Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 36-42 Jahre Haft für Gruppenvergewaltiger (aus PE)
Auf Gran Canaria wurde jetzt das Urteil nach der Gruppen-Vergewaltigung einer Touristin im Februar 2021 in Puerto Rico gefällt. Insgesamt vier illegale Einwanderer haben die Touristin im Park in der Schlucht von Agua La Perra vergewaltigt.
Der Haupttäter Aziz L. (24) habe die Frau um 22:45 Uhr im Park angesprochen, gepackt und sie gezwungen, mit ihm zu kommen. In dem Versteck warteten die anderen drei Täter und es lagen Decken auf dem Boden. Mann habe der Frau erzählt, mit einem Boot nach Gran Canaria gekommen zu sein. Sie wurden aber aus dem Hotel geworfen.
Nach etwa 15 Minuten soll das Martyrium der Frau dann seinen Lauf genommen haben. Wie Canarias 7 berichtet, sollen die vier die Frau mehrfach vergewaltigt haben. Der Haupttäter erhielt jetzt 42 Jahre und die anderen drei je 36 Jahre Haft. Sie müssen das Opfer zudem gesamtschuldnerisch mit 15.000 Euro entschädigen. Gegen das Urteil soll nun Berufung beim Obersten Gerichtshof der Kanaren eingelegt werden. Quelle (https://kanarenmarkt.de/246724/knallhart-urteil-fuer-vier-migranten-auf-gran-canaria.html)
Was haltet ihr von dieser Strafe, gerecht oder zu hoch?
Welche Strafe haben damals die jungen Männer bekommen, die die 15 Jährige zusammen vergewaltigt haben? Waren das nicht 2 Jahre Bewährung weil die gestanden haben?
Edit: Ich selbst, halte die Strafe für zu hoch. Hätte aber auch 15-20 Jahre gefordert.
Haftstrafen in Spanien sind zum Teil sogar dreistellig - werden aber kaum je abgesessen.
Haftstrafen in Spanien sind zum Teil sogar dreistellig - werden aber kaum je abgesessen.
300 Jahre abzusitzen halte ich auch für schwierig.
Meine Wette, dass die Jungs nach spätestens acht Jahren wieder draußen sind.
Sternchenfarbe
30.07.2023, 18:15
Ja eine Resozialisierung ist da weniger im Fokus wie es scheint, ähnlich wie in den USA
Aber es ist eben dort wie es ist
Jedi-Meister
30.07.2023, 18:16
Meine Wette, dass die Jungs nach spätestens acht Jahren wieder draußen sind.
Wie kommst du darauf?:dnuhr:
@Topic: Ich persöhnlich halte das für eine etwas zu hohe Strafe, so widerlich das Verbrechen auch ist. Aber 10-15 Jahre wären bei mir als Richter auch drin gewesen.
Meine Wette, dass die Jungs nach spätestens acht Jahren wieder draußen sind.
8 Jahre Haft wären aber zumindest eine halbwegs akzeptable Strafe.
MisterXYZ
30.07.2023, 18:17
Wie kommst du darauf?:dnuhr:
@Topic: Ich persöhnlich halte das für eine etwas zu hohe Strafe, so widerlich das Verbrechen auch ist. Aber 10-15 Jahre wären bei mir als Richter auch drin gewesen.
Wie viele Jahre würdest Du denn für Mord und Totschlag als gerecht erachten?
Takeda Shingen
30.07.2023, 18:17
Auf Gran Canaria wurde jetzt das Urteil nach der Gruppen-Vergewaltigung einer Touristin im Februar 2021 in Puerto Rico gefällt. Insgesamt vier illegale Einwanderer haben die Touristin im Park in der Schlucht von Agua La Perra vergewaltigt.
Der Haupttäter Aziz L. (24) habe die Frau um 22:45 Uhr im Park angesprochen, gepackt und sie gezwungen, mit ihm zu kommen. In dem Versteck warteten die anderen drei Täter und es lagen Decken auf dem Boden. Mann habe der Frau erzählt, mit einem Boot nach Gran Canaria gekommen zu sein. Sie wurden aber aus dem Hotel geworfen.
Nach etwa 15 Minuten soll das Martyrium der Frau dann seinen Lauf genommen haben. Wie Canarias 7 berichtet, sollen die vier die Frau mehrfach vergewaltigt haben. Der Haupttäter erhielt jetzt 42 Jahre und die anderen drei je 36 Jahre Haft. Sie müssen das Opfer zudem gesamtschuldnerisch mit 15.000 Euro entschädigen. Gegen das Urteil soll nun Berufung beim Obersten Gerichtshof der Kanaren eingelegt werden. Quelle (https://kanarenmarkt.de/246724/knallhart-urteil-fuer-vier-migranten-auf-gran-canaria.html)
Was haltet ihr von dieser Strafe, gerecht oder zu hoch?
Welche Strafe haben damals die jungen Männer bekommen, die die 15 Jährige zusammen vergewaltigt haben? Waren das nicht 2 Jahre Bewährung weil die gestanden haben?
Edit: Ich selbst, halte die Strafe für zu hoch. Hätte aber auch 15-20 Jahre gefordert.
Finde ich gut, harte Strafen bei solchen Abartigen Verbrechen.
Sollte man hier auch einführen.
@Topic: Ich persöhnlich halte das für eine etwas zu hohe Strafe, so widerlich das Verbrechen auch ist. Aber 10-15 Jahre wären bei mir als Richter auch drin gewesen.Ja, 10-15 Jahre hätte auch ich gegeben.
Ja eine Resozialisierung ist da weniger im Fokus wie es scheint, ähnlich wie in den USA
Aber es ist eben dort wie es istSollte es bei dem Strafmaß bleiben, interessiert sich das Gericht offensichtlich nicht für Resozialisierung.
Jedi-Meister
30.07.2023, 18:23
Wie viele Jahre würdest Du denn für Mord und Totschlag als gerecht erachten?
Ganz ehrlich: Sehr schwierige Frage. Mord ist per definition "Tötung aus niederen Beweggründen" und ist eines der sehr wenigen Verbrechen wo ich sogar über die Todesstrafe nachdenken würde. Hatte mir schon oft überlegt dem Mörder die Wahl zwischen Tot und Lebenslanger Haft zu lassen.(Wobei Lebenslang bei mir dann wirklich bis zum Tot hinter Gitter wäre) Einer der Gründe wieso ich kein Jurist seien kann:p
Wie gesagt: Man hat einen anderen Menschen seines Lebens beraubt, halte da eine gerechte Strafe die infolge von Haftstrafen für schwierig.
Sternchenfarbe
30.07.2023, 18:23
Sollte es bei dem Strafmaß bleiben, interessiert sich das Gericht offensichtlich nicht für Resozialisierung.
Wäre natürlich interessant, wie andere Verbrechen im Vergleich geahndet werden, aber wenn der Post mit "dreistellig" stimmt, ist das gesamte System wohl nicht darauf ausgelegt die Täter wieder in die Gesellschaft zu integrieren
Nein, eher auf Korruption.
Was haltet ihr von dieser Strafe, gerecht oder zu hoch?
Gefühlsmäßig gerechtfertigt, rational überlegt zu hoch. Die längste Haftstrafe, die in Deutschland jemals verhängt wurde, liegt noch darunter (Sicherheitsverwahrung mit einberechnet). Und in Deutschland ist man damit nicht unbedingt schlechter gefahren als im Ausland.
Aber eventuell muss man das auch mit den Gegebenheiten im jeweiligen Land vergleichen. Was würden solche Leute sonst für Strafen in dem Land bekommen? Es gibt ja nicht wenige Länder, wo Strafen bis zum Tod dauern. Es ist immer bisschen schwierig die Dinge innerhalb anderer Ländern zu bewerten.
Welche Strafe haben damals die jungen Männer bekommen, die die 15 Jährige zusammen vergewaltigt haben? Waren das nicht 2 Jahre Bewährung weil die gestanden haben?
War das nicht ein Mann, der die Bewährung nur deshalb bekommen hat, weil alles mögliche zu seinen Gunsten gesprochen hat (unter anderem, weil es nicht zum Geschlechtsakt gekommen ist)? Wenn ja, dann ist das schon ein großer Unterschied.
Sternchenfarbe
30.07.2023, 18:30
Nein, eher auf Korruption.
Was hat das damit zu tun?
Kann man etwa die Richter bestechen, damit das Strafmaß gering ausfällt?
War das nicht ein Mann, der die Bewährung nur deshalb bekommen hat, weil alles mögliche zu seinen Gunsten gesprochen hat (unter anderem, weil es nicht zum Geschlechtsakt gekommen ist)? Wenn ja, dann ist das schon ein großer Unterschied.
Weil sie eine 15-Jährige vergewaltigt haben, hat das Amtsgericht Augsburg vier junge Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht begründete die milde Strafe unter anderem damit, dass die Männer die Tat gestanden haben. Quelle: B (https://www.br.de/nachrichten/bayern/bewaehrungsstrafen-fuer-vier-maenner-wegen-gruppenvergewaltigung,T3jbU20)R24 (https://www.br.de/nachrichten/bayern/bewaehrungsstrafen-fuer-vier-maenner-wegen-gruppenvergewaltigung,T3jbU20)
Dunkler Fürst
30.07.2023, 18:38
Die Strafe von 42 bzw. 36 Jahre halte ich für angemessen. Die sollen sie auch absitzen und nicht früher entlassen werden. Egal ob sie sich ruhig verhalten oder an strafverkürzenden Maßnahmen teilgenommen haben.
@Lina: Okay, war mir unbekannt. Dann wäre aber der Hinweis wichtig, dass es sich um eine Verurteilung im Jugendstrafrecht handelt. Der andere Fall wurde von Männern begangen, die auch in Deutschland nicht mehr über das Jugendstrafrecht verurteilt werden könnten (max. bis 21 Jahre).
Die Strafe von 42 bzw. 36 Jahre halte ich für angemessen. Die sollen sie auch absitzen und nicht früher entlassen werden. Egal ob sie sich ruhig verhalten oder an strafverkürzenden Maßnahmen teilgenommen haben.
Naja, es geht aber zum einen trotzdem um 17-18 Jährige und dem Unterschied zwischen 2 Jahren Bewährung und 46 Jahre.
Lord Rhapthorne
30.07.2023, 18:50
Das finde ich gut, der Staat muss härter durchgreifen. Kann nicht sein das permanent Leute auf freien Fuß gesetzt werden die scheiße bauen
Amaterasu
30.07.2023, 18:53
Finde ich gut, harte Strafen bei solchen Abartigen Verbrechen.
Sollte man hier auch einführen.
Da bin ich ausnahmsweise mal deiner Meinung.
Dream Sounds
30.07.2023, 18:54
Mein Mitleid über das vergleichsweisse krasse Urteil hällt sich bei so einer Tat, die auch noch recht geplant und nicht aus dem Affekt geschehen wirkt, echt in Grenzen.
Was das mit dem Opfer auch macht und wie sehr sie darunter den Rest des Lebens leiden wird, will ich mir auch garnicht vostellen.
Dunkler Fürst
30.07.2023, 18:55
Naja, es geht aber zum einen trotzdem um 17-18 Jährige und dem Unterschied zwischen 2 Jahren Bewährung und 46 Jahre.
Der Haupttäter ist 24 und von 17-18 jährigen habe ich nichts gefunden. Ich will ja nichts sagen, aber von jugendlichen Leichtsinn kann man bei Vergewaltigung nicht mehr sprechen. Man sollte eher Erwarten das vielleicht einer dabei ist der sie abhält, oder es zumindest versucht. Davon steht da aber nichts.
Namenloser_held
30.07.2023, 18:55
Naja, es geht aber zum einen trotzdem um 17-18 Jährige und dem Unterschied zwischen 2 Jahren Bewährung und 46 Jahre.
Du solltest trotzdem drauf hinweisen, weil der Sinn des Jugendstrafrechts nicht Strafe sondern Erziehung ist. Ansonsten ist es unabhängig von der Strafe das Leben der Vergewaltiger ziemlich vorbei. Strafe ist für mich deswegen zu hoch.
Du solltest trotzdem drauf hinweisen, weil der Sinn des Jugendstrafrechts nicht Strafe sondern Erziehung ist. Ansonsten ist es unabhängig von der Strafe das Leben der Vergewaltiger ziemlich vorbei. Strafe ist für mich deswegen zu hoch.
Weshalb sollte ich darauf hinweisen?
Forenperser
30.07.2023, 19:04
Vergewaltiger sind der größte Abschaum der Erde.
Kann gerne noch höher sein.
Vergewaltiger sind der größte Abschaum der Erde.
Kann gerne noch höher sein.
Ich sekundiere.
Ob 2 Jahre oder 42 Jahre ist nicht die Frage, die Frage ist: Sind sie nachher rehabilitiert oder nicht?
Dunkler Fürst
30.07.2023, 19:14
Ob 2 Jahre oder 42 Jahre ist nicht die Frage, die Frage ist: Sind sie nachher rehabilitiert oder nicht?
Nach 2 Jahren nicht unbedingt, aber nach 42 Jahren kann man davon ausgehen. Denke ich.
Sternchenfarbe
30.07.2023, 19:16
Nach 2 Jahren nicht unbedingt, aber nach 42 Jahren kann man davon ausgehen. Denke ich.
Die Dauer ist nicht ausschlaggebend, wichtig ist was während dieser Zeit unternommen wird, um die Leute zu rehabilitieren
Wird aber nicht oft gemacht glaube ich
@Dunkler Fürst, Namenloser_Held und Lina:
Ich glaube zwischen euch herrscht gerade ein Missverständnis. Der Fall mit den 42 Jahren Haft wurde von einem 24 Jährigen und 3 unbekannten Alters (ich vermute aber über 21 Jahre) durchgeführt. Der Fall mit den weniger als 2 Jahre Bewährung hingegen von 17-18 Jährigen, die unter Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Bei 18-21 kann das Gericht entscheiden, ob die Strafe nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verhängt wird. Hätte man den Fall mit dem 24 Jährigen in Deutschland verhandelt, wäre das Jugendstrafrecht nicht zum Einsatz gekommen. Das war mein Hinweis darauf, dass die Fälle schon alleine deshalb unterschiedlich bewertet werden müssen.
Wahrscheinlich gab es hier irgendwo ein Missverständnis zwischen euch.
Edit @Sternchenfarbe:
In einigen Ländern gibt es sogar Gefängnisse, die der Massentierhaltung in Deutschland ähneln. In kaum einen Land wird so viel für die Rehabilitierung getan wie in Deutschland. Man muss also eher mit schlechteren Verhältnissen rechnen.
Amaterasu
30.07.2023, 19:28
Ob 2 Jahre oder 42 Jahre ist nicht die Frage, die Frage ist: Sind sie nachher rehabilitiert oder nicht?
Nach 42 Jahren kann man sich glaube nicht mehr in die Gesellschaft einfügen, da du mehr Zeit im Knast verbracht hast als außerhalb.
Forenperser
30.07.2023, 19:38
Nach 42 Jahren sind das alte Säcke mit vermindertem Sexualtrieb. Und ob sie in der Gesellschaft klarkommen oder nicht ist deren Problem.
Idealerweise sollten sie da überhaupt gar nicht mehr erst wieder hinkommen.
