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Friedrich
13.05.2024, 11:14
Wie ist das rechtlich eigentlich? Mal angenommen mitten in der Nacht würde ein Einbrecher bei euch zuhause Einbrechen und ihr schlagt den bewusstlos so das er ins krankenhaus muss

Würde man dafür eine Strafe bekommen? Weil das man Leute nicht bewusstlos schlägt ist ja klar, aber bei einem Einbrecher der zu dir in die Wohnung kommt? Wie ist da die Rechtslage? Ist das Selbstverteidigung? Kriegt man dann eine Strafe wegen schwerer Körperverletzung?

Leichenteich
13.05.2024, 11:15
Ich denke das zählt unter Selbstverteidigung

Liebelein
13.05.2024, 11:19
Ist der Typ geschickt,
bist du gefickt.

Deutschland ist recht übel in dieser Angelegenheit.

Friedrich
13.05.2024, 11:20
Ist der Typ geschickt,
bist du gefickt.

Deutschland ist recht übel in dieser Angelegenheit.

Aber was wird denn von einem erwartet was man in so einer Lage tun sollte?

Fussel333
13.05.2024, 11:21
Würde auch sagen... kommt drauf an.

Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit.

Einbruch ist es erstmal nur wenn ein Fenster, Tür oder ähnliches beschädigt wird um sich Zugang zu verschaffen. Ansonsten wäre es lediglich Hausfriedensbruch evt. in Kombination mit Diebstahl.

Bzw. wenn der "Einbrecher" eine Wand einreißt. :dnuhr:

Friedrich
13.05.2024, 11:22
Würde auch sagen... kommt drauf an.

Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit.

Einbruch ist es erstmal nur wenn ein Fenster, Tür oder ähnliches beschädigt wird um sich Zugang zu verschaffen. Ansonsten wäre es lediglich Hausfriedensbruch evt. in Kombination mit Diebstahl.

Bzw. wenn der "Einbrecher" eine Wand einreißt. :dnuhr:

Naja er schlägt zum Beispiel ein Fenster ein und steht dann mitten in deiner Wohnung

Liebelein
13.05.2024, 11:23
Aber was wird denn von einem erwartet was man in so einer Lage tun sollte?
Polizaei anrufen.




Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit.




Siehste - dieses meine ich. Hahahahahaha. Gefickt - wie ich sagte.

Leichenteich
13.05.2024, 11:24
Naja er schlägt zum Beispiel ein Fenster ein und steht dann mitten in deiner Wohnung

Am besten gehst du dann zu deinem Rechner und forderst eine Genehmigung an, ihn angreifen zu dürfen. Währendessen sagst du ihm, dass er in 2-3 Wochen von 08:00 bis 20:00 nochmal vorbeikommen kann mit Einbruchsgenehmigung Anlage 2a

Fussel333
13.05.2024, 11:25
Naja er schlägt zum Beispiel ein Fenster ein und steht dann mitten in deiner Wohnung

Das wäre dann Einbruch. Genauso wie wenn das Fenster mit einer Brechstange aufgebrochen wird.


Kein Einbruch wäre es, wenn ein Fenster oder Tür offen stehen würden. Bzw. zumindest nicht verschlossen.


Beispiel: Nur weil bei jemanden die Tür offen steht. Kann ich ja noch lange nicht einfach reingehen. Ist immer noch Hausfriedensbruch.

Kommt dann evt. noch darauf an. Ob man vorher Kenntnis davon hatte. Das XY Nachts immer das Fenster offen lässt. Also ist das spontan passiert oder wurde das Opfer vorher ausgespäht.

Evt. kommen dann noch weitere Delikte hinzu.

Liebelein
13.05.2024, 11:27
Ich geb dir mal nen Input, Achtung, Triggeralarm!


Es war einmal ein rape, im Raume Köln Bonn, wenn ich mich nicht irre. Campendes Studentenpärchen im Zelt am See. Des Nachts kam der Böse mit der Säge und sprach:" Er reiche mir zum Leibe sein Weib, als das meine Säge verschone euren Leib."

Er tat wie geheisen - und die Polizei lobte ihn für seine stramme Haltung. "Alles richtig gemacht".

Hast du nun eine Idee?

Defc
13.05.2024, 12:02
Wenn jemand bei dir einbricht, hast du mit Sicherheit das Recht, dagegen vorzugehen - über die Konsequenzen würde ich mir in so einer Situation die wenigsten Gedanken machen.

