Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tauglichkeitsgrad bei der Musterung!
Ich grüsse euch!
Mich würde mal interessieren welchen Tauglichkeitsgrad ihr bei eurer Musterung ergattert habt. Seit ihr superfit und ein T1-Kandidat oder wurdet ihr vielleicht als T5 abgestempelt, also völlig ungeeignet? Wenn das letzte zutrifft, habt ihr dafür gekämpft ausgemustert zu werden indem ihr geschauspielert habt oder hat es gesundheitliche Gründe?
Bei mir war es so, dass ich T5 Kandidat geworden bin. Warum? Ich habe mal einen Unfall am Knie gehabt und das habe ich gesagt. Ich kann es nicht 100% belasten, dann schmerzt es höllisch. Die Dame kam nichtmals mehr zur Intimuntersuchung, da sie nach 5 Minuten meinte:"Ich muster sie direkt aus". Fragt mich nicht warum. Ich wiege vielleicht etwas mahr als andere, aber das ist minimal und wird wohl kaum der Grund gewesen sein, zumal da jemand war der ziemlich üppig bestückt war und trotzdem T3 bekommen hatte...
Freue mich auf eure Geschichten! :)
Lieben Gruss
Eurer Thalys
Hallo Thalys, Eretter der PE
Ich bin T2 gemustert und bin damit unzufrieden.
Hätte ich locker auf T4 drücken können, aber ne, ich muss ja wieder ehrlich sein ...
Ich bin Schüler, und deshalb noch nicht gemustert. (Ziemlich nervig, jedes Jahr flattert n Brief vom Bund hier rein, und ich darf denen Beweisen dass ich noch Schüler bin -.-)
Aber erzählt doch mal, wie läuft so ne Musterung eigentlich ab, ich hab da keine Vorstellung.
Xergando
29.07.2007, 20:13
Ich bin auch T2. Is mir eigentlich egal, wie tauglich ich bin, da ich eh beim THW bin.
Aber erzählt doch mal, wie läuft so ne Musterung eigentlich ab, ich hab da keine Vorstellung.
Boah, hast du ne Ahnung wie oft das hier schon diskutiert wurde ?
Öfter als sämtliche "Wie werde ich Mod?" und "Was hört ihr für Musik?" Threads zusammen, so kommts mir vor :p
newWonder
29.07.2007, 20:16
bin T2 gemustert ist mir aber auch eigentlich ziemlich egal weil ich nicht vorhab länger als nötig beim Bund zu bleiben.
Aber erzählt doch mal, wie läuft so ne Musterung eigentlich ab, ich hab da keine Vorstellung.
Die packen dir an die Klöten und schicken dich dann wieder nach Hause.
Wenn du schöne Klöten hast, darfst du allerdings mit vielen anderen schön beklöteten Männern in eine Dusche und die Seife fallen lassen.
Ne, ich weiß es selbst nicht, bin noch nicht im richtig Alter. :D
Aber ziemlich sicher, dass ich nicht auf T1 kommen kann.
Meine Augen sind zu schlecht. Ansonsten ist nach unten alles bis zur Ausmusterung offen. :)
EDIT
Ein Sonderrang, dass ich das nochmal erleben darf! $tanz
Also bei mir war es so:
Ich kam unten an und fragte wo ich hinmuss. Dann ging ich einen langen Treppengang hoch bis zu einem weiteren laaangen Gang. Da wies mich eine Frau zu einem Mann für ein Gespräch. Er fragte wie alt ich sei, was ich mache und was ich später machen möchte und natürlich ob ich verweigern will oder nicht. Ich verweigerte und wurde in einen anderen Raum gebracht. Dort saßen dann auch schon etliche Jungens in Unterhosen die auf die nette alte Dame warteten, die die Jungs zur Urinprobe und Hör- bw. Sehtest holen sollte. Da drin bestand ich mit Erfolg den Seh und Hörtest und wurde zur Toilette mit einem Becher gebeten. Dort bekam ich vor lauter Nervosität keinen Tropfen raus. Ich kam heraus und meinte:"Ähm...geht jetzt nicht". Sie wies mich solange zu den anderen zurückzugehen und später nocheinmal dorthin zu kommen.
