Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warum sind die Strafen für Raubkopierer höher als für Kinderschänder?
Und zwar arbeiten wir an einem Projekt zum Thema Urheberrecht, wo ein Fragenpool vorhanden ist, indem andere Leute aus dem Intranet Fragen stellen können, die dann von unserem Team beantwortet werden. Diese Fragen gingen am Donnerstag bei uns ein. Eine davon fand ich besonders interessant. Nämlich:
Warum sind die Strafen für Raubkopierer höher als für Kinderschänder?
Das ist eine Frage, auf die ich ehrlich gesagt selber keine Antwort weiß. Es ist ja tatsächlich so, dass Kinderschänder/Vergewaltiger, sofern sie das Kind nicht töten eine Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten bekommen, während richtige Raubkopierer, die in Massen raubkopiert haben bis zu 5 Jahre Haftstrafe bekommen. Da frage ich mich, warum ist das so?
Sind Kinder denn heutzutage nichts mehr wert? Oder liegts daran, dass sie durch das Leid des Kindes keine finanziellen Einbußen haben, sowie zum Beispiel bei der Filmindustrie durch das Herunterladen von neuesten Filmen o.Ä?
Discuss!
Nenn mal bitte ein Beispiel, wo ein Vergewaltiger eine niedrigere Strafe als ein Raubkopierer bekommen hat.
Soweit ich weiß, kriegen Kinderschänder noch ganz andere Dinge oben drauf, sodass die Strafe im Endeffekt sehr viel höher ist.
Nenn mal bitte ein Beispiel, wo ein Vergewaltiger eine niedrigere Strafe als ein Raubkopierer bekommen hat.
Meines Wissens nach liegt die Strafe normal nur bei 4 Jahren und 6 Monaten, sofern das ein Einzelfall ist.
Soweit ich weiß, kriegen Kinderschänder noch ganz andere Dinge oben drauf, sodass die Strafe im Endeffekt sehr viel höher ist.
Nämlich? Ich weiß nicht, wie ich die Frage sonst beantworten soll.
Meines Wissens nach liegt die Strafe normal nur bei 4 Jahren und 6 Monaten, sofern das ein Einzelfall ist.
Nämlich? Ich weiß nicht, wie ich die Frage sonst beantworten soll.
Ich meine jetzt auch weniger Vergewaltiger, sondern Raubkopierer. ;)
Sicherheitsverwahrung.
Sicherheitsverwahrung.
Bei einer Vergewaltigung, ohne das Opfer hinterher umzubringen? §kratz Kann ich mir nicht vorstellen.
smiloDon
18.12.2010, 11:13
... eine Strafe von 4 Jahren und 6 Monaten ... bis zu 5 Jahre ...Über was reden wir?
Über den möglichen Strafrahmen? Die mögliche Höchststrafe?
Über was reden wir?
Über den möglichen Strafrahmen? Die mögliche Höchststrafe?
Sowohl, als auch. Brauche soviele Infos, wie möglich. :o
Das die Strafen niedriger sind, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Auf Vergewaltigung steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren, falls das Opfer nicht zu Tode kam, ansonsten geht das locker bei 9 Jahren bzw. lebenslänglich + ggf. Sicherheitsverwahrung weiter.
Auf Raubkopie im großem gewerbschaftlichem Stil steht eine Mindeststrafe von einem Jahr, ansonsten entsprechende Geldbußen für Kleindelikte.
Macht also unterm Strich vier Jahre Unterschied.
Jedenfalls nach der deutschen Rechtssprechung...
Das die Strafen niedriger sind, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Auf Vergewaltigung steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren, falls das Opfer nicht zu Tode kam, ansonsten geht das locker bei 9 Jahren bzw. lebenslänglich + ggf. Sicherheitsverwahrung weiter.
Auf Raubkopie im großem gewerbschaftlichem Stil steht eine Mindeststrafe von einem Jahr, ansonsten entsprechende Geldbußen für Kleindelikte.
Macht also unterm Strich vier Jahre Unterschied.
Jedenfalls nach der deutschen Rechtssprechung...
Damit kann ich schonmal was anfangen. :) Hast du Quellen?
Damit kann ich schonmal was anfangen. :) Hast du Quellen?
Uhm...das StGB?^^
eye of the tiger
18.12.2010, 11:35
jedes mal das gleiche §cry
§ 177 StGB
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
§ 106 UrhG
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
sind auch standardmäßig nur 3 jahre höchststrafe...
