Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszug - Wohnung Renovieren?
Hallo zusammen,
es besteht folgender Sachverhalt:
Eine Wohnung, ehemals WG-Form, wurde während ihres Bestands teilweise in bunten Farben gestrichen.
Nun zog jemand mittels Ergänzungsmietvertrag später mit in diese Wohnung ein und übernimmt diese einige Zeit später komplett, indem die vorigen Mitmieter einfach aus dem Ergänzungsmietvertrag herausgenommen wurden.
Jetzt möchte er aus dieser Wohnung ausziehen und hat diese auch bereits gekündigt.
Der Vermieter hat ihn nun darauf hingewiesen, dass er die Wohnung vor Abgabe noch renovieren müsse.
Laut Gesetzgeber müsste er die Wände, welche nicht in neutralen Farben gestrichen sind, nachstreichen.
Ein weiteres Gesetz besagt, dass er zu keiner Renovierung verpflichtet ist, wenn man die Wohnung auch unrenoviert übernommen hat. Dies ist hier ja eigentlich der Fall. So wie die Wohnung jetzt aussieht, ist er auch in diese eingezogen.
Muss er nun die Wände streichen oder nicht? Kann dazu jemand etwas sagen?
smiloDon
09.12.2017, 11:51
Was steht denn im Mietvertrag?
Einfachheitshalber habe ich mal ein Bild von entsprechendem Passus gemacht.
Dies ist ein Auszug aus dem Mietvertrag der Vormieter, auf den sich die Ergänzungsmietverträge beziehen.
In der dort erwähnten Anlage 1 steht diesbezüglich nur etwas über die Küche und der darin bestehenden Möbel. Weitere entsprechenden Angaben gibt es nicht.
https://w1.minpic.de/t/5sel/ut2ri (https://w1.minpic.de/i/5sel/ut2ri)
Juli Karen
09.12.2017, 12:23
Mal unabhängig vom Mietvertrag:
Auch wenn der letzte WG-ler bei Ersteinzug noch nicht dort gewohnt hat, ist er an den Mietvertrag gebunden. Den hat er bei Einzug ja zur Kenntniss genommen und somit gewußt, worauf er sich einlässt.
Weiters kommt es darauf an, was der Mietvertrag besagt, wobei nicht unbedingt alles dort auch rechtlich gültig sein muss.
Hier mal ein recht aktueller Artikel der Süddeutschen (http://www.sueddeutsche.de/geld/auszug-aus-der-mietwohnung-was-kommt-bei-der-renovierung-auf-mich-zu-1.1735114):
Ums Streichen der "bunten Wände" in einer "dezenten/neutralen Farbe" dürfte er also nicht drumherum kommen.
Edit: Gerade der Passus "gemietet, wie besehen" ist allerdings eine "schwammige Aussage", da man wohl nach Jahren nicht mehr eroieren, geschweige denn beweisen kann, wie die Wohnung aussah, sofern keine Bilder exisiteren.
Gerade der Passus "gemietet, wie besehen" ist allerdings eine "schwammige Aussage", da man wohl nach Jahren nicht mehr eroieren, geschweige denn beweisen kann, wie die Wohnung aussah, sofern keine Bilder exisiteren.
Dass ist das, worauf wir uns auch beziehen bzw. nachgelesen haben.
Die Wohnung wurde (vielleicht) nicht renoviert vom Vermieter übergeben und muss dementsprechend auch nicht renoviert zurückgegeben werden. So zumindest der Denkansatz.
lucigoth
09.12.2017, 22:05
Dass ist das, worauf wir uns auch beziehen bzw. nachgelesen haben.
Die Wohnung wurde (vielleicht) nicht renoviert vom Vermieter übergeben und muss dementsprechend auch nicht renoviert zurückgegeben werden. So zumindest der Denkansatz.
Beim nächsten Einzug in eine Wohnung wirst du schlauer sein und zig Fotos machen;).
Renovierung ist normal nicht nötig laut deinem screen.
Mietvertrageintrag wegen der Häufigkeit von Renovierungen ist nicht bindend, gibt es genug Urteile drüber.
ABER:
Mit den bunten Farben wirst du auch vor Gericht nicht durchkommen.
Mein Tip- klatsch Rauhfaser an die Wände und gut ist.
Wandfabe lohnt nicht, da das Bunte wieder durchscheint.
Mit den bunten Farben wirst du auch vor Gericht nicht durchkommen.
Mein Tip- klatsch Rauhfaser an die Wände und gut ist.
Wandfabe lohnt nicht, da das Bunte wieder durchscheint.
Dann werden wir wohl in den sauren Apfel beißen und die farbigen Wände beseitigen. Jedoch auch nur diese $§p4
Was Rauhfaser angeht weiß ich nicht so recht. Mit ordentlichem Entfernen der bisherigen Tapete brauche ich dafür bestimmt viel länger :dnuhr:
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