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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaufberatung Komplett-PC



Aun
30.06.2010, 07:52
Ich will mir einen Komplett-PC für ca. 1000 Euro kaufen.
Ich habe schon einen im Blick: Diesen ( http://www.medion.com/de/electronics/prod/MEDION®+AKOYA®+P7376+D/10013824A1?category=pc_19&recId=&wt_mc=de.intern.m-shop.pro-pla.on-ma&wt_cc1=m-shop_topseller_pc-3-links&wt_cc2=10013824A1&wt_cw=30.2.8&utm_source=Internetseite-intern&utm_medium=Kachel&utm_content=pc_3-links&utm_campaign=Kategoriekachel-Hotspots&utm_term=10013824A1)

Jetzt frage ich mich ob der irgendeine Schwäche hat, die Graka und der Prozesser für 900 Euro scheinen mir ein wenig zu gut zu sein.

Thor37
30.06.2010, 08:12
Es wird halt an anderen Stellen gespart:

µATX-OEM-MoBo, Gehäuse, Netzteil

Vom Preis her ist der PC inkl. Win7(nur 32-bit OEM) schon okay.

Pasi
30.06.2010, 08:36
Während meiner Zeit als Praktikant in einem Computerfachgeschäft hatten wir dort haufenweise Medionrechner zur Reparatur. Das liegt daran das die Medionrechner nicht richtig verkabelt werden, d.h. die Stromkabel hängen in die Lüftung hinein und machen damit einen Morzlärm. Das heißt du musst das Teil aufschrauben, die Kabel richtig zusammenzurren und das Teil wieder zu machen. Doch die Sache hat einen Haken, auf die PC´s sind normalerweise 3 Jahre Garantie. Die verfliegt aber wenn du den Computer fallen lässt(lässt sich nachweisen, siehe große fette Beule im Gehäuse), das Teil übertaktest(lässt sich auch Nachweisen) und wenn du das Gehäuse öffnest. Vieleicht hasst du aber auch Glück und Medion hat dazugelernt oder die Kabel hängen Günstig aber wenn nicht sitzt du in der Zwickmühle.

Thor37 hat auch schon recht. Gehäuse sowie Motherboard und Netzteil sind Qualitativ hochwertiger Schrott. Von aussen mag das Gehäuse ja was hermachen aber innerlich siehts schon ganz anders aus. Für den Fall das dir die Interne Festplatte nicht reicht musst du dir eine Externe kaufen weil intern garkein freier Slot mehr ist. Deshalb auch Medions Idee mit den Speicherbuchten auf der Oberseite des Gehäuses. Ich würde dir dringend ans Herz legen den Computer selbst zusammenzustellen und ihn dann selbst zusammenzubauen(ist nicht grade eine hohe Kunst dafür kann schnell mal was kaputt gehen) oder du lässt ihn dir zusammenbauen. Sei es von der Versandfirma(manche machen das) oder von einem Computerhändler(die machen das meistens für 10-20€, du musst denen dann nur die Hardware geben).
Die Entscheidung liegt ganz bei dir.

Jokergermany
30.06.2010, 09:50
Mehr zum Thema Gehäuse öffnen und Garantie hier:
http://extreme.pcgameshardware.de/blogs/pokerclock/42-jura-ad-acta-gehaeuse-oeffnen-garantieverlust.html

PS:
Ich würde auch von einem Komplett-PC abraten!

Pasi
30.06.2010, 10:07
Das Öffnen des Gehäuse führt automatisch zu Erlöschen der Garantie. Jegliche Ansprüche aus der Garantie gehen verloren. Davon abgesehen bleibt aber das Recht auf die gesetzliche Gewährleistung unberührt, da die wesentliche Beschaffenheit des Komplett-PC durch das Öffnen des Gehäuse nicht beeinträchtigt wird. Etwaige Ausführungen in den AGB des Händlers führen nicht zum erlöschen der Gewährleistungen solche Einschränkungen sind nach §309 Nr.8 BGB unwirksam.


Da haben wirs:cool:

Jokergermany
30.06.2010, 12:04
Wir wollen mal nicht so einseitig sein ;)


Fall 1: Garantieerklärung verbietet öffnen des Gehäuse

Das Öffnen des Gehäuse führt automatisch zu Erlöschen der Garantie. Jegliche Ansprüche aus der Garantie gehen verloren. Davon abgesehen bleibt aber das Recht auf die gesetzliche Gewährleistung unberührt, da die wesentliche Beschaffenheit des Komplett-PC durch das Öffnen des Gehäuse nicht beeinträchtigt wird. Etwaige Ausführungen in den AGB des Händlers führen nicht zum erlöschen der Gewährleistungen solche Einschränkungen sind nach §309 Nr.8 BGB unwirksam.

Fall 2: Garantieerklärung verbietet entfernen von Garantiesiegeln

Ist es notwendig ein solches Siegel zu entfernen oder zu beschädigen, um das Gehäuse zu öffnen, führt dies automatisch zum Garantieverlust. Das Recht auf die gesetzliche Gewährleistung bleibt auch hier unberührt (siehe Fall 1). Etwaige Ausführungen in den AGB des Händlers führen nicht zum erlöschen der Gewährleistungen solche Einschränkungen sind nach §309 Nr.8 BGB unwirksam.

