertraglich vereinbart - mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten gekündigt werden.
Theoretisch kannst du auch am Montag einfach nicht mehr hingehen. Wenn du aber eine Arbeitsbeurteilung möchtest, dann wird diese aber sicher schlecht ausfallen, wenn du plötzlich nicht mehr kommst.
Geändert von mondy (26.09.2015 um 13:39 Uhr)
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Das ist nur für die Probezeit einer Ausbildung korrekt. Ansonsten gelten die angesprochenen 2 Wochen. (siehe §622 abs 3)
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 Zitat von Murielle
Das ist nur für die Probezeit einer Ausbildung korrekt. Ansonsten gelten die angesprochenen 2 Wochen. (siehe §622 abs 3)
Ja, bei der Ausbildung. Hatte ich vergessen hinzuschreiben.
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Ist keine Ausbildung.
Und wie sieht das mit dem "zum Monatsende" aus? Gilt das für mich in der Probezeit? Oder kann ich jetzt bspw. am 5.10 die Kündigung einreichen und auf den 19.10 kündigen?
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 Piranha-Bytes
 Zitat von Das_Whitey
Zur Probezeit steht im Vertrag rein gar nichts.
Dann hat Dein Vertrag vielleicht gar keine Probezeit.
Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. §622 BGB:
"(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
(Hervorhebung von mir)
Wenn also nichts vereinbart wurde - dann gibt es keine Probezeit.
Aber beachte:
"(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."
Wenn bei ALDI ein Tarifvertrag gilt, dann kann der zur Awnwendung kommen und ebenfalls noch Bestimmungen zur Probezeit enthalten.
Einfach wegbleiben ist in jedem Fall eine ganz schlechte Idee. Es ist unfair gegenüber Kollegen und Arbeitgeber, das Arbeitszeugnis wird dadurch sicher nicht besser und bezahlt bekommst Du die geschwänzten Tage natürlich auch nicht.
Wenn keine Probezeit gilt, gilt die vereinbarte Kündigungsfrist.
Als Arbeitgeber kann ich Dir allerdings sagen, dass es vermutlich einen Weg gibt, auch vorher aus dem Vertrag rauszukommen. Sprich mit dem Zuständigen darüber.
Logischerweise dann ohne Bezahlung der verkürzten Tage.
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 Zitat von Michael Rüve
Dann hat Dein Vertrag vielleicht gar keine Probezeit.
Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. §622 BGB:
"(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
(Hervorhebung von mir)
Wenn also nichts vereinbart wurde - dann gibt es keine Probezeit.
Aber beachte:
"(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden."
Wenn bei ALDI ein Tarifvertrag gilt, dann kann der zur Awnwendung kommen und ebenfalls noch Bestimmungen zur Probezeit enthalten.
Einfach wegbleiben ist in jedem Fall eine ganz schlechte Idee. Es ist unfair gegenüber Kollegen und Arbeitgeber, das Arbeitszeugnis wird dadurch sicher nicht besser und bezahlt bekommst Du die geschwänzten Tage natürlich auch nicht.
Wenn keine Probezeit gilt, gilt die vereinbarte Kündigungsfrist.
Als Arbeitgeber kann ich Dir allerdings sagen, dass es vermutlich einen Weg gibt, auch vorher aus dem Vertrag rauszukommen. Sprich mit dem Zuständigen darüber.
Logischerweise dann ohne Bezahlung der verkürzten Tage.
Danke euch erstmal! 
Ich bin in dem Thema nicht wirklich bewandert, daher tut es mir Leid, dass der EP nicht alle notwendigen Informationen enthält.
Bei dem Bewerbungsgespräch hieß es, die Probezeit würde 6 Monate gehen. Daher gehe ich dann mal davon aus, dass das im Tarifvertrag vereinbart ist.
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26.09.2015 20:13
#12
Wenn der Vertrag in Bezug auf einem Tarifvertrag erstellt wurde, dann gelten die Fristen im dafür zuständigen Tarifvertrag.
Das bedeutet, dass in deinem Vertrag auf den Tarifvertrag Bezug genommen werden muss. Wenn das der Fall ist, steht in der Regel tatsächlich nicht viel im Vertrag, weil der Tarifvertrag das gültige Regelwerk ist.
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Wir haben September!
Du arbeitest bei Aldi seit August und Urlaub hast du noch einige Tage .
Urlaub gibt es normal erst nach 6 Monaten, ob der während der Kündigung in der Probezeit überhaupt bezahlt wird muß im Vertrag stehen.
Tarifvertrag schön und gut, wenn Aldi nicht dem Berufsverband angehört- dann ist der "Tarifvertrag" nämlich nichts Wert!
Du solltest dir alles genau in dem unterschriebenen Vertrag durchlesen.
Hast du eine gute Begründung für das Aufhören dann würde ich mal:
Wenn du Einkommensschwach bist, gibt es kostenlose Rechtsberatung am Gericht vor Ort.
