Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bank-Betrug,wer kennt sich aus?
Mr. Bean
02.12.2014, 01:10
Hi,
Ich weiss nicht so recht,wo ich die Frage stellen soll,aber ich probiers einfach mal hier.
Und zwar habe ich gerade bemerkt,dass sich jemand bei meinem Konto einen Dauerauftrag eingerichtet hat.Kann mir mal jemand erklären,wie das überhaupt möglich ist?Als Herkunft steht dort "Sepa-Intern",was heisst das?Zumindest ist es dann nicht über Online-Banking geschehen,da steht ansonsten "Internet" als Herkunft.
Und vor allem,was muss ich jetzt am besten tun,um das Geld wiederzukriegen?Die Bank wird das ja nicht einfach zurückbuchen,oder?Die erste Überweisung fand vor ungefähr einem Monat statt,die zweite jetzt vor ein paar Tagen.Ich ruf die auch Morgen mal an,aber wollt lieber schonmal vorher nachfragen.
Kennt sich einer damit aus?
Hi Mr Bean
Also dein erster Weg mit deinen Kontoauszügen führt dich zu deiner Bank. Dort solltest du die Rückgängigmachung aller Lastschriften verlangen.
Sepa ist das Europäische Lastschriftverfahren und Intern steht diesmal für International und nicht für Internet. Das heißt insoweit, das aus dem Ausland irgendwo im Euroraum die Abbuchung kommt.
Nach meiner Ansicht irrst du, wenn du sagst es handelt sich um einen Dauerauftrag, den könnte ein Fremder nur einrichten wenn er deine Bankkarte nebst Pin gestohlen hätte oder über das Internet deinen Pin und deinen Tan gehackt hätte. Dies ist eine Lastschrift, zu der Du eine Ermächtigung ausstellen müsstest. Wie es heute bei Stadtwerken oder Miete allgemein üblich ist.
Der 2. Weg führt zur Polizei mit den Kontoauszügen um eine Betrugsanzeige zu erstatten, oder mit der Bank absprechen, ob dieser Fall in eine "Sammelanzeige" der Bank aufgenommen werden soll.
Von den Banken wird häufig eine Frist von 6 Wochen angegeben, in der man eine Lastschrift rückbuchen kann. Dies ist jedoch falsch. Die Auskunft bezieht sich auf ein Abkommen zwischen den Banken, die diese Frist für eine Rückbuchung ohne Angabe von Gründen vereinbart haben. Wenn du keine Lastschriftermächtigung irgendwo unterschrieben hast, kann der Betrag immer zurückgebucht werden.
Viel Glück
Harvald
Geh so schnell wie möglich zu deiner Bank und Polizei.
Mr. Bean
02.12.2014, 21:04
Nach meiner Ansicht irrst du, wenn du sagst es handelt sich um einen Dauerauftrag, den könnte ein Fremder nur einrichten wenn er deine Bankkarte nebst Pin gestohlen hätte oder über das Internet deinen Pin und deinen Tan gehackt hätte. Dies ist eine Lastschrift, zu der Du eine Ermächtigung ausstellen müsstest. Wie es heute bei Stadtwerken oder Miete allgemein üblich ist.
Das ist ja das Komische,es stand ganz klar als Dauerauftrag drin.Die nächste Abbuchung war auch schon terminiert.
Ich kenn den Typen auch,der hat sich nicht viel Mühe gemacht,das zu verschleiern,und der hat schonmal wegen sowas im Knast gesessen.Nur frag ich mich immer noch,wie das möglich ist,dass sich n Fremder bei meinem Konto nen Dauerauftrag einrichtet.
Das ist ja das Komische,es stand ganz klar als Dauerauftrag drin.Die nächste Abbuchung war auch schon terminiert.
Ich kenn den Typen auch,der hat sich nicht viel Mühe gemacht,das zu verschleiern,und der hat schonmal wegen sowas im Knast gesessen.Nur frag ich mich immer noch,wie das möglich ist,dass sich n Fremder bei meinem Konto nen Dauerauftrag einrichtet.
