Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Defektes Netzteil - Rechtsanspruch?
19InExtremo96
26.01.2014, 10:02
Ich habe vor ca. 6 Monaten dieses Netzteil auf ebay gekauft:
http://www.ebay.de/itm/be-Quiet-BN106-Pure-Power-L7-Pure-Power-L7-530-Watt-/200970226304?pt=PC_Netzteile&hash=item2ecac24a80
jetzt ist es vor einem Monat ca. kaputtgegangen. (Ich war am selben Tag noch schnell in der Stadt, um mir ein neues zu holen, sonst hätte ich die Weihnachtsfeiertage nicht ausgehalten. Deshalb bin ich mir auch sicher, dass das kaputt ist)
Dann habe ich den Verkäufer angeschrieben, weil ich auf das Produkt 12 Monate Gewährleistung habe und er sie mir auch versprochen hat. Dieser meinte dann allerdings, ich sollte mich an den Hersteller wenden, wegen Herstellergarantie, etc. Hab ich gemacht, letztlich hab ich es dann auch für 4,50€ Versand dorthin geschickt.
Nach 2 Wochen kam es wieder, mit einem "netten" Brief, dass das Netzteil bereits 2010 ein Garantiefall war und die Herstellergarantie nur bei Ersterwerb gelte. Ich solle mich doch nun wieder an der Verkäufer wenden. Der wollte nun von mir die Seriennummer haben, damit er sich an der Hersteller selber wenden kann.
Nun wollte ich euch aber fragen, wie denn für mich die Rechte aussehen? Ich hab jetzt mittlerweile ja herausgefunden, dass Gewährleitung nur dann gültig ist, wenn der Fehler dann schon bestand, als ich es gerade gekauft habe, bzw. wenn der Produkt zum Kaufzeitpunkt nicht den Zustand hatte, den mir der Verkäufer versichert hat.
Zum Einen hat der Verkäufer ja nirgends stehen, dass das schonmal ein Garantiefall gewesen ist, da steht nur, dass es gebracuht ist, aber in einem einwandfreien Zustand.
Andererseits, wenn man sich das innere mal anschaut (nein, ich habe es nicht geöffnet, aber man kann durch den Lüfter hindurchschauen) dann sieht das auch nicht gerade "vertrauenswürdig" aus, oder? (siehe Anhang). Ich mein, so würde kein Hersteller sein Produkt herstellen lassen, für meine Augen sieht das eher schlampig gearbeitet aus, so als wenn da der Verkäufer selbst etwas dran repariert hätte, aber dann hätte er das ja auch angeben müssen, oder?
http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/dscn0049z6lci01qyp.jpg
Ich hoffe, mir kann hier wer weiterhelfen §wink
1. Netzteil gebraucht kaufen und dann noch über Ebay.
Für 50 € hättest du schon ein neues bekommen.
2. Der Verkäufer gibt dir 12 Monate Gewährleistung, daher ist der Verkäufer dazu verpflichtet das Netzteil auszutauschen oder zu reparieren.
Wenn er sich weigert, würde ich druck machen ggf Ebay dabei kontaktieren.
Denn wenn ich mir mal das Bild so ansehen, scheint dadrin irgendwas durchgebrannt zu sein.
19InExtremo96
26.01.2014, 10:23
zu 1.) Wir wollen jetzt nicht darüber diskutieren, was ich falsch gemacht habe :D
zu 2.) So sah das Netzteil auch schon aus, als ich es bekommen hatte, da war mein erster Gedanke ja noch:"Hoffentlich funktioniert das auch jetzt"
Theoretisch hast du in der Tat einen Gewährleistungsanspruch. Der sieht so aus, dass der Händler bei Mängeln zweimal nachbessern darf und dir spätestens dann dein Geld zurück geben muss. Mängel liegen rechtlich betrachtet übrigens nur vor, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Bei dir ist das offenbar der Fall (von einem Netzteil darf man erwarten, dass es funktioniert). Aber man sich kann z.B. nicht auf Mängelhaftung berufen, weil einem die Farbe nicht gefällt oder sowas in der Art (und ja, das kommt vor). ;)
Mängel müssen allerdings beim Kauf bereits vorhanden oder zumindest angelegt gewesen sein (also dass absehbar war, dass da was kaputt geht). Hier ist es entscheidend, wann genau du das Teil gekauft hast und wann du den Mangel (nachweisbar!) gerügt hast. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf gilt nämlich die umgekehrte Beweislast. Sprich, der Händler muss im Zweifel beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf angelegt war. Nach diesen 6 Monaten liegt die Beweispflicht bei dir. Was schwierig wird. Da braucht man dann im Zweifel teure Gutachten und solche Späße.
