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Netzpolitik nach Snowden: Aktuelle Entwicklungen (aus PE)

  1. #241 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Diese maßlose Überwachung hat bisher noch nicht wirklich großartig dazu beigetragen, Sachen zu verhindern. Außerdem gibt es andere Möglichkeiten um trotzdem verschlüsselt zu kommunizieren ohne das es dritte mit bekommen. Im Endeffekt, wird eher der normal Bürger damit beschädigt.


    Zudem ist es kein Garantie dafür, dass diese Technologie nicht irgendwann missbraucht wird. Wenn einmal die Büchse geöffnet ist, bekommt man die nur schwer wieder zu.

    Außerdem bekämpft man mit solchen Maßnahmen eher die Symptome, als wirklich die Ursachen zu bekämpfen.
    Progrinator ist offline

  2. #242 Zitieren
    Mythos
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    Zitat Zitat von summit Beitrag anzeigen
    Hast du das EU-Dokument gelesen was dort verlinkt ist?
    Tatsächlich zu dem gegebenen Zeitpunkt nicht. Und zwar aus folgenden Gründen:
    - Ich bin erst kurz vorher aufgestanden und hatte nicht so viel Zeit noch ellenlange Dokumente in einer Fremdsprache durchzulesen.
    - Da ich von ähnlichen Plänen bereits vorher wusste, dachte ich, dass hier letzte Schritte eingeleitet werden sollten. Es war grundsätzlich schon sehr plausibel.
    - Aus dem Grund habe ich es hier frühzeitig gepostet. Einen Tag später wusste ich aber bereits, dass der Artikel ziemlich schlampig geschrieben wurde (also vor 2 Tagen). Ich habs nur schlicht vergessen hier nachzutragen. Entschuldige bitte.

    @alle: Es ist "nur" ein Paper. Das heißt nicht unbedingt Entwarnung. Hier ein deutlich sachlicherer Artikel (siehe auch Background der Autorin).

    Wenn du dich ernsthaft mit dem Thema Verschlüsselung und Kryptoregulierung auseinandersetzen willst, empfehle ich: Dietmar Wätjen - Kryptographie, Springer Verlag 2018, Kap. 17.4: Key-Escrow-Systeme (S. 341). Dezentralisiert ausgeführt, minimieren diese übrigens die Gefahr des befürchteten Missbrauchs erheblich. Im Einsatz ist das aber bisher auch nicht - auf Wunsch kann ich das näher ausführen.
    Ich habe mich durchaus schon ernsthaft mit der Thematik befasst. Für mich selbst ist es kein Problem verschlüsselt zu kommunizieren. Aber ein Großteil der Bevölkerung ist dem einfach unwissentlich ausgeliefert. Ich schreibe die Dinge nicht für mich, sondern für meine Mitmenschen. Und ich bin auch ein großer Befürworter von Dezentralisierung und Open Source bei Messagern (damit wäre deren Plan nutzlos).

    Es ist aber nunmal so, dass es Bestrebungen gibt, solche Backdoors einzubauen. Es gibt sogar reale Beispiele, in denen genau solche Backdoors teils Jahrelang unbemerkt von Unbefugten ausgenutzt wurden.

    Ein Tipp, auch der eigenen Gesundheit zu liebe: Lass dich nicht von jeder (vermeintlichen) Skandalmeldung aufstacheln. Mit solchen "Skandalen" und dem dazugehörigen Aufruhr wird mittlerweile gutes Geld verdient. Wachsamkeit und kritische Denkweise ist grundsätzlich etwas gutes, nur leider hat das was wir in weitesten Teilen der Presselandschaft, und besonders abseits dieser vorrangig antreffen wenig damit zu tun.
    Ein Tipp unser aller Gesundheit zu liebe: lasse solche "Weisheiten" einfach stecken, dann muss sich hier niemand eine persönliche Auseinandersetzung antun (sowohl Leser, sowie Betroffener und schließlich du selbst). Dass ich einmal etwas frühzeitig gepostet habe bedeutet noch lange nicht, dass ich die Infos nicht gegenprüfe. Diesmal hat es halt nur paar Stunden länger gedauert.

    Mach dir evtl. Gedanken, ob die Antwort nicht vielleicht sein könnte: "Weil die Faktenlage angesichts der Verbrechen, die durch digitalpolitische Versäumnisse der letzten beiden Jahrzehnte ermöglicht werden, langsam offensichtlich ist, und die Mehrheit der Menschen das Internet, sowie um sich verlaufende Digitalisierungsprozesse in der derzeitigen Form nicht mehr wollen."
    Hmm welche Faktenlage? Scheint mir eher ein "das sehe ich so" zu sein.

    Es ist absolut überfällig, dass der Missbrauch von Verschlüsselungstechnologien für Straftaten oder deren Vorbereitung eingedämmt wird. Wer einen Umgang mit Verschlüsselung fordert, der Information letztendlich nur demjenigen zugänglich macht, der sie auch verschlüsselt oder freiwillig preisgegeben hat, schafft nichts anderes als die Grundlage dafür dass sich im Endergebnis praktisch jede digital "wandelbare" Straftat ihrer Verfolgung entzieht.
    Es gibt aber kein Wissensproblem um Straftaten zu verhindern. Das war auch bei den ganzen Attentaten nicht der Fall. Mehr Daten hätten auch diese Verbrechen nicht verhindert. Aber dafür schützt Verschlüsselung jeden Bürger vor Missbrauch. Selbst wenn dadurch eine Hand voll Verbrechen weniger aufgeklärt oder verhindert werden, ist Verschlüsselung eine Notwendigkeit. Wenn du das anders siehst, dann gebe mir bitte deinen Wohnungsschlüssel und vertraue darauf, dass ich dein Vertrauen nicht missbrauche und daraus in irgendeiner Form Profit schlage.

    Nichts anderes wäre eine Schwächung der Verschlüsselung von Messagern. Leute kommunizieren teils privatste Dinge wie Gesundheit oder Sexualleben oder teils sicherheitsrelevante Dinge (Accountdaten etc). Dinge die man oft sonst nur unter 4 Augen mit einer bestimmten Person teilt. Auch der Journalismus ist darauf angewiesen sichere Leitungen zu besitze um Informaten zu schützen (Edward Snowden ist lediglich der Bekannteste).

    Nun sag mir nochmal was überfälliger ist: die paar Missbräuche zu beendigen oder das Leben von vielen Menschen zu gefährden (bedenke, es geht auch um Menschen außerhalb der EU, wo Menschen bereits für ihre regimekritische Meinung "geköpft" werden könnten).

    Ein Rechtsstaat ist zur Rechtsdurchsetzung verpflichtet.
    Nein, das ist eine falsche Auffassung von Rechtsstaat. Rechtsstaat bedeutet, dass die Bürger Rechte gegenüber dem Staat haben. Ansonsten wäre nach deiner Definition auch eine Diktatur ein Rechtsstaat. Du solltest aufpassen, dass du hier keine gefährliche Ideologie verbreitest.

    Rechtsfreie Räume darf es in einem solchen nicht geben, [...]
    Gibt es auch nicht. Du kannst verbrechen online begehen, du kannst sie auch unbemerkt offline machen. Rechtsfrei ist deshalb keiner der Räume. Oder willst du auch noch Wanzen in alle Wohnungen installieren, damit die Menschen nach dem Sex nicht doch noch heimlich ein Terroranschlag planen? (ja das war provokant)

    Das unreflektierte Verständnis von "Freiheit" und "Privatsphäre", das man vielerorts im Internet antrifft hat den Boden bereitet für rechtsextreme Netzwerke - auch in Behörden mit Sicherheitsaufgaben! -, Kindesmissbrauch in kaum zu fassender Größenordnung und Schwere, und auch die Vorbereitung von Terroranschlägen. Das Sichtbar-Machen dieses Zusammenhangs sollte m.E. eher im Vordergrund stehen.
    Unreflektiert ist lediglich die Forderung nach mehr und mehr Überwachung. Wir bekommen immer mehr davon, aber weißt du was wir nicht bekommen? Eine Überprüfung dessen, ob sich irgendeine der Überwachungsmaßnahmen überhaupt rechnet oder nicht das Problem sogar noch verschärfen. Das Bundesverfassungsgericht hat vor 10 Jahren gesagt, dass die Regierung mal eine Überwachungsgesamtrechnung aufstellen sollen, in der die Gesamtheit der Überwachungsmaßnahmen aufgearbeitet wird und nach Nutzen evaluiert wird. Das ist bis heute nicht geschehen. Alte Maßnahmen bleiben bestehen und werden nur erweitert. Einfach Abnicken ist der Plan. Die Stasi wäre froh gewesen die post-9/11-Zeit mitmachen zu können. Die hatten nicht mal ansatzweise die Möglichkeiten von heute.

    Und nun sag nochmal das unser Verständnis von Freiheit und Privatsphäre unreflektiert ist.

    An rechtsextremen Netzwerken sind übrigens in erster Linie social Media verantwortlich, weil die Algorithmen solche Gedankenblaßen fördern und einem breiten Publikum verfügbar machen. Solche Netzwerke entstehen nicht hinter Verschlüsselung, sonst bekämen sie keinen Bekanntheitsgrad und würden nicht wachsen. Und selbst wenn: wie viele Menschen kommen durch Terrorismus (egal von welcher Seite) jährlich um und wie viele, weil irgendwelche Leute nicht umsichtig genug im Straßenverkehr sind? Desweiteren: die Kriminalstatistiken zeigen seit Jahren einen Rückgang von Verbrechen, warum also noch weitere unverhältnismäßige und grundrechtswidrige Maßnahmen beschließen? Es ist ja nicht nur einmal so, es ist oft so und wird immer häufiger. Weißt du was schon wieder alles versucht oder vorangetrieben wird, seit die 1. Coronawelle vorbei war? Das ist nicht mehr feierlich.

    Ebenso wie die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt das Fernmeldegeheimnis nicht schrankenlos.
    Das stimmt und ist unter strengen richterlichen Vorraussetzungen auch okay. Aber was für das Onlineleben gefordert wird ist ein vergleichsweise ewiger Zweitschlüssel zur Wohnung mit niedrigen Hürden (liegt auf dem Schreibtisch des Polizeichefs - vereinfacht ausgedrückt). Das hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun. Ähnlich einfach ist es seit wenigen Jahren z.B. mit Bestandsdaten für Simkarten oder mit Funkzellenabfragen. Es ist also genau umgekehrt zu dem, was du suggerieren möchtest. Zudem ist es online noch etwas kritischer. Wenn jemand bei dir Zuhause mit einem Zweitschlüssel wäre, bekommst du es wenigstens mit. Wirst du heimlich online abgehört oder übernimmt man gar deine ganzen Geräte, merkst du im Zweifelsfall nicht einmal etwas von dem Grundrechtseingriff.

    Ich verstehe offen gestanden nicht, warum so etwas immer wieder diskutiert werden muss.
    Diskussionen an sich sind gut, aber ich verstehe den ganzen Überwachungswahn nicht, der sich gegen Bürger und nicht gegen Kriminelle richtet (die problemlos auf sichere Methoden ausweichen werden).

    Dass sich die Mitglieder des EU-Ministerrates sich endlich zu einer angemessenen Reaktion durchgerungen haben, verdient Respekt. Die Hysterie, mit der in Teilen der Online-Presse in penetranter und geschmackloser Art und Weise ein ernstes Thema missbraucht wird, um noch irgendwie an Aufmerksamkeit und Klickzahlen zu kommen, eher weniger. Der Missstand auf den wir hier abermals treffen, ist derjenige dass die besagte Reaktion nur unter dem Eindruck eines solchen Anschlags und im Eilverfahren überhaupt noch zustandekommt - was leider schmerzlich zum Vorschein bringt, dass ein wesentlicher Pfeiler der parlamentarischen Demokratie (in diesem Fall auf EU-Ebene) nicht mehr so gut funktioniert. Gemeint ist: Die kritische Öffentlichkeit. Das aber sollte spätestens seit den Diffamierungskampagnen gegen Hrn. MdEP Axel Voss / die EU-RL 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) jedem klar sein.
    Okay, jetzt schießt du den Vogel ganz ab. Du nennst es eine angemessene Reaktion, wenn die Regierungen ständig verfassungswidrige Gesetze beschließen, die von den obersten Gerichten gekippt werden nur um 3 Jahre später den nächsten verfassungswidrigen Versuch zu starten? Oder schauen wir mal zum BND: jahrelang rechtswidrige Handlungen bleiben konsequenzlos, Ausschüssen wird die Aufklärung erschwert, Praktiken werden im Nachgang legalisiert. Angemessene Reaktionen, ich verstehe schon.