Online Banking?
Mr. Bean
02.12.2014, 21:24
Der Dauerauftrag ist nicht über Online-Banking erstellt worden,sonst ständ es dabei.
Vielleicht hat er eine Kopie eines deiner Ausweise und eine gefälschte Vollmacht direkt bei der Bank eingereicht.
Oder er hat einen Bekannten bei der Bank.
Mr. Bean
02.12.2014, 21:41
Gefälschte Vollmacht könnte sein,weiss ich nicht.Ausweiskopie kann aber nicht sein.
Hab jetzt eben auch mit der Bank telefoniert,das Geld wird natürlich erstmal nicht zurückgebucht (Assipack :p).Die schicken mir jetzt irgendwas zu,damit soll ich dann zur Polizei und Anzeige erstatten.Gut,dass ich so reich bin,dass ich auf das Geld nicht angewiesen bin...
Gefälschte Vollmacht könnte sein,weiss ich nicht.Ausweiskopie kann aber nicht sein.
Hab jetzt eben auch mit der Bank telefoniert,das Geld wird natürlich erstmal nicht zurückgebucht (Assipack :p).Die schicken mir jetzt irgendwas zu,damit soll ich dann zur Polizei und Anzeige erstatten.Gut,dass ich so reich bin,dass ich auf das Geld nicht angewiesen bin...
Hast du bei der Bank wegen der Sache mal nach gehakt.
Gefälschte Vollmacht könnte sein,weiss ich nicht.Ausweiskopie kann aber nicht sein.
Hab jetzt eben auch mit der Bank telefoniert,das Geld wird natürlich erstmal nicht zurückgebucht (Assipack :p).Die schicken mir jetzt irgendwas zu,damit soll ich dann zur Polizei und Anzeige erstatten.Gut,dass ich so reich bin,dass ich auf das Geld nicht angewiesen bin...
Kann durchaus sein, dass er mit einer gefälschten Vollmacht schon durchgekommen ist.
Keinen direkten Kontakt zum Täter aufnehmen, kann dir später negativ ausgelegt werden.
Ob jetzt mit Wisch von der Bank besser ist oder nicht, kann ich dir nicht sagen - erstatte aber aufjedenfall Anzeige. Die Polizei wird durch die Bank prüfen müssen, wie dieser Dauerauftrag zustande gekommen ist. Wenn du Pech hast, dann findet man nichts Belastendes und die Anzeige wird fallengelassen.
Mr. Bean
02.12.2014, 23:04
Wenn du Pech hast, dann findet man nichts Belastendes und die Anzeige wird fallengelassen.
Was heisst das,dass ich mein Geld dann nicht wiederkriege?Fakt is nun mal,dass er mir das geklaut hat,kann doch nicht sein,dass ich da jetzt drauf sitzenbleibe...:dnuhr:
Was heisst das,dass ich mein Geld dann nicht wiederkriege?Fakt is nun mal,dass er mir das geklaut hat,kann doch nicht sein,dass ich da jetzt drauf sitzenbleibe...:dnuhr:
Das kommt drauf an wie er das angestellt hat. Wenn du oder die Polizei keinen Beweis dafür hat, dann passiert nichts, er kann schließlich dann behaupten, dass du das selber gemacht hast. Aussage gegen Aussage, Geld ist futsch.
Würde mich aber wundern, wenn das so kommen sollte. Irgendwelche Dokumente sollten auftauchen, so ein Dauerauftrag kann nicht einfach mündlich von Dritten vereinbart werden.
Hab jetzt eben auch mit der Bank telefoniert,das Geld wird natürlich erstmal nicht zurückgebucht (Assipack :p).
Ich hab mal aus Versehen 2 Monatsmieten bezahlt und war dann bei der Bank und hab gefragt, ob ich den Betrag zurück buchen kann. Es gab da keine Probleme. Das Geld hatte ich wieder, obwohl es meine eigene Überweisung und Unterschrift war. Mir wurde nur gesagt, dass es nach 6 Wochen nicht mehr geht.
