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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beklaut in einem MMORPG: Diebstahl oder nicht?



kleiner Schamane
05.02.2009, 21:07
Hallo,

was denkt Ihr über diesen Fall, wenn schon Polizei und Rechtssprechung daran scheitern? Kann man etwas stehlen, das virtuell ist? Die Diskussion hinter dem Bericht ist auch sehr witzig, da der Fall an sich ganz neue Fragen aufwirft:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,604334,00.html

Einerseits fand ich es ganz lustig, aber andererseits kann ich den Spieler sehr, sehr gut verstehen!!?????????????

Bis bald,

DkS

McFlow
05.02.2009, 21:19
Nun, ein Wort vorweg.
Es ist schon etwas länger her, dass ich mit MMORPGs zu tun hatte.
Ich finde es allerdings etwas... seltsam, dass sich Polizei etc. jetzt einschalten, wenn es um Diebstahl in Spielen geht. Ich habe das vor ein paar Tagen bei Heise.de (http://www.heise.de/newsticker/Polizei-untersucht-sogenannten-Cyber-Diebstahl-bei-Online-Spiel--/meldung/126670) schon gelesen und im ersten Moment nur gedacht: "Na, wenn die sonst nichts zu tun haben...". Meine Meinung ist eigentlich, dass soetwas eine Sache zwischen Entwickler, dem betroffenem und dem "Täter" sein sollte.
Klar, ist es ärgerlich, wenn man rund 1000€ reales Geld investiert und dann *puff* ist alles weg, einfach so.
Aber ich denke, da in den AGB ja anscheinend steht, dass für virtuelle Schäden keine Haftung übernommen wird, dürfte da nichts zu machen sein. Allerdings sollten sich die Entwickler dahinter klemmen und versuchen rauszufinden, was da passiert ist. Schließlich haben die ein Image und auch Kunden zu verlieren.
Aber ob die Polizei in so einem Fall eingeschaltet werden soll... ich denke eher nein. So etwas entscheidet sich wohl erst, wenn es ein paar mal geschehen ist :D

kleiner Schamane
05.02.2009, 21:39
Hallo McFlow,

diese Angelegenheit fasziniert mich. Bei Spiegel.de habe ich auch die gesamte Diskussion gelesen, teilweise mit Kommentaren von sehr kundigen Leuten in Rechtsfragen.

Die einen argumentieren so, wie Du es auch schon getan hast: wenn die AGB des Herstellers keinen Schadenersatz vorsehen, dann ist hiermit die Vorstellung vorbei.

Aber wenn ich jetzt mal mit Bauchgefühl an die Sache herangehe, dann handelt es sich meiner Meinung nach schon um Diebstahl. Da hat jemand ein Hobby und gibt dafür sein Geld aus. Mensch A stellt sich Märklin in den Keller und Mensch B kauft sich eben Items in einem MMORPG. Warum muss nun etwas "Dinglich" sein, damit ein Diebstahl vorliegen kann? Warum ist eine aus dem Keller geklaute Märklin - Dampflok ein Diebstahl, aber der entwendete Ausrüstungsgegenstand im Internet nicht? Das ist mir etwas schleierhaft, da beide Gegenstände REALES Geld gekostet haben und somit in einem Wirtschaftsraum auch realen Regeln unterworfen sein müssen.

Die Rechtsgelehrten sehen dies natürlich etwas anders: wenn nichts weggeschleppt wird, dann wurde auch nichts geklaut......???

cu DkS

Michelangelo
05.02.2009, 21:44
Hi, kleiner Schamane §wink

mußte zwar auch erstmal schmunzeln, aber am Ende steckt schon eine gewisse Ernsthaftigkeit dahinter.

Auch, wenn es sich in diesem Fall um einen virtuellen Wert handelt, hat dieser Wert seinen stolzen Preis von 1.000 Euro und das dürfte für den Spieler auch der, für mich, verständliche Grund für die Anzeige sein! ;)

Im heutigen Zeitalter des Internets und des Cyberspace, warum soll es auch da nicht zu kriminellen Handlungen, wie z.B. Diebstahl kommen, das bleibt unweigerlich nicht aus! Die Beweislage ist, zugegeben recht schwierig.

Aber auch da werden die Verfolgungsbehörden und die Rechtssprechung umdenken, neue Wege gehen müssen. Ich denke, daß dieser Fall schon in gewissen Kreisen zum Nachdenken anregen wird, hofft man zumindest.

Denn auch vor diesem Gebiet des alltäglichen Lebens, wird die Kriminalität kein Halt machen - und das dürfte erst der Anfang sein?

