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Bad Eight
Ist convert2mp3 legal?
Es ist eine Seite, wo man den Link von einem Video (z.B. auf YouTube oder Dailymotion) angeben kann und anschließend die Datei als mp3 runterladen kann. Auf der Seite steht: Easy + fast + legal, aber irgendwie traue ich dem Ganzen nicht, wenn ich das nicht irgendwo bestätigt bekomme.
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Wenn du schon meinst, für deine Musik nichts bezahlen zu wollen, dann hab doch wenigstens den Anstand, und saug dir 320er-mps oder gleich FLAC, aber doch keine Youtube-Rips in grausiger Qualität...
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Bad Eight
Es geht hier um Sachen wie z.B. Epic Rap Battles of History und das ist nicht wirklich schlechte Qualität.
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Zur eigentlichen Frage:
Es ist nicht letztinstanzlich geklärt, wie es sich mit der Urheberrechtssituation in solchen Fällen verhält.
Das betrifft den gesamten Streaming- und Streamrip-Bereich. Da gibt es verschiedenste Prozesse, aber keine letztinstanzlichen Grundsatzurteile.
Ich sage mal vorraus, dass dir morgen keine Spezialeinheit die Tür eintritt, solltest du dich zum Download entschließen.
Etwas was man normalerweise kauft (Musik) kostenlos herunterzuladen, ist aber natürlich nicht im Sinne der (meisten) Künstler, soweit sollte der gesunde Menschenverstand ja durchaus reichen.
Aber wie gesagt, zur genauen rechtlichen Situation ist es momentan nicht möglich, eine gerichtsfeste Aussage zu machen.
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 Zitat von Emotoast
Es geht hier um Sachen wie z.B. Epic Rap Battles of History und das ist nicht wirklich schlechte Qualität. 
...egal ob es nun illlegal ist oder nicht, für 'Epic Rap Battles of History' sollte gemeinhin die Freiheitsstrafe stehen.
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Hängt wohl in deinem Beispiel maßgeblich davon ab, ob jemand auf die Tracks Urheberrecht erhebt.
 Zitat von Raaah!
Es ist nicht letztinstanzlich geklärt, wie es sich mit der Urheberrechtssituation in solchen Fällen verhält.
Das betrifft den gesamten Streaming- und Streamrip-Bereich. Da gibt es verschiedenste Prozesse, aber keine letztinstanzlichen Grundsatzurteile.
Mh da mal interessehalber nachgehakt: Ich hatte bisher immer gelesen, dass die Streamgeschichte nicht geklärt ist, weil keine permanente Kopie erstellt wird. Ein Rip ist doch aber eine permanente Kopie. Die ist ja (Qualität mal außen vor) 1zu1 vergleichbar mit einer Datei, die ich mir über amazon, iTunes oder sonstwoher legal besorge. Insofern würde ich rein logisch schon denken, dass der Rip illegal ist. Setzt ja auch erstmal einen illegalen Download/Mitschnitt voraus.
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 Zitat von Zetubal
Hängt wohl in deinem Beispiel maßgeblich davon ab, ob jemand auf die Tracks Urheberrecht erhebt.
Mh da mal interessehalber nachgehakt: Ich hatte bisher immer gelesen, dass die Streamgeschichte nicht geklärt ist, weil keine permanente Kopie erstellt wird. Ein Rip ist doch aber eine permanente Kopie. Die ist ja (Qualität mal außen vor) 1zu1 vergleichbar mit einer Datei, die ich mir über amazon, iTunes oder sonstwoher legal besorge. Insofern würde ich rein logisch schon denken, dass der Rip illegal ist. Setzt ja auch erstmal einen illegalen Download/Mitschnitt voraus.
Kommt darauf an wo Bild und Ton abgenommen werden. Es gibt Progs, die am Video- und Soundausgang abnehmen und dann ist es legal. Sonst dürfte man ja keine Radio- oder TVsendungen mitschneiden.
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 Zitat von Pursuivant
Sonst dürfte man ja keine Radio- oder TVsendungen mitschneiden.
Daran wird ja mit HD+ und solchen Sachen auch gerade gearbeitet
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 Zitat von Thnallgzt
Daran wird ja mit HD+ und solchen Sachen auch gerade gearbeitet 
Und wenn man es trotzdem irgendwie am Ausgang (bzw. auf Treiberebene das Ausgabesignal) abgreifen kann, kann man es immernoch legal speichern. Genau für diesen Zweck bekommen die GEMA u.Ä. auch von jedem verkauften Speichermedium einen Teil ab. Man bezahlt also sehr wohl für solche Mitschnitte und darf das dann auch nutzen.
Für Downloads gilt das aber nicht, die Gesetze sind unklar.
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 Zitat von Pursuivant
Kommt darauf an wo Bild und Ton abgenommen werden. Es gibt Progs, die am Video- und Soundausgang abnehmen und dann ist es legal. Sonst dürfte man ja keine Radio- oder TVsendungen mitschneiden.
Beim Mitschnitt von Radio- oder Fernsehsendungen für den Eigengebrauch ist das ganze aber mit ziemlicher Sicherheit als Privatkopie nach §53 UrhG gedeckt. Die Privatkopie ist aber grundsätzlich nur für Kopien vorgesehen die eine natürliche person selber herstellt.
Einzige Ausnahme: Die Kopie kann auch durch andere hergestellt werden wenn es sich um Papierkopien handelt oder die Vervielfältigung ist kostenlos.
Bei einem Service wie convert2mp3 stellt ja ein Dritter die Kopie her und der Nutzer des Angebots lädt sich lediglich die Kopie runter, ist also nicht selbst der "Privatkopierer". Wenn der Service kostenlos angeboten wird dürfte das m.E. nach §53 noch als erlaubt durchgehen, so fern es von den normalen Vorschriften zur Privatkopie her erlaubt ist.
Dem Hinweis auf der convert2mp3 Homepage, daß hier der Nutzer ja selber das Tool bedient und es deshalb legal sei traue ich persönlich nicht so ganz, denn die Kopie wird ja auf deren Servern erstellt und eben nicht am heimischen Rechner, so wie ich den Prozess verstehe.
[Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.
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