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  1. Beiträge anzeigen #21 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Owen Jericho
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    Owen Jericho ist offline
    Naja, du sagst ja selber, nicht ganz legal mit deinem Führerschein Klasse B. Du bräuchtest doch eigentlich Einzelabnahmen für die Teile, damit es Versicherungstechnisch da keine Probleme gibt, oder... [Bild: Troll_Chiller05.gif]

    Du hast mich schon verstanden.

  2. Beiträge anzeigen #22 Zitieren
    Deus Avatar von 10203040
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    10203040 ist offline
    Zitat Zitat von Knighter Beitrag anzeigen
    Ich nehme an du bist mit deinem Motorrad auch nicht im Winter unterwegs und fährst mit stinknormalen Sommerreifen? Früher oder später passierts eben mal, vorallem wenn man nicht auf die anderen hört, die ständig sagen "Fahr langsam". Und gerade wenn man im jahr 33000 km damit fährt kann das schon mal passieren
    Es geht nicht darum dass man langsam fahren sollte. Ich fahre eine Supersportler, soweit wie ich fahren kann. Bei Glatteis und Schnee fahre ich nicht, kann ich auch nicht.

    Es kann passieren, aber es gehört nicht dazu wenn man seine Maschine beherrscht.


    Was mich persönlich eher daran stört ist dass dann wieder viele auf einen Haufen genommen werden, alle Kradler sind so und so xxx. Im Grunde kann es mir ja egal sein was andere von mir denken und ist es auch meistens, aber oft kommt es dann doch auf einen zurück.

    Zitat Zitat von Knighter Beitrag anzeigen
    Ähm wie meinst du das? Ich kann genau so gut jemanden mit nem Auto verletzen oder mit nem Motorrad.
    Die Versicherung zahlt nicht, sofern du eine besitzt. Du zahlst dann, auch wenn du nicht Schuld hast

  3. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #23 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Knighter
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    Knighter ist offline
    Zitat Zitat von Owen Jericho Beitrag anzeigen
    Naja, du sagst ja selber, nicht ganz legal mit deinem Führerschein Klasse B. Du bräuchtest doch eigentlich Einzelabnahmen für die Teile, damit es Versicherungstechnisch da keine Probleme gibt, oder... [Bild: Troll_Chiller05.gif]

    Du hast mich schon verstanden.
    Achso ja. Ich hoffe einfach mal das ich keine Schwierigkeiten bekomme. In 1 oder 2 Jahren will ich das ganze eh als Motorradaufbau abnehmen lassen. S70 bekommt man mit Glück bis 105ccm abgenommen. Und da ich einen Prüfer der Dekra sehr gut kenne, sollte das nicht zu komplziert werden. Momentan fehlt mir aber einfach das nötige Kleingeld dafür. Brächte dann mindestens A1 und zig Untersuchungen (Lärmpegel, HU, ggf. Abgasuntersuchung, ...)

    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Es geht nicht darum dass man langsam fahren sollte. Ich fahre eine Supersportler, soweit wie ich fahren kann. Bei Glatteis und Schnee fahre ich nicht, kann ich auch nicht.

    Es kann passieren, aber es gehört nicht dazu wenn man seine Maschine beherrscht.
    Vllt. wars blöd ausgedrückt von mir. Es gehört nicht dazu, aber es kann einfach passieren, auch ohne das man Schuld daran hat. Und gerade im Winter ist das eine sehr interessante Geschichte. Und selbst wenn man schon 10 Jahre mit ein und derselben Maschine fährt kann es passieren, dass irgendwas unvorhergesehenes passiert.

  4. Beiträge anzeigen #24 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Es kann passieren, aber es gehört nicht dazu wenn man seine Maschine beherrscht.
    Unfälle werden meist durch etwas Nichtvorhergesehenes ausgelöst, wodurch man in eine Situation gerät, dass man das Unglück auch nicht mehr durch sein Fahrkönnen abwenden kann. Und dies kann jedem passieren.
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Die Versicherung zahlt nicht, sofern du eine besitzt. Du zahlst dann, auch wenn du nicht Schuld hast
    Der Schaden des Unfallbeteiligten wird schon beglichen. Allerdings wird sie sich in jedem Fall das Geld von ihm zurückholen wollen.

