Pyrro
25.08.2008, 18:49
Hallo Leute.
stellt euch folgenden Sachverhalt vor:
A verkauft an B ein Grundstück mit notariellem Vertrag vom 23.7.2004vmit Auflassungsvormerkung. Beide Parteien vereinbaren, dass der Vertrag schon geschlossen wird, die Kaufpreiszahlung und anschließende Übereignung aber erst später erfolgen, am 6.10.2005.
Noch vor dieser Fälligkeit (am 5.6.2005) will B das Geschäft nicht mehr, daraufhin tritt A vom Vertrag zurück. A verkauft kurz darauf (am 19.6.05) das Grundstück für 20.000 Euro mehr an C, C wird Eigentümer.
A verlangt nun von B ersetzt:
1. Die Maklerkosten
2. Kosten für Vormerkungslöschung
3. Kosten für Steuerberater
B sagt, A habe keine Ansprüche, und selbst wenn, dann nicht vor dem Datum, an dem normalerweise die Kaufpreiszahlung fällig gewesen wär.
MEINE FRAGE:
Was A von B ersetzt verlangt, welche Art von Ersatz ist das??
Und welche Anspruchsgrundlage ist dafür die geeignete??
Bin grad völlig ausm Takt.
Gruß Pyrro
stellt euch folgenden Sachverhalt vor:
A verkauft an B ein Grundstück mit notariellem Vertrag vom 23.7.2004vmit Auflassungsvormerkung. Beide Parteien vereinbaren, dass der Vertrag schon geschlossen wird, die Kaufpreiszahlung und anschließende Übereignung aber erst später erfolgen, am 6.10.2005.
Noch vor dieser Fälligkeit (am 5.6.2005) will B das Geschäft nicht mehr, daraufhin tritt A vom Vertrag zurück. A verkauft kurz darauf (am 19.6.05) das Grundstück für 20.000 Euro mehr an C, C wird Eigentümer.
A verlangt nun von B ersetzt:
1. Die Maklerkosten
2. Kosten für Vormerkungslöschung
3. Kosten für Steuerberater
B sagt, A habe keine Ansprüche, und selbst wenn, dann nicht vor dem Datum, an dem normalerweise die Kaufpreiszahlung fällig gewesen wär.
MEINE FRAGE:
Was A von B ersetzt verlangt, welche Art von Ersatz ist das??
Und welche Anspruchsgrundlage ist dafür die geeignete??
Bin grad völlig ausm Takt.
Gruß Pyrro