Fall 3: Garantieerklärung enthält keine Ausführungen zum Öffnen des Gehäuse und es ist auch kein Garantiesiegel vorhanden

Das Öffnen des Gehäuses führt nicht zum Verlust der Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt bestehen. Sollte aber der Käufer beim Öffnen des Gehäuse oder irgendwie anderweitig die Hardware beschädigen (z.B. durch eine elektrostatische Entladung oder Unvorsichtigkeit) verliert er sowohl die Garantie, als auch die gesetzliche Gewährleistung.

Ausnahmen zu Fall 1 und 2:

Wird ganz explizit mit der Aufrüstbarkeit des Rechners/Notebooks geworben (vom Garanten) erlischt die Garantie auch dann nicht, wenn eben die beworbene Sache (bsp. RAM) erweitert wurde. Auch hier gilt. Nichts kaputt machen. Rechnung eines Fachhändlers über den Einbau der Sache, ist ein guter Nachweis bei Streitigkeiten.

Aun
01.07.2010, 11:10
Naja, ich habe mir jetzt die nötigen Komponenten bei alternate bestellt. Ich werde mich dann am Eigenbau versuchen, hoffentlich geht nichts kaputt... :scared:

Danke nochmals!

.Morrich
01.07.2010, 12:09
PS:
Ich würde auch von einem Komplett-PC abraten!

Zumindest von einem von "MEDION"...

Wenns denn unbedingt ein komplettrechner sein soll, dann würde ich mir den entweder selbst konfigurieren (konfigurieren lassen) und dann vom Shop zusammenbauen lassen. (Hardwareversand oder ähnlicher Shop), oder zumindest bei einem dieser Shops kaufen, die immer in den Computerzeitschriften Werbung schalten für ihre Komplettsysteme.
Dort ist ein solcher Rechner dann evtl. 100€ teurer, aber die verbauen wenigstens komplett ordentliche Hardware zu der es auch Dokumentationen gibt und nicht irgendwelchen OEM Krempel wie MEDION.

Klaatsch
03.07.2010, 15:53
Da gabs doch irgendwann mal ein paar Gerichtsentscheidungen, die glaube ich das Öffnen des Rechner erlaubten, um ihn eben zu erweitern. Da der PC im Vergleich zum Laptop sich ja durch die Aufrüstbarkeit auszeichnet.

Jokergermany
03.07.2010, 18:39
Dachte ich auch, aber schau mal hier das 1. und 2. Kommentar von oben an:
http://extreme.pcgameshardware.de/blogs/pokerclock/42-jura-ad-acta-gehaeuse-oeffnen-garantieverlust.html



@Pokerclock
Ich kann das Urteil leider nicht mehr finden, aber irgendwo wurd mal geklagt, weil ein Siegel an einem PC Gehäuse entfernt wurde.

Die Richter urteilten damals, das ein Siegel am PC Gehäuse unwirksam ist, da es sich bei einem normalem normalem Desktop Personalcomputer um einen modularen, erweiterbaren Aufbau handelt, die Konstruktion also eine Erweiterung/Modifikation durch den Benutzer vorsieht.

Da gings glaub ich auch um die Garantie und nicht die Gewährleistung, ist aber schon ein paar Jährchen her, als ich das gelesen hab.

Anders schauts natürlich aus, wenn man nachweisen kann, das der Benutzer den Fehler verursacht hat, dann hat er weder Anspruch auf das eine noch das andere, da es ja kein Sachmangel ist, wenn man z.B. einen Speicherriegel falschrum reinsteckt.Ich habe von diesem ominösen BGH-Urteil auch schon einiges gelesen. Bis jetzt aber nie was gefunden, was auch wirklich auf die Urteilsbegründung, geschweige denn mal ein Aktenzeichen hinweist.

Würde mich nicht wundern, wenn aus einem Urteil zur gesetzlichen Gewährleistung, die ja nicht erlischt beim Öffnen des Gehäuses, schnell mal "ein Urteil zur Garantie" gemacht wurde, da für so manchen User, Garantie und Gewährleistung das Gleiche ist.

Garantieerklärungen werden Teil des Vertrages. Es wäre vollkommen unverständlich, wenn ein Gericht, dem Käufer das Öffnen gestatten würde, obwohl der Käufer bei Vertragsschluss - zumindest theoretisch - von dem Nicht-Dürfen des Öffnens und dem Garantieverlust wissen musste.

Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass eben in diesem Fall die Garantieerklärungen entgegen des §§477 I BGB nicht einfach und verständlich waren oder irgendwie in den AGB versteckt waren, was zur Folge hätte, dass der Garantieanspruch dennoch bestand hätte, weil solche Klauseln zum Vorteil des Verbrauchers ausgelegt werden.

Und es ist plausibel, denn viele verwechseln Garantie mit Gewährleistung und Garantien sind ja eine Art Verträge mit dem Hersteller...