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Notebook Reparatur dauert zu lange: Welche Rechte habe ich ?
Hallo Leute,
ich würde gerne euren Rat zu meiner Situation hören, vor allem von Personen mit etwas Rechtserfahrung 
ich hatte am 3.06.12 ein notebook bestellt und es am 13.06.12 bekommen, dann habe ich win7 und einn paar programme wie antivirus und ein paar spiele installiert, da das teil als gamernotebook ausgeschrieben war, wollte ich testen was es kann. (das notebook hat ca. 980€ gekostet)
Ich durfte schnell feststellen, dass es immer beim spielen nach ca 10 min abstürtz (und neustartet oder sich mit einem verzogenen bildschirm aufhängt) undzwar immer wenn ich das netzteil verwedet habe. Im akkubetrieb gings eig immer gut. Die Spiele die ich gespielt habe waren Team Fortress 2 und LoL (das Note book hatte den core i7 Q3610 mit 8GB RAM und einer Geforce gt 650m mit 2 GB DDR5 RAM verbaut) undd hätte die Spiele locker packen müssen, wobei ich den Lüfter Trubo an hatte sowie das Notebook auf kleine Füße gestellt habe um eine bessere Luftzufuhr zu ermöglichen.
Außerdem wurde bei mir falscher arbeitsspeicher verbaut, da ich hab auf meiner bestellung samsung RAM hatte und bei mir der billigere Elixir RAM verbaut worden war, der zwar die selben taktzeiten usw hat aber eben ein billigerer speicher ist.
Ich hab dem Verkäufer eine Email am 18.06.12 geschrieben, dass das notebook überhitzt und dass der speicher nicht der von mir bestellte ist, dann wurde das notebook bei mir am 26.06.12 abgeholt und der Verkäufer erhielt es laut seiner Email am 28.06.12. Auf die bitte des Verkäufers habe ich ein Reklamationsschreiben dem paket zugefügt, welches mein problem beschreibt mit der bitte hierbei auch den arbeitsspeicher auszuwechseln.
Als reparaturzeitraum waren ca 10-20 werktage angegeben also habe ich brav gewartet, ohne jegliche informationen seites des verkäufer zu erhalten.
Nun war das teil letzte woche immernoch nicht da und ich habe dem Verkäufer am 2.08.12 geschrieben dass ich Ihm noch eine woche zeit gebe um mir mein notebook repariert auszuliefern also bis zum 11.8.12, ansonsten würde ich mein geld zurückverlangen (da ich im internet gelesen habe dass es ein gesetz auf rücktritt von kaufvertrag gibt falls die versprochen leistungen nicht erbracht werden, wobei man eine frist von ca einer woche setzten sollte)
Heute Abend (10.08.12) bekam ich dann diese Email vom Verkäufer zugeschickt:
"Status Ihrer Reklamation:
wir haben Ihr System eingehend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um einen Fehler im Rahmen der Garantiebestimmungen handelt. Aus diesem Grund lehnen wir eine kostenfreie Reparatur ab.
Wenn Sie Ihr System kostenpflichtig instandsetzen lassen möchten, teilen Sie dies bitte unserem Kundenservice mit, wir erstellen Ihnen dann einen Kostenvoranschlag. Beachten Sie bitte auch, dass wir einen erstellten und von Ihnen dann abgelehnten Kostenvoranschlag mit 19,99 EUR belasten müssen. Bei Auftragserteilung gemäß des erstellten Kostenvoranschlags werden diese selbstverständlich nicht berechnet.
Defekte Hardware wird für Sie kostenfrei und umweltgerecht entsorgt. Sollten Sie Bauteile als Nachweis für Ihre Versicherung benötigen teilen Sie unserem Kundenservice dies bitte schriftlich per E-Mail vor Begleichung des Kostenvoranschlags mit.
Ein nachträgliches Versenden der defekten Hardware ist nicht möglich.
