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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minderjährigensex auf Klassenfahrt



Harivald
10.11.2013, 08:20
Hallo, Politforum! §wink

Die Problematik ist schon ein bisschen her - diskutieren kann man ja dennoch darüber.
Also: Auf einer Klassenfahrt unserer Schule (8.Jahrgang) passierte ein ähhm...großes Missgeschick, man könnte auch sagen, Ausversehen. Man entdeckte nämlich eines Tages einige Mitfahrer (1 Mädchen, 2 Jungs, wenn man den Berichten Glauben schenken will) auf frischer Tat im Bett. Weitere Ausgührungen spare ich mir mal an dieser Stelle.
Die Betroffenen wurden folglich nach Hause geschickt.
Meine Fragen:
Hättet ihr als Lehrer genauso reagiert?
Sind folglich schärfere Trennungen von Mädchen und Jungs auf solchen Fahrten nötig?
Oder sollte man Klassenfahrten ganz abschaffen?

Freue mich auf Meinungen. :)

HruZ
10.11.2013, 08:42
Sind die in der 8. Klasse nicht 15 Jahre alt? Prinzipiell also ist Sex in dem Alter bei ausreichender Aufklärung ja recht unproblematisch zu sehen. Ob es jetzt direkt ein dreier auf der Klassenfahrt sein muss ist fraglich. Da sollte man dann in Ruhe drüber sprechen und vor allem dem Mädchen erklären was soetwas für ihren Ruf für Auswirkungen haben kann, vor allem in dem Alter in diesem sozialen Gebilde ihrer Klasse/Schule. Das sollte man dann auch aus genau diesem Grund möglichst diskret über die Bühne bringen. So weiß jetzt die ganze Schule, wahrscheinlich die halbe Stadt, und dieses Forum davon. Herzlichen Glückwunsch an das Mädchen und vor allem die verantwortlichen Lehrkräfte für diese pädagogische Glanzleistung.

Harivald
10.11.2013, 08:51
Sind die in der 8. Klasse nicht 15 Jahre alt? Prinzipiell also ist Sex in dem Alter bei ausreichender Aufklärung ja recht unproblematisch zu sehen. Ob es jetzt direkt ein dreier auf der Klassenfahrt sein muss ist fraglich. Da sollte man dann in Ruhe drüber sprechen und vor allem dem Mädchen erklären was soetwas für ihren Ruf für Auswirkungen haben kann, vor allem in dem Alter in diesem sozialen Gebilde ihrer Klasse/Schule. Das sollte man dann auch aus genau diesem Grund möglichst diskret über die Bühne bringen. So weiß jetzt die ganze Schule, wahrscheinlich die halbe Stadt, und dieses Forum davon. Herzlichen Glückwunsch an das Mädchen und vor allem die verantwortlichen Lehrkräfte für diese pädagogische Glanzleistung.
Ja, es ist schon relativ bekannt geworden in der Schule. Das Schlimme ist ja, dass die verantwortliche Lehrerin uns gegenüber nicht mal irgendwelche Schuldgefühle oder so was in der Art, entgegenbrachte. Sie sah es einfach als Unfall, und wollte gar nicht an die Ursachen, die diesen Fall ermöglichten, denken.

Darüber hinaus glaube ich, da die Klassenfahrt ja im 1. Halbjahr stattfand, dass die Schüler sich so im Alter zwischen 13 und 15 bewegt haben dürften.

Somnia
10.11.2013, 08:57
Sind die in der 8. Klasse nicht 15 Jahre alt? Prinzipiell also ist Sex in dem Alter bei ausreichender Aufklärung ja recht unproblematisch zu sehen. Ob es jetzt direkt ein dreier auf der Klassenfahrt sein muss ist fraglich. Da sollte man dann in Ruhe drüber sprechen und vor allem dem Mädchen erklären was soetwas für ihren Ruf für Auswirkungen haben kann, vor allem in dem Alter in diesem sozialen Gebilde ihrer Klasse/Schule. Das sollte man dann auch aus genau diesem Grund möglichst diskret über die Bühne bringen. So weiß jetzt die ganze Schule, wahrscheinlich die halbe Stadt, und dieses Forum davon. Herzlichen Glückwunsch an das Mädchen und vor allem die verantwortlichen Lehrkräfte für diese pädagogische Glanzleistung.

^^...du vergisst Facebook!
..............................................................


Haben Lehrer überhaupt Spielraum, wie sie in solchen Fällen handeln können?
Ich glaube die Jahrgänge 8-9 sind für jeden Lehrer im Zusammenhang mit Klassenfahrten der absolute Alptraum.:D

Der Sohn erzählte auch von einem solchen Vorfall (allerdings mit viel mehr Beteiligten), was angeblich zur Folge hat, dass
Klassenfahrten insgesamt für diese Jahrgänge gestrichen sind.(an seiner Schule)
Offiziell habe ich davon noch nichts gehört.

