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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatsphäre auf Klassenfahrt



russenglatze
17.06.2010, 21:51
mal ne frage dazu. Ich und meine 3 Zimmergenossen waren weg tischentennis spielen. Hatten das Zimmer natürlich abgeschlossen. Da drin lagen noch unsere Koffer,Kleidung,Kippen, Laptop, Brieftaschen etc. Nun haben unserer Lehrer mit anderen Klassenkameraden ohne uns zu fragen einfach unser Zimmer durchsucht, Kleidung durchgewüllt, Koffer und Ranzen nachgeschaut, an allen Flaschen gerochen. Nun die Frage, dürfen die dass? Weil für mich ist das schon nen Schlag unter die Gürtellinie wenn die mit anderen Leuten einfach unser Zimmer auseinander nehmen.

Hell yeah!
17.06.2010, 21:53
Eindeutiger Straftatbestand, ich würde die entsprechenden Personen bei der Schulleitung anprangern.

Gerch
17.06.2010, 21:53
Hängt wohl von der Vorgeschichte ab.
Dann erzähl mal.

eLguadalupe
17.06.2010, 21:53
mal ne frage dazu. Ich und meine 3 Zimmergenossen waren weg tischentennis spielen. Hatten das Zimmer natürlich abgeschlossen. Da drin lagen noch unsere Koffer,Kleidung,Kippen, Laptop, Brieftaschen etc. Nun haben unserer Lehrer mit anderen Klassenkameraden ohne uns zu fragen einfach unser Zimmer durchsucht, Kleidung durchgewüllt, Koffer und Ranzen nachgeschaut, an allen Flaschen gerochen. Nun die Frage, dürfen die dass? Weil für mich ist das schon nen Schlag unter die Gürtellinie wenn die mit anderen Leuten einfach unser Zimmer auseinander nehmen.

Wie alt seid ihr denn?

Kann mir nicht vorstellen, das es Lehrern erlaubt ist das Gepäck ohne euer Beisein zu durchwühlen.

Erst Recht nicht mit anderen Mitschülern! Würde da auf jeden Fall mit den Eltern und dem Schuldirektor drüber reden.

Fighter
17.06.2010, 21:53
warum haben die denn euren kram durchsucht?

ich glaub ich könntet die anzeigen, wenn die ohne eure zustimmung oder benachrichtigung euren kram durchsuchen...

Bohren
17.06.2010, 21:54
Also das geht wirklich zu weit! Leider ist es aber den Schülern oft nicht möglich, irgendetwas gegen solche Methoden zu unternehmen.

Professor Hunt
17.06.2010, 21:54
nunja..sicher,dass die das auch gemacht haben?
sicher,dass es auch schüler waren oder nur lehrer?
tjoa,ich kann mir vorstellen,dass sie gewisse befugnisse haben für solche dinge,aber eher sowas wie ne rucksackkontrolle vor abreise oder so...(höchstens sowas) und daher auch nicht einfach sowas abziehen können...
habt ihr denn früher mal ärger gemacht/seid bekannt für sowas?

eye of the tiger
17.06.2010, 21:55
Ist definitiv verboten. Die einzigen Personen, die Taschenkontrollen durchführen dürfen sind Polizisten, selbst Supermarktdetektive dürfen das nicht, Lehrer erst recht nicht. Würde ich sofort melden.

Liondreads
17.06.2010, 21:59
es is so
an meiner schule gibt es ein mp3 player und handy verboten
dh man darf innerhalb der schule während der pause und des unterrichts nichts derartiges in der hand haben etc.
es ist nur in derm ittagspause gestattet
wenn ein lehrer jemanden darauf anspricht der die regeln verletzt hat derjenige das entsprechende gerät abzugeben
man kann es einfach in den rucksack stecken wenn der lehrer einen erwischt hat
weil der lehrer nich an den rucksack dran darf
und so is das auch bei euch
die dürfen noch nichma in eurer zimmer rein ohne euch um erlaubnis zu bitten
außer es besteht ein notfall
dr offensichtlich nich vorherrschte

russenglatze
17.06.2010, 22:00
Wir sind 16 und dürfen dort Bier trinken und rauchen. Nun war 2 Abende davor nen Kumpel allein auf dem Zimmer, da stand noch nen Schnapspinchen, dass war aber leer, aber man roch noch das da schnaps drinne gewesen war. Tja der Lehrer kommt rein, sieht es und mein KUmpel gibt ne Flasche Eskorial (56%) ab. Allerdings war keiner von uns besoffen und es wurde auch nimand beim trinken erwischt. Nur das eine pinchen wurde gefunden. Allerdings hat man bei anderen auch keine "Durchsuchung" in diesem Sinne gemacht obwohl bei anderen Rum (80%) gefunden wurde.

eLguadalupe
17.06.2010, 22:02
Wir sind 16 und dürfen dort Bier trinken und rauchen. Nun war 2 Abende davor nen Kumpel allein auf dem Zimmer, da stand noch nen Schnapspinchen, dass war aber leer, aber man roch noch das da schnaps drinne gewesen war. Tja der Lehrer kommt rein, sieht es und mein KUmpel gibt ne Flasche Eskorial (56%) ab. Allerdings war keiner von uns besoffen und es wurde auch nimand beim trinken erwischt. Nur das eine pinchen wurde gefunden. Allerdings hat man bei anderen auch keine "Durchsuchung" in diesem Sinne gemacht obwohl bei anderen Rum (80%) gefunden wurde.