Naja, es geht aber zum einen trotzdem um 17-18 Jährige und dem Unterschied zwischen 2 Jahren Bewährung und 46 Jahre.
46 Jahre sind gut, ich würde auch 10 Jahre für jede 2 Sekunden die die Vergwaltigung dauert angemessen finden.
Nach 2 Jahren nicht unbedingt, aber nach 42 Jahren kann man davon ausgehen. Denke ich.
Nach 42 Jahren kann man sich glaube nicht mehr in die Gesellschaft einfügen, da du mehr Zeit im Knast verbracht hast als außerhalb.
Zwei Seiten.
Der Punkt ist jedenfalls, dass die Vollstreckung der Justiz sinnvoll nur unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden kann, welchen Beitrag sie dazu leistet, dass sich die von ihr geahndeten Akte nicht wiederholen.
Nach 42 Jahren sind das alte Säcke mit vermindertem Sexualtrieb. Und ob sie in der Gesellschaft klarkommen oder nicht ist deren Problem.
Idealerweise sollten sie da überhaupt gar nicht mehr erst wieder hinkommen.
Der Sexualtrieb als solcher spielt erwiesener Maßen keine sehr große Rolle bei Vergewaltigungen. In der Regel geht es da um den Drang nach Machtausübung.
Wie viele Steuerzahler braucht es um den Gefängnisaufenthalt von einem Vergewaltiger zu bezahlen, der über 40 Jahre eingesperrt ist und auch hinterher keinen positiven Nutzen mehr für die Gesellschaft bringt und hinterher weiter der Gesellschaft auf der Tasche liegt (führt keinen Job mehr aus, wird häufiger Krank als der Durchschnitt, da noch mehr Bewegungsmangel im Leben und psychisch sowieso im Arsch).
Hohe Gefängnisstrafen sind nicht nur eine Belastung für die Gefangenen, sondern haben auch einen Bumerangeffekt auf die Gesellschaft selbst. Das vergisst man im Eifer der Gefühle sehr schnell.
Sehr hohe Strafen sind eine Gefahr für die Opfer.
42 Jahre hinter Gitter zu sitzen, wenn man der Tat überführt wird, motiviert Straftäter ggf. durchaus die abscheuliche Tat mit einem Mord zu vertuschen zu versuchen.
In Deutschland ist die Höchststrafe 15 Jahre. Zusätzlich eventuell mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Wir stehen damit auch nicht schlechter da als Spanien, was die Straftatenstatistik angeht.
Leichenteich
30.07.2023, 20:27
Hm...also ich finde die Strafe ehrlich gesagt auch ziemlich hoch....so nach meinem Bauchgefühl hätte ich vll 15 Jahre gegeben. Angemessen dagegen hätte ich die Strafe gefunden, wenn man die Frau im Anschluss umgebracht hätte.
Amaterasu
30.07.2023, 20:46
Sehr hohe Strafen sind eine Gefahr für die Opfer.
42 Jahre hinter Gitter zu sitzen, wenn man der Tat überführt wird, motiviert Straftäter ggf. durchaus die abscheuliche Tat mit einem Mord zu vertuschen zu versuchen.
In Deutschland ist die Höchststrafe 15 Jahre. Zusätzlich eventuell mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Wir stehen damit auch nicht schlechter da als Spanien, was die Straftatenstatistik angeht.
Die Gerichtsmedizin kann so etwas durchaus nachweisen (meistens). Außerdem folgen meist an 15 Jahre Sicherheitsverwahrung, wenn der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen hat und von einer Wiederholung auszugehen ist.
Ohne den Prozess verfolgt zu haben, kann ich das nicht beurteilen. Aber ich finde, dass Gruppenvergewaltigungen sehr hart bestraft werden sollten.
lucigoth
30.07.2023, 21:39
Welche Qual und Pein solch ein Mädel noch lange Jahre im Kopf hat, welche Angst ihr ganzes Leben, sich von einem Mann berühren zu lassen!
Das Opfer hat länger was davon als die paar Jährchen Gefängnis!!!!!!!!!!!!!!!
Finde die Strafe ganz klar zu niedrig.
Lümmel ab- leider nicht erlaubt§cry.
Görlitzer Park war auch wieder eine Massenvergewaltigung- nur einer wurde angeklagt§wall.
Und wieder war es ein "FLÜCHTLING, der HIER SCHUTZ sucht".
Ich drehe am Rad, kann ich nirgendwo mehr spazieren gehen oder durch Straßen laufen?
Die Gerichtsmedizin kann so etwas durchaus nachweisen (meistens). ..
Was meinst Du hier?
Gothaholic
30.07.2023, 23:39
ist ja ein richtig netter "Kopf ab, Schwanz ab, alles ab"-Thread hier. :rolleyes:
wer fordert die längste Haftstrafe? kommt schon, da geht noch was...
bevor hier noch mehr über Abschaum und Lynchjustiz a la "Schniedel ab" schwadroniert wird, könnte man die Diskussion in halbwegs sinnvolle Bahnen lenken und überlegen was mit der Bestrafung eigentlich erreicht werden soll und was unter diesem Aspekt eine sinnvolle und angemessene Strafe wäre.
MisterXYZ
30.07.2023, 23:46
ist ja ein richtig netter "Kopf ab, Schwanz ab, alles ab"-Thread hier. :rolleyes:
wer fordert die längste Haftstrafe? kommt schon, da geht noch was...
bevor hier noch mehr über Abschaum und Lynchjustiz a la "Schniedel ab" schwadroniert wird, könnte man die Diskussion in halbwegs sinnvolle Bahnen lenken und überlegen was mit der Bestrafung eigentlich erreicht werden soll und was unter diesem Aspekt eine sinnvolle und angemessene Strafe wäre.
Sehe das auch so.
Denke, am Entscheidendsten wäre halt die Einsicht, dass man (die Täter) selbst ein Problem hat. Ohne Einsicht keine Aufnahmefähigkeit für Therapievorschläge.
Forenperser
30.07.2023, 23:55
ist ja ein richtig netter "Kopf ab, Schwanz ab, alles ab"-Thread hier. :rolleyes:
wer fordert die längste Haftstrafe? kommt schon, da geht noch was...
bevor hier noch mehr über Abschaum und Lynchjustiz a la "Schniedel ab" schwadroniert wird, könnte man die Diskussion in halbwegs sinnvolle Bahnen lenken und überlegen was mit der Bestrafung eigentlich erreicht werden soll und was unter diesem Aspekt eine sinnvolle und angemessene Strafe wäre.
Ich weiß nicht wo du hier irgendwas von "Lynchjustiz" liest.
Ich bin dafür das vollkommen normal gesetzlich zu regeln.
Vergewaltigung = Lebenslang + Sicherheitsverwahrung.
MisterXYZ
30.07.2023, 23:56
Ich weiß nicht wo du hier irgendwas von "Lynchjustiz" liest.
Ich bin dafür das vollkommen normal gesetzlich zu regeln.
Vergewaltigung = Lebenslang + Sicherheitsverwahrung.
Und Mord und Totschlag?
Und terroristische Mordserien wie RAF und NSU?
Amaterasu
31.07.2023, 00:49
ist ja ein richtig netter "Kopf ab, Schwanz ab, alles ab"-Thread hier. :rolleyes:
wer fordert die längste Haftstrafe? kommt schon, da geht noch was...
bevor hier noch mehr über Abschaum und Lynchjustiz a la "Schniedel ab" schwadroniert wird, könnte man die Diskussion in halbwegs sinnvolle Bahnen lenken und überlegen was mit der Bestrafung eigentlich erreicht werden soll und was unter diesem Aspekt eine sinnvolle und angemessene Strafe wäre.
Ich denke im eigentlichen eine soll eine Art Besserung erreicht werden, dazu kommt dann auch eine Art Rache in Form einer harten Strafe. Ich muss sagen ich bin kein Fan Selbstjustiz oder Todesstrafe, aus diversen Gründen erst letztens kam ein Mann nach 13 Jahren frei der unschuldig eingesperrt wurde wegen Mord, man braucht nicht viel Fantasy besitzen um zu Wissen was ihm vlt in den USA gedroht hätte.
tr2000_Cheater
31.07.2023, 00:59
Seitdem meine Schwester mit so 'nem Muselmann zusammen war sind die bei mir unten durch!
Kürzlich hat sie erzählt wie das zum Schluss ablief.
Sie liebte ihn wohl noch, fühlte sich aber zunehmends eingesperrt.
In ihren eigen Worten sagte sie: "Ich musste da raus, denn es hätte nicht mehr lang gedauert und er hätte mich im Haus eingesperrt. Ich musste bereits jedes Mal ausführlichst berichten wo und mit wem ich unterwegs gewesen bin, sonst wurde er böse. Danach hat er dann immer Freunde und Bekannte ausgehorcht um 'meine Geschichte zu überprüfen'."
Darf ich meine Gefühle dazu äußern?
Ich versuch's mal:
*kotz*
Sie machte also Schluss.
Und der hat ihr dann nach der Trennung mehrmals das Auto kaputt geschlagen.
(Hab's mit eigenen Augen gesehen, hab' ihr nämlich bei einigen Reparaturen geholfen.)
Ganz ehrlich?!
Wundert mich nicht dass "Aziz" und seine 40 Räuber Frauen in ihre Höhle verschleppen und schänden.
Sogar geplant hatten die das!!!
Man stelle sich vor:
Man trifft sich, locker flockig, mit 3 Kumpels und einer fragt ob kriner Bock hätte 'ne Frau zu vergewaltigen!
UN-BE-GREIFLICH!
Naja...
Liegt vielleicht doch irgendwie in ihrer Kultur/Religion, die Frau 'hat dem Mann zu gehorchen und zu Willens zu sein'. Nicht zu vergessen der ganze Familienehren-Quatsch...
So geht Respekt und Dankbarkeit, nicht zu vergessen Integration, vor, bzw. für, die Willkommenskultur und die Hilfsbereitschaft die diesen Frauenschändern (ich denke, das darf ich sagen, es bezieht sich schließlich auf tatsächlich dafür Verurteilte) zuteil wurde.
Das Strafmaß interessiert mich nicht, solange es nur hoch genug ist...
(Kommen zur Vergewaltigung nicht auch noch die anderen Straftatbestände dazu? Bspw. Freiheitsberaubung?
Vielleicht ist das ja ein Grund für die hohe Strafe...)
Tut mir aber Leid für alle Moslems die in Ordnung sind. Bestimmt gibt es auch solche.
Kenne zwar keine, aber hab' mich auch immer von denen ferngehalten.
Kannte mal einen durch's Kiffen.
Der kam manchmal bei 'nem Kumpel vorbei.
Hat superdünne und viel zu kurze Tüten gebaut und erstmal 2/3 allein geraucht.
Von unseren wollte er aber trotzdem "seinen gerechten Anteil".
Sympathisch, so ein richtig egoistisches und überhebliches Ar*****ch.
Einmal hat er mich auch so "von der Seite angequatscht" und mich gefragt ob ich an Gott glaube. Als ich ihm erklärte ich sei Atheist wurde der ziemlich sauer und quasselte was von wegen "Aber wie könne ich denn erklären dass es die Welt gibt?! Es müsse einen Gott geben, und dies sei der Beweis! Basta!"
Unangenehm der Typ...
Hoffe die muslimische Community verurteilt diese Drecksäcke genauso...
Es sei denn natürlich, es steht was anderes im Koran. Dann sind sie entschuldigt und können stattdessen gern uns verurteilen, weil wir nicht an ihre "heiligen religiösen" "Gesetze" glauben.
Gibt Orte auf der Welt wohin ich nicht verreisen würde, bspw die "VR" China.
Nordafrika, die arabische Halbinsel und der ganze Anhang ist mir aber sogar noch unsympathischer als Xi's Kamera-"Reich".
Takeda Shingen
31.07.2023, 01:38
Und Mord und Totschlag?
Und terroristische Mordserien wie RAF und NSU?
Auch Lebenslang + Sicherheitsverwahrung.
MisterXYZ
31.07.2023, 01:47
Seitdem meine Schwester mit so 'nem Muselmann zusammen war sind die bei mir unten durch!
Kürzlich hat sie erzählt wie das zum Schluss ablief.
Sie liebte ihn wohl noch, fühlte sich aber zunehmends eingesperrt.
In ihren eigen Worten sagte sie: "Ich musste da raus, denn es hätte nicht mehr lang gedauert und er hätte mich im Haus eingesperrt. Ich musste bereits jedes Mal ausführlichst berichten wo und mit wem ich unterwegs gewesen bin, sonst wurde er böse. Danach hat er dann immer Freunde und Bekannte ausgehorcht um 'meine Geschichte zu überprüfen'."
Darf ich meine Gefühle dazu äußern?
Ich versuch's mal:
*kotz*
Sie machte also Schluss.
Und der hat ihr dann nach der Trennung mehrmals das Auto kaputt geschlagen.
(Hab's mit eigenen Augen gesehen, hab' ihr nämlich bei einigen Reparaturen geholfen.)
Ganz ehrlich?!
Wundert mich nicht dass "Aziz" und seine 40 Räuber Frauen in ihre Höhle verschleppen und schänden.
Sogar geplant hatten die das!!!
Man stelle sich vor:
Man trifft sich, locker flockig, mit 3 Kumpels und einer fragt ob kriner Bock hätte 'ne Frau zu vergewaltigen!
UN-BE-GREIFLICH!
Naja...
Liegt vielleicht doch irgendwie in ihrer Kultur/Religion, die Frau 'hat dem Mann zu gehorchen und zu Willens zu sein'. Nicht zu vergessen der ganze Familienehren-Quatsch...
So geht Respekt und Dankbarkeit, nicht zu vergessen Integration, vor, bzw. für, die Willkommenskultur und die Hilfsbereitschaft die diesen Frauenschändern (ich denke, das darf ich sagen, es bezieht sich schließlich auf tatsächlich dafür Verurteilte) zuteil wurde.
Das Strafmaß interessiert mich nicht, solange es nur hoch genug ist...
(Kommen zur Vergewaltigung nicht auch noch die anderen Straftatbestände dazu? Bspw. Freiheitsberaubung?
Vielleicht ist das ja ein Grund für die hohe Strafe...)
Tut mir aber Leid für alle Moslems die in Ordnung sind. Bestimmt gibt es auch solche.
Kenne zwar keine, aber hab' mich auch immer von denen ferngehalten.
Kannte mal einen durch's Kiffen.
Der kam manchmal bei 'nem Kumpel vorbei.
Hat superdünne und viel zu kurze Tüten gebaut und erstmal 2/3 allein geraucht.
Von unseren wollte er aber trotzdem "seinen gerechten Anteil".
Sympathisch, so ein richtig egoistisches und überhebliches Ar*****ch.
Einmal hat er mich auch so "von der Seite angequatscht" und mich gefragt ob ich an Gott glaube. Als ich ihm erklärte ich sei Atheist wurde der ziemlich sauer und quasselte was von wegen "Aber wie könne ich denn erklären dass es die Welt gibt?! Es müsse einen Gott geben, und dies sei der Beweis! Basta!"
Unangenehm der Typ...
Hoffe die muslimische Community verurteilt diese Drecksäcke genauso...
Es sei denn natürlich, es steht was anderes im Koran. Dann sind sie entschuldigt und können stattdessen gern uns verurteilen, weil wir nicht an ihre "heiligen religiösen" "Gesetze" glauben.