Eine Trennung würde wohl nur dann Sinn machen, wenn sie dann wirklich "getrennt" Klassenfahrten machen.
Trennung nur über Räumlichkeiten geregelt hat wahrscheinlich 0 Effekt.
Und nein, ich würde als Lehrer dafür nicht die Verantwortung übernehmen wollen.
Was Kids sonst so treiben ist ihre Privatsache, aber als Lehrer würde ich mich darüber nicht mit den Eltern
der Kids auseinandersetzen wollen.:scared:

Pursuivant
10.11.2013, 09:59
Ist in meiner Schulzeit auch des öfteren passiert, obwohl es damals noch keine Koedukation in den weiterführenden Schulen gab. In den Hostels trafen immer reine Mädchenklassen und Jungenklassen aufeinander und dann ergab sich eben das eine und das andere. Es wurde aber weder die Fahrt abgebrochen, noch wurden die Jugendlichen nach Hause geschickt. Man ging darüber hinweg. Nur einmal gab es für unsere Klasse einen öffentlichen Tadel, muss so in der Unter- oder Ober-Tertia gewesen sein. Da hatten wir es aber auch wirklich übertrieben.

Somnia
10.11.2013, 10:37
Ihr habt übertrieben? Habt ihr eine Orgie gefeiert? :D

Sorry, ich kann mir das kaum vorstellen, dass Sex vor 30-40 Jahren in den 8.-9. Jahrgängen "normal" war.
Klassenfahrten waren immer "heiß", aber übers Rumknutschen ging das kaum hinaus.
Da war eher die Gefahr, dass sich alle ins Koma trinken größer.

Und wenn ich heute so mitkriege, dass viele Eltern von ihren 14-15jährigen glauben, die wären keine
sexuellen Wesen, von kulturellen Unterschieden ganz zu schweigen...die Welle der Empörung möchte ich
echt nicht als Lehrer erleben.

Pursuivant
10.11.2013, 12:30
Ihr habt übertrieben? Habt ihr eine Orgie gefeiert? :D

Sorry, ich kann mir das kaum vorstellen, dass Sex vor 30-40 Jahren in den 8.-9. Jahrgängen "normal" war.
Klassenfahrten waren immer "heiß", aber übers Rumknutschen ging das kaum hinaus.
Da war eher die Gefahr, dass sich alle ins Koma trinken größer.

Und wenn ich heute so mitkriege, dass viele Eltern von ihren 14-15jährigen glauben, die wären keine
sexuellen Wesen, von kulturellen Unterschieden ganz zu schweigen...die Welle der Empörung möchte ich
echt nicht als Lehrer erleben.

Orgie nicht, aber es ging schon gut zur Sache und bei einigen kam es wohl auch zum GV. Die meisten waren wohl auch älter als der Jahrgangsstufe entsprechend. Grundsätzlich wurde später eingeschult. Man ging erst von der 5. auf's Gymnasium usw.! Trotz Kurzschuljahren waren die meisten bei uns in der Untersekunda so um die 16/17 Jahre alt.
Ich war sehr frühreif, dadurch dass ich mit Abstand der Jüngste in der Klasse war. Deshalb würde ich nie davon ausgegangen sein, dass meine Kinder mit 13 noch asexuell gewesen wären.

korallenkette
10.11.2013, 12:50
Ich frage mich, warum das überhaupt an die große Glocke gehängt wurde, statt den Beteiligten klarzumachen, dass Sex auf Klassenfahrten, wenn überhaupt, absolut heimlich geschehen muss. ;)

Somnia
10.11.2013, 13:28
Orgie nicht, aber es ging schon gut zur Sache und bei einigen kam es wohl auch zum GV. Die meisten waren wohl auch älter als der Jahrgangsstufe entsprechend. Grundsätzlich wurde später eingeschult. Man ging erst von der 5. auf's Gymnasium usw.! Trotz Kurzschuljahren waren die meisten bei uns in der Untersekunda so um die 16/17 Jahre alt.
Ich war sehr frühreif, dadurch dass ich mit Abstand der Jüngste in der Klasse war. Deshalb würde ich nie davon ausgegangen sein, dass meine Kinder mit 13 noch asexuell gewesen wären.

Ja, gut...mit 16/17 Jahren war das schon etwas anderes und wurde auch bei uns von Seiten der Lehrer anders gehandhabt.
Da gab es dann nur den Hinweis, dass man möglichst nicht aus der Herberge fliegt, bzw. es nicht allzu "öffentlich" macht.

Heute ist das aber allein durch den Selbstdarstellungswahn vieler Kids auf Facebook eine kritischere Sache.
Da kann man sich den Mund fusselig reden über Privatsphäre usw., das wird trotzdem wie ein kunterbuntes Tagebuch genutzt.
Und selbst wenn jemand für sich selbst zurückhaltender ist, sind es andere noch lange nicht.
Die Story an der Schule von meinem Sohn ging auch über Facebook die Runde.
Und war im Ganzen sowieso übel, weil es alles zu Lasten der Mädchen ging...also ziemlich sexistisch noch dazu.
Da werden Fotos und Filme gemacht und wenn dann noch streng katholische oder moslemische Wertvorstellungen eine Rolle
spielen, dann ist Land unter.
Die Lehrer hatten überhaupt keine andere Wahl als es Schulintern "öffentlich" zu machen um das alles mit den betroffenen
Eltern und Schülern besprechen zu können und auch um weitere Gerüchte und Verbreitungen über das Internet möglichst
einzuschränken.

