Diabolo93
12.01.2011, 21:01
Da im Skyrim Ankündigungsthread wild spekuliert wurde wie die USK das Spiel einstufen würde, die Diskussion mittlerweile etwas abgeklungen ist, ich aber noch etwas dazu beitragen möchte, eröffne ich einfach einmal diesen Thread, für Fakten & Spekulationen.
Anfangen möchte ich mit einem Auszug aus der Seminararbeit eines mir bekannten Sozialpädagogen, der selbst leidenschaftliche Spieler ist (Diablo I+II, Counterstrike (sogar in der ESL mit eigenem Clan tätig gewesen), World of Warcraft,...). Gerade deswegen denke ich wird er wohl eine der rationalsten Meinungen zu dem Thema haben, weil er alle Seiten kennt.
2 Jugendschutz
Die Aufgaben des Jugendschutzes sind in drei Säulen unterteilt. Neben dem Gesetzlichen Jugendschutz gibt es noch den Erzieherischen und den Strukturellen Jugendschutz. Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) bundesweite Unterteilung setzt sich auch auf Landesebene fort. Neben dem „Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V. (kurz: AGJ)“2 wird der Jugendschutz in Baden-Württemberg von der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden Württemberg (kurz: AJS) übernommen. Im weiteren Verlauf wird die Arbeit des Jugendschutzes in Baden Württemberg genauer analysiert und dabei die Aufgabenfelder der AJS genauer betrachtet.
2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Laut Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg dient der gesetzliche Jugendschutz, „zur Kontrolle all jener, die die Interessen junger Menschen den Gesetzen des Marktes unterordnen oder die Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung gefährden und schädigen“3. Unter dieser Prämisse existieren in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Gesetze und Verordnungen. Neben dem wohl wichtigsten Gesetz, dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), gibt es noch das Gesetz der arbeitenden Jugend (JArbSchG), den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV), sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung (KArbSchV).
Das Jugendschutzgesetz „regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.“4 Durch diese Bestimmung wurde „das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt.“5
Dieses Gesetz gilt seit April 2003 und ist eine Zusammenführung zweier früheren Gesetze, dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medienhalt (GjSM) und dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG).
2.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Die Pädagogische Prävention im Jugendschutz ist die zweite zentrale Säule des Jugendschutzes. Neben der breiten Öffentlichkeitsarbeit die der Aufklärung dient, sind Suchtprävention, Medienschutz, Gewaltprävention, Sexualerziehung, Hilfe bei Misshandlung und Vernachlässigung die Hauptschwerpunkte auf dieser Handlungsebene. Definiert durch §14 des 8. Sozialgesetzbuches (KJHG) wird versucht, die Lebenskompetenz, Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung von jungen Menschen zu fördern. Der Auftrag wird durch Elternarbeit, sowie im Rahmen von Familienbildungen, Jugendarbeit und durch allgemeine Aufklärungskampagnen ausgeführt.6
Die Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg sieht in dieser Kategorie ihre Hauptaufgabe, und möchte dabei durch verschiedene Angebote, wie z.B. Veranstaltungen, Hinweise auf Literatur und andere Materialien, wichtige Links und Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen, fachliche Kompetenzen stärken.7
2.3 Struktureller Jugendschutz
Das dritte Aufgabenfeld des Jugendschutzes beschäftigt sich mit planerischen Gestaltungen von Lebensräumen. Der Kinder- und Jugendschutz übernimmt dabei eine Anwaltsfunktion und versucht positiv auf die Lebensbedingungen junger Menschen, durch familienfreundliche Verkehrs- und Städteplanungen, einzuwirken.8
