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    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Hm?

    Also "unter keine Gegenwehr" verstehe ich das keine Gewalt angewendet wurde oder wie siehst du das?
    Ich seh es so, daß du behauptet hast bereits ein beispiel gegeben zu haben.

    Ich möchte dich bitte mir diese Beispiel noch einmal konkret aufzuzeigen / ins Gedächtnis zu rufen.

    Das ist jetzt nicht so schwer zu verstehen. Dachte ich...
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
    Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.

  2. Beiträge anzeigen #42 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Ich seh es so, daß du behauptet hast bereits ein beispiel gegeben zu haben.

    Ich möchte dich bitte mir diese Beispiel noch einmal konkret aufzuzeigen / ins Gedächtnis zu rufen.

    Das ist jetzt nicht so schwer zu verstehen. Dachte ich...
    Ein bisschen schwer von Begriff gerade?
    Ja, ich meinte immer noch das Beispiel aus Tagessschau-Verlinkung.

    Hier nochmal mein Beitrag:
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Hm?

    Also "unter keine eindeutige Gegenwehr" [nachträgliche Anmerkung: Zitat taggesschau] verstehe ich das keine Gewalt angewendet wurde oder wie siehst du das?

    Aber diesen Fall mal ausgeblendet, wir brauchen jetzt auch echt nicht nochmal darüber diskutieren, dass Vergewaltigungen auch ohne unmittelbare Gewalt und Gewaltandrohung stattfinden, oder?
    Das ist doch eigentlich schon nicht so schwer nachzuvollziehen. Falls doch dann bin ich zumindest endlich mal unserer eigentlichen inhaltlichen Differenz auf die Schliche gekommen.
    Ich werde hier nämlich nicht nochmal einen Fall heraus suchen, zumal auch dir bekannt sein sollte das die Grauziffer bei Vergewaltigungen immens hoch ist.
    Und das eben auch wegen der gesetzlichen Lage.
    Aber ich zitiere gerne nochmal aus einem anderen Beitrag:
    Heute leitet sie die Landesstelle Opferschutz im niedersächsischen Justizministerium. Aus ihrer Praxis weiß sie: Damit Täter - in 98 Prozent der Sexualdelikte sind das Männer - verurteilt werden, muss das Opfer sich körperlich gewehrt haben. Das Problem dabei: Gerade bei Sexualdelikten wehren sich die Frauen oft nicht. "Das passiert schon aus Selbstschutz", sagt Silvia Zenzen vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). "Die Frauen können meist die Gefährlichkeit des Täters sehr gut einschätzen." Viele Frauen ließen die Vergewaltigung über sich ergehen, aus Angst, dass ihnen noch Schlimmeres angetan würde, falls sie körperlich Widerstand leisten.
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Ach, die Definition von "Vergewaltigung" im alten 177 ist schon ziemlich eindeutig. Nur entspricht sie nicht in jeder Hinsicht dem was der Durchschnittsbürger auf der Straße sich unter "Vergewaltigung" vorstellt. Das macht aber die rechtliche Definition nicht uneindeutiger.
    Achso, ist das also. Eine Frau die "Nein" sagt, aber der der Geschlechtsverkehr dennoch vom Mann vollzogen wird wird ist deiner Meinung nach also keine Vergewaltigungsopfer?
    Dann brauchen wir hier auch eigentlich gar nicht erst weiterdiskutieren.
    Denn das ist das Problem einfach nur das du, meiner Meinung nach, absolut kranke Moralverstellungen hast und mir gar nicht vorstellen will was in deinem Bett schon so alles abgelaufen ist.
    Geändert von Alo (24.09.2016 um 14:00 Uhr)

  3. Beiträge anzeigen #43 Zitieren
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    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Ein bisschen schwer von Begriff greade?
    Ja, ich meinte immer noch das Beispiel aus Tagessschau-Verlinkung.
    Toll, was mancher meint mit einem ? am Satzende anbringen zu können was ohne dieses Satzzeichen vielleicht nicht mehr ganz angemessen wäre.

    Das Urteil auf das sich die Tagesschau bezog dreht sich um einen Vorfall in dem Gewalt durchaus ausgeübt wurde. Das Aktenzeichen des BGH Urteils habe ich in einem früheren Beitrag angegeben. Eine direkt Verlinkung spare ich mir, da ich denke du wirst es finden können wenn du nur willst, statt dich nur bei Sekundärquellen zu bedienen.

    Wünsche viel Spaß bei der Lektüre und werd ansonsten erstmal hier die Klappe halten bevor ich mich doch noch von deiner Erfahrung schlagen lasse.
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  4. Beiträge anzeigen #44 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Toll, was mancher meint mit einem ? am Satzende anbringen zu können was ohne dieses Satzzeichen vielleicht nicht mehr ganz angemessen wäre.

    Das Urteil auf das sich die Tagesschau bezog dreht sich um einen Vorfall in dem Gewalt durchaus ausgeübt wurde. Das Aktenzeichen des BGH Urteils habe ich in einem früheren Beitrag angegeben. Eine direkt Verlinkung spare ich mir, da ich denke du wirst es finden können wenn du nur willst, statt dich nur bei Sekundärquellen zu bedienen.

    Wünsche viel Spaß bei der Lektüre und werd ansonsten erstmal hier die Klappe halten bevor ich mich doch noch von deiner Erfahrung schlagen lasse.
    Ach keine Angst, meine Erfahrung ist lediglich, dass man es respektiert wenn eine Frau "Nein" sagt und in dieser Situation eben nicht auf ein imaginäres Steinzeitrecht besteht dennoch seine Triebe gegen ihren geäußerten Willen durchzusetzen.
    Viel Spaß im weiteren Leben traue ich mich an dieser Stelle gar nicht mehr zu wünschen... Deswegen belasse ich es einfach mal dabei
    Geändert von Alo (24.09.2016 um 14:13 Uhr)

  5. Beiträge anzeigen #45 Zitieren
    Deus Avatar von Sir Ewek Emelot
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    Sir Ewek Emelot ist offline
    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Toll, was mancher meint mit einem ? am Satzende anbringen zu können was ohne dieses Satzzeichen vielleicht nicht mehr ganz angemessen wäre.

    Das Urteil auf das sich die Tagesschau bezog dreht sich um einen Vorfall in dem Gewalt durchaus ausgeübt wurde. Das Aktenzeichen des BGH Urteils habe ich in einem früheren Beitrag angegeben. Eine direkt Verlinkung spare ich mir, da ich denke du wirst es finden können wenn du nur willst, statt dich nur bei Sekundärquellen zu bedienen.

    Wünsche viel Spaß bei der Lektüre und werd ansonsten erstmal hier die Klappe halten bevor ich mich doch noch von deiner Erfahrung schlagen lasse.
    Das Gesetz setzt das Kriterium der Straftat doch wörtlich so, dass das bloße Ausbleiben des Einverständnisses nicht ausreicht. Es wird dem Opfer die Verantwortung auferlegt, sich in bestimmter Weise zu verhalten, damit die Tat, die gegen seinen Willen verübt wird, überhaupt als Unrecht angesehen wird, von der faktischen Strafbarkeit bzw. der Überführbarkeit des Täters noch ganz zu schweigen!