Mit dem Verweis auf die Herstellergarantie sollte man sich - zumindest in den ersten 6 Monaten - ohnehin nie abspeisen lassen, weil man damit die Gewährleistungsansprüche dem Händler gegenüber riskiert. Der kann hinterher sagen: "Ich hätte ja nachgebessert, aber nun hat jemand anderes (der Hersteller) daran herum gepfuscht und damit möglicherweise noch mehr kaputt gemacht! Das muss ich mir nicht zurechnen lassen!"
Wenn man also auf Verlangen des Händlers an den Hersteller schickt, dann sollte man sich vorher schriftlich geben lassen, dass das als sein Nachbesserungsversuch gelten soll. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist Garantie nämlich eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann beliebig gestaltet sein. Im Zweifel natürlich so, dass sie toll klingt, aber den Hersteller eigentlich zu nichts verpflichtet.
Man könnte noch irgendwie über arglistige Täuschung argumentieren, weil es ja bereits ein Garantiefall gewesen sein soll, aber das halte ich nicht für zielführend. Die muss man dann nämlich auch beweisen und dann kann der Verkäufer z.B. auf die Produktfotos auf der Auktionsseite verweisen, auf denen man klar erkennen kann, dass das Garantiesiegel gebrochen wurde. Und ein Mangel, der dir beim Kauf bekannt war oder einem halbwegs aufmerksamen Käufer hätte bekannt sein können, für den muss niemand haften. Das ist also eine Abwägungssache, wer da im Recht ist (das entscheidet im Zweifel der Richter).
Soweit das rein rechtliche. Praktisch sind recht haben und Recht kriegen aber zwei verschiedene Paar Schuhe. Wegen 50 Euro vor Gericht gehen und dabei Prozesskosten von ein paar Hundert oder Tausend Euro aufbauen, auf denen man im Zweifel ganz oder teilweise sitzen bleibt, ist nicht wirklich sinnvoll. Man muss sich also fragen, wie viel gutes Geld man dem schlechten jetzt noch hinterher schmeißen will.
Man kann die geschilderte Rechtslage evtl. benutzen, um dem Verkäufer ein wenig Druck zu machen. Dokumentiere also alles, auch jede Kommunikation. Im Zweifel lieber einen Brief oder ein Fax schreiben, auch wenn das länger dauert als ein Telefongespräch. Benutze Zeugen (z.B. für Rücksendungen oder dergleichen). Im Zweifel ist dein bester Kumpel ein besserer Zeuge als jemand, der irgendwie mit dir verwandt ist. Setze auch immer klare Fristen, damit der andere dann in Verzug kommt, wenn er nicht reagiert (i.d.R. sind 14 Tage angemessen). Aber wenn man nicht bereit ist, im Zweifel ernst zu machen, sollte man damit vorsichtig sein und es lieber im Guten versuchen. Druck erzeugt oft eben auch Gegendruck und wenn der Verkäufer sich dann komplett querstellt, was will man machen?
Letztlich lautet meine Empfehlung daher: Versuche, dich irgendwie gütlich mit dem Kerl zu einigen! Wenn das nicht gelingt, schreibe die 50 Euro als Lehrgeld ab und kaufe dir ein Neugerät bei einem renommierten Händler. Da hast du dann auch volle 24 Monate Gewährleistung und Herstellergarantie.
19InExtremo96
26.01.2014, 15:12
hmm, das ist jetzt dann etwas blöd gelaufen, denn am 16.05.13 hab ich es gekauft und am 23.12.13 gemerkt, dass es kaputt ist. Jetzt macht das auch Sinn, denn ich hatte das bloß als nebensächlich abgestuft, was der Verkäufer mir da geschrieben hatte, dass eine Versandkostenzurückerstattung nach 6 Monaten nicht mehr möglich sei...
Nagut, dann versuche ich da dennoch etwas rauszuholen und wenn ich eben versuche, ebay zu kontaktieren. Blöd ist in dem Sinne auch, dass das Netzteil bei mir gut 1 - 2 Monate erst rumlag bevor es in Benutzung gekommen ist, da mir da noch die restlichen Teile für den PC gefehlt hatten, wäre das nicht gewesen, dann wäre das wahrscheinlich früher kaputtgegangen und läge noch innerhalb dieser 6 Monate...
