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  1. Beiträge anzeigen #81 Zitieren
    Bringt Kekse aus Holland Avatar von Balvenie
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    Balvenie ist offline
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    schon interessant zu sehen, wie hier einfach aufs härteste am thema vorbeigeschossen wird, nur weil don cruz sich genötigt fühlt auf sehr alberne und zweifelhafte art den wert von ausbildungsberufen zu unterstreichen, weil er nicht verstanden hat, dass den hier im thema eigentlich niemand angezweifelt hat.
    Mea culpa.
    Sorry, aber wenn Jemand, der offensichtlich keinen blassen Schimmer von der Materie hat, meinen ganzen Berufsstand diskreditiert, dann gehen mir die Pferde durch.


    @Topic:
    Ich halte die Methode mittels Leistungskürzung für "Zucht und Ordnung" zu sorgen prinzipiell für mehr als fragwürdig. Wenn dann auch noch die schulischen Leistungen der Kinder zwecks Erhebung herangezogen werden, dann geht das doch schon hart in die Richtung "Rechtsbeugung", oder?

    Allerdings weiß ich nicht, ob das Beispiel im EP ein Einzelfall oder Methode ist.

  2. Beiträge anzeigen #82 Zitieren
    Mythos Avatar von Drachenei
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    Drachenei ist offline
    Zitat Zitat von Balvenie Beitrag anzeigen
    Mea culpa.
    Sorry, aber wenn Jemand, der offensichtlich keinen blassen Schimmer von der Materie hat, meinen ganzen Berufsstand diskreditiert, dann gehen mir die Pferde durch.
    Vielleicht ist er ja "der Architekturprofessor, der kein Architekt ist"...

    @Topic:
    Ich halte die Methode mittels Leistungskürzung für "Zucht und Ordnung" zu sorgen prinzipiell für mehr als fragwürdig. Wenn dann auch noch die schulischen Leistungen der Kinder zwecks Erhebung herangezogen werden, dann geht das doch schon hart in die Richtung "Rechtsbeugung", oder?

    Allerdings weiß ich nicht, ob das Beispiel im EP ein Einzelfall oder Methode ist.
    Die Erfolge - wenn es sie denn gäbe - würden sich doch sicher in den PISA-Studien niederschlagen. Aber weder werden die Jobcenter von skandinavischen Pädagogen ausspioniert, die das Rezept kopieren wollen, noch glaube ich, daß das überhaupt Sinn der Sache ist, wenn man bedenkt, daß gezielt Druck auf Familien ausgeübt wird, um Bildungsferne zu manifestieren, bzw. überhaupt erst hervorzurufen. Einmal H-IV (Wo bleibt DA eigentlich die schockierende Benetton-Kampagne?), immer H-IV! In der ersten Generation werden Architekten zu Schildermalern gemacht, und ab der 2. genügt es, wenn sie bis 10 zählen und ihren Namen schreiben können. Natürlich gibt es auch weiterhin ein Recht auf Bildung - aber in einer "marktkonformen Demokratie" gibt´s eben nur noch marktkonforme Bildung.

    Und bevor jetzt wieder der Einwurf kommt, Bildung würde doch die Chancen auf dem Markt doch erhöhen: Das gilt für die Marktteilnehmer, aber nicht für die Ware.

    P.S.: Der TE müßte - bei seiner Bildungsfeindlichkeit - den Praktiken der Jobcenter doch eigentlich sehr wohlwollend gegenüberstehen.
    Mit freundlicher Genehmigung von Casablonga

  3. Beiträge anzeigen #83 Zitieren
    Bringt Kekse aus Holland Avatar von Balvenie
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    Balvenie ist offline
    Zitat Zitat von Drachenei Beitrag anzeigen
    In der ersten Generation werden Architekten zu Schildermalern gemacht, und ab der 2. genügt es, wenn sie bis 10 zählen und ihren Namen schreiben können.
    Dem ersten Satzteil kann ich nicht ganz folgen und der Zweite ist m.E. so nicht korrekt. (abgesehen davon, dass ich meinem Sohn nie raten würde Architektur zu studieren. Die Zukunftsaussichten sind einfach schlecht )