Xarthor
13.05.2024, 12:28
Du hast immer ein Selbstverteidigungsrecht, wenn jemand in deinen persönlichen Rechtsraum eindringt. Allerdings bedeutet Selbstverteidigung immer, dass das jeweils mildeste Mittel Anwendung finden muss, das zur Verfügung steht. Was das im jeweiligen Fall bedeutet, kann je nach Situation völlig unterschiedlich sein. Das kann von "die Person festhalten bis die Polizei da ist" bis zu Totschlag alles sein. Es soll aber gleichzeitig verhindern, dass man mit einer Überreaktion "antwortest". Gefickt bist du, wenn du Lieblein heißt. Der darf nämlich gar nichts tun außer eine Opferrolle zu spielen. :o:p

Übrigens darfst du Menschen immer die Freiheit rauben (also z.B. in ein Zimmer einsperren) um eine Flucht vor der Polizei zu verhindern, sofern die Person eine Straftat begangen hat. Das mildeste Mittel ist aber auch hier die Polizei sofort zu rufen und nicht aus Argwohn den Einbrecher 2 tage in der Abstellkammer eingeschlossen zu haben. Allerdings sollte man in aller erster Linie auf die eigene Sicherheit achten. Es bringt nichts den Einbrecher zu überwältigen, wenn dadurch das eigene Leben in Gefahr gerät. Siehst du, dass er ein Messer dabei hat, solltest du lieber die Flucht ergreifen, wenn möglich. Das eigene Leben zählt mehr als den Verbrecher zu fassen.

Edit: Der letzte Satz ist auch eine Konsequenz die man berücksichtigen sollte, @Defc. Gedanken sollte man sich also schon zum Selbstschutz in der Situation machen. Im Eifer des Gefechts wird sicher auch ein weniger mildes Mittel vom Gericht als "Selbstverteidigung" angesehen, sofern man erklären kann, wieso es in den eigenen Augen kein milderes Mittel gab. Man hat nunmal nicht unbedingt die Zeit alles abzuwägen. Da zählt aber trotzdem der gesunde Menschenverstand. Jemanden erdrosseln, der sich bereits ergeben hat, wird vor Gericht sicher nicht gut enden.

Todesgulasch
13.05.2024, 13:39
Wie ist das rechtlich eigentlich? Mal angenommen mitten in der Nacht würde ein Einbrecher bei euch zuhause Einbrechen und ihr schlagt den bewusstlos so das er ins krankenhaus muss



https://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-man-Einbrecher-verpruegeln-article16333741.html

Alle Fragen beanwortet?

Vainamoinen
13.05.2024, 14:28
Hatten wir nicht schonmal die Situation, dass du dir über deine Gewaltausbrüche Sorgen gemacht hast? :(

Vielleicht ist eine Abklärung der Rechtslage für den Fall, dass du dich an einem Einbrecher vergehst, weniger wichtig als die Behandlung des Impulses.

Lord Rhapthorne
13.05.2024, 14:54
Du hast immer ein Selbstverteidigungsrecht, wenn jemand in deinen persönlichen Rechtsraum eindringt. Allerdings bedeutet Selbstverteidigung immer, dass das jeweils mildeste Mittel Anwendung finden muss, das zur Verfügung steht. Was das im jeweiligen Fall bedeutet, kann je nach Situation völlig unterschiedlich sein. Das kann von "die Person festhalten bis die Polizei da ist" bis zu Totschlag alles sein. Es soll aber gleichzeitig verhindern, dass man mit einer Überreaktion "antwortest". Gefickt bist du, wenn du Lieblein heißt. Der darf nämlich gar nichts tun außer eine Opferrolle zu spielen. :o:p

Jain, siehe Notwehrexzess. Die Gesetzeslage ist mMn. eh Sinnfrei, da die ganze Notwehrsache darauf baut dass die angegriffene Partei bei normalbewusstsein ist. Wenn nun aber der Einbrecher in deiner Wohnung steht setzt bei jedem Normalen Menschen doch völlig das rationale denken aus.


Übrigens darfst du Menschen immer die Freiheit rauben (also z.B. in ein Zimmer einsperren) um eine Flucht vor der Polizei zu verhindern, sofern die Person eine Straftat begangen hat. Das mildeste Mittel ist aber auch hier die Polizei sofort zu rufen und nicht aus Argwohn den Einbrecher 2 tage in der Abstellkammer eingeschlossen zu haben. Allerdings sollte man in aller erster Linie auf die eigene Sicherheit achten. Es bringt nichts den Einbrecher zu überwältigen, wenn dadurch das eigene Leben in Gefahr gerät. Siehst du, dass er ein Messer dabei hat, solltest du lieber die Flucht ergreifen, wenn möglich. Das eigene Leben zählt mehr als den Verbrecher zu fassen.


Das ist korrekt, dann muss man sich allerdings damit abfinden wenn man dabei nicht unbeschadet davonkommt. Das Jedermannsrecht zwingt natürlich den anderen nicht magisch dazu sich festnehmen zu lassen. Denn der vermeintliche Straftäter hat ja potentiell alles recht sich zu wehren, schließlich kann er ja ggf. garnicht wissen dass er eine Straftat begangen hat oder er denkt er wird gerade von hinten überfallen und jemand will ihn unrechtmäßig seiner Freiheit berauben.

Gleiches gilt wohl auch für Zivilpolizisten, kann im Affekt ja jeder sagen.





In dem konkreten Fall ist es natürlich schwierig, dein Notwehrrecht besteht solang bis der Einbrecher deine Wohnung verlassen hat, und wenn er das nicht freiwilligt macht (was sehr unwahrscheinlich ist) werden wohl ein paar Faustschläge das mildeste Mittel sein - und dabei riskiert man schon Totschlag.