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2 www.agj-freiburg.de
3 www.ajs-bw.de
4 www.bmfsfj.de
5 Ebd.
6 SGB VIII
7 Vgl. Ebd.
3 Jugendmedienschutz
Auf Grund der Tatsache, dass sich der Autor dieser Arbeit im Folgenden weiter mit dem Thema Computerspiele beschäftigt, wird fortan besonders der Jugendmedienschutz der Bundesrepublik Deutschland betrachtet. Aufgabe des Jugendmedienschutzes ist es, „Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln.“9 „Wann ist ein Medieninhalt jugendgefährdend und welche Maßnahmen ergreifen staatliche und andere Institutionen, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit derartigen Inhalten konfrontiert werden?“10 Diese und andere Fragen stellt sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien11. Zu ihren Aufgaben zählen die Indizierung von jugendgefährdenden Medien auf Antrag sowie die Förderung wertorientierter Medienerziehung. Des Weiteren wird versucht, die Öffentlichkeit für Probleme des Jugendmedienschutzes zu sensibilisieren, sowie die allgemeine Desorientierung im Medienalltag zu strukturieren.12 Der Jugendmedienschutz versucht dabei negative Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche fern zu halten und junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Die BPjM arbeitet ergänzend zur Bundesprüfstelle für Video- und Kinofilme, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), sowie der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Sie besteht aus einer oder einem von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ernannten Vorsitzenden, je einer oder einem von jeder Landesregierung zu ernennenden Beisitzer(in) und weiteren, von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zu ernennenden Beisitzern. Diese werden aus den Kreisen der Kunst, der Literatur, des Buchhandels und der Verlegerschaft, der Anbieter von Bildträgern und von Telemedien, der Träger der freien Jugendhilfe, der Lehrerschaft und der Kirchen ausgewählt.13 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird in der Regel auf Antrag tätig. Antragsberechtigt sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die obersten Landesjugendbehörden, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz und die Landesjugendämter.14
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9 kjm-online.de
10 bundespruefstelle.de
11 wird im weiteren Verlauf mit BPjM abgekürzt
12 Vgl. Ebd.
13 Vgl. § 19 Jugendschutzgesetz
14 Vgl. § 21 Jugendschutzgesetz
4.4 Ein Spiel wird geprüft
Auf Grund der Tatsache, dass es noch zu keiner Einigung bei der Frage nach einem Verbot solcher Computerspiele gekommen ist, wird weiter diskutiert. Verschiedene Medien, Politiker, Pädagogen und besorgte Eltern fordern vehement den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu gewalthaltigen Computerspiele durch Gesetze zu erschweren. Doch nur die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle40 entscheidet über Alterseinstufungen von Spielen. Festgelegt durch die USK und verbreitet durch das Jugendschutzgesetz darf die Kennzeichnung auf keiner Spieleverpackung fehlen.
Derzeit wird in Deutschland zwischen 5 verschiedenen Kennzeichnungen unterschieden: Die weißen Aufkleber findet man auf Spielen die aus Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich sind. Sie sind daher aber 0 Jahren freigegeben. Gelb kennzeichnet Spiele ab 6 Jahren und Grün die Spiele die ab 12 Jahren freigegeben werden. In solchen Spielen ist Gewalt noch nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.41 Anders dagegen bei Spielen mit der Kennzeichnung „Freigegeben ab 16 Jahren“ gemäß §14 JuSchG, die blau markiert sind. Bei diesen Spielen kommen schnelle, bewaffnete Aktionen vor, die atmosphärisch umgesetzt werden. Diese Spiele erhalten die Freigabe ab 16 Jahren weil „eine bestimme Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich“42 erscheinen. Die letzte, rot gekennzeichnete Altersklassifizierung erhält keine Jugendfreigabe. Diese Spiele sind nicht für Kinder und Jugendliche und dürfen damit nur an Erwachsene verkauft werden. Ein Verstoß wird teuer – „Nach §28 JuSchG können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden für Gewerbetreibenden, die gegen die Verbreitungsbeschränkungen bei gekennzeichneten Spielen verstoßen.“43
