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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahren ohne Fahrerlaubnis + 2 Beifahrer



blackhardt
14.01.2012, 18:09
Hey,

undzwar wollte ich wissen, was passiert wenn wir von der Polizei angehalten wurden. Fahrer hatte kein Führerschein und Beifahrer hat auch kein Führerschein nur die Person auf der Rückbank (Fürhrerschein mit 17J.)

Was passiert mit dem Fahrer und den 2 Beifahrern? Ich und meine Freundin (Rückbank) wussten nicht, das er kein Führerschein hat.

Li Jian
14.01.2012, 18:10
Ich zitiere mal :

Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und1.man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist (z.B. durch vorangegangenen Entzug der Fahrerlaubnis),


2.ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),


3.ein Fahrverbot nach §44 StGB angeordnet wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)


4.oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.


Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?

Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

Snake*
14.01.2012, 18:14
Schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

Es stellt sich natürlich die Frage, ob derjenige mit Führerschein geeignet ist einen zu besitzen, da er sich von Leuten fahren ließ die keinen FE besitzen. Du wusstest es aber nicht, was die Lage ändern könnte.

blackhardt
14.01.2012, 18:14
Schon gelesen. Hat jemand ERFAHRUNG damit? Weil so wie es dort steht, ist es ja meistens nicht. z.B. wie damals Fahrraddiebstahl, 100 Sozialstunden, was kam? 10.

Lieber Erfahrungsberichte...

@Solid Snake, er ist richtig gut gefahren. Als wenn er den FS schon länger hätte..
Der Fahrer (Und Besitzer des Autos) meint, das die Polizei zu ihm gesagt hat, das das fahren nicht das Problem war, sondern wo er "geflüchtet" ist, hat er wohl fast Kinder angefahren, was ich aber auch garnicht bemerkt habe. Da soll wohl jemand über die Straße oder so gewollt haben.

Testgrave
14.01.2012, 18:16
Versteh die Frage nicht so ganz... Wenn ihr doch dabei "erwischt" wurdet, dann durftet ihr bestimmt nicht mehr weiterfahren und das Auto wurde erstmal stillgelegt... Hattet ihr da keine 10 Sekunden Zeit den Polizisten mal zu fragen ob es auch für euch Konsequenzen hat?

Und ich denke nicht, normalerweiße wird bei soetwas nur der Täter und/oder der Halter angezeigt, ihr habt ja nichts getan und wenn ihr es nicht gewusst habt, auch egal...

Ich würde fast sogar sagen, den Beifahrern passiert garnichts...
Der Täter, da wirds schon lustiger :O

Snake*
14.01.2012, 18:16
Wie alt ist denn der Fahrer ohne Erlaubnis?


@Solid Snake, er ist richtig gut gefahren. Als wenn er den FS schon länger hätte..
Ich denke dass es vor dem Gesetz nicht so relevant ist ob der Fahrer gut ist oder nicht, da er keine Erlaubnis besitzt.

blackhardt
14.01.2012, 18:21
Der Fahrer ist 19, wird im Februar 20.

Und nein, wir konnten die Polizisten nicht fragen. Ich durfte nichtmal mein Einkauf (FRISCHE BRÖTCHEN :D) etc. rausholen. Und ihre tasche war auch noch drin, mit Geldbörse, Perso, alles mögliche. Schulsachen usw.

Sie durfte nichts rausholen. Polizeistelle hatte heute auch nicht auf, dann haben wir das Auto so aufgemacht, ohne Schlüssel um die Sachen rauszuholen.

Das darf die Polizei doch nicht, oder? Die Sachen einfach drin lassen, was wär wenn in Ihrer tasche wichtige Medikamente wären?

russenglatze
14.01.2012, 18:29
Hier steht eig alles: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/straftaten/content_02_01.html
Du, deine Freundin und der Beifahrer sind frein raus. Der Fahrer und womöglich auch der Halter des Autos werden schwierigkeiten bekommen. Dazu steht aber alles im link. Selbst ist mir sowas nie passiert, man muss aber auch wirklich extrem dumm sein um sowas zu machen^^

Nordwin Eisenherr
14.01.2012, 18:35
Den beiden Beifahrern droht keine Strafe (es ist auch irrelevant das deine Freundin ein Führerschein hat).
Der Fahrer wird wahrscheinlich ein fettes Busgeld bekommen und bis er seinen Führerschein bekommt wird das wohl eine zeit lang dauern bestimmt mind. 2-4 Jahre.
Der Besitzer des Fahrzeuges kann evtl. auch belangt werden, je nachdem wie er an den Schlüssel gekommen ist, ober er wusste das er keinen Führerschein hat etc.

ulix
14.01.2012, 19:11
Wenn die Beifahrer allerdings gewusst hätten, dass der Fahrer keinen FS hat, wie sähe die Sache denn dann aus (vorrausgesetzt das ließe sich nachweisen)? Nur so aus Interesse.

russenglatze
14.01.2012, 19:11
Wenn die Beifahrer allerdings gewusst hätten, dass der Fahrer keinen FS hat, wie sähe die Sache denn dann aus (vorrausgesetzt das ließe sich nachweisen)? Nur so aus Interesse.

