Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wenn man eine Sehschwäche hat darf man dann auf einem Behindertenparkplatz Parken,
Turambars
12.02.2014, 10:04
da es eigentlich auch eine Behinderung ist oder darf man die nur verwenden wenn man Körperlich eingeschränkt ist?
auf einem behindertenparkplatz darfst du parken, wenn du einen behindertenausweis hast.
Wikipedia sagt dazu folgendes:
Obwohl die 2013 neu erlassene StVO in Anlage 3 in den jeweiligen Erklärungen 2.d) zum Zeichen 314 bzw. Zeichen 315 jeweils mit dem Zusatzzeichen Rollstuhlfahrersymbol das Parken von Fahrzeugen schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinden Menschen generell ohne explizite Nennung irgendeines Nachweises/Ausweises erlaubt, ist es in Deutschland üblich, das Parken mit Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen nur dann zu gestatteten, wenn der blaue EU-einheitliche Parkausweis oder der individuelle Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausliegen.
Ob es Gerichtsurteile zum Parken auf einem Behindertenparkplatz gibt ohne entsprechenden Ausweis und trotz Behinderung müsste ich jetzt noch nachschauen.
Man darf auch nicht mit jedem Behindertenausweis da parken.
http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz
Lord Helmet
12.02.2014, 10:25
Da man als sehbehinderter Autofahrer verpflichtet ist eine Brille zu tragen, die das Sehvermögen auf ein durchschnittliches Maß anheben und die "Behinderung" somit kompensieren sollte, bezweifel ich das irgendwie.
russenglatze
12.02.2014, 10:32
Also ich bin kurzsichtig und muss beim fahren brille bzw kontaktlinsen tragen. Auf dem Behindertenparkplatz darf ich aber meines wissens nach nicht parken :D . Ich glaube du musst einen gewissen Prozentsatz an Schwerbehinderung erfüllen, damit du dort parken darfst.
Ich nehme an, dass dein Behindertenausweis ausschlaggebend ist.
Dauganor
12.02.2014, 10:42
Ich glaube du musst einen gewissen Prozentsatz an Schwerbehinderung erfüllen, damit du dort parken darfst.
Das ist richtig. Nicht mit jeder Behinderung und Behindertenausweis darf man gleich auf einen Behindertenparkplatz.
Mein Vater ist auf Grund mehrerer Bandscheibenvorfälle zu 20% behindert, was nicht für den Behindertenparkplatz reicht.
Aus eigener Erfahrung dürfen dort nur Leute parken, die so schwer behindert sind, dass sie selbst nicht Autofahren können. Beispielsweise Eltern mit einem schwerbehinderten und an den Rollstuhl gefesselten Kind.
russenglatze
12.02.2014, 11:05
Das ist richtig. Nicht mit jeder Behinderung und Behindertenausweis darf man gleich auf einen Behindertenparkplatz.
Mein Vater ist auf Grund mehrerer Bandscheibenvorfälle zu 20% behindert, was nicht für den Behindertenparkplatz reicht.
Aus eigener Erfahrung dürfen dort nur Leute parken, die so schwer behindert sind, dass sie selbst nicht Autofahren können. Beispielsweise Eltern mit einem schwerbehinderten und an den Rollstuhl gefesselten Kind.
Also ich kenne jemand, der hat nur noch ein Bein und kann eben noch auto fahren, ist halt automatik usw. Der darf aber trotzdem auf dem Behindertenparkplatz parken.
Raistlin
12.02.2014, 11:32
Also ich bin kurzsichtig und muss beim fahren brille bzw kontaktlinsen tragen. Auf dem Behindertenparkplatz darf ich aber meines wissens nach nicht parken :D . Ich glaube du musst einen gewissen Prozentsatz an Schwerbehinderung erfüllen, damit du dort parken darfst.
Bin auch kurzsichtig und ohne entsprechenden Ausweis darf ich auch nicht auf so einem Parkplatz parken
Dunkler Fürst
12.02.2014, 11:33
Aus eigener Erfahrung dürfen dort nur Leute parken, die so schwer behindert sind, dass sie selbst nicht Autofahren können. Beispielsweise Eltern mit einem schwerbehinderten und an den Rollstuhl gefesselten Kind.
Ich kann Auto fahren und fahre auch selber. Natürlich darf ich auf einen Behindertenparkplatz parken, denn ich habe einen GdB (Grad der Behinderung) von 100%, der mit ausschlaggebend ist. Ab wieviel Prozent man einen Parkausweis bekommt, weiß ich allerdings nicht.