Entscheidungen über Grundsätze der Prüfungen von Computerspielen werden von Vertretern aus gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen getroffen. Darunter befinden sich neben der Kultusministerkonferenz, die Kirchen, Jugendverbände, die Forschung, der Bund und die Jugendminister der Länder.44 Die eigentliche Prüfung wird von Testern der USK durchgeführt. Sie spielen das eingereichte Spiel komplett durch und bereiten danach eine Präsentation vor. Vor einem Prüfgremium bestehend aus Gutachern der USK wird danach das Spiel vorgestellt. „Die Gutachtenden sind so auszuwählen, dass durch ihre berufliche Erfahrung und durch ihre Ausbildung sicher gestellt ist, dass ihre Entscheidungen auf Fachwissen und Urteilsvermögen beruhen. Die Gutachtenden sollen Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben sowie über umfassende Medienkompetenz verfügen. Die Gutachtenden dürfen nicht bei einem Wirtschaftsunternehmen der Hard- oder Softwarebranche tätig sein.“45 Mit Blick auf den Jugendschutz und das Strafrecht wird nun eine Altersfreigabe für das Spiel empfohlen oder dem Spiel wir das Kennzeichen verweigert. Der ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) erteilt nun die Altersfreigabe oder legt ein Veto ein, worauf der Antragsteller in Berufung gehen kann.46
Was sich wie gut durchdacht anhört, wird jedoch von verschiedenen Seiten kritisiert. So hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen e. V. in einer Analyse der USK-Alterseinstufungen deutliche Mängel gefunden. Demnach kritisieren sie, dass die Gutachter nur das zu sehen bekommen was die Spieletester ihnen bei der Präsentation zeigen. „Gleichwohl birgt es Gefahren, da die Tester faktisch über eine recht hohe Definitionsmacht verfügen. (…) Die Vorstellung eines Spiels durch eine Beschreibung und Vorführung einzelner Sequenzen kann auch vor einem Fachpublikum insgesamt verharmlosend (oder auch dramatisierend) erfolgen.“47
Auch kritisiert der Forschungsbericht, dass gelegentlich Tester von Spieleherstellern vorab beauftragt werden ein Spiel zu untersuchen, welches jedoch nicht in der fertigen Version vorliegt. „Die Tester beraten die Firmen dann offenbar intensiv dabei, wie das jeweilige Spiel gestaltet werden muss, damit es von der USK die vom Hersteller angestrebte Alterseinstufung erreichen kann.“48 Die dadurch entstehende Bindung zwischen Tester und Hersteller ist jedoch nicht im Sinne der USK, sollten Spiele doch unabhängig betrachtet werden.
Ein dritter Kritikpunkt ist die Tatsache, dass viele Spiele für verschiedene Plattformen entwickelt werden. So erscheinen Action-Spiele für den Computer, die X-Box, Playstation oder ähnlichen Konsolen. Eigentlich müsste jedes Spiel für jede Spiele-Plattform extra getestet werden, den die Spielemechanismen unterscheiden sich dabei. Jedoch fällt dies aus Zeitgründen in der Regel aus. Bei einer durchschnittlichen Spieledauer von 20 Stunden, würden die Tester sonst nicht alle Spiele die ihnen vorliegen, prüfen können.
Im Jahr 2008 kam es zu 2960 Prüfungen durch die USK. Dabei erhielten „82,5 Prozent aller beantragten Spiele eine Freigabe bis 12 Jahre. Bei 5,1 % aller Prüfverfahren wurde das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ von den Obersten Landesjugendbehörden vergeben. 1,4 % der Verfahren, insgesamt 40, endeten ohne jegliche Alterskennzeichnung.“49
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36 abgeordnetenwatch.de
37 Feibel, T. S. 129.
38 Vgl. Rötzer
39 Krempl in Rötzer, S. 111.
40 Wird im weiteren Verlauf mit USK abgekürzt
41 Vgl. usk.de
42 usk.de
43 Jugendmedienschutz bei gewalthaltigen Computerspielen, S. 28.
44 Vgl. usk.de
45 Grundsätze der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK
46 Vgl. Prüfungsablauf der USK auf uks.de
47 Jugendmedienschutz bei gewalthaltigen Computerspielen, S. 62.
48 Jugendmedienschutz bei gewalthaltigen Computerspielen, S. 62.
49 usk.de
Der Inhalt der Seminararbeit darf nicht kopiert / weiterverbreitet werden.
