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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist sowas Illegal?



Karazz
10.11.2010, 19:46
Ich und mein Freund gehen in der Mittagspause von der Schule zum REWE. Da kaufen wir uns Billig-Eis von der MArke REWE für 2 Euro (12 Stück pro Packung). Davon essen wir 4 Stück immer (Ich 2 er 2). Den Rest verkaufen wir dann in der Schule für 50 Cent pro Eis. Damit machen wir einen Gewinn von 4 Euro. Dann teilen wir uns das Geld.. Deswegen wollte ich fragen, ob es legal ist, Sachen günstig zu kaufen und teuer zu verkaufen?

Bereannis Brent Caninus
10.11.2010, 19:47
Macht jedes Geschäft. Sonst hätten die ja keinen Gewinn.

Dares
10.11.2010, 19:48
Ich und mein Freund gehen in der Mittagspause von der Schule zum REWE. Da kaufen wir uns Billig-Eis von der MArke REWE für 2 Euro (12 Stück pro Packung). Davon essen wir 4 Stück immer (Ich 2 er 2). Den Rest verkaufen wir dann in der Schule für 50 Cent pro Eis. Damit machen wir einen Gewinn von 4 Euro. Dann teilen wir uns das Geld.. Deswegen wollte ich fragen, ob es legal ist, Sachen günstig zu kaufen und teuer zu verkaufen?

Ich denke, rein theoretisch ist das legal, ihr habt ja das Eis, und ihr erbringt auch eine Leistung (das Tragen zur Schule)
Ich denke mal, da wird keiner was sagen, außer dass ihr vlllt einen Gewerbeschein braucht :D

Serpentes
10.11.2010, 19:49
solange ihr das Eis nicht direkt vor der Ladentür verkauft solltet ihr keine Probleme bekommen.

Ryokolol
10.11.2010, 19:49
afaik is das nich illegal, ist ja im endeffekt nichts anderes als das was so ein supermarkt macht nur eben viel kleiner.
Gut da wären dann diese Sachen vonwegen Gewerbe anmelden, aber glaube nich das das in eurem Fall nötig wäre.

Wenn ich iwi falsch liege freu ich mich über Aufklärung

Rakash
10.11.2010, 19:50
es ist legal.
von den schulregeln her ist es jedoch nicht gestattet, das shculgelände während der schulzeit zu verlassen, soweit ich weiß.
außerdem ist es unmoralisch seine klassenkameraden auszuquetschen :o

BreaZ
10.11.2010, 19:51
da ihr es beeits mit der absicht es weiterzuverkaufen kauft, muesstet ihr mehrwertsteuer abdruecken.


ich nehme sie allerdings gerne entgegen.

Orkjäger XD
10.11.2010, 19:51
Ich denke nicht, dass es illegal ist. Mit dem Kauf seit ihr Eignetümer der Sache geworden, damit könnt ihr frei dadrüber verfügen.

Slash
10.11.2010, 19:53
Wo kein Kläger, da kein richter. weitermachen. Du hast es ja legal bezahlt und gekauft. Man darfs nur nicht gewerbsmässig machen.

coolgaymer
10.11.2010, 19:53
Mit dem Kauf seit ihr Eignetümer der Sache geworden, damit könnt ihr frei dadrüber verfügen.

Im Rahmen der Rechtsordnung.

Jetsgreen
10.11.2010, 19:54
Wo kein Kläger, da kein richter. weitermachen. Du hast es ja legal bezahlt und gekauft.

Sehe ich auch so. :D

Karazz
10.11.2010, 19:55
es ist legal.
von den schulregeln her ist es jedoch nicht gestattet, das shculgelände während der schulzeit zu verlassen, soweit ich weiß.
außerdem ist es unmoralisch seine klassenkameraden auszuquetschen :o

Wir haben so einen Schulschein, da können wir die Schule einfach so verlassen.

Drakemirow
10.11.2010, 19:55
Ihr seid ja vielleicht ein paar Halunken.

Rakash
10.11.2010, 19:57
Wir haben so einen Schulschein, da können wir die Schule einfach so verlassen.

okay.das is was anderes^^

NogNog
10.11.2010, 19:57
Eis zu verkaufen ist kein Flohmarkt. Das Eis ist neu, es wurde gekauft, um wieder verkauft zu werden und damit müsstet ihr 1. 18 sein und 2. ein Kleingewerbe anmelden. Wenn irgendwer euch dafür haftbar machen will, kann er das höchstwahrscheinlich auch. Also passt auf, dass euch kein kleinkarierter Spießer dabei erwischt. :p

Billigeis zu diesen Preisen zu verkaufen ist aber wirklich unmoralisch. §nana

Sir Ewek Emelot
10.11.2010, 19:58
Wenn Ihr sowas in großem Rahmen machen würdet, müsstet Ihr ein Gewerbe anmelden, Steuern zahlen usw. So hingegen kümmert das kein Schwein, zumal Ihr niemandem schadet. Insofern ist das kein Problem.
Übrigens machen diese komischen Junggesellenfeiergruppen ja sowas ähnliches, wenn sie sich kostümieren und Süßigkeiten und Schnaps verkaufen.

Karazz
10.11.2010, 19:59
Eis zu verkaufen ist kein Flohmarkt. Das Eis ist neu, es wurde gekauft, um wieder verkauft zu werden und damit müsstet ihr 1. 18 sein und 2. ein Kleingewerbe anmelden. Wenn irgendwer euch dafür haftbar machen will, kann er das höchstwahrscheinlich auch. Also passt auf, dass euch kein kleinkarierter Spießer dabei erwischt. :p

Billigeis zu diesen Preisen zu verkaufen ist aber wirklich unmoralisch. §nana

Stimmt das mit den 18 wirklich? Wir sind erst 13, deswegen :(

Alpha
10.11.2010, 20:00
Ach, ist nichts dabei.

Ich kauf mir auch immer Sachen und verkaufe sie teurer. Oder geschenkte Sachen wie Alben und Spiele von Bekannten verkaufe ich weiter :o

Gorboc
10.11.2010, 20:01
Es wird euch keiner anklage, so ein unsinn. der richter wird lachen ...

Karazz
10.11.2010, 20:02
Ach, ist nichts dabei.

Ich kauf mir auch immer Sachen und verkaufe sie teurer. Oder geschenkte Sachen wie Alben und Spiele von Bekannten verkaufe ich weiter :o

§xlol

Hoffentlich kriegen das deine Verwandten nicht mit :scared:

Können uns aber Lehrer oder so eine Strafe geben, wenn die uns erwischen?

Käptn Pommes
10.11.2010, 20:03
Wenn eure Mitschüler dumm genug sind euch das Eis für den Preis abzukaufen wenns nach REWE ja scheinbar nicht so weit ist: Weitermachen.