Liebelein
13.05.2024, 15:25
Gefickt bist du, wenn du Lieblein heißt. Der darf nämlich gar nichts tun außer eine Opferrolle zu spielen. :o:p


So wie ich dich kenne, hast du fundierte Gründe für meine Erwähnung in diesem Kontext :D Leider entziehen diese sich mir gerade noch.

Baseline meines Gesagten ist, gebe acht bei der Wehr gegen einen Aggressor, das deutsche Gerichte nicht dich zur Verantwortung ziehen.
Das meine ich auch so, damit kann jetzt jeder anstellen was er möchte.

Warte halt hinter der Tür mit nem Kerzenleuchter auf den Einbrecher, und ziehe ihm diesen über den Kopp. Geht der in deiner Bude kaputt, wünsche ich dir viel Spaß. Spricht er danach das Leben lang komisch - Selbiges.

Der Klassiker ist doch der Einbrecher, der in dein ausgehobenes Teichloch im Garten fällt, welches nicht abgesperrt war.





Das ist korrekt, dann muss man sich allerdings damit abfinden wenn man dabei nicht unbeschadet davonkommt.

Ich glaube, das dies nicht ganz korrekt ist. Wenn ich einen Ladendieb festhalte bis die Polizei da ist, und mir in der Zeit ein paar Hiebe einfange, laufen diese Hiebe ebenfalls unter Körperverletzung. Also in diesem Sinne muss ich mich damit nicht abfinden.

Xarthor
13.05.2024, 16:08
So wie ich dich kenne, hast du fundierte Gründe für meine Erwähnung in diesem Kontext :D Leider entziehen diese sich mir gerade noch.

Baseline meines Gesagten ist, gebe acht bei der Wehr gegen einen Aggressor, das deutsche Gerichte nicht dich zur Verantwortung ziehen.
Das meine ich auch so, damit kann jetzt jeder anstellen was er möchte.

Warte halt hinter der Tür mit nem Kerzenleuchter auf den Einbrecher, und ziehe ihm diesen über den Kopp. Geht der in deiner Bude kaputt, wünsche ich dir viel Spaß. Spricht er danach das Leben lang komisch - Selbiges.
Das ist auch ein Hinterhalt mit Verletzungsabsichten. Ich denke, das wäre noch machbar, wenn du zuvor eine Waffe gesichtet hast und du Todesangst gehabt hast. Aber nicht nur weil jemand in die Wohnung eingebrochen ist.

Mein vorheriger Post mit Kontext zu dir war natürlich etwas scherzhaft gemeint. Mir war schon klar, dass du dich darauf bezogen hast, dass man bei Notwehr auch selbst ins Visier der Behörden geraten kann. Aber in aller Regel wird es dennoch zu deinen Gunsten ausgelegt. Im Zweifel kann man selbst das Gerichtsurteil anfechten. Aber bis dahin müssen schon Staatsanwaltschaft und 1. Gerichtsinstanz ein Fehlurteil gefällt haben (sind ja auch nur Menschen).

Der umgekehrte Fall ist in den USA. Da haben Leute schon die eigenen Familienmitglieder aus Angst durch die Tür erschossen, weil sie dachten, es handle sich um Einbrecher. Von daher bin ich mit der Handhabung in Deutschland ganz zufrieden. Ansonsten verweise ich auch nochmal (auch an Lord Rhapthorne gerichtet) an Todesgulaschs verlinken Artikel. Der spiegelt ziemlich genau das wider, wie ich das Recht selbst auch verstanden habe und wie ich es bereits in meinem ersten Post meinte.

Kalaschnikow
13.05.2024, 16:12
Gibt es kein Wlan im Paulaner-Garten oder war googlen zu einfach?

Ajanna
13.05.2024, 16:23
Ich geb dir mal nen Input, Achtung, Triggeralarm!


Es war einmal ein rape, im Raume Köln Bonn, wenn ich mich nicht irre. Campendes Studentenpärchen im Zelt am See. Des Nachts kam der Böse mit der Säge und sprach:" Er reiche mir zum Leibe sein Weib, als das meine Säge verschone euren Leib."

Er tat wie geheisen - und die Polizei lobte ihn für seine stramme Haltung. "Alles richtig gemacht".

Hast du nun eine Idee?

Er hat's ja nicht einstecken müssen.
Wahrscheinlich haben sie nur Angst um ihre Zivilpolizisten. Ansonsten fällt mir kein Grund ein, warum man ernsthafte Verteidigung verbieten sollte. Das Zuhause der Menschen sollten sie schon hart schützen dürfen.

Apubec
13.05.2024, 16:46
Warum mit Gewalt reagieren?
Ich würde dem noch das mitgeben was zu erneuern ist. :p

Liebelein
13.05.2024, 16:50
Er hat's ja nicht einstecken müssen.
Wahrscheinlich haben sie nur Angst um ihre Zivilpolizisten. Ansonsten fällt mir kein Grund ein, warum man ernsthafte Verteidigung verbieten sollte. Das Zuhause der Menschen sollten sie schon hart schützen dürfen.

Ich weiss nicht genau, wie du das meinst. Entweder gehe ich dir gerade auf den Leim und du trollst mich, in diesem Fall - Punkt für dich.

