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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Homosexuelle Geschwister



Wladi
23.05.2011, 08:09
Ich hatte vor einigen Tagen eine interessante Diskusion, bei der wir zu keinem endgültigem Schluss gekommen sind, also verlagere ich das Ganze hierher.
Wenn zwei Brüder, beide schwul, bzw. zwei Schwestern, beide lesbisch, Sex mit einander haben, ist es dann verboten bzw bezeichnet man das als Inzest?

Mein Standpunkt: Nein, da verschiedengeschlechtiger Inzest, behinderte Kinder hervorbringen kann, Gleichgeschlechtiger aber gar keine Kinder hervorbringt und somit nicht verboten sein sollte.

Wie sehr ihr das?

Stilbruch
23.05.2011, 08:13
Ich denke schon, da es auch schon als Inzest gilt, wenn man einfach nur Geschlechtsverkehr hat, egal ob Kinder am Ende gezeugt werden oder nicht. Wenn das dann auch nocht Homosexuelle machen, haben die natürlich den Vogel abgeschossen.

Norri
23.05.2011, 08:13
Solange, Schwester und Schwester(Bruder + Bruder) nicht heiraten dürfte keine Strafe auftreten.
Wie will man das, denn schon kontrollieren, wer mit wem schläft.

Pyramide
23.05.2011, 08:13
Ist Geschlechtsverkehr unter Geschwistern nicht dennoch abartig, ganz egal ob Kinder dabei entstehen könnten?

Saturn
23.05.2011, 08:13
Es sollte sowieso nicht verboten sein, dass Geschister (oder andere Verwandte) miteinander Sex haben. Dies gehört einfach zur Freiheit des Menschen dazu. Natürlich besteht eine (um ein gewinges Maß) erhöhte Gefahr für die Kinder der Geschwister, aber man verbietet ja auch nicht geistig Behinderten Sex zu haben, oder Leuten mit Erbkrankheiten, oder dummen Leuten, oder... Das Verbot von Inzest ist einfach nur lächerlich (Ponti hat mich mal darauf aufmerksam gemacht).



Vom Recht her müsste aber Sex zwischen homosexuellen Geschwistern verboten sein, denn Homosexuelle sind Heterosexuellen gleichgestellt und haben deshalb nicht mehr Recht als sie.

Lobird
23.05.2011, 08:35
Ich meine die Homosexualität ändert ja an sich nichts an dem Inzest, bis auf die Tatsache, dass keine Kinder dabei gezeugt werden. Also für mich macht das keinen Unterschied

Aeterna
23.05.2011, 08:40
Es wird als Inzest bezeichnet, weil dies insgesamt Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen beschreibt. Allerdings ist das nicht strafbar, weil in Deutschland nur vaginaler Geschlechtsverkehr verboten ist, welchen Homosexuelle aus verständlichen Gründen nicht ausführen können.

Shadowblade
23.05.2011, 08:41
Naja, so ein Stilbruch stellt ja eigentlich nur die Spitze der Pyramide dar.
Ich denke aber, dass das jeder für sich ausmachen sollte.
Aber wie sagt man so schön? Norrisk no fun :)

Saturn
23.05.2011, 08:44
Es wird als Inzest bezeichnet, weil dies insgesamt Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen beschreibt. Allerdings ist das nicht strafbar, weil in Deutschland nur vaginaler Geschlechtsverkehr verboten ist, welchen Homosexuelle aus verständlichen Gründen nicht ausführen können.

Bedeutet dies, dass lesbische Geschwister keinen Geschlechtsverkehr haben dürfen, aber schwule schon? §kratz


edit: danke für die Aufklärung :A

Aeterna
23.05.2011, 08:45
Bedeutet dies, dass lesbische Geschwister keinen Geschlechtsverkehr haben dürfen, aber schwule schon? §kratz

Nein. Vaginalverkehr bezeichnet das Einführen des erigierten Penis in die Scheide der Frau. Was du meinst, ist wahrscheinlich Oralverkehr.

Jokin
23.05.2011, 08:49
Bedeutet dies, dass lesbische Geschwister keinen Geschlechtsverkehr haben dürfen, aber schwule schon? §kratz

Daran habe ich auch gerade gedacht.

Also ich würde sagen rein rechtlich wird es wohl gleich behandelt, da es glaube ich schon um den Verkehr an sich geht.

