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Deutsches Reinheitsgebot
Bedeutung vom Reinheitsgebot für Bier heute
Das Reinheitsgebot für Bier hatte bis 1987 sowohl eine Innen- als auch eine Außenwirkung: einerseits war es deutschen Brauern verboten, abweichend von den strengen Vorschriften des Reinheitsgebotes Bier herzustellen, andererseits aber durften auch ausländische Produkte auf dem deutschen Markt nicht unter der Bezeichnung "Bier" veräußert werden, wenn sie den strengen Reinheitsgebotsvorschriften nicht entsprachen. Es bedurfte erst des "Engagements" der Europäischen Union, um nach über 450-jähriger unveränderter Gültigkeit vom Bayerischen Reinheitsgebot die Aufweichung dieses ehernen Grundsatzes der Bierproduktion für Bayern zu betreiben.
Schon in den 70er Jahren entwickelte die EG-Kommission erste Initiativen, im Zuge der ·Harmonisierung" der Herstellungsvorschriften für Bier diese auf niedrigstem Niveau zu vereinheitlichen und die Zulassung von Zusatzstoffen EU-weit zu betreiben. Da keine Einigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten zu erzielen war, musste das Vorhaben jedoch 1976 zunächst wieder zu den Akten gelegt werden. Mit Schreiben vom 12.2.1982 eröffnete die EG-Kommission dann in Sachen ·Anwendung des Reinheitsgebotes für importierte Biere" ein sog. ·Vertragsverletzungsverfahren" gegen die Bundesrepublik Deutschland, gestützt auf Art. 30 des EWG-Vertrages, der eine ·Behinderung des freien Warenverkehrs" innerhalb der EU untersagt.
Der Grundsatz: In einem Mitgliedsstaat der EU rechtmässig hergestellte und in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse - gleich welcher Art - können grundsätzlich auch in den anderen Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden. Dieses Inverkehrbringen darf durch nationale Gesetze - wie in Deutschland unter Berufung auf das Reinheitsgebot - nicht behindert werden. Durch die Anwendung des Reinheitsgebots auch auf Importbiere verstosse die Bundesrepublik - so der Vorwurf - gegen Art. 30 des EWG-Vertrages. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland sich seinerzeit auf das Argument des vorbeugenden Gesundheitsschutzes berufen, um ihre Haltung zu untermauern, der Europäische Gerichtshof jedoch ist dieser Auffassung nicht gefolgt.
Nach einer über 3-jährigen Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof (die EG-Kommission hatte den Beschluss der Klageerhebung gegen die Bundesrepublik Deutschland bereits am 21.12.1983 beschlossen) fällte der Europäische Gerichtshof am 12. März 1987 sein ·Reinheitsgebotsurteil". Biere, die in anderen Mitgliedsländern der EU rechtmässig hergestellt oder verkehrsfähig waren, erlangen diese Verkehrsfähigkeit auch auf dem deutschen Markt - unabhängig davon, ob sie entsprechend den strengen Vorschriften des Reinheitsgebotes hergestellt werden oder nicht. Einziges Zugeständnis: Bei Abweichungen vom Reinheitsgebot müssen alle dem Reinheitsgebot fremden Stoffe im Zutatenverzeichnis deutlich erkennbar auf dem Etikett angegeben werden.
Die deutschen Brauer blieben an das Reinheitsgebot - in Bayern in seiner beschriebenen engen Form - gebunden.Dieses Urteil war und ist ein Anachronismus: In Zeiten, in denen die Konsumenten größten Wert auf von chemischen Zusatzstoffen und Rückständen unbelastete Nahrungsmittel legen, rückt man mit einem ·liberalen" Standpunkt einem Lebensmittel zu Leibe, das erwiesenermassen seit bald 500 Jahren ohne derartige Zusätze herstellbar ist.
Doch die Angst vor einer plötzlich und unkontrolliert über Deutschland hereinbrechenden Schwemme ·unreinen" Bieres erwies sich als unbegründet. Weder hat der Bierimport seit 1987 eine schlagartige Zunahme erfahren, noch ist der Anteil des nicht dem Reinheitsgebot entsprechenden Bieres am gesamten Importvolumen nachhaltig angestiegen. Biere, die nicht dem Reinheitsgebot genügen, spielen auf dem deutschen Biermarkt eine verschwindend geringe Rolle. Ihr Gesamtanteil am in Deutschland getrunkenen Bier liegt im Promille-Bereich.