Is eig nichts dabei, meine Mum kauft auch immer Eis für ihre Arbeitskollegen und nimmt da etwas mehr für, wegen Fahrtgeld und so. Dabei macht sie aber auch etwas Gewinn. Natürlich ist der Preisunterschied bei ihr nicht so groß wie bei euch, aber solangs funktioniert, wieso sollte man es ändern:D

Prometheus
10.11.2010, 20:03
Eis zu verkaufen ist kein Flohmarkt. Das Eis ist neu, es wurde gekauft, um wieder verkauft zu werden und damit müsstet ihr 1. 18 sein und 2. ein Kleingewerbe anmelden. Wenn irgendwer euch dafür haftbar machen will, kann er das höchstwahrscheinlich auch. Also passt auf, dass euch kein kleinkarierter Spießer dabei erwischt. :p

Billigeis zu diesen Preisen zu verkaufen ist aber wirklich unmoralisch. §nana

Wie kommst du denn darauf, dass man für einen wirksamen Kaufvertrag 18 Jahre alt sein müsste?

Orkjäger XD
10.11.2010, 20:03
Stimmt das mit den 18 wirklich? Wir sind erst 13, deswegen :(

Ja, weil du nur beschränkt geschäftsfähig bist und somit die Zustimmung deiner Eltern brauchst. Das gilt übrigens auch für die Käufer.

NogNog
10.11.2010, 20:04
Stimmt das mit den 18 wirklich? Wir sind erst 13, deswegen :(

Wie gesagt: Theoretisch müsstet ihr da, ja.
Aber da es erstens niemanden gibt, der so grausam ist, 2 13-Jährige vor Gericht zu schleifen und zweitens der Streitwert nicht höher ist als ein paar Packungen Eis, kann da nichts passieren. Zumal ihr sowieso noch nicht strafmündig seid und entsprechend noch weniger passieren kann.
Und einen Limonadenstand vor der Haustür haben wir alle doch schonmal aufgebaut. :D


Wie kommst du denn darauf, dass man für einen wirksamen Kaufvertrag 18 Jahre alt sein müsste?

Es steht so im Gesetz. Zumal es hier um Verkauf geht.

Dark_Tengulist
10.11.2010, 20:06
ein gewerbe muss man doch erst ab ner bestimmten gewinnsumme anmelden, oder liege ich da falsch? soweit ich mich erinnern kann liegt der freibetrag bei 17000 euro pro jahr (ich denke, dass ich mich da aber sehr stark irre. ich meine jedenfalls, vielleicht mal irgendwo irgendetwas gehört zu haben von jemandem der mal gelesen hat, das das so ist^^)

alles, was darunter liegt, sollte als privatverkauf durchgehen und steuerfrei sein.

Prometheus
10.11.2010, 20:07
Es steht so im Gesetz. Zumal es hier um Verkauf geht.

Natürlich handelt ein Kaufvertrag auch von einem Verkauf.

Schon mal einen Kaugummi gekauft?

Monster Energy
10.11.2010, 20:07
Ein Wort:

Mehrwertsteuer.

Edit: Okay doch nicht :D

Karazz
10.11.2010, 20:08
Ja, weil du nur beschränkt geschäftsfähig bist und somit die Zustimmung deiner Eltern brauchst. Das gilt übrigens auch für die Käufer.

Wir sind jetzt illegall :D Ne, Scherz.. Aber meine Käufer stimmen mir da aber zu :o Und meine Mutter sagt, dass es illegall ist :mad:

Karazz
10.11.2010, 20:09
ein gewerbe muss man doch erst ab ner bestimmten gewinnsumme anmelden, oder liege ich da falsch? soweit ich mich erinnern kann liegt der freibetrag bei 17000 euro pro jahr (ich denke, dass ich mich da aber sehr stark irre. ich meine jedenfalls, vielleicht mal irgendwo irgendetwas gehört zu haben von jemandem der mal gelesen hat, das das so ist^^)

alles, was darunter liegt, sollte als privatverkauf durchgehen und steuerfrei sein.

Aber auf nem Flohmarkt, muss man ja auch sowas Zahlen, oder?

Bereannis Brent Caninus
10.11.2010, 20:09
Im Rahmen der Rechtsordnung.

Falls ihr das regelmäßig macht, müsstet ihr das melden und anmelden. Aber da ihr das nur heute gemacht hab dürfte es keine Probleme geben.

Sir Ewek Emelot
10.11.2010, 20:10
Wie gesagt: Theoretisch müsstet ihr da, ja.
Aber da es erstens niemanden gibt, der so grausam ist, 2 13-Jährige vor Gericht zu schleifen und zweitens der Streitwert nicht höher ist als ein paar Packungen Eis, kann da nichts passieren. Zumal ihr sowieso noch nicht strafmündig seid und entsprechend noch weniger passieren kann.
Und einen Limonadenstand vor der Haustür haben wir alle doch schonmal aufgebaut. :D


Es steht so im Gesetz. Zumal es hier um Verkauf geht.
Dann wären ja alle Flohmärkte illegal. Natürlich ist man schon als Minderjähriger eingeschränkt geschäftsfähig. Meine Mutter hat mich schon mit 6 in der Eisdiele die Straße runter Eis holen geschickt.

Karazz
10.11.2010, 20:10
Falls ihr das regelmäßig macht, müsstet ihr das melden und anmelden. Aber da ihr das nur heute gemacht hab dürfte es keine Probleme geben.

Das machen wir schon seit 3 Monaten, 2 Mal pro Woche.

Prometheus
10.11.2010, 20:11
Dann wären ja alle Flohmärkte illegal. Natürlich ist man schon als Minderjähriger eingeschränkt geschäftsfähig. Meine Mutter hat mich schon mit 6 in der Eisdiele die Straße runter Eis holen geschickt.

Der Eiskauf für die Mutter ist allerdings ein Fall der Stellvertretung. Da musst du als Vertreter ohnehin nicht handlungsfähig sein.

Bereannis Brent Caninus
10.11.2010, 20:12
Das machen wir schon seit 3 Monaten, 2 Mal pro Woche.

Ich schlag mal in meinem BW Buch nach. Da steht das drinnen.

Edit: So hier,

"Ein Unternehmen ist jede auf Daur angelegte Organisation zur selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Unternehmer sind daher auch Landwirte, freiberuflich Tätige, kleine Handwerker oder Besitzer von kleinen Verkaufsständen."

Mehr finde ich leider nicht dazu... Jetzt wissen wir mal das ihr Unternehmer seid. §ugly

NogNog
10.11.2010, 20:16
Natürlich handelt ein Kaufvertrag auch von einem Verkauf.

Schon mal einen Kaugummi gekauft?

§106 BGB:
"Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt."

§108, Abs. 1 BGB:
"Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab."

Gilt für Verträge aller Art, inklusive Kaufverträge. Aber auch sonst unterliegt der Verkauf von Waren weiteren Beschränkungen.

Karazz
10.11.2010, 20:20
Ich schlag mal in meinem BW Buch nach. Da steht das drinnen.

Edit: So hier,

"Ein Unternehmen ist jede auf Daur angelegte Organisation zur selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Unternehmer sind daher auch Landwirte, freiberuflich Tätige, kleine Handwerker oder Besitzer von kleinen Verkaufsständen."

Mehr finde ich leider nicht dazu... Jetzt wissen wir mal das ihr Unternehmer seid. §ugly

Trotzdem verstehe ich nicht, ob es nun illegal ist oder nicht :dnuhr:

Prometheus
10.11.2010, 20:23
§106 BGB:
"Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt."