Naja, aber aus Fehlern lernt man eben, und ich habe heute auch so einiges dazugelernt, selbst wenn ich das Geld nicht wiederbekomme :D
Ich hatte mir ja bereits ein neues am 23.12 im E - Fachmarkt bei uns in der Stadt besorgt, denn sonst hätte ich die Feiertage nicht überstanden :D
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung, foobar :)
Und was für ein Modell hast du dir da im "E-Fachmarkt" geholt?
19InExtremo96
26.01.2014, 15:24
eines von Lepatek N400 mit 400W
eines von Lepatek N400 mit 400W
Für die Zukunft empfehle ich Netzteile mit 80plus Zertifizierung. Die sparen Strom durch besseren Wirkungsgrad.
Das N400 ist ein gutes Netzteil. Der Wirkungsgrad stimmt da auch.§wink
Das N400 ist ein gutes Netzteil. Der Wirkungsgrad stimmt da auch.§wink
Warum hat es dann keine 80plus-Kennzeichnung? Ich konnte jedenfalls im Datenblatt des Herstellers keine finden.
Das N400 ist ein gutes Netzteil. Der Wirkungsgrad stimmt da auch.§wink
Naja, für den Preis mag es ja vielleicht ganz gut sein, aber generell ist es nicht gerade eines der besten 400W NTs. Das zeigt auch die Ausstattung mit gerade mal einem PCIe 6Pin Anschluss und die fehlende 80+ Zertifizierung.
Es tummelt sich auch unter bekannten Billigangeboten wie Xilence Red Wing, LC-Power, Inter-Tech Coba usw. usf.
Billiges Gerät für Systemintegratoren, mehr nicht.
Warum hat es dann keine 80plus-Kennzeichnung?80Plus ist einfach ein kostenpflichtiges Zertifikat, was sich die Prüfstelle teuer bezahlen lässt. Manche Netzteilhersteller wollen diese Kosten nicht zahlen. Das heißt aber nicht, dass das Netzteil die Anforderungen nicht erfüllen würde.
Es tummelt sich auch unter bekannten Billigangeboten wie Xilence Red Wing, LC-Power, Inter-Tech Coba usw. usf.
Billiges Gerät für Systemintegratoren, mehr nicht.Dieses Netzteil ist von der Preisleistung kaum zu schlagen. Hinter Lepa verbirgt sich der gleiche Hersteller wie Enermax und die Technik ist vergleichbar mit den Corsair CX430.;)
Der Hersteller ist der gleiche wie bei Enermax und die Technik ist vergleichbar mit den Corsair CX430.;)
Der Hersteller ist ja gleich mal völlig wumpe. Auch ein Hersteller, der für den einen Auftrag hochwertiges High End fertigt, kann für nen anderen Auftrag auch billiges Zeug fabrizieren.
Und was heißt hier "vergleichbar"? Dennoch muss es ja noch immer nicht "gleich" sein. Allein die fehlende 80+ Zertifizierung macht mich schon stutzig. Dazu auch nur 2 Jahre Herstellergarantie. Das ruft auch nicht gerade großes Vertrauen ins Gerät hervor.
Leider kann ich keinen Test zu dieser Serie finden. Das 500W Modell ist allerdings auch sehr billig zu haben. Kann mir nicht vorstellen, dass diese Serie was wirklich gutes ist.
80Plus ist einfach ein kostenpflichtiges Zertifikat, was sich die Prüfstelle teuer bezahlen lässt. Manche Netzteilhersteller wollen diese Kosten nicht zahlen. Das heißt aber nicht, dass das Netzteil die Anforderungen nicht erfüllen würde.
Lepratek könnte dann trotzdem ins Datenblatt schreiben, dass die Anforderungen erfüllt werden (bzw. einfach konkrete Angaben dazu machen, bei welcher Last welcher Wirkungsgrad erreicht wird). Das kostet nämlich nichts. Und wenn der Hersteller sowas verschweigt, wird das schon seinen Grund haben.
Wenn man keine Ahnung hat....
einfach mal hier (http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php/398660-Liste-der-empfehlenswerte-Netzteile) nach schauen.:D
Wenn man keine Ahnung hat....
Nun ja. Was soll der Link denn aussagen? Da steht zwar: "Grundlage sind aussagekräftige Netzteiltests[...]", aber wo sind diese Quellen jetzt verlinkt, damit man sie auch nachprüfen kann? Speziell eben für das fragliche NT?