Weiter gings in den Warteraum wo einem die anderen Jungs bereits von der berühmten Finger ins Hinterteil Story erzählten. Ich wurde immer nervöser. Dann kam die alte Frau und brachte mich ein einen Raum, wo auch noch eine junge Studentin oder so saß. Ich wurde ganz klein...ähmmmim Geiste. So und sie wog mich tätschelte meine Knie ab und fragte nach Krankheiten etc. Ich hatte eine Bescheinigung vom Arzt, dass mein Knie nicht voll belastet werden könne. Naja die Dame schielte auf meine Haare und sagte dann sie würde mich ausmustern. "Wollwn sie trotzdem noch die Hoden Untersuchung?" Breit grinsend lehnte ich ab und betrat den Gruppenraum wieder. "Und?" fragten mich die anderen. Ich sagte ihnen dass ich dem Finger entkommen sei und war ein Held..:D
Danach noch ein paar Gespräche und ich konnte wieder gehen!:)
Das war meine Musterung. Wenn man Bundeswehr machen möchte wären andere Test noch gekommen, so aber war das bei mir alles! :)
Hallo Thalys, Eretter der PE
Ich bin T2 gemustert und bin damit unzufrieden.
Hätte ich locker auf T4 drücken können, aber ne, ich muss ja wieder ehrlich sein ...
Äh, das glaube ich nicht. Denn T4 bedeutet, meines Wissens, dass du zu nem Spezialarzt gehen musst, weil die beim Kreiswehrersatzamt das nicht untersuchen können, und du nochmal wiederkommen musst.
T3 = T5 = Ausgemustert.
T1 = Volltauglich.
T2 = Bedingt tauglich.
Zwischen T3 und T5 besteht, meines Wissens, kein unterschied. T5 wird man wahrscheinlich nur, wenn man sofort, ohne Untersuchung, ausgemustert wird. T3 erst nach der Untersuchung.
Also: Wenn man tauglich ist, kann man nicht schlechter als T2 werden. ;)
the-unknown-hero
29.07.2007, 20:26
Joa. Ich bin *seine musterungsergebnisse aus der schublade rauskramt* "nach dem ergebnis der musterung am 24.01.2007 vorübergehend nicht wehrdienstfähig und werde bis einschließlich 24.07.2007 vom wehrdienst zurückgestellt."
liegt daran, dass ich ne feste zahnspange hab...sonst wär ich T2. der doc meinte, ich hätte ne komische atmung. außerdem hör ich aufm linken ohr n bissl schlecht.
aber mal schaun was am freitag rauskommt. da darf ich dann nochmal hin. eigentlich sollt ich glatt anrufen, dass ich nicht kommen brauch, weil ich immer noch die zahnspange hab und die auch bis ende des jahres nichr rauskommt..
und zum ablauf der musterung:
du kommst hin, meldest dich an und wartest dann erstmal ne stunde. dann werden deine personalien und sonstige daten aufgenommen und du bekommst einen oder zwei zettel zum ausfüllen (hobbies, besondere fähigkeiten...). also zettel ausfüllen und wieder warten...und warten...und warten...
dann darfste ne urinprobe abgeben (ein glück dass ich viel getrunken hatte^^) und dann darfste wieder warten...dann kommt die medizinische untersuchung vom arzt. untersuchung von augen und ohren. da gibts geräusche über kopfhörer mit verschiedenen frequenzen und du musst dagen wann du das geräusch hörst. bei den augen musst du zahlenreihen vorlesen und nen rot-grün-blindheitstest machen. dann darfgste dich auf ne liege legen, wo dein ruhepuls + blutdruck gemessen wird. dann machste 20 kniebeugen und es wird nochmal gemessen.
anschließend darfste deine hose runterlassen, damit der doc die krebsvorsorge machen kann und das wars dann auch schon...wenn du tauglich gemustert wirst musste noch nen eignungstest machen. fragen beantworten...was genau weiß ich nich. ich musste es nich machen.
und so nach 6-7 stundne durft ich auch schon wieder nach hause fahren^^
Äh, das glaube ich nicht. Denn T4 bedeutet, meines Wissens, dass du zu nem Spezialarzt gehen musst, weil die beim Kreiswehrersatzamt das nicht untersuchen können, und du nochmal wiederkommen musst.
T3 = T5 = Ausgemustert.
