Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was darf die Polizei?
Testgrave
18.06.2008, 18:21
Naja, auslangeweile mal n Thread hier :>
Hab grad Galileo gesehen...
Und da hieß es, wenn jmd. in der Nachtruhe noch lärm verursacht, darf die Polizei z.B. die Steroanlange mitnehmen...
Was ist das für ein Recht, und wo steht das?
Darf die Polizei einfach so die Wohnung/das Haus betreten und diese Mitnehmen?
Mir ist nur bekannt, dass die Polizei die eigenen 4 Wände nur mit Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Vollzug die Wohnung betreten darf, oder der Eigentümer erlaubt dies.
Weiß das jmd.?
mfg Test-Grave
Darf die Polizei einfach so die Wohnung/das Haus betreten und diese Mitnehmen?
Mir ist nur bekannt, dass die Polizei die eigenen 4 Wände nur mit Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Vollzug die Wohnung betreten darf, oder der Eigentümer erlaubt dies.
Genauso ist das.
Kalyvala
18.06.2008, 18:26
Darf die Polizei einfach so die Wohnung/das Haus betreten und diese Mitnehmen?
Nein, nur mit Durchsuchungsbeschluss. Hab meinen Vater gefragt.
Der_Schläfer
18.06.2008, 18:27
Es gilt das Recht der Unverletzbarkeit des Wohnraums. Das heisst die Polizei darf die Wohnung _nicht_ betreten ohne Erlaubnis oder ohne dass ein Richter akute Gefahr attestiert (Durchsuchungsbefehl).
Was sie tun dürfen ist dich zu verwarnen wegen der Ruhestörung, dir ein Bußgeld auferlegen und bei wiederholtem Vergehen gibt es sicher auch andere Mittel, aber reingehen und Anlage rausholen ist nicht. Da könntest du gegen klagen.
Blubbler
18.06.2008, 18:28
Nein, bei bestimmten Fällen der Ruhestörung, in der der Täter nicht bereit ist den Lärm abzuschalten, ist die Polizei berechtigt die Wohnung zu betreten und die Lärmquelle zu beschlagnahmen.
In diesem Video wird es leicht verständlich erklärt. :)
http://www.youtube.com/watch?v=EFfdJeW6dGo
Es gilt das Recht der Unverletzbarkeit des Wohnraums. Das heisst die Polizei darf die Wohnung _nicht_ betreten ohne Erlaubnis oder ohne dass ein Richter akute Gefahr attestiert (Durchsuchungsbefehl).
Bei akuter Gefahr dürfen sie auch sofort in die Wohnung,ohne sich vorher eine richterliche Erluabnis holen zu müssen.
Die müssen sie sich allerdings "nachholen".
Ich glaube das sie das nicht dürfen ... ich würde sowas Diebstahl nennen. Die Polizei darf sich ja nicht alles nehmen was sie wollen!
Der_Schläfer
18.06.2008, 18:31
Nein, bei bestimmten Fällen der Ruhestörung, in der der Täter nicht bereit ist den Lärm abzuschalten, ist die Polizei berechtigt die Wohnung zu betreten und die Lärmquelle zu beschlagnahmen.
Da müssen sie trotzdem Erlaubnis einholen für, auch wenn es nachgeholt ist wie Ribas ergänzt hat.
Kalyvala
18.06.2008, 18:31
In diesem Video wird es leicht verständlich erklärt. :)
http://www.youtube.com/watch?v=EFfdJeW6dGo
Gestellt :o
Aber lustig §ugly
Das Video ist Fake ;)
Und ohne Durchsuchungsbefehl darf kein Beamter in dein Haus, aus keinem Grund. Du darfst ihnen immer den Eintritt verweigern.
Verlang nen Durchsuchungsbefehl, und wenn sie den nicht haben dürfen sie wieder abziehen, fertig.
Andarieth
18.06.2008, 18:47
Die Geräusche sind so geil... xD
:D:D
In diesem Video wird es leicht verständlich erklärt. :)
http://www.youtube.com/watch?v=EFfdJeW6dGo
:D Was was haben die gegen Lan-Partys? Die machen doch spass.