Nun ja. Was soll der Link denn aussagen?Der Link lässt in erster Linie erkennen, dass das Netzteil auf die DSAII-Plattform setzt. Das ist nun mal gängige Netzteil-Technik die sich in diversen Tests als solide herausgestellt hat.
[...]
Dann habe ich den Verkäufer angeschrieben, weil ich auf das Produkt 12 Monate Gewährleistung habe und er sie mir auch versprochen hat. Dieser meinte dann allerdings, ich sollte mich an den Hersteller wenden, wegen Herstellergarantie, etc. Hab ich gemacht, [...]
Meine persönliche Einschätzung (keine Rechtsberatung, bin kein Jurist):
Falls der Händler dir eine Gewährleistung zugesichert hat, muss er diese auch einlösen, ganz unabhängig von irgendwelchen Herstellergarantien. Dabei kommt es aber auf den Wortlaut an, ob er diese von sich aus anbietet oder sich seinerseits unglücklich ausdrückt, sodass er bei genauer Betrachtung bloß auf die Restgarantie des Herstellers verweist. Siehe foobars Beitrag!.
Aber wie auch immer die Lage ist, würde ich eine gütliche Einigung anstreben, wie foobar schon meinte. Man kann ihn, falls er wirklich seinerseits einen Gewährleistungsanspruch von sich aus zugesichert hat, freundlich darauf hinweisen, dass diese Gewährleistung für deine Kaufentscheidung ausschlaggebend gewesen ist (sofern sie zugesichert wurde)! Man kann ihn freundlich darauf hinweisen, dass man den Kauf nur deshalb getätigt hat, weil man glaubte, mit einer Händlergewährleistung sowie einer Herstellergarantie auf der sicheren Seite zu sein und nicht auf die Idee gekommen wäre, dass das Teil eine solche "Vorgeschichte" hat.
Nun wollte ich euch aber fragen, wie denn für mich die Rechte aussehen? Ich hab jetzt mittlerweile ja herausgefunden, dass Gewährleitung nur dann gültig ist, wenn der Fehler dann schon bestand, als ich es gerade gekauft habe, bzw. wenn der Produkt zum Kaufzeitpunkt nicht den Zustand hatte, den mir der Verkäufer versichert hat.
[weggefallen], siehe foobars Beitrag!
Zum Einen hat der Verkäufer ja nirgends stehen, dass das schonmal ein Garantiefall gewesen ist, da steht nur, dass es gebracuht ist, aber in einem einwandfreien Zustand.
Ob es schon mal ein Garantiefall gewesen ist, dürfte bzgl. deiner Rechte gegenüber dem Händler keine Rolle spielen, gegenüber dem Hersteller dürften die herstellerseitigen Zusicherungen greifen, ist also eine komplett andere Sache.
Etwas komplizierter ist der Fall, wenn der Händler bereits bei dem Angebot auf die Herstellergarantie verwiesen hat. Zwar handelt es sich auch dann möglicherweise um eine Zusicherung seinerseits, die ihn normalerweise in die Pflicht nimmt, aber es kommt hier auf Details an. Denn die Herstellergarantie ist nun mal so beschaffen, wie sie ist, und es dürfte unklar bleiben, ob er wusste, dass damit Probleme zu erwarten waren.
Andererseits, wenn man sich das innere mal anschaut (nein, ich habe es nicht geöffnet, aber man kann durch den Lüfter hindurchschauen) dann sieht das auch nicht gerade "vertrauenswürdig" aus, oder?
Doch, sieht durchweg ordentlich aus (wenn auch nicht high-end-mäßig, aber wer erwartet das):
Die Lackschicht oben auf der Platine ist bei dem Hersteller normalerweise so dunkel und daher völlig normal. Über die Qualität des Platinematerials lässt sich wegen der Unschärfe im Vordergrund schwer was sagen, sieht augenscheinlich maximal mittelmäßig aus, aber nicht komplett minderwertig.
Die beiden erkennbaren Elektrolytkondensatoren (diese bräunlichen zylindrischen Teile mit der Schrift) stammen von Herstellern mit zweifelhaftem Ruf in der Vergangenheit, sind aber auch sonst überall in der Konsumelektronik verbaut. Selbst verbaue ich die nicht. Möglicherweise haben die mittlerweile ihre Qualität verbessert, weshalb ich mit Urteilen vorsichtig wäre. Äußerlich ist kein Schaden erkennbar (was nichts beweist, aber immerhin).