Also an deiner Stelle würde ich möglichst versuchen den Verantwortlichen eins reinzuwürgen.

Find ich einfach unter aller Sau sowas, vor allem wenn andere Schüler dabei waren. Geht gar nicht klar sowas^^

russenglatze
17.06.2010, 22:06
Okay danke, darauf werd ich morgen nochmal meine Lehrer ansprechen. Ich freue mich schon auf ihre lächerlichen "Das dürfen wir" antworten.

Rator
17.06.2010, 22:12
Nein, das dürfen sie natürlich nicht.
Aber fragt euch doch mal selber: wie benehmt ihr euch, dass sie schon so verzweifelt sind und euer Zimmer durchsuchen? :(

russenglatze
17.06.2010, 22:14
Nein, das dürfen sie natürlich nicht.
Aber fragt euch doch mal selber: wie benehmt ihr euch, dass sie schon so verzweifelt sind und euer Zimmer durchsuchen? :(

Das ist ja der Witz, wir waren eigentlich die wenigen die keine Scheiße gebaut haben. Bei uns wurde nur der Eksorial gefunden, bzw das leere Pinchen. Wir haben uns eigentlich gut benommen, ich könnte jetzt erzählen was dei anderen so getrieben haben, aber das lass ich lieber.

Testgrave
17.06.2010, 22:19
es is so
an meiner schule gibt es ein mp3 player und handy verboten
dh man darf innerhalb der schule während der pause und des unterrichts nichts derartiges in der hand haben etc.
es ist nur in derm ittagspause gestattet
wenn ein lehrer jemanden darauf anspricht der die regeln verletzt hat derjenige das entsprechende gerät abzugeben
man kann es einfach in den rucksack stecken wenn der lehrer einen erwischt hat
weil der lehrer nich an den rucksack dran darf
und so is das auch bei euch
die dürfen noch nichma in eurer zimmer rein ohne euch um erlaubnis zu bitten
außer es besteht ein notfall
dr offensichtlich nich vorherrschte

btw, weiß nicht wie das in allen anderen Bundesländern ist, aber in Bayern steht das im Gesetz, dass es nicht mit in die Schule gebracht werden darf...
Und das Handy kann bis zum Ende des Schuljahres ohne wenn und Aber eingezogen werden... Da sollten die meisten Schüler die sich aufregen sich noch freuen, dass die Lehrer meistens so nett sind.
Und nur zum in die Tasche stecken, dann verpasst dir der Lehrer hald eine Strafe ;-) Würde ich nicht unbedingt versuchen. Oder Polizei holen und die fischens dir dann raus, würde ich machen wenn ich dich nicht mag :P

Der Lehrer sitzt immer am längeren Hebel, da braucht man nicht rebellieren...
Aber im Konkreten Fall... Ich hätte schon längst mal beim Direktor angerufen. (Wenn es denn wirklich so war)


mfg Test-Grave

eye of the tiger
17.06.2010, 22:29
btw, weiß nicht wie das in allen anderen Bundesländern ist, aber in Bayern steht das im Gesetz, dass es nicht mit in die Schule gebracht werden darf...
Und das Handy kann bis zum Ende des Schuljahres ohne wenn und Aber eingezogen werden... Da sollten die meisten Schüler die sich aufregen sich noch freuen, dass die Lehrer meistens so nett sind.
Und nur zum in die Tasche stecken, dann verpasst dir der Lehrer hald eine Strafe ;-) Würde ich nicht unbedingt versuchen. Oder Polizei holen und die fischens dir dann raus, würde ich machen wenn ich dich nicht mag :P

Der Lehrer sitzt immer am längeren Hebel, da braucht man nicht rebellieren...
Aber im Konkreten Fall... Ich hätte schon längst mal beim Direktor angerufen. (Wenn es denn wirklich so war)




ok, ich lach jetzt nicht...

eine hausordnung, in der steht, dass handys bis zum ende des schuljahres eingezogen werden dürfen, ist schon mal generell ungültig. fakt ist, dass durch die schulordnung verboten werden darf, dass ein handy den unterricht stört. falsch ist, dass handys sntzogen werden dürfen.

das eigentum am handy ist bei einem selbst oder bei den eltern. besitzer ist auf jeden fall man selbst. meistens ist es ja so, dass man selbst das handy besitzt, das eigentum aber den eltern gehört.

durch § 858 BGB ist man auf jeden fall vor dem entzug des handys geschützt.


§ 858
Verbotene Eigenmacht

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

durch § 859 BGB darf man sich sogar wehren.


§ 859
Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

wenn der lehrer dir allerdings aufgrund unkenntnis das handy wegnehmen sollte, dürfen zumindest die eltern das handy JEDERZEIT herausfordern, selbst ein kurzer telefonanruf dürfte genügen, selbst DU als stellvertreter könntest das handy in ihrem namen herausfordern. hier verweise ich auf § 985 BGB.


§ 985
Herausgabeanspruch

Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.


also nicht vom lehrer das handy wegnehmen lassen, einfach ausschalten, sich kurz entschuldigen und das handy in die tasche stecken, fertig. hab ich früher auch so gemacht.


Edit: Anders sieht es nur aus, wenn Verdacht auf pornografische oder Gewaltvideos besteht, dann handelt es sich nicht um verbotene Eigenmacht. Die Eltern können das Handy allerdings immer noch herausfordern ;)

Testgrave
17.06.2010, 22:30
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Art. 56
Rechte und Pflichten
[...]
(5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Bezeichnest du da eine Verfassung als Hausordnung?


mfg Test-Grave

Razer??
17.06.2010, 22:34
Könnte man da nicht Bundesrecht bricht Landesrecht drauf anwenden?