  4. Beiträge anzeigen #84 Zitieren
    Mythos Avatar von Drachenei
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    Drachenei ist offline
    Zitat Zitat von Balvenie Beitrag anzeigen
    Dem ersten Satzteil kann ich nicht ganz folgen und der Zweite ist m.E. so nicht korrekt. (abgesehen davon, dass ich meinem Sohn nie raten würde Architektur zu studieren. Die Zukunftsaussichten sind einfach schlecht )
    Ist ´ne Anspielung auf eine Zeit, in der sowas schon mal in Mode war. Aber es ist natürlich ein riesiger Unterschied, ob das nun durch Diktatoren passiert, oder durch den Markt.
    Mit freundlicher Genehmigung von Casablonga

  5. Beiträge anzeigen #85 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    Zitat Zitat von Balvenie Beitrag anzeigen
    Mea culpa.
    Sorry, aber wenn Jemand, der offensichtlich keinen blassen Schimmer von der Materie hat, meinen ganzen Berufsstand diskreditiert, dann gehen mir die Pferde durch.
    war ja überhaupt keine schuldzuweisung an dich. eher an den te, der nicht in der lage ist den verlauf seines threads nachzuvollziehen.
    deine posts kann ich mehr als nachvollziehen.

  6. Beiträge anzeigen #86 Zitieren
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    Don Cruz ist offline
    Ich sehe das so: Bei Verweigerung des Schulbesuchs durch das Kind die Leistungen der Eltern zu kürzen scheint mir problematisch
    Es geht nicht darum das die kinder nicht in die Schule gehen, alle egal ob 3 Monate Hartz 4 oder 2 Jahre werden Sangtioniert.

    Erkläung wie und gegen wehn das AAmt vorgeht!!!
    Wenn die Kinder nicht die Zeugnisse vorlegen egal ob die Eltern gerade den Job verloren haben oder als Aufstocker Arbeiten oder Pures Hartz 4 bekommen alle bekommen die leistungen bis zu 50% gekürtzt wenn sie sich weigern.

    Übrigens das selbe wollte man mit Flüchtlingen machen die "geduldet" sind und einen Asyl Antrag stellen, Entweder legen die Kinder die Zeugnisse vor und haben einen guten Noten schnitt oder sie werden zurück in ihre Jeweiligen Länder überfürt. Da gab es einen großen Aufschrei, bei den Hartz 4 Familen nicht.

    darum geht es
    Geändert von Don Cruz (23.06.2014 um 18:46 Uhr)

  7. Beiträge anzeigen #87 Zitieren
    Deus Avatar von 10203040
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    10203040 ist offline
    Zitat Zitat von Don Cruz Beitrag anzeigen
    Es geht nicht darum das die kinder nicht in die Schule gehen, alle egal ob 3 Monate Hartz 4 oder 2 Jahre werden Sangtioniert.


    Wenn die Kinder nicht die Zeugnisse vorlegen egal ob die Eltern gerade den Job verloren haben oder als Aufstocker Arbeiten oder Pures Hartz 4 bekommen alle bekommen die leistungen bis zu 50% gekürtzt wenn sie sich weigern.

    Übrigens das selbe wollte man mit Flüchtlingen machen die "geduldet" sind und einen Asyl Antrag stellen, Entweder legen die Kinder die Zeugnisse vor und haben einen guten Noten schnitt oder sie werden zurück in ihre Jeweiligen Länder überfürt. Da gab es einen großen Aufschrei, bei den Hartz 4 Familen nicht.

    darum geht es
    Wenn du also mal aufgrund einer Krankheit deinen Arbeitsplatz verlierst und Hartz4 bekommst, und deine Kinder sich weigern zur Schule zu gehen und Leistung zu bringen und du nichts dagegen tun kannst da sie nicht auf dich hören sollte man Dir 50% von deinem Lebensgeld streichen?

    Mit Dir würde die Welt noch schneller den Bach runter gehen als sonst...

  8. Beiträge anzeigen #88 Zitieren
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    Don Cruz ist offline
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Wenn du also mal aufgrund einer Krankheit deinen Arbeitsplatz verlierst und Hartz4 bekommst, und deine Kinder sich weigern zur Schule zu gehen und Leistung zu bringen und du nichts dagegen tun kannst da sie nicht auf dich hören sollte man Dir 50% von deinem Lebensgeld streichen?