  5. Beiträge anzeigen #25 Zitieren
    Deus Avatar von 10203040
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    10203040 ist offline
    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Unfälle werden meist durch etwas Nichtvorhergesehenes ausgelöst, wodurch man in eine Situation gerät, dass man das Unglück auch nicht mehr durch sein Fahrkönnen abwenden kann. Und dies kann jedem passieren.
    Der Schaden des Unfallbeteiligten wird schon beglichen. Allerdings wird sie sich in jedem Fall das Geld von ihm zurückholen wollen.
    Am Anfang kam es noch ganz anders rüber, und zwar als ob man es einfach mal erlebt haben müsste, und nicht wie ein Unfall. Und darauf bezog ich mich, dass es passieren kann habe ich sogar selbst geschrieben, du hast mich ja zitiert.


    Der Schaden den er an der anderen Person macht wir lediglich vorausgestreckt, den wird er aber dann schön von seinem Lohn abbezahlen. Also zahlt er im Endeffekt alles selber, worum es mir ging.

  6. Beiträge anzeigen #26 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Am Anfang kam es noch ganz anders rüber, und zwar als ob man es einfach mal erlebt haben müsste, und nicht wie ein Unfall. Und darauf bezog ich mich, dass es passieren kann habe ich sogar selbst geschrieben, du hast mich ja zitiert.
    Schon klar. Aber bei Dir kam es dann so rüber, als könne man mit guter Fahrzeugbeherrschung alle Widrigkeiten umkurven. Dem ist ja auch nicht so.
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Der Schaden den er an der anderen Person macht wir lediglich vorausgestreckt, den wird er aber dann schön von seinem Lohn abbezahlen. Also zahlt er im Endeffekt alles selber, worum es mir ging.
    Aus seiner Sicht ja, und ich denke, dass er dies auch weiß. Aber zum Glück für den Unfallbeteiligten zahlt die Versicherung dessen Schaden, auch wenn sie dafür Knighter in Haftung nimmt.

    Und dies ist keineswegs als stillschweigende Zustimmung zu Knighters Vorhaben zu verstehen.
    Ich sollte wohl nicht den ersten Stein werfen, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass sich das Warten auf eine stärkere Maschine lohnt.

  7. Beiträge anzeigen #27 Zitieren
    Dea
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    Dark_Tengulist ist offline
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Nein. Es gibt keinen.
    Doch. Dahinter steht dasselbe kleinkarierte Spießertum.

  8. Beiträge anzeigen #28 Zitieren
    Deus Avatar von 10203040
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    10203040 ist offline
    Zitat Zitat von Thnallgzt Beitrag anzeigen
    Doch. Dahinter steht dasselbe kleinkarierte Spießertum.
    Nein.

  9. Beiträge anzeigen #29 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Hoffentlich kommst du in eine Kontrolle.
    Zitat Zitat von Thnallgzt Beitrag anzeigen
    schreibst du dir auch Kennzeichen von Falschparkern auf?
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Versteh ich nicht. Also der Zusammenhang. Erkläre.
    Zitat Zitat von Thnallgzt Beitrag anzeigen
    doch, tust du.
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Nein. Es gibt keinen.
    Zitat Zitat von Thnallgzt Beitrag anzeigen
    Doch. Dahinter steht dasselbe kleinkarierte Spießertum.
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Nein.
    Sind jetzt alle Unklarheiten beseitigt?