Aber gesetzten Fall das du das halbwegs Ernst meinen solltest - was denkst du ist mit einer "Männerseele" los für den Rest des Lebens, nachdem so etwas statt gegeben wurde? Sicher, der Schaden ist nicht vergleichbar. Buchstäblich im Sinne des Wortes. Es geht nicht um ein gegeneinander aufwiegen. Aber um 2 zerstörte Seelen.

urphate
13.05.2024, 17:34
Nun, es gibt einen Notwehrparagraphen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Aber wehe der Einbrecher hatte eine schwere Kindheit.:dnuhr:

Lord Rhapthorne
13.05.2024, 18:14
Ich glaube, das dies nicht ganz korrekt ist. Wenn ich einen Ladendieb festhalte bis die Polizei da ist, und mir in der Zeit ein paar Hiebe einfange, laufen diese Hiebe ebenfalls unter Körperverletzung. Also in diesem Sinne muss ich mich damit nicht abfinden.

Dass du dich damit abfinden musst heißt nicht dass die Schläge rechtens sind. Sondern du musst das Risiko eingehen die Schläge einzustecken und darauf sitzen zu bleiben falls der Typ dann doch entkommt.

Liebelein
13.05.2024, 18:19
Dass du dich damit abfinden musst heißt nicht dass die Schläge rechtens sind. Sondern du musst das Risiko eingehen die Schläge einzustecken und darauf sitzen zu bleiben falls der Typ dann doch entkommt.

Ja gut, das ist Naturgesetz, da es eben keinen Gott im Himmel gibt. Stimme zu.


Warum mit Gewalt reagieren?
Ich würde dem noch das mitgeben was zu erneuern ist. :p

Die Ehefrau etwa?

Xarthor
13.05.2024, 18:29
Dass du dich damit abfinden musst heißt nicht dass die Schläge rechtens sind. Sondern du musst das Risiko eingehen die Schläge einzustecken und darauf sitzen zu bleiben falls der Typ dann doch entkommt.
Auch dagegen darfst du dich verteidigen, ich verstehe dein Problem nicht. :dnuhr:

lucigoth
13.05.2024, 19:41
Naja er schlägt zum Beispiel ein Fenster ein und steht dann mitten in deiner Wohnung
Ich habe hier immer Messer bereit, steche dann im Affekt zu- denn ich will nicht gefesselt qualvoll sterben!

Xarthor
13.05.2024, 20:16
Messer ist ganz gefährlich. Einerseits ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du selbst dann wegen schwerer Körperverletzung angezeigt wirst, andererseits ist die Gefahr zu töten sehr hoch. Und als Verteidigung ist es das denkbar schlechteste Mittel. Hat der Andere auch ein Messer, ist die gegenseitige Tötung sogar fast sicher. Messer verschärfen jede Situation.

Liebelein
13.05.2024, 20:26
Messer ist ganz gefährlich. Einerseits ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du selbst dann wegen schwerer Körperverletzung angezeigt wirst, andererseits ist die Gefahr zu töten sehr hoch. Und als Verteidigung ist es das denkbar schlechteste Mittel. Hat der Andere auch ein Messer, ist die gegenseitige Tötung sogar fast sicher. Messer verschärfen jede Situation.

Die Gefahr zu töten, wenn ich in der Defensive bin, sollte scheiß egal sein. Es sei denn, ich möchte Opfer sein. Alles andere ist Rechtsstaats-Gedudele, welches schön und gut ist, solange man der wilden Natur nicht ausgesetzt ist.

So lange man wegrennen kann, bin ich beim Team Wegrennen. Ansonsten habe ich lieber ein Messer in der Hand. Kann sein, das der andere Messermann sich dann jemand ohne Messer sucht.

Xarthor
13.05.2024, 20:59
Die Realität ist halt meistens, dass beide ein Messer im Bauch haben. Die höhere Anzahl Messeropfer in den letzten Jahren ist genau hierauf zurückzuführen. Die Kids denken, sie müssen sich mit einem Messer gegen Messerstecher verteidigen, dadurch haben immer mehr ein Messer mit, was dann wieder zu mehr "Verteidigungsargumenten" führt ein Messer mitzuführen. Und je mehr ein Messer mithaben, desto wahrscheinlicher, dass ein Konflikt in einer Messerstecherei endet. Nun seid ihr keine Kids, das ist mir schon bewusst. Aber es gibt dennoch effektivere Wege sich gegen Messer zu verteidigen.

Messer sind nur im Nahkampf stark und nur gegen den nackten Körper (normal dünne Kleidung inklusive). Hat man einen Rucksack zur Hand, kann man das Messer damit eher abfangen als sich gegenseitig niederzustechen. Oder man sucht sich größere Gegenstände wie ein Stuhl um Abstand zu schaffen. Man sollte dabei versuchen die Situation zu entschärfen "nimm was du brauchst und haue ab, ich lasse dich machen" etc. Besser die Geldbörse weg als das eigene Leben. Lieber würde ich mich mit einer längeren Eisenstange verteidigen (am besten länger und weniger stabil als Brecheisen) als mit einem Messer. Einerseits um Abstand zu gewinnen, andererseits um die Gefahr einer Tötung zu verringern.