    Mit Dir würde die Welt noch schneller den Bach runter gehen als sonst...
    Hallo, gehts noch ? ich habe ihm erklärt was das Amt mit diesen Menschen macht, das die Sanktionen alle die nur ansatzweise mit Hartz 4 zu tun haben betreffen.

  9. Beiträge anzeigen #89 Zitieren
    Waldläufer
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    Yanus ist offline
    Ich würde gerne mal ne Quelle zu den 50% sehen, und an sich eine Quelle zu der Praxis die Leistungen zu kürzen.

    Die Idee von Leistungskürzungen aufgrund der Schulischen Leistungen seiner Kinder ist idiotisch, vermutlich eh nicht von nem Gesetz gedeckt.


    Mit meiner Oma hatte ich früher die Abmachung:
    Für jede 1 auf dem Zeugnis gibt es 2€, für jede 2 gibt es 1€ für jede 3 0,50€ und ab 4 schlechter muss ich den dann halt 0,50€, 1€ oder 2€ zurückzahlen. Kann man ja auch so im Jobcenter machen, so eine kleine Belohnung spornt die Kleinen sicher besser an als die Bestrafung der Eltern
    Befolge nie einen Rat,
    auch diesen nicht!

  10. Beiträge anzeigen #90 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Specht
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    Specht ist offline
    Zitat Zitat von Don Cruz Beitrag anzeigen
    Wenn die Kinder nicht die Zeugnisse vorlegen egal ob die Eltern gerade den Job verloren haben oder als Aufstocker Arbeiten oder Pures Hartz 4 bekommen alle bekommen die leistungen bis zu 50% gekürtzt wenn sie sich weigern.

    Übrigens das selbe wollte man mit Flüchtlingen machen die "geduldet" sind und einen Asyl Antrag stellen, Entweder legen die Kinder die Zeugnisse vor und haben einen guten Noten schnitt oder sie werden zurück in ihre Jeweiligen Länder überfürt. Da gab es einen großen Aufschrei, bei den Hartz 4 Familen nicht.
    Wo steht denn das? Nicht in deinem Link. Da steht das Mädel sollte ihr Zeugnis vorlegen und sie befürchtete, dass man sie dazu bringen wollte eine Ausbildung zu beginnen statt ihre schulische Laufbahn fortzusetzen. Von Leistungskürzungen aufgrund eines schlechten Notenschnitts steht da nichts, aus meiner Sicht reimst du dir das zusammen.

    Ansonsten würde ich natürlich zustimmen, dass Leistungskürzungen aufgrund des Notenschnitts noch weniger (nämlich nicht einmal über diesen indirekten Weg, den ich in meinem vorigen Post schilderte) haltbar sind.

  11. Beiträge anzeigen #91 Zitieren
    Deus Avatar von 10203040
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    10203040 ist offline
    Zitat Zitat von Don Cruz Beitrag anzeigen
    Hallo, gehts noch ? ich habe ihm erklärt was das Amt mit diesen Menschen macht, das die Sanktionen alle die nur ansatzweise mit Hartz 4 zu tun haben betreffen.
    Das habe ich in deine Beiträge hinein interpretiert, irgendwie verstehe ich deine Sätze aufgrund des für mich komischen Satzbaus nicht so ganz.
    Geändert von 10203040 (23.06.2014 um 20:02 Uhr)

  12. Beiträge anzeigen #92 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Specht
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    Specht ist offline
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Das habe ich in deine Beiträge hinein interpretiert, irgendwie verstehe ich deine Sätze aufgrund des für mich komische Satzbaus nicht so ganz.
    Das kann man dir kaum verdenken. Ich würde bei vielen seiner Sätze auch eher von "interpretieren" als "lesen" sprechen.

  13. #93 Zitieren
    Schluerfer
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    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    du hast so ein fundamentales vorurteilsproblem (da hinkt sogar dein rechtschreibproblem hinterher), dass man ehrlich gesagt nicht weiß, was man überhaupt antworten geschweige denn argumentieren soll.
    ich bezweifel ganz arg, dass du als gefangener in deinem reichlich voreingenommenen weltbild zu einem halbwegs neutralen urteil in dieser angelegenheit fähig bist.
    und das ausgerechnet von dir.

    der verweis auf das rechtschreibproblem wäre übrigens auch nicht nötig gewesen. besonders dann, wenn man selbst die groß- und kleinschreibung missachtet.