So vom Forpflanzungsstandpunkt isses natürlich weniger schlimm als bie Bruder + Schwester, einfach aus dem Grund, dass es ja keine Fortpflanzung gibt und somit auch nicht die große Wahrscheinlichkeit für behinderte Kinder dabei besteht.

Allerdings ist das Verbot als solches trotzdem irgendwie unsinnig, da es keine logische Erklärung dafür gibt, die man nicht in 10 sekunden asugehebelt hat.


Nein. Vaginalverkehr bezeichnet das Einführen des erigierten Penis in die Scheide der Frau. Was du meinst, ist wahrscheinlich Oralverkehr.

Naja Lesben führen sich unter umständen doch auch einen Penis in die Vagina ein, auch wenn dieser nur aus Plastik, Metall, Holz, Gummi oder whatever ist.

Wladi
23.05.2011, 08:51
Also ich muss jezt mal nachhacken..

Ist Inzest verboten, weil die Wahrscheinlich für behinderte Kinder hoch ist oder weil unsere Gesellschaft das eklig findet... ?

Gnom
23.05.2011, 08:58
Also ich muss jezt mal nachhacken..

Ist Inzest verboten, weil die Wahrscheinlich für behinderte Kinder hoch ist oder weil unsere Gesellschaft das eklig findet... ?

Beides. Wegen die Wahrscheinlich für behinderte Kinder (die existiert wirklich) - aber trotz die fehlende logik (siehe Saturn). UND weil unsere Gesellschaft das eklig findet - sicher bin ich mir nicht, ich schätze mal aber, das diese einstellung aus die mittelalterzeiten durch die kirche ''eingepflanzt'' wurde.

crywofa
23.05.2011, 09:00
Dass gleichgeschlechtlicher Inzest signifikant mehr behinderte Kinder hervorbringen würde ist ein urbaner Mythos. Es wurde mehrfach bestätigt, dass das Risiko nur minimal höher ist und es im Grunde keine biologische Grundlage für ein Inzestverbot gibt.

Wladi
23.05.2011, 09:01
Beides. Wegen die Wahrscheinlich für behinderte Kinder (die existiert wirklich) - aber trotz die fehlende logik (siehe Saturn). UND weil unsere Gesellschaft das eklig findet - sicher bin ich mir nicht, ich schätze mal aber, das diese einstellung aus die mittelalterzeiten durch die kirche ''eingepflanzt'' wurde.


aber gerade auch im Mittelalter war der Gesammte Adel ein reiner Inzestverein, weil die ja nur mit anderen Adeligen heiraten durften. Irgendwann waren sie alle Miteinander vewandt...

Solifluktion
23.05.2011, 09:04
Es wird als Inzest bezeichnet, weil dies insgesamt Geschlechtsverkehr zwischen verwandten Personen beschreibt. Allerdings ist das nicht strafbar, weil in Deutschland nur vaginaler Geschlechtsverkehr verboten ist, welchen Homosexuelle aus verständlichen Gründen nicht ausführen können.

This.

EDIT:
Wobei es seltsam ist, dass vaginaler Geschlechtsverkehr mit Kondom auch verboten ist.
Denn zumindest das "Erbgut"-Argument würde dadurch ja an Kraft verlieren.

Gnom
23.05.2011, 09:08
Dass gleichgeschlechtlicher Inzest signifikant mehr behinderte Kinder hervorbringen würde ist ein urbaner Mythos. Es wurde mehrfach bestätigt, dass das Risiko nur minimal höher ist und es im Grunde keine biologische Grundlage für ein Inzestverbot gibt.

Mag sein, kenne mich nicht so gut aus. Ich hab's einfach so damals gelernt:dnuhr:.


aber gerade auch im Mittelalter war der Gesammte Adel ein reiner Inzestverein, weil die ja nur mit anderen Adeligen heiraten durften. Irgendwann waren sie alle Miteinander vewandt...

Im Mittelalter war genauso wie heute : alle menschen sind gleich, einige sind aber gleicher:D

Aeterna
23.05.2011, 09:11
aber gerade auch im Mittelalter war der Gesammte Adel ein reiner Inzestverein, weil die ja nur mit anderen Adeligen heiraten durften. Irgendwann waren sie alle Miteinander vewandt...