  10. Beiträge anzeigen #30 Zitieren
    Deus Avatar von juke*
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    juke* ist offline
    ich weiß nicht ganz, was das ganze mit kleinkariertem spießertum zu tun haben soll...

    bastlerfreuden hin oder her, wer ein nicht angemeldetes fahrzeug, eventuell noch ohne entsprechenden führerschein und ohne versicherungsschutz im öffentlichen straßenverkehr bewegt, handelt grob fahrlässig.
    mir ist dabei scheißegal, wie qualifiziert der bastler angeblich ist oder wie es um seine fahrkünste bestellt sein mag, aber ohne genauere überprüfung geh ich als unbeteiligter verkehrsteilnehmer erstmal davon aus, dass das ganze nicht sicher ist.
    jetzt 10203040 spießertum zu unterstellen, nur weil er scheinbar ein interesse daran hat, dass er im straßenverkehr nicht auf hochgezüchtete und ungeprüfte basteleien neugieriger jugendlicher zu treffen, ist angesichts dessen reichlich albern.
    meinetwegen kann sich jeder auf seinem privaten feldweg mit seinem selbstzusammengeschraubten roller jeden knochen im körper multiple male brechen, aber wenn jemand meint so ein gefährt in den öffentlichen straßenverkehr einzubringen, dann geht es mir ganz genauso wie 10203040. dann hoffe ich inständig, dass die nächste kontrolle den entsprechenden schrauber so schnell wie möglich erwischt und aus dem verkehr zieht.

  11. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #31 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Knighter
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    Knighter ist offline
    Natürlich habt ihr Recht, passiert was, bleib ich selber auf der Sch... sitzen, aber ich hoffe inständig, dass ich noch mindestens 1 Jahr schaffe ohne das was passiert. Dann mach ich den A2 und lass das ganze Teil prüfen und zulassen.

    Ich kann auch Juke verstehen, aber ich Schade mit meiner Bastelei nicht anderen sondern höchstens mir selbst. "Nicht sicher" ist höchstens das der Motor nicht mehr funktioniert o.ä. Alles weitere lasse ich von Tunern soweit verstärken, dass der Rahmen und andere tragende Teile halten und nix passieren sollte.

  12. Beiträge anzeigen #32 Zitieren
    Mahou Shoujo  Avatar von Önee-sama
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    Önee-sama ist offline
    Eben vom Anlassen am Nürburgring zurück.

    [Bild: IMG_20140413_111315.jpg]

    Die blaue im Vordergrund ist meine Maschine. War interessant und mal wieder mit mehreren Leuten unterwegs gewesen.

  13. Beiträge anzeigen #33 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von Knighter Beitrag anzeigen
    Ich kann auch Juke verstehen, aber ich Schade mit meiner Bastelei nicht anderen sondern höchstens mir selbst.
    Dann ist Dir der Umfang Deines Tuns wohl doch nicht soweit klar, wie ich Dir unterstellt habe.
    Selbst durch einen nichtverschuldeten Unfall, und solche kann man nicht vermeiden, würde man Dich wegen der fehlenden Betriebserlaubnis und damit fehlenden Versichungsschutz vollumfänglich zur Verantwortung ziehen, was nicht weniger bedeutete, dass Du für den gesamten Schaden aufzukommen hättest. Und dieser kann, gerade wenn Personen verletzt werden, erheblich sein.
    Dieses Risiko nimmst Du also auf nur Dich, weil Du kein weiteres Jahr warten möchtest. Ich würde dies nicht wollen.

  14. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #34 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Knighter
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    Knighter ist offline
    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Dann ist Dir der Umfang Deines Tun wohl doch nicht so klar, wie ich Dir unterstellt habe.
    Selbst durch einen nichtverschuldeten Unfall, und solche kann man nicht vermeiden, wird man Dich wegen der fehlenden Betriebserlaubnis und damit fehlenden Versichungsschutz vollumfänglich zur Verantwortung ziehen, was nicht weniger bedeutet, dass Du für den gesamten Schaden aufzukommen hast. Dieser kann, gerade wenn Personen verletzt werden, werheblich sein.
    Und dies alles nur, weil Du kein weiteres Jahr warten möchtest. Dafür würde ich heute keine solches Risiko mehr eingehen wollen.
    Doch aus diesem Umstand bin ich mir bewusst. Was ich mich jedoch frage ist, was wäre wenn ich den A2 jetzt schon machen würde? Dann hätte ich die Fahrerlaubnis für die Geschwindigkeitsklasse, aber trotzdem noch ein nicht zugelassenes Fahrzeug. Das käme doch immer noch auf das selbe raus oder?