  14. Beiträge anzeigen #94 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    Zitat Zitat von Schluerfer Beitrag anzeigen
    und das ausgerechnet von dir.
    it takes one to know one.

  15. Beiträge anzeigen #95 Zitieren
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    Don Cruz ist offline
    Zitat Zitat von Specht Beitrag anzeigen
    Wo steht denn das? Nicht in deinem Link. Da steht das Mädel sollte ihr Zeugnis vorlegen und sie befürchtete, dass man sie dazu bringen wollte eine Ausbildung zu beginnen statt ihre schulische Laufbahn fortzusetzen. Von Leistungskürzungen aufgrund eines schlechten Notenschnitts steht da nichts, aus meiner Sicht reimst du dir das zusammen.

    Ansonsten würde ich natürlich zustimmen, dass Leistungskürzungen aufgrund des Notenschnitts noch weniger (nämlich nicht einmal über diesen indirekten Weg, den ich in meinem vorigen Post schilderte) haltbar sind.
    so, hoffe ihr seht jetzt was das für Verbrecher sind und das es keine Rechtliche Grundlage gibt!


    hier erstmal von Spielgel online

    Wie weit dürfen Jobcenter gehen? Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen kontrollieren sie die Zeugnisse von Schülern mit Hartz-IV-Eltern - und drohen mit Sanktionen, teils ohne Rechtsgrundlage. 16-Jährige fühlen sich bedrängt, eine Ausbildung zu beginnen. Dabei wollen sie weiter zur Schule gehen.


    Der letzte Schultag von Jenny*, 16, hätte so schön sein können: Die Realschülerin aus dem Ruhrgebiet hat die zehnte Klasse erfolgreich beendet, die mittlere Reife in der Tasche und einen sonnigen Sommer in Aussicht. Das dünne Mädchen mit den kurzen blonden Haaren könnte den Realschulabschluss genauso ausgelassen feiern wie ihre Klassenkameraden - wäre da nicht der Ärger mit der Arbeitsagentur.

    Jenny wächst in einem Hartz-IV-Haushalt auf. Die Behörde fordert immer wieder Kopien ihrer Zeugnisse an - obwohl die 16-Jährige regelmäßig Schulbescheinigungen eingereicht hat. Jenny hat den Eindruck, sie soll in eine Ausbildung oder einen Job gedrängt werden. Dabei ist ihre Zukunft längst geregelt.

    Mit ihrer Verunsicherung ist Jenny nicht allein. SPIEGEL ONLINE liegen Informationen über ähnliche Fälle aus Hessen und Niedersachsen vor. Der Verdacht: Sollen Hartz-IV-Jugendliche um jeden Preis eine Lehre beginnen? Die Arbeitsagentur weist diesen Vorwurf entschieden zurück.

    Bei Jenny begann der Druck durch das Jobcenter Anfang des Jahres. Im Briefkasten der Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, lag wieder einmal ein Brief von der Arbeitsagentur - adressiert nicht, wie sonst, an die Mutter, sondern an Jenny selbst. "Zwecks Überprüfung der derzeitigen Verhältnisse" solle sie ihr Halbjahreszeugnis einreichen, stand dort. Jenny fürchtete, dass die Behörde anhand der Noten ihren Werdegang planen wollte. Sie verweigerte die Zeugnisvorlage.


    Hier ich habe die Wichtigen sachen Fett und Rot unterstrichen
    bei wollen sie weiter zur Schule gehen.
    Zur Großansicht
    ddp

    Der letzte Schultag von Jenny*, 16, hätte so schön sein können: Die Realschülerin aus dem Ruhrgebiet hat die zehnte Klasse erfolgreich beendet, die mittlere Reife in der Tasche und einen sonnigen Sommer in Aussicht. Das dünne Mädchen mit den kurzen blonden Haaren könnte den Realschulabschluss genauso ausgelassen feiern wie ihre Klassenkameraden - wäre da nicht der Ärger mit der Arbeitsagentur.

