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Wenn du mal deine Sprache aufbessern würdest, könntest du die Situation ganz sicher auch mit Worten lösen anstatt dein Gegenüber umzubringen.
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Ich bin der Meinung, dass das Notwehrrecht schon gut genug ausgearbeitet ist. Wenn du dich tatsächlich mal wehren musst, dann bist du in der Regel auch vom Notwehrrecht geschützt.
Solltest du es aber darauf anlegen, deine Fähigkeiten auszutesten, wird das auch erkennbar sein und dann würde der Schutz wohl nicht mehr greifen. Zumindest verallgemeinernd kann man das so sehen, denke ich.
Aber davon abgesehen, traust du dir in einer brenzligen Situation exotische Tritte oder vor allem Hebel zu? Bei allem Trainig würde man bei der sich wohl einstellenden Angst zu einfacheren Mitteln greifen. Techniken, die einem liegen und auch so gut wie automatisch funktionieren. Jedenfalls würde es mir so gehen, denke ich.
Und dann wäre das in der Regel auch wieder mit dem mildesten sowie gleichgeeigneten Mittel in Einklang zu bringen.
edit: Also vorausgesetzt man muss sich tatsächlich wehren, würde es wohl selten Probleme geben, wie einige schon sagten.
Geändert von El Desperado (28.01.2015 um 23:31 Uhr)
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wer als kampfsportler nicht in der lage ist in einer notwehrsituation seine kraft und seine techniken wohldosiert zu verwenden, der sollte keine milde erwarten können.
es gibt reichlich möglichkeiten zur immobilisation des gegners, genug 'weiche ziele' am körper, mit denen man den gegner schnell genug außer gefecht gesetzt hat.
da braucht man nicht auf schläge gegen kopf und hals zu setzen. auch wenn man einen gegner wirft, darf der nicht so landen, dass er vital bedroht ist. dann ist man schlicht schlecht und handelt grob fahrlässig.
wenn das eigene leben nicht akut in gefahr ist und man angesichts der bedrohung nicht bis zum allerletzten gehen muss um das eigene überleben zu sichern, müssen für den verantwortungsvollen kampfsportler bestimmte techniken einfach wegfallen.
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29.01.2015 07:06
#24
Zitat von jim360
Werfen, und dann ins Gesicht schlagen. Ja ich denke das ist die beste Methode, oder je nach Situation den Genick Hebel.
Ich habe es gerade vor meinem inneren Auge: Jemand wirft dir eine Beleidigung an den Kopf, haut dir mit der Handkante auf die Schulter und du drehst komplett durch, packst ihn und schleuderst ihn, mit einem eingesprungenen Vertikaldrop in ein Schaufenster... göttlich!
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29.01.2015 09:55
#25
Uff, meine Sicherheitsunterweisung ist schon lang her. Wie war das doch gleich? Unmittelbare vor einem körperlichen Angriff (angedeuter Angriff in überschreiteter einer Armlänge Distanz von Täter-Opfer) darf man sich verteidigen ohne aber die Verhältnismäßigkeit zu überschreiten (sprich kriegst nen Box und stichst Jemanden dann ab oder prügelst ihn halb bewusstlos).
Das gilt auch übrignens auch gegenüber Dritten.
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Notwehr muss erst einmal vom Gericht festgestellt werden, also ja, man würde vor dem Gericht landen,
dass vermutlich zu dem eigenen Gunsten (auf Basis der Notwehr) urteilen wird.
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Es ist gar nicht gut, das du Kampfsport gemacht hast, denn dadurch bringst du dich in eine schlechtere Position.
Die Abwehr muss angemessen sein und es muss aus Sicht des Opfers keine andere Möglichkeit bestanden haben dem Angriff auszuweichen. Bei einem trainierten Kampfsportler ganz miese Voraussetzungen, sollte bei einer Verteidigungshandlung mal was schiefgehen. Auch Flucht muss jederzeit in die Optionen mit einbezogen werden.
Es wird einfach eine höhere Sorgfaltspflicht angenommen, als bei Otto-Normal_Schlappschwanz.
Es ist richtig, das die Notwehr immer erst von der StA geprüft wird. Sie kann das Verfahren auch schon vorher einstellen, ansonsten wird notwehr und Nothilfe als Rechtfertigungsgrund im Verfahren geprüft.
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Zitat von jim360
Ich sprach auch von JiuJitsu
Ich nehme an, du hast das gemeint, aber erwähnt hast du JiuJitsu vorher mit keinem Satz
Zitat von Harvald
Auch Flucht muss jederzeit in die Optionen mit einbezogen werden.
"Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen". Sofern man nicht gerade einem Kind/Geisteskranken o.ä. gegenüber steht, muss man keinesfalls flüchten! Auch als Kampfsportler nicht.
