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Sollte Deutschland die IS-Anhänger aus der Türkei zurücknehmen?

  1. #41 Zitieren
    World of Elex  Avatar von Dark_Bauer
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    Ja, „wir“ wollen ja auch die Leute wieder in ihre Herrenländer zurückschicken, die böse sind.
    Auf der anderen Seite der Medaille steht dann halt, dass wir „unsere“ Idioten auch wieder nehmen müssen.
    https://worldofelex.de/site/newsarchiv/61-artikel-de/826-elex-ii-review
    Dark_Bauer ist offline

  2. #42 Zitieren
    Mythos Avatar von Raider
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    Wir sollten sie nach Amerika durchwinken.
    Raider ist offline

  3. #43 Zitieren
    Mythos Avatar von Apubec
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    Zitat Zitat von Raider Beitrag anzeigen
    Wir sollten sie nach Amerika durchwinken.
    Direkt zum Ku-Klux-Klan!
    Tolle Idee.
    Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
    Apubec ist offline

  4. #44 Zitieren
    Knight Commander Avatar von Nasir
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    Es ist ein Unding, das wir als reiche Industrienation, unsere Probleme anderen, ärmeren Nationen überlassen. Sicherlich sollten wir deutsche IS-Verbrecher aufnehmen, einfach aus dem Grund um andere Nationen zu entlasten. Rechtsprechungen aus Ländern wie dem Irak verurteilen wir allzu gerne, aber Aufnehmen wollen wir unsere Staatsbürger auch nicht. Uns geht es moralisch gut, wenn wir bewirken das eine Todesstrafe aus dem Irak z.B. in lebenslänglich umgewandelt wird, aber gleichzeitig haben wir uns schön aus der Verantwortung gezogen, indem wir unsere Probleme immer noch den jeweiligen Ländern lassen. Sollen doch die ärmeren, überforderten Nationen unsere Problemfälle lebenslänglich durchfüttern, und für dessen Kinder "sorgen", wenn man es überhaupt so bezeichnem kann.
    Nasir ist offline

  5. #45 Zitieren
    Schwertmeisterin Avatar von Animagic
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    Zitat Zitat von Heinzi Beitrag anzeigen
    Wasn das überhaupt für ein Argument die im Ausland zu lassen? Jemandem, der vor einem deutschen Gericht freigesprochen würde, die Einreise ins eigene Land zu verweigern? Bitte was?
    Eine klassische, die eigenen Problemfälle lässt man gerne im Ausland, weil man dann nicht mehr für sie aufkommen muss und sich so tolle Bildschlagzeilen wie "BRD bezahlt 164.250€ im Jahr für IS-Anhänger" (Durschnittsjahreskosten pro Inhaftierten in DE).


    Ich kann die Diskussion auch nicht verstehen, wir wollen doch Extremisten aus dem Ausland auch zurück schicken, dann müssen wir unsere eigenen auch zurück nehmen. Natürlich ist das zum einen eine juristische Herausforderung, zum anderen eine (noch viel größere) soziale. Solche Männer & Frauen in die Gesellschaft einzugliedern und vor allem den Kindern gerecht zu werden ist eine Risenaufgabe, die jahrelange Detailarbeit verlangt und wahrscheinlich trotzdem nicht so schnell und erfolgreich verlaufen wird, wie man sich das wünscht. Wobei es sich mMn bei 50% Erfolgsquote schon lohnen würde, da die Unbekehrbaren vermutlich früher oder später in einen anderen/nächsten Krieg gehen.

    Mal abgesehen davon, dass manche von den Erwachsenen rüber sind als sie selber 14/15/16 waren und halt nur ihren 18. dort hatten. Was wollen (die Rückkehrgegner) denen sagen? Hättest mit 14 halt schlauer sein müssen? Weil man von da ja so einfach wieder weg kommt, wenn man merkt, dass man einen Fehler gemacht hat? Auch solche Leute muss man wieder eingliedern und das geht halt am besten in den (ihnen bekannten) sicheren Herkunftsländern und nicht in einem vom Krieg zerstörten etwas.
    Animagic ist offline

  6. #46 Zitieren
    Einmalposterin Avatar von Lina
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    Wer die Absicht hat den IS zu unterstützen und aus diesem Grund in solche Kriegesgebiete reist der nimmt die Gräueltaten in kauf die der IS tagtäglich praktiziert. Solche Menschen bekommen von mir kein Mitgefühl. Wie gesagt, die härteste Bestrafung die das deutsche Gesetz zu bieten hat ist das einzige mit dem ich mich hier zufrieden geben könnte. Und wenn die irgendwann wieder "raus kommen" sollen die nie wieder ohne vom Staat überwacht zu werden leben dürfen.
    Lina ist offline

  7. #47 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    Ich weiß nicht, warum hier einige meinen, sich Godwin-Punkte verdienen zui müssen. Solche unsinnigen Vergleiche bringen das Thema nicht weiter, sondern höchstens das Forum in Gefahr.