    Beispiel wäre Gina Lisa Lohfink: Sogar auf dem Video ist zu sehen, dass sie "nein" sagt, aber das Gericht interpretiert das jetzt einfach mal so, dass damit nicht der Geschlechtsverkehr gemeint sei, und verurteilt die Frau wegen Falschanzeige.

    Im Übrigen ist es aber auch nicht fair, nach konkreten Beispielen zu fragen. Woher soll denn jemand konkrete Beispiele kennen, sofern man nicht selbst betroffen ist, und diese nachweisbar nennen können? Die meisten dieser Fälle kommen doch nichtmal in die Zeitung, weil das Verfahren ohne Anklageerhebung eingestellt wird. In einem der verlinkten Artikel hier werden dagegen Statistiken genannt, die übrigens aussagekräftiger als irgendwelche Einzelfälle sind. Schau Dir die doch mal an!

  6. Beiträge anzeigen #46 Zitieren
    Veteran Avatar von King_Berret
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    King_Berret ist offline
    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Bevor ich keine Statistik vorliegen habe, die beweist, dass es durch die Verschärfung des Sexualstrafrechts zu weniger geahndeten Delikten kommt, schreibe ich das dem politischen Aktionismus zu.
    Richtig? Ja; Sinnvoll? Wahrscheinlich nicht, da der Mangel an Beweisen oder Zeugen wohl nur all zu oft Grund der Verfahrensschließung ist.
    Ich lass das immer noch so stehen, vor allem auch das "Richtig? Ja".

    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Warum ein Nein nicht ausreicht.

    Hier hast du ein Beispiel.

    Aber lass mich raten, die tagesschau und die Zeit sind bei dir vermutlich schon als pseudoempathische, feministisch-millitante Propaganda-Medien verschrien?!
    Wollte ich den eine Sekundärliteratur? Nein! Wie Andy1967 später erklärt hat, ist es durchaus sinnvoll die Zusammenhänge einer richterlichen Entscheidung zu haben.
    Abgesehen davon, hast du dir mal die Zitierten angeschaut? Anne Wizorek beispielsweise...

    Das
    Du weißt doch gar nicht wovon du redest, Junge. Du weißt weder etwas über mein Empathieempfinden, noch über meine Lebenserfahrungen die unknüpfbar mit selbigem zusammenhängen.
    und das
    Bei so einem Geschwaffel mag man ernsthaft in Zweifel ziehen, ob die Person hinter dem Bildschirm überhaupt jemals eine Beziehung geführt hat.
    im selben Atemzug? Gelobt sei der heilige Hypokrit!

    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Hatten wir bereits schon und verändert rein gar nichts an der Sachlage.

    Ach was, es gibt unterschiedliche Meinungen? Sag nicht sowas, da wäre ich ja ohne deine Hinweis nie drauf gekommen

    Und ich hatte auch schon festgestellt, dass Vergewaltigung auch ohne eine unmittelbare Gewaltandrohung (oder sogar Gewalt selbst) stattfinden kann.
    Des weiteren habe ich hier auch ein Beispiel genannt bei dem jemand ohne unmittelbare Gewaltandrohung vergewaltigt wurde.
    Das solche Fälle unter "Nötigung" ebenfalls geahndet werden können ändert nichts an der Sachlage das es eben keine Nötigung ist, sondern eine Vergewaltigung
    und das Gesetz allein mit diesem Hintergrund schon viel zu unscharf umrissen ist.

    EDIT: Ich frage mich mitlerweile ernsthaft wie man überhaupt sich über eine solche Gesetzesergänzung aufregen kann.
    Der Umstand "das es unnötig sei" ist halt schon echt ein fadenscheiniges Argument und ich frage mich mitlerweile ernsthaft was dahinter steht.
    Ich hab regelrecht gekocht vor Wut... Deswegen sprach ich ja auch von Empathielosigkeit. Da ist es nicht mehr weit bis nach "páskhein", intensive Gefühlsregung.

    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Gratulation zur schlechtesten Anwendung von "Wer im Glashaus sitzt..." die ich jemals lesen durfte.
    Ist das alles was du dazu noch zu sagen hattest, "King_Berret"?

    Aber gerne korregiere ich den Fehler, Nötigung kann in schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren bestraft werden
    Das verändert natürlich alles. Oder halt auch nicht.
    Ich kann mir schon vorstellen, warum du sie schlecht fandest. Warum erwähnst du es dann, wenn es doch nichts zu sagen hat?

    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Der empathieheuchelnde Typ mit Gossenrethorik? Ich verlange inhaltlich-konsistentere Beleidungen für das nächste mal

    Jaja, beschäftige dich mal mit "Inhalten". Vllt. beim nächsten mal mit Inhalten in denen du nicht für den Verbleib uneindeutiger, gesetzlicher Definitionen von Vergewaltigungen einsetzt.
    Gibt deutlich Schlimmeres als wenn der Gesetzgeber sich dazu entscheidet genauer zu umreißen was unter Vergewaltigung fällt.
    Ohne dir jetzt erneut gekonnt in die Parade zu fahren, der neue - hierzu bitte weiter unten das pdf lesen - § 177 umfasst nicht nur Vergewaltigung sondern mitunter auch die sexuelle Nötigung und somit ist mit Nichten Vergewaltigung umrissen worden. Die Arroganz lass ich mir hier nicht nehmen, da ich bei dir sowieso schon als beziehungsunfähiger Psychopath, mit Hang zu sexuellen Übergriffen gelte.
    Das große Novum ist die Umverladung der "sexuellen" Beleidigung zur sexuellen Belästigung mit einhergehender Strafmaß Verschärfung. Die Tatsache, dass nun ein "Nein" auch speziell in diesen §§ ausreicht lässt den Tätern weniger Spielraum zur Verteidigung. Aber ehrlich gesagt ändert sich daran schlicht nichts, da ich bezweifle, dass die meisten Opfer ausgesagt haben, sie hätten "nur" Nein gesagt.

    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Hm?

    Also "unter keine eindeutige Gegenwehr" verstehe ich das keine Gewalt angewendet wurde oder wie siehst du das?