    Jenny wächst in einem Hartz-IV-Haushalt auf. Die Behörde fordert immer wieder Kopien ihrer Zeugnisse an - obwohl die 16-Jährige regelmäßig Schulbescheinigungen eingereicht hat. Jenny hat den Eindruck, sie soll in eine Ausbildung oder einen Job gedrängt werden. Dabei ist ihre Zukunft längst geregelt.

    Mit ihrer Verunsicherung ist Jenny nicht allein. SPIEGEL ONLINE liegen Informationen über ähnliche Fälle aus Hessen und Niedersachsen vor. Der Verdacht: Sollen Hartz-IV-Jugendliche um jeden Preis eine Lehre beginnen? Die Arbeitsagentur weist diesen Vorwurf entschieden zurück.

    Bei Jenny begann der Druck durch das Jobcenter Anfang des Jahres. Im Briefkasten der Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, lag wieder einmal ein Brief von der Arbeitsagentur - adressiert nicht, wie sonst, an die Mutter, sondern an Jenny selbst. "Zwecks Überprüfung der derzeitigen Verhältnisse" solle sie ihr Halbjahreszeugnis einreichen, stand dort. Jenny fürchtete, dass die Behörde anhand der Noten ihren Werdegang planen wollte. Sie verweigerte die Zeugnisvorlage.

    "Der Berater wollte mich zu einer Ausbildung drängen"

    Es folgte ein Briefwechsel, unter Androhung von Sanktionen wurde Jenny schließlich zu einem Gespräch ins Jobcenter geladen. Der Berater schob ihr eine Eingliederungsvereinbarung über den Tisch. Mit dem Vertrag sollte Jenny zusichern, sich um eine Lehrstelle zu bemühen. Doch Jenny suchte keinen Ausbildungsplatz, sie wollte nach der mittleren Reife auf die Berufsschule. "Der Berater wollte mich zu einer Ausbildung drängen. Wahrscheinlich, damit der Staat nicht mehr für mich zahlen muss", sagt sie heute.
    Kürzlich forderte der Berater im Rahmen einer "Datenaktualisierung" erneut Jennys Schulzeugnis ein, um ihr "bei einer Arbeits- oder Ausbildungsstellensuche helfen zu können". Liege das Zeugnis binnen drei Wochen nicht vor, könne dies zu einer Kürzung oder Einstellung der Leistungen führen, hieß es. Jenny fühlt sich ausgegrenzt und alleingelassen. "Ich tue viel für meine Zukunft, warum erkennt das Amt das nicht an?"
    Doch Jenny hat keine Förderung von Nachhilfe beantragt. Warum das zuständige Jobcenter im Ruhrgebiet trotzdem ihre Zeugnisse verlangt, wollte die Behörde auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht erklären.

    Auch sie bekommt regelmäßig Post vom Amt. Der Berufsberater sorge sich um Franziskas Zukunft, es sei der Zeitpunkt, über eine Ausbildung nachzudenken, schrieb er ihr im vergangenen Herbst. Die Jugendliche solle Kopien ihres letzten Zeugnisses einreichen, damit man die Zukunft planen könne.

    Franziska war geschockt. "Für mich steht fest, dass ich mein Abitur machen will und studieren werde - und auf einmal soll ich über eine Ausbildung nachdenken?" Als sie sich weigerte, die Zeugnisse einzureichen, folgten weitere Briefe. Franziska müsse "alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen", schrieb ihr der Berater im März. Auch ihr wurden Sanktionen angedroht. Nach den Sommerferien wechselt sie trotzdem aufs Gymnasium.

    "Wir fordern die Schulzeugnisse ein, um den Status der erwerbsfähigen Jugendlichen zu überprüfen", so Pamela Ruppert, Sprecherin des Hochtaunuskreises, auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. "Um sie schnellstmöglich in Arbeit zu vermitteln, müssen wir ja wissen, ob die Jugendlichen noch zur Schule gehen - oder schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen." So sehe es das Sozialgesetzbuch vor. Warum für die Statusüberprüfung die Schulbescheinigungen, wie sie auch Franziska regelmäßig einreichen musste, nicht ausreichten, beantwortete Ruppert nicht.
    Die Schulbescheinigung sollte ausreichen, aber die Greistigen überflieger auf dem Amt können eine Schulbescheinigung offenbar nicht lesen


    "Als potentiell psychisch krank eingestuft"

    Der Kieler Sozialrechtler Helge Hildebrandt gibt den Familien Recht: "Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung der Eltern, der Arbeitsagentur die Schulzeugnisse ihrer Kinder vorzulegen", sagt der Anwalt. Denn die gesetzliche Mitwirkungspflicht, mit der die Jobcenter die Zeugnisvorlage oft begründen, dürfe nicht an Sanktionen geknüpft werden, solange die Jugendlichen noch zur Schule gingen (siehe Kasten).