    Ich habe daher diese Posts und alle, welche sich daruaf bezogen, gelöscht.
    smiloDon ist offline

  8. #48 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    Zitat Zitat von Lina Beitrag anzeigen
    Wer die Absicht hat den IS zu unterstützen und aus diesem Grund in solche Kriegesgebiete reist der nimmt die Gräueltaten in kauf die der IS tagtäglich praktiziert. Solche Menschen bekommen von mir kein Mitgefühl. Wie gesagt, die härteste Bestrafung die das deutsche Gesetz zu bieten hat ist das einzige mit dem ich mich hier zufrieden geben könnte. Und wenn die irgendwann wieder "raus kommen" sollen die nie wieder ohne vom Staat überwacht zu werden leben dürfen.
    Das Rechtssystem braucht kein Mitgefühl.
    Ich gehe davon aus, dass jeder der zurückgeschickten IS-Anhänger angeklagt, und sollten die Beweise ausreichen, verurteilt wird. Ob sie nach der Haft noch überwacht werden sollten, wird dann davon abhängen, ob sie noch eine Gefahr darstellen.
    smiloDon ist offline

  9. #49 Zitieren
    Schwertmeisterin Avatar von Animagic
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    Zitat Zitat von Lina Beitrag anzeigen
    Wer die Absicht hat den IS zu unterstützen und aus diesem Grund in solche Kriegesgebiete reist der nimmt die Gräueltaten in kauf die der IS tagtäglich praktiziert. Solche Menschen bekommen von mir kein Mitgefühl. Wie gesagt, die härteste Bestrafung die das deutsche Gesetz zu bieten hat ist das einzige mit dem ich mich hier zufrieden geben könnte. Und wenn die irgendwann wieder "raus kommen" sollen die nie wieder ohne vom Staat überwacht zu werden leben dürfen.
    Was genau der Grund ist, warum wir Gerichte haben, die bei solchen Kapitalverbrechen mit mehreren Menschen besetzt sind und keine Selbstjustiz oder ein Richter, der dann alleine urteilt. Im übrigen unterliegt die härteste Bestrafung unseres Rechtssystems als 1. Ziel der Resozialisierung und Wiedereingliederung und erst als 2. Ziel der Bestrafung. Sonst wären wir die USA, da steht Strafe vor Resozialisierung und Wiedereingliederung ist gar kein Thema. Genauso verhalten sich dann viele Hassverbrecher auch, wenn sie wieder draußen sind. Während in DE selbst Leute wie der Kannibale von Rothenburg seit Jahren draußen und seitdem auch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
    Ohne das der Steuerzahler Tausende Euro pro Tag in eine 24/7 Überwachung über Jahrzehnte investieren muss. Manche von den IS Kämpfern sind ja grade mal Volljährig, wenn die jetzt mit 21 für 25 Jahre sitzen würden, müssten wir denen (sagen wir mal, sie werden nur 65 Jahre) 19 Jahre Überwachung geben. Bei über 300+€/Tag pro Person ist das eine Menge verschwendetes Geld. Die würden den ja nicht rauslassen, wenn er noch eine Gefahr darstellt. Deswegen gibt es ja den Ermessensspielraum bei lebenslänglich. Für manche sind das 25 Jahre, für andere nur 15 und wieder andere lernens nie und sterben nach 50 Jahren im Knast an Altersschwäche.
    Animagic ist offline

  10. #50 Zitieren

    nomina nuda tenemus
    Avatar von Don-Esteban
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    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Ich gehe davon aus, dass jeder der zurückgeschickten IS-Anhänger angeklagt, und sollten die Beweise ausreichen, verurteilt wird. Ob sie nach der Haft noch überwacht werden sollten, wird dann davon abhängen, ob sie noch eine Gefahr darstellen.
    Um jeden IS-Rückkehrer zu verurteilen, muss aber auch überhaupt irgendein konkreter Verdacht auf Verbrechen bei jedem einzelnen vorliegen. Einfach zu sagen "Du warst doch beim IS, da hast du bestimmt auch ein paar Menschen enthauptet und Frauen vergewaltigt, stimmts?" ist ein bisschen dünn für eine Anklage. Und wenn Anklage erhoben wird, müssen Zeugen gehört werden. Die müssen überhaupt erst einmal gefunden und dann alle aus Syrien oder dem Irak hergeholt werden. Das wird sicher nicht bei allen IS-Rückkehrern funktionieren. Und wenn man einen nicht verurteilen kann, weil ihm aus welchen Gründen auch immer nichts nachgewiesen werden konnte, soll man den dann als freien Mann auf die Straße lassen?
    Don-Esteban ist offline