    Aber diesen Fall mal ausgeblendet, wir brauchen jetzt auch echt nicht nochmal darüber diskutieren, dass Vergewaltigungen auch ohne unmittelbare Gewalt und Gewaltandrohung stattfinden, oder?
    Das ist doch eigentlich schon nicht so schwer nachzuvollziehen. Falls doch dann bin ich zumindest endlich mal unserer eigentlichen inhaltlichen Differenz auf die Schliche gekommen.
    Ich werde hier nämlich nicht nochmal einen Fall heraus suchen, zumal auch dir bekannt sein sollte das die Grauziffer bei Vergewaltigungen immens hoch ist.
    Und das eben auch wegen der gesetzlichen Lage.
    Eigentlich ist das schon der Fall, da ja laut Justiz immer noch der Vergewaltigung eine Gewalt vorausgehen muss. Dementsprechend gibt es ja auch den Begriff der Nötigung, die meine Erachtens keineswegs als Kavaliersdelikt gelten kann. Die klare Abgrenzung der Begriffe ist auch keines Falls bloße Wortklauberei, da sie als notwendige Einteilung des Strafmaßes gelten muss! Auf persönlicher Ebene sieht das natürlich anders aus, da ich einem verurteilten Nötiger auf die selbe Weise entgegentrete wie einem verurteilten Vergewaltiger, nämlich mit Antipathie.

    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Ein bisschen schwer von Begriff greade?
    Ja, ich meinte immer noch das Beispiel aus Tagessschau-Verlinkung.

    Hier nochmal mein Beitrag:
    Aber ich zitiere gerne nochmal aus einem anderen Beitrag:
    Achso, ist das also. Eine Frau die "Nein" sagt, aber der der Geschlechtsverkehr dennoch vom Mann vollzogen wird wird ist deiner Meinung nach also keine Vergewaltigungsopfer?
    Dann brauchen wir hier auch eigentlich gar nicht erst weiterdiskutieren.
    Denn das ist das Problem einfach nur das du, meiner Meinung nach, absolut kranke Moralverstellungen hast und mir gar nicht vorstellen will was in deinem Bett schon alles abgelaufen ist.
    Gesunde Einstellung zum Leben muss ich sagen, erst einmal vom Schlimmsten ausgehen.

  7. Beiträge anzeigen #47 Zitieren
    Veteran Avatar von King_Berret
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    King_Berret ist offline
    Zitat Zitat von Sir Ewek Emelot Beitrag anzeigen
    Das Gesetz setzt das Kriterium der Straftat doch wörtlich so, dass das bloße Ausbleiben des Einverständnisses nicht ausreicht. Es wird dem Opfer die Verantwortung auferlegt, sich in bestimmter Weise zu verhalten, damit die Tat, die gegen seinen Willen verübt wird, überhaupt als Unrecht angesehen wird, von der faktischen Strafbarkeit bzw. der Überführbarkeit des Täters noch ganz zu schweigen!
    So ist das üblich bei Gesetzen, man fällt nicht gleich unter Landesverrat nur weil man deutsche Autohändler verleumdet.

    Beispiel wäre Gina Lisa Lohfink: Sogar auf dem Video ist zu sehen, dass sie "nein" sagt, aber das Gericht interpretiert das jetzt einfach mal so, dass damit nicht der Geschlechtsverkehr gemeint sei, und verurteilt die Frau wegen Falschanzeige.
    Wie du bereits sagst hat das nichts mit dem § 177ff zu tun.

    Im Übrigen ist es aber auch nicht fair, nach konkreten Beispielen zu fragen. Woher soll denn jemand konkrete Beispiele kennen, sofern man nicht selbst betroffen ist, und diese nachweisbar nennen können? Die meisten dieser Fälle kommen doch nichtmal in die Zeitung, weil das Verfahren ohne Anklageerhebung eingestellt wird. In einem der verlinkten Artikel hier werden dagegen Statistiken genannt, die übrigens aussagekräftiger als irgendwelche Einzelfälle sind. Schau Dir die doch mal an!
    unglaublich unfair sowas

    Der Mann wurde verurteilt und genau deswegen sind unter anderem mir Primärquellen so wichtig.
    Um richtig Diskutieren zu können muss man halt auch in die Tiefe gehen, nur an der Oberfläche kann ich auch mit ach so weitsichtigen Phrasen um mich schlagen. Die Richtigkeit der Gesetzesänderungen zweifelt hier doch auch niemand an, aber die Sinnhaftigkeit und natürlich auch die politische Motivation dahinter.

  8. Beiträge anzeigen #48 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Ich lass das immer noch so stehen, vor allem auch das "Richtig? Ja".
    Nö, ist immer noch nicht richtig.
    Nur weil ein Verbrechen auf Grund fehlender Beweise meist noch nicht geahndet werden kann, heißt das nämlich noch lange nicht das man es nicht wenigstens in der gesetzlichen Theorie als das Verbrechen festhält das es faktisch auch ist.

    Der "perfekte Mord" bleibt genau so ein Verbrechen wie der "perfekte Raubüberfall", nur dadurch das man sie nicht ahnden kann sollte man aber nicht schlussfolgern, dass sie legalisiert werden sollten.


    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Wollte ich den eine Sekundärliteratur? Nein! Wie Andy1967 später erklärt hat, ist es durchaus sinnvoll die Zusammenhänge einer richterlichen Entscheidung zu haben.
    Abgesehen davon, hast du dir mal die Zitierten angeschaut? Anne Wizorek beispielsweise...
    Also berufst du dich jetzt doch tatsächlich darauf, dass die Tagesschau empathieheuchelnde, feministische Propanda betreibt?

    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Das und das im selben Atemzug? Gelobt sei der heilige Hypokrit!
    Tja, schon blöd wenn es in den Wald so hinausschallt wie man reingerufen hat, oder? Da besteht nämlich die Gefahr sein eigenes Verhalten wieder zu erkennen.
    Beschweren sollte man sich dann allerdings nicht mehr darüber, sondern lieber einfach sein Verhalten überdenken.
    Wenn man in einer Diskussion auf beiden Seiten sachlich bleiben will sollte man auch gar nicht erst persönlich werden, so einfach ist das.



    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Ich hab regelrecht gekocht vor Wut...
    Ahja, daher wohl auch die ständige Wiederholung der Ankündigung man wolle inhaltlich diskutieren ohne sie wahr zu machen.

    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Ich kann mir schon vorstellen, warum du sie schlecht fandest. Warum erwähnst du es dann, wenn es doch nichts zu sagen hat?
    Vermutlich aus dem selben Grund aus dem du dir mit der Unterstellung von geheuchelter Empathie die Diskussion auf eine persönliche Ebene verlagert hast.
    Nein, Quatsch, mir fällt wirklich kein schlechterer Kontext ein in dem ich diesen Spruch jemals hörte.

    Und übrigens ist die beste Anwendung des Spruches die mir einfällt tatsächlich damals auf mich selbst angewendet worden.
    Also ein grundsätzliches Problem habe ich damit normalerweise also nicht.

    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Ohne dir jetzt erneut gekonnt in die Parade zu fahren,
    Und der Preis für das selbstherrlichste Geschwaffel aller Zeiten geht an...