Die Zusatzstoffzulassungsverordnung
Die europäischen Harmonisierungsbemühungen der Richtlinien über die Verwendungen von Zusatzstoffen in Lebensmitteln stellen einen weiteren Angriff auf das Reinheitsgebot dar. Seitens der EU-Kommission wurde eine Liste von Zusatzstoffen (Farbstoffe, Süßstoffe, Konservierungsstoffe, ...) erstellt, die innerhalb der gesamten Gemeinschaft einheitlich bei der Herstellung von Lebensmitteln rechtmäßig zum Einsatz kommen dürfen - auch bei der Bierbereitung. Auch die deutschen Brauer werden von diesen Möglichkeiten nicht ausgeschlossen. Eine entsprechende Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Februar 1998 durch die Verabschiedung der - "Zusatzstoffzulassungsverordnung" - .
Unter "Zusatzstoffen" versteht man Stoffe, die - ohne dass sie selbst Lebensmittel sind - Lebensmitteln absichtlich beigegeben werden, um bestimmte gewünschte Wirkungen, Eigenschaften oder Beeinflussungen bei Lebensmitteln zu erzielen (Konservierungsstoffe, Antioxidantien, Emulatoren, Farb- und Süßstoffe, Geschmacksverstärker, Verarbeitungshilfen wie Enzyme...).
Die Verwendung von Rohfrucht bleibt damit in Deutschland zwar weiterhin von der Bierbereitung ausgeschlossen, Zusatzstoffe jedoch werden erlaubt. Das so hergestellte Bier darf dann allerdings nicht mehr unter Erwähnung des Reinheitsgebotes angepriesen werden! Zwar hat sich die deutsche Gesetzgebung damit dem europäischen Druck gebeugt, die bayerischen Brauer jedoch werden selbstverständlich unverändert am Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 festhalten!
Reinheitsgebots-Bier als geschütztes ·Traditionelles Lebensmittel"
Dass auch die Europäische Union Tradition und Stellenwert des Bayerischen Reinheitsgebotes sehr wohl zu schätzen weiß, hat sie 1996 unter Beweis gestellt. Um getreu traditionellen Rezepturen oder Verfahren hergestellte Lebensmittel vor billigen Imitaten zu schützen, schuf die EU das ·Traditionelle Lebensmittel" und erstellte eine Liste ausgewählter Lebensmittel (europaweit 15!), deren Herstellungsverfahren und Rezeptur zwingend eingehalten werden muss, soll das Lebensmittel unter der geschützten Bezeichnung auch zukünftig vermarktet werden.
Als einziges deutsches Lebensmittel wurde deutsches Bier, gebraut nach dem Reinheitsgebot, in die Liste dieser geschützten ·traditionellen Lebensmittel" aufgenommen. Will heißen: Wer sein Bier mit dem Hinweis etikettiert, es sei nach dem Reinheitsgebot gebraut, muss sich auch daran halten. Das Bayerische Reinheitsgebot von 1516 bleibt als Gütezeichen gesetzlich anerkannt und wird in der EU besonders geschützt. http://www.bierundwir.de/geschichte/...ebot-heute.htm
Ich denke das zerstört im Grunde die Bier Vielfalt
aber erlaubt folgende künstliche Zusätze Farbebier (ganz dunkeles Bier zum einfärben), damit man aus Pils ein Dunkelbier machen kann und nicht 2 mal braunen muss, ist legal. Oh und wie war es mit Polyvinylpyrrolidon (kurz PVPP unter anderem in Kleber vorhanden)? Auch legal, es filtert ja nur Trübstoffe und Geschmack aus dem Bier und wird (fast) vollständig wieder ausgefiltert.
Ich bin für die vollständige Abschaffung dieses Reinheitsgebotes statt dessen sollte eine vollständige Angabe erfolgen welche Stoffe dem Bier während dem Brauen und danach zu gegeben wurden.
Es wird die Zeit kommen,
da das Verbrechen am Tier
ebenso geahndet wird,
wie das Verbrechen am Menschen.
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Ich trinke ja nur noch selbstgebrautes Bier.
