Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MP4 player Garantierechte
BimHennemann
05.07.2009, 12:56
Hallo ich habe mir vor 4-6wochen den Mustek PTV 350D geholt, im Mediamarkt also sprich mit 2 Jahren Garantie, jetzt hat er aus welchem Grund auch immer einen Riss, der aber innen ist und sich von ausen nicht fühlen lässt in der plastik Scheibe vor dem Monitor es scheint mir zumindest so das vor dem richtigen Bildschirm noch einmal eine Schutz aus Plastik ist. Nun funktioniert der Monitor nicht mehr richtig siehe auf den Bildern die unten folgen werden jetzt ist die Frage habe ich da ein Garantierecht sowohl keine Beschreibung der Garantie beilag nur ein Zetel auf dem stand, was uns schon zur nächsten frage bringt, ich zitire Serviceadresse:
Im Falle eines Defkts können wie ihnen in der Regel schneller weiterhelfen als ihr Händler. Bitte erzeugen sie nach Möglichkeit eine RMA Nummer unter : support-de@mustek.eu und senden sie das Gerät mit ihrer RMA -Nummer frei (frankiert) an fologende Adresse:
adresse
beispielstrße usw
Sie erhalten ihr Produkt in wenigen Werktagen zurück. Bitte kontaktieren sie in ihrem eigenen interesse vorab unsere Hotline, da das Einschiken oftmals nicht nötig ist.
also falls ich dann Garantie Rechte habe an mediamarkt oder die??
mfg Robin
bilder:
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Couranou
05.07.2009, 14:49
Also in der Regel hat der Hersteller die Garantierechte bzw Verpflichtung
Wenn du dein Gerät an Mediamarkt schickst werden die das Gerät nur weiter senden an den Hersteller - so würdest du nur das Porto sparen
Denn Mediamarkt übernimmt den Transport und sorgt auch für Ersatz falls das Gerät nicht zu reparieren ist...
BimHennemann
05.07.2009, 18:05
also wäre es empfehlenswert es bei Mediamarkt abzugeben das macht man dann vorne an Der ´´Infokasse´´ oder??
Die Garantie ist eine Zusatzleistung durch den Hersteller. Die genauen Bedingungen und Details kann dieser festlegen, da müsste man mal bei dem in die Unterlagen schauen.
Gesetzlich verpflichtet ist der Verkäufer als dein Vertragspartner (hier also Mediamarkt) im Rahmen der Gewährleistung (§ 437 ff BGB) Und das geht so in der Regel auch am schnellsten.
BimHennemann
05.07.2009, 20:31
Die Garantie ist eine Zusatzleistung durch den Hersteller. Die genauen Bedingungen und Details kann dieser festlegen, da müsste man mal bei dem in die Unterlagen schauen.
kann man die im i-net auftreiben?
weill wie gesagt bei dem erworbenen Gerät liegt keine AGB oder eine Garantierechtskarte dabei
Musst du mal beim Hersteller schauen. Aber da das ja wie gesagt eine freiwillige Leistung ist, muss es auch gar keine Garantie geben.
Da wie gesagt einfach die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler nutzen, solange die greifen, ist das meistens auch unkomplizierter und außerdem billiger (da im Gesetz jede Kleinigkeit genau geregelt ist, und meist zum Vorteil für den Verbraucher).
ThielHater
06.07.2009, 07:18
Das Ding auf Gewährleistung hin umtauschen? Rein vom juristischen Standpunkt geht das nicht. Du hast 24 Monate Gewährleistung (kann bei bestimmten Artikel auch auf 12 Monate gekürzt werden) auf das Produkt. Das bedeutet aber nur, dass der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, wenn das Produkt beim Verkauf nicht "vertraglich vereinbarten" Beschaffenheit aufweist und du hast 2 Jahre Zeit solche Fehler zu "finden" und zu reklamieren. In den ersten 6 Monaten nimmt man an, dass das Produkt schon zum Verkaufszeitpunkt beschädigt war und tauscht in der Regel um. Nach 6 Monaten kehrt sich aber die Beweislast um, dann musst du beweisen, dass es zum Verkaufszeitpunkt beschädigt war. Soweit so gut^^ nun würde ich als Verkäufer das Ding nicht zurücknehmen, da dir ein zerbrochenes Display direkt nach dem Kauf (beim ersten Einschalten) aufgefallen sein müsste und eine Beschädigung durch Unachtsamkeit nahelegt. Du müsstest es also so darstellen, dass es bis zum Finden des Fehlers nicht benutzt wurde. Wenn du Glück hast, kriegst du das Ding aber trotzdem umgetauscht oder einen Gutschein. Ich hab gerade meine Wirtschaftslehreunterlagen nicht hier^^ aber ich mein das wäre nun so richtig. :D
BimHennemann
06.07.2009, 12:35