    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    der neue - hierzu bitte weiter unten das pdf lesen - § 177 umfasst nicht nur Vergewaltigung sondern mitunter auch die sexuelle Nötigung und somit ist mit Nichten Vergewaltigung umrissen worden. Die Arroganz lass ich mir hier nicht nehmen, da ich bei dir sowieso schon als beziehungsunfähiger Psychopath, mit Hang zu sexuellen Übergriffen gelte.
    Das große Novum ist die Umverladung der "sexuellen" Beleidigung zur sexuellen Belästigung mit einhergehender Strafmaß Verschärfung. Die Tatsache, dass nun ein "Nein" auch speziell in diesen §§ ausreicht lässt den Tätern weniger Spielraum zur Verteidigung. Aber ehrlich gesagt ändert sich daran schlicht nichts, da ich bezweifle, dass die meisten Opfer ausgesagt haben, sie hätten "nur" Nein gesagt.
    Also erstmal solltest du die Beiträge vllt. nochmal lesen, ich habe dich mitnichten Psyschopath genannt, auch nicht beziehungsunfähig und ich habe dir auch keinen Hang zu sexuellen Übergriffen unterstellt.
    Ich habe lediglich wiedergegeben, dass dein Beitrag mich zweifeln lässt ob du jemals eine Beziehung gehabt hast, was als lediglich eine Entgegnung auf deinen Vorwurf der geheuchelten Empathie war.
    Das du jetzt so wütend wirst scheint der Hinweis darauf zu sein, dass du selbst zwar andere auf persönlicher Ebene gerne angreifst, dass selber aber nicht vertragen kannst (womit wir übrigens wieder bei Empathie wären).
    Aber das du diese Wörter und Beschimpfungen jetzt aus dem Nichts hervor geholt hast spricht dafür, dass du ernsthafte Probleme mit deinem Selbstbewusstsein hast und das tut mir tatsächlich ehrlich leid.


    Zum zweiten habe ich mich bereits am Anfang dieses Post geäußert.


    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Eigentlich ist das schon der Fall, da ja laut Justiz immer noch der Vergewaltigung eine Gewalt vorausgehen muss. Dementsprechend gibt es ja auch den Begriff der Nötigung, die meine Erachtens keineswegs als Kavaliersdelikt gelten kann. Die klare Abgrenzung der Begriffe ist auch keines Falls bloße Wortklauberei, da sie als notwendige Einteilung des Strafmaßes gelten muss! Auf persönlicher Ebene sieht das natürlich anders aus, da ich einem verurteilten Nötiger auf die selbe Weise entgegentrete wie einem verurteilten Vergewaltiger, nämlich mit Antipathie.
    Wie gesagt, Vergewaltigung kann auch ohne Drohungen oder Gewalt statt finden. Juristisch wurden da jetzt lediglich Fakten geschaffen.
    Wenn du da selbst anderer Meinung bist sind wir eben wieder beim Thema Moralvorstellungen, genau wie bei Andy1967.

    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Gesunde Einstellung zum Leben muss ich sagen, erst einmal vom Schlimmsten ausgehen.
    Und wieder eine persönlicher Angriff.
    Da du dich aber bereits, aus dem Nichts heraus, selbst bereits suggestiv als Psyschopath bezeichnet hast, lasse ich dir das aber jetzt mal einfach so durchgehen.

    Andy1967 hat übrigens gesagt, dass bereits alles was Vergewaltigung ist als solche geahndet wird und das nur nicht der öffentlichen Meinung entsprechen würde.
    Nicht geahndet wurde jedoch wenn eine Frau "Nein" sagt und der Geschlechtsvekehr dennoch vollzogen wurde (was die meisten wohl durchaus als Vergewaltigung ansehen würden), dies soll jetzt jedoch geahndet werden.
    Ich habe hier lediglich schlussgefolgert und er selbst hat darauf ja nicht reagiert.
    Geändert von Alo (24.09.2016 um 16:15 Uhr)

  9. Beiträge anzeigen #49 Zitieren
    Veteran Avatar von King_Berret
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    King_Berret ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Nö, ist immer noch nicht richtig.
    Nur weil ein Verbrechen auf Grund fehlender Beweise meist noch nicht geahndet werden kann, heißt das nämlich noch lange nicht das man es nicht wenigstens in der gesetzlichen Theorie als Verbrechen festhält.

    Der "perfekte Mord" bleibt genau so ein Verbrechen wie der "perfekte Raubüberfall", nur dadurch das man sie nicht ahnden kann sollte man aber nicht schlussfolgern, dass sie legalisieret werden sollten.
    "Bevor ich keine Statistik vorliegen habe, die beweist, dass es durch die Verschärfung des Sexualstrafrechts zu weniger geahndeten Delikten kommt, schreibe ich das dem politischen Aktionismus zu.
    Richtig? Ja; Sinnvoll? Wahrscheinlich nicht, da der Mangel an Beweisen oder Zeugen wohl nur all zu oft Grund der Verfahrensschließung ist."

    Erkläre mir mal bitte worauf sich die beiden Punkte Richtig und Sinnvoll beziehen, ich glaube nämlich langsam du hast mich da nicht ganz verstanden.

    Also berufst du dich jetzt doch tatsächlich darauf, dass die Tagesschau empathieheuchelnde, feministische Propanda betreibt?
    Nö, der Artikel ist nur äußerst schwach recherchiert, die Anne Wizorek hingegen betreibt "empathieheuchelnde, feministische Propanda".


    Tja, schon blöd wenn es in den Wald so hinausschallt wie man reingerufen hat, oder? Da besteht nämlich die Gefahr sein eigenes Verhalten wieder zu erkennen.
    Beschweren sollte man sich dann allerdings nicht mehr darüber, sondern lieber einfach sein Verhalten überdenken.
    Wenn man in einer Diskussion auf beiden Seiten sachlich bleiben will sollte man auch gar nicht erst persönlich werden, so einfach ist das.

    Vermutlich aus dem selben Grund aus dem du dir mit der Unterstellung von geheuchelter Empathie die Diskussion auf eine persönliche Ebene verlagert hast.
    Nein, Quatsch, mir fällt wirklich kein schlechterer Kontext ein in dem ich diesen Spruch jemals hörte.
    Ich schätze mal ich hab in deiner Aussage "Aber schön, wenn man noch so unschuldig denken kann..." zwischen den Zeilen gelesen wie auch du in meiner "Unschuldig? Man kann sich auch ohne geheuchelte Pseudoempathie mit einer Thematik auseinandersetzen.". Ich hab mich lediglich der selben Polemik bedient. King_Berret setzt Spiegeltrick ein, es ist sehr effektiv. Außerdem weiß ich gerade gar nicht, wie das deine Scheinheiligkeit verteidigen soll? Ich hab mir keine angedichtet, ich zeige deine nur auf.

    Ahja, daher wohl auch die ständige Wiederholung der Ankündigung man wolle inhaltlich diskutieren ohne sie wahr zu machen.
    Again! - Hanzo

    Und übrigens ist die beste Anwendung des Spruches die mir einfällt tatsächlich damals auf mich selbst angewendet worden.
    Also ein grundsätzliches Problem habe ich damit normalerweise also nicht.
    Ich glaub ich kann mich noch vage daran erinnern, muss vor gut drei Stunden gewesen sein.