    Aus diesem Grunde gebe die Arbeitsagentur an die Jobcenter Empfehlungen aus, wie auf die Eltern auf andere Weise Druck ausgeübt werden könne, sagt der Anwalt. So heißt es in einer Stellungnahme der Arbeitsagentur: "Sollte der Jugendliche (...) nicht zu einer freiwilligen Selbstauskunft bereit sein", sei die "Einschaltung des Psychologischen Dienstes" in Betracht zu ziehen. Für Hildebrandt ein Skandal: "Wer nicht freiwillig Auskünfte erteilt, zu denen er gesetzlich gar nicht verpflichtet ist, wird als potentiell psychisch krank eingestuft", kritisiert er.

    Es sind Praktiken wie diese, die Jenny daran zweifeln lassen, dass sie es wirklich schaffen kann. Dass sie sich ein besseres Leben erarbeiten kann, wenn sie sich nur anstrengt. Die Realschul-Absolventin fühlt sich abgestempelt und allein gelassen. Während ihre Mitschüler die Freiheit nach der Realschule in vollen Zügen genießen, hat sie die nächsten Termine beim Jobcenter im Hinterkopf.
    wer seine Zeugnisse nicht einreicht ist Psychisch Krank?

    wenn ich schreibe was, ich über diese Personaler denke werde ich vermutlich dauerhaft gesperrt



    Letzte Woche haben wir darüber berichtet, wie das Jobcenter Nienburg (Niedersachsen) regelmäßig zwei minderjährige Jungen zu Beratungsgesprächen in der Behörde auffordert. Erstmalig brachte die “jungeWelt (jW)” das Thema ins Gespräch, welches bundesweit für Empörung sorgte, denn sollten die Kinder den Pflichttermin nicht wahrnehmen, drohen Hartz Sanktionen und entsprechende Leistungskürzungen des Regelsatzes.



    Beide Jungen haben gute Noten und wollen ihr Abitur machen und später ein Studium aufnehmen. Dennoch fordert die Behörde die Beiden auf, unter Vorlage von Bewerbungsunterlagen, Schulzeugnissen sowie Schulbescheinigunge an Beratungsgesprächen teilzunehmen. Weigern sie sich, droht eine Sanktion von zehn Prozent. Bei einem aktuellen Regelsatz für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren von 289 Euro somit 28,90 Euro monatlich.

    Dass die Einladungen zu Beratungsgesprächen einen Hinweis auf die Sanktionen von zehn Prozent enthalten, sei rechtskonform, so Meyer weiter. Ab dem 15. Lebensjahr gelten auch Minderjährige grundsätzlich als erwerbsfähig und müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Termine beim Jobcenter seien verpflichtend, um einmal jährlich den Schulbesuch zu überprüfen, erklärt die Bereichsleiterin. Sie weist jedoch darauf hin, dass Schulzeugnisse nicht zwingend vorgelegt werden müssen.

    Trotz Vorlage von Schulbescheinigungen wurden die beiden Schüler seit 2012 acht bzw. neun Mal zu Terminen beim Amt geladen und sollten alle Unterlagen mitbringen. Bei Pflichtverstoß droht eine zehnprozentige Kürzung der existenzsichernden Leistungen um monatlich 28,90 Euro.


    Der Schüler nahm das Beratungsgespräch wahr und brachte eine Schulbescheinigung zum Termin mit. Und obwohl aus dieser noch ein mehrjähriger Schulbesuch hervorging, lud das Jobcenter ihn und später in 2012 auch seinen jüngeren Bruder erneut zu Beratungsterminen ein.