Ab wieviel Prozent man einen Parkausweis bekommt, weiß ich allerdings nicht.
gdb größer/gleich 50%.
oder man ist (im sinne des deutschen rechts) blind.
gdb größer/gleich 50%.
oder man ist (im sinne des deutschen rechts) blind.
dann fährt man aber hoffentlich kein Auto ;)
dann fährt man aber hoffentlich kein Auto ;)
Nein, aber das Parken auf einem Behindertenparkplatz setzt auch nicht vorraus, dass der Fahrer im Besitz eines entsprechenden Ausweises sein muss. Sondern einer der Insassen des Fahrzeugs.
Dunkler Fürst
12.02.2014, 12:58
dann fährt man aber hoffentlich kein Auto ;)
Als Blinder dürfte es auch sehr schwer werden einen Behindertenparkplatz zu finden. Von daher kann man davon ausgehen, dass er nicht selber fährt.
Deynorus
12.02.2014, 13:37
da es eigentlich auch eine Behinderung ist oder darf man die nur verwenden wenn man Körperlich eingeschränkt ist?
Menschen mit Sehbehinderung sind doch körperlich eingeschränkt...
gdb größer/gleich 50%.
Aber da bekommt man doch nur den Behindertenausweis und für Parkausweis braucht man doch etwas mehr bzw. eine "passende" Behinderung.
Aber da bekommt man doch nur den Behindertenausweis und für Parkausweis braucht man doch etwas mehr bzw. eine "passende" Behinderung.
nö. der grad der behinderung beginnt bei 20 und endet bei 100. schwerbehinderung beginnt bei einem gdb von 50 und ab dann steht einem auch ein entsprechender parkausweis zu.
Ich habe gerade hier noch einmal nachgelesen, und um einen Ausweis für Behindertenparkplätze zu bekommen bedarf es des Merkzeichens "aG (= außergewöhnlich gehbehindert)" oder "Bl (= blind)". Außerdem gibt es noch ein paar Ausnahmeregelungen z.B. für Contergangeschädigte.
Außerdem gibt es in Deutschland noch einen "orangen Ausweis", der zwar nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, aber beispielsweise dazu im eingeschränkten Halteverbot zu parken. Dieser ist u.A. schon für Schwerbehinderte mit Gehbehinderungen (Merkzeichen G) ab minimal 50% erhältlich.
Drachenei
12.02.2014, 15:21
Wenn Du ihn findest, siehst Du zu gut. ABER: Wenn Du glaubwürdig versichern kannst, daß Du die Kennzeichnungen nicht erkennen konntest, wird vielleicht ein Auge zugedrückt. Allerdings ist dafür dann wahrscheinlich der Lappen futsch.
Tja: Man kann eben nicht alles haben, aber wenn man es trotzdem unbedingt will, sollte man erstmal mit 2-3 leichten Dingen anfangen, wie z.B. Schulden, Juckreiz und schlechter Laune.
Andy1967
12.02.2014, 16:00
Wobei man bei dem ganzen Thema auch nicht außer Acht lassen sollte, daß nicht alles was wie ein Behindertenparkplatz aussieht auch ein Behindertenparkplatz im Sinne der StVO ist. Nur mal eben ein Rollstuhlsymbol auf einen Parkplatz zu pinseln (wie man es häufiger bei Supermärkten und ähnlichen Parkplätzen findet) macht daraus noch nicht unbedingt einen Parkplatz für den man einen besonderen Ausweis braucht. Ich denke mal es gibt weitaus weniger "echte" Behindertenparkplätze als man gelegentlich denkt.
Wobei man bei dem ganzen Thema auch nicht außer Acht lassen sollte, daß nicht alles was wie ein Behindertenparkplatz aussieht auch ein Behindertenparkplatz im Sinne der StVO ist. Nur mal eben ein Rollstuhlsymbol auf einen Parkplatz zu pinseln (wie man es häufiger bei Supermärkten und ähnlichen Parkplätzen findet) macht daraus noch nicht unbedingt einen Parkplatz für den man einen besonderen Ausweis braucht. Ich denke mal es gibt weitaus weniger "echte" Behindertenparkplätze als man gelegentlich denkt.
Und woran erkennt man die?
Und woran erkennt man die?
an den offiziellen verkehrsschildern denke ich mal.
lucigoth
12.02.2014, 19:29
nö. der grad der behinderung beginnt bei 20 und endet bei 100. schwerbehinderung beginnt bei einem gdb von 50 und ab dann steht einem auch ein entsprechender parkausweis zu.
Nein, das stimmt nicht.