    Und der Preis für das selbstherrlichste Geschwaffel aller Zeiten geht an...
    Das ist mein Motto und was ist deines? Wie man in so etwas Wut rein interpretieren kann ist mir jedoch schleierhaft.

    Also erstmal solltest du die Beiträge lesen, ich habe dich mitnichten Psyschopath genannt und auch nicht beziehungsunfähig.
    Ich habe lediglich wiedergegeben, dass dein Beitrag mich zweifeln lässt ob du jemals eine Beziehung hast, was als lediglich eine Entgegnung auf deinen Vorwurf der geheuchelten Empathie war.
    Das du jetzt so wütend wirst scheint der Hinweis darauf zu sein, dass du selbst zwar andere auf persönlicher Ebene gerne angreifst, dass selber aber nicht vertragen kannst (womit wir übrigens wieder bei Empathie wären).
    Aber das du diese Wörter und Beschimpfungen jetzt aus dem Nichts hervor geholt hast spricht dafür, dass du ernsthafte Probleme mit deinem Selbstbewusstsein hast und das tut mir tatsächlich ehrlich leid.
    Politikwissenschaften - wenn ich mich recht erinnere - und keine Ahnung von Polemik. Da ich ja Probleme mit dem Selbstbewusstsein habe, führe ich mich auch jetzt mal wie ein fünfjähriger auf: DU HAST ANGEFANGEN!
    Aber schön, wenn man noch so unschuldig denken kann...
    Und wieder eine persönlicher Angriff. Da aber bereits aus dem Nichts heraus dich selbst bereits suggestiv als Psyschopath bezeichnet hast, lasse ich dir das aber jetzt mal einfach so durchgehen.
    Zynisch würde unser einer sagen. Pluralis Majestatis der Kontinuität halber

    Zum zweiten habe ich mich bereits am Anfang dieses Post geäußert.

    Wie gesagt, Vergewaltigung kann auch ohne Drohungen oder Gewalt statt finden. Juristisch wurden da jetzt lediglich Fakten geschaffen.
    Wenn du da selbst anderer Meinung bist sind wir eben wieder beim Thema Moralvorstellungen, genau wie bei Andy1967.

    Andy1967 hat übrigens gesagt, dass bereits alles was Vergewaltigung ist als solche geahndet wird und das nur nicht der öffentlichen Meinung entsprechen würde.
    Ich habe hier lediglich schlussgefolgert und er selbst hat darauf ja nicht reagiert.
    So wie ich das sehe orientierten Andy1967 und ich uns an Fakten und du dich an deiner persönlichen Einschätzung des Wortes Vergewaltigung. Deiner Aussage nach, solche Übergriffe würden doch nicht geahndet werden entgegneten wir dir mit Primärquellen als Beweis. Deine Äußerung wir würden inhaltslos diskutieren, möchte ich dann doch noch einmal gerne begründet sehen.

    Nicht geahndet wurde jedoch wenn eine Frau "Nein" sagt und der Geschlechtsvekehr dennoch vollzogen wurde (was die meisten wohl durchaus als Vergewaltigung ansehen würden), dies soll jetzt jedoch geahndet werden.
    Doch wurde es, bitte die Quelle lesen. Du hast bis dato den juristischen Begriff der Vergewaltiung nur noch nicht verstanden. Einer Umstrukturierung dieser Tatsache habe ich auch schon in meinem zweiten Post den Segen gegeben.
    Geändert von King_Berret (24.09.2016 um 16:45 Uhr) Grund: Letzter Punkt hervorgeholt

  10. Beiträge anzeigen #50 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Tiha ist offline
    Zitat Zitat von Aria Beitrag anzeigen
    Alltäglich, ja nee is klar. Zu viel TBBT geguckt mit Sheldon als Vorbild? Solche Verträge werden maximal sporadisch an einigen Unis ausgehändigt. Wenn man bedenkt, dass teilweise bis zu ein Viertel aller Frauen im Laufe ihrer Collegekarriere (beinahe) vergewaltigt werden, ist das wohl auch leider angebracht.
    Nein, nein, nein. Die Info habe ich aus Äußerst Seriöse Quelle: Es war mal ne Yahoo Nachricht .
    (Die BILD ist seriöser als die Yahoonachrichten...)

  11. Beiträge anzeigen #51 Zitieren
    Deus Avatar von Sir Ewek Emelot
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    Sir Ewek Emelot ist offline
    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Doch wurde es, bitte die Quelle lesen. Du hast bis dato den juristischen Begriff der Vergewaltiung nur noch nicht verstanden. Einer Umstrukturierung dieser Tatsache habe ich auch schon in meinem zweiten Post den Segen gegeben.
    Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Täter hier bereits im Vorfeld gewalttätig war, dass also die Frau damit rechnen musste, dass ihr weitere Gewalt droht, wenn sie sich wehrt. Damit lag eine konkrete Bedrohung vor. Zudem wird beschrieben, wie die Frau so festgehalten wird, dass sie sich nicht wehren kann. Das sagt also nichts darüber aus, ob eine Ablehnung der Handlung alleine ausreicht, es also ausreicht, sie gegen den Willen des Opfers zu vollziehen.

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    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    "Bevor ich keine Statistik vorliegen habe, die beweist, dass es durch die Verschärfung des Sexualstrafrechts zu weniger geahndeten Delikten kommt, schreibe ich das dem politischen Aktionismus zu.
    Richtig? Ja; Sinnvoll? Wahrscheinlich nicht, da der Mangel an Beweisen oder Zeugen wohl nur all zu oft Grund der Verfahrensschließung ist."

    Erkläre mir mal bitte worauf sich die beiden Punkte Richtig und Sinnvoll beziehen, ich glaube nämlich langsam du hast mich da nicht ganz verstanden.
    Dein Punkt ist schon klar, du findest es nicht sinnvoll da du behauptest, dass die Verbrechen nicht aufgeklärt werden könnten.
    Dennoch bleibt Verbrechen, Verbrechen und müssen als solche festgehalten werden.
    Zudem kann keiner von uns absehen welche Innovation in der Verbrechensermittlung noch kommen werden. Möglich ist da einiges.

    Und die These das kein einziger Fall, der durch das neue Gesetz abgedeckt wird, aufgeklärt werden könnte halte ich schon für sehr gewagt.
    Ich könnte die aus dem Kopf heraus einige Fälle konsturieren in dem die Beweislage eben doch ausreichen würde.
    Man braucht halt nur Zeugen oder ein Beweisstück. So unwahrscheinlich ist es nicht, dass diese bei einigen Fällen vorgelegt werden könnte.

    Zudem bleibt immer noch der Fakt, dass das Gesetz für niemanden Nachteile haben kann, außer halt für Vergewaltiger.
    Daher bleibt mir immer noch schleierhaft wie man so enthusiatisch gegen dieses Gesetz argumentieren kann.

