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Pendlerpauschale nicht voll erstattet. Warum?

  1. #1 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Heyo Leute,

    ich hatte gerade ein Gespräch über Pendlerpauschale und jetzt bin ich ein bisschen verwirrt.
    Ich fahre täglich 74km einfachen Hinweg und habe 230 Tage im Jahr 2018 gearbeitet. Das sind: 5.106€ Pendlerpauschale (mit eigenem Auto)

    So... aber die mindern ja nur die Steuer. Trotzdem bekam ich nur ca. 1550€ zurück. Warum so wenig?
    Meine Lohnsteuer beträgt auch mehr als 3000€ und mein Bruttoeinkommen war auch über 40.000€ im Jahr.

    Müsste ich nicht normal viel mehr bekommen?
    ledig, steuerklasse 1

    Standard halt...

    Ich verstehs nicht... auch so schön wie die Erklärungen im Internet sind, finde ich immer nur wie viel Pendlerpauschale man bekommt, aber nie wie das richtig berechnet wird und was man am Ende WIRKLICH bekommt.

    Vielleicht kann man hier jemand helfen :-)
    Saiyajin ist offline

  2. #2 Zitieren
    Orbital Knight  Avatar von Winyett Grayanus
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    Von welchem Betrag bist du denn ausgegangen?
    Es gilt schon mal in einigen Fällen eine Höchstgrenze von 4.500 EUR pro Jahr, es wäre nur zusätzlich nötig zu wissen, womit du gerechnet hast.

    Evtl. solltest du es dir einfach vom Finanzamt genauer begründen lassen?
    "Jedes Metier hat so seine Vorlieben...gehst du zum Apotheker, verschreibt man dir eine Salbe. Gehst du mit dem gleichen Leiden zum Chirurgen, kommt man dir mit 'nem Skalpell."
    Winyett Grayanus ist offline Geändert von Winyett Grayanus (06.04.2019 um 15:17 Uhr)

  3. #3 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    @Winyett Grayanus ich schicke dir gleich eine P/N weil ich nicht gerne meine Daten hier veröffentlicht möchte.

    Ich hab einfach ganz simpel mit 30 Cent pro KM gerechnet, was bei 74km und ca. 230 Arbeitstagen schon 5.106€ macht.
    Das soll ja die Steuern mindern und man kann ja auch nur soviel zurückbekommen wie man Lohnsteuer bezahlt hat. Die Lohnsteuer beträgt bei mir aber schon ca. 3000€ pro Jahr.

    Ich schick Dir gleich die PN zu , vielleicht hilft es weiter und danke dir für die Hilfe :-)
    Saiyajin ist offline

  4. #4 Zitieren
    Moderator Avatar von DWS
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    Du bekommst die Werbungskosten nicht 1:1 zurück. Man rechnet so:

    Gesamteinkommen (Brutto) - Werbungskosten (und weiteres) = zu versteuerndes Einkommen

    Das zu versteuernde Einkommen (inkl. dem daraus resultierenden neuen, meist niedrigeren persönlichen Steuersatz) wird nach Abzug der Werbungskosten neu berechnet. Anders ausgedrückt: Man kennt dein wahres Einkommen zunächst nicht und veranlagt dich aufgrund deines Bruttoeinkommens. Nach dem Lohnsteuerjahresausgleich weiß man, dass dein Einkommen nicht 40000 sondern (z.B.) 35000 war. Also veranlagt man dich neu, wie wenn du 35000 bekommen hättest. Die Differenz aus den Steuern vorher und den neu berechneten Steuern (auf 35000) bekommst du zurück erstattet.
    Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid.
    DWS ist offline

  5. #5 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    @DWS - Danke nochmal für die Erklärung
    Saiyajin ist offline

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