Das schwarze zylindrische Dings mit dem Draht rechts hinunter ist eine Drossel/Spule eine Sicherung, welche mit einem schwarzen Schrumpfschlauch versehen ist. Das sieht sehr ordentlich aus.
Das weiße Zeugs rechts unten an der Drossel Sicherung sowie sonstwo ist ein Spezialkleber, damit sich die Bauteile nicht bewegen können, sodass sie nicht durch ihr Eigengewicht oder durch Vibrationen ihre Lötstellen lösen. Über die Qualität der Anbringung kann man streiten, aber es ist gut, dass der Kleber überhaupt verwendet wurde. Woanders sieht das selten besser aus. Die Spritzer auf dem schwarzen Kabel schaden absolut nicht!
Die beiden etwa senkrecht verlaufenden Kabel, in schwarz bzw. weiß, liegen komplett unten auf der Platine auf, was einer sicheren Verlötung zuträglich ist. Dieses ist woanders leider nicht immer der Fall.
In der Mitte befindet sich ein weißes Trimmpotentiometer, wie es z.B. gerne zur Einstellung der Ausgangsspannung verwendet wird. Dieses ist mit einem blau-grünen Kleber gegen Verdrehen gesichert. Einerseits ist das erforderlich, andererseits ist es vorteilhaft.
Bei dem dicken, schräg montierte Bauteil rechts, wobei mit dieser grün-gelb gestreiften Leitung ein Ferrit-Ringkern bewickelt ist, handelt es sich um eine Entstördrossel im Schutzleiter, welche Störabstrahlungen aus dem Gehäuse über die Netzanschlussleitung vermindert. Eine Halterung für das Bauteil wäre nicht schlecht, findet man aber eher selten, also alles ganz normal.
(siehe Anhang). Ich mein, so würde kein Hersteller sein Produkt herstellen lassen, für meine Augen sieht das eher schlampig gearbeitet aus, so als wenn da der Verkäufer selbst etwas dran repariert hätte, aber dann hätte er das ja auch angeben müssen, oder?
Da kann ich dich beruhigen: Das sieht nach absolutem Originalzustand aus, siehe obige Auflistung! Natürlich lässt sich aus der Perspektive nicht erkennen, ob woanders etwas verändert wurde. Der Kleber rechts unten an der Ringkerndrossel sieht eher danach aus, dass die Platine noch nie gelöst worden ist, kann es aber nicht mit absoluter Sicherheit behaupten, weil das Material elastisch ist. Vielleicht wurde der Kleber im Werk neu aufgetragen, oder man hat die Platine nie demontiert.
Falls der Händler dir eine Gewährleistung zugesichert hat, muss er diese auch einlösen, ganz unabhängig von irgendwelchen Herstellergarantien. Dabei kommt es aber auf den Wortlaut an, ob er diese von sich aus anbietet oder sich seinerseits unglücklich ausdrückt, sodass er bei genauer Betrachtung bloß auf die Restgarantie des Herstellers verweist.
IANAL: Dass er die Gewährleistung gibt, steht in der Auktion. Und davon abgesehen ist Gewährleistung mit vollen 24 Monaten als gesetzlicher Anspruch sowieso immer gegeben. Auch bei gebrauchter Ware. Soll sie nicht gelten, muss sie explizit ausgeschlossen werden. Und auch hier gelten Einschränkungen: Gewerbliche Verkäufer dürfen sie nur bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate reduzieren, weniger geht nicht. Nur Privatpersonen oder Kaufleute unter sich dürfen sie komplett ausschließen. Und selbst dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Mangel dem Verkäufer bekannt war und verschwiegen wurde.
Das Problem ist eben die Beweislast. Nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf (genauer: beim Gefahrenübergang) vorhanden oder zumindest angelegt gewesen ist. Bei einem Serienfehler, der auch andere Modelle dieses Typs betrifft, fällt das wohl einigermaßen leicht, aber ansonsten wird’s schwierig. Also ist man faktisch nach diesen ersten 6 Monaten auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Ob es schon mal ein Garantiefall gewesen ist, dürfte bzgl. deiner Rechte gegenüber dem Händler keine Rolle spielen
Jein. Nicht für die Gewährleistung an sich. Man könnte allerdings den Kaufvertrag als solches damit anfechten. Nach dem Motto: „Wenn ich gewusst hätte, dass es ein Unfallwagen war – auch wenn er wieder 100%ig instand gesetzt wurde –, hätte ich ihn mir nicht gekauft!”