Schluerfer
17.06.2010, 22:36
also ich würd sogar so weit gehen und vor gericht ziehen. damit kommt ihr locker durch und das ist einfach nicht tragbar. das zeugt mal wieder davon, dass sich viele lehrer ihrer stellung als autoritätsperson nicht bewusst sind und diese gnadenlos ausnutzen. ebenso wie mit dieser handygeschichte. aber bei uns wurde das nie weg genommen, aber da hat sich wohl einfach keiner getraut, in den niedrigeren klassenstufen fand das regelmäßig statt.
naja jedenfalls geht das echt zu weit, dass der lehrer einfach rumgeht und alle eure sachen durchwühlt, das geht gar nicht. und das macht mich auch grad mal richtig wütend. unfassbar finde ich das. geh damit auf in jedem fall zur schulleitung und beschwer dich mal richtig, am besten wärs sogar zum zuständigen amt zu gehen bzw. vor gericht zu gehen. dann wird der lehrer auch schwer bestraft und vllt sogar des amtes enthoben, was meiner meinung nach mehr als gerechtfertigt ist.

eye of the tiger
17.06.2010, 22:38
Bezeichnest du da eine Verfassung als Hausordnung?


mfg Test-Grave

dein § ist etwas anders als oben beschrieben. hier steht nur, dass handys auszuschalten sind, was durchaus möglich ist, allerdings handelt es sich nur um ein handyverbot. da es sich hier um einen verwaltungsakt handelt, wenn der lehrer dir das handy wegnimmt, könntest du nur durch eine klage gegen den verwaltungsakt oder eben über § 985 vorgehen.

auch das vorübergehend einbehalten ist relativ. da steht nichts von wegen "das ganze schuljahr über", was in jedem fall illegal wäre, hier wäre eione verwaltungsklage auf jeden fall zulässig und begründet. bis zum ende der stunde, das ist schon eher möglich. aber sobald die stunde beendet ist, endet die befugnis des lehrers in seinem amt als lehrperson. danach muss er das handy wieder herausgeben.


Könnte man da nicht Bundesrecht bricht Landesrecht drauf anwenden?

dazu gibt es afaik kein bundesrecht, da schulangelegenheiten generell landesrecht sind. dadurch unterscheiden sich auch einige dinge.


im jedem fall wäre der richtige weg, erst mal den lehrer auf 858, 859 BGB hinzuweisen. spätestens dann müsste jeder lehrer einknicken. dann notfalls auf § 985 BGB hinweisen und sein eigentum zurückverlangen. notfalls, wenn der lehrer auf seinem "recht" beruht, mit einer verwaltungsklage drohen. also ich kenn keinen lehrer, der das mit sich machen lassen würde^^


P.S: ich muss hoffentlich nicht erwähnen, dass ich keine 100 %ige rechtsberatung geben kann und darf, da ich noch im 3. semester bin^^ deswegen gebe ich auch keine 100 %ige garantie auf alle aussagen. gerade die sache mit der verbotenen eigenmacht könnte zu einem streistand spüren, da unklar ist, inwieweit der lehrer durch das wegnehmen des handys einen verwaltungsakt vollzieht, dann wären §§ 858, 859 BGB nicht erfüllt und es wäre nur § 985 BGB einschlägig, bzw. die angesprochene Verwaltungsklage, die sich allerdings lange hinzieht, wodurch ich wieder auf 985 hinweise.

Heinzi
17.06.2010, 22:41
Könnte man da nicht Bundesrecht bricht Landesrecht drauf anwenden?

Laut des Landesrechts darf man die ja nur "vorübergehend" einbehalten, also solange, bis man den aufgrund des Bundesrechts geltenden Anspruch auf Herausgabe gültig macht :dnuhr:

Also nix mit am Ende des Jahres bekommstes wieder, da sagt das Bundesrecht glasklar, dass du es wiederhaben kannst, wann du willst...

@TE Wie haben die das Zimmer überhaupt betreten können, wo ihr doch abgeschlossen habt??

Amato Musium
17.06.2010, 22:43
die lehrer würden einen so auslachen wenn man da so ankommt und labert "höö das steh im gesetz" und einem das trotzdem wegnehemen ... :p als ob das gericht sich fü so einen bakatellfall intressieren würde ...:D

Razer??
17.06.2010, 22:46
die lehrer würden einen so auslachen wenn man da so ankommt und labert "höö das steh im gesetz" und einem das trotzdem wegnehemen ... :p als ob das gericht sich fü so einen bakatellfall intressieren würde ...:D

Muss es sogar. Und Bagatelldelikt würde ich das nicht gerade nennen.