Drachenei
10.11.2013, 13:35
Egal, wie gut die pädagogische Ausbildung sein mag: Ich bezweifle, daß sie das Rüstzeug mitliefert, eine ganze ganze Busladung Hormonbomben unter Kontrolle zu halten. Wie heißt es doch so schön: Die Natur findet einen Weg... Ich würde mir diese Verantwortung jedenfalls nicht aufhalsen wollen, bzw. bereits im Vorfeld resignieren, und im Lehrerzimmer Wetten darauf entgegennehmen, wer schwanger zurückkommt. Wenn man etwas ohnehin nicht verhindern kann, kann man genausogut auch wenigstens etwas Gewinn rausschlagen...

Raaah!
10.11.2013, 16:11
Freue mich auf Meinungen. :)

Solange alles in gegenseitigem Einverständniss geschah, sehe ich absolut kein Problem.
Erstrecht keinen Grund, irgendjemanden nach Hause zu schicken, oder das ganze gar öffentlich zu machen.

Jean-Luc Picard
10.11.2013, 16:30
Der Lehrer ist in diesem Fall der Verantwortliche, an den sich dann unter Umständen später die empörten Eltern wenden…
Ich kann es daher voll und ganz nachvollziehen, dass der Lehrer die Betreffenden nach Hause schickt, schon allein um sich selbst zu schützen.

void
10.11.2013, 16:48
Sex auf Klassenfahrten ist verboten?

Karadus
10.11.2013, 20:55
Ich glaube es geht sogar so weit, dass ein Lehrer teilweise Alimente zahlen muss im Falle einer Schwangerschaft zwischen Schülern welche unter seiner Aufsicht standen? Oder war das nur früher so? Aber ich meine etwas in dieser Richtung mal gehört zu haben.

Ansonsten: Wie Drachenei schon sagte, kann man einem Lehrer diese Verantwortung eigentlich nicht auflasten. Weil im Zweifelsfalle treiben die Schüler die Sachen eben um 3-4 Uhr nachts und wie soll da eine "Kontrolle" stattfinden? Wer sich hier empört sollte den Sicherheitsdienst zahlen, welcher über die Gänge mit Gewehren patroulliert. Nicht dass dies einigen Eltern lieber wäre, aber ob dies auch wünschenswert ist... eine andere Frage.

Ich glaube einfach zu einer gesunden Entwicklung des Menschens gehört auch eine Sexualentwicklung. Aus Sicht der Lehrer eine fatale Sache, dass dies ausgerechnet auf Klassenfahrten stattfindet, für die Schüler jedoch der perfekte Ort dies zu tun. Man ist alleine unter sich, die Ausflüge sind langweilig und am besten werden einem in der Nacht alle möglichen Sachen verboten. Dann geht man halt auf ein Zimmer. Und sobald 2 alleine sind... nunja weitere Erläuterungen sind kaum von Nöten.
Ich persönlich finde daran nichts verwerfliches. SOLANGE alle beteiligten aufgeklärt wurden und einvernehmlich handeln. Übrigens leicht anderes Thema: Nicht nur unter den Schülern gibt es interessanterweiße in solchen Situationen Annäherungen ;).

Schüler nach vollbrachter Tat gen Heimat zu senden ist von Seiten des Lehrers zwar ein guter Selbstschutz, aber für die Schüler und das Schulklima wohl der Supergau... kann man nur hoffen dass sie noch eine Übernachtung hatten auf der Rückfahrt. Was da abgeht, wenn die ganze Schule das weiß, will ich mir gar nicht vorstellen. Denn dass Kinder und Teenager grausam sind braucht man wohl nicht zu erklären... wobei hier dann auch der Neid mitreinspielen könnte.

Sir Ewek Emelot
10.11.2013, 21:12
Sind die in der 8. Klasse nicht 15 Jahre alt? Prinzipiell also ist Sex in dem Alter bei ausreichender Aufklärung ja recht unproblematisch zu sehen. Ob es jetzt direkt ein dreier auf der Klassenfahrt sein muss ist fraglich. Da sollte man dann in Ruhe drüber sprechen und vor allem dem Mädchen erklären was soetwas für ihren Ruf für Auswirkungen haben kann, vor allem in dem Alter in diesem sozialen Gebilde ihrer Klasse/Schule. Das sollte man dann auch aus genau diesem Grund möglichst diskret über die Bühne bringen. So weiß jetzt die ganze Schule, wahrscheinlich die halbe Stadt, und dieses Forum davon. Herzlichen Glückwunsch an das Mädchen und vor allem die verantwortlichen Lehrkräfte für diese pädagogische Glanzleistung.
Es geht in diesem Falle nicht darum, ob der Sex für die Schüler erlaubt ist oder nicht, sondern um die Verpflichtung der Lehrer. Eine Aufsichtsperson darf sexuellen Handlungen unter minderjährigen Schutzbefohlenen keinerlei Vorschub leisten. Das heißt, dass Lehrer oder Betreuer keine Gelegenheiten für sowas schaffen dürfen. Eine Aufsichts- oder Betreuungsperson hat also in diesem Sinne eine besondere Verantwortung, die über das normale, sexuelle Schutzalter hinausgeht.
So, wie ein Lehrer mit einem 16-jährigen Schüler nicht selbst Sex haben dürfte, darf er den eben in einschlägigen Situationen auch nicht leichtfertig zulassen.
Dies dient dazu, die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen zu verhindern. Ein Betreuer kann Schutzbefohlene somit weder direkt noch indirekt sexuell ausbeuten, ohne sich strafbar zu machen.


