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Netzpolitik nach Snowden: Aktuelle Entwicklungen (aus PE)

  1. #381 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    Der Bundesrat hat am Freitag dem neusten Gesetz aus der Kategorie "gut gemeint aber grottenschlecht gemacht" zugestimmt, "EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte".

    Betreiber von Online-Plattformen wie Facebook, Twitter, YouTube und Telegram müssen daher schon seit 7. Juni "terroristische Inhalte" auf Anordnung beliebiger Behörden aus einem Mitgliedsstaat unverzüglich entfernen.
    Wait, what?
    Eine beliebige Behörde aus einem EU-Mitgliedsstaat kann dazu auffordern?


    Ordnungswidrig handelt demnach etwa, wer einen inkriminierten Inhalt vorsätzlich oder fahrlässig "nicht oder nicht innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer vollziehbaren Anordnung entfernt" oder den Zugang dazu nicht innerhalb dieser Frist sperrt. Dies soll etwa auch gelten, wenn die zuständige Behörde über die ergriffenen Maßnahmen "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet" wird.

    Als Ordnungswidrigkeit wird ferner definiert, wenn ein Anbieter bei einer unangebrachten Löschanordnung den Inhalt nicht rechtzeitig wiederherstellt oder entsperrt.
    Und wie soll in der Praxis ein Plattformbetreiber binnen einer Stunde verifizieren können, ob eine Zuschrift legit von einer beliebigen Behörde der EU stammt oder schlichtweg Spam ist?
    Aber gut, dass "Terrorpropaganda" EU-weit ja völlig klar und einheitlich definiert ist. Ich sehe schon die Löschaufforderungen bzgl. LGBT-Content von beliebigen ungarischen Behörden eintrudeln...
    Matteo ist gerade online

  2. #382 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    In den USA ist die Chatkontrolle - deren verpflichtende Einführung die EU hierzulande ja vorantreibt -bereits im Einsatz und da gibt es aktuell zwei Fälle, in denen false positives gerade die Leben der Betoffenen ruinieren:

    https://www.sueddeutsche.de/wirtscha...eema-1.5643304

    https://taz.de/Chatkontrolle-in-der-EU/!5873639/

    Wer nicht weiß, was diese Chatkontrolle ist und was so gefährlich an ihr ist: https://www.patrick-breyer.de/beitra...urchleuchtung/
    Matteo ist gerade online

  3. #383 Zitieren
    General Avatar von Liferipper
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  4. #384 Zitieren
    Mythos
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    Das Urteil stand im Grunde schon fest, bevor sich das Gericht überhaupt damit befasst hat. Aber schön, dass es jetzt wiederholt offiziell bestätigt ist. Ich denke mir nur jedes mal, dass diese "aber das und das ist noch mit dem Grundgesetz vereinbar" ein falsches Signal darstellt. Die erneuten Vorhaben sind doch nur deshalb immer und immer wieder zustande gekommen, weil Richter jedes mal solche Sätze mit auf dem Weg geben und die Politiker sie großzügig ausgelegt haben. Zu solchen Leuten gehört meiner Ansicht nach auch Innenministerin Nancy Faeser von der SPD, welche die IP-Adressen speichern will. Das kommt doch einem GPS-Tracking in der realen Welt gleich ... eine erwachsene Person könnte ja ein Kind sexuell missbrauchen und deshalb muss man zu jeder Zeit alle Standorte aller Menschen kennen (und die Täter schalten das GPS einfach ab oder verfälschen die Daten). Zum Glück sind FDP und Grüne besonnener, auch wenn es bei der FDP-Maßnahme mit "Quick Freeze" auf die konkrete Umsetzung ankommt (Strenge Voraussetzungen und nicht endlos verlängerbar usw).
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  5. #385 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    In der Bananenrepublik Deutschland erging gerade eines der krassesten Fehlurteile das man sich nur vorstellen kann:

    Landgericht Leipzig verurteilt DNS-Betreiber als Täter von Urheberrechtsverletzung.

    Für all diejenigen, denen die technischen Hintergründe hier nicht klar sind:
    Dieses Urteil ist äquivalent dazu, als würde man einen Telefonbuchverlag für Straftaten verurteilen, die jemand der halt in diesem Telefonbuch steht begangen hat. Und nein, nicht wegen Beihilfe zu diesen Straftaten sondern tatsächlich wegen der Tat an sich.
    Matteo ist gerade online

  6. #386 Zitieren
    Mythos
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    Solche Idioten. Hoffentlich geht das in die nächste Instanz und wird korrigiert. So viel Blödheit sieht man nichtmal bei der letzten Generation - und da rede ich von Leuten, die den Tisch, angeklebt an der Hand, aus dem Gerichtssaal tragen mussten.