§108 Abs. 1 BGB:
"Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab."

Gilt für Verträge aller Art, inklusive Kaufverträge. Aber auch sonst unterliegt der Verkauf von Waren weiteren Beschränkungen.

Ja, ich kenne diese Art von Bestimmungen. Doch ich wiederhole die Frage: Schon mal einen Kaugummi gekauft? Und worin bestand die Genehmigung deiner Eltern?

Bereannis Brent Caninus
10.11.2010, 20:24
Trotzdem verstehe ich nicht, ob es nun illegal ist oder nicht :dnuhr:

Ja, ich dachte das es genauer drinnen steht.

NogNog
10.11.2010, 20:28
Ja, ich kenne diese Art von Bestimmungen. Doch ich wiederhole die Frage: Schon mal einen Kaugummi gekauft? Und worin bestand die Genehmigung deiner Eltern?

Dafür gibt es §110:
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Da bei solchen Summen grundsätzlich davon ausgegangen werden kann (ebenso wie bei Barzahlung überhaupt), ist das legal.
Nichtsdestotrotz kann ein Minderjähriger nicht grundsätzlich Kaufverträge abschließen. Die 50-Cent-Eis-Sache geht hingegen natürlich klar.

Aber nochmal: Es geht hier um Verkauf, nicht etwa um Kauf.

Da Vader
10.11.2010, 20:34
Können uns aber Lehrer oder so eine Strafe geben, wenn die uns erwischen?

Es gäbe keinen Grund dafür.

Als Kind habe ich auch mal einen "Kiosk" vor dem Haus geführt, das war wohl illegal. Die Polizei ist sogar öfter am Haus vorbeigefahren als sonst, wenn ich mich recht erinnere, allerdings blieb es auch beim Vorbeifahren.

Prometheus
10.11.2010, 20:37
Dafür gibt es §110:
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Da bei solchen Summen grundsätzlich davon ausgegangen werden kann (ebenso wie bei Barzahlung überhaupt), ist das legal.
Nichtsdestotrotz kann ein Minderjähriger nicht grundsätzlich Kaufverträge abschließen. Die 50-Cent-Eis-Sache geht hingegen natürlich klar.

Aber nochmal: Es geht hier um Verkauf, nicht etwa um Kauf.

Die Vertragsparteien des Kaufvertrags müssen grundsätzlich mündig, mithin 18 Jahre alt sein. Du hast nun selber eine Ausnahme vorgelegt: das (respektive das Pendant ZGB 19 i.V.m. 321 II) war der Anstoss für meinen ersten Post - denn es ist Unsinn, dass nur mündige Personen Eigentum erwerben und übertragen können, das würde den gesellschaftlichen Realitäten keineswegs gerecht werden.

Und ich betone ebenfalls: es geht hier um Kaufverträge. Ich sehe keinen vernünftigen Anlass, zwischen Kauf und Verkauf zu differenzieren.

korallenkette
10.11.2010, 20:43
Das machen wir schon seit 3 Monaten, 2 Mal pro Woche.

Ich bin ziemlich sicher, dass Eure Schulleitung nicht damit einverstanden wäre, wenn sie wüsste, dass Ihr regelmäßig Eis in der Schule verkauft.
Sie hat dort das Hausrecht und müsste zumindest gefragt werden.

Zwar: Wo kein Ankläger, da auch kein Richter - doch es gäbe sicher Ärger, falls Euch jemand verpfeift.

Edward Cullen
10.11.2010, 20:51
Das ist ein typischer Fall in dem gilt:
"Wo kein Kläger da kein Richter."

Solange es niemanden stört könnt ihr bedenkenlos weiter machen, vor allem bei der Gewinnspanne wird da niemand was sagen.
Wenn euch doch mal jemand darauf anspricht solltet ihr es aber unterlassen.

An unserer Schule ist es üblich dass der Abschlussjahrgang jeden Dienstag in der Fühstücks und Mittagspause Kuchen verkauft. Das ist mit der Firma abgesprochen welche die Kantine betreibt, da man ja zu dieser quasi in Konkurrenz stünde und von der Schulleitung abgesegnet.
Wenn das aber jemand mitbekäme hätten wir enorme Probleme, denn auch in dem Fall ist weder ein Gewerbe angemeldet noch werden Steuern abgeführt, und hier geht es schon um Gewinnspannen von 50-60€ pro Tag.

Es wundert mich aber sehr wie leicht man nur mit der Faulheit der Leute Geld verdienen kann.
Ich bin schonmal für diesen Kuchenbasar noch in der Frühstückpause los und habe 2 Kuchen für je 2€ im REWE gekauft, zu Fuß braucht man etwa 10-15Minuten dahin, was in der 55 minütigen Mittagspause lässig zu schaffen ist, da ich selbst mit dem Auto die ganze Frühstückspause benötigt habe konnten die Kuchen erst in der Mittagspause verkauft werden.
Jeder Kuchen wurde in 16 Teile geteilt und für 50cent/Stück weiter verkauft, heißt ein Reingewinn von 6€ Pro Kuchen und Insgesamt 12€.
Die Schüler waren also eher bereit den 4 fachen (!!!!!!!!!!!) Preis zu bezahlen als gemütlich selbst in den Laden zu gehen.
Da wundert sich noch einer dass unsere Kinder zu dick sind.

Uriatus
10.11.2010, 20:54
Können uns aber Lehrer oder so eine Strafe geben, wenn die uns erwischen?

Schau mal in deiner Schulordnung nach, meist steht da drin, dass ihr während der Schulzeit und auf dem Gelände keine Sachen weiterverkaufen dürft oder so.

mkk
10.11.2010, 21:45
Weitermachen !
Ihr werdet es weit bringen .

o/ habe vor Jahren auch mal so Haribozeugs mit in die Schule genommen um es zu verschenken und als jemand sah wurde mir Geld geboten

NogNog
10.11.2010, 21:53
Die Vertragsparteien des Kaufvertrags müssen grundsätzlich mündig, mithin 18 Jahre alt sein. Du hast nun selber eine Ausnahme vorgelegt: das (respektive das Pendant ZGB 19 i.V.m. 321 II) war der Anstoss für meinen ersten Post - denn es ist Unsinn, dass nur mündige Personen Eigentum erwerben und übertragen können, das würde den gesellschaftlichen Realitäten keineswegs gerecht werden.
Keine Frage, ist richtig. Du schriebst aber sinngemäß, dass Minderjährige ebenso wie Volljährige einen Vertrag abschließen könnten (zumindest verstand ich das so). Das ist aber - von den Ausnahmen abgesehen - so nicht richtig.


Und ich betone ebenfalls: es geht hier um Kaufverträge. Ich sehe keinen vernünftigen Anlass, zwischen Kauf und Verkauf zu differenzieren.