Bleibt abzuwarten, was bei dem Fall rauskommt - dürfte aber kein Einzelfall bleiben, in der Zukunft gesehen! §wink

Arutha
05.02.2009, 23:27
Auch wenn ich persönlich keine grosse Erfahrung mit MMORPG habe, bin ich der Meinung das es sich natürlich um Diebstahl handelt, wenn ich 1000 € im Keller lager, und jemand sie klaut ist das Diebstahl, wenn jemand eine Online-Banking Verbindung hackt und sich so 1000 € aneignet ist das Diebstahl...ob sich das jetzt auf ein Spiel, ein Konto oder einen Ebay-Account bezieht ist in meinen Augen bedeutungslos.....ausserdem, korrigiert mich wenn ich mich irre, werden nicht aufgemotzte Avatare oder Ausrüstungsgegenstände nicht schon auf Börsen mit realen Geld gehandelt und haben einen breiten Markt??

Das ist die Kriminalität der Zukunft:D!!

Matokk
06.02.2009, 13:58
Selbstverständlich handelt es sich um Diebstahl! Wenn das kein Diebstahl ist, dann ist das herunterladen von Spielen und Filmen ja wohl auch keiner, oder? Ich hätte dann ja auch keinen greifbaren Gegenstand geklaut. Im gegenteil, das ist ja nur eine Kopie, das "Original" bleibt ja auf dem Server.

In diesem speziellen Fall ist der Geschädigte ja sogar noch verbal und mit einer Waffe bedroht worden. Da hört der Spass - der ja gar keiner ist - definitiv auf! Ich bekomm bei so einer Paragraphenreiterei irgendwie ziemlich oft das Kotzen! Man, da hat einer 1000 € (!) investiert und ist um diesen Wert plus investierte Spielzeit beraubt worden. Das das nicht rechtens sein darf sollte einem mMn der gesunde Menschenverstand sagen!

McFlow
06.02.2009, 16:53
Nach erneutem Durchlesen und Überdenken der Artikel möchte ich mich nochmal ein wenig korrigieren... Ich bin ebenfalls fasziniert von dieser Angelegenheit und ich bin mal gespannt, wie sich die Dinge entwickeln werden.


Selbstverständlich handelt es sich um Diebstahl! Wenn das kein Diebstahl ist, dann ist das herunterladen von Spielen und Filmen ja wohl auch keiner, oder? Ich hätte dann ja auch keinen greifbaren Gegenstand geklaut. Im gegenteil, das ist ja nur eine Kopie, das "Original" bleibt ja auf dem Server.
Ich denke, ich weiß, was du damit sagen willst. Dennoch finde ich den Vergleich etwas unpassend. Aber auch da ist es Definitionssache. Ich sehe eine Urheberrechtsverletzung, was ja ein download von Filmen/Musik/Spiel ist nicht direkt als richtigen Diebstahl an, doch zurück zum eigentlichen Thema.

Das eigentliche Problem ist ja, dass es einen Fall wie diesen noch nicht wirklich gegeben hat. Ich finde, da sollte man sich auch mal die Spieleentwickler oder die Verantwortlichen dafür zur Brust nehmen. So einen Fall hätte man vorher mal durchgehen sollen und sich eine rechtliche "Absicherung" bzw Klarheit, was in so einem Fall geschehen würde, holen sollen. Ich weiß nicht, in welchem Umfang das geschehen ist, aber so wie die Rechtslage momentan ist scheint eine so einfache AGB Klausel wohl auszureichen, ob das moralisch richtig ist, ist mal eine andere Sache. Generell finde ich, dass auf die "neuen Medien" in Bezug auf Gesetzte viel zu langsam reagiert wird. Aber vielleicht denkt ja niemand daran, dass solche Dinge passieren können.
Wenn da etwas geändert wird, dann ist es wichtig, dass es möglichst Weltweit umgesetzt wird. Denn wenn so etwas passiert... nach welchem Recht soll das "bearbeitet" werden? Opfer-, Täter-, Serverstandort? Wenn ich mich nicht irre, dürfte das momentan der Ort des Servers sein, das weiß ich aber nicht.
Na ja, ich bin mal gespannt, wie sich die Sache weiter entwickeln wird, falls man davon noch etwas zu hören bekommt. Aber solange Sätze wie


Der Nutzer erwirbt kein Eigentum oder sonstiges Recht am Account oder an Teilen des Accounts. (zb Metin2) in den AGB stehen, dürfte da nicht viel mit einer Anzeige zu rütteln sein.
Interessante Sache...

kleiner Schamane
06.02.2009, 23:56
Hallo,

ich tu mal so, als müßte ich mich als Polizist in Bochum um diese Sache kümmern. Da schaue ich nach, wo und wie das denn genau passiert ist und wie die Zuständigkeit aussieht.