Forum
17.06.2010, 22:46
die lehrer würden einen so auslachen wenn man da so ankommt und labert "höö das steh im gesetz" und einem das trotzdem wegnehemen ... :p als ob das gericht sich fü so einen bakatellfall intressieren würde ...:D

Dann müsste mir die Lehrkraft das mit Gewalt aus der Hand reißen, bzw. mir halb an die Eier gehen.
Ich bezweifle, dass diese sich das trauen würde.

eye of the tiger
17.06.2010, 22:46
die lehrer würden einen so auslachen wenn man da so ankommt und labert "höö das steh im gesetz" und einem das trotzdem wegnehemen ... :p als ob das gericht sich fü so einen bakatellfall intressieren würde ...:D

ähm, dann gibts du es ihm einfach nicht? was soll ern machen? dich verprügeln und sich noch ne klage wegen körperverletzung einhandeln? einfach wegstecken und sagen "nein, handy gibts net, punkt", dann kann er nix mehr machen. und ja, das gericht interessiert sich sehr wohl auch für kleinere dinge, die amtsrichter haben viele solcher fälle, allerdings hört man davon eher selten und solche "bagatellen" kommen selten bis zum prozess ;)

Schluerfer
17.06.2010, 22:46
die lehrer würden einen so auslachen wenn man da so ankommt und labert "höö das steh im gesetz" und einem das trotzdem wegnehemen ... :p als ob das gericht sich fü so einen bakatellfall intressieren würde ...:D

warum eigentlich nicht? jeder bürger hat das recht, vor gericht zu gehen. das kann man dann auch nicht einfach als "bagatelle" abtun.
und ich würd in jedem fall mit dieser klassenfahrtgeschichte vor gericht ziehen. das ist ein massiver eingriff in die privatsphäre und bestimmt kein bagatellfall.

Bukbu
17.06.2010, 22:58
Das mit dem Zimmer ist natürlich was ganz anderes aber was erwartet ihr euch davon wenn ihr das Handy strikt nicht herrausgebt... Dann hat euch der Lehrer aufm Kicker und nimmt euch von hinten.... Und dispensiert wird der Lehrer wegen sowas bestimmt noch nicht.. :dnuhr:

eye of the tiger
17.06.2010, 23:01
Dann hat euch der Lehrer aufm Kicker und nimmt euch von hinten....

ja gott, sowas muss man dann in kauf nehmen, entweder recht bekommen oder arschkriecher sein. das leben is kein ponyhof...

Bukbu
17.06.2010, 23:04
ja gott, sowas muss man dann in kauf nehmen, entweder recht bekommen oder arschkriecher sein. das leben is kein ponyhof...

Das weiß ich nur zu gut... ich bin definitiv kein Mensch der immer zu seinen Vorteilen handelt... Ich handle, wie ich es rechtens finde....

eye of the tiger
17.06.2010, 23:10
Das weiß ich nur zu gut... ich bin definitiv kein Mensch der immer zu seinen Vorteilen handelt... Ich handle, wie ich es rechtens finde....

find ich sit ne gute einstellung. arschkriecher gibts genug, grad in der schule. wenn ich leute mit nem 1,0-1,5er abi seh, denk ich mir auch meinen teil, wer den lehrern auch mal ordentlich kontra gibt, wird einen solchen schnitt nie erreichen (ausnahmen bestätigen die regel, bei uns an der schule ist das allerdings zu 100% zugetroffen).

dass ich mirs bei paar lehrern verschissen hatte, weil ich anderer meinung als die war, darauf bin ich eher stolz als sauer. wenn ne deutschlehrerin anfängt, uns weißmachen zu wollen, wie scheisse AKWs sind, wie wichtig es ist, gegen den klimawandel zu handeln und wie grauenhaft das doch ist, dass unser toller schulgarten von 200 qm² größe ner mensa weichen muss, die deutlich wichtiger ist, dann äußere ich meine meinung dazu, auch wenns ihr net passt. auch zu aktuellen politischen themen, warum sollte ich mich da zurückhalten? hab mirs so mit einigen SPD lehrern verschissen, aber was solls? die sinds eh net wert, sich drüber aufzuregen.

Testgrave
17.06.2010, 23:11
dein § ist etwas anders als oben beschrieben. hier steht nur, dass handys auszuschalten sind, was durchaus möglich ist, allerdings handelt es sich nur um ein handyverbot. da es sich hier um einen verwaltungsakt handelt, wenn der lehrer dir das handy wegnimmt, könntest du nur durch eine klage gegen den verwaltungsakt oder eben über § 985 vorgehen.


Dann nehm ich das so an :D
Hab jetzt kein Bock mehr mich durch Gesetze zu wälzen :)
Aber es steht noch nichts von Aufforderung drin, also bei Zuwiderhandlung (ein eingeschaltetes Handy) kann dieses abgenommen werden. Steht ja nicht drin, bei Zuwiderhandlung der Aufforderung das Handy auszuschalten kann es abgenommen werden. Oder hab ichs jetzt falsch verstanden/dich falsch verstanden?

Edit: Hab garnicht gecheckt das schon ne 2. Seite mit so vielen Posts da ist :D, ich hab gewartet und gewartet ^^

mfg Test-Grave

Amato Musium
17.06.2010, 23:14
ach was ... wenn ihr an den falschen lehrer geratet dann macht der euch das leben zur hölle...er hat zwar nicht das handy gibt euch aber nachsitzen...er kann das wegstecken als schlechtes benehemne bezeichenen und schwupp ist er ausm schneider und ihr seit angearscht :P ... also lieber nicht so groß reden schwingen ;)

Heinzi
17.06.2010, 23:18
ach was ... wenn ihr an den falschen lehrer geratet dann macht der euch das leben zur hölle...er hat zwar nicht das handy gibt euch aber nachsitzen...er kann das wegstecken als schlechtes benehemne bezeichenen und schwupp ist er ausm schneider und ihr seit angearscht :P ... also lieber nicht so groß reden schwingen ;)

Macht der nur, wenn er ein Arsch ist und gegen solche kannste auch vorgehen und darf man sich nix von gefallen lassen - wenn die Noten schlechter werden ohne Grund geht's eben zur Schulleitung :dnuhr:

Klappt zwar dann nicht immer wie man es will, aber ganz ehrlich, ich würde (und habe) mich lieber mit so einem Hirni (nix gegen den User) anlegen als dass ich die Fresse halte und nen Punkt mehr auf dem Zeugnis bekomme...