Nur weil Du gesetzlich dazu legitimiert bist, Kaugummis zu kaufen, kannst Du noch lange nicht mir-nichts-dir-nichts einen Kaugummiladen eröffnen. Es geht hier um Fragen der Haftung, um Steuern und in den meisten Fällen dann auch um ein Gewerbe. Und dafür muss man volljährig sein. Mit 16 Jahren wollte ich mal mit einem Freund zusammen ein Kleingewerbe gründen, was aber an diesem Hindernis gescheitert ist.

mkk
10.11.2010, 22:02
Es wundert mich aber sehr wie leicht man nur mit der Faulheit der Leute Geld verdienen kann.
Ich bin schonmal für diesen Kuchenbasar noch in der Frühstückpause los und habe 2 Kuchen für je 2€ im REWE gekauft, zu Fuß braucht man etwa 10-15Minuten dahin, was in der 55 minütigen Mittagspause lässig zu schaffen ist, da ich selbst mit dem Auto die ganze Frühstückspause benötigt habe konnten die Kuchen erst in der Mittagspause verkauft werden.
Jeder Kuchen wurde in 16 Teile geteilt und für 50cent/Stück weiter verkauft, heißt ein Reingewinn von 14€ Pro Kuchen und Insgesamt 28€.
Die Schüler waren also eher bereit den 8 fachen (!!!!!!!!!!!) Preis zu bezahlen als gemütlich selbst in den Laden zu gehen.
Da wundert sich noch einer dass unsere Kinder zu dick sind.
16 Teile * 0,5€/Stk = 8€ ?!
8€ * 2 = 16€ ?!

mkk
11.11.2010, 07:32
push, oder habe ich die Rechnung nicht verstanden ?

urphate
11.11.2010, 07:41
Ihr dealt §ugly

Streckt ihr das Eis auch mit Eiswürfeln aus dem Tiefkühlfach ?

HardstyleGothic
11.11.2010, 08:07
Hab ich auch schon gemacht ;) so verdient man sich sein Geld fürs Wochenende :D zu mir hat auch noch nie jemand was gesagt

TomTim
11.11.2010, 08:20
Leute, das offensichtlichste habt ihr vergessen: sie sind unter 14, also strafunmündig. Daher kann es zu einer Anklage höchstens kommen, wenn sie 14 geworden sind.

Unter diesem Alter kann es bloß die Eltern betreffen, und auch nur dann, wenn diese ihren Kindern nicht gesagt haben, dass man so etwas nicht machen darf ("Eltern haften für ihre Kinder ... allerdings nur dann, wenn sie es hätten verhindern können"). Da die Eltern anscheinend nichts davon wissen, kann man ihnen daraus auch keinen Strick drehen, eine Anklage würde im Sande verlaufen.

Und selbst, wenn sie über 14 wären, würde ich fragen, wer einen Nutzen davon haben könnte. Sie machen es zwar regelmäßig und erhalten Gewinn (einen vollen Bauch und 1 € pro Nase :D), aber das wäre verhältnismaßig nicht genug, um REWE oder die Behörden zufriedenzustellen.

Daher würde ich sagen: macht so weiter, Leute.

PS: Mit 2 € könnt ihr 12 Stück kaufen (Stückpreis ~16,7 Cent). Mit eurem jetzigen System verkauft ihr 8 Stück zu 50 Cent, macht einen Umsatz von 4 € und einen Gewinn von 2 €, die, wie du schon geschrieben hast, zwischen euch beiden aufgeteilt wird (kleine Frage dazu: wenn einer von euch die 2 € zum Kauf vorstreckt, bekommt dieser dann 3 €, um die Kosten zu decken?). Aber wenn ihr die ersten 4 Stücke nicht esst, könnt ihr diese ebenfalls verkaufen (gibt noch einmal 2 €). Mit diesem zusätzlichem Gewinn könnt ihr eine zweite Packung kaufen, das ergibt dann 24 * 0,50€ = 12 € Umsatz abzüglich den investierten 4 € (also 8 € Gewinn). Davon könntet ihr 4 Packungen kaufen (wenn ihr den Gewinn einbehieltet, anstatt ihn zu teilen), das sind 48 Stücke zu 50 Cent, also 24 € ... übertreibt es aber nicht, denn wenn es nicht genug Abnehmer gibt, bleibt ihr auf der Ware sitzen. Eis lässt sich schwer lagern.

Mein Vorschlag an euch: fragt einmal nach, wie groß die Nachfrage nach regelmässigen Eislieferungen in eurer Schule ist, und kauft dann bloß so viel Eis, wie die Nachfrage deckt. Damit bekommt ihr ein regelmässiges Einkommen, und mit dem Überschuss könnt ihr euch dann mit Eis den Bauch vollschlagen.

EDIT:


16 Teile * 0,5€/Stk = 8€ ?!
8€ * 2 = 16€ ?!

Also, wenn er mit 4 € zwei Kuchen kauft, diese dann in jeweils 16 Stücke (Gesamtzahl 32 Kuchenstücke) teilt und für jedes Stück 0,5 € verlangt, komme ich auf einen Umsatz von 16 € und auf einen Gewinn von 12 € ... aber der Gewinn zählt nicht, da die Aussage auf den Kunden bezogen ist, und der hat meistens keine Ahnung, wie hoch der Einkaufspreis ist.

Mit 4 € / 2 = 2 € erzielt er einen Umsatz von 16 € / 2 = 8 €. 8 € / 2 € = 4, also der vierfache Preis, nicht der achtfache.

Also entweder bin ich eine mathematische Pfeife, oder du solltest nicht so viel Mathestunden schwänzen, Edward Cullen. ;)

Killah
11.11.2010, 08:37
Leute, das offensichtlichste habt ihr vergessen: sie sind unter 14, also strafunmündig. Daher kann es zu einer Anklage höchstens kommen, wenn sie 14 geworden sind.

Unter diesem Alter kann es bloß die Eltern betreffen, und auch nur dann, wenn diese ihren Kindern nicht gesagt haben, dass man so etwas nicht machen darf ("Eltern haften für ihre Kinder ... allerdings nur dann, wenn sie es hätten verhindern können"). Da die Eltern anscheinend nichts davon wissen, kann man ihnen daraus auch keinen Strick drehen, eine Anklage würde im Sande verlaufen.

Und selbst, wenn sie über 14 wären, würde ich fragen, wer einen Nutzen davon haben könnte. Sie machen es zwar regelmäßig und erhalten Gewinn (einen vollen Bauch und 1 € pro Nase :D), aber das wäre verhältnismaßig nicht genug, um REWE oder die Behörden zufriedenzustellen.

Die Strafunmündigkeit ist von der Deliktsfähigkeit zu abstrahieren. Und dass die Eltern für ihre Kinder haften, stimmt so auch nicht. Zwar obliegen diesen in Bezug auf ihre Kinder durchaus gewisse Sorgfaltspflichten. Aber wo die Kinder urteilsfähig sind und einen Schaden verursachen, da haften sie selber (natürlich vorausgesetzt die übrigen Voraussetzungen sind gegeben).

TomTim
11.11.2010, 08:39
Die Strafunmündigkeit ist von der Deliktsfähigkeit zu abstrahieren. Und dass die Eltern für ihre Kinder haften, stimmt so auch nicht. Zwar obliegen diesen in Bezug auf ihre Kinder durchaus gewisse Sorgfaltspflichten. Aber wo die Kinder urteilsfähig sind und einen Schaden verursachen, da haften sie selber (natürlich vorausgesetzt die übrigen Voraussetzungen sind gegeben).

Aus dem StGB:



§ 19
Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.