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Ich bin der Meinung, dass in Deutschland weiterhin nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut werden soll. Denn trotz des Reinheitsgebotes gibt es genügend Geschmacksunterschiede beim Bier. Sollen andere ihr Bier brauen wie sie wollen. Man sieht es an den Verkaufzahlen sehr gut wie es ankommt.
Das Reinheitsgebot ist übrigens die älteste Lebensmittelverordung der Welt.
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Zitat von Dunkler Fürst
Ich bin der Meinung, dass in Deutschland weiterhin nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut werden soll. Denn trotz des Reinheitsgebotes gibt es genügend Geschmacksunterschiede beim Bier. Sollen andere ihr Bier brauen wie sie wollen. Man sieht es an den Verkaufzahlen sehr gut wie es ankommt.
Das Reinheitsgebot ist übrigens die älteste Lebensmittelverordung der Welt.
Ach, wer weiß, ob nicht irgendwann auch schon mal ein Babylonier ´was ähnliches gemeißelt hat? Er war vermutlich aber sturzblau, und jetzt kann´s keiner mehr lesen.
Für mich ist das Reinheitsgebot nur´n USP. Nicht mehr, und nicht weniger.
Mit freundlicher Genehmigung von Casablonga
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24.08.2014 13:05
#5
Ist doch ne gute Sache: Man kann direkt am Namen erkennen, ob nach Reinheitsgebot gebraut wurde... Und wem das egal ist, der kann die Alternativen Sorten eben unter anderm Namen kaufen. (Mein persönlicher Favorit: "Mier", da wird Mate während des Brauprozesses hinzugegeben.)
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Ich finde es sollte so bleiben. Es gibt zig unterschiedliche Sorten, die sich auch geschmacklich mal mehr mal weniger unterscheiden. Zudem ist deutsches Bier extrem beliebt und so weiß man wenigstens, dass man kein Gift trinkt
Es ist schön, dass ich euch kenne
Es macht Spaß, mit euch zu plauschen
Ihr habt Nachmittags oft Zeit
Ihr habt immer was zu rauchen
Aber wenn bei mir ein Rohr platzt, seid ihr wirklich zu nichts nütze
Ihr seid zwar alles Lappen, aber trotzdem gibt's 'ne Pfütze
Das Lumpenpack - Pädagogen
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Ich finde es gut, wie es jetzt ist.
Mit dem freiwilligen Reinheitsgebot halten sich die Firmen an zusatzstofffreies Bier. Wenn man als Kunde aber anderes will, kann man immer noch entsprechende andere Biere kaufen.
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Zitat von Drachenei
Ach, wer weiß, ob nicht irgendwann auch schon mal ein Babylonier ´was ähnliches gemeißelt hat? Er war vermutlich aber sturzblau, und jetzt kann´s keiner mehr lesen.
Für mich ist das Reinheitsgebot nur´n USP. Nicht mehr, und nicht weniger.
Wäre natürlich möglich, doch nur weil das Reinheitsgebot von 1516 ist, heißt das noch lange nicht das erst seit 1516 Bier gebraut wird. Also kann man locker davon ausgehen, das Bier brauen in Deutschland schon um einiges älter ist.
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Zitat von Dunkler Fürst
Wäre natürlich möglich, doch nur weil das Reinheitsgebot von 1516 ist, heißt das noch lange nicht das erst seit 1516 Bier gebraut wird. Also kann man locker davon ausgehen, das Bier brauen in Deutschland schon um einiges älter ist.
Oh, nicht nur dort. Es gibt einen irischen Historiker, der die Ansicht vertritt, daß der Getreideanbau, der den Menschen seßhaft werden ließ, nicht zuerst dem Backen von Brot diente, sondern dem Brauen von Bier. Seinen Namen habe ich mir leider nicht gemerkt, und auch Beweise bleibt er schuldig, aber seine Argumentation klingt durchaus plausibel.
Mit freundlicher Genehmigung von Casablonga
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Zitat von Drachenei
Oh, nicht nur dort. Es gibt einen irischen Historiker, der die Ansicht vertritt, daß der Getreideanbau, der den Menschen seßhaft werden ließ, nicht zuerst dem Backen von Brot diente, sondern dem Brauen von Bier. Seinen Namen habe ich mir leider nicht gemerkt, und auch Beweise bleibt er schuldig, aber seine Argumentation klingt durchaus plausibel.