Bin selbst schwerbehindert (GdB 50) und klage zur Zeit (eigentlich schon seit 2010, aber die BEAMTEN haben viele Steine, die die mir in den Weg legen!) auf das wichtige G für den Auswei. Erst dann bekommt man die Erlaubniss, um auf Behindertenparkplätzen (Kaufhaus z.B.) zu parken;).
Nein, das stimmt nicht.
Bin selbst schwerbehindert (GdB 50) und klage zur Zeit (eigentlich schon seit 2010, aber die BEAMTEN haben viele Steine, die die mir in den Weg legen!) auf das wichtige G für den Auswei. Erst dann bekommt man die Erlaubniss, um auf Behindertenparkplätzen (Kaufhaus z.B.) zu parken;).
mh, interessant. hab ich jetzt auch grade nachgelesen, da lag ich wohl falsch.
ich war in der angelegenheit auch vom lebensgefährten meiner oma ausgegangen, der mit gdb 50 ohne zusatz g einen solchen parkausweis hat. wer weiß, wie das funktioniert hat...
Also zumindest einer oberflächlichen Google-Suche nach zu urteilen reicht das Merkzeichen G nur für den orangen Parkausweis, der GdB spielt keine Rolle und es zählt allein, ob man die Merkzeichen aG oder Bl oder eine körperliche Beeinträchtigung hat, die mit der eines Contergangeschädigten vergleichbar ist.
Na ja, aber vielleicht gibts da ja Ausnahmen oder ganz spezielle Fälle. Und einige Bundesländer haben anscheinend auch eigene Regelungen bzgl. Parkerleichterungen für bestimmte Personen, wenn ichs richtig verstanden habe. Ich kenne mich auch nicht wirklich damit aus, obwohl ich einen blauen Parkausweis, einen GdB von 100 und das Merkzeichen aG habe. Wobei ich auch nicht selbst fahre und mich nicht selbst um den Parkausweis gekümmert habe. Bis vorhin wusste ich noch nicht mal, dass es auch einen orangen Parkausweis gibt. ^^
Dass eine Sehschwäche nicht ausreicht, da würde ich ebenfalls zustimmen.
Wobei es auch viele Menschen geben soll, die ohne Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parken und aufgrund einer Menge Glück ohne Bußgeld und Abschleppen davonkommen. :D Bisher war ich immer zu nett, um sie zu verpfeifen. ^^
ShadowRaven
12.02.2014, 23:54
Nein, das stimmt nicht.
Hatte ich auch so in Erinnerung, dass das nicht zwangsläufig eine Voraussetzung ist. Im Behinderten-Wohnheim, in dem ich mein FSJ absolviert habe, hatten sämtliche meiner Bewohner einen GdB von 100, nur eine davon besaß jedoch den passenden Parkausweis. Meine Gruppenleiterin meinte, als ich nachfragte, dass nicht alle den Anspruch darauf hätten. Das war für mich auch neu, zugegebenermaßen ging ich allerdings auch davon aus, dass der Schwerbehindertenausweis als Parkausweis ausreichen würde, weshalb ich dort auch ohne Ausweis mehrere Male geparkt hatte. :p
lucigoth
13.02.2014, 22:00
Also zumindest einer oberflächlichen Google-Suche nach zu urteilen reicht das Merkzeichen G nur für den orangen Parkausweis, der GdB spielt keine Rolle und es zählt allein, ob man die Merkzeichen aG oder Bl oder eine körperliche Beeinträchtigung hat, die mit der eines Contergangeschädigten vergleichbar ist.
Na ja, aber vielleicht gibts da ja Ausnahmen oder ganz spezielle Fälle. Und einige Bundesländer haben anscheinend auch eigene Regelungen bzgl. Parkerleichterungen für bestimmte Personen, wenn ichs richtig verstanden habe. Ich kenne mich auch nicht wirklich damit aus, obwohl ich einen blauen Parkausweis, einen GdB von 100 und das Merkzeichen aG habe. Wobei ich auch nicht selbst fahre und mich nicht selbst um den Parkausweis gekümmert habe. Bis vorhin wusste ich noch nicht mal, dass es auch einen orangen Parkausweis gibt. ^^
Dass eine Sehschwäche nicht ausreicht, da würde ich ebenfalls zustimmen.
Wobei es auch viele Menschen geben soll, die ohne Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parken und aufgrund einer Menge Glück ohne Bußgeld und Abschleppen davonkommen. :D Bisher war ich immer zu nett, um sie zu verpfeifen. ^^
GdB spielt sehr wohl eine Rolle! Du bekommst kein Merkzeichen eingetragen, wenn du nur 30 oder 40 GdB hast!