T1 = Volltauglich.
T2 = Bedingt tauglich.
Zwischen T3 und T5 besteht, meines Wissens, kein unterschied. T5 wird man wahrscheinlich nur, wenn man sofort, ohne Untersuchung, ausgemustert wird. T3 erst nach der Untersuchung.
Also: Wenn man tauglich ist, kann man nicht schlechter als T2 werden. ;)
Also T3 gibts nicht mehr, das wurde abgeschafft.
Aber hast recht....T4 hätte wohl nicht ausgereicht, damit wäre man nur kurzzeitig ausgemustert und müsste irgendwann nochmal hin....also ist T5 das einzig wirklich ausgemusterte.
Also ich war mal super fit, also T1. WEnn ich nun nochmal zur Musterung müsste, würden sie mich als T5 abstempeln, da ich ne kaputte Leber und andere Probleme habe.
Und wie das früher war, kann ich euch gerne sagen, es war idiotisch. Ich war mit meinen Kameraden dort und gingen eben in den Wartesaal. Dort haben wir schön gechillt bis einer nach den anderen reingegangen ist. Ich kam als letzes rein und hatte die meisten Geshcichten gehört. :(
Ich werde nicht gemustert, ich werde Theologie studieren (das beinhaltet auch dass ich noch nicht gemustert wurde, das würde in den nächsten Jahren auch nicht passieren)
Wenn ich allerdings gemustert würde, dann würde ich annehmen dass ich T5 kriegen würde: Untergewichtig, einer der unsportlichsten Menschen, leichter Sehfehler, Rückenprobleme, meist auch andere Probleme (Wenn ich z.B. zu viel laufe, also ungefähr so viel wie bei den Bundesjugendspielen, und es auch noch so heiß ist, kann ich danach eigentlich nicht mehr stehen)
Bei uns in Österreich Gibt es diese stufen:
Körperliche Eignung:
-Tauglich (man muss einrücken)
-vorrübergehend Untauglich ( wenn man einen bruch hat aber sonst tauglich ist)
-Untauglich(...)
Physische Eignung:
Computertest wertung 1-9+... (wobei 9+ das beste ist)
ich bin tauglich und hab einen 6er
-------------------
ich hoffe das stimmt so sonst verbessert mich:p
the-unknown-hero
29.07.2007, 21:51
Ich werde nicht gemustert, ich werde Theologie studieren
du wirst gemustert, so wie jeder andere auch - außer natürlich sie kriegens nicht auf die reihe...
du wirst gemustert, so wie jeder andere auch - außer natürlich sie kriegens nicht auf die reihe...
Werden Theologie studenten gemustert? Ach egal, sie werden jedenfalls nicht eingezogen.
the-unknown-hero
29.07.2007, 21:53
Werden Theologie studenten gemustert? Ach egal, sie werden jedenfalls nicht eingezogen.
wieso sollten sie nicht eingezogen werden? dann müssen sie halt zivildienst machen. man kommt nur drumherum wenn man ausgemustert wird...
oder halt vergessen wird
wieso sollten sie nicht eingezogen werden? dann müssen sie halt zivildienst machen. man kommt nur drumherum wenn man ausgemustert wird...
oder halt vergessen wird
Zivildienst müssen sie afaik auch nicht machen, die dürfen sofort studieren. Muss da mal meinen Vater fragen, der kennt sich damit besser aus.
Jean-Luc Picard
29.07.2007, 21:59
Werden Theologie studenten gemustert? Ach egal, sie werden jedenfalls nicht eingezogen.
Klar werden sie das, zumal man in aller Regel auch vor dem Studium gemustert wird.;)
Was Du studieren möchtest spielt da eigentlich keine Rolle, wenn Du nicht zum Bund möchtest, musst Du ganz normal verweigern. Den Zivildienst absolvieren die meisten dann eben auch vor dem Studium.
Man hat keinerlei Sonderstatus, wenn man Theologie studieren will, und auch nicht wenn man es studiert. Es ist ein ganz normales Studium, in dem es eben verschiedene Abschlüsse gibt, sei es Pfarramt, Diplom oder Magister – wobei der Magisterstudiengang wohl kurz vor der Einstampfung steht.
