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Aussteigen aus Vertrag?

  1. #1 Zitieren
    General
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    Hallo

    ich habe einen Vertrag mit einem Unternehmen,für das ich ein Projekt gestalten soll. Für das fertige Projekt soll ich 1.500 Euro bekommen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass das Unternehmen mit dem Projekt in puncto Realismus nicht zufrieden ist. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ist aber nicht mehr Realismus möglich. Wie sieht es nun aus, wenn das Unternehmen von dem Vertrag abspringt und das Projekt stoppt? Habe ich dann trotzdem Anspruch auf das Geld oder zumindest einen Teil davon? Schließlich habe ich die mir zur Verfügung stehenden Mittel voll ausgeschöpft und auch schon einige Zeit Arbeit in das Projekt gesteckt.

    Ich bin da leider juristisch nicht so bewandert und ich weiss auch nicht,ob das hier das richtige Forum dafür ist...aber ihr seid ja alle hilfsbereit,ne? ; )
    Carador ist offline

  2. #2 Zitieren
    Mythos Avatar von Ritley
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    Dein Thread würde wahrscheinlich besser in das Politikforum passen - da dort auch rechtliche, gesellschaftliche, kulturelle Fragen usw. gestellt werden können. Ein Moderator wird ihn mit Sicherheit dort hinschieben.

    Ich persönlich kenne mich mit dem Vertragsrecht leider nicht sonderlich bis gar nicht aus. Allerdings könnte ich mir, rein logisch betrachtet, vorstellen, dass du eher schlechte Karten hast. Außerdem kommt es auch auf den Vertragsinhalt an. Was hast du mit dessen Unterzeichnung akzeptiert? Wie stehst du da, wenn das Unternehmen abspringt, den Vertrag auflöst? Kann es das überhaupt jederzeit ohne Weiteres und muss es dir dafür nicht die bisher geleistete Arbeit bezahlen? Ich denke, dass solche Dinge in einem Vertrag abgehandelt werden sein sollten - und hoffe, dass es bei dir ebenfalls so ist. Vielleicht hast du ja die Möglichkeit, einfach mal in deinem Vertrag nachzulesen und zu schauen, wie die Sachlage bei genannten Punkten ist.
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    Ritley ist offline

  3. #3 Zitieren
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    1. Der Auftragnehmer verplfichetet sich zur Herstellung bzw. zur Leistung des nachstehend bezeichneten Werkes

    Das ist ja geschehen, welche Merkmale das Werk haben soll und wie realistisch es sein muss wird nicht gesagt.

    2. Der Auftraggeber verpflichet sich, bei der Abnahme bzw. nach der Vollendung des Werkes zur Zahlung einer Vergütung von € 1.500 insgesamt.

    Ich weiss nicht, ob dieser Punkt nur erfüllt ist wenn das Unternehmen mit dem Projekt auch zufrieden ist oder schon sobald ich es fertig gestellt habe.

    Zu einem möglichen Ausstieg oder sonstigen Bedingungen wird nichts gesagt.
    Carador ist offline

  4. #4 Zitieren
    Mythos Avatar von Derion
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    Und ab damit in's Politikforum... *zerr*
    Derion ist offline

  5. #5 Zitieren
    Mythos Avatar von Ritley
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    Es könnte durchaus Schlupflöcher geben, die sich der Auftraggeber da geschickt zu Nutzen machen kann.
    Aber anhand dieser beiden Punkte macht es zumindest auf mich so den Eindruck, als hättest du als Vertragspflichten erfüllt und als müsse nun der Auftraggeber seiner Pflicht - der Auszahlung von 1500€ - nachkommen.

    Wenn denn da nicht noch irgendwo ein oder zwei Hintertürchen sind, die er sich geschickt eingebaut hat.
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    Ritley ist offline

  6. #6 Zitieren
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    Wie gesagt,ich hab von Verträgen nicht so wahnsinnig die Ahnung und wenn da irgendwo ein kleines Hintertürchen ist würde ich es vielleicht auch nicht erkennen. Allerdings hat der Vertrag auch auch nur 2 Seiten und so wahnsinnig viel Platz für Hintertürchen kann da auch nicht sein. Es gibt zwar einen Verweis auf § 631 ff des Bürgerlichen Gesetzbuch,aber da hab ich auch nicht 100% durchgeblickt. Na ich denke heute Abend wird es sich entscheiden ob das Projekt durchkommt oder nicht...
    Carador ist offline