Ich glaube es geht sogar so weit, dass ein Lehrer teilweise Alimente zahlen muss im Falle einer Schwangerschaft zwischen Schülern welche unter seiner Aufsicht standen? Oder war das nur früher so? Aber ich meine etwas in dieser Richtung mal gehört zu haben.

Das ist allerdings sinnlos.



Sexuelle Handlungen zwischen den Schülern lassen sich sicherlich völlig ausschließen, und im Grunde finde ich das auch ok. Aber man hat eben eine besondere Aufsichtspflicht, der man nachkommen muss.

one-cool
10.11.2013, 21:45
Wie, nur nen dreier? Heutige Klassenfahrten enttäuschen mich! :o

Defc
11.11.2013, 08:52
Was ist daran jetzt schlimm?
Die hatten Sex, wen juckt's? Wir sind doch nicht in Arabien, wo Sex vor der Ehe mit dem Tod bestraft wird.
Das die beteiligten Personen in der 8. Klasse sind, ist nebenbei auch uninteressant. $zuck

-Gollum-
11.11.2013, 09:45
Sexuelle Handlungen zwischen den Schülern lassen sich sicherlich völlig ausschließen, und im Grunde finde ich das auch ok. Aber man hat eben eine besondere Aufsichtspflicht, der man nachkommen muss.
Wie das denn? Praktisch eine Stasi-Klassenfahrt? Irgendwann muss die Aufsichtsperson auch mal schlafen und es will bestimmt niemand Wachdienst in Schichten vor den Zimmern der Schüler schieben :dnuhr: Es ist nicht möglich, dreißig Schüler permanent zu überwachen, es sei denn, man übertreibt es derart, dass man sich eine Klassenfahrt auch gleich sparen kann.

Drachenei
11.11.2013, 09:53
Es gibt Medikamente, die sich negativ auf die Libido auswirken. Vielleicht sollte man die den Kids einfach heimlich in den Schnaps rühren... ;)

Thommyle
11.11.2013, 10:17
Hallo

nun ist doch deren Sache ob sie Sex auf der Klassenfahrt, in der 8. Klasse oder in welcher Kombination habe. Auch ist es das Problem der Kinder wenn nachher alles auf Facebook landet ... vielleicht lernen sie ja dadurch das Facebook nicht der gute nette Onkel ist ...

Ich meine private Dinge, dazu zähle ich Sex einfach mal dazu, macht man privat ... Klassenfahrten sind nicht privat, waren es noch nie.

Gruß

Somnia
11.11.2013, 10:26
Sir Ewek hat völlig Recht.
Wenn die Kids unter 16 sind kann der Lehrer/ die Lehrerin sogar wegen Kuppelei, bzw. Begünstigung zu sexuellen Handlungen
belangt werden. (Gerade mal nach Lehrer/ Pädagogen Foren geguckt)
Es ist eine Sache, dass man ab 14 (mit ca. Gleichaltrigen) Sex haben kann, dies aber nicht durch Aufsichtspersonen begünstigt werden
darf. Sie wurden dabei erwischt, also musste! die Lehrerin sie als Konsequenz von der Klassenfahrt ausschließen.
Alternativ müsste man sonst vor jeder Klassenfahrt die schriftliche Bestätigung der Eltern einholen.
"Ja, meine Kinder dürfen Sex haben."
Ich bezweifele, dass dies Erfolg hätte.:D

Zudem kann die Lehrerin vielleicht garnicht überblicken/ entscheiden, ob es nur um einvernehmlichen Sex ging, oder
um andere Umstände.

Zum anderen fällt eine Klassenfahrt (wie öde sie auch sein mag) unter eine "schulische Veranstaltung".
Es gilt damit auch das Schulrecht.
Wer köme wohl auf die Idee in einem Klassenzimmer Sex zu haben und zu glauben, das hätte keine Konsequenzen?
Dabei geht es nicht um Ablehnung von Sex, sondern um Wahrung einer gewissen öffentlichen Ordnung.
Das gleiche im Zeltlager, Jugendfahrten....wenn schon, dann verzieht man sich an einen anderen Ort.


Hallo

nun ist doch deren Sache ob sie Sex auf der Klassenfahrt, in der 8. Klasse oder in welcher Kombination habe. Auch ist es das Problem der Kinder wenn nachher alles auf Facebook landet ... vielleicht lernen sie ja dadurch das Facebook nicht der gute nette Onkel ist ...