Gibt Orte auf der Welt wohin ich nicht verreisen würde, bspw die "VR" China.
Nordafrika, die arabische Halbinsel und der ganze Anhang ist mir aber sogar noch unsympathischer als Xi's Kamera-"Reich".
Ich war bereits zweimal in Tunesien und ich habe dort nur Männer von Ehre kennengelernt.
Auch Lebenslang + Sicherheitsverwahrung.
Aber wenn Vergewaltigung die gleiche Strafe erhalten würde wie Mord - warum sollte dann ein Vergewaltiger das Opfer nach der Tat noch leben lassen?
Welche Qual und Pein solch ein Mädel noch lange Jahre im Kopf hat, welche Angst ihr ganzes Leben, sich von einem Mann berühren zu lassen!
Das Opfer hat länger was davon als die paar Jährchen Gefängnis!!!!!!!!!!!!!!!
Finde die Strafe ganz klar zu niedrig.
Lümmel ab- leider nicht erlaubt§cry.
Görlitzer Park war auch wieder eine Massenvergewaltigung- nur einer wurde angeklagt§wall.
Und wieder war es ein "FLÜCHTLING, der HIER SCHUTZ sucht".
Ich drehe am Rad, kann ich nirgendwo mehr spazieren gehen oder durch Straßen laufen?
Das Individualitätsprinzip finde ich - auch hier - richtig. Auch wenn es nicht gut ist, wenn jemand bei so etwas dabei ist, ist es immer noch ein Unterschied, ob man selbst Gewalt ausübt oder dabei ist.
Trotzdem: Gruppenvergewaltigungen SIND terroristisch.
Ich find die Strafen in Ordnung, hätte aber auch 30 jahre für gut befunden. Aber grundsätzlich sollten wir uns ein klein Wenig ein Beispiel an solchen Strafen nehmen.
Hohe Gefängnisstrafen sind nicht nur eine Belastung für die Gefangenen, sondern haben auch einen Bumerangeffekt auf die Gesellschaft selbst. Das vergisst man im Eifer der Gefühle sehr schnell.
Warum sollte man sich Gedanken über die Belastung der Täter machen? Für die Belastung der Opfer interessieren die sich doch auch nicht.
Harbinger
31.07.2023, 08:14
Ich find die Strafen in Ordnung, hätte aber auch 30 jahre für gut befunden. Aber grundsätzlich sollten wir uns ein klein Wenig ein Beispiel an solchen Strafen nehmen.
Führ das mal näher aus. Worin siehst du den Nutzen von einer Freiheitsstrafe in Höhe von ~30 Jahren? Gerade im Bezug darauf, dass unser Justizsystem auf Resozialisierung abzielt? Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass jemand nach einer 30-jährigen Gefängnisstrafe resozialisiert wieder in die Gesellschaft einsteigen kann?
ist ja ein richtig netter "Kopf ab, Schwanz ab, alles ab"-Thread hier. :rolleyes:
wer fordert die längste Haftstrafe? kommt schon, da geht noch was...
bevor hier noch mehr über Abschaum und Lynchjustiz a la "Schniedel ab" schwadroniert wird, könnte man die Diskussion in halbwegs sinnvolle Bahnen lenken und überlegen was mit der Bestrafung eigentlich erreicht werden soll und was unter diesem Aspekt eine sinnvolle und angemessene Strafe wäre.
Das Ziel der Strafe ist es den Täter in jeglicher Hinsicht seiner Würde und Zukunft zu berauben so wie er es mit seinem Opfer getan hat.
Führ das mal näher aus. Worin siehst du den Nutzen von einer Freiheitsstrafe in Höhe von ~30 Jahren? Gerade im Bezug darauf, dass unser Justizsystem auf Resozialisierung abzielt? Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass jemand nach einer 30-jährigen Gefängnisstrafe resozialisiert wieder in die Gesellschaft einsteigen kann?
Der Nutzen liegt in erster Linie darin, dass dieser Abschaum ordentlich bestraft wird, die Frage einer Resozialisierung solcher Menschen interessiert mich dabei tatsächlich eher weniger.
Als jemand der ein Vergewaltigungopfer im nahen Bekanntenkreis hat kann ich ganz gut nachfühlen wie es Menschen geht, um die man sich weniger sorgt als um die Täter.
Harbinger
31.07.2023, 08:36
Der Nutzen liegt in erster Linie darin, dass dieser Abschaum ordentlich bestraft wird, die Frage einer Resozialisierung solcher Menschen interessiert mich dabei tatsächlich eher weniger.
Warum dann bei dreißig Jahren aufhören? Warum nicht gleich für alle Zeit wegsperren und den Schlüssel wegwerfen? Warum nicht gleich Kopf ab? Warum nach dreißig Jahren jemanden wieder rauslassen, den man aus Rache eingekerkert hat?
Warum dann bei dreißig Jahren aufhören? Warum nicht gleich für alle Zeit wegsperren und den Schlüssel wegwerfen? Warum nicht gleich Kopf ab? Warum nach dreißig Jahren jemanden wieder rauslassen, den man aus Rache eingekerkert hat?
Wieso überhaupt einsperren? Wieso nicht einfach zur Therapie schicken und dann in Ruhe weiter leben lassen?:dnuhr:
Führ das mal näher aus. Worin siehst du den Nutzen von einer Freiheitsstrafe in Höhe von ~30 Jahren? Gerade im Bezug darauf, dass unser Justizsystem auf Resozialisierung abzielt? Für wie wahrscheinlich hältst du es, dass jemand nach einer 30-jährigen Gefängnisstrafe resozialisiert wieder in die Gesellschaft einsteigen kann?
Spanien ist eine soziale, moderne Demokratie. Ich denke die spanischen Juristen, Richter und Gesetzgeber sind tiefer in der Materie drin als wir Forumsuser und haben sich bei den Strafmaßen etwas gedacht, weshalb ich mir nicht anmaße das Urteil in Frage zu stellen.
Es gibt Taten, bei denen ich persönlich der Meinung bin, dass der Täter keine Resozialisierung verdient hat. In diesem Fall hier sehe ich das auch so weswegen ich finde, dass die Strafe in Ordnung geht. Lebenslang (im Wortwörtlichen Sinne) wäre auch ok.
Todesstrafe ist immer so eine Sache. Gibt ja Menschen, die eh kein Bock mehr haben zu Leben und dann noch mal was Böses anstellen wollen. Für die wäre die Todesstrafe dann ja keine Bestrafung in dem Sinne. Dann lieber einsperren, eventuell ja unter absichtlich miesen Bedingungen.
Harbinger
31.07.2023, 08:52
Wieso überhaupt einsperren? Wieso nicht einfach zur Therapie schicken und dann in Ruhe weiter leben lassen?:dnuhr:
Weil die Justiz gerade bei Gewalttätern eben auch in der Pflicht ist, die Gesellschaft zu beschützen, während die entsprechende Therapie/Resozialisierung/etc. durchgeführt werden kann. Jetzt beantworte du meine Fragen.
Weil die Justiz gerade bei Gewalttätern eben auch in der Pflicht ist, die Gesellschaft zu beschützen, während die entsprechende Therapie/Resozialisierung/etc. durchgeführt werden kann. Jetzt beantworte du meine Fragen.
Die Gesellschaft ist doch beschützt wenn die Täter eingesperrt sind. Und was genau willst Du von mir wissen? Meine Meinung zur Resozialisierung in diesem Fall habe ich geäussert.
Gothaholic
31.07.2023, 10:07
Vergewaltigung = Lebenslang + Sicherheitsverwahrung.
halte ich ehrlich gesagt für vollkommen überzogen. aber gut in diesem Thread auf Stammtisch-Niveau scheint es keine Meinungen abseits von lebenslang im wörtlichen Sinn oder am liebsten noch Todesstrafe zu geben. gut dass in Deutschland nicht nach den Ansichten die hier im Thread geäußert werden Recht gesprochen wird.
Das Ziel der Strafe ist es den Täter in jeglicher Hinsicht seiner Würde und Zukunft zu berauben so wie er es mit seinem Opfer getan hat.
mit anderen Worten: Rache, also Auge um Auge, Zahn um Zahn.
ok, keine weiteren Fragen Euer Ehren, ich bin hier raus.
Harbinger
31.07.2023, 10:48
Die Gesellschaft ist doch beschützt wenn die Täter eingesperrt sind. Und was genau willst Du von mir wissen? Meine Meinung zur Resozialisierung in diesem Fall habe ich geäussert.
Das was ich oben gefragt habe. Wenn es nicht um Resozialisierung geht, sondern nur um Rache, warum dann jemals wieder rauslassen?
Takeda Shingen
31.07.2023, 11:02
halte ich ehrlich gesagt für vollkommen überzogen. aber gut in diesem Thread auf Stammtisch-Niveau scheint es keine Meinungen abseits von lebenslang im wörtlichen Sinn oder am liebsten noch Todesstrafe zu geben. gut dass in Deutschland nicht nach den Ansichten die hier im Thread geäußert werden Recht gesprochen wird.
mit anderen Worten: Rache, also Auge um Auge, Zahn um Zahn.
ok, keine weiteren Fragen Euer Ehren, ich bin hier raus.
Es geht Hier nicht um Rache, es geht um den Schutz der Gesellschaft vor solchen Individuen und auch um Bestrafung einer Tat die unmöglich wieder gut zu machen ist.
Da ist Resozialisierung einfach nicht mehr drin.
Bei Steuerhinterziehung, betrunken Autofahren (selbst mit einem unfall mit Todesfolge) Da sehe ich noch Resozialisierung ein.
Aber bei abartigen Personen die sich zu einer Gruppenvergewaltigung verabreden, nein, sorry.
Und da kann ich bei den Strafen die unsere Richter hier verteilen nur noch den Kopf schütteln, wer Bewährung bei Vergewaltigung verteilt, der hat den Schuss nicht gehört
Das was ich oben gefragt habe. Wenn es nicht um Resozialisierung geht, sondern nur um Rache, warum dann jemals wieder rauslassen?
Es geht um Strafe, nicht um Rache. Und die muss irgendwie festgelegt werden, und in so einem Fall empfinde ich eine hohe Strafe für angebracht.
Ginge es um Rache sollte die Betroffene die Strafe festlegen dürfen. Und hohe Strafen könnten tatsächlich anschreckend wirken.
Harbinger
31.07.2023, 11:15
Was ist Strafe ohne Resozialisierungsgedanken, wenn nicht Rache?
Was ist Strafe ohne Resozialisierungsgedanken, wenn nicht Rache?
Also bist Du eher dafür Tatunabhängig niedrige Strafe zu verhängen,damit Täter die Aussicht auf ein zeitnah wieder schönes Leben haben?
Und der Duden definiert durchaus unterschiedlich:
Strafe: etwas, womit jemand bestraft wird, was jemandem zur Vergeltung, zur Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat (in Form des Zwangs, etwas
Unangenehmes zu tun oder zu erdulden) auferlegt wird
Rache: persönliche, oft von Emotionen geleitete Vergeltung einer als böse, besonders als persönlich erlittenes Unrecht empfundenen Tat
Forenperser
31.07.2023, 11:33
Mir geht dieses Moralisierungs-Gehabe so auf den Nerv.
Ja, tut mir Leid, wenn Leute zu viert jemanden brutal mehrfach vergewaltigen und danach per Whats App darüber schwadronieren wie sie mit dem "Häschen" umgesprungen sind und sich damit vor ihren Freunden brüskieren, dann ist es mir herzlich egal was für "Probleme" die armen Täter haben, aus was für schlimmen Ländern sie kommen oder sonstiges.
Jemand der so etwas tut hat sich mein Mitleid auf Lebenszeit verspielt und hat auch keinerlei Recht mehr am zivilisierten Leben teilzunehmen.
Wenn mich diese Ansicht zu einem schlechten Menschen macht, dann bin ich gerne schlecht.
Also bist Du eher dafür Tatunabhängig niedrige Strafe zu verhängen,damit Täter die Aussicht auf ein zeitnah wieder schönes Leben haben?
Und der Duden definiert durchaus unterschiedlich:
Strafe: etwas, womit jemand bestraft wird, was jemandem zur Vergeltung, zur Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat (in Form des Zwangs, etwas
Unangenehmes zu tun oder zu erdulden) auferlegt wird
Rache: persönliche, oft von Emotionen geleitete Vergeltung einer als böse, besonders als persönlich erlittenes Unrecht empfundenen Tat
Pragmatisch betrachtet muss man eben sagen: Wenn ein Vergewaltiger zwei Jahren sitzt aber niemanden mehr vergewaltigt war seine Bestrafung erfolgreicher als wenn er 40 Jahre sitzt und sofort nachdem er entlassen wird wieder jemanden vergewaltigt. Ein Urteil muss nach seiner Effektivität bewertet werden, nicht nachdem, wie angemessen es sich anfühlt.
Pragmatisch betrachtet muss man eben sagen: Wenn ein Vergewaltiger zwei Jahren sitzt aber niemanden mehr vergewaltigt war seine Bestrafung erfolgreicher als wenn er 40 Jahre sitzt und sofort nachdem er entlassen wird wieder jemanden vergewaltigt. Ein Urteil muss nach seiner Effektivität bewertet werden, nicht nachdem, wie angemessen es sich anfühlt.
Wenn er aber nach zwei Jahren wieder jemanden vergewaltigt wars eben auch nicht effektiv.
Wenn er aber nach zwei Jahren wieder jemanden vergewaltigt wars eben auch nicht effektiv.
No shit, Sherlock.
Gothaholic
31.07.2023, 13:50
Es geht Hier nicht um Rache, es geht um den Schutz der Gesellschaft vor solchen Individuen und auch um Bestrafung einer Tat die unmöglich wieder gut zu machen ist.
Da ist Resozialisierung einfach nicht mehr drin.
Bei Steuerhinterziehung, betrunken Autofahren (selbst mit einem unfall mit Todesfolge) Da sehe ich noch Resozialisierung ein.
sorry, aber das ist doch einfach nur populistisches Gebrabbel. woher willst du denn einschätzen können bei wem eine Resozialisierung Aussicht auf Erfolg hat und bei wem nicht? das ist individuell zu prüfen und es gibt da auch keine Gruppenhaftung. ein Vergewaltiger (und nur zu Sicherheit: ja, das ist ein übles Verbrechen, das sehe ich auch nicht anders) wird hier quasi zur generell nicht menschlichen Person abgestempelt, während der nette Alkoholiker von nebenan der im Vollrausch mal eben jemand tot fährt, es das nächste Mal sicher besser macht und möglicherweise sogar mit einer Bewährungsstrafe davon kommt.
auch stimmen in der Diskussion für meinen Geschmack die Relationen nicht. für einen Totschlag, immerhin ein Verbrechen das ein Menschenleben kostet, kommst du i.d.R. mit einer Strafe deutlich unter 10 Jahren davon, aber der Vergewaltiger soll sofort bis an sein Lebensende weg gesperrt werden? klar, bei Wiederholungstätern oder besonders brutalen Fällen sollte Sicherungsverwahrung nach Ende der eigentlichen Haftstrafe in Erwägung gezogen werden, aber auch hier ist jeder Fall individuell zu prüfen.
