Erstens:
Mit Einschränkungen der Meinungsfreiheit hat hier offensichtlich niemand ein Problem zu haben. Außer mir. Denn ich spreche mich dagegen aus, Nazi-Propaganda zu verbieten, so wie sie in den meisten europäischen Ländern verboten ist. Manche wie Apubec haben dieses Dogma schon so sehr internalisiert, dass sie in dieser eindeutigen Einschränkung der Meinungsfreiheit nicht mal eine Einschränkung der Meinungsfreiheit sehen. Was soll man dazu sagen?
"Es gibt kein Recht Auf Nazi-Propaganda", wird gern mal auf linken Demos skandiert. Das kann man so sehen, ich sehe das nicht so. Es mag in der BRD kein Recht auf Nazipropaganda geben, es sollte aber eines geben. Ich bin ein Freund des umfassenden amerikanischen Modells der Meinungsfreiheit. Erstens aus prinzipieller Überzeugung, zweitens aus taktischer Überlegung, denn Nazis lassen sich leichter erkennen wenn sie sich nicht verstecken müssen.
Mir hier vorzuwerfen, dass ich eine Einschränkung der Meinungsfreiheit fordere, ist also in Anbetracht der Realität eines Nicht-Infragestellens des Status Quo, in dem der deutsche Staat die Meinungsfreiheit bereits einschränkt und das niemand von euch hinterfragt, vollkommen absurd.
Ebenso absurd ist es, dass euch nicht auffällt, dass auch in Bezug auf die Anstellung von Staatsbediensteten, der Staat die Meinungs- und Gewissensfreiheit bereits stark einschränkt, und das auch fast niemand prinzipiell hinterfragt. Erstens muss bei Beamten ein Diensteid geleistet werden, der bezeugen soll dass man das Grundgerüst dieses Staates und seine Funktionsweise nicht hinterfragt, zweitens gibt es in Zweifelsfällen bereits Prüfungen der politischen Gesinnung von Beamten, durch den Staatsschutz und seine verschiedenen Behörden. Im Ernstfall erfolgft die Entlassung. Einzelne Behörden wie der militärische Abschirmdienst haben sogar hauptsächlich diese Aufgabe, die politische Gesinnung der Rekruten zu prüfen.
Ich fordere also prinzipiell rein gar nichts, was es nicht bereits gäbe und was offensichtlich auch niemand von euch in Frage stellt. Ich fordere bloß die strengere Auslegung.
Dabei handelt es sich um eine prinzipiell gerechtfertigte und sinnvolle Einschränkung der Meinungsfreiheit, denn privat und öffentlich (nur eben nicht mehr im Staatsdienst) könnten diese Menschen auch nach ihrer Entlassung ihre Meinung nicht nur weiterhin haben, sondern auch äußern und in Wort und Schrift und Bild und als Youtube-Video veröffentlichen, in meiner Idealvorstellung.
Nichts von dem was ich fordere ist nicht bereits im Grundgesetz angelegt.
Später vielleicht auch ein Zweitens und Drittens. Später nehme ich also vielleicht auch den Rest der dreisten Unterstellung von euch auseinander.
Danke Smilo, dass du die offensichtlichsten Fehlschlüsse derjenigen, die mir einfach aus Prinzip widersprechen müssen, schonmal aufgegriffen hast.
P.S. Offensichtlich ist es auch nicht realistisch, die geschätzten 50% Rechtsextremen bei der Polizei von heute auf morgen zu entlassen. Der Staatsschutz würde für die Überprüfung Jahre und Jahrzehnte brauchen, und müsste selbst erstmal gesäubert werden. Aber irgendwo muss man ja mal anfangen.