Das einzige, was man EVENTUELL machen kann, ist die Anklage auf einen Zeitpunkt auszusetzen, an dem die beiden strafmündig sind. Soweit ich weiß, sind Schulden 25 Jahre lang einforderbar ...

EDIT: Du kennst doch diese hübschen Bauzäune mit den Schildern "Eltern haften für ihre Kinder". Du ahnst nicht, wie viele Leute das glauben, obwohl es überhaupt nicht stimmt ... wenn die Eltern dem Kind gesagt haben: "Bleib davon fern.", die Kinder dies aber ignorieren und ein Unfall passiert, dann trifft die Eltern keine Schuld.


Es ist November. Da verkauft sich ja Eis auch so blendend!

Hast du eine Ahnung ... §medi

Baldurs_Gate_2
11.11.2010, 08:42
Es ist November. Da verkauft sich ja Eis auch so blendend!

Killah
11.11.2010, 08:46
Aus dem StGB:



Das einzige, was man EVENTUELL machen kann, ist die Anklage auf einen Zeitpunkt auszusetzen, an dem die beiden strafmündig sind. Soweit ich weiß, sind Schulden 25 Jahre lang einforderbar ...

Das ist wie du richtig erkannt hast ein Artikel aus dem StGB und regelt die Strafmündigkeit. Ich sprach aber von der zivilrechtlichen Deliktsfähigkeit.


EDIT: Du kennst doch diese hübschen Bauzäune mit den Schildern "Eltern haften für ihre Kinder". Du ahnst nicht, wie viele Leute das glauben, obwohl es überhaupt nicht stimmt ... wenn die Eltern dem Kind gesagt haben: "Bleib davon fern.", die Kinder dies aber ignorieren und ein Unfall passiert, dann trifft die Eltern keine Schuld.

Wenn ein 13-jähriges Kind dennoch reingeht und dann aus Absicht auf andere Leute Backsteine wirft, so haftet es - und vermutlich nicht seine Eltern, denn einen 13-Jährigen muss man nicht mehr ständig beaufsichtigen - für den daraus entstandenen Schaden.

TomTim
11.11.2010, 08:50
Wenn ein 13-jähriges Kind dennoch reingeht und dann aus Absicht auf andere Leute Backsteine wirft, so haftet es - und vermutlich nicht seine Eltern, denn einen 13-Jährigen muss man nicht mehr ständig beaufsichtigen - für den daraus entstandenen Schaden.

Eben nicht, das ist es ja. Ich hatte da mal eine hübsche Diskussion in der Schule, in der rausgekommen ist, dass, wenn ein 13-jähriger bewusst einen Mord (keinen Totschlag) begeht, dafür nicht zu belangen ist ... zumindest strafrechtlich.

Zivilrechtlicht kann das natürlich anders sein, wie gesagt ... Schulden bleiben 25 Jahre bestehen.

EDIT: Aber selbst, wenn die beiden 14 Jahre alt sind, wer sollte sie belangen? Damit lässt sich nicht genug Kohle verdienen, um wesentlichen Umsatz zu machen ...

Killah
11.11.2010, 09:03
Eben nicht, das ist es ja. Ich hatte da mal eine hübsche Diskussion in der Schule, in der rausgekommen ist, dass, wenn ein 13-jähriger bewusst einen Mord (keinen Totschlag) begeht, dafür nicht zu belangen ist ... zumindest strafrechtlich.

Zivilrechtlicht kann das natürlich anders sein, wie gesagt ... Schulden bleiben 25 Jahre bestehen.

"Für den Schaden haften" hat nichts mit dem Strafrecht zu tun. Und belangen wird den 13-Jährigen natürlich der durch den Backstein Geschädigte, der hat offensichltich ein Interesse daran.

TomTim
11.11.2010, 09:06
"Für den Schaden haften" hat nichts mit dem Strafrecht zu tun. Und belangen wird den 13-Jährigen natürlich der durch den Backstein Geschädigte, der hat offensichltich ein Interesse daran.

Ich rede eigentlich vom Eisverkauf ... §wink

Killah
11.11.2010, 09:10
Ich rede eigentlich vom Eisverkauf ... §wink

Dann solltest du abstrahieren lernen. Und abgesehen davon: Nein, hast du nicht - ausser in deinem Edit.

TomTim
11.11.2010, 09:13
Dann solltest du abstrahieren lernen. Und abgesehen davon: Nein, hast du nicht - ausser in deinem Edit.

Mein ich ja ... du hast dir meinen Edit rausgegriffen, und da ging es nun mal um den Eisverkauf.

Was das Baustellen-Beispiel angeht, so hast du natürlich recht - der Bauarbeiter wird Schadenersatz fodern wollen, aber beim Eisverkauf ist kein so großer Schaden entstanden ...

Killah
11.11.2010, 09:16
Mein ich ja ... du hast dir meinen Edit rausgegriffen, und da ging es nun mal um den Eisverkauf.

Was das Baustellen-Beispiel angeht, so hast du natürlich recht - der Bauarbeiter wird Schadenersatz fodern wollen, aber beim Eisverkauf ist kein so großer Schaden entstanden ...

Ich habe den besagten Post - genauer gesagt nur das Zitat - nun geändert, so dass dein Missverständnis nicht mehr auftreten sollte :)

Dunkler Fürst
11.11.2010, 09:20
Ihr seid nichts anderes als Zwischenhändler. So läuft es im richtigem Leben auch. Bei 4 Euro Gewinn werdet ihr wahrscheinlich nicht einmal einen Gwerbeschein brauchen. Ist zu lächerlich.

Alo
11.11.2010, 11:16
Ja, weil du nur beschränkt geschäftsfähig bist und somit die Zustimmung deiner Eltern brauchst. Das gilt übrigens auch für die Käufer.
Nein, schon mal was von Taschengeldparagraphen gehört?
Man kann mit seinem Taschengeld machen was man will, da dürfen die Eltern nicht mit bestimmen.
Sie können dir übrigens auch keine Geldgeschenke verweigern die dir andere geben
z.B. nur weil sie deine Tante nicht mögen darfst du trotzdem Geld von ihr annehmen auch wenn sie es dir verbieten wollen...

Nur bei Käufen/geschäften die Nachteile mit sich bringen können (Hund etc, Versicherung) brauchst du die Zustimmung deiner Eltern.

Korhal
11.11.2010, 11:20
Nein, schon mal was von Taschengeldparagraphen gehört?
Man kann mit seinem Taschengeld machen was man will, da dürfen die Eltern nicht mit bestimmen.
Sie können dir übrigens auch keine Geldgeschenke verweigern die dir andere geben
z.B. nur weil sie deine Tante nicht mögen darfst du trotzdem Geld von ihr annehmen auch wenn sie es dir verbieten wollen...

Nur bei Käufen die Nachteile mi sich bringen können (Hund etc, Versicherung) brauchst du deine Eltern.

Als ob ein Kind dies rechtlich durchzusetzen wüsste, wenn die Eltern ihm das Geld irgendwelcher Verwandter und Bekannter verweigern würden (ich spreche hier bewusst nicht von vorenthalten).
Kinder besitzen diese juristische Weitsicht wohl idR. nicht.