Was hat denn deine Bank gesagt?.
Unsinn,
die finden was Belastendes. Es ist dein Konto, sie kriegen deine Aussage, dass du diesen Dauerauftrag nicht gemacht hast und sie haben einen Begünstigten aus der Sache. Das sollte insgesamt reichen. Wenn sie noch die Fälschung der Vollmacht von der Bank kriegen sind sie eh komplett.
Turambars
03.12.2014, 18:28
Was heisst das,dass ich mein Geld dann nicht wiederkriege?Fakt is nun mal,dass er mir das geklaut hat,kann doch nicht sein,dass ich da jetzt drauf sitzenbleibe...:dnuhr:
Wie du schon erwähnt hast hat der jenige wegen Betrug schon mal eingesessen da ist es sehr Wahrscheinlich das du mit der Anzeige durch kommst.
Die Bank hat ja alle beweise die benötigt werden die Vollmacht die du nicht selbst unterschrieben hast was sehr schnell bewiesen werden kann. zurnot wird ein Graphologe hinzu gezogen der es bestätigen wird das es nicht deine unterschrift ist.
Mr. Bean
03.12.2014, 21:58
Was hat denn deine Bank gesagt?.
Die meinten,das müsse erst von der Polizei überprüft werden,bevor das zurückgebucht werden kann.Vllt hatte der Typ auch keine Ahnung :dnuhr:?
Aber gut,ich wart jetzt mal,bis der Schrieb da kommt,und was die Polizei dann dazu sagt.Dann meld ich mich nochmal.
Danke erstmal soweit für eure Antworten :gratz!
Die meinten,das müsse erst von der Polizei überprüft werden,bevor das zurückgebucht werden kann.Vllt hatte der Typ auch keine Ahnung :dnuhr:?
Aber gut,ich wart jetzt mal,bis der Schrieb da kommt,und was die Polizei dann dazu sagt.Dann meld ich mich nochmal.
Danke erstmal soweit für eure Antworten :gratz!
ach was, Wenn man sein Konto überzieht, kann die Bank es auch einfach zurück Buchen (sodass man auf die Mehrkosten Sitzen bleibt).
Musketeer
04.12.2014, 00:59
Hi,
Ich weiss nicht so recht,wo ich die Frage stellen soll,aber ich probiers einfach mal hier.
Und zwar habe ich gerade bemerkt,dass sich jemand bei meinem Konto einen Dauerauftrag eingerichtet hat.Kann mir mal jemand erklären,wie das überhaupt möglich ist?Als Herkunft steht dort "Sepa-Intern",was heisst das?Zumindest ist es dann nicht über Online-Banking geschehen,da steht ansonsten "Internet" als Herkunft.
Und vor allem,was muss ich jetzt am besten tun,um das Geld wiederzukriegen?Die Bank wird das ja nicht einfach zurückbuchen,oder?Die erste Überweisung fand vor ungefähr einem Monat statt,die zweite jetzt vor ein paar Tagen.Ich ruf die auch Morgen mal an,aber wollt lieber schonmal vorher nachfragen.
Kennt sich einer damit aus?
Tja, so wirklich schlau werde ich aus deiner Einlassung hier nicht und ich ahne mal das es hier auch eher um einen reinen Bezahldienst wie Paypal oder Mastercard geht und nicht wirklich um eine Bank.
Die Bankingsoftware der Banken ermöglicht eigentlich die Rückbuchung per Knopfdruck. Dies gilt in der Regel nur für Zahlungsverkehr welcher nicht durch dich ausgelöst wurde und eine Lastschrift gehört da eigentlich zu.
Das Sepaverfahren bedeutet zwar, das jemand ein Lastschriftverfahren ohne deine persönliche Unterschrift einleiten kann, doch muß es dafür eine realen Willenserklärung in der Kette geben.