Ich hab mich mit meinem Mathe LK- und meiner Deutschlehrerin angelegt und hab trotzdem nen Abi von 1,8 :dnuhr:

Amato Musium
17.06.2010, 23:19
mach du mal ... du wirst dann verstehen was ich gemeint habe ;) ...die schuleitung hält ganz bestimmt zu den leheren und nicht zu kleien aufmüpfigen knirpsen wie dir ;) ...

Lehona
17.06.2010, 23:22
mach du mal ... du wirst dann verstehen was ich gemeint habe ;) ...die schuleitung hält ganz bestimmt zu den leheren und nicht zu kleien aufmüpfigen knirpsen wie dir ;) ...

Falls du seinen Beitrag nicht komplett gelesen hast: Er hat schon. Und wenn du eine vernünftige Schulleitung / Klassenlehrerschaft hast, ist das ganze auch kein Problem.

Die Einschüchterung wirkt aber nunmal, weil es Leute wie dich gibt.

Heinzi
17.06.2010, 23:23
mach du mal ... du wirst dann verstehen was ich gemeint habe ;) ...die schuleitung hält ganz bestimmt zu den leheren und nicht zu kleien aufmüpfigen knirpsen wie dir ;) ...

Aber man hat wenigstens was getan!

Und meine Mutter hat meine Deutschlehrerin "blöde Ziege" genannt und sich tierisch aufgeregt und ist aus ihrer Sprechstunde direkt runter zum Schulleiter und dann kamen wir mit dem wieder zu ihr xD

Der Schulleiter war sogar auf meiner Seite und hat mit der geredet, aber die ist sowas von stur xD

Aber sie ist ganz rot geworden und es war ihr tierisch peinlich und so schnell hat die sich im Lehrerzimmer nicht mehr neben den Direx gesetzt und wenn's auch nur das war, es war's wert :)

eye of the tiger
17.06.2010, 23:24
Dann nehm ich das so an :D
Hab jetzt kein Bock mehr mich durch Gesetze zu wälzen :)
Aber es steht noch nichts von Aufforderung drin, also bei Zuwiderhandlung (ein eingeschaltetes Handy) kann dieses abgenommen werden. Steht ja nicht drin, bei Zuwiderhandlung der Aufforderung das Handy auszuschalten kann es abgenommen werden. Oder hab ichs jetzt falsch verstanden/dich falsch verstanden?

Edit: Hab garnicht gecheckt das schon ne 2. Seite mit so vielen Posts da ist :D, ich hab gewartet und gewartet ^^

mfg Test-Grave

Also ich stell mir das inzwischen relativ lustig vor:

1. dein handy klingelt, der lehrer, der durch das gesetz berechtigt ist, nimmt dir das handy weg (verwaltungsakt)

2. du verlangst dein eigentum direkt wieder (§ 985 BGB)

3. du schaltest das handy direkt aus.

4. dadurch ist das gesetz nicht mehr erfüllt, es würde also kein Verwaltungsakt mehr vorliegen, der lehrer würde im rahmen des zivilrechts vorgehen

5. wenn er dir jetzt versuchen würde, das handy direkt wieder wegzunehmen, greift § 858 BGB und du bist nach § 859 BGB dazu befugt dich zu wehren §ugly

also im zweifelsfall den vorgang einfach abkürzen, dem lehrer sagen, dass man das handy auschaltet, dann kann man sich die aktion sparen^^

Testgrave
17.06.2010, 23:28
Also ich stell mir das inzwischen relativ lustig vor:

1. dein handy klingelt, der lehrer, der durch das gesetz berechtigt ist, nimmt dir das handy weg (verwaltungsakt)

2. du verlangst dein eigentum direkt wieder (§ 985 BGB)

3. du schaltest das handy direkt aus.

4. dadurch ist das gesetz nicht mehr erfüllt, es würde also kein Verwaltungsakt mehr vorliegen, der lehrer würde im rahmen des zivilrechts vorgehen

5. wenn er dir jetzt versuchen würde, das handy direkt wieder wegzunehmen, greift § 858 BGB und du bist nach § 859 BGB dazu befugt dich zu wehren §ugly

also im zweifelsfall den vorgang einfach abkürzen, dem lehrer sagen, dass man das handy auschaltet, dann kann man sich die aktion sparen^^

Für mich klingt das wie ein Magic Spiel und das BGB ist ein Spontanzauber xD
Sry für den Vergleich :D

Amato Musium
17.06.2010, 23:30
Aber man hat wenigstens was getan!

