Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Das Ablegen von Leichen ist nicht strafbar!
In der Nacht zum Montag haben in Hamburg Männer eine Frauenleiche bei Müllcontainern abgelegt.
Sie wurden dabei beobachtet und die Polizei wurde alarmiert.
Nach bisherigem Ermittlungsstand starb die Frau eines natürlichen Todes.
Somit ist das "Entsorgen" der Leiche keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit (vermutlich Verstoss gegen das Bestattungsgesetz des Bundeslandes)
Das hat mich sehr überrascht.
Wenn das Schule macht, könnten auch noch andere auf den Gedanken kommen, sich die teilweise horrenden Bestattungskosten zu sparen und einen eher lockeren Umgang mit der toten Oma zu pflegen.
Jetzt bin ich selbst nicht unbedingt ein Anhänger des christlichen Totenkults (ich brauche keine spezielle Grabstätte, um an meine verstorbenen Angehörigen zu denken), aber das ginge mir doch zu weit.
Wie denkt ihr darüber ?
Almalexia
12.11.2019, 14:32
Majestät haben gelacht.
Was mich bei der ganzen Sache verwirrt, ist, dass du eine Urne nicht zuhause auf den Kamin stellen darfst und selbst das Verstreuen der Asche bei uns in der Gemeinde zwischen 400 und 800 € kostet.
Almalexia
12.11.2019, 14:44
Was mich bei der ganzen Sache verwirrt, ist, dass du eine Urne nicht zuhause auf den Kamin stellen darfst und selbst das Verstreuen der Asche bei uns in der Gemeinde zwischen 400 und 800 € kostet.
Was der Staat nicht weiß macht ihn nicht heiß!
Was der Staat nicht weiß macht ihn nicht heiß!
Nun, wenn du nicht selbst ein kleines Osterfeuerchen im Garten machen willst, bist du bei der Einäscherung auf Krematorien angewiesen und dann nimmt die Bürokratie ja ihren Lauf, dann ist der Opa im System.
Turambars
12.11.2019, 15:14
Mh die Bild berichtete!?
Cagigawa
12.11.2019, 15:25
Mh die Bild berichtete!?
Das war wenn ich mich recht entsinne auch auf Stern und Focus zu lesen.
Murielle
12.11.2019, 15:33
Die Bestattungspflicht bleibt doch trotzdem bestehen und muss dann zusätzlich noch bezahlt werden
Mh die Bild berichtete!?
War auch gestern auf WDR in einem Nachrichtenmagazin.
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL25kci5kZS8xNTc2NTdlMi1hNGRhLTRhNTQtOWJhMC1jNjcwNGQ4ZjhmMjE/
Meiner Meinung nach zieht das kommentarlose Ablegen einer Leiche an einem öffentlich zugänglichen Ort schon einiges hinter sich her. Erregung öffentlichen Ärgernisses, Störung der Totenruhe, Vortäuschung einer Straftat, möglicherweise Vertuschung einer Straftat sind nur einige Punkte, die mir spontan einfallen. Gehört meiner Meinung nach schon irgendwie bestraft und geht für mich persönlich über eine reine Ordnungswidrigkeit hinaus.
Allerdings ist das "Produzieren" einer Leiche dann doch nochmal eine ganz andere Geschichte, aber die Sache ist: Wenn irgendwo eine Leiche liegt, weiß man's halt nicht. Was ist da passiert? Ein Unfall? Ein Mord? Unterlassene Hilfeleistung? Sowas sollte IMMER im Einzelfall entschieden werden. Kein Fall ist gleich.
Homerclon
12.11.2019, 16:16
Wie kann man die Totenruhe stören, wenn die tote Person noch nicht zur Ruhe gebettet wurde? :dnuhr:
Bin kein Jurist, aber das was im StGB (§ 168 (https://dejure.org/gesetze/StGB/168.html)) steht, verstehe ich nicht so, das dies unter die Störung der Totenruhe fallen würde.
Obwohl ... eine Leiche zum Müll legen, könnte man als "beschimpfenden Unfug" bezeichnen. Auch wenn tote Körper in der Regel keinen Nutzen mehr haben, und man es daher als Müll definieren kann. Kommt dann wohl darauf an, wie die Person, vor ihrem tot, dazu gestanden hätte, bzw. wie die Angehörigen dies finden.
Die anderen genannten Punkte, könnte ich mir auch gut vorstellen, die daraufhin folgen.
TheLongestDay
12.11.2019, 17:58
Majestät haben gelacht.
Dit macht uns keener nach!
Animagic
12.11.2019, 18:21
Ich glaub, dass ist wie mit dem aus dem Gefängnis ausbrechen an sich nicht strafbar, weil man das in der Regel nicht ohne relaisieren anderer Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten fertig bekommt. Hört sich im ersten Moment merkwürdig an, aber find ich persönlich jetzt nicht schlimm.
TheLongestDay
12.11.2019, 20:03
Ich glaub, dass ist wie mit dem aus dem Gefängnis ausbrechen an sich nicht strafbar, weil man das in der Regel nicht ohne relaisieren anderer Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten fertig bekommt. Hört sich im ersten Moment merkwürdig an, aber find ich persönlich jetzt nicht schlimm.
Die Nichtstrafbarkeit von Gefängnisausbrüchen (für den Ausbrechenden. Wer jemandem zur Flucht verhilft, macht sich strafbar.) wird mit dem natürlichen Drang nach Freiheit begründet. Wenn man dazu etwas kaputtmachen muss oder einen Wärter überwältigt, ist das natürlich trotzdem Sachbeschädigung oder Körperverletzung.
