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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Ritter Avatar von blackhardt
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    blackhardt ist offline

    Fahren ohne Fahrerlaubnis + 2 Beifahrer

    Hey,

    undzwar wollte ich wissen, was passiert wenn wir von der Polizei angehalten wurden. Fahrer hatte kein Führerschein und Beifahrer hat auch kein Führerschein nur die Person auf der Rückbank (Fürhrerschein mit 17J.)

    Was passiert mit dem Fahrer und den 2 Beifahrern? Ich und meine Freundin (Rückbank) wussten nicht, das er kein Führerschein hat.
    „Krieg ist wie Vergebung, zuerst Schreie, danach Stille“

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Ritter Avatar von Li Jian
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    Li Jian ist offline
    Ich zitiere mal :

    Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

    Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und1.man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist (z.B. durch vorangegangenen Entzug der Fahrerlaubnis),


    2.ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),


    3.ein Fahrverbot nach §44 StGB angeordnet wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)


    4.oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.


    Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?

    Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
    Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

    Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

    Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

    Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

    Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Held Avatar von Snake*
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    Snake* ist offline
    Schau mal hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

    Es stellt sich natürlich die Frage, ob derjenige mit Führerschein geeignet ist einen zu besitzen, da er sich von Leuten fahren ließ die keinen FE besitzen. Du wusstest es aber nicht, was die Lage ändern könnte.
    Geändert von Snake* (14.01.2012 um 18:41 Uhr)

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Ritter Avatar von blackhardt
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    blackhardt ist offline
    Schon gelesen. Hat jemand ERFAHRUNG damit? Weil so wie es dort steht, ist es ja meistens nicht. z.B. wie damals Fahrraddiebstahl, 100 Sozialstunden, was kam? 10.

    Lieber Erfahrungsberichte...

    @Solid Snake, er ist richtig gut gefahren. Als wenn er den FS schon länger hätte..
    Der Fahrer (Und Besitzer des Autos) meint, das die Polizei zu ihm gesagt hat, das das fahren nicht das Problem war, sondern wo er "geflüchtet" ist, hat er wohl fast Kinder angefahren, was ich aber auch garnicht bemerkt habe. Da soll wohl jemand über die Straße oder so gewollt haben.
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  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Legende Avatar von Testgrave
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    Testgrave ist offline
    Versteh die Frage nicht so ganz... Wenn ihr doch dabei "erwischt" wurdet, dann durftet ihr bestimmt nicht mehr weiterfahren und das Auto wurde erstmal stillgelegt... Hattet ihr da keine 10 Sekunden Zeit den Polizisten mal zu fragen ob es auch für euch Konsequenzen hat?

    Und ich denke nicht, normalerweiße wird bei soetwas nur der Täter und/oder der Halter angezeigt, ihr habt ja nichts getan und wenn ihr es nicht gewusst habt, auch egal...

    Ich würde fast sogar sagen, den Beifahrern passiert garnichts...
    Der Täter, da wirds schon lustiger :O
    [Bild: Newknightsig.gif]
    Der schrickestu gerñ kain uechtñ nÿmer gelerñ

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Held Avatar von Snake*
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    Snake* ist offline
    Wie alt ist denn der Fahrer ohne Erlaubnis?

    @Solid Snake, er ist richtig gut gefahren. Als wenn er den FS schon länger hätte..
    Ich denke dass es vor dem Gesetz nicht so relevant ist ob der Fahrer gut ist oder nicht, da er keine Erlaubnis besitzt.

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Ritter Avatar von blackhardt
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    blackhardt ist offline
    Der Fahrer ist 19, wird im Februar 20.

    Und nein, wir konnten die Polizisten nicht fragen. Ich durfte nichtmal mein Einkauf (FRISCHE BRÖTCHEN ) etc. rausholen. Und ihre tasche war auch noch drin, mit Geldbörse, Perso, alles mögliche. Schulsachen usw.

    Sie durfte nichts rausholen. Polizeistelle hatte heute auch nicht auf, dann haben wir das Auto so aufgemacht, ohne Schlüssel um die Sachen rauszuholen.

    Das darf die Polizei doch nicht, oder? Die Sachen einfach drin lassen, was wär wenn in Ihrer tasche wichtige Medikamente wären?
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  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Halbgott Avatar von russenglatze
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    russenglatze ist offline
    Hier steht eig alles: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_02_01.html
    Du, deine Freundin und der Beifahrer sind frein raus. Der Fahrer und womöglich auch der Halter des Autos werden schwierigkeiten bekommen. Dazu steht aber alles im link. Selbst ist mir sowas nie passiert, man muss aber auch wirklich extrem dumm sein um sowas zu machen^^
    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    bist du eigentlich nur hier um rumzuspammen?

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    General Avatar von Nordwin Eisenherr
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    Nordwin Eisenherr ist offline
    Den beiden Beifahrern droht keine Strafe (es ist auch irrelevant das deine Freundin ein Führerschein hat).
    Der Fahrer wird wahrscheinlich ein fettes Busgeld bekommen und bis er seinen Führerschein bekommt wird das wohl eine zeit lang dauern bestimmt mind. 2-4 Jahre.
    Der Besitzer des Fahrzeuges kann evtl. auch belangt werden, je nachdem wie er an den Schlüssel gekommen ist, ober er wusste das er keinen Führerschein hat etc.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    banned
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    ulix ist offline
    Wenn die Beifahrer allerdings gewusst hätten, dass der Fahrer keinen FS hat, wie sähe die Sache denn dann aus (vorrausgesetzt das ließe sich nachweisen)? Nur so aus Interesse.