Also Stereoanlage wird die Polizei definitiv nicht mitnehmen dürfen. Aber sie können dich dazu auffordern sie leiser zu machen, oder aber Bußgeld und Verwarnung.
Nein, bei bestimmten Fällen der Ruhestörung, in der der Täter nicht bereit ist den Lärm abzuschalten, ist die Polizei berechtigt die Wohnung zu betreten und die Lärmquelle zu beschlagnahmen.
In diesem Video wird es leicht verständlich erklärt. :)
http://www.youtube.com/watch?v=EFfdJeW6dGo
§rofl
*gestöhne* Das ist leben - nicht da was ihr da macht *dem gestöhne zuhör*
§ugly
Das Video ist Fake ;)
Dat is kein Fake, das is ne Comedy-Sendung:D
Dat is kein Fake, das is ne Comedy-Sendung:D
Kommt im Endeffekt dasselbe bei raus...
Dat is kein Fake, das is ne Comedy-Sendung:D
Ach so ist das. Weil dieses eine Video von Andi und Heike an der Bushaltestelle ist ja auch ein fake, aber auch sehr geil. Wie heißt die Sendung, habe noch nie was davon gehört.
Die bei Galileo sind alle doof und ihr seit die Rechtsexperten? Alles klar!
Hat hier einer Jura studiert oder ist Anwalt? Nein? Dann besser mal´s Maul halten.
Stand doch da, die Sendung heißt "Alles in Ordnung".
Und ohne Durchsuchungsbefehl darf kein Beamter in dein Haus, aus keinem Grund. Du darfst ihnen immer den Eintritt verweigern.
nope, bei akutem verdacht, dass im wohnraum etwas nicht in ordnung ist, ist ihnen ein eindringen auch ohne durchsuchungsbefehl möglich.
Testgrave
18.06.2008, 19:06
Die bei Galileo sind alle doof und ihr seit die Rechtsexperten? Alles klar!
Hat hier einer Jura studiert oder ist Anwalt? Nein? Dann besser mal´s Maul halten.
Ganz ruhig...
Ich wette du hast noch nie einen Blink ins Gesetz geworfen oder?
Ich für meinen Teil kenne mich z.B. gut im Arbeitsrecht aus, muss ich ja auch für meinen Job können...
Oder aber auch Waffengesetz, sind zwar 64 seiten wenn ich das noch in erinnerung habe, aber diese habe ich mir mehr als 3 mal durchgelesen...
Also wieso sollte ein Laie keine Ahnung haben?
Und vorallem Durchsuchungsbeschlüsse sind oft diskutierte Themen, wo sich jeder sein Wisse aneignen kann.
Also bitte raus aus dem Thread
nope, bei akutem verdacht, dass im wohnraum etwas nicht in ordnung ist, ist ihnen ein eindringen auch ohne durchsuchungsbefehl möglich.
Das ist doch dann nur bei "Gefahr in Verzug", aber dass ist glaub ich bei einer Stereoanlange nicht der Fall.
Ich glaube das sie das nicht dürfen ... ich würde sowas Diebstahl nennen. Die Polizei darf sich ja nicht alles nehmen was sie wollen!
Die wird ja nicht geklaut, sondern man darf se ja am nächsten Tag abholen :)
mfg Test-Grave
nope, bei akutem verdacht, dass im wohnraum etwas nicht in ordnung ist, ist ihnen ein eindringen auch ohne durchsuchungsbefehl möglich.
Tatsache?
Und was genau definiert einen "akuten Verdacht"?
Da muss es doch irgendeine Grundlage geben, oder?
Kann doch nicht im Ermessensspielraum einzelner Beamter liegen.
-Tristan-
18.06.2008, 19:08
Wer sich mal die tolle Sendung "Totto und Harry" oder sonstige andere Dokus über die Polizei angeguckt hat, wird bestimmt mitbekommen haben, dass diese immer fragen "Dürfen wir reinkommen?". ;)
Die Sache sieht doch wie folgt aus, kommt man der Aufforderung nicht nach die Musik leiser zu stellen und händigt man bei wiederholter Ruhestörung die Anlage nicht aus, dann wird man selbst eben mitgenommen und darf eine Nacht auf dem Polizeirevier verbringen. Ich denke da gibt man dann doch lieber die Stereoanlage raus. ;)
Andarieth
18.06.2008, 19:09
Wenn ein akuter Verdacht besteht, dass du ein Mitglied einer Gruppe bist, die terroristische Aktivitäten an den Tag legt, würde das wohl als Grund reichen, aber ich denke, deine Stereoanlage bleibt daheim.^^
Selbst wenn es gesetzlich erlaubt wäre, de facto würde es wohl nicht geschehen.