Inzucht ungleich Inzest. Das kam bei irgendwelchen Bauern, die nur im gleichen Dorf geheiratet haben, auch vor. Allerdings war es bei manchen Mitgliedern im Hochadel auch üblich, seine Cousine oder seinen Onkel zu heiraten. Das führte dann beispielsweise dazu, dass Karl II. von Spanien nur 10 Ur-Ur-Urgroßeltern hatte, die nicht schon in einer niedrigeren Generation seine Vorfahren waren. Normal wären 32 gewesen.

Arkrios
23.05.2011, 09:34
Ist Geschlechtsverkehr unter Geschwistern nicht dennoch abartig, ganz egal ob Kinder dabei entstehen könnten?

naja bei nem flotten dreier mit 2 schwestern/zwillingen, denkt ein mann da wohl anders§ugly

Gnom
23.05.2011, 09:41
naja bei nem flotten dreier mit 2 schwestern/zwillingen, denkt ein mann da wohl anders§ugly


http://www.news.at/articles/0643/img/154841_i.jpg?1161695729


§list


Edit:
Ist heutzutage eigentlich eine reine erziehungsache. Wenn ich den mut habe noch ein kind auf der welt zu setzen:scared:, werde ich beide kinder so grossziehen, das die nicht spätter auf die gedanken kommen es miteinander rumzutreiben§burn. Was aber ausserhalb meiner familie passiert ist mir wurst:D

Lukastro
23.05.2011, 09:50
Yeah, eines meiner juristischen Lieblingsthemen:


§ 173 StGB - Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Klar, "Beischlaf vollziehen" ist ziemlich vage formuliert, aber in der Rechtssprechung hat sich mittlerweile folgende vollkommen belämmerte Definition durchgesetzt, die Aeterna schon richtig mit "das erregierte Glied in die Vagina einführen" bezeichnet hat. Was heißt das jetzt konkret für die Rechtsprechung?

1. Oral- und Analverkehr wird nicht sanktioniert
2. Egal, ob und wie verhütet wird, Vaginalverkehr wird sanktioniert.

Was ich daran (und an der kompletten Norm)total sinnfrei finde: was ist überhaupt noch der Schutzzweck der Norm? Die Gesundheit möglicher Kinder kann es ja nicht sein, sonst wäre verhüteter Vaginalverkehr ja zulässig. Außerdem wird Leuten, die z.B. beide eine Erbkrankheit haben und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass ein Kind diese ebenfalls haben wird, auch nicht verboten, ein Kind zu zeugen. e: Was noch dazukommt: Geschwister, die zusammen aufwachsen, haben ja i.d.R. sowieso kein Interesse an Sexualität untereinander. Trifft also auch so nur wenige Personen.

Was jetzt das allerbeste an der Sache ist:

Eine künstliche Befruchtung zwischen Geschwistern wird NICHT (!) sanktioniert. Sprich, ein Geschwisterpaar könnte Kinder zeugen, könnte analen und oralen Verkehr haben, blos in die Vagina darf nicht penetriert werden. Die Norm ist also vollkommen hohl und sinnfrei. Nur klar, welcher Politiker hat die Eier, die Norm aus dem Gesetzestext zu streichen, da wäre er doch sofort Opfer des Boulevards und der nicht rechtskundigen Bevölkerung.

Naja, so isses halt mal kurz zusammengefasst.

korallenkette
23.05.2011, 10:51
Danke, Lukastro!

Die Gesetze müssten wirklich neu formuliert werden, auch rund um Vergewaltigung.
Früher stand noch mehr der Besitzanspruch auf das weibliche Geschlecht im Vordergrund. Entweder wurde eine Jungfräulichkeit zerstört und damit der Verheiratungswert einer Frau erheblich reduziert, oder der Besitz eines Mannes wurde durch den gewaltsamen Vaginalverkehr eines anderen mit seiner Frau entweiht, quasi.

Dadurch gilt eine vaginale Vergewaltigung immer noch als böserere Tat als zum Beispiel ein erzwungener Analverkehr. Dabei ist beides für den betroffenen Menschen mindestens gleichermaßen schrecklich.

Ich jedenfalls würde es einem Vergewaltiger nicht positiv anrechnen, dass ich durch seine Tat wenigstens kein Kind bekommen könnte.

Was Sex unter Geschwistern betrifft - ich dachte immer, das sei verboten, damit die Familie kein Ort für Übergriffe von älteren Geschwistern auf jüngere sein kann. Das wäre doch der einzige Grund, den es für so ein gesetzlich festgeschriebenes Verbot geben könnte.

Leichenteich
23.05.2011, 11:12
Sex unter Menschen ist Inzest, denn er kann behinderte Menschen hervorbringen!