Verbraucherzentralen helfen auch oft unverbindlich.
Überstundenabbau- die Prozente werden normalerweise ausgezahlt und die Überstunden selbst als Freizeitausgleich genutzt.
Alles was mündlich vereinbart wird kannst du vergessen, nur das schriftliche zählt.
Infos bekommst du auch bei:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/inhalt.html.
Oder Download:
https://www.google.de/search?client=...ales+probezeit
Arbeitsrecht 2015- da steht dann auch was wegen der Kündigung in der Probezeit.
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Okay. Dass die Kündigungsfrist hierbei 2 Wochen beträgt, ist jetzt verstanden.
Aber die wichtigste von allen Fragen wäre mir dann doch immernoch, ob das "zum Monatsende" auch für mich gilt? Oder kann das auch vom Tarifvertrag abhängig sein? Denn wenn ich diesen Punkt beachten muss, würde ich gerne noch bis Ende diesen Monats die Kündigung einreichen. Ansonsten würde ich Mitte Oktober die Kündigung einreichen.
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 Foren-Mutter
Geschlecht: ❤️❤️❤️❤️❤️❤️
 Zitat von lucigoth
Urlaub gibt es normal erst nach 6 Monaten, ob der während der Kündigung in der Probezeit überhaupt bezahlt wird muß im Vertrag stehen.
Der Urlaub steht dir auf jeden Fall zu. Dass du ihn in den ersten 6 monaten nicht nehmen darfst ändert nichts an deinem urlaubsanspruch. du kannst den urlaub in diener kündigungsfrist nehmen. die auszahlung des urlaubs in geld kann ausgeschlossen sein. bei tarifüblichen 24 tagen urlaub stehen dir für jeden monat 2 tage zu. die kannst du dann auf die 14 tage kündigungsfrist anrechnen. urlaubstage sind dann ja bezahlte tage.
14 tage sind 14 tage. das hat mit dem monatsende nichts zu tun. da in deinem vertrag dazu nichts steht, gilt automatisch das gesetz. und dort ist da nichts weiter aufgeführt
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 Zitat von Das_Whitey
Okay. Dass die Kündigungsfrist hierbei 2 Wochen beträgt, ist jetzt verstanden.
Dann erübrigt sich die folgende Frage ja eigentlich 
 Zitat von Das_Whitey
Aber die wichtigste von allen Fragen wäre mir dann doch immernoch, ob das "zum Monatsende" auch für mich gilt?
Nochmal, §622 Abs 3 sagt 2 Wochen. Nicht 2 Wochen zum Monatsende. Also ein beliebiger Tag (natürlich unter Wahrung der Frist) sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde
 Zitat von Das_Whitey
Oder kann das auch vom Tarifvertrag abhängig sein? Denn wenn ich diesen Punkt beachten muss, würde ich gerne noch bis Ende diesen Monats die Kündigung einreichen. Ansonsten würde ich Mitte Oktober die Kündigung einreichen.
Hier kommt Abs 4 desselben § zur Anwendung: "Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist."
Es gilt also dein (Tarif)Vertrag. Den kenne ich natürlich nicht
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Ich würde zum Thema auch gern eine Frage stellen. Wenn man ZUM Soundsovielten kündigt, muss man AM Soundsovielten arbeiten?
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Abenteurer
 Zitat von Das_Whitey
Guten Tag euch!
Ich arbeite seit Anfang August beim Aldi und befinde mich daher noch in der Probezeit. Nun spiele ich mit dem Gedanken, dort wieder aufzuhören, hätte aber gerne noch ein paar Fragen davor beantwortet.
Natürlich könnte ich auch im Internet suchen (habe ich teils auch), aber da findet man dann immer wieder unterschiedliche oder einfach unpräzise Antworten. Und ich denke, hier gibt es sicherlich Leute, die sich damit auskennen.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende beträgt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mich in dieser Zeit freizustellen, jedoch unter fortführender Bezahlung. Wie sieht das in der Probezeit aus? Gelesen habe ich, dass ich nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe. Aber wie sieht das mit dem "zum Monatsende" aus? Kann ich jederzeit kündigen oder muss ich das einhalten? Und gilt das mit der fortführenden Bezahlung auch in der Probezeit oder ist das dem Arbeitgeber überlassen?
Dann gibt es noch 2 weitere Punkte die mich interessieren.
Einerseits habe ich sehr viele Überstunden, die normal alle bezahlt werden. Auch Urlaub habe ich noch einige Tage. Wie sieht das aus, wenn ich kündige? Kann der Arbeitgeber mir sagen, ich solle den Urlaub nehmen oder irgendwie die Überstunden nutzen, um frei zu machen, anstelle einer Freistellung? Und was ist, wenn ich freigestellt werde? Bekomme ich dann den Urlaub + Überstunden ausbezahlt oder gleicht sich das irgendwie mit der Freistellung aus?