    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Nö, der Artikel ist nur äußerst schwach recherchiert, die Anne Wizorek hingegen betreibt "empathieheuchelnde, feministische Propanda".
    Achja, Entschuldigung, die Zeit betreibt natürlich "empathieheuchelnde, feministische Propanda" Propaganda, muss man wissen.
    Immer diese feministischen Propagandisten die verlangen, dass Vergewaltigungen jeder Art vom Gesetz geahndet werden sollen, schlimm...

    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Das ist mein Motto und was ist deines? Wie man in so etwas Wut rein interpretieren kann ist mir jedoch schleierhaft.
    Stimmt. Selbstherrliches Geschwaffel ist ist einfach nur selbstherrliches Geschwaffel.

    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Ich schätze mal ich hab in deiner Aussage "Aber schön, wenn man noch so unschuldig denken kann..." zwischen den Zeilen gelesen wie auch du in meiner "Unschuldig? Man kann sich auch ohne geheuchelte Pseudoempathie mit einer Thematik auseinandersetzen.". Ich hab mich lediglich der selben Polemik bedient. King_Berret setzt Spiegeltrick ein, es ist sehr effektiv. Außerdem weiß ich gerade gar nicht, wie das deine Scheinheiligkeit verteidigen soll? Ich hab mir keine angedichtet, ich zeige deine nur auf.
    Ich wusste nicht das unschuldiges Denken neuerdings eine Beleidigung ist, aber klar, kann man so empfinden.
    Aber warum du dies direkt als Beleidigung empfunden hast wundert mich nun auch schon lange nicht mehr.

    Ich dekonstruiere das Ganze übrigens nochmal gerne für dich: Der Satz zielte darauf ab zu erfahren ob du nur so naiv tust oder ob du tatsächlich so naiv bist.
    Da du direkt persönlich beleidigend geworden bist vermute ich nun übrigens eine Mischung aus beidem.


    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Ich glaub ich kann mich noch vage daran erinnern, muss vor gut drei Stunden gewesen sein.
    Nein, tatsächlich kam das damals von jemanden der mich persönlich kannte und überraschenderweise nicht von einem anonymen "King_Berret" der mich gar nicht kennt.
    Ich schätze mal da bist du aber auch shcon selbst drauf gekommen


    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    So wie ich das sehe orientierten Andy1967 und ich uns an Fakten und du dich an deiner persönlichen Einschätzung des Wortes Vergewaltigung. Deiner Aussage nach, solche Übergriffe würden doch nicht geahndet werden entgegneten wir dir mit Primärquellen als Beweis. Deine Äußerung wir würden inhaltslos diskutieren, möchte ich dann doch noch einmal gerne begründet sehen.
    Jaja, wenn man nicht mehr weiter weiß einfach mal behaupten man wäre der einzige der sich an Fakten orientiert.
    Als Strategie auch sehr gerne bei Rechtspopulisten verwendet, die haben auch immer "die Fakten" auf ihrer Seite.
    Welche übrigens wohl auch gegen die neue Gesetzesänderung sein dürften. Aber bestimmt aus gänzlich anderen Motiven.

    Der Beweis? Guck mal deine letzten Beiträge an. Allein dieser zitierte Post hat nur zwei inhaltliche Verweise, der Post davor quoll über vor selbstherrlichem Geschwaffel und deine "Fakten" sind im Grunde nur Wiederholungen des bereits Gesagten, aber gut, die Diskussion ist auch schon zu festgefahren um neue Argumente ins Feld zu führen, verstehe ich.
    Geändert von Alo (24.09.2016 um 18:31 Uhr)

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    Zitat Zitat von Sir Ewek Emelot Beitrag anzeigen
    Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Täter hier bereits im Vorfeld gewalttätig war, dass also die Frau damit rechnen musste, dass ihr weitere Gewalt droht, wenn sie sich wehrt. Damit lag eine konkrete Bedrohung vor. Zudem wird beschrieben, wie die Frau so festgehalten wird, dass sie sich nicht wehren kann. Das sagt also nichts darüber aus, ob eine Ablehnung der Handlung alleine ausreicht, es also ausreicht, sie gegen den Willen des Opfers zu vollziehen.
    Was aber gerne von Befürwortern einer Gesetzesverschärfung angeführt wird um zu belegen der BGH hätte einen Fall entschieden "weil die Frau sich gefügt hat damit die Kinder nicht geweckt werden".

    Mir ging (und geht) es mit dem Verweis auf die Primärquelle darum zu zeigen wie sehr einzelne Aspekte (man könnte bei dieser Zitierweise auch auf Neudeutsch "Soundbites" sagen) aus einigen wenigen Fällen herausgerissen werden um damit die angebliche Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zu begründen, völlig ohne Ansehn der Details eines Falls.

    Zu diesen selektiven Äußerungen gehört auch die Aussage es müsse für eine Vergewaltigung Gewalt oder deren Androhung vorliegen und dabei das explizite Androhen mit Gewalt impliziert wird, obwohl der Fall aus 2012 ja grade zeigt, daß eben auch nach BGH Maßstäben eine konkludente Gewaltdrohung ausreichend sein kann um den Tatbestand zu erfüllen.

    Das sich Tatbestände auch in konkludentem Handeln verwirklichen können wird von den Befürwortern einer Gesetzesverschärfung gerne verschwiegen, denn dann müsste man ja auch anerkennen, daß womöglich auch auf der Opferseite konkludentes Handeln bereits nach herschender Gesetzeslage ausreichen kann um eine Nötigung zu bejahen.
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
    Liebe Freunde, heute habe ich Ihnen ein Eszett mitgebracht. Dieser possierliche Buchstabe, vor wenigen Jahren noch überall in Deutschland anzutreffen, ist inzwischen leider vom Aussterben bedroht.

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    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    Was aber gerne von Befürwortern einer Gesetzesverschärfung angeführt wird um zu belegen der BGH hätte einen Fall entschieden "weil die Frau sich gefügt hat damit die Kinder nicht geweckt werden".

    Mir ging (und geht) es mit dem Verweis auf die Primärquelle darum zu zeigen wie sehr einzelne Aspekte (man könnte bei dieser Zitierweise auch auf Neudeutsch "Soundbites" sagen) aus einigen wenigen Fällen herausgerissen werden um damit die angebliche Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zu begründen, völlig ohne Ansehn der Details eines Falls.

    Zu diesen selektiven Äußerungen gehört auch die Aussage es müsse für eine Vergewaltigung Gewalt oder deren Androhung vorliegen und dabei das explizite Androhen mit Gewalt impliziert wird, obwohl der Fall aus 2012 ja grade zeigt, daß eben auch nach BGH Maßstäben eine konkludente Gewaltdrohung ausreichend sein kann um den Tatbestand zu erfüllen.