Sergej Petrow
18.06.2008, 19:10
Das ist doch dann nur bei "Gefahr in Vollzug", aber dass ist glaub ich bei einer Stereoanlange nicht der Fall.
Es macht aber keinen Sinn, auf die Lautstärke beharren zu wollen, wenn die Polizei an die Tür klopft.
Kann doch nicht im Ermessensspielraum einzelner Beamter liegen.
tut es aber.
allerdings muss dieser verdacht im nachhinein einer überprüfung standhalten können. wenn sich der eigentümer der wohnung beschwert und dem ganzen nachgegangen wird, dann kann der beamte nachträglich für sein falsches handeln bestraft werden und der eigentümer in schweren fällen auch eine entschädigung erhalten.
@ testgrave: das szenario kann man jetzt beliebig weiterspielen. wenn du beispielsweise trotz ermahnung die anlage nicht leiser/aus machst, dann kann ich mir vorstellen, dass sie dir die bude einrennen um das selbst in die hand zu nehmen, bzw um dich wegen wiedersetzung festzunehmen.
hab ich bei meiner lieblingsburschenschaft direkt gegenüber von mir schon mehrfach erlebt.
Der_Schläfer
18.06.2008, 19:12
Der Terminus ist "Gefahr im Verzug" und ist so definiert, dass Unterlassen von sofortigem Handeln in Gefahr für die Öffentlichkeit in näherer Zukunft entstehen könnte.
De facto also wenn irgendwo ein (Gewalt)verbrecher vermutet wird und festgesetzt werden soll, dann dürfen Polizisten in den Wohnraum desselben eindringen um ihn zu verhaften bevor er der Gesellschaft Schaden zufügen kann.
Bei der Stereoanlage ist das aber schwer erklärbar :p
@ testgrave:
In der Tat, einen blink habe ich noch nicht ins Gesetzbuch geworfen. Aber drin gelesen habe ich. Und die bei Galileo werden sich schon informiert haben bevor sie da irgendeinen Schrott erzählen.
Und die Polizei darf mehr als man denkt. Macht euch erstmal schlau, bevor ihr über etwas diskutiert wovon hier keiner Ahnung hat.
Testgrave
18.06.2008, 19:17
In der Tat, einen blink habe ich noch nicht ins Gesetzbuch geworfen. Aber drin gelesen habe ich. Und die bei Galileo werden sich schon informiert haben bevor sie da irgendeinen Schrott erzählen.
Woher weißt du denn, dass die von Galileo richtig liegen? ^^
Selbst die Öffentlich Rechtlichen machen Fehler und zwar große... Und nein ich hab atm keine Quellen für das, aber musst nur mal n bissl im internet forschen...
Die von den Sendern sind auch nicht allwissend :)
Du verlässt dich blind auf Medien? :) Find ich ne coole Einstellung... Hinterfrag doch mal n paar Dinge :>
mfg Test-Grave
Der_Schläfer
18.06.2008, 19:17
@ testgrave:
In der Tat, einen blink habe ich noch nicht ins Gesetzbuch geworfen. Aber drin gelesen habe ich. Und die bei Galileo werden sich schon informiert haben bevor sie da irgendeinen Schrott erzählen.
Galileo erzählt so viel Scheiße, das geht auf keine Kuhhaut. Die müssen jede Woche in ihrem Forum x Klarstellungen bestätigen weil sich Leute melden was für einen Unsinn sie erzählen würden...
Ich berlasse mich nicht blind auf Medien. Ich such dir mal die passenden Gesetzzeilen.
Sergej Petrow
18.06.2008, 19:20
Mal am Beispiel eines bellenden Hundes...