    Im Gegensatz zum EU-Ministerrat gibt es Leute, die sich ernsthaft mit den Themen befassen. Die suchen eine Problemlösung an der Wurzel, dir wirksam und verhältnismäßig sind und nicht die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht stellt und sie gleichzeitig noch gefährdet. Aber was in der Realpolitik geschieht ist Lobbyarbeit der Polizei und Geheimdiensten und keine Evaluation der Sachlage. Meine Infos beziehe ich im übrigen gewöhnlich nicht aus profitorientierten Onlinezeitungen (schon alleine um dem Tracking zu entgehen).

    Und Axel Voss wurde zurecht zusammengestutzt. Seine Schlammschlachtkampagne gegen die Zivilgesellschaft war nur knapp über dem Niveau vom Trump. Hätte er die Schlammschlacht nicht begonnen, wäre er nie in der Form in die Schussbahn geraten.


    Um das ganze fair abzuschließen: Ich weiß, dass von den Leuten im Internet, gerade zu großen Themen wie Uploadfilter etc, viel Halbwissen mittels Populismus verbreitet wird. Das hat irgendwie jedere größere Bewegung an sich. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die grundlegende Haltung falsch ist. Das ich mal überhastet etwas teile, kommt eigentlich selten vor und dann stehe ich auch dazu oder berichtige später von mir selbst aus. Der eine Post ist somit wirklich nur eine Ausnahme gewesen, die jeder Person mal passieren kann.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  3. #243 Zitieren
    So weit die Füße tragen.. Avatar von Almalexia
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    Zitat Zitat von summit Beitrag anzeigen
    Ich verstehe offen gestanden nicht, warum so etwas immer wieder diskutiert werden muss. Dass sich die Mitglieder des EU-Ministerrates sich endlich zu einer angemessenen Reaktion durchgerungen haben, verdient Respekt. Die Hysterie, mit der in Teilen der Online-Presse in penetranter und geschmackloser Art und Weise ein ernstes Thema missbraucht wird, um noch irgendwie an Aufmerksamkeit und Klickzahlen zu kommen, eher weniger. Der Missstand auf den wir hier abermals treffen, ist derjenige dass die besagte Reaktion nur unter dem Eindruck eines solchen Anschlags und im Eilverfahren überhaupt noch zustandekommt - was leider schmerzlich zum Vorschein bringt, dass ein wesentlicher Pfeiler der parlamentarischen Demokratie (in diesem Fall auf EU-Ebene) nicht mehr so gut funktioniert. Gemeint ist: Die kritische Öffentlichkeit. Das aber sollte spätestens seit den Diffamierungskampagnen gegen Hrn. MdEP Axel Voss / die EU-RL 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) jedem klar sein.
    Ich finde es auch grotesk das die EU den Anschlag missbraucht, um ihren Überwachungsstaat weiter durchzusetzen. Obwohl eindeutig der österreichische Staat versagt hat.
    Purer Aktionismus, der niemanden etwas bringt. Nur damit man eben vor das Volk treten kann und sagen kann, man tue etwas. Obwohl man keine wirklichen Antworten auf den Terror hat. Aber wie hat Deine Bundeskanzlerin gesagt? "Das Internet ist für uns alle Neuland"
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    Gaius Julius Caesar did nothing wrong!
    'Cause no one said that freedom's free

    Almalexia ist offline

  4. #244 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Nur kurz - aus Zeitmangel:

    Topaktuell von der Urheberrechtskonferenz 2020 hier ein aufgezeichneter Livestream. Ab ca. Minute 52:00 bespricht Prof. Axel Metzger, Professor für Immaterialgüterrecht an der HU Berlin das neue UrhDaG (Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortung von Diensteanbietern), also die Umsetzung des umstrittenen Artikel 17 aus Sicht der Wissenschaft. Super spannend! Ich empfehle mal reinzuschauen, auch wenn es ein längerer Vortrag ist. (Nachtrag: Ab ca. 1:15 geht es um die Sperrverpflichtungen)
    Kernel Panic ist offline Geändert von Kernel Panic (16.11.2020 um 20:16 Uhr)

  5. #245 Zitieren
    Mythos
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    Er erzählt im Grunde alles, was (mir) längst bekannt ist und übersieht ein paar wesentliche Punkte, die aus seiner "wissenschaftlich neutralen Position" eine stellenweise belanglose Position machen. Es ist nicht so das er etwas grundlegend falsches erzählt (manchmal ungenau), aber er klammert die Internationalität komplett aus(!). Zudem sieht er die "Youtuber-Generation" als Gegenpartei zu den Urhebern, was eine ziemlich eigenartige Sicht ist. Einerseits sind Youtuber auch Urheber, andererseits sind sie nur ein kleiner (und der jüngere) Teil der Gegenbewegung. Mir scheint es, als ob Prof. Metzger weder über den technischen Background verfügt, noch die Debatte im Detail mitverfolgte. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber im Video klingt es stark danach.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  6. #246 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Hm. Hast du das Video bzw. den Vortrag ganz angeschaut?

    Der Vortrag ging glaube ich ca. 45 min. - ist natürlich klar, dass darin nicht alles abgehandelt werden kann. Für mich spricht er jedoch einige sehr wichtige Punkte an:

    1. Inhaltserkennungsalgorithmen sind auf allen größeren Plattformen, für die diese Urheberrechtsrichtlinie relevant sein wird, längst im Einsatz aus, wie er es formuliert "positiv kodifizierten" Gründen. Das ist auch richtig so und seltsamerweise sind diese für diesen Anwendungskontext längst akzeptiert.
    2. Nutzerrechte werden durch die Richtlinie nicht geschwächt, sondern gestärkt (Widerspruchsrecht, Streitbeilegungsverfahren, klare Regeln für das Sperren von Inhalten aus urheberrechtlichen Gründen)
    3. Die Eskalation der Debatte bzw. deren Polarisierung führt zu einer Schwächung der Akzeptanz des Urheberrechts. Die Leidtragenden sind die Urheber.


    Insbesondere der letzte Punkt ist finde ich, ein entscheidender, aus zwei Gründen.

    Wir stehen natürlich vor einem Grundsatzproblem:

    Ausgangssituation: Etwas wesentliches, das uns die Digitalisierung und auch das Internet gebracht haben, ist die problemlose, schnelle Verfügbarkeit und Verbreitung von Information. Ermöglicht wird dies durch die verlustfreie Kopie, die Weitergabe z.T. mit enormer Reichweite, usw. - das "Informationszeitalter" sozusagen, was ja auch viele positive Effekte hat. Hier kommt aber Grund 1 ins Spiel:

    Grund 1: Besteht die grundsätzliche Vorstellung eines Rechtsgutes oder die Konzeption eines Rechts darin, dass eine Information nicht unkontrolliert verbreitet, weitergegeben oder kopiert wird, kollidiert sie damit unausweichlich. Das Urheberrecht, dass das geistige Eigentum (das ist das Rechtsgut) schützt, ist eine solche Konzeption.

    Der Knackpunkt ist nun folgender: Es ist bei weitem eben nicht nur das Urheberrecht, sonder faktisch jeder andere Rechtsbegriff der irgendwie an den Umgang mit Information geknüpft ist. Es geht hierbei genauso um das Persönlichkeitsrecht (etwa bei unerlaubten Fotografien), ebenso Patentschutz, auch bspw. Straftaten in Form der Volksverhetzung, Bedrohung, Anstiftung zu Straftaten u.v.w. (Anleitungen zur Herstellung von Gift oder Sprengstoff).

    Komischerweise sind alle "Filterungen", die o.g. Rechtsverstöße verhindern, obwohl sie wie von Metzger erwähnt, schon lange und auf größeren Plattformen auch vollautomatisch erfolgen, akzeptiert. Bei der Lizenzpflicht sieht dies anders aus, hier ist der Protest groß - und man fragt sich: woher kommt das?

    Bekämpfen kann man alles das natürlich nur begrenzt, weil eine vollständige Bekämpfung auch nur durch vollständige (anlasslose) Überwachung der Individualkommunikation möglich wäre. Dies aber ist nicht möglich, weil es massive Einschnitte in die Privatsphäre bedeuten würde und wurde auch durch Gerichte in verschiedenen Fällen gekippt, siehe zB Sabam vs. Netlog.

    Die Herausforderung ist, einen Ausgleich zwischen den Rechtsgütern "Informationsfreiheit" sowie "geistiges Eigentum" zu finden.
    (Mir fehlt gerade die Zeit um das jetzt mit der gebotenen Gründlichkeit zu erläutern. )

    Grund 2: Eine Annahme die im Zuge der beschriebenen Umbrüche wie Digitalisierung, Internet erstarkt (nicht: entstanden) ist, ist diejenige dass Information selbst keinen Gegenwert mehr haben darf, sondern dass durch diese digitale Transformation nur noch ihre Verbreitung einen Gegenwert darstellt. Diese Annahme ist sowohl in gewisser Hinsicht eine weltanschauliche Annahme, jedoch zugleich auch ein Geschäftsmodell. Es ist wichtig zu verstehen, dass in diese Kontroverse beides mit hineinspielt. Denn das geistige Eigentum ist, diese Annahme zugrundegelegt, natürlich obsolet.

    In etwa so funktionieren Plattformen dann auch: Ein bei YouTube eingestellter Beitrag wird dem Urheber erst einmal kein Geld bringen. Erst dann, wenn er eine solche Verbreitung erfährt, dass er für die Plattform durch das Erwirtschaften von Nutzerdaten, Werbeeinnahmen etc. profitabel ist, wird der Urheber (minimal) beteiligt. (Für andere Plattformen wie Spotify gilt übrigens ähnliches). Dies stellt eine fundamentale Verschiebung dar, die sich insbesondere in einer prekären Vergütungslage von Urhebern bemerkbar macht. Das ist natürlich nur der erste Effekt, ich kann dir, wenn du willst auch offenlegen warum das aus verschiedenen Gründen nicht gut ist, die allesamt nicht viel mit Profit zu tun haben.

    So viel erst einmal zum Grundsatzproblem - ohne große Bewertung.

    Was im Speziellen das Geschäftsmodell angeht: Ein Geschäft bzw. eine Plattform, die den Gegenwert von Information nach ihrer Verbreitung bemisst, steht natürlich zum Rechtsgut des geistigen Eigentums und zum Urheberrecht in fundamentaler Opposition. Denn dieses schränkt den Profit auf zweierlei Maße ein: Einerseits durch die Beschränkung der Verbreitung, andererseits durch die Lizenzierung, die es ermöglicht.

    Der wichtigste Punkt dabei: Sie ist mithin auch Profiteur der genannten Polarisierung und Eskalation. Anders ausgedrückt: YouTube/Google hat ein Interesse daran, dass die Diskussion über das Urheberrecht nicht rational geführt wird und es zu einem fairen Ausgleich kommt. Das ist das, was man auf jeden Fall wissen sollte, bevor man sich zB durch YouTube-Videos zu diesem Thema informiert.

    Aber die Gegenfrage: Was genau fehlt dir denn in seinem Vortrag, was gesagt werden sollte?

    Nachtrag: Ich bin nicht dafür die Themen Verschlüsselung und Urheberrechtsreform in ein und demselben Thread zu diskutieren. Hier verliert man die Übersicht. Kann man das evtl aufspalten?
    Kernel Panic ist offline Geändert von Kernel Panic (17.11.2020 um 10:41 Uhr)

  7. #247 Zitieren
    Mythos
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    Zitat Zitat von summit Beitrag anzeigen
    Nachtrag: Ich bin nicht dafür die Themen Verschlüsselung und Urheberrechtsreform in ein und demselben Thread zu diskutieren. Hier verliert man die Übersicht. Kann man das evtl aufspalten?
    Der Thread ist für alle netzpolitischen Themen gedacht, weil die einzelnen Teilbereiche oft zu schnell eingeschlafen sind. Ob man jetzt speziell das Urheberrecht abspaltet, weil es mehr diskutiert wird, ist natürlich eine andere Frage.

    Hm. Hast du das Video bzw. den Vortrag ganz angeschaut?
    Nahezu den ganzen Vortrag. Nur die letzten Minuten habe ich weggeklickt, weil ich auch davor keine mir unbekannten Infos erhalten habe.

    Eines vorweg:
    Das ist das, was man auf jeden Fall wissen sollte, bevor man sich zB durch YouTube-Videos zu diesem Thema informiert.
    Das ist der Punkt, den du einfach behauptest und einfach nicht stimmt. Meine Informationen habe ich aus mehreren Quellen zusammengesucht und YouTube war ausgerechnet nicht dabei. Du machst den selben Fehler wie der Professor - anzunehmen, dass es ein Kampf YouTuber vs Urheber ist. Die Gegenbewegung besteht übrigens neben YouTubern (also deren Urheber, sowie Zuschauer) aus weiteren Urhebern (außerhalb von YT), aus Zivilgesellschaften mit Fokus auf Datenschutz, Technik, freies Wissen und Gesellschaft usw. Und alle waren sich übrigens einig, dass ein neues Urheberrecht angebracht ist.