    Edit:
    Mein Resolver wird von der Digitalen Gesellschaft gestellt - das bewegt sich in ähnlichen Bahnen wie die Quad9-Stiftung, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt wird. Ich sehe hier also sogar direkt meine eigene Freiheit bedroht!
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline Geändert von Xarthor (03.03.2023 um 09:46 Uhr)

  7. #387 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Zitat Zitat von Matteo Beitrag anzeigen
    In der Bananenrepublik Deutschland erging gerade eines der krassesten Fehlurteile das man sich nur vorstellen kann:

    Landgericht Leipzig verurteilt DNS-Betreiber als Täter von Urheberrechtsverletzung.

    Für all diejenigen, denen die technischen Hintergründe hier nicht klar sind:
    Dieses Urteil ist äquivalent dazu, als würde man einen Telefonbuchverlag für Straftaten verurteilen, die jemand der halt in diesem Telefonbuch steht begangen hat. Und nein, nicht wegen Beihilfe zu diesen Straftaten sondern tatsächlich wegen der Tat an sich.
    Das ist kein Fehlurteil, sondern absolut gut und richtig so.

    Das, was hier eher völlig daneben geht ist dein Vergleich mit dem Telefonbuch.

    Darf ich nachfragen, ob du einen juristischen Hintergrund (Ausbildung, Studium, Tätigkeit in Behörde) hast?

    Darf ich nachfragen, ob du den Urteilstext gelesen hast?

    Nein?

    Das würde erklären, warum du hier völlig unreflektiert die "Lesart" von Heise und der GFF (die eindeutig tendenziös ist) übernimmst.

    Sorry, Junge. Schwachsinn, mal wieder. Und bitte, nicht gleich wieder austicken.
    Bitte weiterlesen
    Kernel Panic ist offline Geändert von Kernel Panic (03.03.2023 um 10:51 Uhr)

  8. #388 Zitieren
    Mythos
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    Zitat Zitat von Kernel Panic Beitrag anzeigen
    Sorry, Junge. Schwachsinn, mal wieder. Und bitte, nicht gleich wieder austicken.
    Lieber Kernel Panic, sei doch bitte Vorsichtig mit Wörtern wie "Schwachsinn", wenn du im Glashaus sitzt. Ich könnte mir auch direkt die IPs abspeichern und bräuchte gar keine DNS-Dienste mehr, genauso wie ich kein Telefonbuch benötige, wenn ich die Rufnummer des Empfängers kenne. Es ist daher so ziemlich exakt das Selbe wie ein Telefonbuch. Davon mal ab ist ein Landgericht gar keine so hohe Instanz, ich denke höhere Gerichte (als nächstes geht es ja zum Oberlandesgericht) werden da (hoffentlich) anders urteilen.

    So sehr ich dich schätze, aber wärst du Netzpolitiker, hätte ich Angst, dass man bald nicht mal mehr dieses Forum hier nutzen könnte ... als Kollateralschaden, obwohl du nur das Beste im Sinn hattest.
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    Xarthor ist offline

  9. #389 Zitieren
    Starfleet's Finest  Avatar von Jean-Luc Picard
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    Zitat Zitat von Kernel Panic Beitrag anzeigen
    Sorry, Junge. Schwachsinn, mal wieder. Und bitte, nicht gleich wieder austicken.
    Wenn Du Dir wünschst, dass der Angesprochene nicht austickt, dann wähle Deine Worte doch auch bitte so, dass sie nicht geradezu danach rufen, dass es eine emotionale Reaktion gibt…
    Ansonsten ist das so wie jemanden zu beleidigen, um danach zu sagen „aber nimms nicht persönlich…“

    Zum Thema:
    Könnte jemand Mal die Thematik so übersetzen, dass weniger technikaffine User (wie ich z.B.) es gut nachvollziehen könne, worum es geht? Was genau habe ich mir beispielsweise hierunter vorzustellen:
    verbietet es dem kleinen Resolver-Betreiber, zwei verwandte Domains in die dazugehörigen IP-Adressen zu übersetzen.
    Sorry für die klaffenden Wissenslücken meinerseits, aber ich fliege bereits ein Raumschiff, da kann ich nicht auch noch wissen, was ein DNS-Resolver ist…[Bild: Troll_Chiller05.gif]
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    Jean-Luc Picard ist offline

