habe das mit dem EuGH-Urteil nicht gewusst und habe daher ewt. etwas falsch interpretiert und mich auf was anderes bezogen. Wenn ich dazu noch mal stellung nehmen kann:
An Thnallgzt: Die Inhalte gleich raus zu nehmen wäre schon ein besserer schritt aber es ist die Frage in wie fern soll es erlaubt sein inhalte raus zu nehmen. Ich sehe da eine leichte gefahr für pressefreiheit. Rufschädigung vor zu beugen ist zwar gut, solange sie nicht unbegründet ist. Daher ist die Frage ob am ende die Presse zu stark Zensiert wird und am ende kaum noch über was berichtet werden kann ohne dass es gleich vom Netz genommen werden muss.