    (1) Aber erstmal zum Anfang. Der erste Kritikpunkt ist übrigens, dass es eine Reform und keine Verordnung ist. Eine Verordnung würde einheitliche Gesetze über "ganz" Europa hinweg machen - ähnlich der DSG-VO. Das ist besonders deshalb angebracht, weil durch multinationale Unternehmen - insbesondere die großen Plattformen - Grenzen irrelevant werden. Die Plattformen werden nicht für jedes Land ihre Plattform anpassen, sondern die restriktivsten Gesetze nehmen und sie für alle Länder nehmen. Deshalb wird die DSG-VO z.B. auch sehr viel außerhalb der EU angewendet, weil es einfacher zu händeln ist. Und falls nicht, entstehen solche Probleme wie "in Land X gilt Regel Y nicht, also kann ich via Proxi (VPN) das Gesetz umgehen. Am Ende profitiert niemand davon, hier wurde eine Chance verspielt zu ungunsten von Usern, Urhebern und Verwertungsgesellschaften.
    Warum ist es dann keine Verordnung geworden? Weil die Politik versagt hat und sich international nicht einigen konnte. Daher ist eine Reform wohl besser als gar nichts.

    Deshalb sind solche Marketingmaßnahmen von wegen "im Gesetz wird kein einziges mal Uploadfilter geschrieben" zahnlos. Die kommen alleine schon deshalb, weil sie in anderen Gesetzen der EU verlangt werden. Aber natürlich auch, und das hat der Prof. ebenfalls genannt, weil es technisch ohne gar nicht realisierbar ist, was die Reform und unsere Regierung verlangt. Das wird sich sehr wahrscheinlich auch künftig nicht ändern, wie er es in Frage gestellt hat.

    (2) Was sind nun die Probleme von Uploadfilter, die gesetzlich notwendig werden - auch im Vergleich zu den bereits freiwillig eingesetzten? Das sind im Grunde 7 (und zu preflagging komme ich später):

    Gesetzliche Uploadfilter versetzen die Plattformen in eine Pflicht nach besten Möglichkeiten zu filtern. Da Strafen drohen, wird lieber zu viel als zu wenig gefiltert (Overblocking) und ist damit auf der sicheren Seite. Als Notre-Dame brannte, wurde eine sinngemäße Meldung eingeblendet: "Die World-Trade-Center sind 2001 abgebrannt, diese Videos ist Fake". Wäre es hier um Urheberrecht gegangen, wären alle News direkt beim Upload gesperrt wurden. Bei Videos zur Unreal Engine 4 wird z.B. auch ein Link zum Spiel "Unreal Engine" aus den 90ern eingeblendet. Die Filter müssen Ton, Bild, Text und Kontext verstehen können und scheidern nicht selten bereits beim Ton und haben beim Kontext gar keine Möglichkeit mehr. Der Text gilt sogar als besonders großes Problem, da es ziemlich einfach ist zwei gleiche Sätze völlig unabhängig voneinander zu "erdenken" und in ein Kunstwerk zu pressen.

    Kleinere Plattformen können sich diese Filter nicht leisten. Da sie aber alles tun müssen, was ihnen möglich ist, kaufen sie bereits fertige Produkte ein. Profiteur ist ausgerechnet Google. Ein sehr wahrscheinliches Geschäftsmodell könnte sein, dass Google gratis Uploadfilter bereitstellt und als Gegenleistung die Uploaddaten zum Füttern ihrer Datenbanken und KIs erhält. Das ist a) datenschutzrechtlich bedenklich und sichert b) die Marktmacht der Großen. Und würden die großen Plattformen keine bezahlbaren Uploadfilter bereitstellen, müssten die kleinen Plattformen ihren Dienst aufgeben (wird vermutlich nicht passieren, damit die Großen kein Problem mit dem Kartellamt bekommen - da ist der Druck sowieso schon groß.

    Besonders betroffen werden Künstler sein, die mit Creative Commons Lizensen arbeiten. Bereits heute gibt es immer wieder Ärger, weil ihre Werke (teils 100% eigene, teils Werke mit CC-lizensierten Inhalten) gesperrt werden, weil "große" Künstler CC-lizensierte Werke in das eigene Werk einarbeiten und das eigene Werk dann urheberrechtlich schützen lassen. Man erwartet größere Probleme bei verpflichtenden Uploadfiltern, die einen Schlag gegen CC-Werke sind.

    Dieser Uploadfilter ist bereits jetzt Vorbild für weitere Uploadfilter. Gegen Kinderpornografie und gegen Terrorismus sollen weitere eingesetzt werden. Hier wird es sogar richtig gefährlich. Schlägt z.B. ein "Anti-Terrorfilter" alarm, können normale Bürger ins Visier der Ermittlungsbehörden und Geheimdienste kommen. Einmal als "Terrorverdächtiger" eingestuft, bekommt man die Markierung quasi nicht mehr los. Das kann so weit gehen, dass kurz nach dem Upload die Spezialeinheiten die Wohnungstür eintreten, weil die Filter falsch-positives gemeldet haben. Ein möglicher "Fake-News-Filter" könnte zudem gezielt Zensur zulassen. Das würde selbst bei uns funktionieren, da niemand wüsste wie die Filter funktionieren (es besteht keine Transparenzpflicht).

    Uploadfilter sind nicht neutral und können, wie jede andere KI , diskriminieren. Das bedeutet, dass gewisse Inhalte mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Verstoß anerkannt werden, wenn sie gewisse Muster erkennt. Menschen mit eine seltenen Hautfarbe können z.B. häufiger als Urheberrechtsverletzung bewertet werden, wenn eine ähnliche Person mit gleicher Hautfarbe in einem geschützten Werk auftritt. Ein Problem von Minderheiten.

    Andere (unfreiheitliche) Länder können Uploadfilter als Zensurinstrument missbrauchen, die sie dank der EU einfacher einführen können. Die Gefahr besteht sogar bei uns, wenn auch aktuell nicht davon auszugehen ist.

    Bereits geuploadeter Kontent kann hinterher als urheberrechtlich Geschützt markiert werden. Das betrifft z.B. ganz häufig CC-lizensierten Kontent, kann aber auch zufällig bei allen anderen Uploads passieren.


    Und wir dürfen eines nicht vergessen - je mehr Kontent hochgeladen wird, desto schwieriger wird die richtige Filterung, weil immer mehr Werke berücksichtigt werden müssen. Die Uploadfilter sind ein ganz großes technisches und gesellschaftliches Problem. Was ich zudem oben nicht ansprach, sind Datenschutz (allgemein), die Frage, ob nun eine kleine Fotoplattform zum Filtern verpflichtet ist (Politiker sagen nein, Juristen und Gerichte könnten das anders interpretieren) und ein Wettbewerbsnachteil für kleine Plattformen. Es gibt also gute Gründe, weshalb freiwillige Uploadfilter nicht so gefährlich sind wie gesetzlich Vorgeschriebene. Hier wird ganz klar eine rote Linie übertreten.

    (3) Zum Preflagging:
    Das ist tatsächlich grundsätzlich eine gute Idee. Aber es gab eine Meldung, dass diese Möglichkeit in einem Referenzentwurf stark abgeschwächt wurde. Jetzt weiß ich nicht, ob den Herrschaften aus deinem Video bereits eine abgeänderte Version dessen vorliegt und die Änderung rückgängig gemacht wurde (hab jetzt keine Zeit die Papiere durchzulesen, im Falle dessen erfahre ich das aber noch). Das bleibt auf jeden Fall spannend.

    Unabhängig von Uploadfiltern wäre es auch sinnvoll Plattformen zu zwingen den Usern Lizensoptionen beim Upload zu geben. Im Sinne von:
    - Standardausgefüllt "alle Rechte vorbehalten" kann man seine Lizens (z.B. CC oder eine ganz eigene) verlinken.
    - Ein Lizensfeld, in dem der User enthaltene Werke, zu denen sie eine Lizens besitzen, markieren könnten.
    Das würde es Künstlern die Arbeit wiederum vereinfachen.

    Zudem hat der Prof. Probleme für kleine Anbieter angesprochen, der nun in der Pflicht steht ein Interessenausgleichsgespräch zwischen beiden Parteien anzukurbeln. YouTube wird seine Werbelizensen schalten (Verträge wie bisher) und dadurch wenig Arbeit haben, kleine Plattformen werden das nicht so einfach können.

    (4) Nutzungsrechte gestärkt?
    Zum Preflagging sagte ich bereits etwas. Aber schauen wir uns mal die Praxis abseits der Gesetze an. Bin ich ein "Hobbykünstler", ein kleiner "Let's Player" oder jemand, der Tutorials erstellt etc und lade meine Hobbyprojekte hoch, würde ich mehr versuchen als den Support anzuschreiben? Der Aufwand wäre unverhältnismäßig hoch. Und auch diese Leute sind Urheber. Das ist auch etwas, was Verwertungsgesellschaften nur ungern sehen wollen, weil es für sie hauptsächlich um Cash geht.

    Die Eskalation der Debatte bzw. deren Polarisierung führt zu einer Schwächung der Akzeptanz des Urheberrechts. Die Leidtragenden sind die Urheber.
    (5) Ich habe sogar erst letzte Woche Argumente gebracht, die eine polarisierte Falschinformation eines "Gegen-Uploadfilter"-Menschen korrigierte. Mir ist bekannt, dass gerade junge Menschen mit ihrem Halbwissen (zu denen du mich fälschlicher Weise zähltest) der Debatte nicht gerade gut tun. Aber letztlich muss man einen Schritt zurückgehen und sich fragen: "Diskutiere ich lieber mit denen, die emotionsaufgeblasenes Halbwissen verbreiten oder mit denen, die sachliche Argumente besitzen?".

    (6) Das eigentliche Problem der Verwertungsgesellschaften sind nicht die geringe Anzahl an Urheberrechtsverletzungen, sondern die Gratisangebote im Netz, die zu immer größeren Anteilen und zu immer besserer Qualität im Netz verfügbar werden und die rein kommerziellen Angebote immer weiter zurückdrängen. Das konservative Geschäftsmodell der Verwerter wird sowieso nicht ewig so weiter gehen können. Das Problem schwappt ja sogar langsam auf größere Projekte wie Computerspiele über. Und ich selbst überlege auch schon nach neuen zukunftsfähigen Modellen für meine kreativen Werke.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
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    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Das ist der Punkt, den du einfach behauptest und einfach nicht stimmt. Meine Informationen habe ich aus mehreren Quellen zusammengesucht und YouTube war ausgerechnet nicht dabei.
    Um ein Missverständnis auszuräumen: Ich wollte dir nicht unterstellen dass du dich auf YouTube informiert hast. Wenn der Eindruck entstanden ist tut mir das leid. Tatsächlich trifft man das aber oft an, und mir ging es insbesondere darum den Einfluss und die Interessenslage von YouTube als Variable in der Gleichung einzuordnen. Mehr dazu im folgenden:

    Du machst den selben Fehler wie der Professor - anzunehmen, dass es ein Kampf YouTuber vs Urheber ist. Die Gegenbewegung besteht übrigens neben YouTubern (also deren Urheber, sowie Zuschauer) aus weiteren Urhebern (außerhalb von YT), aus Zivilgesellschaften mit Fokus auf Datenschutz, Technik, freies Wissen und Gesellschaft usw. Und alle waren sich übrigens einig, dass ein neues Urheberrecht angebracht ist.
    Die Gegenbewegung hat erheblichen Aufwind erst dann erhalten, als Google-CEO Susan Wojcicki öffentlich zum Protest gegen die Reform aufrief und sogar Anleitungen auf YouTube an reichweitenstarke Kanalbesitzer herausgingen, anhand derer sie Kampagnenvideos produzieren sollten, siehe hierzu dieser Artikel der FAZ:

    Zitat Zitat von Constantin van Lijnden: Gekaufter Protest? FAZ.net, 16.03.2019
    Wie Recherchen dieser Zeitung ergeben haben, wurde mehreren deutschen Youtubern von einem unter dem Namen „Create Refresh“ auftretenden Interessenskollektiv Geld dafür angeboten, sich in Videos gegen den für die Videoplattform besonders relevanten Artikel 13 der Urheberrechtsreform zu positionieren. „Ich schreibe wegen finanzieller Förderung erhältlich für Contentersteller, die gegen Artikel 13 protestieren möchten. Sei es ein Video, Meme, Graphik – wir sind offen für Vorschläge“, heißt es etwa in einer Mail vom 1. Februar an Mirko Drotschmann, der auf Youtube als „mrwissen2go“ firmiert und über rund 900 000 Abonnenten verfügt. Ähnliche Angebote haben auch die Kanäle „Clixoom Science & Fiction“ (gut 500 000 Abonnenten), „Pietsmiet“ (mehr als 2,3 Millionen Abonnenten) sowie „Jana Riva“ (etwa 50 000 Abonnenten) erhalten. Letzterer wurden für eine kritische Stellungnahme zu Artikel 13 zweitausend Euro in Aussicht gestellt. Alle vier legen Wert auf die Feststellung, dass sie auf das Angebot nicht eingegangen sind und sich sehr darüber gewundert hätten, da solche politischen Vereinnahmungsversuche sonst praktisch nie vorkämen und Geld allenfalls für die Bewerbung von Produkten geboten würde.
    Diese ging übrigens übrigens mindestens in einem Fall nach hinten los, siehe hier - ein französisches Künstlerkollektiv wollte sich daran nicht beteiligen und veröffentlichte kurzerhand die Anleitungen.