Darf die Polizei wegen einer Lärmbelästigung nach der Nachtruhe 6:00 einfach so die Wohnung öffnen und den Hund wegen "Gefahr in Verzug beschlagnahmen"
Ja, denn eine Ruhestörung liegt gem. §117 OwiG dann vor, wenn Zitat:
ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt
wird, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Dabei ist die Uhrzeit unerheblich.
Die Polizei darf gem. §41 Abs. 1 Nr. 3 PolG (NRW)eineZitat:
Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen
wenn Zitat:
3. von der Wohnung Immissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen
Gem. §42 PolG NRW darf diese Durchsuchung außer bei Gefahr im Verzug nur auf richterliche Anordnung erfolgen.
Gefahr im Verzug liegt u.a. dann vor, wenn das Einholen einer richterlichen Anordnung nicht zeitnah möglich ist und somit der Sinn der Maßnahme verfallen würde.
Morgens um 07:00 Uhr ist es kaum möglich einen Richter der zuständigen Amtsgerichtes zu erreichen, der eine solche Maßnahme anordnen könnte. Offensichtlich war die Ruhestörung, die von dem Hund ausging jedoch so massiv, dass es notwendig war, diese schnellst möglich zu beenden. Es lag somit Gefahr im Verzug vor, da das Warten auf eine richterliche Anordnung ein Weiterbestehen der Ruhestörung bewirkt hätte, welche aber schnellst möglich beendet werden musste.
Gem. §43 Abs. 1 Nr. 1 PolG NRW darf die Polizei eine Sache sicherstellen, um Zitat:
eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren
Eine gegenwärtige Gefahr ist eine Gefahr, bei der der Eintritt der Schädigung unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat. Der Hund bellt, eine Ruhestörung war offensichtlich gegeben. Somit ist auch eine gegenwärtige Gefahr gegeben.
Mhhh.... erstmal:
Polizisten haben nicht das Recht in den Wohnraum von Bürgern ohne Durchsuchungsbefehl einzudringen. Sie fragen höchstens: "Dürfen wir reinkommen?" Diese Frage kann man jedoch mit einem einfachen "Nein" aus der Welt schaffen. Die Polizisten können wieder aufs Revier dackeln.
Wie es bei diesem Fall aussieht weiß ich allerdings nicht... Ich würde denen wahrscheinlich sagen: "Ich machs leiser!" Und wenn sie weg sind halt wieder aufdrehen. Aber ist evtl. total falsch...
Kennt sich hier niemand mit dem Gesetz wirklich aus?
Edit: @ Sergej Petrow
Das klingt total schwachsinnig. Das soll aber nicht heißen, dass es nicht richtig sein muss.
Testgrave
18.06.2008, 19:24
Mal am Beispiel eines bellenden Hundes...
Darf die Polizei wegen einer Lärmbelästigung nach der Nachtruhe 6:00 einfach so die Wohnung öffnen und den Hund wegen "Gefahr in Verzug beschlagnahmen"
Ja, denn eine Ruhestörung liegt gem. §117 OwiG dann vor, wenn Zitat:
ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt
wird, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Dabei ist die Uhrzeit unerheblich.
Die Polizei darf gem. §41 Abs. 1 Nr. 3 PolG (NRW)eineZitat:
Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen
wenn Zitat:
3. von der Wohnung Immissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen
Gem. §42 PolG NRW darf diese Durchsuchung außer bei Gefahr im Verzug nur auf richterliche Anordnung erfolgen.
Gefahr im Verzug liegt u.a. dann vor, wenn das Einholen einer richterlichen Anordnung nicht zeitnah möglich ist und somit der Sinn der Maßnahme verfallen würde.
Morgens um 07:00 Uhr ist es kaum möglich einen Richter der zuständigen Amtsgerichtes zu erreichen, der eine solche Maßnahme anordnen könnte. Offensichtlich war die Ruhestörung, die von dem Hund ausging jedoch so massiv, dass es notwendig war, diese schnellst möglich zu beenden. Es lag somit Gefahr im Verzug vor, da das Warten auf eine richterliche Anordnung ein Weiterbestehen der Ruhestörung bewirkt hätte, welche aber schnellst möglich beendet werden musste.
