PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zum Arztberuf und Vorstrafen



Krole35
15.02.2012, 23:00
Hallo allerseits

Ich habe einige Fragen zu medikamenten und dem gesetz:

Kann man arzt werden, wenn man vorbestraft ist, in delikten wie hausfriedensbruch, besitz illegaler substanzen (z.b eine menge, bei der man nicht verdächtigt wird, ein dealer zu sein) und fälschung eines rezepts, um opioid-analgetika zu bekommen (was wäre das überhaupt für ein delikt, urkundenfälschung?)?
Im einen fall als jugendstrafe und im anderen als straftat, die beim staatsexamen sagen wir 5 jahre zurückliegt?

Und noch zwei Fragen, wie wird rezeptfälschung bei jugendlichen bestraft?
Ist es strafbar, rezeptfreie medikamente oder rezeptpflichtige medis (nicht BtmG) missbräuchlich zu konsumieren (für den fall, dass das zweifelslos nachgewiesen werden konnte)?

Danke im voraus für die antworten.

Mfg

krole35

Xerkrosis
15.02.2012, 23:03
Durch solche Delikten verlierst du einfach nur deine Zulassung bzw. bekommst sie nicht. ;)

Scoty77
15.02.2012, 23:06
Solange bleiben die Strafen im Führungszeugnis drin :
fünf Jahre bei Verurteilungen

zu Geldstrafen von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,
zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr,
zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenwege erlassen worden ist,
zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenwege als beseitigt erklärt worden ist,
durch welche eine Maßnahme (§ 11 Abs.1 Nr.8 des Strafgesetzbuchs) mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist,


zehn Jahre bei Verurteilungen zu

Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen der Nummer 1 Buchstaben a und b nicht vorliegen,
Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,
Jugendstrafe von mehr als einem Jahr, außer in den Fällen der Nummer 1 Buchstaben d bis f,


zwanzig Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,

Krole35
15.02.2012, 23:09
Durch solche Delikten verlierst du einfach nur deine Zulassung bzw. bekommst sie nicht. ;)

Bei all diesen elikten? Auch bei jugendstrafen?
(nur als anmerkung, ich bin nicht vorbestraft, es geht um einen fiktiven fall, da obige delikte neben gewalttaten wohl recht häufig vorkommen ;) )

Anarchist
15.02.2012, 23:45
Ist es strafbar, rezeptfreie medikamente oder rezeptpflichtige medis (nicht BtmG) missbräuchlich zu konsumieren (für den fall, dass das zweifelslos nachgewiesen werden konnte)?


Konsum wird generell nie strafrechtlich belangt.
Bei vielen nicht BtmGs ist es ohnehin kaum nachweisbar.

korallenkette
16.02.2012, 02:56
Es gibt jede Menge Juristenforen, in denen solche Fragen kompetent beantwortet werden - da nachzufragen, würde Dir sicher eine größere Gewissheit geben.

LaPhaZe
16.02.2012, 06:31
Ich könnte mir da schon vorstellen, dass das Probleme gibt.
Man hat als Arzt ja zugriff auf verschiedenste Medikamente, ich könnte mir da vorstellen, dass man Bewerber da durchaus auf solche Vorstrafen untersucht.

nagetier
16.02.2012, 10:22
Kannst ja Medizin studieren und in die Forschung gehen. Dafür brauchst du keine Zulassung als Arzt.

Krole35
16.02.2012, 11:04
Es gibt jede Menge Juristenforen, in denen solche Fragen kompetent beantwortet werden - da nachzufragen, würde Dir sicher eine größere Gewissheit geben.

Naja soo exakt brauche ich es auch nicht, ich dachte nur ich frage mal hier, falls gerade jemand bescheid weiss.
Da es mich ja auch nicht betrifft, ist es auch nicht sehr wichtig, der sachverhalt interessierte mich einfach.^^


Kannst ja Medizin studieren und in die Forschung gehen. Dafür brauchst du keine Zulassung als Arzt.

Danke für den tipp, aber ich bin nicht vorbestraft (und werde es [hoffentlich] auch nie sein ^^), mich interessierte nur, wie schnell man sich durch kleine dummheiten berufswünsche vermiesen kann. ;)

Haruka
16.02.2012, 11:50
Danke für den tipp, aber ich bin nicht vorbestraft (und werde es [hoffentlich] auch nie sein ^^), mich interessierte nur, wie schnell man sich durch kleine dummheiten berufswünsche vermiesen kann. ;)

Innerhalb sozialer Berufe geht das sehr schnell.

Char
16.02.2012, 16:15
Bei Verstoessen gegen das BtMG hast du sobald es zur Anzeige kommt keine Chance mehr und ansonsten bei Straftaten die mit mehr als 3 Monaten Haft geahndet wurden.

Bei uns sind schon zwei raus. Die eine weil er sich illegal Ritalin besorgt hat, der andere weil er ein Auto geknackt hat...

GERMANYSHERO
16.02.2012, 17:50
Am besten solltest du kein Arzt werden! :D

Krole35
16.02.2012, 18:24
Am besten solltest du kein Arzt werden! :D

zum letzten mal, ich bin nicht vorbestraft und werde es auch nie sein.. :rolleyes:

Yggdrassill
17.02.2012, 02:32
Innerhalb sozialer Berufe geht das sehr schnell.

Bei Anwälten, Architekten bzw. generell bei allen Berufen, die einen mehr oder weniger unmittelbaren Eingriff in das Leben fremder Menschen ermöglichen, geht das sehr schnell.

Haruka
17.02.2012, 03:34
Bei Anwälten, Architekten bzw. generell bei allen Berufen, die einen mehr oder weniger unmittelbaren Eingriff in das Leben fremder Menschen ermöglichen, geht das sehr schnell.

Beim Anwalt seh ich es ein, aber beim Architekten auch?

Gut, prinzipiell sind Vorstrafen nie gut, aber inwiefern ist denn jemand ein schlechter Architekt, wenn er, was weiß ich...ne Vorstrafe wegen Verstosses gegen des BMG hat?^^

Krole35
17.02.2012, 11:57
Innerhalb sozialer Berufe geht das sehr schnell.

Auch bei jugendstrafen?
Und wie siehts da zb bei sozialarbeitern aus, wo meines wissens ja nicht so etwas wie eine approbation nötig ist?
oder psychologie?
und andere studien wie chemie? ich nehme an, die kann ein vorbestrafter auch nicht mehr studierenn oder?
man wird ja kaum jemandem, der gegen das btmg verstossen hat, das wissen mitgeben wollen, meth oder lsd selbst herzustellen? ^^

Wrexx
17.02.2012, 12:05
Rechtsberatung nur beim Volljuristen. §lehrer

Krole35
17.02.2012, 12:24
Rechtsberatung nur beim Volljuristen. §lehrer

lesen kann manchmal recht hilfreich sein..

Kaleva
17.02.2012, 19:02
Kannst ja Medizin studieren und in die Forschung gehen. Dafür brauchst du keine Zulassung als Arzt.

Als Pharmazeut braucht man AFAIK ein blütenweißes Führungszeugnis um überhaupt zum Studium zugelassen zu werden. Die Pharmazeuten sind ja auch sozusagen moderne "Giftmischer" und lernen von der Pike auf, wie man Synthetikdrogen zusammenköcheln kann. Dementsprechend schnell kann man seine Zulassung wenn man sie denn hat auch wieder verlieren.