Lukastro
23.05.2011, 11:20
Danke, Lukastro!

Die Gesetze müssten wirklich neu formuliert werden, auch rund um Vergewaltigung.
Früher stand noch mehr der Besitzanspruch auf das weibliche Geschlecht im Vordergrund. Entweder wurde eine Jungfräulichkeit zerstört und damit der Verheiratungswert einer Frau erheblich reduziert, oder der Besitz eines Mannes wurde durch den gewaltsamen Vaginalverkehr eines anderen mit seiner Frau entweiht, quasi.

Dadurch gilt eine vaginale Vergewaltigung immer noch als böserere Tat als zum Beispiel ein erzwungener Analverkehr. Dabei ist beides für den betroffenen Menschen mindestens gleichermaßen schrecklich.

Ich jedenfalls würde es einem Vergewaltiger nicht positiv anrechnen, dass ich durch seine Tat wenigstens kein Kind bekommen könnte.

Bezüglich der Vergewaltigunsnormen müsste ich mich noch reinlesen, Sexualstraftaten werden an der Uni eher weniger behandelt, mit dem Inzestparagraphen habe ich mich auch nur auseinandergesetzt, weil hier diesbezüglich ja immer mal wieder Diskussionen aufkommen und es mich persönlich interessiert hat.



Was Sex unter Geschwistern betrifft - ich dachte immer, das sei verboten, damit die Familie kein Ort für Übergriffe von älteren Geschwistern auf jüngere sein kann. Das wäre doch der einzige Grund, den es für so ein gesetzlich festgeschriebenes Verbot geben könnte.

Diese Argumentation hört man auch gelegentlich von Laien (ohne jetzt hier wem zu Nahe treten zu wollen). Nur vergisst man dabei folgendes:

1.

§ 173 III StGB
Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

2. Gibt es ja ungeachtet dessen auch weiterhin die Normen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung.

So wie sich mir das darstellt, hat der damalige Gesetzgeber wirklich eine Norm errichten wollen, die eben Inzest bestraft, weil er es für moralisch falsch befunden hat. Spätere modernere Urteile des BGH mussten dann aber logische Begründungen liefern und haben dann einzig und allein auf den Schutzzweck des ungezeugten Lebens abgestellt (was auch ziemlich einzigartig in unserer Rechtsordnung ist, aber das würde zu weit führen).

Wir haben es also mit einem Zweckwechsel zu tun, ohne dass der Wortlaut geändert wurde. Daher grenzt der alte Wortlaut den neuen Zweck soweit ein, dass dieser in keiner Weise mehr sinnvoll erscheint. Dazu kommt noch, dass bei der Verfassung der Norm wohl noch niemand an Dinge wie "künstliche Befruchtung" gedacht hat. Das alles zusammen ergibt wohl eine der unsinnigsten Normen im Strafrecht.

Lukastro
23.05.2011, 11:31
*Vergewaltigungsproblematik*


§ 177 I-II StGB - Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

Hier haben wir wieder den Beischlafsbegriff, dem allerdings gleichberechtigt die anderen möglichen Arten der Penetration gegenüberstehen. Zumindest de lege wird hier von der Strafe her nicht differenziert, inwiefern das trotzdem Auswirkungen auf tatsächliche Strafzumessung hat, kann ich noch nicht beantworten.

Serpico
23.05.2011, 11:53
Ist Geschlechtsverkehr unter Geschwistern nicht dennoch abartig, ganz egal ob Kinder dabei entstehen könnten?
Ich finde Geschlechtsverkehr unter Gleichgeschlechtlichen "abartiger" als Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern. Gegen die Menschen habe ich deshalb in beiden Fällen noch lange nichts, aber is so.

Pontius Pilatus
23.05.2011, 11:58
Edit:
Ist heutzutage eigentlich eine reine erziehungsache. Wenn ich den mut habe noch ein kind auf der welt zu setzen:scared:, werde ich beide kinder so grossziehen, das die nicht spätter auf die gedanken kommen es miteinander rumzutreiben§burn. Was aber ausserhalb meiner familie passiert ist mir wurst:D

dazu braucht man eigentlich niemanden erziehen, das wird durch diverse biologische Prozesse verhindert.

Mir wäre kein Inzestfall bei Geschwistern bekannt die zusammen aufwuchsen, das ist üblicherweise nur ein Problem wenn sie getrennt aufwachsen, und dann erst im Erwachsenen Alter aufeinander stoßen.