Wie gesagt, das Messer gefährdet einen selbst mehr als es zur Verteidigung taugt.

Liebelein
13.05.2024, 21:11
Die Realität ist halt meistens, dass beide ein Messer im Bauch haben. Die höhere Anzahl Messeropfer in den letzten Jahren ist genau hierauf zurückzuführen. Die Kids denken, sie müssen sich mit einem Messer gegen Messerstecher verteidigen, dadurch haben immer mehr ein Messer mit, was dann wieder zu mehr "Verteidigungsargumenten" führt ein Messer mitzuführen. Und je mehr ein Messer mithaben, desto wahrscheinlicher, dass ein Konflikt in einer Messerstecherei endet. Nun seid ihr keine Kids, das ist mir schon bewusst. Aber es gibt dennoch effektivere Wege sich gegen Messer zu verteidigen.

Messer sind nur im Nahkampf stark und nur gegen den nackten Körper (normal dünne Kleidung inklusive). Hat man einen Rucksack zur Hand, kann man das Messer damit eher abfangen als sich gegenseitig niederzustechen. Oder man sucht sich größere Gegenstände wie ein Stuhl um Abstand zu schaffen. Man sollte dabei versuchen die Situation zu entschärfen "nimm was du brauchst und haue ab, ich lasse dich machen" etc. Besser die Geldbörse weg als das eigene Leben. Lieber würde ich mich mit einer längeren Eisenstange verteidigen (am besten länger und weniger stabil als Brecheisen) als mit einem Messer. Einerseits um Abstand zu gewinnen, andererseits um die Gefahr einer Tötung zu verringern.

Wie gesagt, das Messer gefährdet einen selbst mehr als es zur Verteidigung taugt.

Daccord mit allem. Lieber wegrennen könne als alles andere. Lieber Stange als Messer. Lieber keiner rennt überhaupt mit sowas rum.

Ajanna
13.05.2024, 21:52
Ich weiss nicht genau, wie du das meinst. Entweder gehe ich dir gerade auf den Leim und du trollst mich, in diesem Fall - Punkt für dich.

Aber gesetzten Fall das du das halbwegs Ernst meinen solltest - was denkst du ist mit einer "Männerseele" los für den Rest des Lebens, nachdem so etwas statt gegeben wurde? Sicher, der Schaden ist nicht vergleichbar. Buchstäblich im Sinne des Wortes. Es geht nicht um ein gegeneinander aufwiegen. Aber um 2 zerstörte Seelen.

Nein, ich troll dich nicht.

Vergewaltigung "zählt" halt nicht viel im Vergleich zu - keine Ahnung, einem gebrochenen Arm oder so. Als ob man darauf zählen könnte, dass der Täter nach der Vergewaltigung aufhört.

Hans Wurstenstein
13.05.2024, 23:03
Wenn es einer wagen sollte bei mir einzubrechen gäbe es volles Pfund aufs Maul, ganz einfach. $§p4

Zum Glück wohne ich aber im Mehrfamilienhaus ganz oben, ich denke Einfamilienhäuser und Erdgeschosswohnungen sind aufgrund des kürzeren Fluchtweges und leichteren Einstiegsmöglichkeiten über den Balkon/Terasse meist attraktiver.

Langschwert
14.05.2024, 01:41
Wichtig ist die Verhältnismäßigkeit.

Nein, das deutsche Strafrecht verzichtet ganz bewusst auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.


Ist der Typ geschickt,
bist du gefickt.

Deutschland ist recht übel in dieser Angelegenheit.

Nein, das deutsche Notwehrrecht ist ganz bewusst so einschneidend ausgestaltet, dass vom "scharfen Schwert der Notwehr" gesprochen wird.

Tiha
14.05.2024, 08:14
In Amerika ist das Lustige: Wenn du in so einer SItuation den Eindringling tötest ist alles gut, wenn du ihn nur verletzt kann das Probleme nach sich ziehen.

Friedrich
14.05.2024, 08:46
In Amerika ist das Lustige: Wenn du in so einer SItuation den Eindringling tötest ist alles gut, wenn du ihn nur verletzt kann das Probleme nach sich ziehen.

Mit welcher Begründung?

Raider
14.05.2024, 08:49
Mit welcher Begründung?

Wer tot ist kann nicht klagen.

Apubec
14.05.2024, 09:13
Die Ehefrau etwa?

Alter!
Die Idee ist es wert in betrachtet zu ziehen, Pech nur wenn er sie zurück bringt. ;)

Fussel333
14.05.2024, 12:52
Habe mal mit jemanden gesprochen der viele Jahre für eine Sicherheitsfirma am Bremerhaven gearbeitet hat. Also am Hafen von Bremen.

Das war allerdings eine private Sicherheitsfirma, also keine staatliche. Wobei es auch da sicherlich auch Querverbindungen gibt. Also einige die dort gearbeitet haben und/oder arbeiten. Waren vorher in staatlichen Dienst und umgekehrt.

