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  1. Beiträge anzeigen #41 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von Dunkler Fürst Beitrag anzeigen
    Ich kann nur noch mal auf diese Liste hinweisen. Da steht ganz klar, der frühere 1b ist der heutige A1. Nachdem der A1 nicht im Autoführerschein inbegriffen ist, darf man meine alte Hercules nicht fahren. Auch wenn meine Hercules 50 ccm hatte, ist sie mit 80 km/h doch um einiges schneller als 45km/h oder 60 mkm/h.
    Nicht dass ich Gulgarathz' gepostete Definition in Zweifel ziehe, aber gemeinhin hat man doch nur die Maschinen als Kleinkraftrad bezeichnet, deren Hubraum auf 50 ccm begrenzt war, aber schneller als 40/45 km/h waren.
    Diese wurden dann von den 80ern, später von den 125ern abgelöst.

  2. Beiträge anzeigen #42 Zitieren
    Lead Cenobite Avatar von Dunkler Fürst
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    Dunkler Fürst ist offline
    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Nicht dass ich Gulgarathz' gepostete Definition in Zweifel ziehe, aber gemeinhin hat man doch nur die Maschinen als Kleinkraftrad bezeichnet, deren Hubraum auf 50 ccm begrenzt war, aber schneller als 40/45 km/h waren.
    Diese wurden dann von den 80ern, später von den 125ern abgelöst.
    Genau, die 80er wurden dann als Leichkrafträder bezeichnet. Die man weiterhin mit dem 1b Führerschein fahren durfte.

    Leichtkrafträder

    Als das Leichtkraftrad am 1. April 1980 in die StVZO eingeführt wurde, galten die Vorgaben: Hubraum bis maximal 80 cm³, Höchstleistung bei maximal 6000/min und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h.[3] Zum Führen eines Leichtkraftrades konnte mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 beschränkt auf Leichtkrafträder erworben werden.

    Politisches Ziel der Regelung war es, die als laut und unfallträchtig in Verruf geratenen Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (im Volksmund „offene 50er“ genannt) durch Fahrzeuge mit mehr Drehmoment und einem wesentlich niedrigeren Drehzahlniveau zu ersetzen.

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