Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BWL
Hallo Leute,
ich muss eine Bilanz aufstellen, aber zwei der Geschäftsvorfälle verstehe ich nicht.
Die eine bedeutet, Gegenstand xy auf Ziel kaufen und die andere ist, Eingangsrechnung für Büromöbel?
Ich verstehe also diese beiden Zahlmöglichkeiten auf Ziel und Eingangsrechnung nicht.
Edit: Und was meinen die mit diesem Geschäftsvorfall: Von der bereits gebuchten Büromöbellieferung schicken wir einen nicht bestellten Posten zurück.
blutfliege1
10.09.2007, 17:29
ich muss eine Bilanz aufstellen, aber zwei der Geschäftsvorfälle verstehe ich nicht.
Die eine bedeutet, Gegenstand xy auf Ziel kaufen
Einen Gegenstand "auf Ziel" kaufen bedeutet, dass du ihn nicht sofort zahlst, sondern erst später.
Daher "auf Ziel". (Du vereinbarst ein Ziel der Zahlung von xx Tagen, dann musst du die Rechnung zahlen)
Das Zahlungsziel ist später und es ist daher, wenn du es wissen willst eine Lieferverbindlichkeit da der Betrag ja nicht sofort gezahlt wird.
Buchungssatz:
Gegenstand xy + VoSt an Lieferverbindlichkeit
und die andere ist, Eingangsrechnung für Büromöbel?
Du hast irgendwann einmal Büromöbel gekauft und bekommst jetzt die Rechnung dazu.
Da du aber bei der Rechnung auch noch einen Betrag offen hast, den du nicht sofort zahlen musst sondern xx Tage hast um diese zu begleichen ist es meistens eine Banküberweisung, da man Rechnungen in Firmen und Betrieben meistens per Überweisung zahlt.
Selten ist es ein Geschäftsfall mit "Kassa" da dann dieser Betrag aus der Kassa entnommen würde, was aber bei Büromöbel nicht der Fall ist.
Buchungssatz:
Lieferverbindlichkeit / Bank
(Keine Steuer)
Edit: Und was meinen die mit diesem Geschäftsvorfall: Von der bereits gebuchten Büromöbellieferung schicken wir einen nicht bestellten Posten zurück.
Wenn die Lieferung schon mit xxx,xx € gebucht ist, dann musst du den Betrag den der nicht bestellte Posten ausmacht abziehen.
Also den Buchungssatz umdrehen
Büromöbel / Lieferverbindlichkeiten + VoSt
Bei der Überweisung, also der Zahlung der Rechnung musst du dann diesen Betrag den du nicht zahlst (also der Wert der retournierten Waren) wieder abziehen, weil du es dann nicht zahlst.
Also so meine ich es: (mit VoSt enthalten)
Eingangsrechnung = 2.000 € --> alles
Rücksendung = 320,-- € --> Retournirete Ware
Zahlbetrag = 2.000,-- - 320,-- also nur 1680 €.
Somit werden nur die 1680 Euro überwiesen.
~Edit~
Ok danke, wenn ich wieder fragen hab, sollte ich wohl auf dich wieder zurückkommen.:D
Kommt aber immer drauf an auf was...
Schließlich ist das schon ein Jahr her, seit ich das in Buchführung gelernt habe. ;)
Ok danke, wenn ich wieder fragen hab, sollte ich wohl auf dich wieder zurückkommen.:D
Powered by vBulletin® Version 4.2.2 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.