  10. #390 Zitieren
    Mythos
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    Zitat Zitat von Jean-Luc Picard Beitrag anzeigen
    Sorry für die klaffenden Wissenslücken meinerseits, aber ich fliege bereits ein Raumschiff, da kann ich nicht auch noch wissen, was ein DNS-Resolver ist…[Bild: Troll_Chiller05.gif]
    Jeder Internetteilnehmer (also die Hardware) ist mittels IP (Internet Protocol) mit dem Internet verbunden. Das gilt sowohl für deinen Router, als auch für Internetseiten und was es sonst nicht noch alles gibt. Eine IP ist eine Abfolge von Zeichen, die z.B. so aussehen kann: 2001:0db8:85a3:08d3::0370:7344. Kennt man die IP, kann man sich mit den Geräten verbinden. Menschen merken sich aber keine beliebigen Zeichenfolgen, dafür aber Namen. Gebe ich jetzt in der Adressleiste forum.worldofplayers.de ein, geht die Anfrage zu einem DNS-Resolver, der sowohl den Namen, als auch die IP kennt (oder sich besorgen kann), gibt er deinem Browser (oder sonstigen Programm) die IP weiter. Die Verbindung kann nun hergestellt werden.

    In dem Rechtsstreit geht es nun darum, dass der Resolver die IP einer Seite rausgibt (nicht wegzensiert), die scheinbar urheberrechtliche Verletzungen begeht. Aber würdest du die IP selber kennen, könntest du dich mit der Seite verbinden, ohne das ein DNS-Resolver dazwischengeschaltet ist - ähnlich als ob du nicht nur den Namen einer Person kennen würdest und die Telefonnummer aus dem Telefonbuch herauslesen würdest, sondern direkt ohne nachzuschlagen anrufst.

    Nun könnte man sagen "ja was ist schon so schlimm daran, wenn der DNS-Resolver die IP nicht rausrücken darf?". Ganz einfach, eine IP-Sperre kann auch legale Inhalten betreffen. Auf YouTube gibt es täglich urheberrechtliche Verstöße, aber noch viel viel mehr legale Inhalte. Es braucht also schon rechtlich einen sehr guten Grund, dass ein Gericht so eine Sperre überhaupt anordnen darf. Desweiteren hängen die Internetdienste heute oft sehr stark zusammen. Viele Seiten nutzen z.B. Google- und Amazon-Dienste. Sperrt man eine von Amazon, weil man eine der Webseiten sperren will, kann es vorkommen, dass tausende weitere Seiten gleich mit gesperrt werden, als Kollateralschaden. Das ist glaube ich in Russland mal vorgekommen.

    Also selbst wenn man nur von der Pflicht, eine IP u sperren, ausgehen würde, ergeben sich schon starke Probleme (zumal die Diensteanbieter auch solche Sperren umgehen können). Hier sind wir noch nicht bei dem Punkt des Gerichtsverfahrens angekommen, wo der Resolver zum Täter verurteilt wurde. Was wir eher benötigen ist eine bessere internationale Zusammenarbeit um die Betrüger hinter den Webseiten selbst zu erwischen, anstatt sich irgendwelche non-profit Organisationen als Opfer zu suchen.
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    Xarthor ist offline

  11. #391 Zitieren
    So weit die Füße tragen.. Avatar von Almalexia
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    Zitat Zitat von Matteo Beitrag anzeigen
    In der Bananenrepublik Deutschland erging gerade eines der krassesten Fehlurteile das man sich nur vorstellen kann:

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    Wahnsinn. Was für ein Schwachsinn. Es ist Deutschland hier ... Da kann man sich echt nur mehr ins Europäische Ausland absetzen ...
    Reise einer Aschländerin | Tagebuch einer Hochelfin | Hünentochter
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    Almalexia ist offline

  12. #392 Zitieren
    General Avatar von Liferipper
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    Sorry für die klaffenden Wissenslücken meinerseits, aber ich fliege bereits ein Raumschiff, da kann ich nicht auch noch wissen, was ein DNS-Resolver ist…
    In Ergänzung zu dem was Xarthor geschrieben hat:
    DNS Anbieter gibt es zwar nicht gerade wie Sand am Meer, allerdings deutlich mehr als nur eine kleine Handvoll. In der Regel nutzt man standardmäßig den des Internetanbieters (z.B. Telekom oder vodafone). Mit ein bisschen (und hier meine ich wirklich nur ein bisschen) technischem Sachverstand kann man allerdings nach Belieben zu einem anderen wechseln. Neben dem in dem Artikel erwähnten Quad9 etwa Adguard oder z.B. auch von google.
    Einen einzelnen Anbieter zu zwingen, nicht mehr zu einer bestimmten Seite weiterzuleiten, ist also etwa so, als ob man in einer Stadt eine einzelne Straße sperrt, in der Hoffnung, damit den gesamten Verkehr zu stoppen.
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    Liferipper ist offline

  13. #393 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    Zitat Zitat von Kernel Panic Beitrag anzeigen
    Das ist kein Fehlurteil, sondern absolut gut und richtig so.

    Das, was hier eher völlig daneben geht ist dein Vergleich mit dem Telefonbuch.