Um ein Merkzeichen zu bekommen, muß man dementsprechend auch behindert sein- wäre doch sonst sehr unlogisch;).
Warum soll eine Sehschwäche nicht ausreichen?
Kann man hier z.B. schön nachlesen- unter BI:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html
Also ich glaube, wenn man zu 70% blind ist, reicht das noch lange nicht aus, um auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Aber man sieht ja auch Frauen in High-Heels mit ihren Sportcabriolets darauf parken. Dabei soll es ja eigentlich um eine Körperbehinderung und nicht um irgendwelche "narzisstischen Erkankungen" gehen, sollte man auf einem "Rolli-Parkplatz" sein Auto abstellen.
Gut, wenn man halbseitig z.B. wegen eines Schlaganfalls gelähmt ist, dann ist es okay, wenn man auf einem Behindertenparkplatz parkt. Vorausgesetzt, man hat seinen Schwerbehindertenausweis gut sichtbar hinter der Frontscheibe liegen. Aber scheinbar scheinen sich die Leute auch zu schämen.
Ja, ich rede hier von Erfahrung. Ich gehe alle paar Wochen mal ins Kaufland und da sehe ich stets volle Behindertenparkplätze. Andererseits gibt es in der Stadt in der ich arbeite auch eine sehr große Einrichtung für Leute mit geistiger, psychisch-mentaler und/oder körperlicher Behinderung. Und einige von denen sind immerhin "klug" und "mobil" genug, um mit dem Auto zu fahren. Von daher möchte ich auch keinen Generalverdacht aussprechen.
Ratatösk
14.02.2014, 15:53
...jo, liebe Leute...§lehrer
als Betroffener dazu folgende Auskunft: ich bin 100 % schwerbehindert, Merkzeichen aG + B, dazu habe ich den internationalen blauen Parkausweis und nur der berechtigt mich auch auf Behinderten Parkplätzen zu Parken oder ohne Plakette in gesperrte Innenstädte zu fahren sowie zum freien Parken auf sämtlichen anderen Plätzen.... oder mich fahren zu lassen. Bei einem Blinden dürfte eher das gefahren werden zutreffen....!
Bei Missbrauch durch andere wird der Parkausweis eingezogen. D. h. selbst wenn jemand für mich zur Apotheke fährt, darf er den Ausweis nicht nutzen, außer ich bin dabei.
Mein Stiefvater hatte ne OP am Kopf und hatte deshalb so nen Ausweis bekommen und durfte auf Behindertenparkplätzen parken. Aber dieser ist nun seit ein paar Monatne schon abgelaufen. Weiß jetzt aber gar nicht, wieso gerade er so nen Ausweis brauchte.
Mein Vater hätte eigentlich nur 20/30%, aber der Arzt wusste um die Vorteile die man erst ab 50% bekommt und hat sie ihm attestiert.
GdB spielt sehr wohl eine Rolle! Du bekommst kein Merkzeichen eingetragen, wenn du nur 30 oder 40 GdB hast!
Um ein Merkzeichen zu bekommen, muß man dementsprechend auch behindert sein- wäre doch sonst sehr unlogisch;).
Warum soll eine Sehschwäche nicht ausreichen?
Kann man hier z.B. schön nachlesen- unter BI:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html
Das kommt dabei raus, wenn man zu wenig über sein Geschreibsel nachdenkt ... ^^ Du hast natürlich Recht.
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html
Wer ist schwerbehindert?
Schwerbehindert sind Personen,
- mit einem GdB von wenigstens 50,
- sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben.
Man merke: Ausländer können nicht schwerbehindert sein. §pl
Andy1967
15.02.2014, 06:24
Man merke: Ausländer können nicht schwerbehindert sein. §pl
Klar, denn auch Deutsche werden beim dauerhaften Grenzübertritt ja auf wundersame Weise geheilt. Auswandern hilft also gegen Schwerbehinderung. ;)
-------------------
Edit:
Und woran erkennt man die?
Sorry, hatte die Frage irgendwie übersehen. Also wenn ich richtig nachgelesen habe erkennt man die offiziellen Behindertenparkplätze an diesem Zusatzzeichen:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c6/Zusatzzeichen_1044-10.svg
Das gibt's dann auch noch in einer "mit Ausweis Nr. ..." Variante neben dem Rollstuhlfahrerpiktogramm.