Warum sollte man sich Gedanken über die Belastung der Täter machen? Für die Belastung der Opfer interessieren die sich doch auch nicht.
Ich finde es sehr bezeichnend, dass du gerade die Faktennennung aufgegriffen hast (der Auftakt zum nachfolgenden Argument) und dagegen argumentierst und nicht das eigentliche Argument (den Bumerangeffekt).
Es gibt Taten, bei denen ich persönlich der Meinung bin, dass der Täter keine Resozialisierung verdient hat. In diesem Fall hier sehe ich das auch so weswegen ich finde, dass die Strafe in Ordnung geht. Lebenslang (im Wortwörtlichen Sinne) wäre auch ok.
Dann ziehe bitte in ein Land, dass entweder keinen Artikel 1 GG wie in Deutschland hat oder das darauf scheißt. Was Leute wie du hier verlangen geht weit über die Behandlung von Tätern hinaus und betrifft ganz grundlegende gesellschaftliche Dinge, die jeden betreffen.
Es geht Hier nicht um Rache, [...]
Es geht um Strafe, nicht um Rache. [...]
Klar geht es euch hier um Rache. Es gibt kein einziges Argument, dass für "bis zum Tod wegsperren" spricht, wenn man das Argument "Rache" streicht. Das GG spricht dagegen (Täter müssen eine reale Chance haben lebend aus dem Gefängnis zu kommen), die Sicherheit in der Bevölkerung wird dadurch nicht gesteigert, den Opfern ist damit nicht geholfen, es würde weniger Leute geben, die sich mit der Prävention von Vergewaltigungen beschäftigen (Exhäftlinge von schwersten Straftaten machen hinterher oft Prävention, weil sie besser verstehen wie Täter ticken und weil sie damit Buße tun wollen) usw. Aber alles an was ihr denkt ist wegsperren und am besten noch den Schlüssel wegschmeißen, damit selbst der Gefängnisaufenthalt grauenvoller wird und nichtmal mehr der Hofgang ermöglicht wird. :rolleyes: Und die Familie etc will man natürlich auch lebenslang mitbestrafen, indem man ihnen diesen Menschen "raubt" (sie ihn also lebenslang nicht 1x mehr in den Arm nehmen dürfen - auch Vergewaltiger haben oft Eltern oder selber Kinder, die Emotional trotz der Tat an die Menschen gebunden sind).
Ich habe am Anfang noch geschrieben "gefühlsmäßig finde ich 42 Jahre richtig", aber Gefühle sind halt so eine trügerische Sache... Mein Gefühl sagt mir auch, dass Leute, die grundsätzlich für echte lebenslange Haft oder für Todesstrafe sind für eine zivilisierte Gesellschaft gefährlich sind und weggesperrt gehören, bis sie verstehen was es bedeutet dauerhaft weggesperrt zu sein (also nicht unter einem Jahr, je nach Fall länger). Gut, dass mein Gefühl kein Gesetz ist, oder?
Mir geht dieses Moralisierungs-Gehabe so auf den Nerv.
Es geht nicht um Moral, sondern um Verstand. Unser Grundgesetz, bzw dessen Interpretation durch oberste Gerichte wurden nicht zufällig zu dem, was sie sind. Da haben sich Menschen tiefgründig mit der Materie beschäftigt und überlegt was rein logisch betrachtet die sinnvollste Höchststrafe ist. Menschen hinter Gitter sind nämlich nicht nur eine "Strafe", sondern auch immer eine Belastung für die Gesellschaft auf vielen Ebenen, die ihr komplett ausblendet.
Harbinger
31.07.2023, 14:36
Also bist Du eher dafür Tatunabhängig niedrige Strafe zu verhängen,damit Täter die Aussicht auf ein zeitnah wieder schönes Leben haben?
Nein. Keine Ahnung, wo du das aus meinen Fragen herausgelesen hast. Meine persönliche Sicht der Dinge habe ich überhaupt nicht dargelegt. Aber wenn du es genau wissen musst, ich bin dafür, die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern zu schützen, aber ich gestehe auch jedem Menschen die Möglichkeit zu, sich zu ändern, seine Taten zu bereuen und ein besserer Mensch zu werden. Wie man das letztendlich beziffert, davon habe ich keine Ahnung, da vertraue ich in das Sachverständnis der Leute, die sich damit Jahre lang auseinandergesetzt haben. Ich weiß nicht, ob die 36 bis 42 Jahre zu viel, zu wenig oder genau richtig sind, es ging mir bei meinen gezielten Fragen lediglich darum, mal darüber zu reden, warum dir eine einfache Zahl genügt, um zu sagen "So müssten das unsere Gerichte auch mal machen". Ich persönlich halte das für recht kurz gedacht, zumal ja auch deine Ablehnung von Resozialisierung mit drauf kam, bei der sich dann halt die Frage stellt, was das letzten Endes bedeutet. Entweder lebenslang wegsperren oder in dreißig Jahren jemanden vor die Tür lassen, der nicht resozialisiert ist? Beides nicht so cool, oder? Darüber hinaus bin ich ganz bei Xarthor und Gothaholic. Gerade wenn Leute anfangen von "Moralisierungs-Gehabe" zu reden, dann aber ganz schnell mit Bauchgefühl-Reaktionismus bei der Hand sind...
Spanien ist eine soziale, moderne Demokratie. Ich denke die spanischen Juristen, Richter und Gesetzgeber sind tiefer in der Materie drin als wir Forumsuser und haben sich bei den Strafmaßen etwas gedacht, weshalb ich mir nicht anmaße das Urteil in Frage zu stellen.
Ist Deutschland nicht auch eine soziale, moderne Demokratie?
Ich frage nur, weil in Deutschland das Strafmaß deutlich anders ausfällt.
Wobei es hier vier Mal mehr Vergewaltigungen gibt als in Spanien - Statistik (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1099780/umfrage/opfer-von-vergewaltigungen-in-der-eu/)
Was allerdings auch an der unterschiedlichen Definiton ab wann eine Vergewaltigung vorliegt, liegt.
Dunkler Fürst
31.07.2023, 17:20
Mir geht dieses Moralisierungs-Gehabe so auf den Nerv.
Ja, tut mir Leid, wenn Leute zu viert jemanden brutal mehrfach vergewaltigen und danach per Whats App darüber schwadronieren wie sie mit dem "Häschen" umgesprungen sind und sich damit vor ihren Freunden brüskieren, dann ist es mir herzlich egal was für "Probleme" die armen Täter haben, aus was für schlimmen Ländern sie kommen oder sonstiges.
Jemand der so etwas tut hat sich mein Mitleid auf Lebenszeit verspielt und hat auch keinerlei Recht mehr am zivilisierten Leben teilzunehmen.
Wenn mich diese Ansicht zu einem schlechten Menschen macht, dann bin ich gerne schlecht.
Auch wenn ich dir größtenteils Recht geben muss, dass die dann ihr Recht zur Teilnahme am zivilisierten Leben auf Lebzeiten verspielt haben finde ich dann doch etwas überzogen. Was willst du mit diesen Menschen machen, wohl möglich auf einer weit entfernten Insel ihren Lebenskampf überlassen? Ist man dann auch nicht viel besser als die?
Mir geht dieses Moralisierungs-Gehabe so auf den Nerv.
Ja, tut mir Leid, wenn Leute zu viert jemanden brutal mehrfach vergewaltigen und danach per Whats App darüber schwadronieren wie sie mit dem "Häschen" umgesprungen sind und sich damit vor ihren Freunden brüskieren, dann ist es mir herzlich egal was für "Probleme" die armen Täter haben, aus was für schlimmen Ländern sie kommen oder sonstiges.
Jemand der so etwas tut hat sich mein Mitleid auf Lebenszeit verspielt und hat auch keinerlei Recht mehr am zivilisierten Leben teilzunehmen.
Wenn mich diese Ansicht zu einem schlechten Menschen macht, dann bin ich gerne schlecht.
Amen.
Ist man dann auch nicht viel besser als die?
Nö, muss man aber auch nicht.
Man könnte sie natürlich auch als Strafe selbst vergewaltigen, wenn wir nach altem jüdischen Recht gehen, aber das wäre den meisten wohl noch barbarischer.
Vielleicht kann das ja irgendwann eine KI. Als Strafe in die Simulation. Vllt lernt man dann Empathie.
Und die, die so ein System implementieren gleich mit. Am Ende wird eine falsche Person des Missbrauchs beschuldigt, die dann durch Leute wie euch vergewaltigt werden (halt indirekt durch Implementierung eines solchen Systems). Bravo, kein Deut besser als die eigentlichen Verbrecher. Zum Glück sind Gedankenverbrechen keine Verbrechen...
Und die, die so ein System implementieren gleich mit. Am Ende wird eine falsche Person des Missbrauchs beschuldigt, die dann durch Leute wie euch vergewaltigt werden (halt indirekt durch Implementierung eines solchen Systems). Bravo, kein Deut besser als die eigentlichen Verbrecher. Zum Glück sind Gedankenverbrechen keine Verbrechen...
Kann man ja auf eindeutige Fälle begrenzen.
Ich finde das immer lächerlich, wenn es im Beispiel heißt eine eindeutige Gruppenvergewaltigung, und dann ist es aber in der Therorie natürlich der brave Bürger von nebenan der zu unrecht verurteilt wird.
Man könnte es ja auch für Richter verpflichtend machen erleben zu müssen, was sie verhängen. Gibt sicher genug Leute die einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn haben, die dieses Los für die Gerechtigkeit ziehen würden. Kann halt nicht sein, dass die Frau dann die Dumme ist, wenn sie auch noch mit einem Urteil von 2 Jahren verhöhnt wird.
Es muss einen halt immer selbst, oder einen nahstehenden Menschen treffen, bevor die Leute Empathie entwickeln.
Vorher hüpft man lieber in seine übergerechten Traumwelt herum, in der Vergewaltiger ihren Fehler nach einem Sozialisierungsprogramm einsehen und danach nur noch Omas über die Straße helfen. Es gibt einfach asoziale Menschen die ihren Trieben schlimmer untergeordnet sind als Tiere und wen trifft es ? Eine unschuldiges Kind (zu 99% weiblich) dessen Leben danach zerstört ist.
Aber bloß nicht die Würde des Täters ankratzen, sonst ist man ja genauso schlimm.
Ich könnte jetzt auch einen Text raussuchen, in der eine Frau ins Detail beschreibt wie sich eine Vergewaltigung anfühlt, und nach dem Text schreibt hier bestimmt keiner mehr einen Mux.
Forenperser
31.07.2023, 18:20
Also auf der einen Seite Populismus und Emotionalisierung anprangern und dann sagen man würde diesen Menschen ihre Familien "rauben" ist auch nicht wirklich zusammenpassend.
Die Familie der Opfer und wie die sich fühlen war diesen Menschen offensichtlich auch vollkommen egal, wieso also sollte man bei denen dann eine Träne vergießen.
Takeda Shingen
31.07.2023, 18:22
Auch wenn ich dir größtenteils Recht geben muss, dass die dann ihr Recht zur Teilnahme am zivilisierten Leben auf Lebzeiten verspielt haben finde ich dann doch etwas überzogen. Was willst du mit diesen Menschen machen, wohl möglich auf einer weit entfernten Insel ihren Lebenskampf überlassen? Ist man dann auch nicht viel besser als die?
Ja nach 30-40 Jahren dürfen die dann wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Dafür müssen sie für ihre Grauenvollen Taten aber erstmal ne Weile sitzen.
Die haben deutlich mehr Zeit über ihr Verbrechen nachzudenken und werden dann wohl kaum nochmal sowas begehen. Als jemand der nur 2 Jahre Bewährung bekommt.
Da ist einfach die Hemmschwelle deutlich geringer.
Der vergewaltigt dann beim nächsten Mal halt so dass das Opfer sich dann nicht mehr bei der Polizei melden kann. :dnuhr:
Die Würde wird schon mit einer normalen Gefängnisstrafe, wie sie üblicherweise bei solchen Taten in Deutschland verhängt wird, "angekratzt". Glaubst du Gefängnis geht ohne Würdeentzug einher?
Und auch wenn du eine Zweiklassenjustiz einführen willst und es "nur" mit den eindeutigen Fällen machen willst, bist du kein Deut besser. Was unterscheidet dich dann noch von dem? Weil du es nicht selbst ausführst und den Auftrag irgendjemanden aufgibst? Wie willst du das der Familie des Täters erklären? Seiner Mutter, seiner Tochter oder sonst jemanden, die ihn trotz aller Verfehlung wichtig als wichtig ansehen? Das sind nicht unbedingt isolierte Menschen und schürt nur weiteren Hass in der Gesellschaft und damit weitere Straftaten.
Deine Ansicht ist fast genauso abscheulich wie die Tat selbst. Du befürwortest eine Vergewaltigung "wenn es die richtigen trifft". Und das werde ich auch dann noch sagen, wenn du mir eine Frau neben mich stellst, die ihre Vergewaltigung im Detail nennt und wir 3 uns dann gegenüberstehen. Es geht dabei nicht darum, dass Täter mit Samthandschuhen angefasst werden, sondern darum, dass du scheinbar nicht verstehst, was das alles außen herum noch für weitere Auswirkungen hat - z.B. das nicht gleiches Recht für alle gilt.
Mal ein ganz einfaches Beispiel: warum soll sich ein Täter stellen, wenn auch nur der kleinste Zweifel ausreicht und er die mildere Gefängnisstrafe anstelle der Gefängnisstrafe plus Vergewaltigung bekommt etc? Die würden sich eher noch durch die Instanzen klagen um mehr Zweifel zu säen. Täter, die frühzeitig im Prozess alles gestehen erleichtern auch dem Opfer den Prozess, die willst du aber härter bestrafen, weil es dann ja 100% erwiesen ist, dass sie die Tat begangen haben. Klasse Logik - hilft den Opfern ungemein. Aber Hauptsache du hast deine Rachegelüste befriedigt...
Die Familie der Opfer und wie die sich fühlen war diesen Menschen offensichtlich auch vollkommen egal, wieso also sollte man bei denen dann eine Träne vergießen.
Woher willst du das wissen? Das ist nur eine Plumpe Behauptung und oft jenseits der Realität. Ich habe schon öfters Aussagen von der Familie gehört, die sich bei den Angehörigen von Opfern und den Opfern selbst entschuldigen und trotzdem den Täter "unterstützen" (im Sinne von Gefängnisbesuchen und was man nicht so alles machen kann). Ich spreche von der Realität, nicht von Wunschdenken etc und ich emotionalisiere das auch nicht. Aber das sind Dinge, die ihr komplett unter den Teppich kehren wollt, damit es ja kein Argument gibt Täter noch härter zu bestrafen (am besten so, dass die Selbstmord begehen wollen - so argumentiert ihr jedenfalls) als es notwendig ist.
@Takeda:
Nenne mir mal einen Fall mit sexueller Vergewaltigung, der mit 2 Jahren Bewährung im Erwachsenenstrafrecht beendet wurde.
Die Würde wird schon mit einer normalen Gefängnisstrafe, wie sie üblicherweise bei solchen Taten in Deutschland verhängt wird, "angekratzt". Glaubst du Gefängnis geht ohne Würdeentzug einher?