  11. #51 Zitieren
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    Zitat Zitat von Huangdi Beitrag anzeigen
    Es ist ein Unding, das wir als reiche Industrienation, unsere Probleme anderen, ärmeren Nationen überlassen. Sicherlich sollten wir deutsche IS-Verbrecher aufnehmen, einfach aus dem Grund um andere Nationen zu entlasten. Rechtsprechungen aus Ländern wie dem Irak verurteilen wir allzu gerne, aber Aufnehmen wollen wir unsere Staatsbürger auch nicht. Uns geht es moralisch gut, wenn wir bewirken das eine Todesstrafe aus dem Irak z.B. in lebenslänglich umgewandelt wird, aber gleichzeitig haben wir uns schön aus der Verantwortung gezogen, indem wir unsere Probleme immer noch den jeweiligen Ländern lassen. Sollen doch die ärmeren, überforderten Nationen unsere Problemfälle lebenslänglich durchfüttern, und für dessen Kinder "sorgen", wenn man es überhaupt so bezeichnem kann.
    Das sehe ich etwas anders. Ich bin nicht der Meinung, dass das eine mit dem anderen zu tun hat. Wenn es möglich ist, sollten die Verbrechen dort bestraft werden, wo sie begangen wurden. Da geht es in meinen Augen nicht um Entlastung, sondern um Straftaten vor Ort. Die Leute vor Ort wollen Gerechtigkeit.
    Hier aber ist es nicht möglich. Ich glaube nicht, dass die IS-Anhänger, die in der Türkei sind, in der Türkei Straftaten verübt haben. Und wenn doch, werden diese sicher nicht gemeint sein, die die Türkei abgeben will.
    Stiller Leser ist offline

  12. #52 Zitieren
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    Zitat Zitat von Don-Esteban Beitrag anzeigen
    Um jeden IS-Rückkehrer zu verurteilen, muss aber auch überhaupt irgendein konkreter Verdacht auf Verbrechen bei jedem einzelnen vorliegen. Einfach zu sagen "Du warst doch beim IS, da hast du bestimmt auch ein paar Menschen enthauptet und Frauen vergewaltigt, stimmts?" ist ein bisschen dünn für eine Anklage. Und wenn Anklage erhoben wird, müssen Zeugen gehört werden. Die müssen überhaupt erst einmal gefunden und dann alle aus Syrien oder dem Irak hergeholt werden. Das wird sicher nicht bei allen IS-Rückkehrern funktionieren. Und wenn man einen nicht verurteilen kann, weil ihm aus welchen Gründen auch immer nichts nachgewiesen werden konnte, soll man den dann als freien Mann auf die Straße lassen?
    Wenn man nachweisen kann, dass die Person dem IS zugehörig ist, ist das ja schon eine Straftat, ohne explizit andere Straftaten nachweisen zu müssen.
    Stiller Leser ist offline

  13. #53 Zitieren

    nomina nuda tenemus
    Avatar von Don-Esteban
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    Zitat Zitat von Stiller Leser Beitrag anzeigen
    Wenn man nachweisen kann, dass die Person dem IS zugehörig ist, ist das ja schon eine Straftat, ohne explizit andere Straftaten nachweisen zu müssen.
    Eben, wenn. Genau dieser Nachweis ist ja nicht in jedem Fall so einfach zu führen.
    Und wenn doch, dann gibts 1 bis maximal 10 Jahre.
    Und irgendwann ist die Strafe abgebüßt und dann?
    Don-Esteban ist offline

  14. #54 Zitieren
    Held Avatar von Cagigawa
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    Zitat Zitat von Don-Esteban Beitrag anzeigen
    Um jeden IS-Rückkehrer zu verurteilen, muss aber auch überhaupt irgendein konkreter Verdacht auf Verbrechen bei jedem einzelnen vorliegen. Einfach zu sagen "Du warst doch beim IS, da hast du bestimmt auch ein paar Menschen enthauptet und Frauen vergewaltigt, stimmts?" ist ein bisschen dünn für eine Anklage. Und wenn Anklage erhoben wird, müssen Zeugen gehört werden. Die müssen überhaupt erst einmal gefunden und dann alle aus Syrien oder dem Irak hergeholt werden. Das wird sicher nicht bei allen IS-Rückkehrern funktionieren. Und wenn man einen nicht verurteilen kann, weil ihm aus welchen Gründen auch immer nichts nachgewiesen werden konnte, soll man den dann als freien Mann auf die Straße lassen?
    Genau das ist ja das Problem. Man wird nämlich kaum jemandem nachweisen können was er getan hat außer das er Mitglied einer Terrororganisation war.