    Davor, also Mitte 2018, gab es auch Demos gegen die Reform, siehe hier Berichte bei heise.de oder bei golem.de. Diese waren von ihren Teilnehmerzahlen so niedrig, dass niemand behaupten kann hier sei "die Zivilgesellschaft mobilisiert" worden. Erst als durch YouTube/Google eingegriffen wurde und die Plattform ihre Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die öffentliche Meinung genutzt hat, haben die Demonstrationen größere Teilnehmerzahlen erreicht. Damit will ich sagen: YouTube/Google mischt in diesen Kampagnen erheblich mit. Ich will dir nicht unterstellen dass du hier als Google-Lobbyist tätig wärst oder ähnliches. Nur einfach zu behaupten, dass hier "Zivilgesellschaften" am Werk seien ist bestenfalls ein Teil der Wahrheit, sorry.

    Eines zunächst: Du behauptest, die Gegenbewegung bestehe aus Urhebern. Darf ich hier mal fragen, welche?

    So ziemlich jeder nur erdenkliche Künstler- und Urheberverband in Europa hat sich klar für die Reform ausgesprochen. Für Deutschland verweise ich auf die Initiative Urheberrecht. Allein 269 Verbände haben das Statement "Yes2Copyright" als Zusammenschluss (IFFRO) unterzeichnet, siehe hier. Welche sog. Urheber sollen das sein?

    Die kampagnenführenden NGOs - nicht die Protestler auf den Straßen, das hat niemand behauptet - sind ebenfalls von Google finanziert.

    Zitat Zitat von Xarthor
    (1) Aber erstmal zum Anfang. Der erste Kritikpunkt ist übrigens, dass es eine Reform und keine Verordnung ist. Eine Verordnung würde einheitliche Gesetze über "ganz" Europa hinweg machen - ähnlich der DSG-VO.
    Korrektur, es ist eine Richtlinie - eine Reform natürlich ebenfalls. Der Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung ist derjenige, dass bei einer Richtlinie lediglich eine abstrakte Zielvorgabe gemacht wird, und die Wahl des Mittels der Umsetzung den Mitgliedsstaaten überlassen wird, siehe hierzu § 288 AEUV.

    Das ist besonders deshalb angebracht, weil durch multinationale Unternehmen - insbesondere die großen Plattformen - Grenzen irrelevant werden. Die Plattformen werden nicht für jedes Land ihre Plattform anpassen, sondern die restriktivsten Gesetze nehmen und sie für alle Länder nehmen. Deshalb wird die DSG-VO z.B. auch sehr viel außerhalb der EU angewendet, weil es einfacher zu händeln ist.
    Das ist deine persönliche Spekulation - oder hast du dafür einen (zitierfähigen) Nachweis? Würde man dies zuende denken dürfte der digitale Raum praktisch gar nicht mehr reguliert werden. Im Ernst: willst du erst dann ein Gesetz für das Internet erlassen, wenn sich alle Staaten die daran angeschlossen sind, darauf geeinigt haben? Das ist illusorisch. Gerade in Ländern wie China und Russland gelten völlig andere Vorstellungen von Meinungsfreiheit.

    Bitte sei vorsichtig: Die Absicht hinter einer solchen Argumentation (wo du diese herhast, kann ich nur erahnen) ist, im Internet so wenig Gesetze wie möglich gelten zu lassen. Die Drohkulisse einer übermäßig restriktiven Auslegung verfängt indes nicht, da a) für Anbieter wie Google (eines der größten und mächtigsten Unternehmen weltweit) wohl kaum von einer technischen Unmöglichkeit der Anpassung ausgegangen werden kann und b) diese durch europaweit vereinheitlichte Regelungen eher vereinfacht als erschwert wird.

    Plausibel ist das übrigens auch rein in der Theorie nicht: Wäre das korrekt, wäre es bspw. wirklich seltsam, dass YouTube in diesem Land keine arabischen Gesetze anwendet, die z.B. erheblich strenger sind was sog. "Gotteslästerungen" angeht.

    Und falls nicht, entstehen solche Probleme wie "in Land X gilt Regel Y nicht, also kann ich via Proxi (VPN) das Gesetz umgehen. Am Ende profitiert niemand davon, hier wurde eine Chance verspielt zu ungunsten von Usern, Urhebern und Verwertungsgesellschaften.
    Warum ist es dann keine Verordnung geworden? Weil die Politik versagt hat und sich international nicht einigen konnte. Daher ist eine Reform wohl besser als gar nichts.
    Die Politik hat sich sehr wohl einigen können, nur halt nicht international im Sinne von: weltweit, sondern erst mal EU-weit. Das ist immerhin ein Anfang, ob der sich bewährt wird die Zeit zeigen. Versagen sehe ich hier nicht unbedingt, jedenfalls nicht seitens der Politik.

    Deshalb sind solche Marketingmaßnahmen von wegen "im Gesetz wird kein einziges mal Uploadfilter geschrieben" zahnlos. Die kommen alleine schon deshalb, weil sie in anderen Gesetzen der EU verlangt werden. Aber natürlich auch, und das hat der Prof. ebenfalls genannt, weil es technisch ohne gar nicht realisierbar ist, was die Reform und unsere Regierung verlangt. Das wird sich sehr wahrscheinlich auch künftig nicht ändern, wie er es in Frage gestellt hat.
    Es ist völlig korrekt: Ohne Inhaltserkennungsalgorithmen wird es (derzeit) jedenfalls nicht gehen, dies ändert jedoch am bestehenden Zustand nichts und die Richtlinie ist was dies anbetrifft jedoch bewusst technologieoffen formuliert, und daher m.E. auch fortschrittlich. Wenn es Plattformen auf anderem Wege gelingt, wirksam die Einstellung rechtswidriger Inhalte zu unterbinden, so ist das ebenfalls zulässig.

    Gesetzliche Uploadfilter versetzen die Plattformen in eine Pflicht nach besten Möglichkeiten zu filtern. Da Strafen drohen, wird lieber zu viel als zu wenig gefiltert (Overblocking) und ist damit auf der sicheren Seite.
    Standard-Argument, im wissenschaftlichen Diskurs längst widerlegt.

    Zitat Zitat von Torsten J. Gerpott: Artikel 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie: Fluch oder Segen? MMR 2019 (22), S. 420, 422
    Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte?

    DTO (Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, Anmerkung) könnten durch Absatz 4 implizierte Upload-Filter erstens bewusst einsetzen, um die Verbreitung politisch missliebiger Inhalte zu behindern und eigene Wertvorstellungen (z.B. zur Darstellung von Gewalt oder Sexualität im Internet zu stützen (Zensur). Zweitens könnten Lösungen zur Erkennung von Urheberrechtsverstößen technische Funktionsdefizite aufweisen, die DTO zwar nicht gezielt herbeiführen, die aber trotzdem dazu beitragen, Uploads von urheberrechtlich unproblematischen Inhalten zu behindern (Overblocking).

    Im Hinblick auf eine Zensur ist zu beachten, dass eine exzessive Filterung zur dediziert politisch ausgerichteten "Unterdrückung" nutzergenerierter Inhalte betriebswirtschaftlichen Interessen von DTO zuwider läuft. Die Umsätze von DTO aus Werbung oder Verkaufsbeteiligungen steigen mit der Zahl und der Verweildauer der Nutzer auf dieser ihrer Plattform. Nutzerzahl und -verweildauer werden wiederum positiv von der Menge, Qualität und Vielfalt der auf der Plattform verfügbaren Inhalte beeinflusst. Wenn Nutzer eine unangemessene Einschränkung bürgerlicher Freiheiten durch einen DTO vermuten, dann läuft er Gefahr, dass Nutzerzahl und -verweildauer zurückgehen, nicht zuletzt deshalb, weil strenge Zensur Neugründungen und etablierte DTO begünstigen, die Uploads weniger restriktiv filtern und zu denen Nutzer abwandern könnten. Hinzu kommt, dass bei einer scharfen Filterung die Zahl der Nutzer steigt, die sich über aus ihrer Sicht zu Unrecht vorgenommene Verweigerungen von Uploads beschweren. Auf die Einwände haben Betreiber nach Abs. 9 dadurch zu reagieren, dass sie maschinelle Entscheidungen durch Mitarbeiter zügig überprüfen. Um die damit entstehenden Personalkosten nicht in die Höhe zu treiben, werden Betreiber ihre Schutzsoftware so optimieren, dass sie Upload-Wünsche nicht ausufernd ablehnt.

    Alles in allem bestehen für DTO Anreize, keine streng zensierenden Filter einzusetzen. Ein Indiz hierfür ist, dass Betreiber großer Plattformen wie YouTube mit Content-ID, seit längerem mit Softwaresystemen arbeiten, um u.a. Uploads von Kinderschutzzielen oder bestimmten Moralvorstellungen zuwider laufenden Inhalten präventiv zu verhindern. Dennoch gibt es keine Befunde, dass DTO durch sog. Zensur in großem Stil Uploads verweigert haben.
    Wenn du natürlich (zitierfähige) Belege für das Gegenteil hast, die eine Veröffentlichung eines Universitätsprofessors in einer fachlichen Publikation widerlegen, bin ich gespannt.

    Weiter hierzu:

    Zitat Zitat von Xarthor
    Als Notre-Dame brannte, wurde eine sinngemäße Meldung eingeblendet: "Die World-Trade-Center sind 2001 abgebrannt, diese Videos ist Fake". Wäre es hier um Urheberrecht gegangen, wären alle News direkt beim Upload gesperrt wurden. Bei Videos zur Unreal Engine 4 wird z.B. auch ein Link zum Spiel "Unreal Engine" aus den 90ern eingeblendet. Die Filter müssen Ton, Bild, Text und Kontext verstehen können und scheidern nicht selten bereits beim Ton und haben beim Kontext gar keine Möglichkeit mehr. Der Text gilt sogar als besonders großes Problem, da es ziemlich einfach ist zwei gleiche Sätze völlig unabhängig voneinander zu "erdenken" und in ein Kunstwerk zu pressen.
    Siehe hierzu auch Gerpott, in der gleichen Veröffentlichung:

    Zitat Zitat von Torsten J. Gerpott: Artikel 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie: Fluch oder Segen? MMR 2019 (22), S. 420, 422 f.
    Auch in Publikumsmedien präsentierte Fälle, bei denen insbesondere Uploads künstlerischer Werke auf Grund technischer Funktionsdefizite von Schutzsoftware verhindert wurden, obwohl keine Verletzung von Schutzrechten vorlag, sind wenig geeignet um die Programme zu diskreditieren. Die Beispiele mögen spektakulär sein. Sie sollten aber nicht über den Mangel an belastbaren empirischen Belegen dafür, dass technisch bedingte Klassifikationsfehler bei einem erheblichen Teil von Uploads auftreten, hinwegtäuschen. (...)

