Rechnet ihr auch mit der drei Tage Fiktion?
Falls der Arbeitnehmer per Brief abschickt?
Nein nein nur bis wann der Mitarbeiter seine Kündigung spät. einreichen muss
Bzgl. Feiertage:
Hab hier noch einen Hinweiß im Online-Rechtslexikon einer Anwaltskanzlei gefunden. Da heißt es: "Sollte der erste oder letzte Tag der Kündigungsfrist ein Samstag/Sonntag/Feiertag sein, verschiebt sich nichts."
Demnach müsste die Kündigung immer noch spätestens am 17.12. eingehen, ausser, der 17.12. war ein Samstag, dann 16.12..
Ok Thx für die Info!