Das Ding auf Gewährleistung hin umtauschen? Rein vom juristischen Standpunkt geht das nicht. Du hast 24 Monate Gewährleistung (kann bei bestimmten Artikel auch auf 12 Monate gekürzt werden) auf das Produkt. Das bedeutet aber nur, dass der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, wenn das Produkt beim Verkauf nicht "vertraglich vereinbarten" Beschaffenheit aufweist und du hast 2 Jahre Zeit solche Fehler zu "finden" und zu reklamieren. In den ersten 6 Monaten nimmt man an, dass das Produkt schon zum Verkaufszeitpunkt beschädigt war und tauscht in der Regel um. Nach 6 Monaten kehrt sich aber die Beweislast um, dann musst du beweisen, dass es zum Verkaufszeitpunkt in Ordnung war. Soweit so gut^^ nun würde ich als Verkäufer das Ding nicht zurücknehmen, da dir ein zerbrochenes Display direkt nach dem Kauf (beim ersten Einschalten) aufgefallen sein müsste und eine Beschädigung durch Unachtsamkeit nahelegt. Du müsstest es also so darstellen, dass es bis zum Finden des Fehlers nicht benutzt wurde. Wenn du Glück hast, kriegst du das Ding aber trotzdem umgetauscht oder einen Gutschein. Ich hab gerade meine Wirtschaftslehreunterlagen nicht hier^^ aber ich mein das wäre nun so richtig. :D
Also würden sie mir raten einen, juristisch betrachtet, Betrug wegen 100 euro zu begehen^^
In den ersten 6 Monaten nimmt man an, dass das Produkt schon zum Verkaufszeitpunkt beschädigt war und tauscht in der Regel um.
Also wäre es ohne den Riss der nur Innen vorhanden ist auf jeden fall funktioniert da das Gerät 1 Monat maximal 2 Monate alt ist.
ThielHater
06.07.2009, 13:58
Also würden sie mir raten einen, juristisch betrachtet, Betrug wegen 100 euro zu begehen^^Nein.. würde ich niemals tun, du darfst mich übrigens auch duzen. ;)
Also wäre es ohne den Riss der nur Innen vorhanden ist auf jeden fall funktioniert da das Gerät 1 Monat maximal 2 Monate alt ist.Fakt ist, dass vermutlich von vorne oder hinten Druck auf den Player an eben dieser Stelle ausgeübt wurden und dabei das "Schutzplastik" und das Display beschädigt wurden. Das du nicht weist wie es dazu kam legt nahe, dass du ihn in deiner Hosentasche hattest und das ganze dann beim Hinsetzen passiert ist. Es geht bei der Gewährleistung nur darum, ob das Gerät zum Kaufzeitpunkt in Ordnung war.. und wenn man sich unbedacht hinsetzt und das Display kaputt geht ist das leider deine Schuld. :( Wenn das Display bspw. aufgrund eines Produtionsfehlers flimmert oder die Farben falsch darstellt, wäre es wieder etwas das du sicher auf Gewährleistung umtauschen könntest. :)
Was ich anmerken möchte (eigentlich sogar schon muss) ist, dass was ich beschrieben habe nur von der streng rechtlichen Seite gesehen so sein müsste. In der Realität verhält es sich meist anders, in einem positiven Sinne. Wie ich schon angesprochen habe, rechne ich damit, dass sie dir das Gerät umtauschen (Hersteller und Händler) oder wenigstens einen Gutschein in der gleichen Höhe des Kaufbetrags ausstellen (Händler). Wobei ich letzteres unlogisch finde, aber mit einem Fön schon erlebt habe.^^ :D
Ruf doch einfach mal bei der Hotline an und erzähl denen deine Geschichte. ;)
BimHennemann
06.07.2009, 14:28
Wie ich schon angesprochen habe, rechne ich damit, dass sie dir das Gerät umtauschen (Hersteller und Händler) oder wenigstens einen Gutschein in der gleichen Höhe des Kaufbetrags ausstellen (Händler). Wobei ich letzteres unlogisch finde, aber mit einem Fön schon erlebt habe.^^ :D
Ruf doch einfach mal bei der Hotline an und erzähl denen deine Geschichte. ;)
ok Fön ist ja auch was tolles^^
Nur ein Problem wäre das ich denen ja keine Geschichte bzw. Erklärung liefern kann zu dem Kratzer
also wäre es am sinnvollsten bei der Hotline anzurufen und dort einmal nachzufragen ob das Gerät mit diesem defekt noch reklamationfähig ist oder habe ich da deinen Text falsch verstanden.
Aber die müssen ja nicht ales wissen also am besten ist jetzt zuerstmal anrufen und dann zu Mediamarkt oder wie?
//edit: Ich bin mir jedoch relativ sicher das der Defekt mit dem Kratzer zusammen hängt da man wie auf den Bildern sichtbar sehen kann das der Display von dem Kratzer nach oben links geschwungen Weiß ist und unterhalb flimmert
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