Ich meine private Dinge, dazu zähle ich Sex einfach mal dazu, macht man privat ... Klassenfahrten sind nicht privat, waren es noch nie.
Gruß

Dafür sind es nun mal Kids und dazu noch pubertierende Kids. Die wissen nicht so wirklich was sie tun und welche Konsequenzen das haben kann.
Darum sind sie immer noch unter Aufsicht und nicht unter Begleitung.
Ich weiß nur zu gut, dass die Grenzen fließend sind.
Aber wenn man mit 14/15 Mist baut oder ein Schaden entsteht haftet nun mal die Aufsichtsperson dafür mit.

Harivald
11.11.2013, 10:30
Sex auf Klassenfahrten ist verboten?

Scheinbar schon.

void
11.11.2013, 13:55
Zum anderen fällt eine Klassenfahrt (wie öde sie auch sein mag) unter eine "schulische Veranstaltung".
Es gilt damit auch das Schulrecht.
Wer köme wohl auf die Idee in einem Klassenzimmer Sex zu haben und zu glauben, das hätte keine Konsequenzen?
Dabei geht es nicht um Ablehnung von Sex, sondern um Wahrung einer gewissen öffentlichen Ordnung.
Das gleiche im Zeltlager, Jugendfahrten....wenn schon, dann verzieht man sich an einen anderen Ort.
Da es bezüglich geschlechtlicher Handlungen zwischen Schülern allerdings keine Regelungen im Schulrecht gibt und geben darf, ist jegliche Form von Bestrafung ungerechtfertigt. Was ist eine öffentliche Ordnung (1), inwiefern existiert diese (2) auf einer Klassenfahrt (3) und hat Einfluss auf das Sexualverhalten von Schülern in der Nacht (4) bzw. umgekehrt (5)? Das sieht mir nach einer willkürlichen Definition als Störung der öffentlichen Ordnung aus - genauso wie Konsequenzen willkürlich von Personen gesetzt werden können und dürfen.

Sir Ewek Emelot
11.11.2013, 14:27
Wie das denn? Praktisch eine Stasi-Klassenfahrt? Irgendwann muss die Aufsichtsperson auch mal schlafen und es will bestimmt niemand Wachdienst in Schichten vor den Zimmern der Schüler schieben :dnuhr: Es ist nicht möglich, dreißig Schüler permanent zu überwachen, es sei denn, man übertreibt es derart, dass man sich eine Klassenfahrt auch gleich sparen kann.

Rundumüberwachung ist weder notwendig noch erlaubt, und es geht nicht darum, zu garantieren, dass es nicht zu Sex kommt. Aber als Aufsichtsperson darf man es nicht bewusst begünstigen. Der juristische Terminus ist "Vorschub leisten".
Man kann natürlich fragen, inwiefern das eine Rückreise der betroffenen Schüler rechtfertigt. Erboste Eltern könnten sagen, dass es weiteren Geschlechtsakten Vorschub leiste, wenn man wisse, dass diese konkreten Schüler Gelegenheiten (die man nicht ausschließen kann) nutzen werden, und sie dennoch nicht zurückschickt.


Da es bezüglich geschlechtlicher Handlungen zwischen Schülern allerdings keine Regelungen im Schulrecht gibt und geben darf, ist jegliche Form von Bestrafung ungerechtfertigt. Was ist eine öffentliche Ordnung (1), inwiefern existiert diese (2) auf einer Klassenfahrt (3) und hat Einfluss auf das Sexualverhalten von Schülern in der Nacht (4) bzw. umgekehrt (5)? Das sieht mir nach einer willkürlichen Definition als Störung der öffentlichen Ordnung aus - genauso wie Konsequenzen willkürlich von Personen gesetzt werden können und dürfen.

In diesem Falle wurden die Schüler nicht zur Strafe nach Hause geschickt, sondern um fürderhin zu vermeiden, dass sie nochmal Sex haben. Das ist was völlig anderes. Es ging bei Maßnahme also nicht darum, die Kinder zu bestrafen, weil sie etwas für sie verbotenes getan hätten, sondern es ging nur darum, dass der Lehrer seiner Aufsichtspflicht nachkommen muss.

Es ist ja auch nicht verboten, dass man auf einen hohen Baum klettert. trotzdem wird ein Lehrer seine Schüler daran hindern, um zu vermeiden, dass die Schüler unter seiner Aufsicht zu Tode stürzen.

Somnia
11.11.2013, 14:41
Keine Ahnung, ob es im Schulrecht dazu eine Regelung gibt.
Ich bin weder Lehrer noch Jurist.
Ob der Ausschluss von einer Klassenfahrt, bzw. die vorzeitige Rückfahrt eine Bestrafung ist sehe ich nicht so.
Es ist eher eine Konsequenz und Maßnahme seitens der Aufsichtsperson um sich selbst zu schützen.
Solange die nichts vom Sex weiß, muss sie natürlich auch nicht handeln.
Aber sobald sie davon in Kenntnis gesetzt wurde muss sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, so einfach wird es sein.