Dann haben all die Prozesse die dafür sorgen das wir uns nicht sexuell zur näheren Familie angezogen nicht stattgefunden.

Ansonsten ist meine Ansicht dazu wohl bekannt.

Es gibt aus bilogischer Sicht keine Argumente für ein Inzestverbot, das hat die deutsche Gesellschaft für Humangenetik schon oft genug festgestellt.

Und ein moralisches Verbot ist mMn in einer liberalen Demokratie ebenfalls nicht haltbar.

Was zwischen Erwachsenen einvernehmlich im Schlafzimmer geschieht geht niemanden etwas an, Punkt Ende.


Das hat auch nichts damit zutun ob man was abartig findet oder nicht.

Ich find auch viel abartig oder krank, trotzdem kann das alleine kein Grund sein, die Freiheit eines Menschen so massiv einzuschränken.

Lukastro
23.05.2011, 12:07
Ansonsten ist meine Ansicht dazu wohl bekannt.

Es gibt aus bilogischer Sicht keine Argumente für ein Inzestverbot, das hat die deutsche Gesellschaft für Humangenetik schon oft genug festgestellt.


Und selbst wenn es so wäre, dass sie meinentwegen 10% höheres Risiko auf Erbkrankheiten haben, ist das noch lange kein konsequenter Grund, da ja nicht-Verwandte mit der selben Erbkrankheit oder z.B. HIV-positive Menschen trotzdem Kinder zeugen dürfen. Jede Begründung, das Verbot über irgendwelche genetischen Argumentationen zu legitimieren, läuft daher sowieso ins leere.

Habe mir der Vollständigkeit halber auch noch die österreichische Norm angeschaut:


§211 StGB (Ö) - Blutschande

(1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.

Die Problematik scheint hier wohl die selbe zu sein, ich denke mal, dass auch in Österreich z.B. die künstliche Befruchtung durchgeht. Im Übrigen klingt "Blutschande" doch direkt viel knackiger als so ein dröges "Beischlaf zwischen Verwandten". §ugly

Heinzi
23.05.2011, 12:18
Wobei ich den 211 (2) schon sinnvoll finde, dass man nämlich nicht mit seinen Kindern schlafen darf. Als Kind kommt man ja eigentlich nie aus der Schutzbefohlenenwhateverzone raus, in der man gegenüber seinen Eltern ist.

173 (1) ist ja allein wegen der Geldstrafe scheiße^^

Lukastro
23.05.2011, 12:23
Wobei ich den 211 (2) schon sinnvoll finde, dass man nämlich nicht mit seinen Kindern schlafen darf. Als Kind kommt man ja eigentlich nie aus der Schutzbefohlenenwhateverzone raus, in der man gegenüber seinen Eltern ist.

173 (1) ist ja allein wegen der Geldstrafe scheiße^^

Kannst du das mal erläutern? Ich verstehe dich überhaupt nicht §ugly

Heinzi
23.05.2011, 12:32
Kannst du das mal erläutern? Ich verstehe dich überhaupt nicht §ugly

Ich versuch's mal^^

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Darum bzw das deutsche Pendant geht's, wobei im deutschen Gesetzestext ja immer noch "oder mit Geldstrafe" steht, was da mMn weggehört.

Sinnvoll finde ich das, weil die Beziehung zwischen Eltern und Kind stets etwas von Abhängigkeit, Verpflichtetseingefühl, Vorbild und so hat - das Kind würde stets nur ausgenutzt werden, auch wenn es schon 30 ist.
Das meinte ich mit diesem Schutzbefohlenenbla, weswegen ja auch Sekretärinnen und Chefs, Schüler und Lehrer usw keine Beziehung führen dürfen (was ich wiederum jedoch falsch finde, da dieses Schutzbefohlenenbla-Abhängigkeitsverhältnis ja nicht zwingend vorhanden ist).

Vielleicht ist das aber auch nur meine Art, einen Grund zu finden, um das zu verbieten xD

Denn ist dieses Verhältnis wirklich bei allen Eltern-Kind-Beziehungen gegeben?

Wladi
23.05.2011, 12:33
dazu braucht man eigentlich niemanden erziehen, das wird durch diverse biologische Prozesse verhindert.