Alo
11.11.2010, 11:24
Als ob ein Kind dies rechtlich durchzusetzen wüsste, wenn die Eltern ihm das Geld irgendwelcher Verwandter und Bekannter verweigern würden (ich spreche hier bewusst nicht von vorenthalten).
Kinder besitzen diese juristische Weitsicht wohl idR. nicht.
Da magst du Recht haben, aber es ging ja auch nur um das was im Papier steht ;)

Und wenn mir meine Eltern mit 15-17 Jahren Geldgeschenken von bestimmten Verwandten
verweigert hätten hätte ich mich sehr wohl darüber informiert ob sie das dürfen denke ich ^^

Korhal
11.11.2010, 11:28
Da magst du Recht haben, aber es ging ja auch nur um das was im Papier steht ;)


Von der Seite aus, hast du natürlich Recht.

harhar!
11.11.2010, 12:37
ihr seid n verdammtes kapitalistenpack, nichts weiter.

MashFlows
11.11.2010, 13:59
Ich denke nicht, da ihr ja auch niemanden zwingt die zu kaufen oder sonstiges.
Der Eismann von der Straße kann doch sein Eis auch kaufen und dann weiterverkaufen.

NogNog
11.11.2010, 14:28
Der Eismann von der Straße kann doch sein Eis auch kaufen und dann weiterverkaufen.

Der muss dafür aber auch Steuern abführen*. ;)

*ob er das tut, ist natürlich eine andere Frage..

Edward Cullen
11.11.2010, 15:54
16 Teile * 0,5€/Stk = 8€ ?!
8€ * 2 = 16€ ?!




Also, wenn er mit 4 € zwei Kuchen kauft, diese dann in jeweils 16 Stücke (Gesamtzahl 32 Kuchenstücke) teilt und für jedes Stück 0,5 € verlangt, komme ich auf einen Umsatz von 16 € und auf einen Gewinn von 12 € ...

Mit 4 € / 2 = 2 € erzielt er einen Umsatz von 16 € / 2 = 8 €. 8 € / 2 € = 4, also der vierfache Preis, nicht der achtfache.

Richtig, ich habs korrigiert, ich habe versehentlich erst für alle 32 ausgerechnet und das dann nochmal verdoppelt weil es 2 Kuchen sind. :scared:



Also entweder bin ich eine mathematische Pfeife, oder du solltest nicht so viel Mathestunden schwänzen, Edward Cullen. ;)

Als ob wir in Mathe noch derartige Grundlagen durchkauen würden.


aber der Gewinn zählt nicht, da die Aussage auf den Kunden bezogen ist, und der hat meistens keine Ahnung, wie hoch der Einkaufspreis ist.

Wenn ich das im REWE einkaufe wo jeder andere auch hin gehen könnte ist es wieder nur die blanke Faulheit die dafür sorgt dass der Einkaufspreis unbekannt ist.
Bei selbst gebackenem Kuchen ist erstaunlicherweise die Gewinnspanne durch den höheren Beschaffungsaufwand viel kleiner.

MashFlows
11.11.2010, 16:01
Der muss dafür aber auch Steuern abführen*. ;)

*ob er das tut, ist natürlich eine andere Frage..

Nur wenn er dann sagt: "Mach ich allein"
Was dann? Ich glaube nicht, dass man das soooooo kontrolliert.

Karazz
11.11.2010, 16:10
Wir haben unsere Preise heute auf 1 Euro erhöht gehabt §wink Trotz des hohen Preises und schlechten Wetters, haben es die anderen abgekauft. Diesmal haben wir kein einziges gegessen, und deswegen 12 Euro erhalten. Ich verstehe aber leider immer noch nicht, ob es illegal ist! :dnuhr:

NogNog
11.11.2010, 17:11
Wir haben unsere Preise heute auf 1 Euro erhöht gehabt §wink Trotz des hohen Preises und schlechten Wetters, haben es die anderen abgekauft. Diesmal haben wir kein einziges gegessen, und deswegen 12 Euro erhalten. Ich verstehe aber leider immer noch nicht, ob es illegal ist! :dnuhr:

Ihr seid ganz schön fiese Abzocker, wisst ihr das? :eek:
Aber naja, dass es nicht ohne Weiteres legal ist, haben wir ja eigentlich schon festgestellt. Nur ist es eben zu banal, als dass euch jemand daraus einen Strick drehen könnte, denn es geht ja nur um minimale Summen und ihr seid nicht strafmündig.

Karazz
11.11.2010, 17:14
Ihr seid ganz schön fiese Abzocker, wisst ihr das? :eek:
Aber naja, dass es nicht ohne Weiteres legal ist, haben wir ja eigentlich schon festgestellt. Nur ist es eben zu banal, als dass euch jemand daraus einen Strick drehen könnte, denn es geht ja nur um minimale Summen und ihr seid nicht strafmündig.

Okay, danke §wink Kennt ihr noch weitere Sachen, mit denen man gut "dealen" kann? :D

Irrlicht
11.11.2010, 17:22
Okay, danke §wink Kennt ihr noch weitere Sachen, mit denen man gut "dealen" kann? :D

Durchaus.

Dunkler Fürst
11.11.2010, 17:23
Okay, danke §wink Kennt ihr noch weitere Sachen, mit denen man gut "dealen" kann? :D

Klar, wenn es dir nichts ausmacht vielleicht erwischt zu werden und paar Jahre im Knast zu verbringen.:D

Karazz
11.11.2010, 17:31
Klar, wenn es dir nichts ausmacht vielleicht erwischt zu werden und paar Jahre im Knast zu verbringen.:D

Nee, kein Problem. Ich meine aber nicht Drogen oder Gras. Ich meine halt Sachen, die man auch beim REWE kaufen kann... :dnuhr:

Dunkler Fürst
11.11.2010, 17:36
Nee, kein Problem. Ich meine aber nicht Drogen oder Gras. Ich meine halt Sachen, die man auch beim REWE kaufen kann... :dnuhr:

Im Sommer würde sich Eis anbieten. Im Winter das Gegenteil, Punsch oder so, natürlich ohne Alkohol.

LoupNoir
11.11.2010, 17:37
Alles mögliche zum Essen ;D
Gummibärchen, Chips, Kekse...

@Topic: War bei uns gang und gäbe^^
Allerdings ham wir das nicht mit so hohen Gewinnspannen gemacht, sondern einfach paar Cent mehr als "Laufgeld" verlangt.^^

Aber mittlerweile hat eh jeder irgendwas dabei und jeder gibt jedem was ab.

Karazz
11.11.2010, 17:37
Im Sommer würde sich Eis anbieten. Im Winter das Gegenteil, Punsch oder so, natürlich ohne Alkohol.

