Privatnachrichten (PNs) sind normalerweise genau das: privat und vertraulich. Und dementsprechend geschützt. Gut.
Mit folgender Ausnahme: Die Unbefugtheit einer öffentlichen Mitteilung entfällt bei der Wahrnehmung öffentlicher Interessen. Zumindest im RL.
Folglich folgt folgende Frage:
Wenn eine PN von einer offiziellen Person ausgeht und in ihr offizielle Themen angesprochen werden, - hier im Forum wären das beispielsweise Dinge, welche die Nutzungsbedingungen und deren Handhabungen oder Auslegungen beträfen - kann man dann nicht davon ausgehen, dass diese Informationen von einigem öffentlichen Interesse wären? Womit automatisch der Geheimschutz entfiele? Besagte Öffentlichkeit wäre natürlich die Userschaft des Forums.
Immerhin ist jederman dazu aufgefordert, sich stets mit den entsprechenden Regelungen auseinanderzusetzen um up to date zu bleiben. Und da können zusätzliche Informationen und begleitende Erläuterungen ja eigentlich nur hilfreich sein und somit im Interesse der Forenbetreiber liegen.
Kurz: Darf man Infos aus PNs seitens der Moderation oder Administration intern oder öffentlich besprechen, solange diese das Regelwerk und ihre praktische Ausübung betreffen?
Wenn mir ein Moderator sein Liebesleben offenbaren sollte, dann natürlich nicht. Aber im RL ist die Gesetzgebung und ihre Anwendung ja auch immer öffentlich, um keinen unnötigen Unmut oder dumme Verdächtigungen aufkommen zu lassen.
Wie ist das also hier?