    Insgesamt ist festzustellen, dass Gegner von Software zur Wahrung von Urheberrechten die Wahrscheinlichkeit bewusster inhaltlicher Zensur durch DTO und von Overblocking infolge ungewollter technischer Funktionsdefizite stark überschätzen.
    Um richtig verstanden zu werden: Ich will dir nicht unterstellen dass du lügst. Es ist durchaus denkbar, dass du tatsächlich die von dir beschriebenen falschen Einsortierungen von Algorithmen in Facebook gesehen hast. Nur, sorry: Das sind deine persönlichen Beobachtungen. Das ist nicht in irgendeiner Form repräsentativ und widerlegt nicht diejenigen Einschätzungen, die für den Erlass eines solchen Gesetzes von Belang sind. Der Stand der Wissenschaft (s.o.) ist ein anderer.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Kleinere Plattformen können sich diese Filter nicht leisten. Da sie aber alles tun müssen, was ihnen möglich ist, kaufen sie bereits fertige Produkte ein. Profiteur ist ausgerechnet Google. Ein sehr wahrscheinliches Geschäftsmodell könnte sein, dass Google gratis Uploadfilter bereitstellt und als Gegenleistung die Uploaddaten zum Füttern ihrer Datenbanken und KIs erhält. Das ist a) datenschutzrechtlich bedenklich und sichert b) die Marktmacht der Großen. Und würden die großen Plattformen keine bezahlbaren Uploadfilter bereitstellen, müssten die kleinen Plattformen ihren Dienst aufgeben (wird vermutlich nicht passieren, damit die Großen kein Problem mit dem Kartellamt bekommen - da ist der Druck sowieso schon groß.
    Argument ist bekannt und bereits lange widerlegt. Es gibt Inhaltserkennungsalgorithmen in allen Formen und Preisklassen - dem Durchschnittspublikum sind die meisten nicht bekannt und das müssen sie auch gar nicht sein. Bereits aber die EU-Kommission hatte im Vorfeld der Richtlinie eine Übersicht von Inhaltserkennungstechnologien, einschließlich Preisangaben, zusammengestellt, siehe hierzu Arbeitsdokument (Annex 12 A).

    Siehe weiterhin für eine größere Übersicht die Eingabe der Fa. FileDefense (Firmenvorstand mir persönlich bekannt) an das BMJV. Es gibt sehr gut funktionierende und auch erschwingliche Inhaltserkennungsalgorithmen und Dienstleister, die solche anbieten, die allesamt nichts mit Google zu tun haben. Sorry: Die Welt ist größer als Google, auch wenn ich das manchmal selbst nicht glaube.

    Abschließend möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass allein aus Gründen der Verhältnismäßigkeit derzeit Plattformen unter 1 Mio. € Umsatz von der Sperrpflicht ausgenommen sind. (Das war beim aufmerksamen Lesen der Richtlinie eigentlich etwas, dass schon aus den Erwägungsgründen hervorging, aber in der Diskussion ist das irgendwie nicht durchgedrungen). Es gibt keine allgemeine Verpflichtung zum Einsatz von Filtertechnologien, ebenso können Plattformen kleinerer Art einerseits individuelle, nach Größe und Art angepasste Pauschallizenzen erwerben, und zur Entfernung nichtlizensierter Inhalte auch – dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend – auch wesentlich einfachere Maßnahmen einsetzen. Die einfachste Methode ist eine Checksummenprüfung + Datenbankabgleich, die ist natürlich nicht sehr sicher, aber bei einem nicht vorhandenen Budget das was man eben tun kann. In PHP sind das genau drei Codezeilen.

    Auch Inhaltserkennungstechnologien sind ferner bereits als Open Source-Lösungen verfügbar, für Audiodateien etwa AcoustID oder echoprint, für Spracherkennung etwa CMUSphinx, OpenEars, die Liste ließe sich je nach Art des zu prüfenden Materials sicherlich noch fortsetzen.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Besonders betroffen werden Künstler sein, die mit Creative Commons Lizensen arbeiten. Bereits heute gibt es immer wieder Ärger, weil ihre Werke (teils 100% eigene, teils Werke mit CC-lizensierten Inhalten) gesperrt werden, weil "große" Künstler CC-lizensierte Werke in das eigene Werk einarbeiten und das eigene Werk dann urheberrechtlich schützen lassen. Man erwartet größere Probleme bei verpflichtenden Uploadfiltern, die einen Schlag gegen CC-Werke sind.
    Wer ist "man"? Ich bitte hierzu um eine Quellenangabe, weil das juristisch wirklich Unsinn ist. Man kann nicht mit dem Schutzanspruch auf ein neues, unabhängiges Werk einen Schutzanspruch auf ein vorhergehendes Werk begründen, aus dem das neue Werk heraus entstanden ist. Zur Thematik der technisch begrenzten Wirksamkeit von Inhaltserkennungsalgorithmen siehe Vorstehendes. Angenommen ein solcher Algorithmus würde tatsächlich anspringen, so wäre es im Übrigen ein leichtes für ihn Ausnahmen festzulegen.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Dieser Uploadfilter ist bereits jetzt Vorbild für weitere Uploadfilter. Gegen Kinderpornografie und gegen Terrorismus sollen weitere eingesetzt werden. Hier wird es sogar richtig gefährlich. Schlägt z.B. ein "Anti-Terrorfilter" alarm, können normale Bürger ins Visier der Ermittlungsbehörden und Geheimdienste kommen. Einmal als "Terrorverdächtiger" eingestuft, bekommt man die Markierung quasi nicht mehr los. Das kann so weit gehen, dass kurz nach dem Upload die Spezialeinheiten die Wohnungstür eintreten, weil die Filter falsch-positives gemeldet haben.
    Sorry Junge - das ist, das darfst du jetzt nicht persönlich nehmen: Spinnerei. Dass eine Spezialeinheit bei dir die Tür eintritt, ohne dass vorher jemand (Polizei, Staatsanwaltschaft) ernsthaft geprüft hat was du da hochgeladen hast, ist realitätsferne Spekulation. Allein aus Kostengründen, SEK-Einsätze sind ziemlich teuer. Falls du ernsthaft glauben solltest was du da von dir gibst, empfehle ich dir einen Blick in die Landespolizeiaufgabengesetze, die StPO sowie einschlägige Kommentarliteratur. Davon abgesehen hat das mit der Richtlinie nichts zu tun.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Ein möglicher "Fake-News-Filter" könnte zudem gezielt Zensur zulassen. Das würde selbst bei uns funktionieren, da niemand wüsste wie die Filter funktionieren (es besteht keine Transparenzpflicht).
    Wass den möglichen "Fake-News" Filter angeht, kann man spekulieren, da es diesen bisher nicht gibt.
    Was die Urheberrechtsrichtlinie angeht stimmt das nicht: diese führt eine Transparenzpflicht ein. Siehe ErwGr 71:

    Zitat Zitat von EU-Richtline 2019/790, ErwGr 71
    So bald wie möglich nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Dialoge zwischen den Interessenträgern veranstalten, um eine einheitliche Anwendung der Verpflichtung zur Zusammenarbeit zwischen Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten und Rechteinhabern zu gewährleisten und bewährte Verfahren im Hinblick auf die angemessenen branchenüblichen Vorschriften für die berufliche Sorgfalt zu entwickeln. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die einschlägigen Interessenträger, darunter Nutzerorganisationen, und Technologieanbieter, konsultieren, und den Entwicklungen des Marktes Rechnung tragen. Nutzerorganisationen sollten auch Zugang zu Informationen über die Maßnahmen haben, die Diensteanbieter für das Teilen von OnlineInhalten im Hinblick auf die Verwaltung von Online- Inhalten ergreifen.
    Näheres muss das Landesgesetz regeln; es gibt übrigens gerade für die Transparenz der Verwertung einen eigenen Artikel in der Richtlinie, Art. 19.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Uploadfilter sind nicht neutral und können, wie jede andere KI , diskriminieren. Das bedeutet, dass gewisse Inhalte mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als Verstoß anerkannt werden, wenn sie gewisse Muster erkennt. Menschen mit eine seltenen Hautfarbe können z.B. häufiger als Urheberrechtsverletzung bewertet werden, wenn eine ähnliche Person mit gleicher Hautfarbe in einem geschützten Werk auftritt. Ein Problem von Minderheiten.
    Dieses Problem hat nichts mit dem Urheberrecht oder dieser Richtlinie zu tun und liegt außerhalb der hier zugrundeliegenden Thematik.
    Das selbe Problem haben bspw. Suchalgorithmen, und ist kein Argument diese nicht einzusetzen.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Andere (unfreiheitliche) Länder können Uploadfilter als Zensurinstrument missbrauchen, die sie dank der EU einfacher einführen können. Die Gefahr besteht sogar bei uns, wenn auch aktuell nicht davon auszugehen ist.
    Diese Gefahr besteht auch ohne die Urheberrechtsrichtlinie, und im Übrigen wirkt genau diese durch ihr klares Regelwerk, die Widerspruchsmöglichkeiten, sowie der Überprüfung durch menschliches Urteil einem solchen Missbrauch entgegen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Bereits geuploadeter Kontent kann hinterher als urheberrechtlich Geschützt markiert werden. Das betrifft z.B. ganz häufig CC-lizensierten Kontent, kann aber auch zufällig bei allen anderen Uploads passieren.
    Wo liegt das Problem hierbei?

    Nur ein Hinweis: Die Sperrpflichten von Anbietern werden erst dann wirksam, wenn ein Inhalt durch die Rechteinhaber (also auch legitim) als urheberrechtlich geschützt markiert wird. Für CC-lizenzierte Inhalte ist dies nicht möglich, denkbar wäre für mich höchstens derjenige Fall dass der tatsächliche Urheber die CC-Lizenzierung zurückzieht.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Und wir dürfen eines nicht vergessen - je mehr Kontent hochgeladen wird, desto schwieriger wird die richtige Filterung, weil immer mehr Werke berücksichtigt werden müssen.
    Du musst aber auch berücksichtigen, dass mit dem Wachstum einer Plattform auch ihre finanziellen und technischen Möglichkeiten steigen. Das sollte daher kein Problem sein.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Was ich zudem oben nicht ansprach, sind Datenschutz (allgemein), die Frage, ob nun eine kleine Fotoplattform zum Filtern verpflichtet ist (Politiker sagen nein, Juristen und Gerichte könnten das anders interpretieren) und ein Wettbewerbsnachteil für kleine Plattformen. Es gibt also gute Gründe, weshalb freiwillige Uploadfilter nicht so gefährlich sind wie gesetzlich Vorgeschriebene. Hier wird ganz klar eine rote Linie übertreten.
    1. Es geht nicht um "freiwillige" Uploadfilter vs. "gesetzlich vorgeschriebene".

    Es geht um "Inhaltserkennung für das Urheberrecht" (neu) vs. "Inhaltserkennung für andere rechtswidrige Inhalte" (seit Jahren fraglos im Einsatz).
    Ist das Absicht von dir?

    2. Kleine Plattformen sind wie beschrieben, von den Sperrpflichten der EU-Richtlinie bzw. des UrhDaG ausgenommen.

    3. Kleine Plattformen sind bereits seit langem zur Erfüllung anderer Verpflichtungen auf die Verwendung von Inhaltserkennungsalgorithmen angewiesen, um Persönlichkeitsrechtsverletzungen und andere strafbare Inhalte von ihren Nutzern fernzuhalten. Die sind übrigens alles andere als Freiwillig. Es ist nichts neues.

    4. Zur Datenschutzthematik siehe Artikel 13 Abs. 8 / Art. 17 Abs. 9:

    Zitat Zitat von Art. 17 Abs. 9 (deutsche Beschlussfassung)

    Diese Richtlinie beeinträchtigt in keiner Weise die berechtigte Nutzung, etwa die Nutzung im Rahmen der im Unionsrecht festgelegten Ausnahmen oder Beschränkungen, und darf weder zur Identifizierung einzelner Nutzer führen noch als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten dienen, außer dies erfolgt im Einklang mit der Richtlinie 2002/58/EG und der Verordnung (EU) 2016/679.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Identifikation individueller Nutzer durch Maßnahmen des Art. 13 / Art. 17 werden durch die Richtlinie ausdrücklich untersagt. Etwaige Ausnahmen sind an die Anwendung der DS-GVO gebunden.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Unabhängig von Uploadfiltern wäre es auch sinnvoll Plattformen zu zwingen den Usern Lizensoptionen beim Upload zu geben. Im Sinne von:
    - Standardausgefüllt "alle Rechte vorbehalten" kann man seine Lizens (z.B. CC oder eine ganz eigene) verlinken.
    - Ein Lizensfeld, in dem der User enthaltene Werke, zu denen sie eine Lizens besitzen, markieren könnten.
    Das würde es Künstlern die Arbeit wiederum vereinfachen.
    Diese Möglichkeit ist unbenommen und ändert sich durch die Richtlinie nicht.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Zudem hat der Prof. Probleme für kleine Anbieter angesprochen, der nun in der Pflicht steht ein Interessenausgleichsgespräch zwischen beiden Parteien anzukurbeln. YouTube wird seine Werbelizensen schalten (Verträge wie bisher) und dadurch wenig Arbeit haben, kleine Plattformen werden das nicht so einfach können.
    Wenn die Urheberrechtsreform nur den großen Plattformen nützt und bspw. YouTube angeblich nichts tun muss, wieso mobilisieren diese dann dagegen?