Punsch ist nicht gerade seehr beliebt :(

mkk
11.11.2010, 19:34
Wir haben unsere Preise heute auf 1 Euro erhöht gehabt §wink Trotz des hohen Preises und schlechten Wetters, haben es die anderen abgekauft. Diesmal haben wir kein einziges gegessen, und deswegen 12 Euro erhalten. Ich verstehe aber leider immer noch nicht, ob es illegal ist! :dnuhr:
oh lol, das ist schon viel oO

Karazz
11.11.2010, 19:44
oh lol, das ist schon viel oO

Machmal muss man auch hart durchgreifen, wenn man kein Taschengeld bekommt. Sei es auch auf Kosten anderer :A

derMoraking
11.11.2010, 19:49
Ich wüsste kein Grund warum das illigal sein sollte solange ihr das Eis nicht klaut und den verkauft

TheMitwalkers
11.11.2010, 20:00
Bis zun nem bestimmten Alter brauch man doch keinen Gewerbeschein? (wenn es natürlich im kleinen Stil ist).

Edward Cullen
11.11.2010, 20:19
Nur wenn er dann sagt: "Mach ich allein"
Was dann? Ich glaube nicht, dass man das soooooo kontrolliert.

Das wäre ja dann aber Betrug und nochmal eine ganz andere Sache als hier besprochen.
Wobei es mir persönlich egal wäre wo das Eis herkommt solange es schmeckt.

Etrusker
11.11.2010, 20:31
Falls sowas in der Art illegal sein sollte, verschenkt ihr einfach das Eis und lasst euch dann afür Geld schenken. Denn Schenken ist erlaubt. Es gibt zwar eine Schenkungssteuer aber die tritt erst ab höheren Beträgen in Kraft.
Gleiches gillt bei Schwarzarbeit.
Ihr arbeitet für jemanden ohne Lohn und lasst euch später Geld dafür schenken.
Mit so billigen Tricks lassen sich Gesetze umgehen.

Psychonaut
11.11.2010, 20:43
sofern ihr dafür ordnungsgemäß umsatzsteuer und so weiter kram macht halt...

wer ist so blöd bei euch teures eis zu erwerben?

Gorboc
11.11.2010, 21:24
Es gibt zwar eine Schenkungssteuer aber die tritt erst ab höheren Beträgen in Kraft..

Schenkungssteuer? Der Statt ist einer Geier!

Killah
11.11.2010, 22:30
Falls sowas in der Art illegal sein sollte, verschenkt ihr einfach das Eis und lasst euch dann afür Geld schenken. Denn Schenken ist erlaubt. Es gibt zwar eine Schenkungssteuer aber die tritt erst ab höheren Beträgen in Kraft.
Gleiches gillt bei Schwarzarbeit.
Ihr arbeitet für jemanden ohne Lohn und lasst euch später Geld dafür schenken.
Mit so billigen Tricks lassen sich Gesetze umgehen.

Das wäre allerdings ein Fall der Vertragsumgehung. Denn um die Folge (i.e. die Rechtswidrigkeit des Geschäfts) eines bestimmten Vertrags zu umgehen, werden andere Rechtsgeschäfte vorgelagert, welche in der Wirkung gleich wie der eigentlich gewünschte Vertrag sind. Die Rechtsfolge der Vertragsumgehung ist - oh Wunder -: Es wird die Fiktion aufgestellt, dass der umgangene Vertrag geschlossen wurde.


Schenkungssteuer? Der Statt ist einer Geier!

Ergibt beispielsweise bei Umgehung der Erbschaftssteuer Sinn.

Arkrios
11.11.2010, 22:45
sofern ihr dafür ordnungsgemäß umsatzsteuer und so weiter kram macht halt...

wer ist so blöd bei euch teures eis zu erwerben?

nichts da umsatzsteuer, da sie diese ja auch selber nicht absetzen können.

Sie haben beim kauf bereits die Mehrwertsteuer bezahlt, daher ist es volkommen egal ob sie es privat weiterverkaufen solang sie nicht selber nochmal Steuer draufhauen;)

Das ganze ist somit volkommen legal. Einzig die Mitschüler sind für ihre Dummheit zu bemittleiden:dnuhr:

mkk
11.11.2010, 22:50
Falls sowas in der Art illegal sein sollte, verschenkt ihr einfach das Eis und lasst euch dann afür Geld schenken. Denn Schenken ist erlaubt. Es gibt zwar eine Schenkungssteuer aber die tritt erst ab höheren Beträgen in Kraft.
Gleiches gillt bei Schwarzarbeit.
Ihr arbeitet für jemanden ohne Lohn und lasst euch später Geld dafür schenken.
Mit so billigen Tricks lassen sich Gesetze umgehen.
... not, wuerde dass einfach mal als Steuerhinterziehung bezeichnen

NogNog
11.11.2010, 22:56
nichts da umsatzsteuer, da sie diese ja auch selber nicht absetzen können.

Sie haben beim kauf bereits die Mehrwertsteuer bezahlt, daher ist es volkommen egal ob sie es privat weiterverkaufen solang sie nicht selber nochmal Steuer draufhauen;)

Das ganze ist somit volkommen legal. Einzig die Mitschüler sind für ihre Dummheit zu bemittleiden:dnuhr:
Dazu kommen aber noch so lustige Späße wie die Kapitalertragsteuer/Einkommensteuer und Abgeltungsteuer.
So einfach ist's nun doch nicht.

Arkrios
11.11.2010, 23:26
Dazu kommen aber noch so lustige Späße wie die Kapitalertragsteuer/Einkommensteuer und Abgeltungsteuer.
So einfach ist's nun doch nicht.



abgeltungssteuer....lol

Da schmeißt wohl jemand gerne mit fachbegriffen umsich, ohne zu wissen was dahinter steht§xlol

Ich bin gelerneter Bankkaufmann und hab daher auch 3 jahre steuerlehre in der Schule gehabt und kann dir versichern das deine genannten steuern hier nichts zu suchen haben...

Abgeltungssteuer: Ist die Steuer auf Zinsen und gewinne aus Wertpapiergeschägten. Hat daher hier absolut nichts zu suchen.

Kapitalertragsteuer: Wurde 2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Soviel dazu.


Einkommensteuer: Bezieht sich nur auf auf dein zu versteuerndes Einkommen - sprich gehalt. Hat hier auch nichts zu suchen.



soweit so gut. wenn du mir andere steuern auflisten kannst, lass ich mich auch eines besseren belehren....

NogNog
11.11.2010, 23:38
...

Huch, Du hast Recht, das war Unsinn.
Das letzte Mal, als ich mich damit einigermaßen beschäftigt hab, ist schon einige Jahre her, daher hab' ich da was verwechselt und das mit der Kapitalertragssteuer nichtmal mitbekommen.

Allerdings ging ich davon aus, dass die beiden der Theorie nach ein Gewerbe gründen würden. Je nach Unternehmensform wären diese Steuern dann wiederum doch abzuführen.
Ich weiß nun nicht, ob sie tatsächlich ein Gewerbe anmelden müssten (da kenne ich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht genug), aber eine Steuererklärung müsste doch trotz bereits gezahlter MwSt. und keinen im Endeffekt anfallenden Steuern anfallen.

korallenkette
11.11.2010, 23:49
Wir haben unsere Preise heute auf 1 Euro erhöht gehabt §wink Trotz des hohen Preises und schlechten Wetters, haben es die anderen abgekauft. Diesmal haben wir kein einziges gegessen, und deswegen 12 Euro erhalten. Ich verstehe aber leider immer noch nicht, ob es illegal ist! :dnuhr:

Wie gesagt - wenn Lehrer oder die Schulleitung das mitbekommen, gibt es garantiert Ärger, da niemand einfach Dinge an einer Schule verkaufen darf, ohne die Schulleitung darüber zu informieren, beziehungsweise die Erlaubnis (die ihr niemals bekommen würdet) zu erbitten.