Turambars
15.02.2014, 12:06
Klar, denn auch Deutsche werden beim dauerhaften Grenzübertritt ja auf wundersame Weise geheilt. Auswandern hilft also gegen Schwerbehinderung. ;)
-------------------
Edit:
Sorry, hatte die Frage irgendwie übersehen. Also wenn ich richtig nachgelesen habe erkennt man die offiziellen Behindertenparkplätze an diesem Zusatzzeichen:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c6/Zusatzzeichen_1044-10.svg
Das gibt's dann auch noch in einer "mit Ausweis Nr. ..." Variante neben dem Rollstuhlfahrerpiktogramm.
Also Zählen die Blauen Schilder nicht? http://us.123rf.com/400wm/400/400/pryzmat/pryzmat0807/pryzmat080700037/3283394-closeup-von-behinderten-parkplatz-schild-ber-blauen-himmel.jpg
Andy1967
15.02.2014, 14:20
Also Zählen die Blauen Schilder nicht? http://us.123rf.com/400wm/400/400/pryzmat/pryzmat0807/pryzmat080700037/3283394-closeup-von-behinderten-parkplatz-schild-ber-blauen-himmel.jpg
Meines Wissens ist das blaue Schild nicht Teil der Verkehrsschilder die in der StVO aufgelistet sind. So weit ich es weiss zählt für die StVO erst mal nur das Schild mit dem Rollstuhlfahrer in schwarz auf weißem Grund der nach links blickt. Das ist übrigens ein Zusatzzeichen, das eigentlich immer in Verbindung mit einem anderen Zeichen auftreten muß, vergleichbar z.B. dem Anwohnerparken.
So ein schickes blaues Schild mit weißem Piktogram kannst du dir auch für ein paar Euro im Internet bestellen und anbringen wo es dir passt (oder wo es nicht untersagt ist - kein Plan wie jetzt dazu die Regeln aussehen würden wenn du es wirklich versuchen willst). Das hat m.E. genau so viel Wert wie ein Schild "Besucherparkplatz" oder ähnliches. Das dürftest du so eigentlich nur auf Privatgrundstücken finden. Wie weit da der Eigentümer des Parkplatzes allerdings seine Hausordnung durchsetzen kann wenn du dagegen verstößt kann ich leider nicht beurteilen, aber einen Strafzettel sollte dir da (again: m.E. und ich bin kein Jurist) erst mal keiner verpassen dürfen.
Nein weil du mit einer Seeschwäche erst garnicht Auto fahren darfst §wink
Dunkler Fürst
15.02.2014, 16:35
Man merke: Ausländer können nicht schwerbehindert sein. §pl
Ich muss natürlich wieder Deutscher sein und im Rollstuhl sitzen. Das Leben ist echt ungerecht. :o
Andy1967
15.02.2014, 16:35
Nein weil du mit einer Seeschwäche erst garnicht Auto fahren darfst §wink
Kannst wohl. Das nennt sich dann im Amtdeutsch "nur bei tragen einer geeigenten Sehhilfe" und sieht etwa so aus: :cool:
Aber vielleicht hast du dich ja nicht vertippt und meinst tatsächlich die See, aber auch ein holzbeintragender Pirat kann ein Auto fahren, solange seine Seeuntüchtigkeit nicht der Führung eines Amphibienfahrzeugs entgegen steht.
Kannst wohl. Das nennt sich dann im Amtdeutsch "nur bei tragen einer geeigenten Sehhilfe" und sieht etwa so aus: :cool:
Aber vielleicht hast du dich ja nicht vertippt und meinst tatsächlich die See, aber auch ein holzbeintragender Pirat kann ein Auto fahren, solange seine Seeuntüchtigkeit nicht der Führung eines Amphibienfahrzeugs entgegen steht.
Arrr ja ein Pirat ! aber die Brille entfernt ja die Seeschwäche das meinte ich damit
Andy1967
16.02.2014, 08:10
Arrr ja ein Pirat ! aber die Brille entfernt ja die Seeschwäche das meinte ich damit
Da gibt es mit Sicherheit Grenzbereiche in denen eine Brille zwar noch hilft, aber das Sehvermögen schon sehr stark eingeschränkt ist. Wo da der Gesetzgeber die Grenze zieht kann ich nicht beurteilen.
Blindheit steht aber übrigens nicht der Ausstellung eines Ausweises entgegen der zur Benutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt. Dann darf derjenige zwar nicht selber fahren, jemand der ihn durch die Gegend kutschiert aber durchaus die Behindertenparkplätze nutzen. Dann aber eben auch nur wenn er den sehbehinderten befördert. Einen Blinden zum nächsten Supermarkt fahren ist drinn, aber für den selben Blinden alleine zum Supermarkt fahren um für ihn da ein paar Einkäufe zu machen während er gemütlich zu Hause sitzt langt nicht, auch wenn man den Ausweis dabei hat.
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