    Darf ich nachfragen, ob du einen juristischen Hintergrund (Ausbildung, Studium, Tätigkeit in Behörde) hast?

    Darf ich nachfragen, ob du den Urteilstext gelesen hast?

    Nein?

    Das würde erklären, warum du hier völlig unreflektiert die "Lesart" von Heise und der GFF (die eindeutig tendenziös ist) übernimmst.

    Sorry, Junge. Schwachsinn, mal wieder. Und bitte, nicht gleich wieder austicken.
    Die Tatsache dass du offensichtlich weder in der Lage noch willens bist meinen Beitrag argumentativ zu widerlegen, sondern stattdessen wieder mal nur versuchst mich durch persönliche Angriffe zu diskreditieren nehme ich mal als Bestätigung dafür, dass ich mit meiner Einschätzung der Sache durchaus richtig liege.
    Matteo ist gerade online

  14. #394 Zitieren
    Starfleet's Finest  Avatar von Jean-Luc Picard
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    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Jeder Internetteilnehmer (also die Hardware) ist mittels IP (Internet Protocol) mit dem Internet verbunden.
    Vielen Dank für die Antwort. Was eine IP ist, wusste ich schon noch, aber viel mehr dann auch nicht mehr.
    Also geht es, wenn ich Dich und Liferipper richtig verstehe, um einen Übersetzer, der die Namen, die wir eintippen, in datentransfergerechte Sprache übersetzt, damit die Verbindung hergestellt werden kann, richtig?

    Wenn dem so ist und dieser Dienst bei allen Surfaktivitäten genutzt werden muss, dann wären aber doch auch alle Anbieter von diesem Urteil betroffen, oder? Sprich, wie gehen denn google oder die Telekom mit diesem Thema um, wenn deren DNS-Dienste genutzt werden? Sperren diese Unternehmen automatisiert IPs, die tendenziell fragwürdig sein können?
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    Jean-Luc Picard ist offline

  15. #395 Zitieren
    Mythos
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    Gerne. Lieber erkläre ich auch mal einen Satz mehr als zu wenig.

    Das Ding ist, es übersetzt zwar die Menschensprache in der Adressleiste in einen Maschinensprachen-Adresse, aber wenn du die Adresse in Maschinensprache direkt hast, benötigst du keinen DNS-Server für die Übersetzung. Das kommt z.B. auch ab und zu bei "Apps" vor, die auf deinen Geräten installiert sind - die können sich direkt mit den richtigen Servern verbinden, ohne DNS-Resolver, wenn die IP-Adresse direkt hinterlegt ist. Das macht unter anderem Sinn um den Verbindungsaufbau zu beschleunigen (da die Resolveranfrage nicht gestellt werden muss).

    Also der Dienst ist eher eine Hilfestellung für uns Menschen um Inhalte zu finden, weniger eine Notwendigkeit. Aber da wir ohne die DNS-Dienste die Inhalte nur schwer finden können, bzw wir die IPs nur schwer merken, kommt eine DNS-Sperre einer Zensur gleich. Die Inhalte sind weiterhin aufrufbar, man findet sie nur einfach nicht mehr ohne einen gewissen Mehraufwand (z.B. DNS-Server wechseln oder sich die richtige IP anderweitig zu besorgen).

    Wer eine geblockte Seite selbst hostet, der wird die Blockade früher oder später bemerken und kann dann einfach die IP ändern und hat somit die Blockade umgangen. Ich habe auch schonmal einen Dienst gesehen, der dann eine App angeboten hat, weil Vodafone den Dienst blockierte (andere nicht). Mit der App brauchte man dann keinen DNS-Resolver mehr.

    Von dem Urteil sind in der Tat alle DNS-Resolver betroffen, von den kleinen non-profit Organisationen über die unabhängigen Giganten wie Google und Cloudflare bis hin zu den Providern selbst (Telekom, Vodafone, ...). Provider dürfte es aber kaum stören, die haben sich schon zusammengeschlossen um vorsorglich zu zensieren - ohne Gerichtsbeschluss. Das halte ich auch für kritikwürdig, ist aber ein anderes Thema. Google und Cloudflare sind große Spieler auf dem Markt, die dürfte es kaum interessieren. Die machen was sie wollen, solange sie es können ... und wenn doch kein Weg vorbei führt, blockieren sie halt. So nach dem Motto "who cares". Problematisch ist es aber für die Kleinen, für die eine 250.000€ Strafe halt schon das Aus bedeuten kann. Und wenn einer abgestraft wird, überlegen sich die Anderen halt auch, ob sie ihren Dienst weiter aufrecht erhalten wollen, da es mit Risiken verbunden ist.

    Aber wir sollten auch das letzte Urteil abwarten, denn noch glaube ich nicht, dass es dabei bleibt.