Wenn ich das Hamburger Bestattungsgesetz richtig gelesen habe, kann eine Geldbuße bis 2500 Euro fällig werden wegen der toten Frau.
Almalexia
12.11.2019, 20:08
Ja mein Gott. So eine Bestattung ist doch nicht billig. Die haben halt keine Kohle für ne Bestattung gehabt. Ich kann´s verstehen. §ugly
Ja mein Gott. So eine Bestattung ist doch nicht billig. Die haben halt keine Kohle für ne Bestattung gehabt. Ich kann´s verstehen. §ugly
Was ist zu tun, wenn Sie kostentragungspflichtig sind, aber kein Geld haben, um die Kosten der Bestattung zu zahlen? In diesem Fall können Sie eine Sozialbestattung beantragen. Wenden Sie sich dafür an das zuständige Sozialamt. Für den Antrag werden unter anderem Gehalts- sowie Vermögensnachweise von Ihnen und Ihrem Ehe- oder Lebenspartner benötigt.
https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/kostentragungspflicht-bei-einer-bestattung.html#kosten-unzumutbar
Die Beerdigung meines Vaters hat ca. 8000€ gekostet, wobei die Grabstätte schon vorhanden war.
Ich frage mich auch was die sich dabei denken. Die Polizei kann die Identität der Toten doch durch Zahnarztunterlagen rausfinden, ermittelt die Erben und zack müssen die die Bestattung doch eh zahlen. Als ob man mit sowas einfach so davonkommt.
Almalexia
12.11.2019, 21:12
Manche wissen das halt nicht. :dnuhr:
Soll auch Leute geben, die nicht wissen, was man mit einer/einem Toten anfangen soll.
Ganz durchdacht ist die Sache eh nicht. Die Dame wird doch wer vermissen oder die Leute wollen weiter Rente kassieren. :dnuhr:
Manche wissen das halt nicht. :dnuhr:
Soll auch Leute geben, die nicht wissen, was man mit einer/einem Toten anfangen soll.
Aber dann fragt man doch jemanden. Sagen wir ich hab auch keine Ahnung wie genau das abläuft wenn jetzt bspw meine Freundin auf einmal tot bei mir im Bett liegt, da rufe ich doch meine Mama an und frage sie hey wie habt'n ihr das damals beim Opa gemacht?
Almalexia
12.11.2019, 21:52
Aber dann fragt man doch jemanden. Sagen wir ich hab auch keine Ahnung wie genau das abläuft wenn jetzt bspw meine Freundin auf einmal tot bei mir im Bett liegt, da rufe ich doch meine Mama an und frage sie hey wie habt'n ihr das damals beim Opa gemacht?
Vielleicht war es die Mutter? §ugly
Da ruft man nicht die Mutter an sondern die Rettung bzw. Polizei wenn man aufwacht und die Freundin liegt neben einem tot da. Da muss erstmal der ganze bürokratische Kram gemacht werden.
Manche Leute wissen das einfach nicht, haben Panik, was weiß denn ich?
Einfach eine Tote irgendwo ablegen, ist das dümmste, was man machen kann ehrlich.
Animagic
13.11.2019, 06:06
Aber dann fragt man doch jemanden. Sagen wir ich hab auch keine Ahnung wie genau das abläuft wenn jetzt bspw meine Freundin auf einmal tot bei mir im Bett liegt, da rufe ich doch meine Mama an und frage sie hey wie habt'n ihr das damals beim Opa gemacht?
Oder man googelt. Bin mir ziemlich sicher, wenn ich bei Goggle "was tun wenn man einen Toten findet" eintippe kommt nicht "am nächsten Müllcontainer ablegen" als Ergebnis :rolleyes:
Die Nichtstrafbarkeit von Gefängnisausbrüchen (...) wird mit dem natürlichen Drang nach Freiheit begründet.
Stimmt, war aber nur ein Beispiel von einem Verhalten, das viele als strafbar einschätzen es aber nicht sind. Auch wird nicht jedes unmoralische Verhalten vom Gesetzgeber als strafbar angesehen, steht auch so in jedem Anfängerlehrbuch. Sonst hätten wir die ganzen Ehebruchsparagraphen nicht abschaffen müsse. Ich denke mal, dass das bloße Ablegen einer Leiche absichtlich nicht strafbar ist, für den Fall, dass manche Leute Panik schieben, wenn sie einen Toten in der Wohnung finden und dann sowas aus Dummheit oder Überforderung tun. Klar man bekommt ein Bußgeld als Denkzettel, aber dass ist jetzt nichts, was (mMn) eine Vorstrafe im Zentralregister begründen sollte. :D
Also, wenn sich ein Angehöriger längere Zeit nicht bewegt, nicht spricht, nichts isst und auch sonst eher dekommunikativ ist, und der Verdacht in einem aufkeimt, der geliebte Mensch hat vlt die Hufe hochgerissen, ruft man üblicherweise einen Arzt.
Entweder den Notarzt oder halt den Hausarzt. Sollte der dann den Tod feststellen, wendet man sich an den Bestatter seines Vertrauens.
Und der kümmert sich dann um (fast) Alles. Dieser Service ist zwar sehr teuer, aber die meisten Menschen sind in dieser Situation überfordert und froh darum, dass einem jmd Formalitäten, Todesanzeigen , Karten etc abnimmt.
Was einem der Bestatter, neben dem Geld, auch abnimmt, ist die Leiche. Und das zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Zum Einen fühlen sich die meisten Menschen unwohl mit einem Toten im Nebenzimmer. Zum Anderen ist das Aufbahren im offenen Sarg bei uns nicht mehr üblich und könnte sowieso erst geschehen, nachdem der Bestatter den Verstorbenen aufgearbeitet hat (Stichwort Thanatopraxie)
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