Es gab z.B. einen Fall, wo ein 14jähriger drei 14/15jährige Mädchen aus seiner Klasse während einer Klassenfahrt geschwängert haben soll.
Egal, ob das nun wahr ist oder Legende...Sex ist nicht nur Spaß sondern auch Risiko.
Schwangerschaft, Geschlechtskrankheiten usw.
Die Beurteilung dieses Risikos obliegt den Eltern.
Wenn mein 14järhriger seine gleichaltrige Freundin zum Übernachten nach Hause mitbringt, dann möchte ich dafür das Einverständnis
ihrer Eltern. Denn ich weiß nicht, ob das Mädchen die Pille nimmt und ich vertraue ganz sicher nicht darauf das 2 junge Teens anders
gesichert verhüten.
Ob sie überhaupt Sex haben, oder Sex haben wollen spielt dabei garkeine Rolle für mich.
(Und ja, ich weiß, dass es auch überall passieren kann...aber sobald das Mädchen hier schläft untersteht es meiner Aufsichtspflicht)

Und die Lehrerin wird auch nicht wissen, ob das Mädchen verhütet.
Mit 14 kann man sich normalerweise nicht ohne Einverständnis der Eltern die Pille besorgen.
Also wenn, dann wissen es die Eltern und müssen folglich benachrichtigt werden.
Denn wenn nicht verhütet wurde und die Pille danach notwendig sein müsste, dann können das auch nur die Eltern mit dem
Mädchen entscheiden und nicht die Lehrerin.
Kümmert sie sich aber nicht darum und das Mädchen wird schwanger, dann hat sie einen gewaltigen Aufsichtsfehler begangen
und kann im schlimmsten Fall gerichtlich belangt werden.

Und die Schulordnung schließt immer ein, dass man sich "angemessen" und verträglich im Sinne aller Anwesenden verhält.
Sicher ist das Auslegungssache, aber da muss man sich am Durchschnitt der Klasse und Eltern orientieren.
Und irgendwie gehört das ja auch zum Lernprozess dazu, dass man seinen Trieben nicht nachgehen kann wo man will,
es sei denn, man lässt sich dabei nicht erwischen.:D

void
11.11.2013, 14:41
In diesem Falle wurden die Schüler nicht zur Strafe nach Hause geschickt, sondern um fürderhin zu vermeiden, dass sie nochmal Sex haben. Das ist was völlig anderes. Es ging bei Maßnahme also nicht darum, die Kinder zu bestrafen, weil sie etwas für sie verbotenes getan hätten, sondern es ging nur darum, dass der Lehrer seiner Aufsichtspflicht nachkommen muss.

Es ist ja auch nicht verboten, dass man auf einen hohen Baum klettert. trotzdem wird ein Lehrer seine Schüler daran hindern, um zu vermeiden, dass die Schüler unter seiner Aufsicht zu Tode stürzen.
Darum meine Frage ob Sex auf Klassenfahrten verboten ist. Eine Handlung aus dieser Intention heraus kann ich schon eher nachvollziehen.

Edit:
@Somnia: Dann handelt es sich um ein Missverständnis meinerseits, entschuldige.

Sir Ewek Emelot
11.11.2013, 15:08
Rechtlich einschlägig ist hier Folgendes:

§ 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlung gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.

Es geht um die unterstrichenen Teile: "Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren [...] durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Dazu dann der Zusatz, dass dies nicht gilt, "wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt".
Das heißt: Um sich nicht strafbar zu machen, muss man als Aufsichtsperson handeln bzw. eingreifen, wenn man Sex zwischen den Schülern mitbekommt.
Entsprechend ist der Sex den Schülern durch den Lehrer, nicht aber durch das Gesetz verboten. Die Schüler machen sich nicht strafbar, sondern der Lehrer macht sich strafbar, wenn er den Sex zulässt. Als Aufsichtsperson kann und muss er den Schülern aber Anweisungen geben, insofern diese Notwendig sind, damit er seiner Aufsichtspflicht nachkommen kann.

Bei der Frage also, ob Sex den Schülern erlaubt ist, muss man fragen, wie das gemeint ist: Gesetzlich verboten, in dem Sinne, dass sie sich sonst strafbar machen? Nein. Aber die Schule kann es verbieten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. So, wie die Schule ja auch verbieten kann, dass Schüler auf dem Schulgelände Handys benutzen. Das ist auch etwas, wogegen zu handeln keine strafrechtlichen, sehr wohl aber schulische Konsequenzen haben kann.

Als Lehrer kann ich mir in Bezug auf den Sex übrigens auch keine tolerantere Sexualmoral leisten. Ich bin da an die Gesetze gebunden.

void
11.11.2013, 18:32
Danke für das raussuchen. Hätte der Lehrer in dieser Situation nicht gehandelt, hätte er wissentlich weitere sexuelle Handlungen zugelassen, also gewährt - damit verstößt er gegen das Gesetz.