Und meine Mutter hat meine Deutschlehrerin "blöde Ziege" genannt und sich tierisch aufgeregt und ist aus ihrer Sprechstunde direkt runter zum Schulleiter und dann kamen wir mit dem wieder zu ihr xD

Der Schulleiter war sogar auf meiner Seite und hat mit der geredet, aber die ist sowas von stur xD

Aber sie ist ganz rot geworden und es war ihr tierisch peinlich und so schnell hat die sich im Lehrerzimmer nicht mehr neben den Direx gesetzt und wenn's auch nur das war, es war's wert :)

boah du hast aber eine lasche schule :eek: ... bei mir wär das gaaanz anders abgelaufen egal wie selbstsicher und gewizt man auftritt :mad:...jetz hast du aber auch nichts mehr als das diese lehrerin dich nicht leiden kann und du ein bisschen fetteres ego hats ....wärs nach hinten losgegangen hättest du viel mehr verloren als du gewinnen hättest können ;)


Falls du seinen Beitrag nicht komplett gelesen hast: Er hat schon. Und wenn du eine vernünftige Schulleitung / Klassenlehrerschaft hast, ist das ganze auch kein Problem.

Die Einschüchterung wirkt aber nunmal, weil es Leute wie dich gibt.

ich hab doch selber mehrmals aufgemuckt und alles ging total nach hinten los
und ich hatte nichts davon außer das mich mehrere lehrer nichtmehr leiden kontnen und mir noch schlechtere notan gaben ...was dann letzendlich zum sitzenbleiebn führte :mad: ...ich denke heute nicht das es das wert wäre und lich lieber mal meine klappe gehalten hätte wie meine klassenkameraden udn brav das gemacht hätte ... i

eye of the tiger
17.06.2010, 23:35
Für mich klingt das wie ein Magic Spiel und das BGB ist ein Spontanzauber xD
Sry für den Vergleich :D

so ist die gesetzeslage^^

da der eigentümer vom besitzer sein eigentum jederzeit herausfordern kann, der lehrer aber im rahmen des gesetzes jederzeit ein eingeschaltetes handy wegnehmen kann, kommt es zu einer sehr lustigen reaktion wie oben beschrieben^^

im moment, wo der lehrer das handy an sich nimmt, wird er besitzer.

wie gesagt, würde modell 2, das abklären mit dem lehrer versuchen^^

natürlich übernehme ich auch weiterhin keine garantie, dass ein gericht euch recht geben würde, recht haben und recht bekommen sind immer noch unterschiedliche dinge. außerdem kann es versteckt immer noch ausnahmen geben, je nachdem wie das gericht die schulordnung auslegt. falls das gericht zum bespiel sagen würde, dass der lehrer zum besitz berechtigt ist nach § 986 BGB, dann könnte der lehrer das handy wirklich kurzzeitig behalten. da oben genannter § aber zu ungenau formuliert ist (vorübergehend), würde ein anspruch nach § 985 BGB aber durchsetzbar sein. würde da stehen (bis zum ende der unterrichtsstunde oder -zeit) wäre das wieder was anderes.

alles etwas kompliziert, insoweit geb ich dir recht^^

im zweifel immer nen anwalt zu rate ziehen.


Edit: ich geh jetzt auch mal pennen^^

Heinzi
17.06.2010, 23:41
boah du hast aber eine lasche schule :eek: ... bei mir wär das gaaanz anders abgelaufen egal wie selbstsicher und gewizt man auftritt :mad:...jetz hast du aber auch nichts mehr als das diese lehrerin dich nicht leiden kann und du ein bisschen fetteres ego hats ....wärs nach hinten losgegangen hättest du viel mehr verloren als du gewinnen hättest können ;)

Da konnte nix nach hinten losgehen, schließlich hatte ich einfach absolut Recht - sonst hätte sich meine Mutter auch niemals zum Elternsprechtag bewegt, um meine Lehrerin als "blöde Ziege" zu beschimpfen - normalerweise gibt sie immer mir die Schuld - und der Schulleiter ist total in Ordnung, der hat uns auch zugehört und nicht blind seine Kollegin in Schutz genommen^^

Was passiert war? Meine Deutschlehrerin hat mir 3 Punkte abgezogen (8 statt 11 in der Klausur), weil ich die Aufgabenstellungen von Aufgabe 1 und 2 in einem einzigen Text gelöst hatte, wo ich sie aber während der Klausur gefragt habe, ob ich das machen darf, was sie bejahte...

Gegenüber dem Schulleiter und meiner Mutter meinte sie dann, sie habe meine Frage falsch verstanden und das sei jetzt halt so :rolleyes:

Sowas lass ich mir doch nicht gefallen, wenn die mir eiskalt sagt, ich hätte sie das nicht gefragt :eek:

Und ein Lehrer sieht's ja erst ein, wenn man mit den Eltern und dem Schulleiter da aufkreuzt, also hab ich das eben so gemacht :dnuhr:

Blieben zwar trotzdem 8 Punkte, ich hätte die Klausur noch nach Düsseldorf schicken können, aber da sitzen ja dann auch nur blöde Deutschlehrer und ich hätte nachher nichtmal mehr ne 4 bekommen :D

/edit neuer Rang, plz knipsen^^

Ceffi
18.06.2010, 14:23
mal ne frage dazu. Ich und meine 3 Zimmergenossen waren weg tischentennis spielen. Hatten das Zimmer natürlich abgeschlossen. Da drin lagen noch unsere Koffer,Kleidung,Kippen, Laptop, Brieftaschen etc. Nun haben unserer Lehrer mit anderen Klassenkameraden ohne uns zu fragen einfach unser Zimmer durchsucht, Kleidung durchgewüllt, Koffer und Ranzen nachgeschaut, an allen Flaschen gerochen. Nun die Frage, dürfen die dass? Weil für mich ist das schon nen Schlag unter die Gürtellinie wenn die mit anderen Leuten einfach unser Zimmer auseinander nehmen.