Wenn du zum Beispiel in einen Verein eintrittst und dich mit monatlich zu zahlenden Beitrag einverstanden erklärt hast, dann könnte der Verein das über ein Lastschriftverfahren realisieren.
Das ein ordentlicher Bankangestellter so etwas nicht wissen sollte erscheint mir schlicht nicht glaubwürdig.
Doch wie auch immer, mit abwarten (eventuell verfallen da Fristen) wirst du gar nichts erreichen.
Mr. Bean
04.12.2014, 02:31
Tja, so wirklich schlau werde ich aus deiner Einlassung hier nicht und ich ahne mal das es hier auch eher um einen reinen Bezahldienst wie Paypal oder Mastercard geht und nicht wirklich um eine Bank.
Es geht aber um ein normales Konto bei einer richtigen Bank.
Die Bankingsoftware der Banken ermöglicht eigentlich die Rückbuchung per Knopfdruck. Dies gilt in der Regel nur für Zahlungsverkehr welcher nicht durch dich ausgelöst wurde und eine Lastschrift gehört da eigentlich zu.
Bei mir geht das nicht,allerdings hab ich auch nichts über Lastschrift laufen,um das mal zu überprüfen.Das,worums hier geht,ist ja keine Lastschrift,sondern derjenige hat sich einen Dauerauftrag eingerichtet (mit gefälschter Vollmacht oder wie auch immer :dnuhr:)
Das ein ordentlicher Bankangestellter so etwas nicht wissen sollte erscheint mir schlicht nicht glaubwürdig.
Das war ein Hotline-Typ,vllt is es bei denen mit der Ahnung nicht so weit her :p.K.A.,ich kann auch nur das wiedergeben,was er gesagt hat.
Doch wie auch immer, mit abwarten (eventuell verfallen da Fristen) wirst du gar nichts erreichen.
Mir wurde gesagt,dass sie mir irgendwas zuschicken,und ich solle erst damit zur Polizei.Und auf den Schrieb warte ich noch.
Edit: Hab jetzt noch mal bissl auf deren Website gestöbert,und die sagen ganz klar,wenn ein Dauerauftrag (nicht Einzugsermächtigung) einmal beim Empfänger eingegangen ist,kann er nicht mehr zurückgebucht werden.Tolle Sache...
Musketeer
04.12.2014, 14:43
Gut, dann verwechseln wir also Dauerauftrag und Lastschrift nicht :). Meine Frau hat ihr Konto bei einer VOBA und ich bei einer anderen Bank. Beide können wir über die Software ein Storno auslösen. Mag sein das dies noch nicht bei jeder Bank möglich ist.
Daueraufträge lassen sich bei uns beiden auch über die Software einrichten und beinahe ebenso schnell wieder löschen.
Ich weiß allerdings nicht wie das über SEPA geschehen sein könnte, denn mir ist nichts anderes bekannt als das Daueraufträge nur vom Kontoinhaber eingerichtet werden können.
Wenn es also wirklich um einen Dauerauftrag geht, dann ist ein Storno allerdings nicht so einfach möglich (ich hoffe du hast das Ding gekündigt\gelöscht).
Da anscheinend alles schon geklärt ist, kann man meinen Beitrag auch ignorieren.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es eine IBAN-Nummernreihenfolge und einen Verwendungszweck, der auf dem Kontoausdruck zu finden ist.
Dazu gibt es einen Dauerauftrag. Wenn der Dauerauftrag vom Betrüger bei der Bank eingereicht wurde, wird das Original oder die Kopie noch bei der Banz zu finden sein.
Auch bei einer Einzugsermächtigung müsste es so sein.
Wenn die Schuld bei der Bank liegt, müsstest du einen Teil von Giel wiederbekommen.
Mr. Bean
05.12.2014, 01:57
Wenn es also wirklich um einen Dauerauftrag geht, dann ist ein Storno allerdings nicht so einfach möglich (ich hoffe du hast das Ding gekündigt\gelöscht).
