Heute entschied das BVG in Karlsruhe, dass die Sanktionen für Hartz-IV Empfänger in Teilen verfassungswidrig sind. Es geht hierbei insbesondere um Folge-Sanktionen, die zu Kürzungen des Hartz-IV-Satzes über 30% führen und die starren Sanktions-Zeiträume (grundsätzlich volle drei Monate), welche in ihrer derzeitigen Form und Ausführung gegen Art. 1, Abs. 1 GG
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
in Verbindung mit Art. 20, Abs. 1 GG
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
verstoßen. Das Urteil fiel einstimmig aus.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Stephan Harbarth, Vizegerichtspräsident und Vorsitzender des ersten Senats, als CDU-Bundestagsabgeordneter für die Beibehaltung der Sanktionen gestimmt hatte, bevor er Ende November 2018 ins BVG gewählt wurde.
Was wird dies eurer Meinung nach für Auswirkungen haben, da eine Neuordnung nunmehr zwingend erforderlich ist?
Wie könnte der künftige "Maßnahmenkatalog" aussehen?
Wird es für sog. "Härtefälle" dennoch (Folge-)Sanktionen über 30% geben?
Könnte es vielleicht den Befürwortern des BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) dienlich sein?