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Alter Satz kenne ich, aber der gilt so nicht. Wenn eine realistische Fluchtmöglichkeit besteht und diese vom Opfer auch erkannt wird muss das opfer diese ergreifen und darf eben nicht eine möglicherweise schwerwiegende Verletzung des Täters in Kauf nehmen, nur um sein Recht durchzusetzen.
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Zitat von Harvald
Wenn eine realistische Fluchtmöglichkeit besteht und diese vom Opfer auch erkannt wird muss das opfer diese ergreifen und darf eben nicht eine möglicherweise schwerwiegende Verletzung des Täters in Kauf nehmen, nur um sein Recht durchzusetzen.
Nö
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29.01.2015 13:07
#31
Es ist in jedem Fall besser, die Flucht zu ergreifen als einen anderen Menschen zu verletzen, egal ob dieser einen Angriff ausgeführt hat oder nicht.
Ich sage nichts gegen Notwehr im Allgemeinen, halte aber auch nichts von unnötiger Gewalt.
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Wie ich mir bei der letzten Gurtprüfung auch anhören musste:
"Sie können einem Angreifer nicht den Arm brechen, bloss weil er sie am Ärmel gepackt hat"
Im Zweifelsfall (also vor Gericht) gilt für die Notwehr oder Nothilfe die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Punkt.
Greift dich einer mit einem Messer oder einem Baseballschläger an, ist das ein Angriff mit einer tödlichen Waffe und du darfst dich entsprechend verteidigen.
Pöbelt dich ein Besoffener an und schubst dich nur rum, darfst du ihn z.B. auch nur wegschubsen. Nimmst du ihn in einen Haltegriff oder Armhebel und er verletzt sich dabei erheblich (weil er eben sturzbesoffen ist und unglücklich hinfällt), hast du ein Problem.
Dazu kommt, dass der Angreifer vermutlich eine schwere Kindheit gehabt und eigentlich nur Spass gemacht hat.
Mer hale Pol
Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende
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29.01.2015 13:13
#33
Zitat von juke*
wer als kampfsportler nicht in der lage ist in einer notwehrsituation seine kraft und seine techniken wohldosiert zu verwenden, der sollte keine milde erwarten können.
es gibt reichlich möglichkeiten zur immobilisation des gegners, genug 'weiche ziele' am körper, mit denen man den gegner schnell genug außer gefecht gesetzt hat.
da braucht man nicht auf schläge gegen kopf und hals zu setzen. auch wenn man einen gegner wirft, darf der nicht so landen, dass er vital bedroht ist. dann ist man schlicht schlecht und handelt grob fahrlässig.
wenn das eigene leben nicht akut in gefahr ist und man angesichts der bedrohung nicht bis zum allerletzten gehen muss um das eigene überleben zu sichern, müssen für den verantwortungsvollen kampfsportler bestimmte techniken einfach wegfallen.
Ja das stimmt.
Zitat von Das 56k Modem
Ich habe es gerade vor meinem inneren Auge: Jemand wirft dir eine Beleidigung an den Kopf, haut dir mit der Handkante auf die Schulter und du drehst komplett durch, packst ihn und schleuderst ihn, mit einem eingesprungenen Vertikaldrop in ein Schaufenster... göttlich!
Nein, so würde ich persönlich nicht reagieren.
Zitat von Harvald
Es ist gar nicht gut, das du Kampfsport gemacht hast, denn dadurch bringst du dich in eine schlechtere Position.
Die Abwehr muss angemessen sein und es muss aus Sicht des Opfers keine andere Möglichkeit bestanden haben dem Angriff auszuweichen. Bei einem trainierten Kampfsportler ganz miese Voraussetzungen, sollte bei einer Verteidigungshandlung mal was schiefgehen. Auch Flucht muss jederzeit in die Optionen mit einbezogen werden.
Es wird einfach eine höhere Sorgfaltspflicht angenommen, als bei Otto-Normal_Schlappschwanz.
Es ist richtig, das die Notwehr immer erst von der StA geprüft wird. Sie kann das Verfahren auch schon vorher einstellen, ansonsten wird notwehr und Nothilfe als Rechtfertigungsgrund im Verfahren geprüft.
Ok. Das ist auch gewisser maßen verständlich.
Zitat von El Pollo Diablo
Nö
Er ist doch Jurist, daher müsste er es doch am besten Wissen.
Zitat von Das 56k Modem
Es ist in jedem Fall besser, die Flucht zu ergreifen als einen anderen Menschen zu verletzen, egal ob dieser einen Angriff ausgeführt hat oder nicht.
Ich sage nichts gegen Notwehr im Allgemeinen, halte aber auch nichts von unnötiger Gewalt.