Und auch wenn du eine Zweiklassenjustiz einführen willst und es "nur" mit den eindeutigen Fällen machen willst, bist du kein Deut besser. Was unterscheidet dich dann noch von dem? Weil du es nicht selbst ausführst und den Auftrag irgendjemanden aufgibst? Wie willst du das der Familie des Täters erklären? Seiner Mutter, seiner Tochter oder sonst jemanden, die ihn trotz aller Verfehlung wichtig als wichtig ansehen? Das sind nicht unbedingt isolierte Menschen und schürt nur weiteren Hass in der Gesellschaft und damit weitere Straftaten.
Deine Ansicht ist fast genauso abscheulich wie die Tat selbst. Du befürwortest eine Vergewaltigung "wenn es die richtigen trifft". Und das werde ich auch dann noch sagen, wenn du mir eine Frau neben mich stellst, die ihre Vergewaltigung im Detail nennt und wir 3 uns dann gegenüberstehen. Es geht dabei nicht darum, dass Täter mit Samthandschuhen angefasst werden, sondern darum, dass du scheinbar nicht verstehst, was das alles außen herum noch für weitere Auswirkungen hat - z.B. das nicht gleiches Recht für alle gilt.
Mal ein ganz einfaches Beispiel: warum soll sich ein Täter stellen, wenn auch nur der kleinste Zweifel ausreicht und er die mildere Gefängnisstrafe anstelle der Gefängnisstrafe plus Vergewaltigung bekommt etc? Die würden sich eher noch durch die Instanzen klagen um mehr Zweifel zu säen. Täter, die frühzeitig im Prozess alles gestehen erleichtern auch dem Opfer den Prozess, die willst du aber härter bestrafen, weil es dann ja 100% erwiesen ist, dass sie die Tat begangen haben. Klasse Logik - hilft den Opfern ungemein. Aber Hauptsache du hast deine Rachegelüste befriedigt...
Wie ist das Verhältnis eines Mannes zu seiner Mutter, wenn er in der Lage ist eine Frau zu vergewaltigen?
Glaubst du die Tränen der Mutter des Täters wiegen das Leid der Frau + DEREN FAMILIE auf?
Todesgulasch
31.07.2023, 18:51
Man könnte es ja auch für Richter verpflichtend machen erleben zu müssen, was sie verhängen.
Ich könnte jetzt auch einen Text raussuchen, in der eine Frau ins Detail beschreibt wie sich eine Vergewaltigung anfühlt, und nach dem Text schreibt hier bestimmt keiner mehr einen Mux.
Ja, und warum machst du das nicht?
Man sollte doch schließlich alle Fakten kennen!
Und ich gebe dir völlig recht, alle Richter gehören erstmal in ein Umerziehungslager!!!
Und bevor wir hier ernsthaft darüber nachdenken, welche Strafe angemessen ist hängen wie alle Vergewaltiger grundsätzlich auf! Das kann ja schon mal nicht verkehrt sein.
Und - nicht vergessen- vorher natürlich auch noch ein bißchen foltern.
Insbesondere das Mittelalter - und selbstverständlich die Zeit unter "Adolf dem Großen" sollten uns da ein leuchtendes Vorbild sein!!!!
Reicht das schon, damit vielleicht mal der eine oder andere von euch darüber nachdenkt, wie er hier den Weg zur Lynchjustiz ebnet????
Ja, und warum machst du das nicht?
Man sollte doch schließlich alle Fakten kennen!
Und ich gebe dir völlig recht, alle Richter gehören erstmal in ein Umerziehungslager!!!
Und bevor wir hier ernsthaft darüber nachdenken, welche Strafe angemessen ist hängen wie alle Vergewaltiger grundsätzlich auf! Das kann ja schon mal nicht verkehrt sein.
Und - nicht vergessen- vorher natürlich auch noch vorher ein bißchen foltern.
Insbesondere das Mittelalter - und selbstverständlich die Zeit unter "Adolf dem Großen" sollten uns da ein leuchtendes Vorbild sein!!!!
Reicht das schon, damit vielleicht mal der eine oder andere von euch darüber nachdenkt, wie er hier den Weg zur Lynchjustiz ebnet????
Wäre mir neu dass Sadisten und Vergewaltigen im dritten Reich belangt worden wären.
Der Wert einer Gesellschaft misst sich an deren Umgang mit den Schlimmsten. Ich finde es erschreckend, wie für manche hier 10-15 Jahre Gefängnis keine angemessene Strafe für eine solche Vergewaltigung sind. Wir reden hier von 15 Jahren (!!) und nicht von 2 oder 3. Hinzu kommt, dass die sicherlich nicht raus kommen und dann ist alles vergeben und vergessen. Die werden sicherlich nie wieder ein normales Leben führen können.
Aber mal davon abgesehen, zu denken, jemand würde nach 40 Jahren "wohl nicht mehr auf die Idee kommen jemanden zu vergewaltigen" ist eine richtig naive Denkweise. In manchen Ländern werden Verbrechen verübt in denen die Täter wissen, dass ihnen die Todesstrafe droht. Viele dieser Länder haben sogar eine viel höhere Verbrechensrate als in Ländern in denen es keine Todesstrafe gibt. Wenn es um Verbrechen, egal in welcher Form, geht, hilft Abschreckung und harte Strafen nur in den wenigsten Fällen. Die USA ist ein gutes Beispiel. Laut einer Studie wurden in den USA pro 100.000 Einwohnern ca. 30 Frauen Vergewaltigt und in Deutschland sind das pro 100.000 ca. 9. In den USA wird sowas sehr viel härter bestraft und trotzdem reden wir das von fast 4 mal so vielen Vergewaltigungen.
Außerden! Will ich gar nicht davon anfangen wie viele Männer (und ein paar Frauen) heute für 40 Jahre in Knast sein müssten, wenn wir mal in die Deutschen Schlafzimmer schauen würden ...
Todesgulasch
31.07.2023, 19:06
Wäre mir neu dass Sadisten und Vergewaltigen im dritten Reich belangt worden wären.
Natürlich nicht! Da konnte man quälen und vergewaltigen ohne Angst vor Strafe.
Welch "herrliche Zeit" !
Todesgulasch
31.07.2023, 19:13
Der Wert einer Gesellschaft misst sich an deren Umgang mit den Schlimmsten. Ich finde es erschreckend, wie für manche hier 10-15 Jahre Gefängnis keine angemessene Strafe für eine solche Vergewaltigung sind. Wir reden hier von 15 Jahren (!!) und nicht von 2 oder 3. Hinzu kommt, dass die sicherlich nicht raus kommen und dann ist alles vergeben und vergessen. Die werden sicherlich nie wieder ein normales Leben führen können.
Aber mal davon abgesehen, zu denken, jemand würde nach 40 Jahren "wohl nicht mehr auf die Idee kommen jemanden zu vergewaltigen" ist eine richtig naive Denkweise. In manchen Ländern werden Verbrechen verübt in denen die Täter wissen, dass ihnen die Todesstrafe droht. Viele dieser Länder haben sogar eine viel höhere Verbrechensrate als in Ländern in denen es keine Todesstrafe gibt. Wenn es um Verbrechen, egal in welcher Form, geht, hilft Abschreckung und harte Strafen nur in den wenigsten Fällen. Die USA ist ein gutes Beispiel. Laut einer Studie wurden in den USA pro 100.000 Einwohnern ca. 30 Frauen Vergewaltigt und in Deutschland sind das pro 100.000 ca. 9. In den USA wird sowas sehr viel härter bestraft und trotzdem reden wir das von fast 4 mal so vielen Vergewaltigungen.
Außerden! Will ich gar nicht davon anfangen wie viele Männer (und ein paar Frauen) heute für 40 Jahre in Knast sein müssten, wenn wir mal in die Deutschen Schlafzimmer schauen würden ...
Du hast in vielen Fällen recht, Lina!
Auch hätte aus deinem Eingangspost eine vernünftige Diskussion entstehen können, welche Stärken und Schwächen das deutsche Rechtssystem hat.
Aber dies ist in diesem von Hass und Hetze geprägten Threat leider nicht möglich!
Damit wir uns richtig verstehen: Nicht du hetzt!
Diese Rolle haben längst andere übernommen!
Damit wir uns richtig verstehen: Nicht du hetzt!
Diese Rolle haben längst andere übernommen!Ich verstehe schon, keine Sorge. :)
Wahrscheinlich geht es denen gar nicht um angemessene Strafen, sondern einfach nur um Genugtuung. Die Gesellschaft muss sich quasi an solchen Barbaren, die grauenhafte Taten vollbringen, rächen. Da werden vollkommen absurde, unverhältnismäßige Strafen gefordert die wahrscheinlich auch noch vollkommen willkürlich sind.
Edit: Wahrscheinlich kommt nun bald wieder die Frage, was ich denn fordern würde, wenn mir sowas passiert. Um die Frage direkt zu beantworten ... ich würde wahrscheinlich Lebenslang, Schwanz ab oder direkt beides fordern. Vielleicht hätte ich sogar Mordgedanken.
Glaubst du die Tränen der Mutter des Täters wiegen das Leid der Frau + DEREN FAMILIE auf?
Nö, aber die Vergewaltigung des Täters ebenfalls nicht, besonders weil dann noch weitere Opfer wie dessen Familie OBEN DRAUF kommen.
Forenperser
31.07.2023, 19:31
Woher willst du das wissen? Das ist nur eine Plumpe Behauptung und oft jenseits der Realität. Ich habe schon öfters Aussagen von der Familie gehört, die sich bei den Angehörigen von Opfern und den Opfern selbst entschuldigen und trotzdem den Täter "unterstützen" (im Sinne von Gefängnisbesuchen und was man nicht so alles machen kann).
Ich habe von den Tätern geredet, denen waren die Opfer und deren Angehörige offenbar völlig egal.
Dunkler Fürst
31.07.2023, 19:32
Wäre mir neu dass Sadisten und Vergewaltigen im dritten Reich belangt worden wären.
Wie kommst du den auf diesen Unsinn? Stell dir vor jemand wäre über eine arische Frau hergefallen? Glaube kaum dass da einer weggeschaut hätte. Richter schon gar nicht.
Gothaholic
31.07.2023, 19:33
Der Wert einer Gesellschaft misst sich an deren Umgang mit den Schlimmsten. Ich finde es erschreckend, wie für manche hier 10-15 Jahre Gefängnis keine angemessene Strafe für eine solche Vergewaltigung sind. Wir reden hier von 15 Jahren (!!) und nicht von 2 oder 3. Hinzu kommt, dass die sicherlich nicht raus kommen und dann ist alles vergeben und vergessen. Die werden sicherlich nie wieder ein normales Leben führen können.
absolut richtig, wirklich gruselig was für ein Strafverständnis hier der eine oder andere Diskutant an den Tag legt.
Außerden! Will ich gar nicht davon anfangen wie viele Männer (und ein paar Frauen) heute für 40 Jahre in Knast sein müssten, wenn wir mal in die Deutschen Schlafzimmer schauen würden ...
Ich würde damit anfangen wollen, bis auch der Letzte im Knast sitzt.
Wie kommst du den auf diesen Unsinn? Stell dir vor jemand wäre über eine arische Frau hergefallen? Glaube kaum dass da einer weggeschaut hätte. Richter schon gar nicht.
Wer hat von einer arischen Frau gesprochen?
Takeda Shingen
31.07.2023, 20:05
Die Würde wird schon mit einer normalen Gefängnisstrafe, wie sie üblicherweise bei solchen Taten in Deutschland verhängt wird, "angekratzt". Glaubst du Gefängnis geht ohne Würdeentzug einher?
Und auch wenn du eine Zweiklassenjustiz einführen willst und es "nur" mit den eindeutigen Fällen machen willst, bist du kein Deut besser. Was unterscheidet dich dann noch von dem? Weil du es nicht selbst ausführst und den Auftrag irgendjemanden aufgibst? Wie willst du das der Familie des Täters erklären? Seiner Mutter, seiner Tochter oder sonst jemanden, die ihn trotz aller Verfehlung wichtig als wichtig ansehen? Das sind nicht unbedingt isolierte Menschen und schürt nur weiteren Hass in der Gesellschaft und damit weitere Straftaten.
Deine Ansicht ist fast genauso abscheulich wie die Tat selbst. Du befürwortest eine Vergewaltigung "wenn es die richtigen trifft". Und das werde ich auch dann noch sagen, wenn du mir eine Frau neben mich stellst, die ihre Vergewaltigung im Detail nennt und wir 3 uns dann gegenüberstehen. Es geht dabei nicht darum, dass Täter mit Samthandschuhen angefasst werden, sondern darum, dass du scheinbar nicht verstehst, was das alles außen herum noch für weitere Auswirkungen hat - z.B. das nicht gleiches Recht für alle gilt.
Mal ein ganz einfaches Beispiel: warum soll sich ein Täter stellen, wenn auch nur der kleinste Zweifel ausreicht und er die mildere Gefängnisstrafe anstelle der Gefängnisstrafe plus Vergewaltigung bekommt etc? Die würden sich eher noch durch die Instanzen klagen um mehr Zweifel zu säen. Täter, die frühzeitig im Prozess alles gestehen erleichtern auch dem Opfer den Prozess, die willst du aber härter bestrafen, weil es dann ja 100% erwiesen ist, dass sie die Tat begangen haben. Klasse Logik - hilft den Opfern ungemein. Aber Hauptsache du hast deine Rachegelüste befriedigt...
Bitte was?
Oh du hast nicht auf mich geantwortet...
Natürlich ist das Blödsinn eine Vergewaltigung der Täter zu fordern.
Ich würde da an deiner Stelle nicht drauf eingehen.
Aber hohe Haftstrafen sind auf jeden Fall gerechtfertigt!?
Hier geht's nicht um Rache, es geht um Schutz der Gesellschaft, Prävention und auch als Staat eine Strafe zu verhängen die aufgrund der Tat einen Hauch der Gerechtigkeit vermittelt, vor allem gegenüber dem Opfer und Angehörigen.
MisterXYZ
31.07.2023, 20:11
So viel rechter Mist in einem einzigen Thread.
Amen.
Nö, muss man aber auch nicht.
Man könnte sie natürlich auch als Strafe selbst vergewaltigen, wenn wir nach altem jüdischen Recht gehen, aber das wäre den meisten wohl noch barbarischer.
Vielleicht kann das ja irgendwann eine KI. Als Strafe in die Simulation. Vllt lernt man dann Empathie.
Das hier ist aber die Krönung! Unfassbar!
Todesgulasch
31.07.2023, 20:18
Wer hat von einer arischen Frau gesprochen?
Unfassbar, was hier abgeht!:eek:
Oh du hast nicht auf mich geantwortet...
Nein, alles gut. :D Über die Höhe der Strafe kann man gerne Reden. Nur lebenslanges Wegsperren halte ich mehr für Rache als für tatsächlich sinnvoll. Gefühlsmäßig bin ich da sogar bei dir. Im Moment der Wut wünscht man sich alles mögliche. Aber es bringt halt sonst keine Vorteile und nur Nachteile es so zu handhaben. Die Höchststrafe, die nach deutschem Recht angewendet werden kann, halte ich in dem Fall aber für angemessen (auf Verstandsebene).
