Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [Mietrecht] Unser Mieter verweigert den Handwerkern den Zutritt
Hallo,
ich, bzw. meine Familie haben ein Problem. Folgende Situation:
Wir besitzen eine Mietwohnung, die wir an eine Dame vermietet haben. Bei einem Sturm sind die Rolläden defekt gegangen. Es handelt sich hierbei um einen Versicherungsschaden. Mein Papa möchte daher gerne, dass der Schaden repariert wird. Wir haben der Mieterin die Möglichkeit gegeben, mit dem Handwerker einen Termin auszumachen, an dem Sie (die Mieterin) zu Hause ist, da sie Angst hat, die Handwerker würden ihr etwas klauen. Sie hat aber seit einem Monat keinen Termin gemacht, obwohl wir sie 1 mal wöchentlich darauf hingewiesen haben. Sie ist jetzt der Meinung, dass die kaputten Rolläden sie nicht stören und sie für die Reparatur keinen Urlaub nehmen möchte. Einen Samstagstermin, den ihr die Handwerker angeboten haben hat sie ebenfalls abgelehnt. Was können wir nun tun? Die Versicherung trängt auch schon, dass der Schaden bald repariert werden muss, damit der Anspruch an die Versicherung zur Zahlung nicht erlischt.
Ich denke, da müsstet ihr schon einen Anwalt einschalten um etwas zu bewirken, ansonsten könnt ihr nur nochmal versuchen die Mieterin zu überreden.
Sofern ihr jedoch eine Rechtsschutzversicherung habt würde ich jedoch in jedem Fall einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen.
Ich denke mit dem Anwalt könnte man dann beispielsweise eine rechtlich wirksame Mahnung bzw. eine "Deadline" festlegen um die Mieterin zum Einleken zu Zwingen.
10203040
21.05.2014, 18:20
Anwalt
Dunkler Fürst
21.05.2014, 18:35
Anwalt, der sich mit Mietrecht auskennt, einschalten und sie dann dazu zwingen. Es ist immerhin euer Haus und ihr wollt nur Reparaturen ausführen lassen. Mit defekten Rollläden entsteht eine Wertminderung an euren Eigentum. Dagegen dürfte sie keine Chance haben.
korallenkette
21.05.2014, 19:57
Wahrscheinlich ist sie ein Messi und will niemanden in die Wohnung lassen :eek:
John Irenicus
21.05.2014, 20:36
Wahrscheinlich ist sie ein Messi und will niemanden in die Wohnung lassen :eek:
Ja aber soll sie denn gar nicht existieren? :eek:
lucigoth
21.05.2014, 21:56
Da ein konkreter Anlass vorliegt, darf die Mieterin die Begehung und die danach folgende Reparatur nicht verweigern.
http://havelimmobilien24.de/wp-content/uploads/2012/06/Wann-darf-der-Vermieter-die-Wohnung-betreten.pdf.
Würde Mieterin schriftlich darüber informieren, das bei weiterem Verweigern ein Anwalt und evt. das Gericht eingeschaltet wird.
Die Kosten gehen zu Lasten der Mieterin und die können dann mal locker mehrere 100 Euro betragen.
Wenn Sie dann nicht klein beigibt, dann ist da doch was faul:scared:.
korallenkette
21.05.2014, 22:02
Ja aber soll sie denn gar nicht existieren? :eek:
Es wäre eine Erklärung für ihr Verhalten.
Jeder schreit immer direkt nach einem Anwalt... :-/ Für mich ist die Sache eigentlich ganz einfach: Also entweder sie macht einen Termin mit dem Handwerker und die Sache wird geklärt, oder aber dein Vater macht einen Termin und die Sache wird in seinem Beisein halt auf andere Weise geklärt. Stellt sie vor die Wahl. Es ist euer Eigentum.
also Anwalt ist eine Lösung, aber ob die in Anbetracht Kosten Nutzen gut ist ist eine andere Frage. Wie lange dauert die Reparatur denn?
Ihr solltet bevor ihr zum Anwalt geht schriftlich einen Termin festlegen und ankündigen, dass am xx.xx.2014 zwischen xx und xx Uhr die Reparatur durchgeführt wird. Einen Ersatztermin anbieten (aber nur einen), anbieten. Genauso wie es die Heizkostenableser auch machen.