  7. #7 Zitieren
    Ritter Avatar von neubebfof
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    Zitat Zitat von Cappa Beitrag anzeigen
    Wie gesagt,ich hab von Verträgen nicht so wahnsinnig die Ahnung und wenn da irgendwo ein kleines Hintertürchen ist würde ich es vielleicht auch nicht erkennen. Allerdings hat der Vertrag auch auch nur 2 Seiten und so wahnsinnig viel Platz für Hintertürchen kann da auch nicht sein. Es gibt zwar einen Verweis auf § 631 ff des Bürgerlichen Gesetzbuch,aber da hab ich auch nicht 100% durchgeblickt. Na ich denke heute Abend wird es sich entscheiden ob das Projekt durchkommt oder nicht...
    § 631 und die folgenden regeln Werkvertragsrechte und -pflichten. Am Besten, du liest dir die Paragraphen hier durch. Wenn im Werkvertrag nichts über die spezielle Qualität des Werkes enthalten ist, dann liegt der Fehler in der unsauberen Formulierung des Auftraggebers. Es ist nicht deine Schuld, wenn du ein Werk ablieferst, das nicht den Vorstellungen deines Auftraggebers entspricht, zumal diese nicht vertraglich festgehalten sind. Da im Werkvertrag "nach Vollendung des Werkes" steht, muss der Auftraggeber zahlen, selbst wenn er unzufrieden ist.

    Ich rate dir, den Vertrag einem Rechtsanwalt vorzulegen, falls du einen kennst. Oder aber geh in die Wirtschaftskammer und lass dich dort beraten. Im Allgemeinen wird der Auftraggeber schnell die Rechnung begleichen, da der Imageschaden groß sein kann, wenn solche Geschäftspraktiken publik werden/bzw. die Dämlichkeit des Auftraggebers bei der Vertragsgestaltung publik wird.

    Allerdings solltest du dir auch überlegen, was am besten für dich wäre: wenn du die Aussicht auf Folgeaufträge hast, dann würde ich versuchen, mich anders zu einigen, zB einen geminderten Lohn als Aufwandsentschädigung zu fordern. Du bekommst zwar weniger, aber eventuell weitere Aufträge. Ist das ohnehin nicht der Fall, dann würde ich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Falls du eine Software geschrieben hast, rück sie keinesfalls raus, denn es könnte auch sein, dass das "Nichtgefallen" nur ein Vorwand ist um das Werk gratis behalten zu können. Wenn du stattdessen zB eine Wand bemalt hast (abstrakte Kunst statt realistisches Landschaftsbild^^), ist das natürlich schwieriger, und in dem Fall wende dich auf alle Fälle an eine Beratungsstelle.

    Und noch ein kleiner Tipp für die Zukunft: Unterschreibe nichts, solange dir dazu in deinem Kopf noch mehrere Fragezeichen herumschweben.


    Edit: Hier kannst du nach Anwälten in deiner Stadt suchen, falls du keine/n im Bekanntenkreis hast.
    neubebfof ist offline Geändert von neubebfof (15.10.2007 um 15:25 Uhr)

  8. #8 Zitieren
    Kämpfer Avatar von MARTINI
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    Ich weiß ja nicht was für eine Art "Projekt" das jetzt genau ist... Wenn wir einen Auftrag von einem Kunden annehmen, dann fertigen wir erst einen Entwurf an und definieren schriftlich äußerst genau, was im Auftrag enthalten ist, und was nicht, was möglich ist und was nicht. Will der Kunde dann mehr, muss er mehr zahlen.
    MARTINI ist offline

  9. #9 Zitieren
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    Kurz der Fall; ich habe Mitte des Jahres für eine Firma mit einer Software ein Projekt erstellt. Eine andere Firma hat das Ergebnis dieses Projektes gesehn und sich gedacht, dass die Software vielleicht auch für ihr Projekt (wissenschaftliche Studie) nutzbar sein könnte. Also hat man bei mir angefragt ob ich das übernehmen würde. Ich habe zugestimmt und den Vertrag unterschrieben, in dem lediglich die Erstellung des Projektes ohne nähere Erläuterungen als Gegenstand des Vertrages genannt wurde. Nachdem ich nun wie gefordert eine erste (vorläufige) Version abgegeben habe, nennt der Auftraggeber immer mehr Punkte die er zu verbessern wünscht. Circa 70% dieser Punkte habe ich in mühevoller Arbeit auch erledigt, die restlichen 30% sind jedoch auf Basis der Software einfach nicht machbar. Um diese 30% auch zu erfüllen ist weitere, sehr teure, Software erforderlich für die ich auch nicht das nötige Know How besitze. Jetzt droht man (indirekt) damit, dass Projekt fallen zu lassen. D.h. ich würde auf der bisher geleisteten Arbeit und den mir entstandenen Kosten sitzen bleiben.

