Zitat von
BpjM
Kein Verkauf am Kiosk; Beschränkungen im Versandhandel!
(§ 15 Abs. 1 Nr. 3 und 5 JuSchG)
Indizierte Medien dürfen nicht angeboten, verkauft, verliehen oder vorrätig gehalten werden
im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen;
in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt;
im Versandhandel;
in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln.
Versandhandel im Sinne des § 1 Abs. 4 JuSchG ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.
Verlegern und Zwischenhändlern ist die Belieferung an die Inhaber der oben näher bezeichneten Betriebe verboten.