Klar werden sie das, zumal man in aller Regel auch vor dem Studium gemustert wird.;)
Was Du studieren möchtest spielt da eigentlich keine Rolle, wenn Du nicht zum Bund möchtest, musst Du ganz normal verweigern. Den Zivildienst absolvieren die meisten dann eben auch vor dem Studium.
Man hat keinerlei Sonderstatus, wenn man Theologie studieren will, und auch nicht wenn man es studiert. Es ist ein ganz normales Studium, in dem es eben verschiedene Abschlüsse gibt, sei es Pfarramt, Diplom oder Magister – wobei der Magisterstudiengang wohl kurz vor der Einstampfung steht.
Ich hab grad nochmal meinen Vater gefragt. Er sagt man muss keinen Zivildienst leisten und man wird auch nicht eingezogen. Habe ich auch gesagt. Es ist seit Hitler so.
Das Thema gabs doch mal vor eins bis zwei Wochen im TuS...
Naja, medi wollte ja, dass hier mal wieder mehr Leben rein kommt :D
Also, ich denke mal, dass ich nicht gemustert werde.
Wenn Wiki recht hat, was ja auch mal vorkommen sollte, werde ich, je nach Arzt, T2, T4 oder gar T5 haben. Wie gesagt, liegt am Arzt. Ich habe nämlich von allem ein wenig. Am wahrscheinlichsten halte ich aber T4.
Hier noch einmal ein paar Infos zu dem Thema von Wikipedia.de (http://de.wikipedia.org/wiki/Tauglichkeit)
Ich hab grad nochmal meinen Vater gefragt. Er sagt man muss keinen Zivildienst leisten und man wird auch nicht eingezogen. Habe ich auch gesagt. Es ist seit Hitler so.
Dann ist es aber seltsam, dass mein ehemaliger Religionslehrer die vollen 18 Monate beim Bund war. ^^ (Und hin musste. Logischerweise.)
Man muss lediglich keinen Wehr- oder Ersatzdienst leisten, wenn man ins Priesterseminar geht und demnach Priester werden wird. (Das weiß ich von einem Stufenkameraden, der ins Priesterseminar gehen wird. Ich glaube sogar, er ist nicht gemustert worden, bin mir dabei aber nicht sicher.)
Sakrileg
29.07.2007, 22:26
damals, ach das hoert sich so alt an^^
wurde ich eigentlich auf T2 gestuft... aber als ich sagte das regelmaessig cannabis rauche haben die mich glatt auf T3 rutergesetzt XD
Orcslayer
29.07.2007, 22:30
Tja, ich wurde (bisher) in meinem Leben ganze drei Male gemustert. :eek:
Das erste Mal zum Grundwehrdienst, dann zur Tauglichkeitsuntersuchung zum Soldaten auf Zeit und dann nochmal zu einer Wehrübung.
Bei der ersten Musterung wurde ich als T2, bei der zweiten im Nachhinein als T4 und bei der letzten als T6 eingestuft. Werde mal genauer erklären wie es dazu kam.
T2 ist ja klar, dann hab ich mich nach meiner Grundwehrdienstzeit als Soldat auf Zeit für acht Jahre beworben. Da lief auch alles gut bis auf den Sporttest. Den hab ich ganz knapp nicht geschafft. Liegestütze, Situps und Pendellauf waren für mich kein Problem, nur am Standweitsprung und am Konditionstest (Fahrradfahren) hats gehapert. Wäre aber nicht schlimm gewesen, den Sporttest hätte ich wiederholen können da alles andere ganz gut abgelaufen war. Allerding hatte sich das dann nach dem Vorstellungsgespräch und dem Gespräch mit dem Offizier der die Stellen verteilt erledigt. Bin zwar als Unteroffizierstauglich eingestuft worden, es gab aber keine Stellen mehr mit Ausbildung. Und vier Jahre Bundeswehr ohne Ausbildung wäre Blödsinn gewesen.
Da ich dann nicht mehr beim Sporttest (den hätte ich nach Ablauf eines Monats nachholen können) und danach beim Arzt war hat er mich dann als T4 eingestuft.