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Halbgott Avatar von russenglatze
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    russenglatze ist offline
    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    Wenn die Beifahrer allerdings gewusst hätten, dass der Fahrer keinen FS hat, wie sähe die Sache denn dann aus (vorrausgesetzt das ließe sich nachweisen)? Nur so aus Interesse.
    Ichglaub nicht, das ist nur wenn du bei besoffenen mitfährst.
    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    bist du eigentlich nur hier um rumzuspammen?
    Geändert von russenglatze (14.01.2012 um 21:12 Uhr)

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Ritter Avatar von Aeterna
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    Aeterna ist offline
    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    Wenn die Beifahrer allerdings gewusst hätten, dass der Fahrer keinen FS hat, wie sähe die Sache denn dann aus (vorrausgesetzt das ließe sich nachweisen)? Nur so aus Interesse.
    Strafrechtlich nicht. Aber mit der Versicherung kann er Ärger bekommen, wenn der Fahrer einen Unfall baut und er dabei verletzt wird.
    " Du willst diskutieren, doch ich kenne keine Reue. Jeder meiner Freunde fickt jeden deiner Freunde." - Roose Bolton

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
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    aleator ist offline
    Er scheint ein echtes Genie zu sein... §facepalm

    Zitat Zitat von blackhardt Beitrag anzeigen
    Sie durfte nichts rausholen. Polizeistelle hatte heute auch nicht auf, dann haben wir das Auto so aufgemacht, ohne Schlüssel um die Sachen rauszuholen.

    Das darf die Polizei doch nicht, oder? Die Sachen einfach drin lassen, was wär wenn in Ihrer tasche wichtige Medikamente wären?
    Was meinst du mit "so aufgemacht"? Oo

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Ritter Avatar von blackhardt
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    blackhardt ist offline
    Zitat Zitat von aleator Beitrag anzeigen
    Er scheint ein echtes Genie zu sein... §facepalm


    Was meinst du mit "so aufgemacht"? Oo
    Ist doch irrelevant. Ein Auto aufmachen ist jetzt nicht so schwer.
    „Krieg ist wie Vergebung, zuerst Schreie, danach Stille“

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    General Avatar von BreaZ
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    BreaZ ist gerade online
    du wirkst so als ob du oefters kontakt zu polizisten haettest, aber nichts dabei lernst...
    Das grösste Hindernis des Lebens ist die Erwartung, die sich auf den naechsten Tag richtet.
    Du verlierst dadurch das Heute.

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Deus Avatar von Turambars
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    Turambars ist offline
    Zitat Zitat von blackhardt Beitrag anzeigen
    Ist doch irrelevant. Ein Auto aufmachen ist jetzt nicht so schwer.
    Ja für uns ist es irrelevant, aber ich vermute das die Polizei das Fahrzeug sicher gestellt hat also wird es für die Polizei nicht irrelevant sein das ihr das Auto aufgebrochen habt!
    Es wird die Zeit kommen,
    da das Verbrechen am Tier
    ebenso geahndet wird,
    wie das Verbrechen am Menschen.

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Auserwählter
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    aleator ist offline
    Zitat Zitat von Turambars Beitrag anzeigen
    Ja für uns ist es irrelevant, aber ich vermute das die Polizei das Fahrzeug sicher gestellt hat also wird es für die Polizei nicht irrelevant sein das ihr das Auto aufgebrochen habt!
    Hab ich auch gedacht, wollte es aber nicht aussprechen weil ich einen 20 jährigen nicht für so dämlich halte...
    Geändert von aleator (16.01.2012 um 15:48 Uhr)

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Lehrling Avatar von fabicore
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    fabicore ist offline
    Ein Kollege von mir hatte damals mindestens 5 Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und zwischendurch dann sogar Führerscheinsperren und bei der Gerichtsverhandlung hat er dann ne Sperre bis 24, 100 Sozialstunden und Bewährung bekommen.

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Ritter Avatar von blackhardt
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    blackhardt ist offline
    Zitat Zitat von Turambars Beitrag anzeigen
    Ja für uns ist es irrelevant, aber ich vermute das die Polizei das Fahrzeug sicher gestellt hat also wird es für die Polizei nicht irrelevant sein das ihr das Auto aufgebrochen habt!
    Wir haben es sicher nicht aufgebrochen, und ausserdem sit es sein Auto. Abholen konnten wir es schon am Tag danach, mussten halt Schlüssen abholen. Kumpel ist Kfz Mechatroniker, der hats ganz einfach hinbekommen.

    Und ich und meien Freundin haben keine Post bekommen, nur der Fahrer und er musste nun eine Stellungnahme machen.
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  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    Kämpfer Avatar von Der Magdeburger
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    Der Magdeburger ist offline
    Zitat Zitat von blackhardt Beitrag anzeigen
    Wir haben es sicher nicht aufgebrochen, und ausserdem sit es sein Auto.
    Solange es in der Verwahrstelle steht ist es eben nicht sein Auto, bzw. hat er nichts dort verloren solange ihm niemand zuständiges den Zugang gestattet.

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