Anfangen möchte ich mit einem Auszug aus der Seminararbeit eines mir bekannten Sozialpädagogen, der selbst leidenschaftliche Spieler ist (Diablo I+II, Counterstrike (sogar in der ESL mit eigenem Clan tätig gewesen), World of Warcraft,...). Gerade deswegen denke ich wird er wohl eine der rationalsten Meinungen zu dem Thema haben, weil er alle Seiten kennt.
2 Jugendschutz
Die Aufgaben des Jugendschutzes sind in drei Säulen unterteilt. Neben dem Gesetzlichen Jugendschutz gibt es noch den Erzieherischen und den Strukturellen Jugendschutz. Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) bundesweite Unterteilung setzt sich auch auf Landesebene fort. Neben dem „Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e. V. (kurz: AGJ)“2 wird der Jugendschutz in Baden-Württemberg von der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden Württemberg (kurz: AJS) übernommen. Im weiteren Verlauf wird die Arbeit des Jugendschutzes in Baden Württemberg genauer analysiert und dabei die Aufgabenfelder der AJS genauer betrachtet.
2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Laut Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg dient der gesetzliche Jugendschutz, „zur Kontrolle all jener, die die Interessen junger Menschen den Gesetzen des Marktes unterordnen oder die Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Entwicklung gefährden und schädigen“3. Unter dieser Prämisse existieren in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Gesetze und Verordnungen. Neben dem wohl wichtigsten Gesetz, dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), gibt es noch das Gesetz der arbeitenden Jugend (JArbSchG), den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV), sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung (KArbSchV).
Das Jugendschutzgesetz „regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.“4 Durch diese Bestimmung wurde „das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt.“5
Dieses Gesetz gilt seit April 2003 und ist eine Zusammenführung zweier früheren Gesetze, dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medienhalt (GjSM) und dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG).
2.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Die Pädagogische Prävention im Jugendschutz ist die zweite zentrale Säule des Jugendschutzes. Neben der breiten Öffentlichkeitsarbeit die der Aufklärung dient, sind Suchtprävention, Medienschutz, Gewaltprävention, Sexualerziehung, Hilfe bei Misshandlung und Vernachlässigung die Hauptschwerpunkte auf dieser Handlungsebene. Definiert durch §14 des 8. Sozialgesetzbuches (KJHG) wird versucht, die Lebenskompetenz, Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung von jungen Menschen zu fördern. Der Auftrag wird durch Elternarbeit, sowie im Rahmen von Familienbildungen, Jugendarbeit und durch allgemeine Aufklärungskampagnen ausgeführt.6
Die Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg sieht in dieser Kategorie ihre Hauptaufgabe, und möchte dabei durch verschiedene Angebote, wie z.B. Veranstaltungen, Hinweise auf Literatur und andere Materialien, wichtige Links und Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen, fachliche Kompetenzen stärken.7
2.3 Struktureller Jugendschutz
Das dritte Aufgabenfeld des Jugendschutzes beschäftigt sich mit planerischen Gestaltungen von Lebensräumen. Der Kinder- und Jugendschutz übernimmt dabei eine Anwaltsfunktion und versucht positiv auf die Lebensbedingungen junger Menschen, durch familienfreundliche Verkehrs- und Städteplanungen, einzuwirken.8