    Die Thematik wird sogar noch komplizierter, wenn man nach anderen Projekten sucht. Es gibt Projekte, da läd sich jeder User dezentral einen Teil der DNS-Datenbank auf den eigenen PC. Wird eine DNS-Anfrage gestellt, bekommt man von irgendeinem zufälligen User aus dem Netzwerk eine Antwort. Das ist 100% Zensursicher ... also auch wenn ein Gericht eine Sperre beschließt, ist es in dem Netzwerk unmöglich sowas zu blockieren. Wen bringt man hier vors Gericht? Um bei dem Thema überhaupt ein gerechtes Urteil fällen zu können, benötigt ein Richter ein grundlegendes Verständnis von Informationstechnik - ansonsten sind die Folgen einfach kaum absehbar - auch für künftige Entwicklungen der Technik, die heute kaum absehbar sind.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
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  16. #396 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    Zitat Zitat von Jean-Luc Picard Beitrag anzeigen
    Wenn dem so ist und dieser Dienst bei allen Surfaktivitäten genutzt werden muss, dann wären aber doch auch alle Anbieter von diesem Urteil betroffen, oder? Sprich, wie gehen denn google oder die Telekom mit diesem Thema um, wenn deren DNS-Dienste genutzt werden? Sperren diese Unternehmen automatisiert IPs, die tendenziell fragwürdig sein können?
    Ja, die sperren schon von sich aus entsprechende IPs. Jetzt ist natürlich die Frage, auf welcher Grundlage die ISP entscheiden, ob eine Domain gesperrt werden soll oder nicht. Immerhin geschieht das nicht auf dem üblichen Rechtsweg - also einem zivilgerichtlichen Beschluss hin - sondern auf einer Empfehlung eines dreiköpfigen Prüfungsausschusses der "Clearingstelle Urheberrecht im Internet".
    Und die Mitglieder der Clearingstelle Urheberrecht sind, nun...
    Matteo ist gerade online

  17. #397 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Für alle, die es noch interessiert: Hier der Urteilstext der Entscheidung des LG Leipzig.

    Aus den Gründen:

    Zitat Zitat von LG Leipzig, Urteil vom 01.03.2023 - 05 O 807/22
    4.

    Die Beklagte haftet im vorliegenden Fall als Täter aus §§ 97 Abs. 1,15, 19 a, 85 UrhG.

    Die Beklagte haftet als Täterin, weil sie Internetnutzem ihren DNS-Resolver zur Verfügung stellt und darüber auf die Seiten des Dienstes c...to mit den rechtsverletzenden Downloadangeboten betreffend das streitgegenständliche Musikalbum verwiesen wird. Die Kammer schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des OLG Köln in der Sache 14 O 29/21, Urteil vom 29.09.2022 (Anlage K 23 II) an.

    a)

    Dabei ist zunächst unschädlich, dass die Klägerin in ihrer Begründung des Klageantrags zunächst selbst auf die Störerhaftung der Beklagten abgestellt hat, so wie sie sich aus der Ausprägung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bis zu dessen Urteilen vom 02.06.2022 (I ZR 140/15 —YouTube II) ergibt. Auch braucht nicht entschieden zu werden, inwieweit diese Voraussetzungen kumulativ vorliegen, da beide Begründungen bei identischem Sachverhalt auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichtet sind.

    b)

    Die Voraussetzungen liegen vor. Insbesondere sind die zentralen Kriterien der öffentlichen Wiedergabe in täterschaftlicher Form nach der neueren Rechtsprechung erfüllt, nämlich die zentrale Rolle des Diensteanbieters und die Vorsätzlichkeit seines Handelns (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Juni 2021, Az.: C682/18 und C-683/18 -, Rn. 68, juris, mit weiteren Nachweisen). Diese sind nicht ausschließlich auf den Fall eines Hostproviders beschränkt.

    aa)

    Mit dem DNS-Resolver wird denjenigen Nutzern, die den Resolver der Beklagten verwenden, erst ermöglicht, einen Domainnamen in eine numerische IP-Adresse aufzulösen und die hier streitgegenständliche Seite aufzufinden, worin eine zentrale Rolle bei der Rechtsverletzung zu sehen ist.
    (Rechtsprechung für Voraussetzungen verlinkt. Entscheidungserhebliche Teile fett markiert.) Klar wird: Es geht hier um das Ermöglichen. Stellt das Bereitstellen einer Auffindeinformation bereits einen Bestandteil des Ermöglichens im Kausalverlauf einer Handlung (hier: Verletzung von Schutzansprüchen) dar, so ist mindestens von einer Mittäterschaft auszugehen. Weiter:

    bb)