    Das sich Tatbestände auch in konkludentem Handeln verwirklichen können wird von den Befürwortern einer Gesetzesverschärfung gerne verschwiegen, denn dann müsste man ja auch anerkennen, daß womöglich auch auf der Opferseite konkludentes Handeln bereits nach herschender Gesetzeslage ausreichen kann um eine Nötigung zu bejahen.
    Es steht da übrigens auch Folgendes, unter Punkt 3: "Es genügt nicht, dass sich das Opfer schutzlos fühlte, weil es keinen Weg sah, Dritte ohne Risiko für sich selbst und ihre Kinder auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ob und inwieweit seine Befürchtungen tatsächlich berechtigt waren und es deshalb auch bei objektiver Betrachtung keine Möglichkeit hatte, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist maßgeblich."

    Das Opfer muss das grundsätzliche Pech haben, dass der Mann sich schon als notorischer Gewalttäter erwiesen hat. Das bloße "nein" bzw. der bloße Ausdruck des Willens reicht also alleine nicht aus.

  15. Beiträge anzeigen #55 Zitieren
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    King_Berret ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Dein Punkt ist schon klar, du findest es nicht sinnvoll da du behauptest, dass die Verbrechen nicht aufgeklärt werden könnten.
    Dennoch bleibt Verbrechen, Verbrechen und müssen als solche festgehalten werden.
    Zudem kann keiner von uns absehen welche Innovation in der Verbrechensermittlung noch kommen werden. Möglich ist da einiges.

    Und die These das kein einziger Fall, der durch das neue Gesetz abgedeckt wird, aufgeklärt werden könnte halte ich schon für sehr gewagt.
    Ich könnte die aus dem Kopf heraus einige Fälle konsturieren in dem die Beweislage eben doch ausreichen würde.
    Man braucht halt nur Zeugen oder ein Beweisstück. So unwahrscheinlich ist es nicht, dass diese bei einigen Fällen vorgelegt werden können.

    Zudem bleibt immer noch der Fakt, dass das Gesetz für niemanden Nachteile haben kann, außer halt für Vergewaltiger.
    Daher bleibt mir immer noch schleierhaft wie man so enthusiatisch gegen dieses Gesetz argumentieren kann.


    Achja, Entschuldigung, die Zeit betreibt natürlich "empathieheuchelnde, feministische Propanda" Propaganda, muss man wissen.
    Immer diese feministischen Propagandisten die verlangen, dass Vergewaltigungen jeder Art vom Gesetz geahndet werden sollen, schlimm...



    Stimmt. Selbstherrliches Geschwaffel ist ist einfach nur selbstherrliches Geschwaffel.


    Ich wusste nicht das unschuldiges Denken neuerdings eine Beleidigung ist, aber klar, kann man so empfinden.
    Aber warum du dies direkt als Beleidigung empfunden hast wundert mich nun auch schon lange nicht mehr.

    Ich dekonstruiere das Ganze übrigens nochmal gerne für dich: Der Satz zielte darauf ab zu erfahren ob du nur so naiv tust oder ob du tatsächlich so naiv bist.
    Da du direkt persönlich beleidigend geworden bist vermute ich nun übrigens eine Mischung aus beidem.




    Nein, tatsächlich kam das damals von jemanden der mich persönlich kannte und überraschenderweise nicht von einem anonymen "King_Berret" der mich gar nicht kennt.
    Ich schätze mal da bist du aber auch shcon selbst drauf gekommen



    Jaja, wenn man nicht mehr weiter weiß einfach mal behaupten man wäre der einzige der sich an Fakten orientiert.
    Als Strategie auch sehr gerne bei Rechtspopulisten verwendet, die haben auch immer "die Fakten" auf ihrer Seite.
    Welche übrigens wohl auch gegen die neue Gesetzesänderung sein dürften. Aber bestimmt aus gänzlich anderen Motiven.

    Der Beweis? Guck mal deine letzten Beiträge an. Allein dieser zitierte Post hat nur zwei inhaltliche Verweise und die sind im Grunde nur Wiederholungen des bereits Gesagten, aber gut, die Diskussion ist auch schon zu festgefahren um neue Argumente ins Feld zu führen, verstehe ich.
    Das ist also diese Sizilianische Verteidigung, soso. Ich schalte mich dann wieder ein, wenn du dir deiner eigenen Rhetorik bewusst bist.

    Zitat Zitat von Sir Ewek Emelot Beitrag anzeigen
    Es steht da übrigens auch Folgendes, unter Punkt 3: "Es genügt nicht, dass sich das Opfer schutzlos fühlte, weil es keinen Weg sah, Dritte ohne Risiko für sich selbst und ihre Kinder auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ob und inwieweit seine Befürchtungen tatsächlich berechtigt waren und es deshalb auch bei objektiver Betrachtung keine Möglichkeit hatte, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist maßgeblich."

    Das Opfer muss das grundsätzliche Pech haben, dass der Mann sich schon als notorischer Gewalttäter erwiesen hat. Das bloße "nein" bzw. der bloße Ausdruck des Willens reicht also alleine nicht aus.
    Da wird dir auch die Gesetzesänderung nicht helfen! Falls es tatsächlich zu einer uneingewilligten sexuellen Handlung kommt, hast du genügend Rechte auf deiner Seite, nur halt nicht immer die eigentlich dafür vorgesehenen. bspw. Körperverletzung, Freiheitsberaubung usw.

  16. Beiträge anzeigen #56 Zitieren
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    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Das ist also diese Sizilianische Verteidigung, soso. Ich schalte mich dann wieder ein, wenn du dir deiner eigenen Rhetorik bewusst bist.
    Et vice versa

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    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von Sir Ewek Emelot Beitrag anzeigen
    Es steht da übrigens auch Folgendes, unter Punkt 3: "Es genügt nicht, dass sich das Opfer schutzlos fühlte, weil es keinen Weg sah, Dritte ohne Risiko für sich selbst und ihre Kinder auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ob und inwieweit seine Befürchtungen tatsächlich berechtigt waren und es deshalb auch bei objektiver Betrachtung keine Möglichkeit hatte, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist maßgeblich."

    Das Opfer muss das grundsätzliche Pech haben, dass der Mann sich schon als notorischer Gewalttäter erwiesen hat. Das bloße "nein" bzw. der bloße Ausdruck des Willens reicht also alleine nicht aus.
    Ich nehme an du beziehst dich auf diese Darstellung des Urteils: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-561-11.php

    Zwei Anmerkungen zu diesem Punkt:

    #1: Bei diesem Urteil ist zu bedenken, daß es sich um keine Rechtsprechung in der Sache handelt, sondern um ein Urteil darüber wie das LG sein Urteil gefällt hat, also welche Punkte das LG wie und in welcher Form rechtlich gewürdigt hat. Die Aussage des BGH ist in so fern zunächst mal etwas das es dem LG bei der Rückverweisung an die untere Instanz als beachtenswert oder überdenkenswert ins Stammbuch schreibt. Der BGH sagt doch hier nur, daß das LG nicht genug auf den Maßstab der Objektivität abgestellt hat.