  15. Beiträge anzeigen #35 Zitieren
    Deus Avatar von 10203040
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    10203040 ist offline
    Zitat Zitat von Knighter Beitrag anzeigen
    Doch aus diesem Umstand bin ich mir bewusst. Was ich mich jedoch frage ist, was wäre wenn ich den A2 jetzt schon machen würde? Dann hätte ich die Fahrerlaubnis für die Geschwindigkeitsklasse, aber trotzdem noch ein nicht zugelassenes Fahrzeug. Das käme doch immer noch auf das selbe raus oder?
    Grundsätzlich wenn du an einem Kraftfahrzeug Veränderungen durchführst und Sie nicht von der Zulassungsstelle Eintragen lässt und beim TÜV warst.

    Was dir passieren kann? Führerscheinsperre z.B. je nach Stärke des Vergehens. Zumindest in Deutschland, für andere Länder kann ich nichts versprechen.

  16. Beiträge anzeigen #36 Zitieren

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    Avatar von smiloDon
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    smiloDon ist offline
    Zitat Zitat von Knighter Beitrag anzeigen
    Doch aus diesem Umstand bin ich mir bewusst. Was ich mich jedoch frage ist, was wäre wenn ich den A2 jetzt schon machen würde? Dann hätte ich die Fahrerlaubnis für die Geschwindigkeitsklasse, aber trotzdem noch ein nicht zugelassenes Fahrzeug. Das käme doch immer noch auf das selbe raus oder?
    Ja, entscheidend im Falle eines Unfalls ist der fehlende Versicherungsschutz durch die nicht vorhandene Betriebserlaubnis.
    Der Führerscheinentzug, bzw. die mehrjährige Sperre, bis Du einen solchen erwerben kannst, sind dagegen eine Petitessen.

  17. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #37 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Knighter
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    Knighter ist offline
    Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG:
    Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    Durch die technischen Veränderungen wird aus dem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad. Besitzt man den hierfür erforderlichen Führerschein nicht, dann ergibt sich hieraus die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.


    Würde der Parameter wegfallen wenn ich den A2 hätte?

  18. Beiträge anzeigen #38 Zitieren
    Schwertmeister Avatar von Charlie Harper
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    Charlie Harper ist offline
    Zitat Zitat von Ö aka Messias Beitrag anzeigen
    Die blaue im Vordergrund ist meine Maschine. War interessant und mal wieder mit mehreren Leuten unterwegs gewesen.
    Wie lässt sich denn so ein naked Bike fahren?
    Kann mir schon vorstellen, dass bei 130 Km/h ziemlich viel Luftwiderstand auf einen zukommt und man sich ans Motorrad festhalten muss, damit man nicht runterfliegt..


  19. Beiträge anzeigen #39 Zitieren
    Deus Avatar von 10203040
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    10203040 ist offline
    Zitat Zitat von Knighter Beitrag anzeigen
    Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG:
    Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    Durch die technischen Veränderungen wird aus dem Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad. Besitzt man den hierfür erforderlichen Führerschein nicht, dann ergibt sich hieraus die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.


    Würde der Parameter wegfallen wenn ich den A2 hätte?
    Wenn du etwas an deinem Fahrzeug veränderst und es nicht eintragen lässt fährst du auch ohne Fahrerlaubnis. Das bezieht sich nicht auf den Führerschein.

  20. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #40 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Knighter
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    Knighter ist offline
    Zitat Zitat von 10203040 Beitrag anzeigen
    Wenn du etwas an deinem Fahrzeug veränderst und es nicht eintragen lässt Fährst du auch ohne Fahrerlaubnis. Das bezieht sich nicht auf den Führerschein.
    Naja durch den Umbau wird aus dem Moped ein Leichtkraftrad und der erfordert im Normalfall den A1. Deshalb frage ich, ob das dann fahren ohne Fahrerlaubnis ist?

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