Bitte informieren Sie uns über Ihre Entscheidung innerhalb von 10 Werktagen. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt die Erstellung eines Kostenvoranschlags ablehnen oder wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir Ihr System unrepariert und für Sie kostenfrei an Sie zürück senden.
Sollten Sie weitere Fragen haben setzen Sie sich bitte ebenfalls mit unserem Kundenservice in Verbindung."
man bedenke hierbei dass ich bei meinem konto auf ihrer seite keine übersicht zu meiner reklamation sehen kann oder jemals sehen konnte , das habe ich dem support übrigens auch mal per mail mitgeteilt!!
So und nun meine frage kann ich immernoch mein geld zurückverlangen???
Ich finde das ganze nämlich eine große frechheit. Ich hatte das teil gerade mal 5 mal an. Ich habe an dem notebook nichts gemacht, weder aufgemacht noch sontige schäden wie kratzer oder ähnlicher verursacht. Ich habe denen sogar noch in dem zeitraum von den 2 wochen wiederrufsrecht das notebook zum reparieren zurückgeschickt und die haben mir auch noch falsche hardware eingebaut. Das notebook überhitzte von anfang an und jetzt soll es mein problem sein und ich soll noch für die reparatur zahlen von einem "neuen" notebook?
Ich hatte das Geld gleich per vorkassenzahlung überwiesen und sitze seit 2 monaten ohne notebook da.
Lohnt es sich hierbei einen anwalt einzuschalten und auf welchen kosten würde ich dann sitzten bleiben?
Es tut mir leid für den langen post und ich danke für alle antworten die mir zu einer richtigen handlungsweise bezüglich meiner problems helfen
Bitte verzichtet auf post die keine informationen zur lösung des problems beinhalten
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Ich denke, es wäre hilfreich, zu erfahren wo du das Notebook gekauft hast. Wenn es keine Seriöse seite ist, wirst du eventuell auf den Kosten sitzen bleiben, denke ich.
 Zitat von Douglas Adams
"Ach, du lieber Gott", sagt Gott, "daran habe ich gar nicht gedacht", und löst sich prompt in ein Logikwölkchen auf.
"Na, das war ja einfach", sagt der Mensch und beweist, weil es gerade so schön ist, dass schwarz gleich weiß ist, und kommt wenig später auf einem Zebrastreifen ums Leben. "
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Hm, da steht was von Garantiebestimmungen. Wer ist das? Hersteller, Händler? Garantie könnte tatsächlich nicht der Fall sein, weil das ja freiwillige Leistung der Hersteller ist und die auch selber die Bedingungen erstellen. Allerdings hast du halt Gewährleistung beim Händler. Und die funktioniert so, dass die Gewährleistung innerhalb von 6 Monaten nur abgelehnt werden kann, wenn der Händler nachweisen kann, dass der Fehler von dir verursacht wurde. Bei der Gewährlesitung hat der Händler natürlich das Recht, das zu reparieren, kostenlos natürlich...wenn er das nicht macht, kannst du eigentlich schon stattdessen das Geld zurückverlangen. Ich würde sie erst einmal auf die Gewährleistung und eben ankündigen, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sie der Nacherfüllung (also Reparatur oder Austausch) nicht nachkommen wollen.
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ich wollte den händler nicht nennen um mögliche image schäden bzw werbung zu unterbinden
ich habe ganz normal 2 jahre garantie auf das gerät (gleich beim bestellen von den 12 monaten auf 24 verlängert) sowie 6 monate gratis pick up and return service
ich hatte das gerät wie zuvor erwähnt gerade mal 5 mal an und habe nur die treiber von der mitgelieferten cd verwendet und keine eigenen einstellungen im bios oder sonstiges gemacht, bzw notebook aufgemacht usw.