Weiß ich nicht, wäre aber leicht möglich, das Getreide zuerst fürs Bierbrauen angebaut wurde. Vor allem, da der Getreideanbau früher bestimmt nicht so effektiv war wie heute. Da musste man sich genau überlegen für was man es hernimmt.
Könnte mir auch gut vorstellen das die Chinesen die ersten Bierbrauer waren, nur eben Reisbier, auch Sake genannt. Auch wenn Sake Reiswein genannt wird, die Herstellung gleicht eher dem Bier. Hier nach zu lesen.
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Zitat von Dunkler Fürst
Weiß ich nicht, wäre aber leicht möglich, das Getreide zuerst fürs Bierbrauen angebaut wurde. Vor allem, da der Getreideanbau früher bestimmt nicht so effektiv war wie heute. Da musste man sich genau überlegen für was man es hernimmt.
Jep. Der Historiker vertritt die Ansicht, die damaligen Getreidesorten haetten noch viel zu kleine Koerner fuers Brotbacken, aber schon ausreichend grosse fuer Bier.
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Deutsches Bier, bestes Bier
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Ich finde das deutsche Reinheitsgebot sehr gut. Bier gehört zu den ganz wenigen Lebensmitteln in denen wirklich nur die Grundzutaten drin sind.
Die Vielfalt zerstört das Reinheitsgebot übrigens nicht. Biere mit Zusatzstoffen dürfen dann halt nur nicht Bier heißen.
Meine Kiste:
Intel Core i7 920
Prolimatech Megahalems CPU Kühlung
Sapphire Radeon R9 280X Dual-X OC
Asus P6T SE Motherboard
6Gb Ram
Corsair 850Watt
Silverstone Raven Gehäuse
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Vielfalt gibt es meiner Einschätzung nach genug.
Und wenn ich nun in ein Bier trinke, weiß ich was drin ist. Wenn das Reinheitsgebot aufgehoben wird, kommt doch wieder keiner dahinter, was für ein Mist sich hinter E505 und sonstigtem Zusatzstoffmist verbirgt.
Von daher sehe ich den Vorteil einer Abschaffung nicht.
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Irgendwie schränkt ds die Vielfalt kein bisschen ein.
Man kann ja weiterhin Bier produzieren das nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde wie man ja auch an dem ganzen Mischbierkram sieht.
Nur darf man das dann eben nicht Bier nennen, das ist die einzige Einschränkung die das Ganze mit sich bringt.
Aber scheinbar hält das ja niemanden davon ab Unsummen in "Pseudobiere" wie beispielsweise Desparados und Corona zu investieren,
also wo da die furchtbare Einschränkung sein soll leuchtet mir nicht ganz ein.
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Zitat von Lettnar
Ich finde das deutsche Reinheitsgebot sehr gut. Bier gehört zu den ganz wenigen Lebensmitteln in denen wirklich nur die Grundzutaten drin sind.
Die Vielfalt zerstört das Reinheitsgebot übrigens nicht. Biere mit Zusatzstoffen dürfen dann halt nur nicht Bier heißen.
Glaubst du das wirklich noch?
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Zitat von Hekman
Vielfalt gibt es meiner Einschätzung nach genug.
Und wenn ich nun in ein Bier trinke, weiß ich was drin ist. Wenn das Reinheitsgebot aufgehoben wird, kommt doch wieder keiner dahinter, was für ein Mist sich hinter E505 und sonstigtem Zusatzstoffmist verbirgt.
Von daher sehe ich den Vorteil einer Abschaffung nicht.
Kann dem nur zustimmen. Das Reinheitsgebot ist, obwohl es immer noch genug Tricksereien gibt immer noch recht restriktiv und hat sich bewährt, zumal sich Edelbrauereien, die zum Beispiel Hopfendolden anstatt Extrakt nehmen es sich auch nicht nehmen lassen werden damit gesondert zu werben. Die Grundtricks, also wovon der Verbraucher bei sonstigem Bier ausgehen muss, sollten natürlich bekannt sein, sie haben sich glaube ich auch nicht großartig verändert in den letzten fünfzig Jahren. Dass sie trotzdem nicht allzu weitläufig bekannt sind macht nur umso deutlicher, wie unüberschaubar die Lage wird, sollte das Reinheitsgebot als Gütesiegel wegfallen.
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