Deynorus
15.11.2013, 00:29
Da sexuelle Interaktion weitreichende Folgen haben kann, da der Lehrer auf der Klassenreise die Verantwortung für die Schüler tragen muss und da die Kinder minderjährig waren, finde ich das Verhalten des Lehrers durchaus gerechtfertigt. Es ist ihm einfach nicht zuzumuten, eine solche Verantwortung für seine Schüler zu tragen.
Auf jeden Fall ist es also richtig, dass er überhaupt gehandelt hat. Ob es notwendig war, die Kinder nach Hause zu schicken kann ich nicht beurteilen. Wenn der Verdacht besteht, dass sich die Aktion wiederholt, liegt das natürlich nahe. Auf jeden Fall sollten die Erziehungsberechtigen der Akteure umgehend vom Lehrer informiert werden, auch, wenn das für die Kinder vielleicht nicht so angenehm ist.:)

korallenkette
15.11.2013, 02:42
Irgendwie schon eine absurde Situation.

Man sollte solche Dinge einfach vor einer Klassenfahrt mit den Schülern besprechen und klarmachen, dass man ab einer gewissen Uhrzeit nicht mehr im Jungs- oder Mädchenzimmer sein darf, sonst gibt es Ärrrrgärrrr.

Winyett Grayanus
15.11.2013, 04:10
Ich würde das ganz pragmatisch sehen: Bei einer Klassenfahrt gibt es Regeln, an die die Schüler sich zu halten haben (kein Alkohol, Sex, keine Drogen &c.) und wer dagegen verstößt, muss eben damit klarkommen, dass er auf eigene Kosten nach hause fahren darf. Die bisherigen Regelungen halte ich für absolut ausreichend, wenn die Strafen bei Verstößen auch konsequent durchgezogen werden, was wiederum dazu führen sollte, dass manche es sich anders überlegen.
Es wird wohl an den meisten Schulen auch so sein, dass die Schüler eine Art "Vertrag" unterschreiben müssen, womit sie bestätigen, dass ihnen klar ist, was erlaubt ist und was nicht.

Und ja, Klassenfahrten braucht man nicht - die haben mich während meiner Schulzeit immer genervt und man hat die übelsten Absteigen aufgesucht.


Ich glaube es geht sogar so weit, dass ein Lehrer teilweise Alimente zahlen muss im Falle einer Schwangerschaft zwischen Schülern welche unter seiner Aufsicht standen? Oder war das nur früher so? Aber ich meine etwas in dieser Richtung mal gehört zu haben.


Nein, das ist bloß ein Mythos, der immer wieder aufgewärmt wird.



... und vor allem dem Mädchen erklären was soetwas für ihren Ruf für Auswirkungen haben kann, vor allem in dem Alter in diesem sozialen Gebilde ihrer Klasse/Schule.

Ja, ein paar altbackene Rollenbilder zu vermitteln kommt immer gut an.

korallenkette
15.11.2013, 05:02
Ja, ein paar altbackene Rollenbilder zu vermitteln kommt immer gut an.

:D

..

Somnia
15.11.2013, 05:56
Nein, das ist bloß ein Mythos, der immer wieder aufgewärmt wird.


Ist leider kein Mythos.
Rechtlich entsteht durch eine Schwanger/ Elternschaft ein finanzieller Schaden.
Da 14/15jährige nicht selbstständig für wirksame Verhütung sorgen können (Pille) und andere
Verhütungsmittel nur unzureichend schützen (bei ungeübtem und undurchdachten Gebrauch),
kann ihnen auch nicht die Verantwortung dafür übertragen werden.
In der Regel haben diese die die Eltern.

Wenn eine Aufsichtsperson nun dem "möglichen Entstehen einer Schwangerschaft" Vorschub leistet,
weil sie nach Kenntnisnahme sexueller Handlungen nicht zügig die Eltern informiert und weitere
Möglichkeiten unterbindet, dann macht sie sich a) der Aufsichtsverletzung schuldig und
kann b) zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Im Fall einer Schwangerschaft bedeutet das nun mal einen finanziellen Anteil an den Alimenten, Unterhaltsvorschüssen
oder was auch immer.


§ 832
Haftung des Aufsichtspflichtigen

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt

korallenkette
15.11.2013, 06:31
Na ja - Nachhauseschicken würde an dieser Problematik auch nichts mehr ändern ;)

Somnia
15.11.2013, 06:39
Na ja - Nachhauseschicken würde an dieser Problematik auch nichts mehr ändern ;)

Doch, natürlich.
Wie schon weiter oben geschrieben, verhindert es weitere mögliche sexuellen Kontakte unter Wissen der Aufsichtsperson.
(Sie weiß natürlich ncht, wann oder wo, oder ob überhaupt, aber zumindest, dass die Wahrscheinlichkeit besteht)
Und die Eltern des Mädchen haben die Möglichkeit mit dem Mädchen Maßnahmen gegen eine mögliche Schwangerschaft
zu unternehmen...die "Pille danach".

korallenkette
15.11.2013, 11:38
Doch, natürlich.
Wie schon weiter oben geschrieben, verhindert es weitere mögliche sexuellen Kontakte unter Wissen der Aufsichtsperson.
(Sie weiß natürlich ncht, wann oder wo, oder ob überhaupt, aber zumindest, dass die Wahrscheinlichkeit besteht)
Und die Eltern des Mädchen haben die Möglichkeit mit dem Mädchen Maßnahmen gegen eine mögliche Schwangerschaft
zu unternehmen...die "Pille danach".