somit hat das gerät von anfang an nicht richtig funktioniert
aus der email geht ja hervor dass sie da war reparieren können bzw ich dann dafür zahlen muss
es steht zwar nicht drin was das problem ist aber ich habe das gerät nach bestem wissen und gewissen benutzt und keiner der unten genannten punkte verletzt
somit verstehe ich in diesem fall die lange reparaturzeit (die ja in dem fall keine war) nicht und die tatsache dass ich für einen nicht von mir verursachten defekt aufkommen soll, da ich das gerät schon so erhalten habe wie ich es eben zurück geschickt hab
sollte ich evt am telefon nachfragen was für ein defekt vorliegt bzw warum es von mir bezahlt werden soll?
wobei ich eig nur noch mein geld zurück haben will bei so einem support kann man ja nur kunden vergraulen
außerdem habe ich das gerät damals noch innerhalb der 14 tage rückgabefrist eingeschickt und ob ich im notfall nicht über diesen punkt etwas machen könnte?
hier sind ein paar punkte aus den verkäufer agb's
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§ 5 Gewährleistung
1. Ist der Kunde ein Unternehmen, leistet der Anbieter für Mängel der Ware zunächst nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Unternehmen müssen Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder Abnutzung.
4. Servicepakete, deren Leistungen schon teilweise in Anspruch genommen worden sind, werden nicht rückvergütet.
5. Für Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung der Ware.
6. Angebotene Garantien richten sich nach den vom Kunden gewählten Servicevereinbarungen, sowie nach den unten aufgeführten Garantiebedingungen des Herstellers.
7. Gebrauchte oder nicht mehr als neuwertig zu bewertende Ware wird als B-Ware deklariert. B-Ware wird in der Regel ohne Retail-Verpackung geliefert. Die Artikel können Gebrauchsspuren oder Produktionsrückstände aufweisen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die ordnungsgemäße Funktion und stellt keinen Mangel an der Sache dar. Für B-Ware gilt eine Gewährleistungszeit von 12 Monaten ab Datum des Kaufs.
zusätzlich kommt noch:
Die Garantiezeit umfasst 12 Monate ab dem Kaufdatum des Gerätes. Sie kann durch Abschluss einer Garantieverlängerung auf maximal 24 oder 36 Monate erweitert werden.
Die Garantie umfasst Defekte, die auf Verarbeitungsmängel zurückzuführen sind und keinem Ausschluss und keiner der Einschränkungen gemäß diesen Garantiebedingungen unterliegen. Die Garantie deckt darüber hinaus auftretende Funktionsstörungen von Komponenten ab, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch innerhalb der Garantiezeit auftreten. Sie deckt Kosten für Ersatzteile und Arbeitsleistungen, die für eine Reparatur des Defektes notwendig sind, ab. Die Garantie beinhaltet in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eine kostenfreie Abholung und Rücklieferung nach erfolgter Reparatur, jedoch ausschließlich innerhalb Deutschlands, das heißt von und an eine in Deutschland registrierte Anschrift. Sollte eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll sein, so steht es der ECT Distribution GmbH frei, das Kundengerät gegen ein gleichwertiges Gerät auszutauschen. Als gleichwertig zählen sowohl überarbeitete und gebrauchte Notebooks und PCs oder für eine Reparatur genutzte überarbeitete und gebrauchte Komponenten.
Garantieeinschränkungen:
Die Garantiezeit ist beschränkt auf den gewählten Tarif, bei Akkus beträgt diese jedoch max. 6 Monate und bei Anzeigepanels max. 18 Monate.
Jeder Garantiefall ist insgesamt begrenzt auf die Kosten einer Wiederbeschaffung, maximal jedoch auf die Höhe des Neupreises.