Ist nur wie gesagt hier nicht zielführend.
IANAL: Dass er die Gewährleistung gibt, steht in der Auktion.
Die hatte ich tatsächlich nicht gelesen, wollte es dem TE überlassen, das auseinanderzunehmen.
Und davon abgesehen ist Gewährleistung mit vollen 24 Monaten als gesetzlicher Anspruch sowieso immer gegeben. Auch bei gebrauchter Ware. Soll sie nicht gelten, muss sie explizit ausgeschlossen werden. Und auch hier gelten Einschränkungen: Gewerbliche Verkäufer dürfen sie nur bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate reduzieren, weniger geht nicht. Nur Privatpersonen oder Kaufleute unter sich dürfen sie komplett ausschließen..
Kaufleute war klar, aber ich war im falschen (alten) Film, vor der Schuldrechtsreform, argh, der Kalk rieselt wohl langsam bei mir, denn eigentlich wusste ich das. Sowas macht mir langsam ernsthaft Angst. :scared:
Und selbst dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Mangel dem Verkäufer bekannt war und verschwiegen wurde.
Jupp.
Das Problem ist eben die Beweislast. Nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf (genauer: beim Gefahrenübergang) vorhanden oder zumindest angelegt gewesen ist. Bei einem Serienfehler, der auch andere Modelle dieses Typs betrifft, fällt das wohl einigermaßen leicht, aber ansonsten wird’s schwierig. Also ist man faktisch nach diesen ersten 6 Monaten auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Jupp.
Jein. Nicht für die Gewährleistung an sich. Man könnte allerdings den Kaufvertrag als solches damit anfechten. Nach dem Motto: „Wenn ich gewusst hätte, dass es ein Unfallwagen war – auch wenn er wieder 100%ig instand gesetzt wurde –, hätte ich ihn mir nicht gekauft!”
Ja, der Kunde geht normalerweise davon aus, dass er kein spezielles "Problemgerät" hat. Andererseits gibt es IMO einen feinen qualitativen Unterschied zwischen einem Unfallwagen, welcher in der Regel eine deformierte Struktur über weitere Karosseriebereiche aufweist und im Gegensatz dazu nur lokal begrenzt hergerichtet wird, mit den entsprechenden Spätfolgen, und einem Netzteil, bei dem in der Regel der Austausch einiger Bauteile zu einem Zustand führt, welcher einem stets einwandfreien Gerät, zumindest von der Funktion her, ebenbürtig ist. Ausnahmen, wie z.B. versteckte Ursachen, die immer mal wieder was sterben lassen oder Spätfolgen durch kurzfristig zu hohe Ströme oder Spannungen bestätigen dann wieder dein "Jein", wobei man allerdings von einem Hersteller/Importeur erwarten kann, dass er im Zweifel mehr austauschen kann, als es eine unabhängige Werkstatt vermag, weil er kein Beschaffungsproblem hat. Darüber hinaus sollten gerade einer Herstellervertretung die Detailschwächen eher bekannt sein, weil man schließlich oft genug damit zu tun hat. Gut, ich mache mir vielleicht kein Bild davon, wie es da aus vordergründigem Gewinnstreben zugehen mag (mir wäre der Ruf zu wichtig, um sowas zu riskieren)...
Aber soweit es in deinem Vergleich ums Prinzip geht, mag das sein, halte diese Argumentation seitens des Kunden dann aber für wenig stichhaltig, wobei er sich trotzdem erst mal auf diesen Standpunkt stellen kann. Da guckt der Verkäufer blöd aus der Wäsche, wenn er das mit verständlichen Worten entkräften soll. Wer sich als Kunde dumm stellt (nach dem Motto: "Sie sind der Fachmann, nicht ich..."), dürfte also eher durchkommen. :scared:
Ist nur wie gesagt hier nicht zielführend.
Jupp, mindestens einen Grund hattest du ja angeführt, abgesehen davon, dass eine juristische Auseinandersetzung bei den vergleichsweise kleinen Beträgen kaum lohnt und selten jemanden glücklich macht. Auch wird die Welt nicht besser davon, wenn so viel Porzellan zerschlagen wird oder jemand das gleich fürchten muss, ohne das eine böse Absicht im Spiel gewesen ist. Ja, es gibt viele Gründe.
Danke nochmal für die Klarstellung und sorry für den Aufwand!
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