Verboten und gemein - selbst wenn es in ihren Augen vielleicht begründet war.

eLguadalupe
18.06.2010, 14:24
Erzähl uns mal, wie deine Lehrer auf die Vorwürfe reagiert haben^^

russenglatze
18.06.2010, 14:38
Erzähl uns mal, wie deine Lehrer auf die Vorwürfe reagiert haben^^

Garnicht, die Lehrer die mit uns gefahren sind waren heute nicht bei uns in der Klasse. Nur unser Klassenlehrer (konnte wegen was am Herz nicht mit) hat mit uns geredet, wir haben aber irgendwie kein bisschen anschieß kassiert. Naja er meinte es hat keien auswikrungen auf uns und gibt auch nix im Zeugnis oder Schulakte, damit ist die sache für mich gegessen.

Schluerfer
18.06.2010, 14:39
ich würd mit dieser sache gar nicht erst zu irgend nem lehrer gehen, sondern sich direkt an das zuständige schulamt wenden. dann umgeht man nämlich diese geschichte mit schlechten zensuren usw. äußerst geschickt. zum einen könnte man anonym bleiben, was sich bei dieser geschichte aber als äußerst schwierig erweißt, zum anderen, falls denn der lehrer dann noch an dieser schule oder überhaupt unterrichten darf, kann man einfach wieder zum amt gehen oder ihm damit drohen(oder anderen lehrkräften). bei so ner geschichte ist es einfach viel effizienter, wenn man direkt zu ner höheren instanz geht. dann wird man auch von der schulleitung auf einmal äußerst ernst genommen und diese versucht nicht, den lehrer zu decken. außerdem fällt schlicht und ergreifend auch einfach die strafe höher aus, was mehr als gerechtfertigt ist.

wir hatten da auch mal so ne geschichte an unserer grundschule, da war die lehrerin einfach zu unfähig zum unterrichten, die kinder ham auf den tischen getanzt. der schulleitung war das relativ egal, dem amt aber nicht.

derMoraking
18.06.2010, 17:46
Okay danke, darauf werd ich morgen nochmal meine Lehrer ansprechen. Ich freue mich schon auf ihre lächerlichen "Das dürfen wir" antworten.

ich würde dann sagen wo stehts geschrieben

Gerch
18.06.2010, 17:54
Das ist ja der Witz, wir waren eigentlich die wenigen die keine Scheiße gebaut haben. Bei uns wurde nur der Eksorial gefunden, bzw das leere Pinchen. Wir haben uns eigentlich gut benommen, ich könnte jetzt erzählen was dei anderen so getrieben haben, aber das lass ich lieber. Kiffen, ficken und Komasaufen?

Elrond mc Bong
18.06.2010, 18:07
Wir sind 16 und dürfen dort Bier trinken und rauchen.

Genau genommen ist Alkohol bei schulischen Veranstaltungen eigentlich generell verboten. (zumindest in Deutschland, hier genauso Rauchen bei minderjährigen)

OdlG
18.06.2010, 21:19
Ich will ja nix sagen, aber ihr scheint mir ein ganz schön lockeres Schulwesen zu haben... Ich hatte ne Klassenkameradin in meinem Deutsch-LK, die sich wegen ungerechter Benotung beschweren wollte. Da sie allerdings vorher nicht mal den Mumm hatte, sich vorm Lehrer dazu zu äußern, wurde sie von der Schulleitung an den Lehrer verwiesen, der ihren mangelnden Respekt natürlich nicht gerade geachtet hat und im Endeffekt hat sie sich sinnlos aufgeregt und die Lehrer gegen sich aufgebracht. Hatte zwar meines Wissens nach keine weiteren Auswirkungen, aber wenn ich ein Problem mit nem Lehrer hatte, bin ich auch persönlich hin. Das ist nicht nur Respekt, sondern zeigt auch nochmal, dass man seinem Lehrer vertraut (immerhin sollten es studierte Pädagogen sein).

Natürlich kann man jetzt sagen "oohhh, die haben aber gegen ein gesetz verstoßen", aber meint ihr wirklich, dass man wegen solch einer Lapalie nem verbeamteten Lehrer i.was antun kann? Im Rahmen einer so nicht ganz zulässigen Versetzung meiner Person in einen anderen Kurs durfte ich die Erfahrung machen, dass sich die Lehrer/Schulleitung gegenseitig deckeln. Da hilft auch Schulamt / Kultus nix. Als wäre ein Schüler und seine maulenden Eltern einen Skandal wert ;)

BTT: Du solltest erstmal zum Lehrer gehen und klipp und klar sagen, dass das SO nicht in Ordnung war und an seiner Entscheidungsfähigkeit zu zweifeln lässt, aber auf keinen Fall drohen oder Ähnliches. Und wenn du zur Schulleitung gehst, dann setze vorher unbedingt den Lehrer davon in Kenntnis, sonst kann auch das in die Hose gehen^^

Ich will dich jetzt also nicht ermahnen, sondern will nur zeigen: Versuch erstmal, mit deinem Lehrer ins Gespräch zu kommen (wird ja nicht dein letztes Schuljahr sein, der Lehrer kann also nochmal Einfluss auf dich haben ;)). Wenn das nix bringt, geh zur Schulleitung.