Ausschlüsse der Garantieleistung:
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind Fehlfunktionen oder Schäden, die durch
- eine falsche oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Notebooks oder PCs entstanden sind, insbesondere mechanischer Art, z.B. durch unsachgemäße Beanspruchung oder extreme Verschmutzung
- falsche Einstellungen in der Software oder im BIOS oder durch Viren verursacht wurden
- Kundeneigenmodifikationen, äußere Gewalt oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Einwirkungen entstandenen sind (z.B. Flüssigkeitsschäden)
-Reparaturversuche des Kunden oder Dritte verursacht wurden
- ungeeignete Transportverpackungen entstanden sind
Weiterhin sind von der Garantie ausgeschlossen:
- Optische Schäden, wie z.B. verblasste Tastaturkappen, Kratzer, Dellen oder Verfärbungen von Kunststoffen
- Notebooks, bei denen die Seriennummer nicht mehr lesbar ist oder gänzlich fehlt
- Haftung für Kundendaten. Die Daten sind vorher durch den Kunden zu sichern und brisante Daten entsprechend sicher zu löschen
- Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Garantie entstehen, wie z.B. Telefonkosten
- Leihgeräte anderer Anbieter als der ECT Distribution GmbH
- Schäden und Ansprüche jeglicher Art, die durch den Ausfall des Gerätes bedingt sind
- Geräte, die vormals bereits für eine Garantiereparatur abgelehnt wurden
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Ich habe das nicht umsonst geschrieben. Garantie != Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, der eben garantiert, dass die Ware bis zu Zeit x bei ordnungsgemäßer Nutzung nicht kaputt gehen würde und wenn doch, ersetzt er das eben. In dem Fall besteht aber Gewährleistung. Die geht vom Verkäufer aus (der dann sicher auch Gewährleistung beim Hersteller als Verkäufer geltend machen wird, aber das ist ja egal), denn der hat dafür zu sorgen, dass das Produkt ohne Mängel ausgeliefert wird. Wenn doch, darf er versuchen das kostenlos zu reparieren oder wenn ihm das nicht möglich sein sollte oder er nicht will, das defekte Produkt durch ein neues, funktionierendes auszutauschen. Sollte auch das nicht möglich sein oder will er nicht, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Gewährleistung gilt natürlich nur dann, wenn man der Schaden nicht erst nach Auslieferung entstanden ist. Außer bei wirklich eindeutigen Fällen (irgendein abgebrochener Anschluss oder so) des der Entstehung nach Auslieferung ist das aber egal, denn nach einer EU-Richtlinie wird innerhalb von 6 Monaten (die Gewährleistung allgemein dauert) grundsätzlich vermutet, dass der Schaden schon vorher bestand.
Wie gesagt, mache mal konkret auf die Gewährleistung aufmerksam. Was hat du denn bei Reklamantion ausgewählt, Garantie? Das wäre natürlich ein Fehler. Aber du kannst ja immer noch Gewährleistung geltend machen. Eigentlich ist ja schon allein der falsche Arbeitsspeicher grund genug.
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Wenn das bestellte RAM nicht verbaut war, ist das zumindest ein Mangel, dem der Verkäufer abhelfen muss.
Zweitens halte ich die AGBs des Verkäufers für fragwürdig. Er schließt darin Sachen aus, die zu einer normalen Nutzung eines Rechners gehören.
Öffnen des Rechners darf nicht ausgeschlossen werden. Kratzer, verblassene Tastaturen sind sehr wohl Mängel, wenn sie nach kurzer Zeit auftreten.
Hast Du Zeugen, dass das Notebook nicht in Ordnung war?
Mängelrügen per Mail sind nie gut, irgendwelche Telefongespräche noch schlechter, besser ist immer das gute, alte Einschreiben.
Nur mal angedacht, was will der Versender denn reparieren? Notebooks werden an den Hersteller eingeschickt! Das ist der normale Weg. Nachgebessert wird eh' in den seltensten Fällen, ist viel zu aufwendig. Billiger ist allemal ein neues Teil.
Ich würde 20 bis 30 Euro opfern und mal einen Rechtsanwalt besuchen.
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Du hast einfach alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Du erhieltest dein Notebook am 13.06.2012. Jetzt hättest du 2 Wochen Zeit gehabt, als Kunde (Privatperson) nach dem Fernabgabegesetz das Geschäft ohne Angabe von Gründen oder mit Angabe von Gründen rückgängig zu machen.