Im Impressum von Metin2 steht eine deutsche Firma, der Betreiber heißt Gameforge 4D Gmbh mit Sitz in Karlsruhe. Danach fordere ich den Beklauten auf, mir seine Abbuchungen und die zugehörigen Rechnungen zu zeigen. Dort sehe ich, dass für die Ausrüstungsgegenstände Geld geflossen ist und diese damit zu einem handelbaren Gut geworden sind. In den Rechnungen wird Mehrwertsteuer aufgeführt, und zwar in Deutschland. Dadurch hat der Spieler eine Handhabe gegenüber dem Betreiber, da dieser unsere nationalen Gesetze zu befolgen hat und zur Aufklärung beitragen muß. Da die Firma in Deutschland sitzt, hier Steuern & Abgaben zahlt und die Rechnungen an die Kunden rechtsüblich mit nationaler MWSt berechnet sind die hier gehandelten Güter mit jedem Handelsgut gleichzusetzen. Der Anspruch des Kunden auf Hilfe durch die deutsche Polizei ist imho schon einmal gegeben.

Die Gameforge 4D wird aufgefordert, den Vorgang als Betreiber genauestens darzulegen um zu klären, ob hierbei "die Tat" :D an sich nachvollzogen werden kann. Wenn ein "Täter" ermittelt werden könnte, dann wäre erst einmal zu klären, ob man an diesen herankommt und ob dieser vielleicht auch in Deutschland oder zumindest in der EU zu belangen ist.

Dann wäre zu klären, worum es sich hier eigentlich genau dreht:

Diebstahl (fremder User nimmt Geschädigtem Gegenstände weg um diese selbst zu benutzen oder wieder zu veräußern) oder Vandalismus (fremder User zerstört Gegenstände des Geschädigten oder macht diese unbrauchbar durch "hacken"). Wenn das auch geklärt werden kann und der "Täter" belangbar ist, dann geht die Sache weiter.

Darüber hinaus wirft die ganze Angelegenheit die Frage auf, warum, wie auch schon von McFlow angesprochen, die Rechtssprechung immer jahrelang hinter der aktuellen Situation hinterherhinkt. Das internet ist ein Wirtschaftsraum, der genauso nach festen Regeln zu funktionieren hat wie jede Volkswirtschaft an sich. Da es sich aber hier um ein globales "Spielfeld" handelt muß jeder Teilnehmer noch Risiken in Kauf nehmen, die zu minimieren sind, wenn er bei nationalen Anbietern kauft und dann in den Genuß von klaren Regeln kommt. Das wäre zudem ein sehr gutes Argument für nationale Betreiber von Online - Gameplattformen gegenüber dem internationalen Wettbewerb.

Den Betreiber würde ich auffordern, die technischen Systeme so zu verbessern, dass sich eine solche Situation nicht wiederholen kann. Rechtlich wäre die Gameforge 4D in etwa vergleichbar mit einem Betreiber eines Hallenbades. Hört sich zwar lustig an, aber an sich sind alle User eines MMORPG Gäste in einem vom Betreiber bereitgestellten Umfeld. Das ist keine rechtsfreie Zone, sondern dort muss jeder Gast und auch der Gastgeber Regeln einhalten. Wenn dann einem Gast etwas gestohlen wird, dann ist zwar nicht der Betreiber schuld, aber er kann sich zumindest positiv bei der Aufklärung beteiligen.

Bei den Ausrüstungsgegenständen könnte man noch argumentieren, dass es die Pflicht des Anbieters des MMORPG sein muss, Konsumenten nach einem käuflichem Erwerb den Besitz der Gegenstände zu garantieren. Dies wäre unterschiedlich zu einer konventionellen Rechtslage, denn wenn jemand in einem Hallenbad eine Badekappe kauft, dann muß der Betreiber wohl kaum dafür bürgen, wenn dem Käufer die Kappe abhanden kommt.

Verdammt tricky, die ganze Angelegenheit. Und hoffentlich gibts mal eine Info, wie das "Drama" für den Zocker aus Bochum tatsächlich weitergeht :cool:

antizombie
08.02.2009, 17:59
für mich ganz klar diebstahl
alles was einem beim wegnehmen anderer im herzen wehtut, ist für mich diebstahl, sei es nun die federtasche oder 150.000 Yang

GRiva
08.02.2009, 18:02
Da muss man differenzieren.
In der realität wäre der Fall klar aber ich einem Spiel find ich eine Soche reaktion auf einen Diestahl einfach nur Lächerlich.

ist bestimmt son süchtiger Student der Geld brauchte^^