Ja klar,der wurde gecancelt.Allerdings frag ich mich,was ihn davon abhalten soll,einfach wieder sowas zu machen (ausser eben Knast :p).Kann man irgendwie bei der Bank hinterlegen,dass keiner ausser einem selbst irgendwelche Aktionen vornehmen darf?
Also wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es eine IBAN-Nummernreihenfolge und einen Verwendungszweck, der auf dem Kontoausdruck zu finden ist.
Dazu gibt es einen Dauerauftrag. Wenn der Dauerauftrag vom Betrüger bei der Bank eingereicht wurde, wird das Original oder die Kopie noch bei der Banz zu finden sein.
Auch bei einer Einzugsermächtigung müsste es so sein.
Wenn die Schuld bei der Bank liegt, müsstest du einen Teil von Giel wiederbekommen.
Ich weiss ja noch gar nicht,wie er das gemacht hat,das mit der Vollmacht ist ja bisher nur ne Vermutung.Jedenfalls hab ich mich jetzt nochmal schriftlich an die Bank gewandt mit der Bitte um Rückbuchung,damit da notfalls etwaige Fristen gewahrt bleiben,denn die 6 Wochen wären jetzt bald rum.Erfolg verspreche ich mir davon aber nicht.
Auf den Schrieb,mit dem ich dann zur Polizei soll,warte ich immer noch...
Lastschrift ist auch ohne Polizei zurück zu buchen. Du gehst zu der Bank wo du dein Konto hast IN die Filiale oder rufst deinen Berater direkt an. Wenn du bei einer Bank bist, wo dukeinen direkten Berater hast der nur für dich zuständig ist. Bist du bei der falschen / schlechten Bank.
Mr. Bean
06.12.2014, 03:32
Ich bin bei der Postbank,und ich hab keinen direkten Berater,zumindest nich,dass ich wüsste.
Dann mal ne Frage,ist auch jemand bei der Postbank,macht Online-Banking,und hat gleichzeitig nen Dauerauftrag und ne Einzugsermächtigung bei sich laufen?Wenn ja,könntet ihr dann mal bitte gucken,ob ihr online tatsächlich das eine canceln könntet und das andere nicht?
Ich bin bei der Postbank,und ich hab keinen direkten Berater,zumindest nich,dass ich wüsste.
Dann mal ne Frage,ist auch jemand bei der Postbank,macht Online-Banking,und hat gleichzeitig nen Dauerauftrag und ne Einzugsermächtigung bei sich laufen?Wenn ja,könntet ihr dann mal bitte gucken,ob ihr online tatsächlich das eine canceln könntet und das andere nicht?
Das müsste bei allen Banken so sein.
Ein Dauerauftrag ist ein "Vertrag" zwischen dir und deiner Bank. Du beauftragst die Bank damit, in gewissen Abständen Überweisungen zu tätigen. Daher kannst du diesen Auftrag gegenüber deiner Bank wiederrufen.
Bei einer Einzugsermächtigung erteilst du aber nicht deiner Bank einen Auftrag, sondern deinem Geschäftspartner. Du ermächtigst ihn, Geld von deinem Konto einzuziehen. Das ist quasi ein Vertrag zwischen euch beiden Geschäftspartnern, ergo kannst du den nicht generell gegenüber deiner Bank widerrufen.
Wenn du der Meinung bist, dass eine Abbuchung ohne Einzugsermächtigung erfolgt sei, kannst du diese innerhalb einer Frist von 8 Wochen kostenfrei zurückbuchen lassen. (Rücklastschriftverfahren)
Nun ich bin bei der VR Bank und ich weiß auch das man bei der Sparkasse einen eigenen Berater hat welcher sich um dich kümmert, meinen Berater habe ich auch direkt im Ort und jegliche anfragen laufen über den. Und wenn ich dem sage er soll die lastschrift zurück buchen dann macht er das auch ohne zu fragen warum und wieso
Hingegen bei Überweisungen ist das etwas schwieriger
Mr. Bean
08.12.2014, 09:26
So,heute hab ich dann nun endlich den Schrieb von der Bank bekommen.Es wurde also tatsächlich handschriftlich ein Dauerauftrag eingerichtet,die Kopie von diesem Formular haben sie beigefügt.Das Tolle ist,eine Vollmacht gab es nicht.
