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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an Leute mit juristischem (Teil-)wissen - BGB II / III



Pyrro
25.08.2008, 18:49
Hallo Leute.
stellt euch folgenden Sachverhalt vor:

A verkauft an B ein Grundstück mit notariellem Vertrag vom 23.7.2004vmit Auflassungsvormerkung. Beide Parteien vereinbaren, dass der Vertrag schon geschlossen wird, die Kaufpreiszahlung und anschließende Übereignung aber erst später erfolgen, am 6.10.2005.
Noch vor dieser Fälligkeit (am 5.6.2005) will B das Geschäft nicht mehr, daraufhin tritt A vom Vertrag zurück. A verkauft kurz darauf (am 19.6.05) das Grundstück für 20.000 Euro mehr an C, C wird Eigentümer.

A verlangt nun von B ersetzt:

1. Die Maklerkosten
2. Kosten für Vormerkungslöschung
3. Kosten für Steuerberater

B sagt, A habe keine Ansprüche, und selbst wenn, dann nicht vor dem Datum, an dem normalerweise die Kaufpreiszahlung fällig gewesen wär.


MEINE FRAGE:

Was A von B ersetzt verlangt, welche Art von Ersatz ist das??
Und welche Anspruchsgrundlage ist dafür die geeignete??

Bin grad völlig ausm Takt.

Gruß Pyrro

Innos Zorn
25.08.2008, 18:54
Ich glaube nicht, dass dir jemand in der konkreten Frage helfen kann / darf. das wäre nämlich Rechtsberatung im Einzelfall, da musst du dich an einen echten Juristen oder an einen im Internet wenden, das kostet dann allerdings etwas.

Lukastro
25.08.2008, 18:57
A verlangt nun von B ersetzt:

1. Die Maklerkosten
2. Kosten für Vormerkungslöschung
3. Kosten für Steuerberater

K sagt, V habe keine Ansprüche, und selbst wenn, dann nicht vor dem Datum, an dem normalerweise die Kaufpreiszahlung fällig gewesen wär."


Meine Frage wäre eher, was K und V mit A, B und C zu tun haben :o



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und natürlich, was das hier soll ?

Ansonsten hat mein Vorposter recht, Juristen haben ein Monopol auf Rechtsberatung.

Lolomoloko
25.08.2008, 19:04
Meine Frage wäre eher, was K und V mit A, B und C zu tun haben :o
genau :o
bei dem buchstabensalat kommt man ja total durcheinander

Pyrro
25.08.2008, 19:05
Sorry, für K bitte B und für V bitte A, hab ich verwechselt.
Ich will hier keine Rechtsberatung, das ist ein Übungsfall ;)

Rouvi Sexi
25.08.2008, 19:06
genau :o
bei dem buchstabensalat kommt man ja total durcheinander


Stimmt auf Käufer und Verkäufer kommt man nur mit Jurastudium

SFS