Gem. §43 Abs. 1 Nr. 1 PolG NRW darf die Polizei eine Sache sicherstellen, um Zitat:
eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren
Eine gegenwärtige Gefahr ist eine Gefahr, bei der der Eintritt der Schädigung unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat. Der Hund bellt, eine Ruhestörung war offensichtlich gegeben. Somit ist auch eine gegenwärtige Gefahr gegeben.
Das ist doch mal eine Aussagen,
danke :)
Aber ne Quelle hät ich noch gern wenn das ginge :)
mfg Test-Grave
Der_Schläfer
18.06.2008, 19:26
§ 31
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
(1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.
(2) Die Polizei kann eine Wohnung nur durchsuchen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich eine Person in der Wohnung befindet, die
a) in Gewahrsam genommen werden darf,
b) widerrechtlich festgehalten wird oder
c) infolge Hilflosigkeit an Leib oder Leben gefährdet ist, oder
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich eine Sache in der Wohnung befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf.
(3) Ist eine Person entführt worden und rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß sie in einem Gebäude oder einer Gebäudegruppe festgehalten wird, so kann die Polizei Wohnungen in diesem Gebäude oder dieser Gebäudegruppe durchsuchen, wenn die Durchsuchungen das einzige Mittel sind, um eine Lebensgefahr oder Gesundheitsgefahr von der entführten Person oder von einem Dritten abzuwehren. Durchsuchungen während der Nachtzeit sind nur zulässig, wenn sie zur Abwehr der in Satz 1 genannten Gefahren unumgänglich notwendig sind.
(4) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September die Stunden von 21 Uhr bis 4 Uhr und in dem Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März die Stunden von 21 Uhr bis 6 Uhr.
(5) Außer bei Gefahr im Verzug darf eine Durchsuchung nur durch das Amtsgericht angeordnet werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung vorgenommen werden soll. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Gegen die Entscheidung des Gerichts findet die sofortige Beschwerde statt; die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Eine die Durchsuchung anordnende Entscheidung des Gerichts bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Bekanntmachung an den Betroffenen.
(6) Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume dürfen zur Erfüllung einer polizeilichen Aufgabe während der Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftszeit betreten werden.
(7) Der Wohnungsinhaber hat das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, ein Vertreter oder Zeuge beizuziehen.
(8) Dem Wohnungsinhaber oder seinem Vertreter sind der Grund der Durchsuchung und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben.
Was Galileo wohl meint ist der Paragraph der sagt sie dürften in die Wohnung um etwas zu beschlagnahmen. Nur erlaubt die Ruhestörung NICHT die Beschlagnahmung der Anlage da es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt!
§ 117 Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Die können dir eine Geldbuße aufdrücken und dich mitnehmen wenn du sie nicht zahlst, aber rein um die Anlage zu beschlagnamen ist nicht...
Sergej Petrow
18.06.2008, 19:31
Beschlagnahmen nicht. Das glaube ich auch nicht. Allerdings dürfen sie das Teil leiser stellen. :D
Das entscheidene ist halt dieser Passus: "die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."
Ich denke, dass man da sehr gut nachvollziehen kann, dass die Polizei eingreifen muss, wenn jemand nicht bereit ist, seine Anlage leiser zu stellen.
@testgrave
Habe ich gerade aus irgendeinem Rechtsforum kopiert. Aber der Gesetzestext, den Der_Schläfer gebracht hat, gibt das eh deutlicher wieder. Wobei obiges Beispiel sehr anschaulich ist.
Testgrave
18.06.2008, 19:32
Ok, das klingt doch mal gut,
danke Schläfer :)
Aber wieso von 21 bis 6 Uhr Nachtruhe?
Laut meines Wissens von 22 bis 6 Uhr oder etwa doch nicht, das haben die von Galileo heute sogar gesagt ^^?
mfg Test-Grave
Aber wieso von 21 bis 6 Uhr Nachtruhe?
Laut meines Wissens von 22 bis 6 Uhr oder etwa doch nicht, das haben die von Galileo heute sogar gesagt ^^?
mfg Test-Grave
meines wissens nach stimmt 22 bis 6 uhr. allerdings kann natürlich in miethäusern in der hausordnung was anderes stehen und ebenso kann glaube ich eine gemeinde auch andere richtwerte setzen.