    Im Hinblick auf die Vorsätzlichkeit des Handelns hat die Klägerin die Beklagte auf eine Rechtsverletzung hinsichtlich des Musikalbums hier hingewiesen. Die Beklagte ist im Anschluss ihrer durch die Verletzung der Rechte der Klägerin am genannten Musikalbum ausgelöste Pflicht nicht nachgekommen, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu diesen Inhalten zu unterbinden. Nach dem nicht substantiiert bestrittenen Vortrag des Klägervertreters in der mündlichen Verhandlung war es bis zuletzt möglich, über den DNS-Resolver der Beklagten eine Verbindung herzustellen auf die im Tenor genannten Seiten (vgl. zur fehlenden Unverzüglichkeit bei einer fortdauernden Verfügbarkeit von zwei Tagen nach dem Hinweis: BGH, Urteil vom 2. Juni 2022,1 ZR 135/18 — Uploaded III, Rz 45, juris).
    Quad 9 wusste sehr wohl von der strukturell rechtswidrigen Anlage der Seite, hat aber nicht gehandelt.

    cc)

    Auch die weiteren Einwände der Beklagten stehen dem Anspruch nicht entgegen. Denn so ist es auch nach ihrem eigenen Vorbringen möglich, die Verweisung auf einzelne Domains zu filtern und Domains zu sperren, indem sie auch nach ihrem eigenen Vorbringen hinsichtlich von Malware solche einsetzt.
    Quad9 war also die Behebung des Problems - nach eigener Angabe! - sehr wohl zielgerichtet und ohne behauptete Nebenfolgen möglich.

    dd)

    Unschädlich wäre auch, wenn entsprechend dem Vorbringen der Beklagten Webseiten global und ungeachtet einer bestimmten Jurisdiktion für sämtliche Internetnutzer, die den DNS-Re-solver der Beklagten verwenden, gesperrt würden. Auch weltweit ist kein berechtigtes Interesse der Internetnutzer auf Zugriff auf diese Webseite mit offensichtlich ausschließlich illegalen Angeboten ersichtlich, so dass sich die Frage eines Overblockings nicht stellt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.10.2020, Az.:6 U 32/20). Soweit die Beklagte mit Nichtwissen bestreitet, dass es sich um eine Seite mit (fast) ausschließlich illegalen Angeboten handelt, ist dieses Bestreiten unzulässig, weil der Hinweis konkret genug war, dass die Beklagte mit einem Blick auf die Seite den Charakter der Seite hätte erkennen können. (...)
    So viel auch hierzu, weil ich doch sehr über entsprechende Schlagzeilen bei den üblichen Einpeitschern lachen musste:

    "Sony attackiert das Internet." Achtung: Das Internet. Is klar, ne?

    Ganz abgesehen von der völlig lächerlichen Annahme, es gäbe "das Internet" oder der vielmehr durchscheinenden Vorstellung, Blogs wie netzpolitik.org stünde eine Deutungshoheit darüber zu, was dieses sein solle oder wie dieses auszusehen habe, offenbart sich hier ein, ich nenne es mal: quasireligiöses Abdriften. Es gibt kein Grundrecht auf illegale Inhalte. Durch das Internet ändert sich das nicht. Illegale Inhalte sind illegal. Folgerichtig sind dies auch Seiten deren Inhalte ausschließlich so sind - Punkt, aus fertig. Die Annahme, dass aus der Möglichkeit der theoretischen Legalität in einem anderen Land, welches ja auch das Internet nutzt, die Abschaffung dieses Prinzips resultiert würde im Ergebnis heißen, das keine Rechtsnorm mehr Geltung hat, a) deren Regelungsgegenstand sich digital wandeln lässt und b) die in einem anderen Land nicht oder anders besteht. Das das wohl kaum sein kann, sollte einleuchten. Ist eher so 2000er. Sowohl die "Berichterstattung" einschlägiger anzeigengesteuerter "Nachrichtenseiten" als auch der wütende Mob der diesen hörig ist, scheinen teilweise dort hängengeblieben.

    Was im Übrigen den reichlich abwegigen Vergleich mit dem Telefonbuch angeht, weil dieser ja auch die Kommentarspalten rauf und runter gedroschen wird:

    Wenn im alleinigen Bereitstellen einer Auffindeinformation (Telefonnummer) bereits ein Beitrag zu einem Taterfolg besteht, und ein ein Telefonbuchverlag hiervon Kenntnis erhält, so wäre dieser ebenso dazu verpflichtet die allgemeine Zugänglichkeit besagter Auffindeinformation zu unterbinden - konkret, die Nummer herauszunehmen - und nötigenfalls auch straf- oder haftbar, wenn er dem nicht nachkäme. Das ist übrigens keineswegs so lebensfern wie es sich anhört, so ist etwa denkbar dass jemand illegal eine kostenpflichtige Nummer anbietet, unter der man Musik oder Hörspiele hören kann. Ähnlich verhält es sich bspw. für Rufnummern für sog. "Drogen-Taxis", auch wenn hier das Anbahnen eines Drogengeschäfts durch telefonische Absprache nicht die hauptsächliche Straftat darstellt.

