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Kündigungsfrist mit Feiertag dazwischen

  1. #1 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Hallo,

    ich übe gerade ein bisschen BWL und da kam diese Frage:


    Arbeitnehmer A will am 31.12.2011 Kündigen. Er liegt noch in der Probezeit

    Frage: Wann muss er spätestens die Kündigung einreichen?


    Antwort: 16.12.2011

    Laut dem dort angegebenen Kalender wäre es jedoch eigentlich der 17.12.2011 oder ? ... es liegt lediglich ein Feiertg dazwischen (26.12.2011)

    Werden Feiertage also mit reingerechnet?

    Im Internet find ich leider keine so klare Antwort darauf..
    Saiyajin ist offline

  2. #2 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Etwas irritierend: Der Arbeitgeber will am 31.12. bereits nicht mehr arbeiten oder soll das der letzte Arbeitstag sein?

    Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen Eingang einer Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses. Das wäre nach meinem Verständniss der erste Tag nach Eingang der Kündigung bis zum letzten Arbeitstag.

    Bei 14 Tagen Kündigungsfrist und wenn der 31.12. der letzte Arbeitstag sein soll, müsste die Kündigung demnach spätestens am 17.12. beim Arbeitgeber auf dem Tisch liegen.

    Ein Feiertag ist m.W. nur insofern relevant, wenn er auf den Tag des letztmöglichen Eingangs fällt; dann muss die Kündigung einen Tag früher eingehen.
    Dank & Gruß, JK
    -------------------------------------------------------------------
    (Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)

    "2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
    Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)
    Juli Karen ist offline

  3. #3 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Hey,

    danke für die Antwort! also

    Etwas irritierend: Der Arbeitgeber will am 31.12. bereits nicht mehr arbeiten oder soll das der letzte Arbeitstag sein?
    Laut der Angabe zu entnehmen will er am 31.12 aufhören.

    Bei 14 Tagen Kündigungsfrist und wenn der 31.12. der letzte Arbeitstag sein soll, müsste die Kündigung demnach spätestens am 17.12. beim Arbeitgeber auf dem Tisch liegen.

    Ein Feiertag ist m.W. nur insofern relevant, wenn er auf den Tag des letztmöglichen Eingangs fällt; dann muss die Kündigung einen Tag früher eingehen.
    Aso ja, der 31.12 war ein Feiertag, deswegen wahrscheinlich 16.12 (ok gut, feiertage nicht mitzählen)
    Saiyajin ist offline

  4. #4 Zitieren
    Deus Avatar von Deathpoodle
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    Rechnet ihr auch mit der drei Tage Fiktion?

    Falls der Arbeitnehmer per Brief abschickt?
    Deathpoodle ist offline

  5. #5 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Wichtig ist der bestätigte Eingang der Kündigung. Daher, wenn postalisch, nur per Einschreiben oder persönlich abgeben, weil der Arbeitgeber mit der Frist am Tag danach beginnt. Sollte der Stichtag des Eingangs also auf einen Samstag/Sonntag/Feiertag fallen, dann muss die Kündigung entsprechend am letzten Werktag davor drinn sein.

    Zitat Zitat von Saiyajin Beitrag anzeigen
    (...) Aso ja, der 31.12 war ein Feiertag, deswegen wahrscheinlich 16.12 (ok gut, feiertage nicht mitzählen)
    Bzgl. Feiertage:

    Hab hier noch einen Hinweiß im Online-Rechtslexikon einer Anwaltskanzlei gefunden. Da heißt es: "Sollte der erste oder letzte Tag der Kündigungsfrist ein Samstag/Sonntag/Feiertag sein, verschiebt sich nichts."

    Demnach müsste die Kündigung immer noch spätestens am 17.12. eingehen, ausser, der 17.12. war ein Samstag, dann 16.12..
    Dank & Gruß, JK
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    Juli Karen ist offline Geändert von Juli Karen (20.04.2015 um 12:48 Uhr)

  6. #6 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Rechnet ihr auch mit der drei Tage Fiktion?

    Falls der Arbeitnehmer per Brief abschickt?
    Nein nein nur bis wann der Mitarbeiter seine Kündigung spät. einreichen muss

    Bzgl. Feiertage:

    Hab hier noch einen Hinweiß im Online-Rechtslexikon einer Anwaltskanzlei gefunden. Da heißt es: "Sollte der erste oder letzte Tag der Kündigungsfrist ein Samstag/Sonntag/Feiertag sein, verschiebt sich nichts."

    Demnach müsste die Kündigung immer noch spätestens am 17.12. eingehen, ausser, der 17.12. war ein Samstag, dann 16.12..
    Ok Thx für die Info!
    Saiyajin ist offline

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