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2 www.agj-freiburg.de
3 www.ajs-bw.de
4 www.bmfsfj.de
5 Ebd.
6 SGB VIII
7 Vgl. Ebd.
3 Jugendmedienschutz
Auf Grund der Tatsache, dass sich der Autor dieser Arbeit im Folgenden weiter mit dem Thema Computerspiele beschäftigt, wird fortan besonders der Jugendmedienschutz der Bundesrepublik Deutschland betrachtet. Aufgabe des Jugendmedienschutzes ist es, „Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln.“9 „Wann ist ein Medieninhalt jugendgefährdend und welche Maßnahmen ergreifen staatliche und andere Institutionen, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit derartigen Inhalten konfrontiert werden?“10 Diese und andere Fragen stellt sich die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien11. Zu ihren Aufgaben zählen die Indizierung von jugendgefährdenden Medien auf Antrag sowie die Förderung wertorientierter Medienerziehung. Des Weiteren wird versucht, die Öffentlichkeit für Probleme des Jugendmedienschutzes zu sensibilisieren, sowie die allgemeine Desorientierung im Medienalltag zu strukturieren.12 Der Jugendmedienschutz versucht dabei negative Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche fern zu halten und junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Die BPjM arbeitet ergänzend zur Bundesprüfstelle für Video- und Kinofilme, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), sowie der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Sie besteht aus einer oder einem von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ernannten Vorsitzenden, je einer oder einem von jeder Landesregierung zu ernennenden Beisitzer(in) und weiteren, von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zu ernennenden Beisitzern. Diese werden aus den Kreisen der Kunst, der Literatur, des Buchhandels und der Verlegerschaft, der Anbieter von Bildträgern und von Telemedien, der Träger der freien Jugendhilfe, der Lehrerschaft und der Kirchen ausgewählt.13 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird in der Regel auf Antrag tätig. Antragsberechtigt sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die obersten Landesjugendbehörden, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz und die Landesjugendämter.14
_______________
9 kjm-online.de
10 bundespruefstelle.de
11 wird im weiteren Verlauf mit BPjM abgekürzt
12 Vgl. Ebd.
13 Vgl. § 19 Jugendschutzgesetz
14 Vgl. § 21 Jugendschutzgesetz
4.4 Ein Spiel wird geprüft
Auf Grund der Tatsache, dass es noch zu keiner Einigung bei der Frage nach einem Verbot solcher Computerspiele gekommen ist, wird weiter diskutiert. Verschiedene Medien, Politiker, Pädagogen und besorgte Eltern fordern vehement den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu gewalthaltigen Computerspiele durch Gesetze zu erschweren. Doch nur die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle40 entscheidet über Alterseinstufungen von Spielen. Festgelegt durch die USK und verbreitet durch das Jugendschutzgesetz darf die Kennzeichnung auf keiner Spieleverpackung fehlen.
Derzeit wird in Deutschland zwischen 5 verschiedenen Kennzeichnungen unterschieden: Die weißen Aufkleber findet man auf Spielen die aus Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich sind. Sie sind daher aber 0 Jahren freigegeben. Gelb kennzeichnet Spiele ab 6 Jahren und Grün die Spiele die ab 12 Jahren freigegeben werden. In solchen Spielen ist Gewalt noch nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.41 Anders dagegen bei Spielen mit der Kennzeichnung „Freigegeben ab 16 Jahren“ gemäß §14 JuSchG, die blau markiert sind. Bei diesen Spielen kommen schnelle, bewaffnete Aktionen vor, die atmosphärisch umgesetzt werden. Diese Spiele erhalten die Freigabe ab 16 Jahren weil „eine bestimme Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich“42 erscheinen. Die letzte, rot gekennzeichnete Altersklassifizierung erhält keine Jugendfreigabe. Diese Spiele sind nicht für Kinder und Jugendliche und dürfen damit nur an Erwachsene verkauft werden. Ein Verstoß wird teuer – „Nach §28 JuSchG können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden für Gewerbetreibenden, die gegen die Verbreitungsbeschränkungen bei gekennzeichneten Spielen verstoßen.“43