§ 108a
Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Je nach Schwere des Vergehens sind beim Kindesmissbrauch Strafen zwischen 3 Monaten und lebenslänglich möglich, siehe dazu StGB §176 (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html), §176a (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176a.html) und §176b (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176b.html).
Es kann natürlich irreführend sein, dass das mögliche Strafmaß so breit gestreut ist, aber ebenso kann ja auch Missbrauch viele verschiedene Formen annehmen. Teilweise ist dazu nicht einmal Körperkontakt notwendig (beispielsweise wenn man ein Kind bei sexuellen Handlungen zusehen lässt), was dann wohl eher die minder schweren Fälle sind. Gleichzeitig ist es aber auch möglich, das maximale Strafmaß zu verhängen, und spätestens dann ist es unsinnig, sich darüber zu beschweren, dass Raubkopierer höhere Strafen bekommen.
Frontenkrieger
18.12.2010, 12:05
Soll die Sicherheitsverwahrung nicht laut europäischem Gerichtshof abgeschafft werden?
Mal ganz davon zu schweigen das ich denke das Kinderschänder ihr recht zum leben verwirkt haben.
Solifluktion
18.12.2010, 12:09
Pauschal kann man nicht sagen, dass Raubkopierer doller bestraft werden können, aber natürlich kann jemand der im Mengen kopierte Filme vertickt länger in den Knast kommen als jemand der eine "minder schwere Form des Kindermissbrauchs" begangen hat (bäh wie ekelhaft sich dieser Ausdruck anhört).
-Gollum-
18.12.2010, 12:10
Soll die Sicherheitsverwahrung nicht laut europäischem Gerichtshof abgeschafft werden?
Ging es da nicht um nachträglich verhängte Sicherheitsverwahrung?! :dnuhr:
Soll die Sicherheitsverwahrung nicht laut europäischem Gerichtshof abgeschafft werden?
Ging es da nicht um nachträglich verhängte Sicherheitsverwahrung?! :dnuhr:
Ja.
Man hat die zu Gunsten zu einer Einweisung in einer "Psyschatrie" ersetzt.
Das ist aber nur Gesetzeslücken-Nutzung, in Prinzip ist das immer noch Sicherherheitsverwahrung.
Floyd the barber
18.12.2010, 12:55
Bei dem einen gehts um Geld, bei dem anderen nur um Menschen.
Bei dem einen gehts um Geld, bei dem anderen nur um Menschen.
:gratz
Floyd the barber
18.12.2010, 13:20
:gratz
So läuft die Rangordnung eben und jeder der was anderes behauptet ist ein Idiot.
So läuft die Rangordnung eben und jeder der was anderes behauptet ist ein Idiot.
Ich weiß, ich habe das ernst gemeint. Keine Ironie.
Floyd the barber
18.12.2010, 13:26
Ich weiß, ich habe das ernst gemeint. Keine Ironie.
Das war mir selbstverständlich klar, ich wollte es nur für die weniger vernunftbegabten User und die Frauen nochmal gesondert hervorheben.
Frontenkrieger
18.12.2010, 13:33
Ging es da nicht um nachträglich verhängte Sicherheitsverwahrung?! :dnuhr:
Ja.
Man hat die zu Gunsten zu einer Einweisung in einer "Psyschatrie" ersetzt.
Das ist aber nur Gesetzeslücken-Nutzung, in Prinzip ist das immer noch Sicherherheitsverwahrung.
Hm, ich meine gelesen zu haben, dass die so eine Art Fußfessel einführen wollten oder ähnliches. Auf jedenfall wurde da politisch instrumentalisiert vor der Gefahr durch Kinderschänder also kann es nichts negatives für die Kinderschänder gewesen sein.
Wer sich an Kindern vergreift ist denke ich in der Gesellschaft einfach nicht mehr tragbar.
So läuft die Rangordnung eben und jeder der was anderes behauptet ist ein Idiot.
Und genau das müssen wir als Menschen umkehren. Wenn wir aufgeben und uns dieser Tatsache hingeben dann haben wir als Menschen versagt.
korallenkette
18.12.2010, 13:46
So, da nun klar ist, dass die Strafen für Raubkopierer nicht höher sind als diejenigen für Vergewaltiger, mache ich hier zu.
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