Als Randnotiz stellt sich mir aber eher noch die Frage, ob du dich wirklich als 16-Jähriger beschweren willst, obwohl Alkohol gefunden wurde... Immerhin ist der Konsum durch euch eine Straftat^^ (auch wenns der Lehrer gestattet (war bei uns damals auch so), Bundesrecht bricht Lehreraussage :P)

Viel Erfolg also noch bei der Sache§wink

Kunoichi
20.06.2010, 15:19
Boah, sowelche Lehrer gehen mir richtig aufn Sack.
Zum Glück bin ich nichtmehr in der Schule.

Heinzi
20.06.2010, 16:48
Ich will ja nix sagen, aber ihr scheint mir ein ganz schön lockeres Schulwesen zu haben... Ich hatte ne Klassenkameradin in meinem Deutsch-LK, die sich wegen ungerechter Benotung beschweren wollte. Da sie allerdings vorher nicht mal den Mumm hatte, sich vorm Lehrer dazu zu äußern, wurde sie von der Schulleitung an den Lehrer verwiesen, der ihren mangelnden Respekt natürlich nicht gerade geachtet hat und im Endeffekt hat sie sich sinnlos aufgeregt und die Lehrer gegen sich aufgebracht. Hatte zwar meines Wissens nach keine weiteren Auswirkungen, aber wenn ich ein Problem mit nem Lehrer hatte, bin ich auch persönlich hin. Das ist nicht nur Respekt, sondern zeigt auch nochmal, dass man seinem Lehrer vertraut (immerhin sollten es studierte Pädagogen sein).

Also man sollte natürlich immer zuerst zum Lehrer gehen (es sei denn bei sexueller Belästigung oder sowas) und erst woanders hin, wenn der Lehrer keine Einsicht zeigt...

Lithium
20.06.2010, 16:50
die lehrer würden einen so auslachen wenn man da so ankommt und labert "höö das steh im gesetz" und einem das trotzdem wegnehemen ... :p als ob das gericht sich fü so einen bakatellfall intressieren würde ...:D

Was sollen sie machen? Es dir mit Gewalt aus der Hand reißen? Du hast das Gesetz auf deiner Seite :dnuhr:

Heinzi
20.06.2010, 16:53
Was sollen sie machen? Es dir mit Gewalt aus der Hand reißen? Du hast das Gesetz auf deiner Seite :dnuhr:

Ich sollte mal, nachdem mir einer nen Kopfstoß gegeben hat, einen Bericht, wie ich das hätte verhindern sollen, schreiben und hab's getan (die Lehrerin drohte mir mit Disziplinarmaßnahmen und so) - da stand dann drin, dass ich wieder genauso handeln würde^^

Als ein Kumpel - der jetzt Jura studiert - das hörte, sagte er mir, wie blöd ich sei und dass ich es ihm vorher hätte sagen sollen und er der Lehrerin schon die passenden Worte dazu gesagt hätte...

Seitdem bin ich schlauer xD - man muss sich gar nix gefallen lassen, wenn man im Recht ist!

HardstyleGothic
20.06.2010, 16:57
an einer stelle versteh ich die ja jugendliche (bin selbst einer :D) die da harten alkohol mit haben und wenn was passiert sind die Lehrer dran aber an eure Taschen darf keiner ran .......und wenn alkohol unbedingt sein mus es gibt bier mit viel Prozent das schmeckt meist sogar noch besser als mancher Rum ^^

ausser Captain Morgan da geht nix drüber :D

Heinzi
20.06.2010, 16:59
an einer stelle versteh ich die ja jugendliche (bin selbst einer :D) die da harten alkohol mit haben und wenn was passiert sind die Lehrer dran aber an eure Taschen darf keiner ran .......und wenn alkohol unbedingt sein mus es gibt bier mit viel Prozent das schmeckt meist sogar noch besser als mancher Rum ^^

ausser Captain Morgan da geht nix drüber :D

An welcher Stelle verstehst du uns? §kratz

Lithium
20.06.2010, 17:01
Ich sollte mal, nachdem mir einer nen Kopfstoß gegeben hat, einen Bericht, wie ich das hätte verhindern sollen, schreiben und hab's getan (die Lehrerin drohte mir mit Disziplinarmaßnahmen und so) - da stand dann drin, dass ich wieder genauso handeln würde^^

Als ein Kumpel - der jetzt Jura studiert - das hörte, sagte er mir, wie blöd ich sei und dass ich es ihm vorher hätte sagen sollen und er der Lehrerin schon die passenden Worte dazu gesagt hätte...

Seitdem bin ich schlauer xD - man muss sich gar nix gefallen lassen, wenn man im Recht ist!

Was soll das denn? Wenn jemand mich schlägt soll ich schreiben wie ich das hätte verhindern können? Ich hätte mich gleich geweigert.

Heinzi
20.06.2010, 17:09
Was soll das denn? Wenn jemand mich schlägt soll ich schreiben wie ich das hätte verhindern können? Ich hätte mich gleich geweigert.

"Wie hätte ich zur Deeskalation des Konflikts beitragen können?" lautete der vorgegebene Titel meiner Strafarbeit^^

Ich hab die Situation ja schließlich provoziert, indem ich auf die Anweisung "Mach die Tür zu, du Hurensohn!" meines werten Mitschülers nicht reagierte, nachdem ich versehentlich die Tür offen gelassen hatte :dnuhr:

Statusquo
20.06.2010, 18:19
Soetwas lächerliches... Wie alt seid ihr denn?

Das würde ich nicht auf mir sitzen lassen! Geht zum Rektor und vorher aber noch zu eurem Vertrauenslehrer wenn ihr soetwas habt.