Vielen Dank schonmal im voraus! 
Aus eigener Erfahrung: Aldi hat in seinen Standardverträgen keine Probezeit vereinbart. Für dich gilt die Kündigungsfrist "1 Monat zum Monatsende", heißt, kündigst du beispielsweise am 01.10.2015 fällt der Austrittstermin auf den 30.11.2015 (= letzter Arbeitstag). Kündigst du am 20.09.2015 wäre der Austrittstermin der 31.10.2015.
Früher aus dem Arbeitsverhältnis käme man nur mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages - meistens kein Problem, allerdings endet das Arbeitsverhältnis dann sofort.
Aldi stellt - normalerweise - Arbeitnehmer bei einer Kündigung nicht frei.
Überstunden, die zum Austrittstermin noch vorhanden sind, sowie ggf. Urlaub, werden in der Regel ausbezahlt.
Noch eine kleine Klarstellung zum Thema Kündigungsschutz & Probezeit: Auch wenn keine Probezeit vereinbart wurde, kann innerhalb der ersten sechs Monate das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Probezeit dient ledlglich dem Zweck, die Kündigungsfrist auf zwei Wochen zu reduzieren.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Edit: Übrigens hat man bei Aldi normalerweise, bei einer 6-Tage-Woche, 36 Tage Urlaub (Angaben dazu findest du in deinem Arbeitsvertrag). Dieser Anspruch entsteht ab Beginn deiner Tätigkeit, auch wenn du ihn - je nach Filiale - in den ersten sechs Monaten noch nicht antreten darfst, verfällt dieser durch die Kündigung nicht und es muss dir im Regelfall entweder ermöglicht werden, ihn vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen, oder er muss dir ausbezahlt werden.
Geändert von Xeyver Silberhertz (27.09.2015 um 12:10 Uhr)
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 Zitat von Feuerläufer
Ich würde zum Thema auch gern eine Frage stellen. Wenn man ZUM Soundsovielten kündigt, muss man AM Soundsovielten arbeiten?
Ja, eine Kündigung zum XX bedeutet normalerweise, dass der XXte der letzte Arbeitstag ist.
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Danke euch nochmals!
 Zitat von Xeyver Silberhertz
Aus eigener Erfahrung: Aldi hat in seinen Standardverträgen keine Probezeit vereinbart. Für dich gilt die Kündigungsfrist "1 Monat zum Monatsende", heißt, kündigst du beispielsweise am 01.10.2015 fällt der Austrittstermin auf den 30.11.2015 (= letzter Arbeitstag). Kündigst du am 20.09.2015 wäre der Austrittstermin der 31.10.2015.
Früher aus dem Arbeitsverhältnis käme man nur mit Hilfe eines Aufhebungsvertrages - meistens kein Problem, allerdings endet das Arbeitsverhältnis dann sofort.
Aldi stellt - normalerweise - Arbeitnehmer bei einer Kündigung nicht frei.
Überstunden, die zum Austrittstermin noch vorhanden sind, sowie ggf. Urlaub, werden in der Regel ausbezahlt.
Noch eine kleine Klarstellung zum Thema Kündigungsschutz & Probezeit: Auch wenn keine Probezeit vereinbart wurde, kann innerhalb der ersten sechs Monate das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Probezeit dient ledlglich dem Zweck, die Kündigungsfrist auf zwei Wochen zu reduzieren.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Edit: Übrigens hat man bei Aldi normalerweise, bei einer 6-Tage-Woche, 36 Tage Urlaub (Angaben dazu findest du in deinem Arbeitsvertrag). Dieser Anspruch entsteht ab Beginn deiner Tätigkeit, auch wenn du ihn - je nach Filiale - in den ersten sechs Monaten noch nicht antreten darfst, verfällt dieser durch die Kündigung nicht und es muss dir im Regelfall entweder ermöglicht werden, ihn vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen, oder er muss dir ausbezahlt werden.
Super, dass jemand speziell aus Erfahrung beim Aldi berichten kann!
Das heißt also, ich habe noch die Möglichkeit, bis Ende Oktober aufzuhören, wenn ich bis Ende diesen Monats die Kündigung einreiche? Gut. Dann sollte ich mich etwas ranhalten.
Dann hätte ich aber noch eine Frage zum Urlaub. Dass ich 36 Tage im Jahr Urlaub habe, weiß ich. Da ich erst seit August arbeite, hätte ich für das restliche Jahr noch 15 Tage Urlaub, richtig? Ich gehe aber mal stark davon aus, dass mir diese 15 Tage nicht ganz zustehen, wenn ich jetzt schon aufhöre, oder? Wenn ich 3 Tage pro Monat habe, könnte ich für 2 Monate Arbeit, 6 Tage bezahlten Urlaub nehmen?
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