    Als im Oktober erneut Aufforderungen vom Jobcenter ins Haus kamen, sagte die Mutter die Termite ab und legte erneut Schreiben vor, die noch einen mehrjährigen Schulbesuch bescheinigen.

    “Wir wollten es den Jungs nicht mehr zumuten, ständig vor dem Sachbearbeiter Rechenschaft ablegen zu müssen”

    erklärte die Mutter in einem Gespräch mit der jungen Welt. Sie teilte dem Jobcenter schriftlich mit, dass “momentan eine berufliche Vermittlung nicht angezeigt ist”.

    Das Jobcenter Nienburg reagierte und teilte den Eltern in einem Antwortschreiben mit, dass die beiden Kinder seit dem 15. Geburtstag Kunden des Jobcenters seien und auch so behandelt würden. Die Behörde erklärte im Schreiben weiter, dass es vorkommen könne, dass Schüler zum Ende der Schulzeit leistungsschwächer würden, was ihre “Hilfebedürftigkeit” verlängern könnte. Aus diesem Grund seien die Kontrollen gerechtfertigt und müssten von den Eltern in Kauf genommen werden, um “bei Problemen passgenau tätig werden zu können”. Das Jobcenter wies die Eltern darauf hin, dass Kinder von Eltern, die im Hartz IV Bezug stehen, “gesetzlich zur Berufsberatung verpflichtet” seien, zitiert die “jW” aus dem Antwortschreiben der Behörde.

    Castrop-Rauxel. Es ist nicht der erste Fall dieser Art: Die Vestische Arbeit verlangt von einer Hartz IV-Bezieherin, die Zeugnisse ihres 15-jährigen Sohnes vorzuzeigen. Die Behörde erklärt, dies diene der Förderung des Jungen. Seine Mutter empfindet das Vorgehen als Eingriff in die Privatssphäre.

    Hartz IV-Empfänger seien ohnehin schon sehr gläsern, sagt die arbeitssuchende Marianne Schlüter*. Dass sie nun auch noch turnusmäßig das Zeugnis ihres 15-jährigen Sohnes vorlegen muss, empfindet sie als weiteren, empfindlichen Eingriff in die Privatsphäre.

    „Das ist sehr merkwürdig”, äußert sie ihre Skepsis. „Ich habe das Gefühl, dass die Vestische Arbeit nicht will, dass mein Sohn die Schule zu Ende macht, sondern möglichst schnell dem Arbeitsmarkt zugeführt werden soll”, so ihr Verdacht.

    Der Sohn Marianne Schlüters ist 15 Jahre jung, wird bald 16. Er besucht die zehnte Klasse eines Gymnasiums. Nie habe er unentschuldigte Fehlstunden gehabt, seine schulischen Leistungen seien konstant gut, betont der Vater Gerd Schlüter*. Sein Sohn habe nie eine Klasse wiederholen müssen. „Nach der Schule möchte er studieren”, erklärt die Mutter. Summa summarum also alles im grünen Bereich - um so weniger verstehen die Eltern des Gymnasiasten, dass sie dessen Zeugnis bei der Vestischen Arbeit vorlegen müssen.
    Ohne Zeugnis keine Unterstützung

    „Ich sehe das nicht ein”, sagt die Mutter mit Nachdruck. Im vergangenen Jahr habe die Vestische Arbeit erstmals das Zeugnis angefordert. „Da haben wir uns bereits geweigert”, erzählt der Vater des 15-Jährigen. Er und seine Frau verwehrten sich sogar mit Erfolg: Sie mussten das Notenpapier nicht vorzeigen. „Komischerweise.” Jüngst sah es dann nämlich schon wieder ganz anders aus. Eine Sachbearbeiterin habe das Zeugnis vehement verlangt. „Sie sagte, das wir ja immerhin auch Zuwendungen bekommen”, so Marianne Schlüter, die sich nach eigener Aussage bedroht gefühlt habe. „So nach dem Motto: Wenn ihr das Papier nicht vorlegt, bekommt ihr keine Zuwendungen mehr.”