Androhen Mehrkosten aufgrund einer unnötigen Anreise der Handwerker gingen zu Lasten der Mieterin und drohen die Wohnung sollte sie auch den angebotenen Ersatztermin verstreichen lassen, gingen die Kosten einer gerichtlichen Durchsetzung des Betretungsrechtes ebenfalls zu ihren Lasten.
In den Formularmietverträgen ist regelmäßig geregelt wie das mit dem Betretungsrecht durch den Vermieter gehandhabt werden soll. Reinschauen bildet.
Wenn das nicht hilft bleibt in der Tat nur der Weg zum Anwalt.
Da es sich um keine Notmaßnahme handelt (wie ein Wasserrohrbruch) dürfte es juristisch schwierig werden, wenn ihr euch eigenmächtig Zutritt zur Wohnung verschafft, um die Reparatur durchzuführen.
Keine Sorge wegen des Versicherungsanspruches, der verjährt erst 2 Jahre ab Zusage und so lange habt ihr doch nicht gewartet oder?
Yuri the Dark
22.05.2014, 22:39
Jeder schreit immer direkt nach einem Anwalt... :-/ Für mich ist die Sache eigentlich ganz einfach: Also entweder sie macht einen Termin mit dem Handwerker und die Sache wird geklärt, oder aber dein Vater macht einen Termin und die Sache wird in seinem Beisein halt auf andere Weise geklärt. Stellt sie vor die Wahl. Es ist euer Eigentum.
Und was genau soll das bringen?
So zahlt sein Vater am Ende nur die Anfahrt und steht dann trotzdem mit dem Handwerker vor verschlossener Tür.
Turambars
23.05.2014, 00:09
Jeder schreit immer direkt nach einem Anwalt... :-/ Für mich ist die Sache eigentlich ganz einfach: Also entweder sie macht einen Termin mit dem Handwerker und die Sache wird geklärt, oder aber dein Vater macht einen Termin und die Sache wird in seinem Beisein halt auf andere Weise geklärt. Stellt sie vor die Wahl. Es ist euer Eigentum.
wenn das so einfach wäre, Mietrecht greift nun mal vor Eigentumsrecht.
es reicht meist aus mit einem Anwalt zu drohen da es um eine Reparatur geht und nicht um den Rausschmiss der Mieterin.
Eigentlich könnte man doch einfach sagen, wenn sie die Handwerker nicht in die Wohnung lässt und der Schaden nicht über die Versicherung läuft, dann zieht man ihr die Kosten beim Auszug von der Kaution ab oder stellt sie ihr in Rechnung, falls die Kaution nicht ausreicht.
Andy1967
23.05.2014, 07:34
Eigentlich könnte man doch einfach sagen, wenn sie die Handwerker nicht in die Wohnung lässt und der Schaden nicht über die Versicherung läuft, dann zieht man ihr die Kosten beim Auszug von der Kaution ab oder stellt sie ihr in Rechnung, falls die Kaution nicht ausreicht.
Kommt drauf an wie die Rolläden beschädigt sind. Wenn sie nicht mehr runtergelassen werden können sind die Fenster exponiert, was andere Schäden begünstigen kann, bzw. es wird Einbrechern leichter gemacht mal eben Nachts in die Wohnung einzusteigen. Das wird niemand auf die ewig lange Bank schieben wollen.
Pursuivant
23.05.2014, 07:55
Der Vermieter und Eigentümer hat eine Instandhaltungspflicht und dazu gehören auch defekte Rolläden. Theoretisch kann der Vermieter mehrmals im Jahr Zugang zur Wohnung einfordern um sie auf verdeckte Mängel zu überprüfen, macht natürlich kein Vermieter.
@ Jonsen.
Dein Vater sollte Mitglied bei Haus & Grund werden, kostet keine 7 Euro im Monat, aber man hat kostenfreie Rechtsberatung. Das ist allemal billiger als einen Rechtsanwalt zu nehmen. Die Mitgliedsbeiträge kann man auch noch von der Steuer absetzen.
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