Lord Beliar
18.06.2008, 19:38
Bei uns nebenan wird immer gleich der Nachbar selbst mitgenommen, wenn er nachts randaliert... ok... da ist aber auch keine laute Musik, sondern mehr der 'Möbelzertrümmersound'... §ugly
Bei uns nebenan wird immer gleich der Nachbar selbst mitgenommen, wenn er nachts randaliert... ok... da ist aber auch keine laute Musik, sondern mehr der 'Möbelzertrümmersound'... §ugly
tja, so ein nachbar hat auch dummerweise keinen knopf, an dem man die lautstärke runterdrehen kann.
wenn der dann aber erstmal in einer ausnüchterungszelle oder einem vergleichbaren etablissement untergebracht wird, dann sind die probleme in der regel rasch gelöst.
Genauso ist das.
nein.Eigentümer un besitzer wird oft verwechselt.
die Polizei müsste eiignetlich nur den vermieter fragen:o
Der_Schläfer
18.06.2008, 19:41
Aber wieso von 21 bis 6 Uhr Nachtruhe?
Laut meines Wissens von 22 bis 6 Uhr oder etwa doch nicht, das haben die von Galileo heute sogar gesagt ^^?
Vermutlich weil Nachtruhe ein Passus aus Mietverträgen ist während es im Gesetz bestimmte Passi verändert für den Zeitraum. Was da oben steht ist auf jeden Fall das, was du im aktuellen StGB finden wirst, also ganz sicher richtig.
Btw ist gerade der Passus mit der Nachtzeit noch ein Beweis dafür dass die Polizei dir die Anlage nachts nicht einfach abnehmen darf, bzw die Wohnung nicht einfach betreten darf. Da steht eindeutig
Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.
Also dürfen sie es nur wenn du so laut drehst dass die Oma neben an Gehörschäden davon tragen würde...
Lord Beliar
18.06.2008, 19:42
tja, so ein nachbar hat auch dummerweise keinen knopf, an dem man die lautstärke runterdrehen kann.
wenn der dann aber erstmal in einer ausnüchterungszelle oder einem vergleichbaren etablissement untergebracht wird, dann sind die probleme in der regel rasch gelöst.
...und fangen am nächsten Tag von vorne an...
Naja... nicht mehr lange. Da ist neulich das Gesundheitsamt usw. angerückt... jetzt muß er wohl mal eine Weile auf 'Kur'.
Da ist neulich das Gesundheitsamt usw. angerückt... jetzt muß er wohl mal eine Weile auf 'Kur'.
das gesundheitsamt in einem privathaushalt? hält der typ sich faustgroße kakerlaken oder was?
du hast anscheinend glück mit den nachbarn. bei sowas wär ich froh, wenn sich die probleme der einen wohnung nicht auf das ganze haus übertragen. sowas ist speziell was tierchen angeht oft der fall.
Die Polizei begründet die Beschlagnehmung der Anlage damit, das es der einzige Weg ist die Ordnung wieder herzustellen. Was ja, wenn derjenige einfach nicht leiser macht, nunmal tatsache ist. Und somit dürfen die das sehrwohl. Sie können dich ja auch verhaften um die Ordnung wieder herzustellen.
Sergej Petrow
18.06.2008, 19:49
Also dürfen sie es nur wenn du so laut drehst dass die Oma neben an Gehörschäden davon tragen würde...
Laut muss es schon sein, sonst ist es ja keine Ruhestörung. Desweiteren gibt es da viele Dinge, die berücksichtigt werden müssen. Herzkranke Patienten dürften z.B. auch nicht sonderlich drauf stehen. Da ist sehr schwer zu sagen, was eine schwere Gesundheitsgefahr bedeutet. Sind ja Polizisten und keine Ärzte.
Aber ich vermute mal, wenn die das vor Ort mit gesunden Menschenverstand lösen, passt das schon.
Testgrave
18.06.2008, 19:56
nein.Eigentümer un besitzer wird oft verwechselt.
die Polizei müsste eiignetlich nur den vermieter fragen:o
Aber die Polizei muss sich auch an die Nachtruhe halten... Und darf diesen denke ich nicht nach 22 Uhr aus dem Bett hauen ;-)
mfg Test-Grave
Hier nochmal was zum Lesen (http://www.neon.de/kat/wissen/alltag/168030.html). Diesmal vom Magazin Neon (Stern). Und die wissen was sie schreiben.