Dein Notebook wurde am 26.06.2012 abgeholt, der Verkäufer behauptet es erst am 28.06.2012 erhalten zu haben. Jetzt sind nämlich die zwei Wochen um, darauf ist es ihm angekommen.
Ich hoffe doch du hast eine
- Abholquittung mit Datum für das Notebook
- eine Kopie eines Schreibens an den Verkäufer, dass die erhaltene Ware von der Beschreibung abweicht
- eine Kopie eines Schreiben an den Verkäufer, dass die erhaltene Ware nicht funktioniert
- eine Kopie aller Schreiben die der Verkäufer die gesendet hat.
Wenn ja, alles ausdrucken und einen Anwalt aufsuchen. Wenn nein ....
Für die Zukunft und das sollten alle die etwas im Internet bestellen und Privatleute sind verinnerlichen...
Auf gar nichts einlassen, wenn die bestellte Ware nicht mit der beschriebenen übereinstimmt oder nicht funktioniert .... sondern schreiben an den Verkäufer ....
"Hiermit trete ich nach Fernabgabegesetz vom Vertag des Kaufes Notebook Ref Nr. xxs7(aa blah blah) zurück" Dazu ein Datum des Widerufes und innerhalb einer Zeitspanne von 14 Tagen ab Erhalt.
Auf nichts einlassen, nicht auf Repararatur oder sonst was, allenfalls auf Umtausch, mit der schriftlichen Massgabe dass das Widerufsrecht mit Erhalt der umgetauschten Ware wieder neu beginnt (14 Tage ab Erhalt)
Allerdings frage ich mich, woher du wusstest welcher Hersteller deinen Ramspeicher geliefert hat? Hast du das Notebook geöffnet? Dann ist sowieso alles zu spät. Dann gibt es weder Gewährleistung, noch Garantie, noch Rücknahme.
EWAGA MOD .... "echtes Gothic"!
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erstmals vielen dank für die vielen antworten 
@malak: gut zu wissen vielen dank
@test grave: ja xmx
@Pursuivant: ich habe am 3.08.12 ein brief geschrieben dass ich denen eben die frist von einer woche gebe mir mein notebook bis heute auszuliefern da ich sonst vom kaufvertrag zurücktreten werde
@Dalai Zoll: das notebook wurde von einem internetversanghändler verschickt, ich habe ein kopie des lieferscheind, wobei schon auf dem lieferschein der falsche arbeitsspeicher angegeben war und man es durch die lüftungsschlitze des gehäuses sehen konnte, ich habe es persönlich nie aufgemacht oder sonstige äußere schäden verursacht, und ich habe noch den vollständigen email verkerhr mit dem verkäufer gespeichert, als zeugen habe ich meine eltern die dabei waren als das gerät immer abgestürzt ist und meine unikollegen bei denen ich mich schon nach 2 tagen über das gerät beschwert habe
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Dann musst du den Rechtsweg über einen Anwalt gehen. Wie du siehst bringt dich die Schreiberei ja nicht weiter.
EWAGA MOD .... "echtes Gothic"!
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würde es jetzt nichts mehr bringen ein schreiben zu schicken mit der aufforderung der geldrückgabe aufgrund von falscher hardware und der nicht erfolgten gewährleistung (die gewährleitung habe ich noch nie in einem schreiben erwähnt, wobei das wort garantie auch nicht) eines nicht von mir verursachten schadens?
und was für mich schätzungsweise der anwaltweg kosten und kann ich bei einem gerichtsentscheid eine erstattung der kosten fordern?
PS: ich habe bei xmx bestellt, weil beide rechner in meinem hause von one.de sind und ich mit denen keine technischen probleme hatte, bei der auslieferung war mal eine laufwerkabdeckung kaputt. Diese wurde mir aber ohne wenn und aber ersetzt, deswegen habe ich auch dieses mal bedenkenlos zugegriffen
und habe das gerät zur reparatur geschickt und nicht zurückgegeben da ich mir sowas wie beschrieben gar nicht vorstellen konnte. Ich wollte das gerät ja immernoch haben.