Ja, stimmt! Rundherum.

Paternoster
15.11.2013, 12:05
Sind die in der 8. Klasse nicht 15 Jahre alt? Prinzipiell also ist Sex in dem Alter bei ausreichender Aufklärung ja recht unproblematisch zu sehen. Ob es jetzt direkt ein dreier auf der Klassenfahrt sein muss ist fraglich. Da sollte man dann in Ruhe drüber sprechen und vor allem dem Mädchen erklären was soetwas für ihren Ruf für Auswirkungen haben kann, vor allem in dem Alter in diesem sozialen Gebilde ihrer Klasse/Schule. Das sollte man dann auch aus genau diesem Grund möglichst diskret über die Bühne bringen. So weiß jetzt die ganze Schule, wahrscheinlich die halbe Stadt, und dieses Forum davon. Herzlichen Glückwunsch an das Mädchen und vor allem die verantwortlichen Lehrkräfte für diese pädagogische Glanzleistung.

mein sohn ist 8.klasse und gerade erst 13 geworden, hätte die klassenfahrt zu beginn der 8. klasse stattgefunden wäre er noch 12 gewesen ...

zum "thema" flotter dreier in dem alter kann ich nur sagen mein herzliches beileid zu geschafften vollverblödung, youtube und die abschaffung des selbstständigen denkens lassen grüssen

Winyett Grayanus
15.11.2013, 19:21
Ist leider kein Mythos.
Rechtlich entsteht durch eine Schwanger/ Elternschaft ein finanzieller Schaden.
Da 14/15jährige nicht selbstständig für wirksame Verhütung sorgen können (Pille) und andere
Verhütungsmittel nur unzureichend schützen (bei ungeübtem und undurchdachten Gebrauch),
kann ihnen auch nicht die Verantwortung dafür übertragen werden.
In der Regel haben diese die die Eltern.

Wenn eine Aufsichtsperson nun dem "möglichen Entstehen einer Schwangerschaft" Vorschub leistet,
weil sie nach Kenntnisnahme sexueller Handlungen nicht zügig die Eltern informiert und weitere
Möglichkeiten unterbindet, dann macht sie sich a) der Aufsichtsverletzung schuldig und
kann b) zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Im Fall einer Schwangerschaft bedeutet das nun mal einen finanziellen Anteil an den Alimenten, Unterhaltsvorschüssen
oder was auch immer.


§ 832
Haftung des Aufsichtspflichtigen

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt
Sicherlich; du ziehst nur aus deinen Gesetzetexten etwas falsche Schlüsse. Zuerst einmal steht dort "Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde", ergo: Wenn man die Schüler trennt und ihnen den Sex verbietet, ist alles getan, was getan werden muss. Wir reden hier natürlich nicht von Orgien mit Billigung der Lehrer, die selbstverständlich die Norm sind.
Na ja, passieren kann dir da nun wirklich nichts und ist eher bei den Geschichten einzuordnen, die Lehrer Schülern erzählen, damit sie es auch ja sein lassen.

Es gab mal einen interessanten Artikel bei Cornelsen dazu, an den ich aber leider nicht mehr herankomme. Na ja, falls das bei jemandem hier anders aussieht: http://bildungsklick.de/pm/87119/cornelsen-schulrechtsfall-maerz-2013-alimente-wegen-schwangerschaft-nach-klassenfahrt/

Somnia
16.11.2013, 00:12
Das gilt für Jugendliche ab 16 Jahre.
Mit Trennen und verbieten verhindert man keine mögliche Schwangerschaft.
Auch wenn Sex ab 14 Jahren erlaubt ist, ist die sexuelle Selbstbestimmung bis 16 eine Sache der Erziehungsberechtigten.
Ich bezweifele sehr, dass man eine Benachrichtung der Eltern unterlassen darf ohne grob fahrlässig zu handeln.
Und wahrscheinlich wird auch kein Lehrer/ Leiter so handeln, weil das, im Gegensatz zu einer reinen Aufsichtsverletzung,
leicht nachzuweisen wäre.
Was eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Zivilklage wäre.

Also, das beurteile ich natürlich aus der Sicht einer Mutter und nicht als Jurist.
Und wenn ich erlebe, wie pingelig Lehrer schon in wesentlich nichtigeren Fragen sind, wenn es um Aufsicht geht,
dann halte ich es für unwahrscheinlich, dass sie dieses Risiko eingehen und wäre wirklich angepisst.

Winyett Grayanus
16.11.2013, 03:31
Ich bezweifele sehr, dass man eine Benachrichtung der Eltern unterlassen darf ohne grob fahrlässig zu handeln.
Und wahrscheinlich wird auch kein Lehrer/ Leiter so handeln, weil das, im Gegensatz zu einer reinen Aufsichtsverletzung,
leicht nachzuweisen wäre.


Ja, eben - und das behauptet hier auch niemand. Deswegen gibt es ja die Regel, dass Schüler, die negativ auffallen, nach hause geschickt werden. Dann noch irgendetwas vor den Eltern zu verheimlichen wäre nebenbei auch so kaum möglich.