Ichglaub nicht, das ist nur wenn du bei besoffenen mitfährst.

Aeterna
14.01.2012, 21:05
Wenn die Beifahrer allerdings gewusst hätten, dass der Fahrer keinen FS hat, wie sähe die Sache denn dann aus (vorrausgesetzt das ließe sich nachweisen)? Nur so aus Interesse.

Strafrechtlich nicht. Aber mit der Versicherung kann er Ärger bekommen, wenn der Fahrer einen Unfall baut und er dabei verletzt wird.

aleator
14.01.2012, 21:30
Er scheint ein echtes Genie zu sein... §facepalm



Sie durfte nichts rausholen. Polizeistelle hatte heute auch nicht auf, dann haben wir das Auto so aufgemacht, ohne Schlüssel um die Sachen rauszuholen.

Das darf die Polizei doch nicht, oder? Die Sachen einfach drin lassen, was wär wenn in Ihrer tasche wichtige Medikamente wären?
Was meinst du mit "so aufgemacht"? Oo

blackhardt
15.01.2012, 02:14
Er scheint ein echtes Genie zu sein... §facepalm


Was meinst du mit "so aufgemacht"? Oo

Ist doch irrelevant. Ein Auto aufmachen ist jetzt nicht so schwer.

BreaZ
15.01.2012, 21:01
du wirkst so als ob du oefters kontakt zu polizisten haettest, aber nichts dabei lernst...

Turambars
15.01.2012, 22:27
Ist doch irrelevant. Ein Auto aufmachen ist jetzt nicht so schwer.

Ja für uns ist es irrelevant, aber ich vermute das die Polizei das Fahrzeug sicher gestellt hat also wird es für die Polizei nicht irrelevant sein das ihr das Auto aufgebrochen habt!

aleator
15.01.2012, 23:47
Ja für uns ist es irrelevant, aber ich vermute das die Polizei das Fahrzeug sicher gestellt hat also wird es für die Polizei nicht irrelevant sein das ihr das Auto aufgebrochen habt!

Hab ich auch gedacht, wollte es aber nicht aussprechen weil ich einen 20 jährigen nicht für so dämlich halte... :scared:

fabicore
15.01.2012, 23:51
Ein Kollege von mir hatte damals mindestens 5 Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und zwischendurch dann sogar Führerscheinsperren und bei der Gerichtsverhandlung hat er dann ne Sperre bis 24, 100 Sozialstunden und Bewährung bekommen.

blackhardt
15.02.2012, 17:13
Ja für uns ist es irrelevant, aber ich vermute das die Polizei das Fahrzeug sicher gestellt hat also wird es für die Polizei nicht irrelevant sein das ihr das Auto aufgebrochen habt!

Wir haben es sicher nicht aufgebrochen, und ausserdem sit es sein Auto. Abholen konnten wir es schon am Tag danach, mussten halt Schlüssen abholen. Kumpel ist Kfz Mechatroniker, der hats ganz einfach hinbekommen.

Und ich und meien Freundin haben keine Post bekommen, nur der Fahrer und er musste nun eine Stellungnahme machen.

Der Magdeburger
15.02.2012, 17:31
Wir haben es sicher nicht aufgebrochen, und ausserdem sit es sein Auto.

Solange es in der Verwahrstelle steht ist es eben nicht sein Auto, bzw. hat er nichts dort verloren solange ihm niemand zuständiges den Zugang gestattet.

blackhardt
15.02.2012, 19:03
Solange es in der Verwahrstelle steht ist es eben nicht sein Auto, bzw. hat er nichts dort verloren solange ihm niemand zuständiges den Zugang gestattet.

Es stand aber nicht da. Das Auto wurde da abgestellt, wo wir angehalten wurden. Nur Schlüssel wurden abgenomm. :dnuhr:

Apropo
15.02.2012, 19:12
Den beiden Beifahrern droht keine Strafe (es ist auch irrelevant das deine Freundin ein Führerschein hat).
Der Fahrer wird wahrscheinlich ein fettes Busgeld bekommen und bis er seinen Führerschein bekommt wird das wohl eine zeit lang dauern bestimmt mind. 2-4 Jahre.
Der Besitzer des Fahrzeuges kann evtl. auch belangt werden, je nachdem wie er an den Schlüssel gekommen ist, ober er wusste das er keinen Führerschein hat etc.

übertreib nicht... muss nicht sein:)

Der Magdeburger
15.02.2012, 20:29
Es stand aber nicht da. Das Auto wurde da abgestellt, wo wir angehalten wurden. Nur Schlüssel wurden abgenomm. :dnuhr:

Egal, stillgelegt ist stillgelegt.
Ohne Schlüssel kommt ihr ja auch gar nicht legal ins innere des Fahrzeuges.