    Es gibt wirklich nicht viel, was hier noch großartig zu diskutieren wäre. (Dass eine Revision hier Erfolg verspricht, hält soweit übersichtlich, niemand für wahrscheinlich, beachte insbes. ausgewiesene vorangegangene Urteile sowie Rspr. des EuGH)

    In diesem Sinne: Einen schönen Sonntag noch.
    Bitte weiterlesen
    Kernel Panic ist offline Geändert von Kernel Panic (12.03.2023 um 11:38 Uhr)

  18. #398 Zitieren
    Mythos
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    Zitat Zitat von Kernel Panic Beitrag anzeigen
    Für alle, die es noch interessiert: Hier der Urteilstext der Entscheidung des LG Leipzig.
    Danke für die Bestätigung, dass es sich um ein Fehlurteil handelt. Um deine übliche netzpolitische Fehleinschätzung mal aufzudrösseln:

    (Rechtsprechung für Voraussetzungen verlinkt. Entscheidungserhebliche Teile fett markiert.) Klar wird: Es geht hier um das Ermöglichen.
    Das ist genau das, von dem ich vorher schon geschrieben habe. Ein Telefonbuch übersetzt auch nur einen Namen mit einer Telefonnummer. Wenn die Telefonnummer einem Verbrecher gehört (eventuell auch mit kommerzieller Absicht), dann macht das Gericht gerade den Telefonbuchverlag verantwortlich, dass man die Dienste des Verbrechers darüber auffinden kann. Dabei könnte ich mit die Telefonnummer auch auf anderem Wege besorgen oder der Verbrecher ändert die Telefonnummer und gibt sie wieder dem Telefonbuch weiter. 1 zu 1 das Selbe funktioniert auch mit dem Internet. Ich kann mir eine App downloaden, welche die Verbindung direkt über die IP-Adresse aufbaut, ohne DNS-Resolver dazwischen, ich kann mir die IP-Adresse notieren (das war mal das Vorgehen eines Streamingdienstes, der blockiert wurde - er hatte seine IP-Adresse öffentlich zum Abspeichern gegen Netzsperren bekannt gegeben) und er kann auch einfach die Adressnamen ändern und auf die eigene IP weiterleiten.

    Darüber hinaus kann Sony vieles behaupten, wenn der Tag lang ist. Am Ende ist das auch ein Zensurinstrument, das täglich auch auf Plattformen wie Facebook und Youtube eingesetzt wird. Es wurden schon viele Inhalte dort zu unrecht gesperrt, weil jemand behauptet hat, er hätte das Urheberrecht und andere (welche die eigentlichen Urheber sind), würden es verletzen. Bei solchen Plattformen ist es jedoch relativ einfach das Problem zu lösen: man sieht, dass die eigenen Inhalte offline genommen werden und kennt mind. einen relevanten Ansprechpartner (die Plattform selbst). Wird man von einem DNS-Resolver gesperrt, weiß man gar nicht was los ist ... man sieht nur, dass die Zugriffe sinken. Und an wen soll man sich dann Wenden? Es gibt keine zentrale DNS-Resolver-Instanz, genauso wie es kein zentrales Telefonbuch gibt, sondern ganz viele.

    Das Gericht übersieht hier so viele komplexe Dinge, die teilweise auch in Rechtsverletzungen Dritter ausufern können. Und das meint auch NP.org, wenn sie von "attackiert das Internet" sprechen. In Folge reicht es aus, wenn ich mich als Urheber ausgebe und eine Urheberrechtsverletzung anprangere. In Folge dessen nehmen sie die Inhalte aus der DNS-Datenbank, weil wenn ich recht habe, kann ich sie auf mehrere Hunderttausend Euro verklagen und sie gehen pleite, denn sie haben keine Rechtssicherheit mehr einen Dienst ordnungsgemäß zu betreiben. Das ich gar nicht der Urheber bin, spielt dann keine Rolle mehr, Hauptsache keine potenziellen Gerichtsverhandlungen mehr.