300 Jahre abzusitzen halte ich auch für schwierig.
Bei guter Führung kann man bestimmt auf eine Halbierung der Haftdauer hoffen.
lucigoth
31.07.2023, 22:09
Wieso überhaupt einsperren? Wieso nicht einfach zur Therapie schicken und dann in Ruhe weiter leben lassen?:dnuhr:
Was für eine Therapie?
Gutachter sagt danach geheilt und Täter lacht, während er wieder zuschlägt.
Strontzine
31.07.2023, 22:37
¥ Bei all dem was Ihr hier ( fast alle mit Ausnahme ) so von Euch thematisch gegeben in den Raum werft.....nun...gelernt habt Ihr alle wohl nichts...!
Dementsprechend hoffe ich sehr / dennoch, dass Ihr nicht unversehens in das Gegenteil des Himmels geratet...!
( Warum müsst Ihr über alles und jedes in der Welt Geschehenes Euren unnützen Kommentar abgeben...? )
Ich nenne das eine " verdammte " Rede-Kultur.
Was für eine Therapie?
Gutachter sagt danach geheilt und Täter lacht, während er wieder zuschlägt.
Warum sollten ausgerechnet die Gutachter nur Tölpel sein?
@Alle
Kurz mal eben ecosianen:
Im US-Staat North Carolina sind zwei wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilte Männer nach 30 Jahren Gefängnis freigesprochen (https://www.tag24.de/thema/aus-aller-welt/grossbritannien/wegen-vergewaltigung-verurteilt-mann-sitzt-17-jahre-unschuldig-im-knast-2905098 https://www.youtube.com/watch?v=Xx4YEEN6Yyo) worden
Zwei Jahrzehnte unschuldig im Gefängnis
Wegen Vergewaltigung und Mordes zweier Mädchen war Viggo Kristiansen 2001 verurteilt worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft alle Vorwürfe fallen lassen und sich bei ihm entschuldigt (https://www.sueddeutsche.de/panorama/justizskandal-norwegen-viggo-kristiansen-vergewaltigung-mord-1.5679820).
Wegen Vergewaltigung verurteilt: Mann sitzt 17 Jahre unschuldig im Knast
Manchester (Großbritannien) - Andrew Malkinson (57) saß wegen einer angeblichen Vergewaltigung 17 Jahre im Gefängnis. Am gestrigen Mittwoch wurde das Urteil aufgehoben. (https://www.tag24.de/thema/aus-aller-welt/grossbritannien/wegen-vergewaltigung-verurteilt-mann-sitzt-17-jahre-unschuldig-im-knast-2905098)
Oder: Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Justizirrt%C3%BCmern_in_der_deutschen_Rechtsprechung) mit einer Auswahl aus der genannten Liste
Richard Simmons, 1986, Tatvorwurf: Vergewaltigung und Mord, Landgericht Bielefeld, Urteil: 15 Jahre Haft, Verbüßte Haft: 8,5 Jahre. Eine nachträgliche DNA-Analyse ergab, dass er nicht der Täter gewesen sein konnte. Simmons wurde 1994 in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld nachträglich freigesprochen
Anton Windhager saß infolge einer Falschaussage eines 13-jährigen Mädchens drei Jahre und vier Monate unschuldig im Gefängnis. Er war 1993 vom Landgericht Weiden wegen Vergewaltigung verurteilt worden
Adolf S. wurde 1995 vom Landgericht Osnabrück wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung seiner Tochter zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. 1996 wurde auch der Onkel der Tochter, Bernhard M., wegen des gleichen Vorwurfs zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Es gab keine Geständnisse, Zeugenaussagen von Dritten oder andere Beweise – nur die Beschuldigungen eines 18-jährigen Mädchens,
Dieter Gill saß infolge einer Falschaussage seiner Tochter sieben Jahre im Gefängnis. Er war 1996 vom Landgericht Kempten wegen Vergewaltigung seiner 10-jährigen Tochter zu der Haftstrafe verurteilt worden. Die Tochter hatte nach vollständiger Verbüßung seiner Haft gestanden, dass sie seinerzeit mit ihren Tatvorwürfen gelogen hatte
Thomas Ewers wurde 2002 wegen angeblicher Vergewaltigung seiner Ex-Freundin vom Landgericht Dortmund zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt. Kurz nachdem er die volle Haftzeit abgesessen hatte, gab das vermeintliche Opfer zu, die Tat frei erfunden zu haben.
Horst Arnold wurde 2002 wegen Vergewaltigung einer Arbeitskollegin vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt. Grundlage der Verurteilung war die Aussage des vermeintlichen Opfers Heidi K., die sich später als frei erfunden herausstellte.
Forenperser
31.07.2023, 23:44
Was soll das jetzt aussagen?
Klar gibt es immer Unschuldige die zwischen die Mühlen der Justiz geraten, egal in welchem Themenfeld, aber gerade bei sexuellen Straftaten ist der Anteil von Falschbeschuldigungen statistisch geradezu irrelevant.
Sowas ist die absolute Ausnahme, nicht die Regel.
JägerinSkadi
01.08.2023, 00:49
Schon erstaunlich, wie hier in der Diskussion beide Seiten versuchen, die Gedanken von Strafe und Resozialisierung gegeneinander auszuspielen. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Strafe kann und darf mehere Zwecke zugleich verfolgen.
Das Urteil ist zwar aus Spanien, aber das deutsche Recht mag als Beispiel herhalten. Nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB ist die Schuld des Täters Grundlage für die Strafzumessung, Satz 2 der Vorschrift lautet: "Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen." Der Gedanke der Resozialisierung spielt also, völlig zu Recht, eine Rolle (ist zu berücksichtigen), ist aber gerade nicht das einzige Kriterium. Die Schuld des Täters ist sogar vorrangig (Grundlage der Strafzumessung), sie ist zu ahnden.
Der Mörder und der bloße Schläger mögen beide nach 2 Jahren Gefängnisaufenthalt so weit sein, dass bei einer Entlassung keine weiteren Straftaten zu erwarten wären, der Mörder muss trotzdem noch weiter einsitzen, denn seine Schuld ist größer als die des Schlägers. Seit langer Zeit bewährte Rechtspraxis. Irgendwann gibt es aber selbst für den Mörder eine Chance auf vorzeitige Entlassung, denn völlig ohne Aussicht auf Freheit wäre der Gedanke der Resozialisierung gänzlich verloren.
Schon erstaunlich, wie hier in der Diskussion beide Seiten versuchen, die Gedanken von Strafe und Resozialisierung gegeneinander auszuspielen.[...]
Ich finde es erstaunlich, dass du das aus beiden Seiten herausgelesen hast. Hier hat nicht eine Person dafür Argumentiert, dass es einzig und alleine um Resozialisierung geht und 2 Jahre ausreichen würden, wenn die Person dann kein Verbrechen mehr begehen würde. :dnuhr:
JägerinSkadi
01.08.2023, 01:08
Ich finde es erstaunlich, dass du das aus beiden Seiten herausgelesen hast. Hier hat nicht eine Person dafür Argumentiert, dass es einzig und alleine um Resozialisierung geht und 2 Jahre ausreichen würden, wenn die Person dann kein Verbrechen mehr begehen würde. :dnuhr:
Echt?
Pragmatisch betrachtet muss man eben sagen: Wenn ein Vergewaltiger zwei Jahren sitzt aber niemanden mehr vergewaltigt war seine Bestrafung erfolgreicher als wenn er 40 Jahre sitzt und sofort nachdem er entlassen wird wieder jemanden vergewaltigt. Ein Urteil muss nach seiner Effektivität bewertet werden, nicht nachdem, wie angemessen es sich anfühlt.
Okay du hast einen gefunden, bei dem man das vermuten kann. Aber er alleine stellt keine "Gegenseite" dar, sondern eine Einzelmeinung. Man müsste schon schauen wer härtere Strafen als 40 Jahre will (z.B. bis zum Tod und/oder gar den Täter misshandeln) und wer geringere Strafen (z.B. 10-15 Jahre wurde mehrfach genannt) will. Dein Beispiel passt halt da weniger zum Konsens der "Gegenseite".
Die Würde wird schon mit einer normalen Gefängnisstrafe, wie sie üblicherweise bei solchen Taten in Deutschland verhängt wird, "angekratzt". Glaubst du Gefängnis geht ohne Würdeentzug einher?
Und auch wenn du eine Zweiklassenjustiz einführen willst und es "nur" mit den eindeutigen Fällen machen willst, bist du kein Deut besser. Was unterscheidet dich dann noch von dem? Weil du es nicht selbst ausführst und den Auftrag irgendjemanden aufgibst? Wie willst du das der Familie des Täters erklären? Seiner Mutter, seiner Tochter oder sonst jemanden, die ihn trotz aller Verfehlung wichtig als wichtig ansehen? Das sind nicht unbedingt isolierte Menschen und schürt nur weiteren Hass in der Gesellschaft und damit weitere Straftaten.
Deine Ansicht ist fast genauso abscheulich wie die Tat selbst. Du befürwortest eine Vergewaltigung "wenn es die richtigen trifft". Und das werde ich auch dann noch sagen, wenn du mir eine Frau neben mich stellst, die ihre Vergewaltigung im Detail nennt und wir 3 uns dann gegenüberstehen. Es geht dabei nicht darum, dass Täter mit Samthandschuhen angefasst werden, sondern darum, dass du scheinbar nicht verstehst, was das alles außen herum noch für weitere Auswirkungen hat - z.B. das nicht gleiches Recht für alle gilt.
Mal ein ganz einfaches Beispiel: warum soll sich ein Täter stellen, wenn auch nur der kleinste Zweifel ausreicht und er die mildere Gefängnisstrafe anstelle der Gefängnisstrafe plus Vergewaltigung bekommt etc? Die würden sich eher noch durch die Instanzen klagen um mehr Zweifel zu säen. Täter, die frühzeitig im Prozess alles gestehen erleichtern auch dem Opfer den Prozess, die willst du aber härter bestrafen, weil es dann ja 100% erwiesen ist, dass sie die Tat begangen haben. Klasse Logik - hilft den Opfern ungemein. Aber Hauptsache du hast deine Rachegelüste befriedigt...
Das ist alles sehr vernünftig. Gefängnis ist kein Spaß. Zehn Jahre, die im Leben fehlen... das ist keine Bagatelle.
Und wer soll die "Straf-Vergewaltigungen" durchführen? Das wäre doch völlig krank.
.....Ich weiß nicht, ob die 36 bis 42 Jahre zu viel, zu wenig oder genau richtig sind, es ging mir bei meinen gezielten Fragen lediglich darum, mal darüber zu reden, warum dir eine einfache Zahl genügt, um zu sagen "So müssten das unsere Gerichte auch mal machen". .....
So etwas habe ich nicht gefordert, meine Wortwahl war diese,
Aber grundsätzlich sollten wir uns ein klein Wenig ein Beispiel an solchen Strafen nehmen.
das ist eine völlig andere Aussage. Ich bin der Meinung unser Rechtssystem ist zu sehr auf Täterschutz ausgelegt, und ich finde es sollten generell härtere Strafen ausgesprochen werden, und ob Ihr das nun Strafe oder Rache nennt ist mir dabei egal. Eine Mindeststrafe wie bei uns vorgesehen für eine Vergewaltigung (betrifft nicht nur dieses Verbrechen) halte ich für viel zu wenig, Resozialisierungsgedanke hin oder her.
Ob man nun solch drakonische Strafen wie die in Spanien aussprechen muss sei dahin gestellt, aber Mitleid habe ich mit solchen Menschen sicher nicht, daher meine Antwort auf die Frage ob ich das in Ordnung finde.
Das ich bei dieser Thematik nicht emotionsfrei bin gebe ich durchaus zu, ich bin aber auch kein Richter und wäre wohl auch kein guter Henker.
Aber ich habe erlebt was es mit einer Frau machen kann der dies zustösst, und die auch nach vielen Jahren nicht entspannt durch die Nacht spazieren kann, während der Täter nach knapp einem Jahr wieder auf Bewährung frei war.
Harbinger
01.08.2023, 10:38
das ist eine völlig andere Aussage
Ist es? Für mich klingt das, gerade mit dem was du dann im Folgenden schreibst, vielleicht nicht absolut identisch aber sehr, SEHR ähnlich.
Btw., Opferschutz und Täterschutz sind festehende Begriffe, die im Pressekodex benutzt werden, und beschreiben den Umgang mit Informationen über Opfer und Täter in der Berichterstattung, haben also mit unserem Rechtssystem nichts zu tun. Ich denke ich weiß, was du meinst (dass Gerichte eher darauf bedacht sind, milde Urteile zu fällen, als einen für die Opfer angemessenen Ausgang zu erreichen), erlaube mir dazu aber kein Urteil, weil ich was Justiz angeht absoluter Laie bin und das deswegen lieber den Leuten überlasse, die das studiert haben und damit ihre Brötchen verdienen, die haben da mehr Expertise als ich.
Takeda Shingen
01.08.2023, 10:49
So etwas habe ich nicht gefordert, meine Wortwahl war diese,
das ist eine völlig andere Aussage. Ich bin der Meinung unser Rechtssystem ist zu sehr auf Täterschutz ausgelegt, und ich finde es sollten generell härtere Strafen ausgesprochen werden, und ob Ihr das nun Strafe oder Rache nennt ist mir dabei egal. Eine Mindeststrafe wie bei uns vorgesehen für eine Vergewaltigung (betrifft nicht nur dieses Verbrechen) halte ich für viel zu wenig, Resozialisierungsgedanke hin oder her.
Ob man nun solch drakonische Strafen wie die in Spanien aussprechen muss sei dahin gestellt, aber Mitleid habe ich mit solchen Menschen sicher nicht, daher meine Antwort auf die Frage ob ich das in Ordnung finde.
Das ich bei dieser Thematik nicht emotionsfrei bin gebe ich durchaus zu, ich bin aber auch kein Richter und wäre wohl auch kein guter Henker.
Aber ich habe erlebt was es mit einer Frau machen kann der dies zustösst, und die auch nach vielen Jahren nicht entspannt durch die Nacht spazieren kann, während der Täter nach knapp einem Jahr wieder auf Bewährung frei war.
Jup, du hast mir aus der Seele gesprochen. Empfinde das so wie Du. Und dieser Täterschutz ist mir in letzter Zeit sehr häufig negativ aufgestoßen.
Es müssen jetzt keine 30 oder 50 Jahre sein. Aber wie Lina es schon sagte, 10-15 Jahre für Vergewaltigung minimum.
Man darf einfach nicht vergessen dass man mit solch einer Tat ein Leben zerstört, und sich einige Opfer daraufhin auch umbringen.
JägerinSkadi
01.08.2023, 12:20
Btw., Opferschutz und Täterschutz sind festehende Begriffe, die im Pressekodex benutzt werden, und beschreiben den Umgang mit Informationen über Opfer und Täter in der Berichterstattung, haben also mit unserem Rechtssystem nichts zu tun.
Das ist unzutreffend. https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/03_Opferschutz/opferschutz_node.html
Die auf dieser Seite der Bundespolizei genannten, bundesweit tätigen Opferschutzorganisationen wie "Weißer Ring e.V." überwachen wohl kaum die Einhaltung des Pressekodex.
Ist es? Für mich klingt das, gerade mit dem was du dann im Folgenden schreibst, vielleicht nicht absolut identisch aber sehr, SEHR ähnlich.