    Zitat Zitat von Xarthor
    (4) Nutzungsrechte gestärkt?
    Zum Preflagging sagte ich bereits etwas. Aber schauen wir uns mal die Praxis abseits der Gesetze an. Bin ich ein "Hobbykünstler", ein kleiner "Let's Player" oder jemand, der Tutorials erstellt etc und lade meine Hobbyprojekte hoch, würde ich mehr versuchen als den Support anzuschreiben? Der Aufwand wäre unverhältnismäßig hoch. Und auch diese Leute sind Urheber. Das ist auch etwas, was Verwertungsgesellschaften nur ungern sehen wollen, weil es für sie hauptsächlich um Cash geht.
    Lieber Xartor, auch wenn du das nur ungern sehen willst: Auch Hobbykünstler oder Let's Player handeln nicht "abseits der Gesetze".

    Und das ist leider genau das Problem - ein erheblicher Anteil der Nutzer solcher Plattformen denkt das und hat sich auch inzwischen an den vorherrschenden Zustand der Gesetzeslosigkeit gewöhnt. Die Richtlinie verpflichtet zudem zur Einrichtung wirksamer und zügiger Rechtsbehelfsverfahren (s. Erwgr. 70).

    Im Übrigen stellt doch keiner in Frage, dass auch der gewöhnliche Nutzer von YouTube Urheber ist. Stell dir bitte mal folgende Situation vor: Du hast eine schwere Mission in einem PC-Spiel durchgespielt und veröffentlichst ein Let's Play - und jemand klaut das (oder Ausschnitte), stellt es auf seinen Kanal und monetarisiert es. Auch in diesem Fall hast du als Urheber Rechte, deren Durchsetzung doch auch ersichtlich ist.

    (5) Ich habe sogar erst letzte Woche Argumente gebracht, die eine polarisierte Falschinformation eines "Gegen-Uploadfilter"-Menschen korrigierte. Mir ist bekannt, dass gerade junge Menschen mit ihrem Halbwissen (zu denen du mich fälschlicher Weise zähltest) der Debatte nicht gerade gut tun. Aber letztlich muss man einen Schritt zurückgehen und sich fragen: "Diskutiere ich lieber mit denen, die emotionsaufgeblasenes Halbwissen verbreiten oder mit denen, die sachliche Argumente besitzen?".
    Ich diskutiere gerne mit dir, auch ohne dein Alter zu kennen.

    Zitat Zitat von Xarthor
    (6) Das eigentliche Problem der Verwertungsgesellschaften sind nicht die geringe Anzahl an Urheberrechtsverletzungen, sondern die Gratisangebote im Netz, die zu immer größeren Anteilen und zu immer besserer Qualität im Netz verfügbar werden und die rein kommerziellen Angebote immer weiter zurückdrängen.
    Lieber Xarthor: Die sogenannten "Gratisangebote" zu größeren Anteilen basieren zum erheblichen Anteil auf fraglos akzeptierten Verletzungen des Urheberrechts und der völligen Enteignung der Urheber und Rechteinhaber. Wenn Künstler ihre Arbeit freiwillig kostenlos anbieten, ist das ihre Sache. Leben können werden sie aber davon nicht - das sage ich dir als jemand, der einen künstlerischen Beruf (Tonmeister / Musikregisseur) ausübt und die Not der Kollegen sehr gut kennt.

    Zitat Zitat von Xarthor
    Das konservative Geschäftsmodell der Verwerter wird sowieso nicht ewig so weiter gehen können.
    Dass das Geschäftsmodell der Verwerter "konservativ" ist ist deine persönliche Bewertung. Ob das geistige Eigentum mit den Umbrüchen der Digitalisierung (die sich in vielerlei anderer Hinsicht entzaubert haben) in Einklang zu bringen ist wird die Zeit zeigen. Dies ist inzwischen sogar bei wahrhaftig nicht als konservativ geltenden Vertretern der deutschen Blogger-Szene angekommen.
    Kernel Panic ist offline Geändert von Kernel Panic (17.11.2020 um 17:27 Uhr)

  9. #249 Zitieren
    Mythos
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    Zitat Zitat von summit Beitrag anzeigen
    Um ein Missverständnis auszuräumen: Ich wollte dir nicht unterstellen dass du dich auf YouTube informiert hast. Wenn der Eindruck entstanden ist tut mir das leid.
    Dann ist gut.

    Die Gegenbewegung hat erheblichen Aufwind erst dann erhalten, als Google-CEO Susan Wojcicki öffentlich zum Protest gegen die Reform aufrief und sogar Anleitungen auf YouTube an reichweitenstarke Kanalbesitzer herausgingen, anhand derer sie Kampagnenvideos produzieren sollten, siehe hierzu dieser Artikel der FAZ:
    Das Google auch eigene Interessen verfolgt, ist klar. Auch will ich mich nicht darüber streiten, ob Google einfluss nehmen wollte. Da bin ich mir sogar ziemlich sicher, dass das so ist - auch ohne Quellenbelege gelesen zu haben. Aber Google ist nicht die Person, die durch gezielte Hirnwäsche (überspitzt gesagt) hinter der ganzen Bewegung steht. Da steckt deutlich mehr dahinter als nur ein gut-böse-Spiel.

    Schon lange bevor Google überhaupt etwas gemacht hat, arbeiteten die Zivilgesellschaften (und auch Politiker) dagegen an. Digitalcourage startete beispielsweise eine Petition am 19.06.2018, Wikimedia hatte hier (25.08.2018) bereits einige Kampagnen hinter sich (da sind auch Bündnisse aufgelistet: Bitkom, CCC, Digitale Gesellschaft, Verbraucherzentrale, um mal ein paar Beispiele zu nennen), SavetheInternet hatte schon am 20. Juli 2018 hunderttausende Unterschriften, Julia Reda hast du mit heise selbst verlinkt - sie setzte Hebel im EU-Parlament in Gang und war seit Anfang an dabei. Dein Artikel mit den 200 Protestanten war übrigens erst im August, also später als alles, was ich hier aufzählte. Da war die Protestbewegung schon in vollem Gange.

    Dass nicht gleich hunderttausende Menschen auf der Straße waren bedeutet nicht, dass die Zivilgesellschaften nicht bereits mobilisiert waren. Lediglich die Bürger, die sich sonst nicht mit so etwas beschäftigen, brauchten eine größere mediale Präsenz um darauf aufmerksam zu werden. Das ist aber bei nahezu jeder Bürgerbewegung der Fall. Das Google das mit gepusht hat, will ich wie gesagt nicht bestreiten. Aber wer sich wirklich damit befassen will, der sollte schauen, was all jene Akteure, die schon von Anfang an aktiv waren, dazu sagen.

    Eines zunächst: Du behauptest, die Gegenbewegung bestehe aus Urhebern. Darf ich hier mal fragen, welche?

    So ziemlich jeder nur erdenkliche Künstler- und Urheberverband in Europa hat sich klar für die Reform ausgesprochen. Für Deutschland verweise ich auf die Initiative Urheberrecht. Allein 269 Verbände haben das Statement "Yes2Copyright" als Zusammenschluss (IFFRO) unterzeichnet, siehe hier. Welche sog. Urheber sollen das sein?
    All jene, die durch Art. 16, 17 (Uploadfilter - besonders bei Creative Commons) und 15 (z.B. Wikipediaautoren und andere Plattformen ohne Sonderrechte, die man Wikipedia gegeben hat / geben wollte) Probleme bekommen. Genauso wie auf YouTube unzählige populistische Videos gegen die Urheberrechtsreform veröffentlicht wurden, gab es auch umgekehrt viel Populismus - teils von Verwertern, teils von Kreativen.

    Und eines dieser populistischen Argumente war durchgängig, dass die Protestierenden gegen Urheberrecht seien. Es ging aber nur um Artikel 15, 16 und ganz besonders gegen 17. Die restliche Urheberrechtsreform wurde größtenteils sogar willkommen geheißen. Es wäre schon ein großer Fortschritt gewesen alles andere zu beschließen und Artikel 15-17 nachträglich zu verhandeln. Aber die wollten die konservativen Parteien nicht streichen und somit blieb nur noch die Möglichkeit die ganze Reform mittels Notbremse abzulehnen. Aber das war nie das angepeilte Ziel.
    Damit stellt sich die Frage: Wie kommt man auf die Idee, dass alle Kreativen auf der Seite der Verwerter stehen wollen, wenn die Gegenbewegung nur diese 3 Artikel angreift, die auch für Kreative problematisch sind oder sein könnten?

    Die kampagnenführenden NGOs - nicht die Protestler auf den Straßen, das hat niemand behauptet - sind ebenfalls von Google finanziert.
    Das ist eine heftige Behauptung. Dafür möchte ich Quellen sehen. Oder redest du von einer Kostenübernahme? Trotz der Übernahme waren verwendete Zeit unvergütet und sonstige Kosten trug ebenfalls jeder Aktivist selbst (oder dessen NGO). Wie viel bekommen für die selbe Arbeit Lobbyisten der Verwertergesellschaften nochmal, wärend sie lobbyieren? Setze das mal bitte ins Verhältnis.

    Korrektur, es ist eine Richtlinie - eine Reform natürlich ebenfalls.
    Ups, da ist mir ein Schusselfehler unterlaufen. Mit der Richtlinie hast du natürlich recht.

    Das ist deine persönliche Spekulation - oder hast du dafür einen (zitierfähigen) Nachweis? Würde man dies zuende denken dürfte der digitale Raum praktisch gar nicht mehr reguliert werden. Im Ernst: willst du erst dann ein Gesetz für das Internet erlassen, wenn sich alle Staaten die daran angeschlossen sind, darauf geeinigt haben? Das ist illusorisch. Gerade in Ländern wie China und Russland gelten völlig andere Vorstellungen von Meinungsfreiheit.
    Das ist doch gängige Praxis. Würdest du deine weltweite Plattform an über 100 bis knapp 200 Gesetze anpassen oder würdest du versuchen den Aufwand gering zu halten, indem du mit einer Regel möglichst allen Gesetzen gleichzeitig gerecht wirst? Vermutlich zweiteres, wenn es möglich ist.

    Dazu muss man drei Dinge beachten:
    1. Kleine, wirtschaftlich uninteressante Länder kann man weitestgehend ignorieren. Droht das Land den Rechtsweg an, sagt es einfach "tja, dann schließe ich die Pforten für euch, ihr habt ein größeres Nachsehen" (deshalb werden einige Praktiken in einigen Ländern durchaus rechtswidrig geduldet - dürfte besonders kleine Entwicklungsländer betreffen).
    2. Im aktuellen Fall werden in allen europäischen Ländern Gesetze verfasst. Setzt Deutschland keine Uploadfilter voraus, andere Länder wie Frankreich aber schon, werden selbige Plattformen Uploadfilter auch für Deutschland nutzen - unabhängig davon, ob es auch anders umgesetzt werden könnte. Auf diese Weise können alle Gesetze in Europa mit einer Regelung abgedeckt werden. Das würde natürlich auch für das Preflagging für andere Staaten gelten, welche die Regel nicht besitzen. Kleine Abweichungen kann es natürlich trotzdem geben. Abweichungen sind einfacher umzusetzen als ganze Systeme auf Länder individuell anzupassen (siehe Geo-Blocking).
    3. Sagen wir mal USA, China, Europa und Russland wollen grundlegend verschiedene Dinge. Hier sprechen wir ja von wirklich großen Arealen, wo dieses System nicht mehr unbedingt greift. Die kleinen Staaten unter Punk 1 fallen aber unter eines dieser großen Beispielgebiete.

    Es ist nicht nur meine persönliche Spekulation, sondern eine die viele NGOs ebenfalls teilen. Zudem hat die Spekulation praktische Beispiele in anderen Gebieten - etwa der DSG-VO. Da du ein Zitat wolltest (Quelle):
    Für Unternehmen, die gleichzeitig in Europa und Drittländern tätig sind, dürften es einen erheblichen Aufwand darstellen, für all die verschiedenen Regionen verschiedene Datenschutzstandards zu beachten. Unternehmen, die gezwungen sind, sich an die Datenschutz-Grundverordnung zu halten, werden die strengen europäischen Regelungen aus Gründen der Einfachheit als Gold-Standard übernehmen und auch in Ländern beibehalten, deren Gesetze weniger strenge Vorgaben treffen.
    Gibt es einen plausiblen Grund, weshalb ähnliche Praxis beim Urheberrecht nicht angewendet werden sollte?

    Plausibel ist das übrigens auch rein in der Theorie nicht: Wäre das korrekt, wäre es bspw. wirklich seltsam, dass YouTube in diesem Land keine arabischen Gesetze anwendet, die z.B. erheblich strenger sind was sog. "Gotteslästerungen" angeht.
    Das System dahinter wird doch auch bei uns angewendet. Wenn ich dich in einer Form beleidige, die nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt ist, muss mein Post hier genauso gelöscht werden wie die "Gotteslästerung" dort drüben. Lediglich der "Filter" ist ein anderer (kann auch ein Moderator sein, der manuell löscht). Das ist etwas ganz anderes als wenn ein Land Uploadfilter und Löschung direkt beim Upload verlangt, wärend ein anderes Land nach bekanntwerden Löschung innerhalb 24h verlangt. Letzteres würde dann nämlich trotzdem den Uploadfilter erhalten.