    Arbeitslose Mutter soll Zeugnisse des Sohnes vorlegen | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/staedte/cast...l#plx208421692
    Geändert von Don Cruz (23.06.2014 um 22:42 Uhr)

  16. Beiträge anzeigen #96 Zitieren
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    Don Cruz ist offline
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    da bist du wohl falsch informiert.
    Habe ich nicht
    Eine Akademikerinnen-Wurfprämie haben wir doch schon, das Elterngeld. Da bekommt eine Professorin, Chirurgin, Staatsanwältin, Managerin im ersten Jahr nach der Geburt 1800 Euro im Monat geschenkt, also insgesamt 21.600 Euro
    a, die gutverdienenden Akademikerinnen bekommen dann über 12 Monate 21.600 € vom Staat geschenkt, weil sie ein Kind bekommen haben. Mit der Einführung des Elterngeldes wurden die staatlichen Leistungen für die grosse Mehrheit der Mütter gekürzt und gleichzeitig für eine Minderheit von gutverdienenden Akademikerinnen massiv erhöht. Das war ein Klientelgeschenk von Karriere-Ursula an die Hosenanzug-Fraktion. Nach 4 Jahren Ursula hatten wir dann die niedrigste Geburtenrate aller Zeiten. Aber vielleicht haben inzwischen wirklich mehr reiche Akademikerinnen Kinder bekommen? Fragt sich nur, was das dann bringen würde. Sind reiche Eltern die besseren Eltern und Kinder reicher Eltern bessere Kinder?

  17. Beiträge anzeigen #97 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    Zitat Zitat von Don Cruz Beitrag anzeigen
    Habe ich nicht
    seit wann bitte beziehen nur akademiker elterngeld?

  18. Beiträge anzeigen #98 Zitieren
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    Don Cruz ist offline
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    seit wann bitte beziehen nur akademiker elterngeld?
    Es geht um das zusätzliche, zu dem Normalen Elterngeld, das man nur bekomment wenn man vorher ein bestimmtes Einkommen hatte

  19. Beiträge anzeigen #99 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    Zitat Zitat von Don Cruz Beitrag anzeigen
    Es geht um das zusätzliche, zu dem Normalen Elterngeld, das man nur bekomment wenn man vorher ein bestimmtes Einkommen hatte
    nämlich, was bekommt man denn zusätzlich und warum bekommen es nur akademiker?

  20. Beiträge anzeigen #100 Zitieren
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    Don Cruz ist offline
    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    nämlich, was bekommt man denn zusätzlich und warum bekommen es nur akademiker?
    Die "Wurfprämie" weil die Frauen lieber Kajerre wollen als Kinder, es soll ein anreis sein ungefähr so wie das "Eiserne Mutterkreuz" am Band wärend der Golden 1930er (das gabs ab 10 Kinder aufwärts) und weil die Bildungselite Genetisch "hochwertiger" ist laut gewisser PolitikerInen und ohne diese an der spitze der deutschen Gesellschaft würde unser System zusammen brechen weil die die "Bildungselite" die einzige Gruppe in Deutschland ist die was leistet, anders als die ca "79Milionen Bildungsflüchtlinge" die noch nichtmal Abitur haben


    Die von dir "Zuchtprämie" genannten 1.800€ bekommt sie aber auch nur wenn sie knapp 2.700€ netto oder mehr in den 12 Jahren zuvor verdient hat (und dann in den 12 Monaten in der sie Elterngeld bezieht nicht mehr bekommt!). Auf das Jahr hochgerechnet bedeutet das ein Nettoeinkommen von mind. 32.400€. Ob sich der Antrag auf Elterngeld lohnt wenn man dafür im Jahr auf 10.800€ verzichtet sei dahingestellt. Bei einem zweiten Einkommen das sich in der gleichen netto-Höhe befindet mag man dies in Betracht ziehen. Ist dies aber nicht vorhanden sollte man schon genauer nachrechnen. Im übrigen bekommen nciht nur Frauen diese "Zuchtprämie" sondern durchaus auch Männer. Es ist wie alles nur eine Frage der Rentabilität.
    Nein, aber die meisten Mütter wurden durch die Umstellung von Erziehungsgeld auf Elterngeld finanziell benachteiligt. Die einzigen Profiteure der Einführung des Elterngeldes waren besserverdienende Akademikerinnen. Diese Akademikerinnen-Zuchtprämie hat Ursula extra für ihre Hosenanzug-Klientel aus dem Hut gezaubert.

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