Drachenjäger
18.06.2008, 20:00
Aus Rache, weil ich Simpsons verschlafen habe, hab ich mir Galileo angeguckt. §ugly
Und das darf die Polizei nicht machen, denn es fehlt ihnen den richterlichen Beschluss für Hausdurchsuchung. Ausserdem geht auch eine Anzeige, die hat auch Wirkungen.
Der_Schläfer
18.06.2008, 20:03
Hier nochmal was zum Lesen (http://www.neon.de/kat/wissen/alltag/168030.html). Diesmal vom Magazin Neon (Stern). Und die wissen was sie schreiben.
Auch hier gilt: GENAU lesen.
Auch kann die Anlage sofort beschlagnahmt werden, wenn man sich weigert, die Musik leiser zu drehen. Die Begründung der Polizei: Anders ist die öffentliche Ordnung nicht wiederherzustellen.
Das ist eine Begründung der POLIZEI, nicht ein gesetzlich verbrieftes Recht. De Facto ist es eine Ordnungswiedrigkeit, sie plädieren darauf dass die öffentliche Ordnung gestört wäre, das aber auszulegen ist Sache eines Richters und nicht des Polizisten vor der Türe und somit im Zweifelsfall sogar Klagegrund!
Würde natürlich als Bagatelle abgetan und nicht zur Verhandlung kommen, aber es ist dennoch nicht per se rechtens!
Aber die Polizei muss sich auch an die Nachtruhe halten... Und darf diesen denke ich nicht nach 22 Uhr aus dem Bett hauen ;-)
mfg Test-Grave
unserer nachbarn feiern immer bis um 12 rein halten sich NICHT an die NAchtruhe.nja soweit so scheisse.
Als ich mit mei bruder ein paar sachen ausm keller geholt hab wegen sperrmüll unso hat uns die Nachbarin angeplärt:"Meine Tochter will schlafen seit ruhiger" unso scheiss.
Ich denk mal wir haben recht da es 8 uhr war un die tochter draussen auf deren kleinen grillfestchen war.Scho oder?(achja, die Polizei erlaubt sich alles)
Naja, auslangeweile mal n Thread hier :>
Hab grad Galileo gesehen...
Und da hieß es, wenn jmd. in der Nachtruhe noch lärm verursacht, darf die Polizei z.B. die Steroanlange mitnehmen...
Was ist das für ein Recht, und wo steht das?
Darf die Polizei einfach so die Wohnung/das Haus betreten und diese Mitnehmen?
Mir ist nur bekannt, dass die Polizei die eigenen 4 Wände nur mit Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Vollzug die Wohnung betreten darf, oder der Eigentümer erlaubt dies.
Weiß das jmd.?
mfg Test-Grave
Wenn es so währe würde ich ihre Knarren beschlagnahmen§ugly
Lord Beliar
18.06.2008, 20:14
das gesundheitsamt in einem privathaushalt? hält der typ sich faustgroße kakerlaken oder was?
du hast anscheinend glück mit den nachbarn. bei sowas wär ich froh, wenn sich die probleme der einen wohnung nicht auf das ganze haus übertragen. sowas ist speziell was tierchen angeht oft der fall.
Ungeziefer halten sie sich nicht (zum Glück! Sonst wäre ich wirklich schon schreiend davongelaufen)... es ist eher so, daß sie ihre eigene und die Gesundheit anderer in Gefahr bringen (Alkohol, Drogen) und es ist schließlich ja auch ein Jugendlicher im Haushalt, dem sowas nicht zugemutet werden kann. Naja, deshalb der ganze Aufmarsch, mit richterlichem Beschluss. Polizei... Amtsärztin...
Jetzt gehen die beiden (wieder einmal) freiwillig in eine Klinik... ansonsten droht wohl die Einweisung, eben weil da eine Gefahr für die eigene und die Gesundheit anderer besteht...
(Jeder kann froh sein, nicht in so einer Gegend wie dieser hier leben zu müssen... ich wär auch froh, wär ich vor dieser Erfahrung verschont geblieben.)
unserer nachbarn feiern immer bis um 12 rein halten sich NICHT an die NAchtruhe.nja soweit so scheisse.