Bei der medizinischen Musterung für die Wehrübung wurde ich dann als T6 eingestuft, das ist wehrdienstfähig für Wehrübende/Reservisten. Als die mich im Büro fragten als was ich eingestuft wurde und ich sagte T6 haben die erstmal etwas blöd geguckt, haben davon anscheinend noch nichts gehört. :p
Da gab es diese Einstufung auch noch nicht lange.
Die erste und die letzte medizinische Musterung hatte ich im Kreiswehrersatzamt und da hatte ich ein witziges Deja Vu. :D
Beide Male war ich erst bei einer Allgemeinärztin (nicht die Selbe), beide haben wegen meinem Belastungspuls Panik gemacht (war ein bischen hoch, bin nicht so der sportlichste welche ;)), mich zum Arzt für Innere Medizin zum Belastungs-EKG geschickt und der meinte jedes Mal das wäre halb so wild. §xlol
Hat mich aber nicht groß überascht, jeder sagt was anderes bei der Bundeswehr, hab ich während meiner ganzen Zeit dort mehrmals erlebt.
Jean-Luc Picard
29.07.2007, 22:34
Ich hab grad nochmal meinen Vater gefragt. Er sagt man muss keinen Zivildienst leisten und man wird auch nicht eingezogen. Habe ich auch gesagt. Es ist seit Hitler so.
Wenn Du Pfarrer werden willst, dann kannst Du lediglich eine Zurückstellung beantragen. Dazu musst Du eine Bescheinigung der jeweiligen kirchlichen Behörde vorlegen, dass Du dich auf ein geistliches Amt vorbereitest.
Damit ist man aber nicht grundsätzlich von der Pflicht entbunden, praktisch bedeutet dies dann aber meistens, dass man nicht mehr gezogen wird, da man mit Ablauf des 23 Lebensjahrs (bin mir mit der Zahl nicht ganz sicher) nicht mehr einberufen wird.
Ein Theologiestudium an sich entbindet dich aber nicht.
(1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt,
1.
wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist,
2.
wer, abgesehen von den Fällen des § 10, Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder nach § 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist.
(2) 1Vom Wehrdienst werden Wehrpflichtige, die sich auf das geistliche Amt (§ 11) vorbereiten, auf Antrag zurückgestellt. 2Hierzu sind beizubringen:
1.
der Nachweis eines ordentlichen theologischen Studiums oder einer ordentlichen theologischen Ausbildung und
2.
eine Erklärung des zuständigen Landeskirchenamtes, der bischöflichen Behörde, des Ordensoberen oder der entsprechenden Oberbehörde einer anderen Religionsgemeinschaft, dass sich der Wehrpflichtige auf das geistliche Amt vorbereitet.
Damit ist man aber nicht grundsätzlich von der Pflicht entbunden, praktisch bedeutet dies dann aber meistens, dass man nicht mehr gezogen wird, da man mit Ablauf des 23 Lebensjahrs (bin mir mit der Zahl nicht ganz sicher) nicht mehr einberufen wird.
Es ist ab dem 25. Lebensjahr.
Ich hoffe ich werde mit T5 gemustert. Hab nicht großartig Lust auf Wehr- oder Zivildienst. Das würde mir beinahe ein Jahr meines Lebens rauben. :rolleyes:
Ansonsten werd ich verweigern.
Dann ist es aber seltsam, dass mein ehemaliger Religionslehrer die vollen 18 Monate beim Bund war. ^^ (Und hin musste. Logischerweise.)
Man muss lediglich keinen Wehr- oder Ersatzdienst leisten, wenn man ins Priesterseminar geht und demnach Priester werden wird. (Das weiß ich von einem Stufenkameraden, der ins Priesterseminar gehen wird. Ich glaube sogar, er ist nicht gemustert worden, bin mir dabei aber nicht sicher.)
Man muss es auf Antrag zurückstellen. OK, ich schreib mal das Zeug von meinem Vater ab (wichtiges gelb hervorgehoben):
§12 Zurückstellung vom Wehrdienst
(1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt.