Eben, ähnlich, ein Beispiel nehmen bedeutet nicht kopieren.
Btw., Opferschutz und Täterschutz sind festehende Begriffe, die im Pressekodex benutzt werden, und beschreiben den Umgang mit Informationen über Opfer und Täter in der Berichterstattung, haben also mit unserem Rechtssystem nichts zu tun. Ich denke ich weiß, was du meinst (dass Gerichte eher darauf bedacht sind, milde Urteile zu fällen, als einen für die Opfer angemessenen Ausgang zu erreichen),...
Ich habe die Begrifflichkeit falsch verwendet, danke für die Korrektur :gratz,und ja, so war es gemeint.
..., erlaube mir dazu aber kein Urteil, weil ich was Justiz angeht absoluter Laie bin und das deswegen lieber den Leuten überlasse, die das studiert haben und damit ihre Brötchen verdienen, die haben da mehr Expertise als ich.
Das Urteil in Spanien wurde doch von studierten Richtern gesprochen, die ihre Brötchen damit verdienen.:dnuhr:
Man darf einfach nicht vergessen dass man mit solch einer Tat ein Leben zerstört, und sich einige Opfer daraufhin auch umbringen.
Manchmal gibts auch gefühlt besonders tragische Fälle. (https://www.spiegel.de/panorama/tv-doku-ueber-vergewaltigte-gefaengnispsychologin-susanne-preusker-a-856913.html)
Harbinger
01.08.2023, 13:58
Das ist unzutreffend. https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/03_Opferschutz/opferschutz_node.html
Die auf dieser Seite der Bundespolizei genannten, bundesweit tätigen Opferschutzorganisationen wie "Weißer Ring e.V." überwachen wohl kaum die Einhaltung des Pressekodex.
Der Weiße Ring hat allerdings auch nichts mit unserem Rechtssystem zu tun, also huh?
Das Urteil in Spanien wurde doch von studierten Richtern gesprochen, die ihre Brötchen damit verdienen.:dnuhr:
Und wie gesagt nehme ich es mir auch nicht heraus das Urteil irgendwie zu kritisieren, genau so wenig wie ich es mir herausnehme, die Urteile die in der Hinsicht in Deutschland gefällt werden zu kritisieren, die werden normalerweise nämlich auch von studierten Richtern gesprochen. Ich unterstelle denen einfach mal, dass die alle ihre Hausaufgaben gemacht haben und unterschiedliche Urteile eben von unterschiedlichen Rechtssystemen und unterschiedlichen Ausgangslagen herrühren. Da jetzt draus zu stricken, dass wir uns ein Beispiel daran nehmen sollten, kann ich nur so lesen, dass die Strafen in Deutschland zu lasch wären und das kann ich so eben nicht unterschreiben.
¥ Bei all dem was Ihr hier ( fast alle mit Ausnahme ) so von Euch thematisch gegeben in den Raum werft.....nun...gelernt habt Ihr alle wohl nichts...!
Dementsprechend hoffe ich sehr / dennoch, dass Ihr nicht unversehens in das Gegenteil des Himmels geratet...!
( Warum müsst Ihr über alles und jedes in der Welt Geschehenes Euren unnützen Kommentar abgeben...? )
Ich nenne das eine " verdammte " Rede-Kultur.
Stimmt, lieber den Mund halten und der Resonanz des Kosmos lauschen.
Oder so.
Gruß,
ein Sternenkind
Und wie gesagt nehme ich es mir auch nicht heraus das Urteil irgendwie zu kritisieren, genau so wenig wie ich es mir herausnehme, die Urteile die in der Hinsicht in Deutschland gefällt werden zu kritisieren, die werden normalerweise nämlich auch von studierten Richtern gesprochen.
Ich lese durchaus Kritik in Deinen Beiträgen, aber vielleicht interpretiere ich das nur falsch.
Da jetzt draus zu stricken, dass wir uns ein Beispiel daran nehmen sollten, kann ich nur so lesen, dass die Strafen in Deutschland zu lasch wären und das kann ich so eben nicht unterschreiben.
Das habe ich ja auch geschrieben, aber wir können uns zumindest darauf einigen nicht einer Meinung zu sein.
Der Weiße Ring hat lange Zeit Therapien für Opfer abgelehnt. Dafür hat er sich dafür stark gemacht, dass Vertrauenspersonen gezwungen werden, Anzeige zu erstatten, zum Teil auch gegen den Willen der Opfer.
Opferschutz bedeutet, dass das Opfer dem Zugriff des Täters entzogen wird. Dafür fehlen in diesem Land seit Jahrzehnten die Mittel und der Wille, diesen Anspruch in wirksame Gesetze zu gießen.
Die Presse tut oft, als wäre sie opfernah, aber in Wirklichkeit wäre oft der beste Schutz, nicht zu berichten - oder erst aus dem Gerichtssaal, noch besser, erst bei Urteilsverkündung. Oft engagiert sich die Presse als eine Art Volkstribunal für den Täter.
Winyett Grayanus
01.08.2023, 14:42
Vergewaltiger sind der größte Abschaum der Erde.
Kann gerne noch höher sein.
Sehe ich auch so.
Takeda Shingen
01.08.2023, 15:17
Am Samstag gabs bei mir in der Stadt eine Gruppenvergewaltigungen einer 27 Jährigen, auf der fucking Stuttgarter Königsstrasse!?
Kannst du dir nimmer ausdenken.
Polizei sucht nach Tätern und Zeugenaussagen...
Anstelle aber ne Täter Beschreibung und Phantombild zu veröffentlichen, steht nichts zu den Tätern drin...
Warum werden Täter hier so sehr beschützt?
Da hat die Videoüberwachung ja wirklich was genützt.
Am Samstag gabs bei mir in der Stadt eine Gruppenvergewaltigungen einer 27 Jährigen, auf der fucking Stuttgarter Königsstrasse!?
Kannst du dir nimmer ausdenken.
Polizei sucht nach Tätern und Zeugenaussagen...
Anstelle aber ne Täter Beschreibung und Phantombild zu veröffentlichen, steht nichts zu den Tätern drin...
Warum werden Täter hier so sehr beschützt?
Das werden wohl wie immer die altbekannten ermittlungstaktischen Gründe sein, welche das auch immer sind
Dream Sounds
01.08.2023, 17:10
Am Samstag gabs bei mir in der Stadt eine Gruppenvergewaltigungen einer 27 Jährigen, auf der fucking Stuttgarter Königsstrasse!?
Kannst du dir nimmer ausdenken.
Polizei sucht nach Tätern und Zeugenaussagen...
Anstelle aber ne Täter Beschreibung und Phantombild zu veröffentlichen, steht nichts zu den Tätern drin...
Warum werden Täter hier so sehr beschützt?
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.polizei-sucht-zeugen-mann-soll-27-jaehrige-auf-koenigstrasse-vergewaltigt-haben.241e94c9-78c9-4827-8bbd-3cab08b402c7.html
Die Polizei sucht Zeugen Zwei der Männer waren etwa 20 bis 25 Jahre alt, zwischen 1,80 und 1,95 Meter groß und hatten kurze, dunkle Haare und einen Dreitagebart. Einer dieser Männer trug zudem einen dunklen Kapuzenpullover und hatte einen auffällig großen Leberfleck unter dem linken Auge. Zu dem dritten Täter liegt nach Angaben der Polizei keine Beschreibung vor. Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 07 11/89 90 57 78 zu melden.
Takeda Shingen
01.08.2023, 17:34
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.polizei-sucht-zeugen-mann-soll-27-jaehrige-auf-koenigstrasse-vergewaltigt-haben.241e94c9-78c9-4827-8bbd-3cab08b402c7.html
Okay, besser als die News Seite die ich hatte, da stand nichts zu den Tätern abet dass nach denen gesuch wird.
Danke dir.
Das macht auch deutlich mehr Sinn.
https://www.echo24.de/baden-wuerttemberg/frau-stuttgart-vergewaltigung-polizei-zeugen-suche-maenner-gruppe-taeter-beschreibung-92435199.html
Was soll das jetzt aussagen?
Klar gibt es immer Unschuldige die zwischen die Mühlen der Justiz geraten, egal in welchem Themenfeld, aber gerade bei sexuellen Straftaten ist der Anteil von Falschbeschuldigungen statistisch geradezu irrelevant.
Sowas ist die absolute Ausnahme, nicht die Regel.
Das mit der statistischen Irrelevanz ist Interpretationssache.
Wer nur reine Freisprüche als relevant ansieht, kommt auf 3-4%.
Doch aus welchem Grund sollte man annehmen, dass die Fälle in denen aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, oder die Anzeige zurück gezogen wurde (zusammen ca. 35%), keine Falschbeschuldigungen enthalten?
Jedenfalls sollten Gutachter innerhalb von ein paar Jahren Gefängnis eine verurteilte Person einschätzen können.
Sollte eine weitere Gefahr bestehen, muss eine Sicherungsverwahrung ins Auge gefasst werden.
Vermutlich würden Täter wie die im EP beschriebenen also auch hierzulande nie freikommen.
Wenn man Deutschland und Spanien vergleicht, stellt man außerdem fest, dass die Definition was Vergewaltigung ist deutlich unterschiedlich ist.
Deutschland ist eines der acht EU-Länder, in denen Sex mit Anderen, die nicht zugestimmt haben, als Vergewaltigung angesehen wird. Was ich richtig finde.
In Spanien genügt dies nicht, um eine Vergewaltigung zu erkennen.
Man ist bei uns zwar nicht so schnell bei extrem hohen Strafen.
Aber man verfolgt Taten früher.
Wenn man Deutschland und Spanien vergleicht, stellt man außerdem fest, dass die Definition was Vergewaltigung ist deutlich unterschiedlich ist.
Deutschland ist eines der acht EU-Länder, in denen Sex mit Anderen, die nicht zugestimmt haben, als Vergewaltigung angesehen wird. Was ich richtig finde.
In Spanien genügt dies nicht, um eine Vergewaltigung zu erkennen.
Man ist bei uns zwar nicht so schnell bei extrem hohen Strafen.
Aber man verfolgt Taten früher.
Genau das denke ich mir bei der ganzen Diskussion hier auch.
Einige schreien hier nach horrenden Strafen, bis hin zu Strafvergewaltigungen (ob virtuell oder nicht ist erstmal unerheblich), ohne dabei erstmal zu definieren, was Vergewaltigung eigentlich ist bzw. wie diese im Strafrecht dann definiert werden sollte.
Nehmen wir mal an ich wäre dafür, dass jemand für eine Vergewaltigung für 40 Jahre ins Gefängnis geht, gilt das auch für jemanden, der zwar nicht eingedrungen ist, aber trotzdem penetriert hat? Unterscheiden sich Gruppenvergewaltigungen von Einzeltätern, sollte Alkohol-/Drogeneinfluss, ob die Tat geplant oder eher spontaner Natur war, eine Rolle spielen? Kannten sich Opfer und Täter vorher, oder nicht? Waren der/die Täterinnen zum Tatzeitpunkt minderjährig? Diese Fragen finde ich in dem Kontext dann nämlich sehr interessant, da man da nicht einfach bei jeder faktisch gesetzlich festgelegten Vergewaltigung (was Penetration meiner Meinung nach auch wäre beispielsweise) das gleiche Strafmaß anlegen kann.
Ich bezweifle eher, dass hier jemand befürworten würde, dass ein alkoholisierter 17 jähriger Einzeltäter in einer Disco, der die Tragweite seiner Tat (in dem Moment) nicht abschätzen konnte genau so hart (40 Jahre) bestraft werden sollte, wie eine geplante Gruppenvergewaltigung durch drei 35 jährige.
JägerinSkadi
02.08.2023, 19:55
Der Weiße Ring hat allerdings auch nichts mit unserem Rechtssystem zu tun, also huh?
Die Bundespolizei verwendet den Begriff anders als du*. Entweder deine unbelegte Privatdefinition von Opfer- und Täterschutz ist falsch, oder die Bundespolizei verwendet den Begriff falsch. Beides theoretisch möglich, schwierige Frage. §kratz Hast du für deine Deutung des Begriffs etwas, was einer seriösen Quellenangabe nahe kommt?
* Btw., Opferschutz und Täterschutz sind festehende Begriffe, die im Pressekodex benutzt werden, und beschreiben den Umgang mit Informationen über Opfer und Täter in der Berichterstattung, haben also mit unserem Rechtssystem nichts zu tun.
Harbinger
02.08.2023, 21:28
Jep. (https://www.presserat.de/opferschutz-taeterschutz.html)
JägerinSkadi
02.08.2023, 22:46
Jep. (https://www.presserat.de/opferschutz-taeterschutz.html)
Deine Quelle belegt schon deine Behauptung nicht, dass Täter- und Opferschutz feststehende Begriffe aus dem Presserecht seien und eine Verwendung außerhalb dieses Themenkreises daher falsch sei. Der Umstand, dass die Begriffe im Presserecht Anwendung finden, belegt deine Theorie jedenfalls nicht. Schon die Zwischenüberschriften Täter- bzw. Opferschutz im Pressekodex legen nahe, dass das nicht so ist, denn welche Bedeutung sollte der Zusatz "im Pressekodex" haben, wenn dieser die allgemeinverbindliche Definition von Opfer- und Täterschutz beinhalten würde.
Das ist in etwa so sinnvoll wie die Behauptung, man dürfe einen Mord nicht mit den Worten "um die Ecke gebracht" beschreiben, weil Ecke ein feststehender Begriff aus dem Fußballspiel sei.
Selbst wenn man unsinniger Weise davon ausgeht, dass der Pressekodex den Anspruch hätte, diese Begriffe allgemeinverbindlich zu definieren, stellte sich die Frage, woher der Presserat, ein privater Verein, der von Verleger- und Journalistenverbänden gegründet wurde, das Recht zu einer derartigen Definition hernehmen würde. Offensichtlich benutzen sowohl die Bundespolizei als auch die auf deren Seite genannten Opferschutzvereine den Begriff anders.
Ebenso auch weitere Stellen, wie etwa das Bundesjustizministerium: https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/opferschutz_strafverfahren/einleitung_opferschutz_strafverfahren/opferschutz_einleitung_strafverfahren_node.html Kein Bezug zum Pressekodex erkennbar, statt dessen:
Auf europäischer Ebene legt die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU Mindeststandards für die Opfer von Straftaten fest. Diese hat Deutschland in der Strafprozessordnung umgesetzt und geht teilweise darüber hinaus. Die Strafprozessordnung sieht beispielsweise die Möglichkeit der Nebenklage vor
Oder, um mich dem Diskussionsniveau anzupassen: Der Presserat hat allerdings auch nichts mit unserem Rechtssystem zu tun, also huh?
Harbinger
02.08.2023, 22:49
Kthxbye.
JägerinSkadi
02.08.2023, 23:20
Das Justizminsterium NRW will sich deinem Sprachgebrauch vom Opferschutz, von dem man nur im Presserecht sprechen kann, übrigens auch nicht beugen. https://www.opferschutzportal.nrw/rechtliches/opferschutz-im-strafverfahren
Auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz stehen vielfältige Informationen zum Opferschutz bereit. Dort werden auch das Adhäsionsverfahren und die Nebenklage erklärt.