    #2: Zu einem Verbrechen gehört in der Regel ein Vorsatz. Daher gehört auch zu einer Nötigung (sexueller oder sonstiger Natur) eine Handlungsabsicht des Nötigers. Da kommt dann die "objektive Betrachtung" ins Spiel, sprich die Sicht eines neutralen Dritten der sich quasi "von außen" den Vorgang anschaut. Jemand kann sich durchaus - subjektiv - genötigt fühlen, obwohl keine Absicht zur Nötigung bei dem "Täter" vorlag. Ängste können auch unbegründet sein und sind nicht immer als solche für jemand anderen erkennbar. Es muss also vom Gericht in "objektiver Betrachtung" erwogen werden ob bestimmte Befürchtungen "berechtigt waren". Wenn die Angst aber berechtigt ist und (nach objektiver Betrachtung) dazu führt, daß man sich außer Stande sieht Hilfe zu rufen oder Gegenwehr zu leisten braucht es nicht einmal ein "Nein". Der zitierte Passus sagt nichts was dem entgegen steht. Was in Ziff 4 ausgeführt wird (verkürzt: "Klima der Angst") stellt lediglich einen Fall dar wie sich eine "objektive wehrlosigkeit" ergeben kann, ist aber keineswegs eine abschließende Aufzählung möglicher Tatbestandsmerkmale.
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    Zitat Zitat von Andy1967 Beitrag anzeigen
    #2: Zu einem Verbrechen gehört in der Regel ein Vorsatz. Daher gehört auch zu einer Nötigung (sexueller oder sonstiger Natur) eine Handlungsabsicht des Nötigers. Da kommt dann die "objektive Betrachtung" ins Spiel, sprich die Sicht eines neutralen Dritten der sich quasi "von außen" den Vorgang anschaut. Jemand kann sich durchaus - subjektiv - genötigt fühlen, obwohl keine Absicht zur Nötigung bei dem "Täter" vorlag. Ängste können auch unbegründet sein und sind nicht immer als solche für jemand anderen erkennbar. Es muss also vom Gericht in "objektiver Betrachtung" erwogen werden ob bestimmte Befürchtungen "berechtigt waren". Wenn die Angst aber berechtigt ist und (nach objektiver Betrachtung) dazu führt, daß man sich außer Stande sieht Hilfe zu rufen oder Gegenwehr zu leisten braucht es nicht einmal ein "Nein". Der zitierte Passus sagt nichts was dem entgegen steht. Was in Ziff 4 ausgeführt wird (verkürzt: "Klima der Angst") stellt lediglich einen Fall dar wie sich eine "objektive wehrlosigkeit" ergeben kann, ist aber keineswegs eine abschließende Aufzählung möglicher Tatbestandsmerkmale.
    Es bietet aber eben auch kein Argument, dass eine Willensbekundung alleine ausreicht, denn in diesem Falle lagen ja zusätzlich zu dem "nein" auch noch andere Umstände vor, welche einen Zwang objektiv erkennbar machen.

    Zu dem Fall, dass sich jemand subjektiv genötigt fühlt, aber der Täter dies nicht wissen könne: Genau darin liegt ja der Punkt, den Feministen in der Regel kritisieren. Es sollte eben so sein, dass man sich der Einvernehmlichkeit einer sexuellen Handlung vergewissern muss, bevor man diese vollzieht. Anstatt standardmäßig davon auszugehen, dass eine sexuelle Handlung solange in Ordnung ist, bis die Person, an der sie begangen wird, aus- und nachdrücklich Ablehnung ausdrückt, sollte rechtlich davon ausgegangen werden, dass so eine Handlung nicht erwünscht ist, es sei denn es wird ausdrücklich zugestimmt. Damit wäre dann grundsätzlich verboten, jemanden zu überrumpeln um Sex zu haben.

    Ich sehe auch nicht, dass dies Gefahr liefe, normale Interaktionen zwischen Sexualpartnern zu erschweren: In funktionierenden Beziehungen verständigt man sich wohl ohnehin auf die eine oder andere Weise, und in nicht-funktionierenden kann man sich wohl denken, dass die andre Person nicht unbedingt angefasst werden will, nachdem man sich grade gestritten hat.

  19. Beiträge anzeigen #59 Zitieren
    Deus Avatar von lucigoth
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    lucigoth ist offline
    Zitat Zitat von King_Berret Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Quelle, in welcher ein Richter ein "Nein" als nicht ausreichenden Straftatbestand ansieht?

    Im §240 Nötigung steht, dass der Versuch strafbar ist, was für ein "Nein als Nein" spricht.
    Könnte nämlich gut sein, dass man eben unter dem §177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung mit einem "Nein" nicht weit kam. Ich denke also ich bleib bei meiner These.
    Das wird die Zukunft zeigen.
    Nein wird nicht bei jedem Richter gleich Nein sein!
    Dazu gibt es leider genug andere Beispiele in anderen Verfahren.
    Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen!
    Die Rechtssprechung in Deutschland ist zwar eindeutig, aber viele Richter legen es nach ihrer "Faulheit" und nach dem Anwalt vom Beklagten aus.
    Will nicht sagen, daß da Schmiergeld fließt aber es sind einige Urteile doch schon recht komisch.
    Im Namen des Volkes steht dann sogar da.
    Es wäre wünschenswert, wenn Nein auch Nein heißt und die Beklagten ohne wenn und aber verurteilt werden würden.
    Abschreckend ist das neue Gesetz bestimmt nicht.
    Wir warten es ab.

  20. Beiträge anzeigen #60 Zitieren
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    Andy1967 ist offline
    Zitat Zitat von Sir Ewek Emelot Beitrag anzeigen
    Ich sehe auch nicht, dass dies Gefahr liefe, normale Interaktionen zwischen Sexualpartnern zu erschweren: In funktionierenden Beziehungen verständigt man sich wohl ohnehin auf die eine oder andere Weise, und in nicht-funktionierenden kann man sich wohl denken, dass die andre Person nicht unbedingt angefasst werden will, nachdem man sich grade gestritten hat.
    Es dürfte genug Beziehungen geben in denen Lust, Zuneigung, Drohungen, und Gewalt phasenweise auftreten, wilde Stimmungsschwankungen auftreten. Die Verhältnisse in Beziehungen die eher schlecht als recht funktionieren können durchaus so geartet sein, daß auf einen wilden Streit kurz darauf einvernehmlicher Sex folgen kann. Da kann Alkohol eine wichtige Rolle spielen, aber auch Sex als "Besänftigungsmittel". Wenn sich solche Verhaltensweisen einmal eingefahren haben kann es schwer werden zu erkennen was noch freiwillig ist und wo die Freiwilligkeit aufhört.

    Auch in funktionierenden Beziehungen können Verhaltensweisen so eingespielt und gewohnt sein, daß man sich regelmäßig nicht ausdrücklich auf etwas verständigt und nicht jede Beziehung die augenscheinlich "funktioniert" funktioniert wirklich gut. Ich glaube du siehst das etwas zu idealistisch.
    [Bild: DPAG_2009_Bernhard_Grzimek.jpg]
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