Mittlerweile will ich aber eig nur noch mein geld zurück da ich bei solchem service keiner kunde mehr von der ECT service gmbh sein will
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 Zitat von Klaue Beliars
würde es jetzt nichts mehr bringen ein schreiben zu schicken mit der aufforderung der geldrückgabe aufgrund von falscher hardware und der nicht erfolgten gewährleistung (die gewährleitung habe ich noch nie in einem schreiben erwähnt, wobei das wort garantie auch nicht) eines nicht von mir verursachten schadens?
und was für mich schätzungsweise der anwaltweg kosten und kann ich bei einem gerichtsentscheid eine erstattung der kosten fordern?
PS: ich habe bei xmx bestellt, weil beide rechner in meinem hause von one.de sind und ich mit denen keine technischen probleme hatte, bei der auslieferung war mal eine laufwerkabdeckung kaputt. Diese wurde mir aber ohne wenn und aber ersetzt, deswegen habe ich auch dieses mal bedenkenlos zugegriffen
und habe das gerät zur reparatur geschickt und nicht zurückgegeben da ich mir sowas wie beschrieben gar nicht vorstellen konnte. Ich wollte das gerät ja immernoch haben.
Mittlerweile will ich aber eig nur noch mein geld zurück da ich bei solchem service keiner kunde mehr von der ECT service gmbh sein will
Kommt auf den Anwalt an. Rein formelle Anfragen in einer Sache sind oft kostenfrei. Es reicht meist schon, wenn solche Versender ein offizielles Anschreiben erhalten. Das kostet dann so um die 20 bis 30 Euro. Wenn's zum Termin kommt, dann hat der Unterlegene alle Kosten zu tragen, auch die Deines Anwalts.
One.de ist für sein Verhalten in solchen Fällen bekannt. Die versuchen immer zu tricksen. Guck Dir das mal I-Net an. http://www.ciao.de/one_de__2576494
@ Dalai Zoll
Maßgeblich ist das Datum, an dem das Teil zurückgesandt wurde, nicht das des Eintreffens beim Händler. Der Käufer kann ja nichts für schleppende Bearbeitung. Wenn er also eine Quittung über das Datum der Abholung hat, dann ist alles in trockenen Tüchern.
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was ich auch sehr interessant finde is die email die ich am 18.7. bekommen habe bei einer nachfrage wie es um mein system steht:
"Für die lange Wartezeit möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.
Leider waren die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile nicht mehr auf Lager. Sie werden nächste Woche in unserem Servicecenter eintreffen und die Reparatur wird dann schnellst möglich durchgeführt.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld und entschuldigen Sie vielmals diese Unannehmlichkeiten."
und jetzt auf einmal ist es mein problem?!?! 
ich werde mich heute noch mit einem freund der jura studiert beraten und dann wahrschienlich nochmal einen offiziellen brief an xmx schreiben mit der aufforderung mir mein geld zu erstatten aufgrund von falsch verbauten teilen und des nicht nachkommens der gewährleitungspflicht
danke für die antworten und ich werde dann später berichten was hierbei rauskommt
falls noch jemand Tips hat, sind diese natürlich weiterhin willkommen
Geändert von Klaue Beliars (11.08.2012 um 13:08 Uhr)
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So nun hat sich endlich was getan!!!!
ich fasse kurz meine Vorgehensweise zusammen:
ich habe nochmal probiert 2 E-Mails zu schreiben mit der Drohung einen Rechtsanwalt einzuschalten, wobei man nach der ersten die selbe standartantwort mit bildern aus dem inneren des Notebookgehäuses geschickt hat (darauf zu sehen war ein verbogener pin der einen anderen berührte, wahrscheinlich am arbeitsspeicherplatz [aber ich kenne mich bei notebooks nicht aus]). Auf die 2te E-Mail in der ich gebeten habe nochmal die ganze situation zu überprüfen sowie jeglichen e-mail und brief verkehr zwischen mir und dem support, hat man es gar nicht mehr nötig gefunden mir zu antworten.