Bundespolizei, Bundes- und ein Landesjustizministerium, alle haben keine Ahnung und benutzen so einen feststehenden Rechtsbegriff einfach falsch. Schlimm! Und dann direkt so viele staatliche Stellen, die alle den gleichen Fehler machen. Wie ging der Witz noch mal? "Im Verkehrsfunk erzählen sie etwas von einem Geisterfahrer. Wieso einer? Dutzende!"
Takeda Shingen
03.08.2023, 14:15
https://www.google.com/amp/s/amp.focus.de/panorama/mildes-urteil-in-regensburg-mohammad-m-vergewaltigte-maedchen-und-kommt-jetzt-frei_id_200760488.html
Einfach nur noch zum schämen.
Der Typ hat 6 verschiedene Mädchen sexuell genötigt und davon eine 16 jährige vergewaltigt.
Der Richter sagt "Ein Vorbild von guter Integration"
Ich hab das Gefühl der Richter möchte die Opfer noch zusätzlich verhöhnen, anders kann ich mir diese Realitätsverweigerung unserer Justiz nicht erklären.
Es macht einfach nur noch wütend, und sollte ich Kinder bekommen, wandere ich hier aus.
Da sollten wir uns schleunigst bitte Beispiel an Spanien nehmen!?
Er war sogar Wiederholungstäter, 6mal,und trotzdem so ein Urteil. Ich falle vom Glauben ab
Gothaholic
03.08.2023, 14:21
wie viele Threads muss man denn noch zum Thema Vergewaltigung aufmachen? das hätte genauso gut als Beitrag in den schon vorhandenen Thread zum Thema gepasst.
Todesgulasch
03.08.2023, 14:23
https://www.google.com/amp/s/amp.focus.de/panorama/mildes-urteil-in-regensburg-mohammad-m-vergewaltigte-maedchen-und-kommt-jetzt-frei_id_200760488.html
Der Richter sagt "Ein Vorbild von guter Integration"
Das Wort "eigentlich" natürlich mal wieder unterschlagen.
Naja, man will ja schließlich " Stimmung machen" !
Dunkler Fürst
03.08.2023, 14:28
Das ist echt beschämend und nicht nachvollziehbar. Er ist ja nicht nur einmal auffällig gewesen, sondern gleich 6 mal. Für mich ist das nicht mehr normal, denn das macht kein normaler Mensch und schon gar keiner der integriert sein will.
wie viele Threads muss man denn noch zum Thema Vergewaltigung aufmachen? das hätte genauso gut als Beitrag in den schon vorhandenen Thread zum Thema gepasst.
Klar, hätte es das. Aber man kann nicht oft genug auf solche Fehlurteile hinweisen.
Das Wort "eigentlich" natürlich mal wieder unterschlagen.
Naja, man will ja schließlich " Stimmung machen" !
Ändert aber nichts am Grundsätzlichen.
Todesgulasch
03.08.2023, 14:38
Ändert aber nichts am Grundsätzlichen.
Gebe ich dir recht.
Aber sachliche Kritik an einem Urteil ist die eine Sache - und es als Grundlage zum Hetzen zu nehmen eine andere.
Aber: Takeda halt :dnuhr:
Gebe ich dir recht.
Aber sachliche Kritik an einem Urteil ist die eine Sache - und es als Grundlage zum Hetzen zu nehmen eine andere.
Aber: Takeda halt :dnuhr:
Verstehe ich nicht, das Wort ändert nichts am sachverhalt aber es ist hetze es nicht zu verwenden ? Eigentlich ist eigentlich auch ein Wort mit dem man sich Hintertüren offen hält, das macht es noch schlimmer in meinen augen
Ihr redet schon extrem gerne über Vergewaltigung.
Lord Rhapthorne
03.08.2023, 15:16
Ihr reset schon extrem gerne über Vergewaltigung.
So gern wie du deinen Senf dazu gibst;)
@topic
hauptsache die Justiz verzapft so nen Dreck, und man wunder sich im Nachhinein, warum die AfD Prozente zulegt und warum die Leute zu selbstjustiz greifen.
Dunkler Fürst
03.08.2023, 15:23
Ihr reset schon extrem gerne über Vergewaltigung.
Ich weiß zwar nicht genau welchen Thread du meinst, aber meiner war über sexuelle Belästigung.
Und selbst wenn es so ist, wenn die so beschissene Gerichtsurteile fällen, dann ist es nur richtig, wenn wir darüber reden.
Sir Lunchelot
03.08.2023, 15:26
Das ist übrigens wieder ein Urteil nach dem Jugenstrafrecht, was der TE ebenfalls gerne verschweigt.
Sternchenfarbe
03.08.2023, 15:28
Ich schiebe das mal in den anderen Thread, glaube nicht dass es mehrere davon braucht
Gothaholic
03.08.2023, 15:32
Klar, hätte es das. Aber man kann nicht oft genug auf solche Fehlurteile hinweisen.
wer (außer deinem persönlichen Empfinden) sagt denn dass es ein Fehlurteil war? wie der Anwalt richtig dargelegt hat ist das Strafmaß in so einem Fall nicht unüblich: er saß ein halbes Jahr in U-Haft, war vollumfänglich geständig und der Fall wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. man muss das Urteil nicht gut finden, aber ob es im Rahmen unserer Rechtsprechung ein Fehlurteil war wage ich zu bezweifeln.
ich fand es z.B. auch ein Fehlurteil dass der Audi-Chef für seinen milliardenschweren Betrug im Dieselskandal nicht hinter Gittern musste sondern mit einer Bewährungsstrafe davon kam, trotz nachgewiesenem vorsätzlichen Handeln. aber das war halt auch nur mein persönliches Empfinden, ob das juristisch ok war oder nicht kann ich als Laie nicht beurteilen.
Lord Rhapthorne
03.08.2023, 15:43
Das ist übrigens wieder ein Urteil nach dem Jugenstrafrecht, was der TE ebenfalls gerne verschweigt.
Willst du jetzt einen Punkt für oder gegen das Urteil machen?
Der Typ ist 23 Jahre alt, der ist seit 5 Jahren volljährig!!!
Das ist übrigens wieder ein Urteil nach dem Jugenstrafrecht, was der TE ebenfalls gerne verschweigt.
Was verschweige ich denn da?
Gothaholic
03.08.2023, 15:48
Der Typ ist 23 Jahre alt, der ist seit 5 Jahren volljährig!!!
zum Zeitpunkt der Tat war er 19, da wird i.d.R. das Jugendstrafrecht angewandt.
Was verschweige ich denn da?
das bezog sich auf Takeda. er hatte einen neuen Thread aufgemacht der inzwischen in diesen verschoben wurde.
Takeda Shingen
03.08.2023, 15:50
Das ist übrigens wieder ein Urteil nach dem Jugenstrafrecht, was der TE ebenfalls gerne verschweigt.
Täter war da zur Tatzeit schon 19 Jahre alt. Volljährigkeit war also bereits erreicht. Außerdem Wiederholungstäter.
Also ist auch hier der Wurm drin.
Die Täter aus Spanien haben übrigens ein ähnliches Alter wenn ich mich nivht irre.
Takeda Shingen
03.08.2023, 15:53
wer (außer deinem persönlichen Empfinden) sagt denn dass es ein Fehlurteil war? wie der Anwalt richtig dargelegt hat ist das Strafmaß in so einem Fall nicht unüblich: er saß ein halbes Jahr in U-Haft, war vollumfänglich geständig und der Fall wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. man muss das Urteil nicht gut finden, aber ob es im Rahmen unserer Rechtsprechung ein Fehlurteil war wage ich zu bezweifeln.
ich fand es z.B. auch ein Fehlurteil dass der Audi-Chef für seinen milliardenschweren Betrug im Dieselskandal nicht hinter Gittern musste sondern mit einer Bewährungsstrafe davon kam, trotz nachgewiesenem vorsätzlichen Handeln. aber das war halt auch nur mein persönliches Empfinden, ob das juristisch ok war oder nicht kann ich als Laie nicht beurteilen.
6 verschiedene Opfer, der Typ ist bewiesen Wiederholungstäter. Aber wir können gerne weiterhin Äpfel und Kürbisse vergleichen
Gothaholic
03.08.2023, 15:55
6 verschiedene Opfer, der Typ ist bewiesen Wiederholungstäter.
wobei die anderen Fälle sexuelle Nötigung waren. auch nicht schön aber juristisch nun mal etwas anderes als eine Vergewaltigung.
Sternchenfarbe
03.08.2023, 16:13
Was verschweige ich denn da?
Ja sorry, war mein Fehler
Ja sorry, war mein Fehler
Alles gut, ich habe nicht darauf geachtet, dass der Thread zusammen geschoben wurde. §knuff
Sternchenfarbe
03.08.2023, 18:12
Alles gut, ich habe nicht darauf geachtet, dass der Thread zusammen geschoben wurde. §knuff
^2^
§knuff
JägerinSkadi
03.08.2023, 19:50
zum Zeitpunkt der Tat war er 19, da wird i.d.R. das Jugendstrafrecht angewandt.
Das ist leider zutreffend. Eine gesetzeswidrige Praxis, die sich leider in der Rechtsprechung fest etabliert hat. Gesetzlich vorgesehen ist eigentlich, Jugendstrafrecht nur dann bei Heranwachsenden (bis 21 Jahre) ausnahmsweise anzuwenden, wenn der Täter in seiner geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichsteht oder wenn die Tat eine typsiche Jugendverfehlung ist (§ 105 JGG). Letzteres meint etwa Fälle wie Nachts ins Freibad einbrechen, um dort zu schwimmen und kommt bei Vergewaltigung wohl von vornherein nicht in Betracht.
Anwendung konnte das Jugendstrafrecht nur finden, wenn das Gericht davon ausgeht, er sei von seinem Verhalten her wie ein typischer Jugendlicher. Dass der Täter hier in seiner Entwicklung einem typischen Jugendlichen gleichsteht, ist absurd. Er hat, laut Artikel im Focus, seine Ausbildung bereits absolviert und arbeitete bei einem Heizungsbauer. Wie viele typische Jugendliche wohnen allein und haben einen Job nach absolvierter Ausbildung? Ich will ja nicht so böse Worte wie Rechtsbeugung in den Mund nehmen, immerhin könnte es Gründe geben, die für eine Einordnung als "geistig jugendlich" sprechen, die aber im Artikel des Focus nicht aufgeführt sind. Außerdem hat der arme Berufsrichter beim Jugendschöffengericht eine Mehrheit von zwei Schöffen neben und im Zweifel gegen sich und kann nichts machen, wenn die ihn überstimmen.
[...] immerhin könnte es Gründe geben, die für eine Einordnung als "geistig jugendlich" sprechen, die aber im Artikel des Focus nicht aufgeführt sind.
Das ist das, was ich bei solchen Urteilen immer wieder betone. Über die Medien haben wir einfach nicht den Einblick um uns ein Urteil diesbezüglich bilden zu können. Deshalb sollte man sich mit bestimmten Aussagen zurückhalten, bzw sie in Relation setzen (was wäre wenn). Da fällt es etwas leichter über Fälle zu reden, bei denen das Jugendstrafrecht gar nicht erst zur Anwendung kommen kann.
Takeda Shingen
03.08.2023, 20:37
Das ist das, was ich bei solchen Urteilen immer wieder betone. Über die Medien haben wir einfach nicht den Einblick um uns ein Urteil diesbezüglich bilden zu können. Deshalb sollte man sich mit bestimmten Aussagen zurückhalten, bzw sie in Relation setzen (was wäre wenn). Da fällt es etwas leichter über Fälle zu reden, bei denen das Jugendstrafrecht gar nicht erst zur Anwendung kommen kann.
Nur mal so zum Vergleich
Ein 24-Jähriger wurde zu elf Jahren Haft, ein 25-Jähriger zu zehn Jahren Haft und ein 18-Jähriger zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt für den Angriff auf einen Zivilpolizisten in Ulm. Das Gericht befand, dass die Täter den Angriff geplant hatten und den Tod des Polizisten in Kauf nahmen, um eine andere Straftat zu vertuschen. Das Opfer erhält eine Entschädigung von 20.000 Euro. Ein 14-Jähriger wurde von den Ermittlungen ausgeschlossen, da er zum Tatzeitpunkt nicht strafmündig war. Die Verteidigung forderte geringere Haftstrafen für die Angeklagten.
Da ist ein 18 Jähriger dabei und er bekommt 6 Jahre haft!?
Ein Mohammed der zum Tatzeit Punkt der Vergewaltigung bereits 19 ist, bekommt nur Bewährung. Und das obwohl er schon 5 andere Mädchen sexuell genötigt hatte.
Selbst im Jugendstrafrecht gibt's Gefängnisstrafen.
Ach sag bloß. :rolleyes:
Das Gericht befand, dass die Täter den Angriff geplant hatten und den Tod des Polizisten in Kauf nahmen, um eine andere Straftat zu vertuschen.
Da steht doch alles wesentliche dabei, warum es hier nicht bei einer Bewährungsstrafe blieb. Zudem scheint auch nichts für die Täter zu sprechen, das groß strafmildernd wirken könnte.
Du tust immer so als ob total verschiedene Straftaten gleich sind und wunderst dich dann, dass man dir widerspricht. :dnuhr:
Gothaholic
04.08.2023, 00:09
Nur mal so zum Vergleich
aber mir einen Äpfel/Kürbis-Vergleich vorwerfen... :rolleyes:
Ihr redet schon extrem gerne über Vergewaltigung.
Eher über die entsprechenden Gerichtsurteile, aber Dich scheint die Thematik auch nicht kalt zu lassen.:cool:
Polizisten sind halt wichtiger als Mädchen.
tr2000_Cheater
05.08.2023, 21:36
Polizisten sind halt wichtiger als Mädchen.
Natürlich sind sie das.
Wer soll denn sonst Jugendliche bei Verdacht auf Konsum oder gar Handel (!!!) mit Mar-Ih-juana (= kanz pöhses Thäufellskrauhd) hinterrücks per Kopfschuss töten?! ;)
Ne, ernsthaft.
Wenn ich an unsere allerliebsten Freunde und Helfer denke, kommt mir immer die Erinnerung wie ich sie das erste, und letzte (!), Mal selbst gerufen hab.
Meine Eltern hatten mich damals aus dem Haus ausgesperrt, hab' ich also die Bullen gerufen, denn ich brauchte ja zumindest meine Geldbörse.
Die kamen dann, machten einen auf Psychologen (was sie explizit NICHT sind und auch keine entsprechende Ausbildung haben).
Meinten dann es sei "nicht normal" in dem Alter zuhause zu wohnen.
Die weibliche quasselte was von sie kenne ja selber auch Leute mit Aspergerkindern...
Und rieten meinen Eltern mich auf die Strasse zu setzen!!!
Kein Witz!
Hätten sie das getan wär' ich heut entweder tot oder im Knast.
So also geht "Deeskalation".
Sehr freundlich, sehr hilfsbereit, diese Drecksfaschos!!!
"Die Kategorien sind in der schändlichsten Verwirrung"
So also geht "Deeskalation".
Sehr freundlich, sehr hilfsbereit, diese Drecksfaschos!!!
Also wegen einer schlechten Erfahrung eine ganze Berufsgruppe über einen Kamm scheren und als Dracksfaschos bezeichnen ? nice.
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