Arkrios
11.11.2010, 23:51
Huch, Du hast Recht, das war Unsinn.
Das letzte Mal, als ich mich damit einigermaßen beschäftigt hab, ist schon einige Jahre her, daher hab' ich da was verwechselt und das mit der Kapitalertragssteuer nichtmal mitbekommen.

Allerdings ging ich davon aus, dass die beiden der Theorie nach ein Gewerbe gründen würden. Je nach Unternehmensform wären diese Steuern dann wiederum doch abzuführen.
Ich weiß nun nicht, ob sie tatsächlich ein Gewerbe anmelden müssten (da kenne ich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht genug), aber eine Steuererklärung müsste doch trotz bereits gezahlter MwSt. und keinen im Endeffekt anfallenden Steuern anfallen.



wenn es tasächlich ein gewerbe wäre, dann müssten sie auch diverse steuern abführen, aber das liegt in diesem fall wohl kaum vor. Die beträge von denen wir hier sprechen sind ein totaler witz, sie unterhalten kein festen geschäftssitz und mit ihren 13 jahren und dem einkommen sind sie auch nicht verplichtet ne steuererklärung abzugeben.


Effektiv kann man das ganze auch als Botengang für die Mitschülerbetrachten und ein geschenk für die zurückgelegte wegstrecke§ugly

NogNog
11.11.2010, 23:57
wenn es tasächlich ein gewerbe wäre, dann müssten sie auch diverse steuern abführen, aber das liegt in diesem fall wohl kaum vor. Die beträge von denen wir hier sprechen sind ein totaler witz, sie unterhalten kein festen geschäftssitz und mit ihren 13 jahren und dem einkommen sind sie auch nicht verplichtet ne steuererklärung abzugeben.
Aber sie tun das aus gewerblicher Intention heraus, nicht aus Nächstenliebe oder sonstwie. Und darum genau glaube ich, dass es in dieser Weise nicht legal wäre, eben weil sie erst 13 und damit nur beschränkt geschäftsfähig, geschweige denn haftbar sind. So lächerlich die Summen auch sind. ;)

Aber wie gesagt: Das ist eine Marginalie und kein Staatsanwalt käme auf die Idee, die beiden oder ihre Eltern dafür anzuklagen.
Das könnte höchstens ein paar Tage Hofdienst geben. :D

TomTim
12.11.2010, 07:47
Wir haben unsere Preise heute auf 1 Euro erhöht gehabt §wink Trotz des hohen Preises und schlechten Wetters, haben es die anderen abgekauft. Diesmal haben wir kein einziges gegessen, und deswegen 12 Euro erhalten. Ich verstehe aber leider immer noch nicht, ob es illegal ist! :dnuhr:

Scheiß drauf, ob es illegal ist, falls du es noch nicht gemerkt hat, selbst der Staat ist ein Verbrecher ... ;)

Hier mein Vorschlag: lass die Preise auf 1 €, es sei denn, es taucht Konkurrenz auf, dann könnt ihr, wenn ihr kein Eis esst, bis 17 Cent runtergehen, bevor ihr Verlust macht.

Und mach eine Umfrage auf dem Schulhof, nach welchen Produkten noch Bedarf besteht. Ihr dürft auf keinen Fall mehr kaufen, als ihr verkaufen könnt, es sei denn, die Ware ist halt- und lagerbar.

Mit den 12 € kannst du schon einiges anstellen ... für weitere Informationen bitte 5 € einwerfen ... :D

Lukastro
12.11.2010, 12:22
Hier werden ja wirklich hemmungslos Strafrecht und Zivilrecht durcheinandergeworfen !

Beschränkung der Geschäftsfähigkeit ist eine Frage des Zivilrechtes und hat keineswegs etwas damit zu tun, dass es für einen beschränkt Geschäftsfähigen VERBOTEN wäre, einen Kaufvertrag zu schließen. Der Staatsanwalt hat hier überhaupt nichts verloren.

Die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit ist eine Schutznorm, die so Beschränkte davor schützen soll, für sich stark nachteilige Verträge zu schließen. Probleme, die auftreten könnten, wären z.B. ein Verbot der Mutter des Threaderstellers, Eis an die Mitschüler zu verkaufen, oder aber Eltern der Käufer, die davon erfahren und ihren Kindern untersagen, von euch Eis zu kaufen.

Zusätzlich könnte es noch Probleme mit der Hausordnung der Schule geben, wie korallenkette ja schon beschrieben hat. Aber auch hier gilt : "Strafbar" macht sich hier überhaupt keiner.

Jyskall
12.11.2010, 13:10
Nennt es einfach Unkostenbeitrag für den Aufwand den ihr habt das Eis jemandem mitzubringen. Die abgelaufenen Schuhe etc. müsst ihr euch ja auch irgendwann neu kaufen.

Woody
12.11.2010, 13:12
Laut gesetz müsste man Mehrwersteuer abgeben oder sonst was, aber verboten ists in der Schule nicht, wir haben auch Kuchenverkauf usw. und da wird nix versteuert und von den Lehrern organisiert.

Karazz
12.11.2010, 13:19
Laut gesetz müsste man Mehrwersteuer abgeben oder sonst was, aber verboten ists in der Schule nicht, wir haben auch Kuchenverkauf usw. und da wird nix versteuert und von den Lehrern organisiert.

Verkaufen das etwa die Lehrer? :D Bei uns wird das zumindest nicht von Lehrern organisiert.

Prometheus
13.11.2010, 01:44
Hier werden ja wirklich hemmungslos Strafrecht und Zivilrecht durcheinandergeworfen !

Beschränkung der Geschäftsfähigkeit ist eine Frage des Zivilrechtes und hat keineswegs etwas damit zu tun, dass es für einen beschränkt Geschäftsfähigen VERBOTEN wäre, einen Kaufvertrag zu schließen. Der Staatsanwalt hat hier überhaupt nichts verloren.

Die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit ist eine Schutznorm, die so Beschränkte davor schützen soll, für sich stark nachteilige Verträge zu schließen. Probleme, die auftreten könnten, wären z.B. ein Verbot der Mutter des Threaderstellers, Eis an die Mitschüler zu verkaufen, oder aber Eltern der Käufer, die davon erfahren und ihren Kindern untersagen, von euch Eis zu kaufen.

Zusätzlich könnte es noch Probleme mit der Hausordnung der Schule geben, wie korallenkette ja schon beschrieben hat. Aber auch hier gilt : "Strafbar" macht sich hier überhaupt keiner.

Verboten nicht, nein. Es ist eine Frage der Möglichkeit. Wo Zivil- und öffentliches Recht vermischt wurde, wurde auch stets von einem nächsten Poster auf die Durchmischung hingewiesen.

coolgaymer
13.11.2010, 02:02
Macht weiter, ihr werdet noch reich!

Hab vor einiger Zeit auch so Süsses Zeugs mitgenommen und das dann verkauft obwohl lol ich das gar nicht vorhatte