    Leider habe ich keinen Rechtsanwalt in meinem Bekanntenkreis, aber ich werde mal sehen ob ich jemanden auftreiben kann.
    Carador ist offline

  10. #10 Zitieren
    Kämpfer Avatar von MARTINI
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    Schwierige Situation. Selbst wenn ich das juristische know how hätte, bräuchte man da mehr Infos, sprich: Was genau stand auf dem Vertrag, denn einzig und allein um das geht es dabei. Wenn auf dem Vertrag steht: "Backe einen Apfelkuchen" und du willigst ein, backst den Apfelkuchen aber mit ner anderen Sorte von Äpfeln, dann wirds schwierig. Man müsste feststellen ob du dich einfach übernommen hast, oder ob etwas verlangt wird, mit dem auf Grund des Vertrages nicht gerechnet wurde (z.B. Äpfel aus reinem Gold oder so).

    Naja ein dummes Beispiel eines Apfelkuchens

    Naja dein Fall wird mit Sicherheit wohl alles andere als eine Seltenheit sein. Deshalb würde ich dir den Tipp geben in einem Juraforum nachzufragen, die hören das wahrscheinlich dreimal die Woche und können dir da präziseres sagen.

    Ich kann dir nur den Tipp geben, dich zwar juristisch zu informieren, aber eher zu versuchen dein Problem durch geschickte Verhandlung zu lösen, bevor du gleich mit dem Anwalt drohst.
    MARTINI ist offline

  11. #11 Zitieren
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    Naa ich hab ja nicht vor mit dem Anwalt zu drohen, der würde mich wahrscheinlich im Endeffekt mehr kosten als 1.500 €. Ich hab mir nur einfach ne Menge Mühe und Arbeit gemacht und will mich jetzt nicht über'n Tisch ziehen lassen von wegen "Das haben wir uns aber anders vorgestellt". Es ist ja schließlich nicht so, dass ich komplett unbrauchbaren Müll produziert habe. Wahrscheinlich könnten ihr mehr sagen wenn ich den Vertrag einfach online stellen würde, aber ob das so ganz korrekt wäre weiss ich auch nicht.

    EDIT: Hab die Frage jetzt mal in einem Juraforum gestellt, mal sehn was die Damen und Herren dort dazu sagen. Vielen Dank für eure Tipps! Von mir aus kann hier zu gemacht werden : )
    Carador ist offline Geändert von Carador (15.10.2007 um 20:27 Uhr)

  12. #12 Zitieren
    Sergej Petrow
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    Zitat Zitat von Cappa Beitrag anzeigen
    1. Der Auftragnehmer verplfichetet sich zur Herstellung bzw. zur Leistung des nachstehend bezeichneten Werkes
    Dazu müsste ich jetzt noch mehr wissen. Bezüglich was gefordert wird und was Du erstellt hast.

    Wenn Du das Werk, was nachstend bezeichnet wird, erstellt hast, hast Du einen Anspruch auf die Kohle.

    Nachträgliche Forderungen zählen da nicht, es sei denn, dass diese Forderungen ganz objektiv mit zur Leistung des nachstehend bezeichneten Werkes dazugehören.

    Beispiel:
    Wenn Du ein schlüsselfertiges Haus vergibst, muss das Haus komplett und funktionstüchtig sein. Wenn das Dach nicht drauf wäre, könnte man es kaum als schlüsselfertig betrachten.

  13. #13 Zitieren
    General
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    Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Es steht lediglich da "Baue ein Haus auf diesem Grundstück!" und nicht "Baue ein blaues Haus mit grünen Fenstern und gelben Türen auf diesem Grundstück und dem benachbarten!". Das Haus habe ich gebaut und damit meinen Teil des Vertrages erfüllt.

    [man ersetze "Haus" durch "Simulation" und "Grundstück" durch "Software" ; )]
    Carador ist offline

  14. #14 Zitieren
    Sergej Petrow
    Gast
    Beim Hausbeispiel hätte man so erst mal alles nach den anerkannten Regeln der Technik reinbauen können, ohne den Vertrag zu verletzten. Verletzt wäre der Vertrag zum Beispiel, wenn die Tür nur eine Türhöhe von 1,50 m aufweist.