Daraufhin hatte ich ein Termin mit einem Anwalt am 20.08 und ein Schreiben ging am 23.08 an ECT raus, hierbei zu beachten dass der anwalt fast das selbe geschrieben hat wie ich in den E-Mails davor: rücktritt vom kaufvertrag aufgrund von nicht erfüllter gewährleistung bzw reparaturverweigerung mit außerhaltlassung der 6 monatigen beweislast seitens des verkäufers. Zusätzlich habe ich meinen anwalt gefragt ob es möglich ist die kosten für sein tätigwerden von ECT zu verlangen ohne einen gerichtlichen vorgang, dies war von anfang an in seinem Brief eingetragen.
Als Antwort kam ein Schreiben von ECT dass Sie mir einen Neubau schicken werden und es begrüßen würden wenn ich diesen annehme (3rd level support antwort: nachzuschauen unter wiki). Das schreiben kam am 28.08 bei meinem anwalt an, wobei ich schon am mo den 27.08 eine automatische email bekommen habe dass an einem produkt für mich gearbeitet wird unter einer neuen auftragsnummer. Der Neubau von meinem Notebook wurde sogar schon am 28.08 abends um 20 Uhr an mich versendet (hierbei frage ich mich wie ECT/ XMX es diesmal innerhalb von 2 tagen geschafft hat mein system zusammen zu bauen, wofür sie bei der bestellung mehr als eine woche gebraucht haben)
Das paket kam am 30.08 an und die annahme wurde von mir selbsverständlich verweigert, da ich gerne auf weitere zusammenarbeit mit ECT/ XMX verzichten will (weil man möglicherweise bei einem weiteren problem fall wieder einen anwalt aufsuchen muss).
Nun kam heute ein Schreiben von ECT rein dass mein Kaufpreis sowie die Anwaltkosten erstattet werden. Ich frage mich warum ECT es nicht gleich machen konnte ohne dass ich einen Anwalt einschalten hätte müssen und ECT zusätliche kosten verursacht hätte.
Aber manche leute wollen es wohl auf die harte tour.
Ich für meinen Fall bin glücklich dass ich die Sache nach 3 monaten ohne geld und gerät abhacken kann. Das neue notebook wird nun wahrscheinlich auf amazon bestellt, da kann man wenigstens auf schnellen und guten service vertrauen.
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Ich les mir jetzt defintiv nicht alles durch.
Du kannst bei vielen Firmen einfach ein Ersatzgerät fordern. Ich errinere mich noch als ich ca. 2 Wochen gewartet habe
und bei dem Service oft genervt habe. Dann hat man mir irgendwann mal erzählt, dass ich ein Ersatzgerät fordern kann.
Hab ich gemacht und konnte dort weiterspielen. War ein sehr gutes Gerät. Bei weitem besser als der eigentliche Laptop.
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 Zitat von Schattenbrunzer
Ich les mir jetzt defintiv nicht alles durch.
Du kannst bei vielen Firmen einfach ein Ersatzgerät fordern. Ich errinere mich noch als ich ca. 2 Wochen gewartet habe
und bei dem Service oft genervt habe. Dann hat man mir irgendwann mal erzählt, dass ich ein Ersatzgerät fordern kann.
Hab ich gemacht und konnte dort weiterspielen. War ein sehr gutes Gerät. Bei weitem besser als der eigentliche Laptop.
ich erwarte auch nicht dass man sich alles durchliest :P
ich wollte bloß nochmal alles beschreiben wie es nun am ende abgelaufen ist, damit die leute, die mir vorher probiert haben zu helfen und evt am ausgang des falles interessiert waren, es nun erfahren
ansonsten hilft es vll auch jemanden der in einer ähnlichen situation ist
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