Also seine Aufgabe war die Überwachung und Wartung der Sicherheitsanlagen. Also bspw. Alarmanlagen und Kameras usw. Soll heißen: Wenn mal was kaputt war... dann hat er das repariert und ansonsten in den Bildschirm gestarrt. Weiß nicht mehr ganz genau wie lange er da gearbeitet hat... aber es waren glaube fast 10 Jahre. Könnte ihn bei Gelegenheit nochmal fragen.

Dort wird ja unheimlich viel geklaut. Natürlich geht man bei jeder neuen Lieferung mit dem Elan daran. Das diesmal nichts geklaut wird. Also 0% Schwund bzw. oder Verschleiß. Aber geklappt hat das in all den Jahren nie. :dnuhr:

Konkret hat er in einer Lagerhalle gearbeitet. Also wo die Ware die über die Nordsee mit den Frachtern ankam zwischengelagert wurde. Für den Weitertransport ins Inland. Wie die Firma hieß das hatte er mir meine ich auch mal gesagt. Aber ich habe es wieder vergessen.

Naja, so wie er mir das beschrieben hat. War das wohl so ähnlich wie bei Minecraft mit den Zombies. Also die kommen dann sobald es dunkel wird aus allen Ecken und Enden. Um jede nur erdenkliche Sicherheitslücke auszunutzen. Kann aber auch tagsüber passieren. Was da so gelagert wurde konnte alles mögliche sein. Lebensmittel, Haushaltswaren, Elektronikartikel... aber teilweise auch Luxuswaren. Auf die Frage hin: Ob den wenn Luxuswaren gelagert werden mehr Einbrecher kommen als sonst? Hat er mir nicht geantwortet. Nur Schweigen... aber ein leicht überschwenglicher Blick.

Es ist sehr schwer und hätte einiges mit Glück zu tun um in diesen Labyrinth aus Waren. Eben genau das rauszusuchen was dann am Ende viel Geld bringt. Aber als Einbrecher hat man es natürlich auf solche Sachen abgesehen. Die wenig wiegen, aber viel Geld bringen. ;)

Dafür ist natürlich eine gewisse Vorkenntnis nötig. Das bedeutet: Die Einbrecher haben selber Fachwissen aus dem Bereich der Logistik/Lagerwirtschaft. Möglicherweise weil sie dort selber mal gearbeitet haben??? Bzw. jemand der das (noch) aktuell tut. Hat ihnen einen Hinweis gegeben. Brauch ich dann wohl an der Stelle nichts weiter zu zusagen.


Auf die Frage hin: Ob er denn sowas wie Empathie oder wenn auch nur ein leichtes Verständnis für die Situation der Einbrecher hat?

Meinte er: „Nein! Weil das sind Leute die sich etwas aneignen wollen für das sie nichts geleistet haben."

(Ist jetzt sinngemäß. Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr.)

Da sprach wohl noch die "Corporate Identity" aus ihm. Etwaige Antworten seinerseits bzgl. solcher Sachen sind natürlich hoch brisant. Auch wenn es sich um eine private Firma gehandelt hat und keine staatliche. Auch wenn oder gerade dann wenn das eigentliche Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde.

Dann habe ich nochmal nachgehakt und gefragt: „Ja, aber vllt. kennst du ja die Situation des Einbrechers nicht und kannst seine Motive nicht nachvollziehen. Es gibt doch bei allem immer zwei Versionen?"

Antworte er: „Also für mich gibt es da nur eine Version. Da will sich jemand was aneignen für das er nichts geleistet hat."

Jegliche andere Antwort... wäre natürlich seinerseits auch absolut unzulässig gewesen. Wenn der Firmenchef sowas mitkriegen würde. Wie das man Empathie und/oder Verständnis für die Einbrecher zeigt. Wäre ein sofortiger Kündigungsgrund.

Dann habe ich allerdings trotzdem nochmals nachgefragt: „Ob er denn bei seiner "Version" bleiben will?"

Da hat er gesagt: „Naja, wenn ich die persönliche Situation des Betroffenen nicht kenne. Ist das natürlich was anderes. Vllt. kommt er ja aus einem armen Land und sieht den deutschen Reichtum? Rückwirkend betrachtet sieht man vieles anders."


Also man könnte natürlich schon die Sicherheitsmaßnahmen soweit hochfahren das jeglicher Diebstahl bzw. Schwund. Von vorneherein zu quasi 100% ausgeschlossen ist. Aber das ist auch eine Kosten/Nutzen-Frage. Für die Besteller ist es einfacher von vorneherein einfach etwas mehr zu bestellen. Das ist unterm Strich günstiger...

Man muss sich überlegen: Solange es den Hafen gab und dort Waren gelagert worden. Wurde auch geklaut... daran wird sich wohl auch nichts ändern. :o


Einmal sagte er hat er einem Einbrecher auch eine verpasst. Normalerweise war das nicht seine Aufgabe. Sondern er hat nur den Buzzer gedrückt um die "Greifer" loszuschicken. Aber von denen war an dem Tag keiner da, weil krank/im Urlaub. Also ist er selber los. Durch ein Lüftungsgitter im Schacht durch das der Typ gekrochen kam hat er so zwei stahlblaue Augen gesehen. Da hat er dann mit der Faust nochmal draufgeschlagen und ihm das Lüftungsgitter quasi ins Gesicht gedrückt.