Es ist genau andersrum...

http://www.welt.de/wissenschaft/article10380557/Warum-wir-Verwandte-sexuell-attraktiver-finden.html



Ich versuch's mal^^

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Darum bzw das deutsche Pendant geht's, wobei im deutschen Gesetzestext ja immer noch "oder mit Geldstrafe" steht, was da mMn weggehört.

Sinnvoll finde ich das, weil die Beziehung zwischen Eltern und Kind stets etwas von Abhängigkeit, Verpflichtetseingefühl, Vorbild und so hat - das Kind würde stets nur ausgenutzt werden, auch wenn es schon 30 ist.
Das meinte ich mit diesem Schutzbefohlenenbla, weswegen ja auch Sekretärinnen und Chefs, Schüler und Lehrer usw keine Beziehung führen dürfen (was ich wiederum jedoch falsch finde, da dieses Schutzbefohlenenbla-Abhängigkeitsverhältnis ja nicht zwingend vorhanden ist).

Vielleicht ist das aber auch nur meine Art, einen Grund zu finden, um das zu verbieten xD

Denn ist dieses Verhältnis wirklich bei allen Eltern-Kind-Beziehungen gegeben?

Das wasdu hier beschreibst,fällt mMn aberunter vergewaltigung und Sexueller Missbrauch.

Heinzi
23.05.2011, 12:43
Das wasdu hier beschreibst,fällt mMn aberunter vergewaltigung und Sexueller Missbrauch.

Warum?

Ich meine, klar fällt das irgendwie dadrunter, weil das Elternteil dieses Abhängigkeitsverhältnis ja ausnutzt, aber so wie du das sagst, hört sich das so an, als bezüge ich mich auf den falschen Paragraphen, um den zu begründen.

Sex, der einvernehmlich geschieht und nicht durch irgendetwas erzwungen wurde, ist ja in Ordnung. Ist ja schließlich das Totschlagargument gegen das Inzestverbot, aber bei Eltern-Kind sehe ich diese vollkommene Einvernehmlichkeit nicht.

Lukastro
23.05.2011, 12:46
Ah, jetzt verstehe ich das.


Ich versuch's mal^^

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Darum bzw das deutsche Pendant geht's, wobei im deutschen Gesetzestext ja immer noch "oder mit Geldstrafe" steht, was da mMn weggehört.


Also, diesbezüglich muss man klar feststellen, dass im deutschen StGB noch Normen wie §174 - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, §176 - Sexueller Missbrauch von Kindern, §176a - Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, §177 - Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung existieren, wodurch das Kind ja ebenfalls geschützt wird. Die Fälle von Beischlaf zwischen Elternteil und Kind, in denen ALLEIN eine Strafbarkeit aufgrund §173 entsteht, sind solche, in denen das Kind über 18 Jahre ist und der Beischlaf einvernehmlich durchgeführt wird. Solche Fälle könnten in der Realität sicher auch maximal bei solchen Trennungsfällen existieren. Und da ist es meiner Meinung recht human, da auch Geldstrafe zuzulassen, auch wenn eine Straffreiheit noch besser wäre.



Sinnvoll finde ich das, weil die Beziehung zwischen Eltern und Kind stets etwas von Abhängigkeit, Verpflichtetseingefühl, Vorbild und so hat - das Kind würde stets nur ausgenutzt werden, auch wenn es schon 30 ist.
Das meinte ich mit diesem Schutzbefohlenenbla, weswegen ja auch Sekretärinnen und Chefs, Schüler und Lehrer usw keine Beziehung führen dürfen (was ich wiederum jedoch falsch finde, da dieses Schutzbefohlenenbla-Abhängigkeitsverhältnis ja nicht zwingend vorhanden ist).

Vielleicht ist das aber auch nur meine Art, einen Grund zu finden, um das zu verbieten xD

Denn ist dieses Verhältnis wirklich bei allen Eltern-Kind-Beziehungen gegeben?


Auch hier sehe ich prinzipiell kein Problem. In der Realität kommt es wahrscheinlich auch in den allermeisten Fällen bei ebenjenen Trennungsfällen zu einvernehmlichem Sex zwischen den Beteiligten, und da besteht ja gerade dieses besondere Verhältnis nicht. Und bezüglich Angestellter/Chef - ist in Deutschland zumindest strafrechtlich nicht strafbar, wenn es einvernehmlich und nicht erzwungen ist. Selbiges gilt auch für Studenten und Dozenten, bei Lehrern isses aber wegen dem Schutzbefohlenenverhältnis nicht drin.