    Zitat Zitat von Stiller Leser Beitrag anzeigen
    Wenn man nachweisen kann, dass die Person dem IS zugehörig ist, ist das ja schon eine Straftat, ohne explizit andere Straftaten nachweisen zu müssen.
    Das wären maximal 10 Jahre Gefängnis je nachdem was er da unten wirklich verbrochen hat ziemlich wenig.

    Great holy armies shall be gathered and trained to fight all who embrace evil. In the name of their gods ships shall be built to carry our warriors out amongst the stars and we will spread Origin to all the unbelievers.
    Cagigawa ist offline

  15. #55 Zitieren
    Mythos Avatar von Apubec
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    Zitat Zitat von Stiller Leser Beitrag anzeigen
    Wenn man nachweisen kann, dass die Person dem IS zugehörig ist, ist das ja schon eine Straftat, ohne explizit andere Straftaten nachweisen zu müssen.
    Hat man damals jeden verurteilt der in der NSDAP Mitglied gewesen ist?
    Oder sind Unterschiede zu den Mitläufern gemacht worden?
    Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
    Apubec ist offline

  16. #56 Zitieren
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    Zitat Zitat von Don-Esteban Beitrag anzeigen
    Eben, wenn. Genau dieser Nachweis ist ja nicht in jedem Fall so einfach zu führen.
    Und wenn doch, dann gibts 1 bis maximal 10 Jahre.
    Und irgendwann ist die Strafe abgebüßt und dann?
    Zitat Zitat von Cagigawa Beitrag anzeigen
    Das wären maximal 10 Jahre Gefängnis je nachdem was er da unten wirklich verbrochen hat ziemlich wenig.
    Dem stimme ich zu.

    Ich weiß nicht, wie das mit der Sicherheitsverwahrung aussieht. Hier geht es ja um eine terroristische Vereinigung.
    Auch geht es ja nicht nur um die Taten an sich. Wer mitgeplant hat, wäre genauso verantwortlich, als wenn selbst die Hand an gelegt wurde.
    Weiß nicht, ab wann sowas geprüft wird.

    Insgesamt jedenfalls sehr schwieriges Thema.
    Stiller Leser ist offline

  17. #57 Zitieren
    Held Avatar von Cagigawa
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    Zitat Zitat von Apubec Beitrag anzeigen
    Hat man damals jeden verurteilt der in der NSDAP Mitglied gewesen ist?
    Oder sind Unterschiede zu den Mitläufern gemacht worden?
    Man hat nur die Obersten Tiere verurteilt und den Rest weitermachen lassen und so getan als hätten sie kein Dreck am stecken gehabt.
    In München haben sich viele sogar geschickt ein Alibi besorgt damals. Aber das ist ein ganz anderes Thema was sich nicht vergleichen lässt.

    Wenn man als Mitläufer darunter ist, hatte man kaum Möglichkeit weiterhin nur Mitläufer zu sein.

    Great holy armies shall be gathered and trained to fight all who embrace evil. In the name of their gods ships shall be built to carry our warriors out amongst the stars and we will spread Origin to all the unbelievers.
    Cagigawa ist offline

  18. #58 Zitieren
    Deus Avatar von EfBieEi
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    Zitat Zitat von Cagigawa Beitrag anzeigen
    Genau das ist ja das Problem. Man wird nämlich kaum jemandem nachweisen können was er getan hat außer das er Mitglied einer Terrororganisation war.



    Das wären maximal 10 Jahre Gefängnis je nachdem was er da unten wirklich verbrochen hat ziemlich wenig.
    In Deutschland wird Gefängnis auch als Resozialisierung verstanden, nicht nur als Strafe.
    Wenn ein Mensch 20 oder länger im Knast sitzt wird er sich kaum noch in der echten Welt zurechtfinden.
    EfBieEi ist offline

  19. #59 Zitieren
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    Zitat Zitat von Apubec Beitrag anzeigen
    Hat man damals jeden verurteilt der in der NSDAP Mitglied gewesen ist?
    Oder sind Unterschiede zu den Mitläufern gemacht worden?
    Hier ist die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im StGB als Straftat aufgeführt.
    Stiller Leser ist offline

  20. #60 Zitieren
    Held Avatar von Cagigawa
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    Zitat Zitat von EfBieEi Beitrag anzeigen
    In Deutschland wird Gefängnis auch als Resozialisierung verstanden, nicht nur als Strafe.
    Wenn ein Mensch 20 oder länger im Knast sitzt wird er sich kaum noch in der echten Welt zurechtfinden.
    Wer fünf Jahre in einem Kriegsgebiet einer Terrororganisation angehört hat, wird es auch nach 10 Jahren schwer haben mit der Resozialisierung.

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    Cagigawa ist offline

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