Man erkennt auch sofort,dass das gar nicht von mir gewesen sein kann,da mein Name zweimal (im Feld Kontoinhaber und bei der Unterschrift) falsch geschrieben wurde,mit einem Buchstaben,der darin gar nicht vorkommt (:p:rolleyes:).Super,dass sie ihn dann trotzdem ausführen...
Naja,zum. sollte es dann diesbezuglich bei der Polizei keine grossen Probleme geben.
Naja dann solltest du die Rechtsabteilung der Bank mal anschreiben. Bei einem so offensichtlichen Fehler sind sie für deinen Schaden verantwortlich.
Mr. Bean
08.12.2014, 18:31
Mal sehn,ich geh jetzt erstmal den normalen Weg über die Polizei.Das wird eh noch ewig dauern,bis ich das Geld dann überhaupt mal wiederseh...
Mal sehn,ich geh jetzt erstmal den normalen Weg über die Polizei.Das wird eh noch ewig dauern,bis ich das Geld dann überhaupt mal wiederseh...
Die Polizei wird jetzt aber nur ermitteln. Die wird nicht zur Bank gehen und sagen "geben Sie jetzt mal Mr. Bean das Geld zurück".
Der Bank mitteilen, dass sie Scheisse gebaut hat musst du selbst. Von daher würd ich an deiner Stelle Harvalds Tipp folgen. So siehst du dein Geld wahrscheinlich noch am ehesten wieder.
Mr. Bean
08.12.2014, 19:51
Ja gut,habt ja Recht.Ich bin grad einfach nur bissl konsterniert,dass das überhaupt passiert is,das war echt mal n guter Kumpel von mir.Das ist echt das Letzte,soll er sich doch das Geld von den Reichen holen...
Naja gut,Morgen geh ich eh zur Polizei,die Postbankfiliale ist dann direkt daneben.
Edit: Jetzt wirds noch besser,der Typ hat mir grad ne SMS geschickt."Hallo...,danke für den Kredit".Alter,wie kann man sich so in Menschen täuschen...
Die SMS solltest du unbedingt aufbewaren und bei der Polizei als Beweis zeigen..
Mr. Bean
11.12.2014, 19:36
Das Problem ist,dass ich das Geld halt grad wirklich brauche.Deshalb hab ich ihn jetzt doch erstmal angeschrieben und ihm ne Frist von einer Woche gegeben,mir das Geld zurückzuzahlen,dann würd ich die Sache vergessen.Ob ich das tue,weiss ich noch nicht...
Mit der Bank hab ich jetzt schon etliche Male gesprochen,die weisen alle Schuld von sich.Die sagen aber auch,man bräuchte weder ne Vollmacht noch nen Ausweis,um nen Dauerauftrag einzurichten.
Turambars
11.12.2014, 20:16
Das Problem ist,dass ich das Geld halt grad wirklich brauche.Deshalb hab ich ihn jetzt doch erstmal angeschrieben und ihm ne Frist von einer Woche gegeben,mir das Geld zurückzuzahlen,dann würd ich die Sache vergessen.Ob ich das tue,weiss ich noch nicht...
Mit der Bank hab ich jetzt schon etliche Male gesprochen,die weisen alle Schuld von sich.Die sagen aber auch,man bräuchte weder ne Vollmacht noch nen Ausweis,um nen Dauerauftrag einzurichten.
mit wem hast du geredet?
mit einen einfachen Mitarbeiter der am schalter steht wenn ja bist du bei der Falschen Person verlang den Abteilungs leiter nur dieser ist dazu befugt dir das Geld wieder zu geben ansonsten droh mit einem Bankwechsel.