    Und auch ein Telefonbuchverlag löscht keine Inhalte, weil sich jemand beschwert. Dazu bedarf es schon ein richterliches Urteil. Stelle dir vor, deine Telefonnummer im Telefonbuch wäre notwendig, damit du dein Geschäft betreiben kannst. Was, wenn ich jetzt zum Verlag gehen würde und sage, dass du Drogen verkaufst und die deine Nummer aus den Büchern streichen müssen? Darüber hinaus ist auch das völlig sinnfrei, denn Bücher sind jahrelang im Umlauf. Auch hier muss einer Löschung eine richterliche Anordnung vorausgehen, denn umgekehrt könnte größerer Schaden entstehen. Dir würde es halt nichts bringen, wenn deine Nummer hinterher wieder eingetragen wird, du aber bis dahin vielleicht pleite gegangen bist. Einer Aufforderung eine Plattform zu sperren muss ein richterliches Urteil vorausgehen um Schaden an Dritten zu vermeiden. Das war meines Wissens nach hier nicht der Fall.

    Darüber hinaus ist es fraglich, ob 200.000 Euro für einen nicht gelöschten Eintrag gerechtfertigt sind. Ich schließe mich da dem ehemaligen EU-Abgeordneten Felix Reda an, der meint, dass es völlig unverhältnismäßig ist, selbst dann, wenn sie eine Mitschuld tragen. Ich erwarte beim Oberlandesgericht ein Verfahren, bei dem Quad 9 mehrere Standpunkte vom Landesgericht Leipzig angreifen wird - und bei dem das Oberlandesgericht mindestens deutliche Einschränkungen des vorangegangenen Urteils vornimmt.

    Mal ernsthaft, in was für einem Internet wollen wir eigentlich leben, wenn wir solche Urteile und Gesetze zulassen? Wenn es nach einigen Akteuren ginge, wären selbst Links und Zitate (auch solche, wie sie im Zitatrecht vorgesehen sind) ein urheberrechtlicher Verstoß. Sony hat auch schonmal versucht sich die Marke "Let's Play" zu sichern - machen wir uns nichts vor, Sony nimmt gerne Schäden Dritter in Kauf, wenn es um eigene Interessen geht. Das darf Sony durchaus auch machen, aber dann muss man diese Haltung nicht noch unterstützen und die Schäden Dritter billigen, sondern sollte von den Gerichten verlangen, dass sie ordentlich rechtsstaatliche Entscheidungen treffen und Schäden gegenüber Dritten abwenden. Der Grund für Sony ist einleuchtend: nichts ist einfacher als DNS-Resolver-Dienste zu erpressen "sperrt die Seite oder wir sehen uns vor dem Gericht - damit hatten wir schonmal Erfolg und Zahlung im 6-stelligen Bereich erwirkt". Damit spart man sich künftig jeden Gerichtsstreit und kann ganze Dienste vom Netz bringen, auch wenn Gerichte diese Seiten für "legal" einstufen würden.

    Edit:
    Ich habe das Wissen nicht von den Netzpolitik.org Redakteuren (Blog war es mal, die haben sich längst professionalisiert) oder anderen Onlinezeitungen. Es ist mein technisches Wissen gepaart mit meinem Rechtsverständnis, dass zufällig (oder eher aus logischen Gründen) auch den technisch versierten Onlinezeitungen und NGOs entspricht. Und ich sage das, obwohl ich auch vorhabe, mein Geld mit urheberrechtlich geschützten Werken zu verdienen und Sonys urheberrechtlichen Anspruch daher gut nachvollziehen kann.

    Edit 2:
    Ich merke solche Fehleinschätzungen auch gerne bei Solmecke, den Anwalt mit großer YouTube-Präsenz. Er erläutert Dinge immer einigermaßen im Detail und dann merke ich, in welchen Details ihm fachliche IT-Kenntnisse und damit Argumentationen in die eine oder andere Richtung fehlen, selbst dann, wenn seine Schlussfolgerung in die Richtung geht, die meiner Meinung entspricht. Ohne tiefes fachliches Verständnis verstehe ich Standpunkte wie die, die Sony "im Recht" sehen. Mit diesem fachlichen Verständnis sieht die Sachlage aber ganz anders aus.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline Geändert von Xarthor (13.03.2023 um 12:08 Uhr)

  19. #399 Zitieren
    So weit die Füße tragen.. Avatar von Almalexia
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    Mal schauen, was das wird. Ich fürchte aber, dass man wieder den kleinen Mann zur Kasse bitten würde.
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    https://www.computerbase.de/2023-03/...plaene-der-eu/

    Mal schauen, was das wird. Ich fürchte aber, dass man wieder den kleinen Mann zur Kasse bitten würde.
    Ach ich bin mir sicher, dass man sich in diesem Streit schon sehr bald einig werden wird. Zum Beispiel so:
    Meta & Co. unterstützen den Leitungsausbau großzügig finanziell und erhalten im Gegenzug die interessanten Verbindungsdaten der Endkungen die bisher nur der ISP hat. Win-Win für alle. (Also alle außer für den Verbraucher natürlich).
    Matteo ist gerade online

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