    Die Frage, die Du dir stellen musst, ist, ob das, was Du abgeben hast, nach den anerkannten Regeln der Technik vertragserfüllend. Wenn Du die Frage mit ja beantworten kannst, müssen sie dich komplett auszahlen, wenn nicht, hättest Du überhaupt keinen Anspruch auf Bezahlung.

  15. #15 Zitieren
    Ritter Avatar von neubebfof
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    Zitat Zitat von Sergej Petrow Beitrag anzeigen
    Die Frage, die Du dir stellen musst, ist, ob das, was Du abgeben hast, nach den anerkannten Regeln der Technik vertragserfüllend. Wenn Du die Frage mit ja beantworten kannst, müssen sie dich komplett auszahlen, wenn nicht, hättest Du überhaupt keinen Anspruch auf Bezahlung.
    Ich denke, dass es nicht so einfach ist - gerade was individuelle Software betrifft. Sie funktioniert ja und das tut sie offenbar nach Ausschöpfen aller dem Programmierer zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

    Verträge über Software-Funktionen sollten ganz exakt formuliert werden, denn sehr oft ist es so, dass der Auftraggeber zwar weiß, was am Bildschirm sichtbar sein soll, nicht aber, wie die Software funktioniert, wo ihre Grenzen sind und was notwendig ist, diese zu umgehen.

    Wenn im Vertrag bloß drinsteht "Baue ein Haus", dann kann dieses Haus ein- oder mehrstöckig sein, rot, blau, weiß sein, runde oder eckige Fenster, ein Spitz- oder Flachdach haben, usw. Und es kann, wenn es fertig ist, in höchstem Maße anfällig für "Nichtgefallen" sein, da diese Kriterien zuvor nicht besprochen wurden.

    Da es in diesem Fall um eine Simulation geht, die offenbar nicht ausreichend realitätsnah ist, wurde die Software programmiert, ohne zuvor ausführlich die Simulations-Kriterien zu besprechen, die sie berücksichtigen soll. Da liegt der Fehler eindeutig beim Auftraggeber und bei der mangelhaften Vertragsformulierung.

    Andererseits, @Cappa, solltest du in Zukunft vor Vertragsabschluss auf genau solche Aufklärungsdiskussionen bestehen, denn das gebietet fast die "Ehre des Programmierer-Berufsstands" und bringt dir und dem Auftraggeber mehr Klarheit und Sicherheit. Wenn man keine besonderen Bedürfnisse hat, dann kauft man sich ein Fertighaus von der Stange - aber kein Architekt gibt sich mit dem Auftrag zufrieden: "Bau mir ein Haus!"
    neubebfof ist offline

  16. #16 Zitieren
    Sergej Petrow
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    Das ist aber das Problem des Vertragspartners.

    Klar würde das kein Architekt machen. Wenn der Vertrag aber so aussehen würde, hast Du als Bauherr schlechte Karten, wenn Du augenscheinlich ein Haus bekommst.

    Klar allerdings auch, dass es sehr wahrscheinlich nicht ausreicht, wenn er als Vertragspartner die Frage mit Ja beantwortet. Man müsste da schon beweisen, dass es alle vertraglich gestellten Anforderungen genügt.

    Desweiteren kann ich nur bestätigen, dass man vertraglich sehr genau fixieren muss, was man erstellen soll. Das verhindert nachher unnötige Streitigkeiten.

  17. #17 Zitieren
    General
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    Ja ihr habt Recht, ich hätte schon vorher eventuelle Kritikpunkte ausräumen müssen. Mit den Punkten die jetzt in der Kritik stehen hab ich allerdings überhaupt nicht gerechnet. Für mich sind einige der Punkte auch jetzt noch vollkommen unverständlich. Aber natürlich will ich ein bestmögliches Ergebnis abliefern und tu was ich kann.
    Carador ist offline

  18. #18 Zitieren
    Deus Avatar von Lemimus
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    Ja, denke noch einmal über die ganzen Kritiken nach und setzte den Vertrag entsprechend um. Ich denke, dann wird dieser Vertrag zum Abschluss kommen.
    [SIZE="4"] Binger sind Pinscher![/FONT]

    Leute, liest ein Buch! Das Internet ist sowieso schon kaputt genug, durch die vielen Quarantänemaßnahmen! Lasst auch den Armen das Recht auf ein BISSCHEN Internet! Ich blockiere hier gar nichts! IHR TUT DAS!!!!
    Lemimus ist offline

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