Das war wie gesagt eig. nicht seine Aufgabe, sondern Eigeninitiative. In den Schulungen wird das ja auch einem so beigebracht das man kein Risiko eingehen soll und sich eben nicht selbst gefährden. Aber de Facto sieht das der Chef natürlich gerne wenn man so einen Einbrecher tatsächlich mal so zu fassen kriegt oder zumindest noch eine mitgibt. Aber i.d.R. kriegt man aus so Leuten nichts raus. Die Schweigen alle.

Das sind aber Sachen die werden so nicht explizit erwähnt... aus... ähmm... joar... Gründen. Da muss man von selber drauf kommen. Auf die Frage hin: Wie denn sein typischer Arbeitsalltag so aussah?

Hat er gesagt: Das er eig. die allermeiste Zeit nur rumsitzt. Teilweise bis zu 6-8 Stunden am Stück oder noch länger. Wenn er mal Vertretung machen musste. Dabei wurde eben in den Bildschirm gestarrt.
Dann habe ich gefragt: Was war denn mit Pause? Man kann doch nicht 6-8 Stunden nur rumsitzen? Man muss sich doch nach spätestens 3-4 Stunden mal kurz für ca. 15 Minuten etwas bewegen.

Da meinte er: Neee... weil die so spezielle Stühle haben. Wo man auch 24 Stunden drauf pausenlos rumsitzen kann ohne Rückenschmerzen zu kriegen. Außerdem können die ja nicht für 15 Minuten Pause in der Zeit extra eine Vertretung anheuern.


Naja, am Ende ist die Firma aber dann doch irgendwie pleite/insolvent gegangen und es gab einen Wechsel in der Führungsetage. Der neue Chef hatte versprochen das alles beim alten bleibt und alle früheren Angestellten übernommen werden. Auch der Firmenname sollte beibehalten werden. Nur der Eigentümer war eben ein anderer. Das war auch zuerst so. Nur innerhalb der ersten 1-2 Jahre nach Firmenwechsel haben sich dann so nach und nach doch alle von der "alten Garde" verabschiedet. Er war einer der Letzten die gegangen sind. Als dann alle von früher weg waren und durch neue Mitarbeiter ersetzt waren. Wurde der Name dann auch doch noch geändert.

Es gab allerdings für jeden noch eine Abfindung. Der neue Chef hatte wohl den Impuls das bei ihm mit seinen Arbeitern ab heute nichts mehr geklaut wird. Also 0% Verschleiß. Ob er diesem heren Ziel gerecht geworden ist kann ich nicht sagen.

Naja, jedenfalls sagte er mir das er dann am Ende doch eigentlich ganz zufrieden war. Das er da weg kam. Nur mit der Abfindung das war noch so eine Sache. Der Chef hatte ihm erst irgendwie 3000€ oder so überwiesen. Aber weitere 3000€ standen noch aus. Er sagte er wolle sie ihm ein paar Wochen später geben.

Als dann aber nach 2 Monaten noch nichts da war. Ist er zu seiner alten Firma nochmal hin. Hat dort geklingelt und gefragt er hätte noch was dort im Büro vergessen, ob er nochmal reinkommen kann?

Einer der neuen Mitarbeiter machte ihm auf und als er schonmal da war. Hat er auch einen von den teuren Stühlen wo man so lange drauf sitzen kann, zerlegt und mitgekommen. Also quasi als Ersatz für die restliche Abfindung. Durfte auch persönlich als ich bei ihm in der Wohnung in Bremen war mal drauf sitzen. Ist echt ein ganz anderes Gefühl. Wie als wenn man auf einer Wolke sitzen würde. So ein Stuhl kostet auch ein paar Tausender. War also kein schlechter Deal.

In der Sache ist dann auch nichts weiter passiert...


Naja, er hatte mir noch ein paar andere Sachen gesagt. Aber das ist jetzt nicht so wichtig.

Er meinte dann am Ende nur mal so. Das die Hamburger Vollidioten sind, weil die ihren Hafen mitten in die Stadt bauen. Die Bremer sind schlauer. Weil so ein Hafen der stinkt ja und macht viel Dreck und ist außerdem sehr laut.

Aber es versteht sich ja von selbst. Das solche Leute die in Lagerhallen einbrechen um dort Ware zu entwenden und gewinnbringend zu verkaufen. Einen gewissen Organisationsgrad erreicht haben. Den brauchen sie auch um bspw. Hehler für ihre Waren zu finden.