1. wer vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist,
2. wer, abgesehen von den Fällen des §10, Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder nach §63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist
(2) Vom Wehrdienst werden Wehrpflichtige, die sich auf das geistliche Amt (§11) vorbereiten, auf Antrag zurückgestellt. Hierzu sind beizubringen:
1. der Nachweis eines ordentlichen theologischen Studiums oder einer ordentlichen theologischen Ausbildung und
2. eine Erklärung des zuständigen Landeskirchenamtes, der bischöflichen Behörde, des Ordensoberen oder der entsprechenden Oberbehörde einer anderen Religionsgemeinschaft, dass sich der Wehrpflichtige auf das geistliche Amt vorbereitet
(3) Hat ein Wehrpflichtiger seiner Aufstellung für die Wahl zum Bundestag, zu einem Landtag oder zum Europäischen Parlament zugestimmt, so ist er bis zur Wahl zurückzustellen. Hat er die Wahl angenommen, so kann er für die Dauer des Mandats nur auf seinen Antrag einberufen werden.
(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,
1. wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen
a) die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder
b) für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,
2. wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen oder elterlichen Betriebes unentbehrlich ist,
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
b) eine Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, oder einem zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
c) eine bereits begonnene Berufsausbildung
unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde
(5) Vom Wehrdienst kann ein Wehrpflichtiger ferner zurückgestellt werden, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig ist, in dem Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist, oder wenn seine Einberufung die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
(6) In den Fällen des Absatzes 4, ausgenommen Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 3, darf der Wehrpflichtige vom Grundwehrdienst höchstens so lange zurückgestellt werden, dass er noch vor der für ihn nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 maßgebenden Altersgrenze einberufen werden kann. In Ausnahmefällen, in denen die Einberufung eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann er auch darüber hinaus zurückgestellt werden.
§11 Befreiung vom Wehrdienst
(1) Vom Wehrdienst sind befreit
1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
2. Geistliche römisch katholischen Bekenntnisses die die Diakonatsweihe empfangen haben
3. hauptämtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
4. schwerbehinderte Menschen
(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
1. deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
2. deren zwei Geschwister
a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer,
c) Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs 1. des Zivildienstgesetzes
e) einen anderen Dinest im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes,
f) ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten,
g) ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder
h) Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit geleistet haben oder
3. die
a) verheiratet sind,
b) eingetragene Lebenspartner sind oder
c) die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben.
Der Antrag ist frühestens nach der Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs 1. Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.
the-unknown-hero
29.07.2007, 23:10
(2) Vom Wehrdienst werden Wehrpflichtige, die sich auf das geistliche Amt (§11) vorbereiten, auf Antrag zurückgestellt.
(1) Vom Wehrdienst sind befreit
1. ordinierte Geistliche evangelischen Bekenntnisses,
2. Geistliche römisch katholischen Bekenntnisses die die Diakonatsweihe empfangen haben
3. hauptämtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht,
Du wirst zurückgestellt. Nicht befreit.
Befreit wirst du - soweit ich das verstanden hab - nur wenn du ordiniert, also in nem Kloster bist, oder wenn du schon als Pfarrer/Priester arbeitest.
T5 (nicht wehrdienstfähig) Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten. z. B.:
Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus oder Mukoviszidose, nach Schwere der Krankheit wird nicht unterschieden)
chronische Schäden an inneren Organen (Herzklappenfehler, Nierenschäden...)
schwerste Wirbelsäulenverbiegungen (Buckelbildung)
schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen
Krebs
Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Fehlsichtigkeiten als unter „T2“
[B]Suizidgefährdung
Fehlen der notwendigen Körperstatur (Größe, Gewicht)
Wehrpflichtiger ist aus anderen medizinischen Gründen nicht in der Lage in militärischer Gemeinschaft zu leben (Allergien, besonders gegen Nahrungsmittel, die eine Gemeinschaftsverpflegung unmöglich machen u. ä.)
Drogenkonsum
Depressionen, Psychosen (z.B. paranoid, manisch-depressiv)
Transsexualität (ICD-10 F64.0)
das wird einfach$ausheck
glaubt ihr gothkleidung+ritznarben+schminke reicht?§ugly
das wird einfach$ausheck
glaubt ihr gothkleidung+ritznarben+schminke reicht?§ugly
zieh davor noch 2-3 töpfe und 1-2 gute joints und du bist durch ^^
und am besten noch paar nadellöcher in die armbeuge :P
zieh davor noch 2-3 töpfe und 1-2 gute joints und du bist durch ^^
und am besten noch paar nadellöcher in die armbeuge :P
das schlimme ist:
ich mein das ernst§ugly
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