Entscheidungen über Grundsätze der Prüfungen von Computerspielen werden von Vertretern aus gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen getroffen. Darunter befinden sich neben der Kultusministerkonferenz, die Kirchen, Jugendverbände, die Forschung, der Bund und die Jugendminister der Länder.44 Die eigentliche Prüfung wird von Testern der USK durchgeführt. Sie spielen das eingereichte Spiel komplett durch und bereiten danach eine Präsentation vor. Vor einem Prüfgremium bestehend aus Gutachern der USK wird danach das Spiel vorgestellt. „Die Gutachtenden sind so auszuwählen, dass durch ihre berufliche Erfahrung und durch ihre Ausbildung sicher gestellt ist, dass ihre Entscheidungen auf Fachwissen und Urteilsvermögen beruhen. Die Gutachtenden sollen Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben sowie über umfassende Medienkompetenz verfügen. Die Gutachtenden dürfen nicht bei einem Wirtschaftsunternehmen der Hard- oder Softwarebranche tätig sein.“45 Mit Blick auf den Jugendschutz und das Strafrecht wird nun eine Altersfreigabe für das Spiel empfohlen oder dem Spiel wir das Kennzeichen verweigert. Der ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) erteilt nun die Altersfreigabe oder legt ein Veto ein, worauf der Antragsteller in Berufung gehen kann.46
Was sich wie gut durchdacht anhört, wird jedoch von verschiedenen Seiten kritisiert. So hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachen e. V. in einer Analyse der USK-Alterseinstufungen deutliche Mängel gefunden. Demnach kritisieren sie, dass die Gutachter nur das zu sehen bekommen was die Spieletester ihnen bei der Präsentation zeigen. „Gleichwohl birgt es Gefahren, da die Tester faktisch über eine recht hohe Definitionsmacht verfügen. (…) Die Vorstellung eines Spiels durch eine Beschreibung und Vorführung einzelner Sequenzen kann auch vor einem Fachpublikum insgesamt verharmlosend (oder auch dramatisierend) erfolgen.“47
Auch kritisiert der Forschungsbericht, dass gelegentlich Tester von Spieleherstellern vorab beauftragt werden ein Spiel zu untersuchen, welches jedoch nicht in der fertigen Version vorliegt. „Die Tester beraten die Firmen dann offenbar intensiv dabei, wie das jeweilige Spiel gestaltet werden muss, damit es von der USK die vom Hersteller angestrebte Alterseinstufung erreichen kann.“48 Die dadurch entstehende Bindung zwischen Tester und Hersteller ist jedoch nicht im Sinne der USK, sollten Spiele doch unabhängig betrachtet werden.
Ein dritter Kritikpunkt ist die Tatsache, dass viele Spiele für verschiedene Plattformen entwickelt werden. So erscheinen Action-Spiele für den Computer, die X-Box, Playstation oder ähnlichen Konsolen. Eigentlich müsste jedes Spiel für jede Spiele-Plattform extra getestet werden, den die Spielemechanismen unterscheiden sich dabei. Jedoch fällt dies aus Zeitgründen in der Regel aus. Bei einer durchschnittlichen Spieledauer von 20 Stunden, würden die Tester sonst nicht alle Spiele die ihnen vorliegen, prüfen können.
Im Jahr 2008 kam es zu 2960 Prüfungen durch die USK. Dabei erhielten „82,5 Prozent aller beantragten Spiele eine Freigabe bis 12 Jahre. Bei 5,1 % aller Prüfverfahren wurde das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ von den Obersten Landesjugendbehörden vergeben. 1,4 % der Verfahren, insgesamt 40, endeten ohne jegliche Alterskennzeichnung.“49
______________
36 abgeordnetenwatch.de
37 Feibel, T. S. 129.
38 Vgl. Rötzer
39 Krempl in Rötzer, S. 111.
40 Wird im weiteren Verlauf mit USK abgekürzt
41 Vgl. usk.de
42 usk.de
43 Jugendmedienschutz bei gewalthaltigen Computerspielen, S. 28.
44 Vgl. usk.de
45 Grundsätze der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK
46 Vgl. Prüfungsablauf der USK auf uks.de
47 Jugendmedienschutz bei gewalthaltigen Computerspielen, S. 62.
48 Jugendmedienschutz bei gewalthaltigen Computerspielen, S. 62.
49 usk.de
Der Inhalt der Seminararbeit darf nicht kopiert / weiterverbreitet werden.