Stimmt. Das habe ich ja auch schon bereits gesagt.
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29.01.2015 13:14
#34
Zitat von urphate
Wie ich mir bei der letzten Gurtprüfung auch anhören musste:
"Sie können einem Angreifer nicht den Arm brechen, bloss weil er sie am Ärmel gepackt hat"
Im Zweifelsfall (also vor Gericht) gilt für die Notwehr oder Nothilfe die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Punkt.
Greift dich einer mit einem Messer oder einem Baseballschläger an, ist das ein Angriff mit einer tödlichen Waffe und du darfst dich entsprechend verteidigen.
Pöbelt dich ein Besoffener an und schubst dich nur rum, darfst du ihn z.B. auch nur wegschubsen. Nimmst du ihn in einen Haltegriff oder Armhebel und er verletzt sich dabei erheblich (weil er eben sturzbesoffen ist und unglücklich hinfällt), hast du ein Problem.
Dazu kommt, dass der Angreifer vermutlich eine schwere Kindheit gehabt und eigentlich nur Spass gemacht hat.
Noch mal zum klar stellen. Ich meinte in der Grund Thematik, dass der Angreifer auch wirklich angreift und ein nicht nur schubst oder blöd anmacht.
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Mer hale Pol
Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende
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29.01.2015 13:40
#36
Zitat von urphate
Es ist ja immer das Problem, was tatsächlich passiert und was du im Falle einer juristischen Auseinandersetzung beweisen kannst.
Natürlich würde ich mich auch ggf. instinktiv verteidigen und nicht grossartig über juristische Konsequenzen nachdenken. Aber wenn du keine Zeugen hast, die den tatsächlichen Hergang bestätigen können, kannst du im Nachgang Probleme bekommen.
Und dann fällt mir der Spruch des Trainers ein: Die beste Selbstverteidigung ist eine super Zeit auf 100 Meter
Ich war nie ein schneller Läufer.
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29.01.2015 13:52
#37
Zitat von jim360
Ich war nie ein schneller Läufer.
"Warum haben Sie zugeschlagen?"
"Ich war nie ein schneller Läufer"
Du hast echt ein Talent für sagenhaftes Kopfkino.
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29.01.2015 13:54
#38
Zitat von Das 56k Modem
"Warum haben Sie zugeschlagen?"
"Ich war nie ein schneller Läufer"
Du hast echt ein Talent für sagenhaftes Kopfkino.
Sagen wir mal ich renne weg und er ist schneller und gibt mir dann eine mit, so dass ich dann blöd auf den Boden lande. Dann hätte ich mich doch quasie selber strafbar gemacht, weil ich meine eigene Gesundheit bewusst in Gefahr begeben habe.
Spaß bei Seite. Schnell war ich nie.
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Zitat von jim360
Zitat von El Pollo Diablo
Nö
Er ist doch Jurist, daher müsste er es doch am besten Wissen.
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Zitat von El Pollo Diablo
"Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen". Sofern man nicht gerade einem Kind/Geisteskranken o.ä. gegenüber steht, muss man keinesfalls flüchten! Auch als Kampfsportler nicht.
Zitat von Harvald
Alter Satz kenne ich, aber der gilt so nicht. Wenn eine realistische Fluchtmöglichkeit besteht und diese vom Opfer auch erkannt wird muss das opfer diese ergreifen und darf eben nicht eine möglicherweise schwerwiegende Verletzung des Täters in Kauf nehmen, nur um sein Recht durchzusetzen.
Ich kenne es auch so wie El Pollo Diablo. Dass man eine Flucht im Rahmen der Notwehr nicht in Kauf nehmen muss. Dass die Flucht erst beim Notstand wenn möglich ergriffen werden muss.
Zitat von urphate
Im Zweifelsfall (also vor Gericht) gilt für die Notwehr oder Nothilfe die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Punkt.
Verhältnismäßigkeit soll es innerhalb der Notwehr eigentlich doch gerade nicht geben. Die taucht erst bei dem Notstand auf. Letztendlich gibt es bei der Notwehr aber eine sozialäthische Einschränkung, wie zum Beispiel, dass kein krasses Missverhältnis zwischen dem was man schützt und dem was man zu diesem Zweck beeinträchtigt besteht. So ist mir das bekannt.
Wird das in der Praxis inzwischen anders gesehen, oder wie?
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Aber abgesehen von der Theorie ist die Flucht natürlich immer die beste Möglichkeit. Und Verhältnimäßigkeit der Mittel wird bei uns im Training auch gelehrt.
edit: Wobei ich echt zugeben muss, dass diese sozialäthischen Einschränkungen der Notwehr einer Verhältnismäßigkeit doch sehr nahe kommen.
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