    Die Politik hat sich sehr wohl einigen können, nur halt nicht international im Sinne von: weltweit, sondern erst mal EU-weit. Das ist immerhin ein Anfang, ob der sich bewährt wird die Zeit zeigen. Versagen sehe ich hier nicht unbedingt, jedenfalls nicht seitens der Politik.
    Warum haben wir dann eine Richtlinie und keine Verordnung? Angestrebt war meines Wissens nach anfänglich eine Verordnung. Das macht auch mehr Sinn bei einem internationalen Thema.

    Es ist völlig korrekt: Ohne Inhaltserkennungsalgorithmen wird es (derzeit) jedenfalls nicht gehen, dies ändert jedoch am bestehenden Zustand nichts und die Richtlinie ist was dies anbetrifft jedoch bewusst technologieoffen formuliert, und daher m.E. auch fortschrittlich. Wenn es Plattformen auf anderem Wege gelingt, wirksam die Einstellung rechtswidriger Inhalte zu unterbinden, so ist das ebenfalls zulässig.
    Wo ist das fortschrittlich, wenn sämtliche Experten der IT gleichermaßen erklären, dass es anders nicht nur jetzt, sondern auch künftig nicht möglich sein wird. Dazu muss man nicht einmal Experte sein um das zu verstehen. Könntest du ein Werk von mir urheberrechtlich bewerten, ohne es jemals zuvor gesehen zu haben? Irgendjemand oder irgendetwas muss also zwangsläufig das komplette Werk analysieren. In manchen Punkten ist man sich noch nicht einmal rechtlich einig, ob ein Werk nun zulässig ist oder ob ein Urheberrechtsverstoß vorliegt (Zitatrecht, Panoramafreiheit, ...).

    Standard-Argument, in der wissenschaftlichen Literaur längst widerlegt.
    Das Zitat enthält ein paar wesentliche Dinge nicht.
    (1) Was wenn es nur 2-3 Uploadfilter in großer Verbreitung gibt (die weiterlizensiert werden, da unbezahlbar für andere Anbieter)? Dann sind die Restriktionen überall gleich und es findet keine Userwanderung statt. Die findet ja nicht einmal bei Facebook statt, obwohl es andere Plattformen ohne Datensammelei gibt.
    (2) Große Plattformen haben durch die großen Reichweiten ein Argument, wieso User doch nicht auf kleine Plattformen ausweichen. Manchmal liegt das am persönlichen Netz, manchmal an den ganzen Fremden, von denen man selbst profitiert. Auch ein Grund, wieso viele Kreative (diesmal konkret nur YouTuber) von YouTube abhängig sind.
    (3) Der freiwillige Filter ist freiwillig. YouTube bekommt bei Freiwilligkeit keine Strafe, wenn doch mal urheberrechtlich geschütztes Material online landet. Das ändert sich mit der Verpflichtung. Dazu kommt, dass gerade kleine Plattformen deutlich weniger Verträge mit Verwertergesellschaften eingehen und damit mehr blocken müssen anstatt nur mit Werbung zu versehen. Das bedeutet bei YouTube, dass auch mal falsche Werbung unter dem Video eingeblendet wird (z.B. Unreal Engine 4 Dev-Videos -> Unreal Spiel Werbung). Das ist deutlich weniger schlimm als wenn genau diese Autogeblockt wären.

    Wenn du natürlich (zitierfähige) Belege für das Gegenteil hast, die eine Veröffentlichung eines Universitätsprofessors in einer fachlichen Publikation widerlegen, bin ich gespannt.
    Nur weil ein Professor etwas sagt, bedeutet es nicht, dass es automatisch richtig ist. Die Wissenschaft lebt auch vom Dialog. Es kann sein, dass der Prof. noch weitere Ausführungen hatte, die auf meine Punkte oben eingehen. Ich bin aber auf das eingegangen, was du konkret zitiert hast und da finde ich kein Argument für oder gegen die Punkte, die ich ansprach (nur um meine Aussage von Verschwörungsmythikern abzugrenzen, die allen und jeden jederzeit widersprechen).

    Der Punkt ist auch der: gibt es denn schon aussagekräftige Studien zu dem Thema? Ich bezweifel es ehrlich gesagt, weil Uploadfilterpflichten in Demokratien zu neu sind und wir noch nicht einmal EU-weit umgesetzte Rechte haben, die ein paar Jahre lang gelaufen sind (gerade die Rechtswege benötigen Zeit, die zur Evaluierung notwendig sein dürften.) Das ist sowohl ein weiterer Angriffspunkt gegen wissenschaftliche Vorabevaluation (in beide Richtungen).

    Siehe hierzu auch Gerpott, in der gleichen Veröffentlichung:
    Die Notre-Dame ist natürlich ein spektakuläres Beispiel gewesen. Aber schau dir doch mal an, was der CCC und seine Community jedes Jahr aufs Neue herausfindet, wie unzuverlässig KIs in diesen speziellen Gebieten arbeiten. Das sind Leute, die tagtäglich damit arbeiten: Systeme analysieren, Systemschwachstellen finden und selbst an ihnen basteln und weiterentwickeln. Die kennen die Stärken und Schwächen der KIs durch ihre tägliche Arbeit damit. KIs sind durch die zu analysierenden Objekte manipulierbar. Aus einem 30km/h Schild kann ein 80km/h Schild werden, wenn für den Menschen unsichtbare, aber für die Kamera sichtbare Pixel an bestimmten Stellen angebracht werden. Je komplexer etwas ist, desto schwieriger wird die Analyse. Und hier haben wir es nicht nur mit einem Bild und zwei Zahlen zu tun, sondern mit Bild, Ton, Text, Kontext usw. Ich kann Gerpott bei dem was ich hier Lese wirklich nicht beurteilen, aber sollte seine ganze Arbeit so ausgefallen sein, wie die Zitate, dann ist die Arbeit mehr als nur anfechtbar.

    Um richtig verstanden zu werden: Ich will dir nicht unterstellen dass du lügst. Es ist durchaus denkbar, dass du tatsächlich die von dir beschriebenen falschen Einsortierungen von Algorithmen in Facebook gesehen hast. Nur, sorry: Das sind deine persönlichen Beobachtungen. Das ist nicht in irgendeiner Form repräsentativ und widerlegt nicht diejenigen Einschätzungen, die für den Erlass eines solchen Gesetzes von Belang sind. Der Stand der Wissenschaft (s.o.) ist ein anderer.
    Das mit Notre-Dame und Unreal ja, aber einen weitaus größeren Teil habe ich z.B. von Chaos Computer Congresse (aber auch nicht nur!), die teils sehr tief in die Technik blicken lassen. Daher sind es überwiegend Analysen von Menschen, die das beruflich machen. Und die sind oft auch sehr wissenschaftsnah oder arbeiten sogar an Unis.




    So tut mir leid, aber das zieht alles zu viel Zeit mit Antworten. Ich habe heute noch etwas anderes zu tun und muss jetzt einfach einen Strich ziehen. Sonst bin ich nach Mitternacht immer noch am Post schreiben dran. Das was ich zumindest hoffe erreicht zu haben ist, dass die Dinge zumindest nicht so eindeutig sind, wie du sie hier beschrieben hast. Dahinter steckt sehr viel technisches KnowHow, ein wenig Spekulation darüber, welche Chancen und welche Gefahren wirklich eintreffen und sicherlich auch viel Emotionen auf allen Seiten.

    Ich für meinen Teil habe mich übrigens der Gegenbewegung angeschlossen, weil die möglichen Risiken auch im Hinblick auf künftige Weiterentwicklung (Terrorfilter oder Missbrauchspotenzial) für gesellschaftlich inakzeptabel unverhältnismäßig halte - selbst dann, wenn die Befürchtungen auch in 50 Jahren nicht eingetroffen sind. Das ist mein persönlich wichtigstes Argument (der rest war eher sachlich-technische Erläuterung).
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  10. #250 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    Hier schonmal ein Vorgeschmack darauf, was der künftigen CDU-Spitze in puncto Digitalisierung so vorschwebt : Merz will Nutzer der Corona-Warn-App orten.

    [Bild: igitt.gif]
    Matteo ist offline

  11. #251 Zitieren
    Mythos Avatar von Apubec
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    Zitat Zitat von Matteo Beitrag anzeigen
    Hier schonmal ein Vorgeschmack darauf, was der künftigen CDU-Spitze in puncto Digitalisierung so vorschwebt : Merz will Nutzer der Corona-Warn-App orten.

    [Bild: igitt.gif]
    Früher oder später werden wir uns an dieses China model gewöhnen müssen.
    Widerstand zwecklos sie werden assimiliert
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    Apubec ist offline

  12. #252 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von Apubec Beitrag anzeigen
    Früher oder später werden wir uns an dieses China model gewöhnen müssen.
    Widerstand zwecklos sie werden assimiliert
    einfach den staatstrojana nicht installieren.


    Bei solchen Aussagen braucht man sich irgendwie auch nicht wundern, wenn die Bereitschaft für die App abnimmt.
    Progrinator ist offline

  13. #253 Zitieren
    Mythos
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    Richtig - alte Männer die so schnell ins Gras beißen, dass sie die Auswirkungen ihres Handelns nicht mehr am eigenen Leib erfahren müssen (als privilegierte Politiker vermutlich sowieso nicht). Der will wohl den verfassungsfeindlichen Seehofer ersetzen. (gemeint sind seine grundrechtswidrigen Bestrebungen)

    @Apubec, das bezweifle ich. Dazu gibt es zu viel Widerstand in Europa. Polen etc mal ausgenommen. Wer bewegen uns in Richtung Überwachungsstaat, aber das wird bei uns voraussichtlich ganz anders aussehen als in China. Es wäre aber auch wichtig, wenn man mehr Unterstützung von der Bevölkerung bekäme, wenn es um wichtige Angelegenheiten geht. Ein TOR-Verbot wäre z.B. für die ganze Gesellschaft schädlich, auch wenn viele Privatpersonen das gar nicht nutzen. Der Journalismus ist darauf aber beispielsweise angewiesen.
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    Xarthor ist offline

  14. #254 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Richtig - alte Männer die so schnell ins Gras beißen, dass sie die Auswirkungen ihres Handelns nicht mehr am eigenen Leib erfahren müssen (als privilegierte Politiker vermutlich sowieso nicht). Der will wohl den verfassungsfeindlichen Seehofer ersetzen. (gemeint sind seine grundrechtswidrigen Bestrebungen)

    @Apubec, das bezweifle ich. Dazu gibt es zu viel Widerstand in Europa. Polen etc mal ausgenommen. Wer bewegen uns in Richtung Überwachungsstaat, aber das wird bei uns voraussichtlich ganz anders aussehen als in China. Es wäre aber auch wichtig, wenn man mehr Unterstützung von der Bevölkerung bekäme, wenn es um wichtige Angelegenheiten geht. Ein TOR-Verbot wäre z.B. für die ganze Gesellschaft schädlich, auch wenn viele Privatpersonen das gar nicht nutzen. Der Journalismus ist darauf aber beispielsweise angewiesen.
    zitat:"Geht es nach der amtierenden Bundesregierung, so ist das künftig womöglich eine Straftat. Zur Eröffnung des 22. europäischen Polizeikongresses in Berlin forderte Günter Krings, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, ein einschneidendes Verbot von Tor: "Ich verstehe, warum das Darknet einen Nutzen in autokratischen Systemen haben kann. Aber in einer freien, offenen Demokratie gibt es meiner Meinung nach keinen legitimen Nutzen. Wer das Darknet nutzt, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Diese einfache Erkenntnis sollte sich auch in unserer Rechtsordnung widerspiegeln.""

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Europaeischer-Polizeikongress-Weg-mit-dem-Darknet-4313276.html

    Ok ich gehe einfach mal davon aus, dass der untere Teil auf dem der Artikel sich beziehtm nicht alles ist Denn: Dort wird nicht vom Torbrowser geredet. Sondern erst mal nur vom Darknet.

    Da man den Torbrowser auch für an dere Dinge nutzen kann. Wobei ich wiederum davon ausgehe, dass die eh nichts Wissen, wenn es um Netzwerke geht.

    Auch wenn ich selber das Darknet nicht nutze, würde ich nicht sagen, dass es nur für Kriminale Sachen benutzt wird. Außerdem wird ein Verbot wohl nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen stein sein. Wahrscheinlich sind dann eher die getroffen, die damit kein Schindluder betreiben.