Foodin
14.05.2024, 17:58
Wie ist das rechtlich eigentlich? Mal angenommen mitten in der Nacht würde ein Einbrecher bei euch zuhause Einbrechen und ihr schlagt den bewusstlos so das er ins krankenhaus muss

Würde man dafür eine Strafe bekommen? Weil das man Leute nicht bewusstlos schlägt ist ja klar, aber bei einem Einbrecher der zu dir in die Wohnung kommt? Wie ist da die Rechtslage? Ist das Selbstverteidigung? Kriegt man dann eine Strafe wegen schwerer Körperverletzung?

hängt davon ab. ergibt sich der Einbrecher und haust weiter auf ihn ein, ist es keine selbstverteidigung mehr sondern körperverletzung. wie es am ende vor gerichtsentschieden wird, ist ungewiss.

lucigoth
14.05.2024, 21:42
Die Realität ist halt meistens, dass beide ein Messer im Bauch haben. Die höhere Anzahl Messeropfer in den letzten Jahren ist genau hierauf zurückzuführen. Die Kids denken, sie müssen sich mit einem Messer gegen Messerstecher verteidigen, dadurch haben immer mehr ein Messer mit, was dann wieder zu mehr "Verteidigungsargumenten" führt ein Messer mitzuführen. Und je mehr ein Messer mithaben, desto wahrscheinlicher, dass ein Konflikt in einer Messerstecherei endet. Nun seid ihr keine Kids, das ist mir schon bewusst. Aber es gibt dennoch effektivere Wege sich gegen Messer zu verteidigen.

Messer sind nur im Nahkampf stark und nur gegen den nackten Körper (normal dünne Kleidung inklusive). Hat man einen Rucksack zur Hand, kann man das Messer damit eher abfangen als sich gegenseitig niederzustechen. Oder man sucht sich größere Gegenstände wie ein Stuhl um Abstand zu schaffen. Man sollte dabei versuchen die Situation zu entschärfen "nimm was du brauchst und haue ab, ich lasse dich machen" etc. Besser die Geldbörse weg als das eigene Leben. Lieber würde ich mich mit einer längeren Eisenstange verteidigen (am besten länger und weniger stabil als Brecheisen) als mit einem Messer. Einerseits um Abstand zu gewinnen, andererseits um die Gefahr einer Tötung zu verringern.

Wie gesagt, das Messer gefährdet einen selbst mehr als es zur Verteidigung taugt.
Pfefferspray steht direkt neben der Wohnungstür aber ob ich da schnell genug dran komme- glaube ich nicht.

Foodin
14.05.2024, 22:03
Pfefferspray steht direkt neben der Wohnungstür aber ob ich da schnell genug dran komme- glaube ich nicht.

nicht dass sich der einrbecher das zu erst schnappt.

Liebelein
15.05.2024, 19:53
Pfefferspray steht direkt neben der Wohnungstür aber ob ich da schnell genug dran komme- glaube ich nicht. Hast du das schon mal bei dir in der Bude benutzt? Würde ich testweise mal machen.

Slash
15.05.2024, 20:16
Hast du das schon mal bei dir in der Bude benutzt? Würde ich testweise mal machen.
In der Wohnung ist kein Wind. Also direkt in die Schnüz dürfte langen. Also besser mn hat das Spray immer griffbereit.

Kalaschnikow
15.05.2024, 20:23
In der Wohnung ist kein Wind. Also direkt in die Schnüz dürfte langen.

Dies. Ohne Wind tritt es eher in einem konischen Strahl aus, als in einer "Wolke".

Usender User
15.05.2024, 20:37
Ich würde die Flak im Windfang als Artillerie nutzen. In Deutschland gilt nur bei Sexualdelikten Täterschutz vor Opferschutz.


Im Ernst, halte dich einfach an den allgemeinen Konsens im thread, dass für dich in just jenem Augenblick angemessene Gewalt tatsächlich angebracht ist - außer, du ergreifst die Flucht. Ansonsten würde ich, und ich spreche ausdrücklich für mich, in Anbetracht der möglichen drohenden Gefahren, keinen Gedanken an etwaige fragwürdige Juristerei verschwenden.

Xarthor
15.05.2024, 20:42
Ansonsten würde ich, und ich spreche ausdrücklich für mich, in Anbetracht der möglichen drohenden Gefahren, keinen Gedanken an etwaige fragwürdige Juristerei verschwenden.
Wieso nicht? Ich habe alle relevanten Gesetzesbücher ausgedruckt und mir dazu noch diverse Urteile aus der Rechtssprechung. Wenn jemand einbricht halte ich ihn erstmal an und frage, ob er bewaffnet ist, was sein Motiv ist und ob er mir etwas antun möchte. Danach schlage ich nach und erkläre die juristischen Angelegenheiten auch gleich dem Einbrechenden. Dann weiß er nämlich auch gleich, ab wann ich überreagiert habe und kann mich im Zweifel auch anzeigen - so aus Gerechtigkeit und so. :o

Usender User
15.05.2024, 21:01
Das ist dir zumindest von meiner Warte aus freigestellt. Ich spreche nur aus, wie es aus meiner natürlich völlig überzogen emotionalen Sicht aus aublaufen würde. Ich spreche keinerlei Rat aus.

Ajanna
16.05.2024, 06:51
Ich würde die Flak im Windfang als Artillerie nutzen. In Deutschland gilt nur bei Sexualdelikten Täterschutz vor Opferschutz.

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Bitter, aber den Eindruck habe ich auch. Dabei erhöht Gegenwehr die Überlebenswahrscheinlichkeit des Opfers.