Zitat von
Hayas
Frage, wir haben hier eine Stadtbäckerei vor Ort die innerorts mit Lieferwagen unterwegs ist und die Backwaren an Shops verteilt. Werden die auch genötigt für diese Kleintransporter die Maut zu zahlen, obwohl keine Bundesstraßen...geschweige denn Autobahnen genutzt werden?
Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzentwurfs: Ja.
Danach wird in Deutschland ab 2016 eine Infrastrukturabgabe erhoben. Diese gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die das öffentliche Straßennetz in Deutschland nutzen. Die Infrastrukturabgabe gilt für Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen. Halter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen werden über einen Freibetrag in der Kfz-Steuer entlastet, der die Ausgaben für die Infrastrukturabgabe vollständig und unbürokratisch kompensiert.
Und um die Frage von Dunkler Fürst zu beantworten:
Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z. B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen), werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.