    Mein Opa sagte mal: Packe alle Politiker in ein Sack und hau drauf, du triffst schon die richtigen.
    Progrinator ist offline

  15. #255 Zitieren
    Mythos
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    Der Tor-Browser ist nur der gängigste Weg ins Dark-Net. Ich habe ein Tool (Onion-Share), damit kann ich auf meinem PC ein Server öffnen, der ausgewählte Dateien über eine generierte Onion-Addresse (Darknet) zum Download verfügbar macht. Mit dem Tor-Browser kann man die runterladen, wenn man den Link kennt. Bin ich jetzt kriminell, wenn ich private Daten darüber mit Freunden teile? Laut einigen Konservativen ja, weil ich ein nahezu unüberwachbares Netzwerk dafür genutzt habe. Ich könnte die Daten aber auch auf einen USB-Stick ziehen und beim Freunden auf dem PC öffnen lassen. Bin ich dann kriminell, nur weil ich dann einen Weg genutzt habe, den die Polizei ebenfalls nicht überwachen kann?

    Gerade in einer freien Demokratie sind Netzwerke wie Tor notwendig. Wer soll die Server für die "autokratischen Staaten" betreiben, wenn nicht wir? Wieso sollten ausgerechnet wir uns überwachen lassen, wenn wir doch so freiheitlich und demokratisch sind? Da widerspricht sich etwas. Und warum dürfen wir uns nicht gegen Überwachung von Konzernen wie Amazon schützen, wenn wir nur etwas recherchieren wollen?

    Aber zur Vollständigkeit: die problematischen Pläne gegen das Darknet sind aktuell vom Tisch. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es wiederkommen wird, aber für den Moment ...
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  16. #256 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Bin ich jetzt kriminell, wenn ich private Daten darüber mit Freunden teile? Laut einigen Konservativen ja, weil ich ein nahezu unüberwachbares Netzwerk dafür genutzt habe. Ich könnte die Daten aber auch auf einen USB-Stick ziehen und beim Freunden auf dem PC öffnen lassen. Bin ich dann kriminell, nur weil ich dann einen Weg genutzt habe, den die Polizei ebenfalls nicht überwachen kann?
    Beides nein. Du verkennst - absichtlich? - die Dimension des vorliegenden Sachverhalts. Dass das Darknet für Waffenhandel, Drogenhandel, möglicherweise auch Menschenhandel etc. genutzt wird dürfte hier keiner mehr bestreiten. Siehe hier Info beim BKA. Entsprechende Presseberichte dazu gibt es zuhauf, siehe bspw. hier, auch Verurteilungen entsprechender Täter, siehe hier. Die Fragen die entscheidend sind, wären:

    1. Wird das Netzwerk vorrangig und (entscheidend) bekannterweise für illegale Aktivitäten genutzt?
    2. Trägt der Nutzer durch seine Teilnahme zum Bestehen des Netzwerks im Technische Sinne bei, übersetzt: Leitet er auch Datenpakete anderer Nutzer, mit denen er nicht bewusst interagiert über seine Verbindung weiter?


    Wenn beides mit "ja" beantwortet ist dann stellt sich in der Tat die Frage nach seiner (anteiligen) Schuld. Das kann man durchaus vergleichen mit einem Fahrer eines Busses mit verspiegelten Scheiben, der weiß dass in seinem Bus mit Drogen o.ä. gehandelt wird, der jedoch nichts dagegen unternimmt sondern weiter fröhlich den Kriminellen ihren Spielraum einräumt. Selbst wenn er nicht davon profitiert, ist er mitschuldig i.S. der Beihilfe - außer natürlich, er würde von einem der Kriminellen dazu gezwungen.

    Der Vergleich mit dem USB-Stick hinkt übrigens etwas, da keine Verschlüsselung im Spiel ist. Die Polizei kann bei begründetem Verdacht einer Straftat sehr wohl den USB-Stick durchsuchen. Würde sich bei einer näheren Betrachtung aller Fälle herausstellen, dass verschlüsselte USB-Sticks für Straftaten, Verbreitung illegaler Materialien o.ä. benutzt werden müsste sich der Gesetzgeber auch mit einer Lösung hierfür beschäftigen. Das Szenario ist dabei gar nicht mal so weit hergeholt, siehe hier.

    Ein vollständiges Verbot von Verschlüsselung ist - weder für Datenträger noch für entsprechende Netzwerke - praktikabel noch zielführend. Wenn jedoch bestimmte Strukturen oder auch Netzwerke diese für solche Zwecke missbrauchen, kannst du den Strafverfolgungsbehörden und Politikern, deren Auftrag es ist Gesetze zu schaffen mit denen diese arbeiten können, nicht vorwerfen in irgendeiner Weise "die freie Demokratie" zu gefährden. Das hast du jetzt nicht direkt getan, aber es klingt in deinem Beitrag sehr deutlich an. Es gibt kein Grundrecht auf illegale Inhalte.

    Und übrigens, Menschen die diese naive, schrankenlose Vorstellung von "Freiheit" oder auch "Privatsphäre" eher kritisch sehen als "konservativ" zu labeln ist nicht nur einfallslos, sondern auch durchschaubar.
    Bitte weiterlesen
    Kernel Panic ist offline

  17. #257 Zitieren
    Starfleet's Finest  Avatar von Jean-Luc Picard
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    Zitat Zitat von Kernel Panic
    Wird das Netzwerk vorrangig und (entscheidend) bekannterweise für illegale Aktivitäten genutzt?
    Was ist mit investigativem Journalismus, mit politischen Aktivisten in Ländern mit repressiven Regimen, mit Whistleblowern?

    Du machst es Dir viel zu einfach, das Verwenden eines Tools als Indikator für Mitschuld am Missbrauch des Tools anzusetzen. Ansonsten kann man auch jedem, der sich eines Steuerberaters bedient vorwerfen, dass er dieselben Strukturen unterstützt, die den Staat zig Milliarden an Euros kosten und in dessen Rahmen ein hohes Maß an krimineller Energie vorhanden ist…
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    Jean-Luc Picard ist offline

  18. #258 Zitieren
    So weit die Füße tragen.. Avatar von Almalexia
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    Zitat Zitat von Kernel Panic Beitrag anzeigen

    Und übrigens, Menschen die diese naive, schrankenlose Vorstellung von "Freiheit" oder auch "Privatsphäre" eher kritisch sehen als "konservativ" zu labeln ist nicht nur einfallslos, sondern auch durchschaubar.
    Vielleicht solltest Du respektieren, das einige Deutsche nicht mehr in einem "Obrigkeitsstaat" leben wollen, wie er früher mal war. Du solltest Deine Mitbürger nicht als Untertanen ansehen, die regiert werden müssen. Mag sein, das Du das natürlich anders siehst. Aber den Eindruck gewinne ich immer mehr und mehr wenn ich mit CDUlern und ÖVPlern diskutiere.
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    Almalexia ist offline

  19. #259 Zitieren
    Mythos
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    Zitat Zitat von Kernel Panic Beitrag anzeigen
    Beides nein. Du verkennst - absichtlich? - die Dimension des vorliegenden Sachverhalts. Dass das Darknet für Waffenhandel, Drogenhandel, möglicherweise auch Menschenhandel etc. genutzt wird dürfte hier keiner mehr bestreiten.
    Nein, ich verkenne das Problem nicht. Aber andersherum hat die Staatsgewalt mehr Möglichkeiten solche Straftaten aufzuklären. Und manchmal fliegen solche Netzwerke auch im Darknet auf. Aber eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten schädigt nicht nur diese kriminellen Netze, sondern alle, die vom Darknet im demokratisch wünschenswerten Kontext profitieren.


    1. Wird das Netzwerk vorrangig und (entscheidend) bekannterweise für illegale Aktivitäten genutzt?
    2. Trägt der Nutzer durch seine Teilnahme zum Bestehen des Netzwerks im Technische Sinne bei, übersetzt: Leitet er auch Datenpakete anderer Nutzer, mit denen er nicht bewusst interagiert über seine Verbindung weiter?
    1. Wird das Netz verboten, nutzen es kriminelle halt illegal. Es ist ja nicht so, dass sie nicht sowieso schon außerhalb von Gesetzen agieren. Die Frage ist aber eher, wie viel Schaden verhindert die Abschaltung und wie viel Schaden entsteht dadurch? Ich halte gerade zweiteren Punkt für deutlich gewichtiger als Drogenhandel. Waffenhandel und Menschenhandel sind ja deutlich schwieriger, auch im Darknet. Da stecken professionellere Verbrecher dahinter. Ob die sich so einfach vom Verbot abschrecken lassen? Dagegen ist Menschenentführung in Ländern wie China durch die Regierung gang und gebe und das Darknet eine große Hilfe, mittlerweile selbst (oder gerade) in Hong Kong.
    2. Das sollte keine Rolle spielen, sonst sind alle Serverbetreiber, ganz besonders die Exitknoten betreiben (CCC, Digitalcourage ... zwei von denen ich weiß, dass sie soetwas betreiben) plötzlich auch kriminell. Das ganze Netzwerk baut darauf auf, dass man nicht weiß, welche Daten über die eigenen Server gehen. Selbiges übrigens mit ähnlichen Netzwerken wie GnuNet etc. Das war lange Zeit unsicher, ist aktuell aber gut geregelt.

    Der Vergleich mit dem USB-Stick hinkt übrigens etwas, da keine Verschlüsselung im Spiel ist. Die Polizei kann bei begründetem Verdacht einer Straftat sehr wohl den USB-Stick durchsuchen. Würde sich bei einer näheren Betrachtung aller Fälle herausstellen, dass verschlüsselte USB-Sticks für Straftaten, Verbreitung illegaler Materialien o.ä. benutzt werden müsste sich der Gesetzgeber auch mit einer Lösung hierfür beschäftigen. Das Szenario ist dabei gar nicht mal so weit hergeholt, siehe hier.
    Also bin ich kriminell, wenn ich den USB-Stick verschlüssele? Das sollte eigentlich keine Rolle spielen. Kommunikation sollte privat bleiben dürfen, besonders wenn kein konkreter Grund vorliegt. Aber im Internet ist der konkrete Grund plötzlich nicht mehr wichtig, weil Internet. Das erinnert etwas an die Weltraumtheorie des BND. Die Polizei darf auch nicht bei mir zu hause einfach so eine Wanze installieren, im Netz will sie genau das erreichen. So wie die Polizei sagt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf, sage ich, dass das Internet kein grundrechtsfreier Raum sein darf. Eine Sache die gerne mal vergessen wird.

    Ein vollständiges Verbot von Verschlüsselung ist - weder für Datenträger noch für entsprechende Netzwerke - praktikabel noch zielführend. Wenn jedoch bestimmte Strukturen oder auch Netzwerke diese für solche Zwecke missbrauchen, kannst du den Strafverfolgungsbehörden und Politikern, deren Auftrag es ist Gesetze zu schaffen mit denen diese arbeiten können, nicht vorwerfen in irgendeiner Weise "die freie Demokratie" zu gefährden. Das hast du jetzt nicht direkt getan, aber es klingt in deinem Beitrag sehr deutlich an. Es gibt kein Grundrecht auf illegale Inhalte.
    Doch das kann ich und tu ich auch. Und zwar, weil sie permanent und voller Absicht Gesetze verfassen, welche die Grundrechte massiv verletzen und nach einer Abfuhr des Bundesverfassungsgerichts jedes mal ein sehr ähnliches Gesetz auf den Weg bringen, dass wieder vor dem Gericht scheidern wird. Seehofer gehört da mit an die Spitze, ist aber längst nicht der Einzige. Das "Grundrecht auf illegale Inhalte" ist dabei nur ein Strohmann.

    Und übrigens, Menschen die diese naive, schrankenlose Vorstellung von "Freiheit" oder auch "Privatsphäre" eher kritisch sehen als "konservativ" zu labeln ist nicht nur einfallslos, sondern auch durchschaubar.
    Für schrankenlose Freiheit und Privatsphäre bin auch ich nicht. Aber ohne Freiheit und Privatsphäre gibt es auch keinen Rechtsstaat und Sicherheit. Das sind keine Gegensätze, sondern Dinge, die Hand in Hand spielen. Hier ist die Balance entscheidend. Aber wenn der Staat die Freiheit und Privatsphäre grundlos und dauerhaft angreift (im Jahr 2020 war das nach der ersten Coronawelle extrem schlimm, geht insgesammt aber schon Jahre lang so), dann greift er auch den Rechtsstaat und die Sicherheit an. Das wird momentan oft verkannt.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  20. #260 Zitieren
    Mythos
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    Nachtrag: die Internetfreiheit hängt bereits der allgemeinen Freiheit in Deutschland um 16% hinterher (sagt die NGO Freedom House).
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

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