Als ich mit mei bruder ein paar sachen ausm keller geholt hab wegen sperrmüll unso hat uns die Nachbarin angeplärt:"Meine Tochter will schlafen seit ruhiger" unso scheiss.
Ich denk mal wir haben recht da es 8 uhr war un die tochter draussen auf deren kleinen grillfestchen war.Scho oder?(achja, die Polizei erlaubt sich alles)
Die Polizei erlaubt sich, was du sie machen lässt. Ein Blick in entsprechende Bücher und du kannst bei der nächsten Demo mit Rechtswissen glänzen. ;)
eLguadalupe
18.06.2008, 22:19
Stimmt es, das wenn man sein Auto offen in der Stadt stehen lässt einen Strafzettel bekommt mit dem Grund "Verführung zu einer Straftat" ? §ugly
Stimmt es, das wenn man sein Auto offen in der Stadt stehen lässt einen Strafzettel bekommt mit dem Grund "Verführung zu einer Straftat" ? §ugly
aus einer alten adac zeitschrift von mir:
Wegen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann ein Auto selbst dann abgeschleppt werden, wenn es ordnungsgemäß geparkt, aber nicht ordnungsgemäß gesichert ist, beispielsweise das Fenster offen ist.
Stimmt es, das wenn man sein Auto offen in der Stadt stehen lässt einen Strafzettel bekommt mit dem Grund "Verführung zu einer Straftat" ? §ugly
Ja das stimmt!
Genauso ist das.
In deiner Frage steckt auch schon die Antwort. Bei Gefahr in Verzug darf die Polizei unmittelbar ohne Durchsuchungsbefehl in deine Wohnung eindringen, und die Quelle der Gefärdung beseitigen.
Was du nicht auf den Schirm hattest ist, Lärm ist eine Gefahr, nämlich Körperverletzung!
Klingt komisch, ist aber so, im Regelfall wird man erst gebeten den Lärm so zu reduzieren das keiner mehr gestört ist, bei Unterlassen wird dann die Quelle des Lärmes entfernt, z.B. die Musikanlage, dies ist aber ermessen der Polizei, wenn die schonmal da waren können die die Anlage auch beim ersten Besuch mitnehmen, und diese bis zu 6 Monaten beschlagnahmen.
§ 33
Beschlagnahme (1) Die Polizei kann eine Sache beschlagnahmen, wenn dies erforderlich ist
1.
zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung,
2.
zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Verwendung durch eine Person, die nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen worden ist oder
3.
zum Schutz eines Einzelnen oder des Gemeinwesens vor der Gefahr einer Straftat von erheblicher Bedeutung nach § 22 (http://dejure.org/gesetze/PolG/22.html) Abs. 5 Nr. 1 und 2 Buchst. a und b.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 3 kann der Polizeivollzugsdienst eine Forderung oder andere Vermögensrechte beschlagnahmen. Die Beschlagnahme wird durch Pfändung bewirkt. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sind sinngemäß anzuwenden.
(3) Dem Betroffenen sind der Grund der Beschlagnahme und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben. Auf Verlangen ist ihm eine Bescheinigung zu erteilen. § 32 (http://dejure.org/gesetze/PolG/32.html) Abs. 3 gilt entsprechend.
(4) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, sobald ihr Zweck erreicht ist. Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelung darf die Beschlagnahme nicht länger als sechs Monate aufrechterhalten werden.
(5) Bei beschlagnahmten Forderungen oder anderen Vermögensrechten, die nicht freigegeben werden können, ohne dass die Voraussetzungen der Beschlagnahme erneut eintreten, kann die Beschlagnahme um jeweils weitere sechs Monate, längstens bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren verlängert werden. Über die Verlängerung entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Inhaber seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat.
ShadowRaven
20.01.2014, 18:23
...
Ich glaube, dass sich sein Problem nach fünfeinhalb Jahren schon erledigt hat :p
Thanatos
20.01.2014, 18:55
Ich glaube, dass sich sein Problem nach fünfeinhalb Jahren schon erledigt hat :p
Ich auch. §CLOSED
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