Es kann nicht sein das jeder xbelibige zu einer Bank geht und einen Dauerauftrag in deinem Name in Auftrag gibt
Mr. Bean
11.12.2014, 20:48
Ich hab mit ner Abteilungsleiterin gesprochen.Die meinte,man könne das Ding sogar einfach zuhause ausfüllen und dann per Post schicken.Ich komm mir ja langsam auch verarscht vor...
Aber ist ja auch die POSTbank :p...
Turambars
11.12.2014, 21:02
Ich hab mit ner Abteilungsleiterin gesprochen.Die meinte,man könne das Ding sogar einfach zuhause ausfüllen und dann per Post schicken.Ich komm mir ja langsam auch verarscht vor...
Aber ist ja auch die POSTbank :p...
erstatte anzeige wegen Beihilfe zum Betrug, damit könntest du evtl durch kommen aber 100% sicher bin ich mir da nicht da könnte dich ein Anwalt besser beraten.
Aber vorher solltest du dir eine Andere Bank suchen bei der du gleich auch noch einen Berater dabei hast.
Mr. Bean
11.12.2014, 21:21
Naja,Anwalt und andere Bank is alles bissl schwierig.Ich hab ne Pfändung auf dem Konto laufen,dann kriegt man nich so einfach ein anderes.Und das Geld für nen Anwalt hat er geklaut...
Ich find das aber alles echt komisch,ich wollt mal nur ne direkte Einzahlung auf nen anderes Konto machen (wollte also nix haben),und musste meinen Ausweis zeigen.K.A,ich wart jetzt ma die paar Tage,ob er sich rührt und das doch zurückzahlt.Ansonsten is es ja mit ner Strafanzeige nich getan,oder (wer kennt sich da aus)?Soweit ich das verstanden hab,krieg ich das Geld nur mit ner Zivilklage zurück,oder?
Pursuivant
12.12.2014, 11:37
Wenn man der Bank Versäumnisse vorwerfen kann - Unterschriftsprüfung/Legitimationsprüfung usw., dann haftet sie. In deinem Fall wird es wohl so sein.
Naja,Anwalt und andere Bank is alles bissl schwierig.Ich hab ne Pfändung auf dem Konto laufen,dann kriegt man nich so einfach ein anderes.Und das Geld für nen Anwalt hat er geklaut...
Unerheblich. Du hast ein Recht auf Rechtsberatung.
Bei Bedürftigkeit (Darunter fallen Geringes Einkommen, Bezug von Sozialleistungen, aber auch Überschuldung) kannst du einen Antrag auf Beratungshilfe bei dem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht stellen (Die Bedürftigkeit musst du nachweisen können). Wird der bewilligt, bekommst du gegen einen geringe Selbstbeteiligung (ca. 10 Euro) einen Beratungsschein, den du bei einem Rechtsanwalt deiner Wahl für eine Rechtsberatung einlösen kannst.
Ansonsten is es ja mit ner Strafanzeige nich getan,oder (wer kennt sich da aus)?Soweit ich das verstanden hab,krieg ich das Geld nur mit ner Zivilklage zurück,oder?
Richtig, Forderungen musst du immer selbst geltend machen (und würde er wegen der Sache strafrechtlich verurteilt, würde das deine Chancen erheblich steigern). Dabei besteht allerdings das Risko, dass du trotzdem dein Geld nicht wiederbekommst (z.B. weil er es schlicht nicht hat oder so eine arme Sau ist, dass nicht vollstreckt werden kann).
Die Strafanzeige musst du auf jeden Fall machen.
Aber dann würde ich wirklich Rechtsberatung in Anspruch nehmen und klären, von wem ich mir das Geld wiederhole, denn die Bank kommt durchaus auch infrage, da sie möglicherweise keine ausreichende Legitimationsprüfung vorgenommen hat (wenn sich bspw. die Unterschrift auf dem Antrag zur Kontoeröffnung von der auf dem Dauerauftrag schon beim bloßen Hinsehen deutlich unterscheidet, kann man davon ausgehen). Und in dem Fall würde ich mich auch an die Bank halten.
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